Heide Simon
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Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ab sofort ist alles anders, und das ist das Entscheidende in dieser Stadt. Frau Spethmann, wenn Sie sagen, Sie unterstützen seitens der CDU das, was wir hier vorgelegt haben, dann freuen wir uns selbstverständlich darüber. Wenn Sie aber gleichzeitig sagen, daß Sie seit drei Jahren viele Reden über dieses Thema verfolgen mußten, jedoch sehr wenig Handlungskonzepte und Ansatzmöglichkeiten erkennen konnten, dann weise ich das schlichtweg zurück;
das ist eine falsche Darstellung.
Zum Thema Gewalt gegen Frauen sind wir seit langer Zeit dabei, zusammen mit allen beteiligten Institutionen und Trägern Handlungskonzepte zu erarbeiten, und zwar nicht nur bei diesem Thema im häuslichen Bereich, sondern ebenso bei Menschen- und Frauenhandel sowie vielen anderen Themen in der Stadt. Bei dem, was der Senat heute vorgelegt hat, gilt unser Dank auch den beteiligten Senatorinnen, Frau Sager, Herrn Scholz und Frau Peschel-Gutzeit, die jetzt nicht mehr anwesend ist. Das ist sozusagen die Folge und das Resultat der langwierigen Verhandlungen und Handlungskonzepte, die wir in diesem Bereich bearbeitet haben.
Soviel ich weiß, habe ich Scholz gesagt. Ich habe Herrn Scholz erwähnt, und auch sein Vorgänger hat natürlich einen entsprechenden Anteil daran.
Was bleibt weiterhin zu tun? Wir wissen, daß die betroffenen Frauen – Frau Spethmann, das haben Sie eben zu Recht angesprochen – erst einmal unter Schock stehen. Wir wissen auch, daß die Zwanzig-Tage-Frist, die wir jetzt durchgesetzt haben, überaus positiv ist, aber unter Umständen für die Frauen nicht ausreicht, sich zu entscheiden. Das heißt, sie müssen überlegen, wie es in ihrer Lebens- und Familiensituation weitergeht. Sie sind oftmals auf sich allein gestellt, auf Sozialhilfe angewiesen, und das ergibt einen Umbruch in der Lebenssituation. Daß Beratung und Begleitung für die Frauen gleichzeitig stattfinden, dafür haben wir in der Stadt eine Menge getan. Die entsprechenden Beratungsstellen, die eine sehr wichtige und sinnvolle Arbeit leisten, werden auch weiterhin finanziert. Dazu gehören der Notruf, der bereits angesprochen wurde, die Frauenhäuser, wie auch alle anderen Frauenberatungsstellen in der Stadt, die in diesem Umfeld tätig sind.
Die Erfahrungen – wie in Berlin und in Kiel – haben gezeigt, daß sich Frauen oft scheuen, nach solchen gewalttätigen Vorfällen in die Beratungsstellen zu gehen. Ich glaube, wir müssen ernsthaft darüber nachdenken, ob wir nicht aufsuchende Beratungsarbeit zu Hause bei den Frauen leisten. Ich spiele auf einen Modellversuch an, den es in Berlin gibt, bei dem ausprobiert wird, die Beratung für eine gewisse Zeit vor Ort in die Wohnungen zu verlagern – weil sich die Frauen so wenig öffnen und in die Beratungsstellen gehen – und sie dort sehr schnell aufzuklären. Die Polizei, Frau Spethmann, hat natürlich eine ganz wichtige Funktion und muß, wenn sie zu Familienstreitigkeiten gewalttätiger Art gerufen wird, vor Ort mit der Situation sehr sensibel umgehen. Auch da sind wir auf dem guten Wege, Erfahrungen von Berlin und Kiel mit einfließen zu lassen und den Polizistinnen und Polizisten, die vor Ort eintreffen, Handlungskonzepte mitzugeben, damit sie relativ objektiv und unbefangen das Geschehen und das Täter-Opfer-Verhältnis beurteilen können.
Das Wegweisungsrecht ist eine ganz entscheidende und wichtige Neuerung, reicht aber mit Sicherheit nicht aus – davon bin ich zumindest überzeugt –, denn es muß uns gelingen, den Mann dauerhaft von der Wohnung fernzuhalten, der vorher oder immer wieder gewalttätig war und wird. Wir müssen aber in einer gewissen Art und Weise kontrollieren, daß die Gewalttätigkeiten nicht weitergehen.
Die Erfahrungen zeigen, daß Frauen und Kinder sich oftmals sehr schlecht gegen diese Belästigungen und Bedrohungen wehren können, auch wenn sie in der Wohnung bleiben können. Wir müßten darüber nachdenken, dieses Wegweisungsrecht, ähnlich wie in Österreich, mit einem Rückkehrverbot zu koppeln. Es gibt juristische Hindernisse, weil bei uns für das eine der Bund und für das andere das Land Hamburg zuständig ist, aber wir sind auf einem guten Weg. Die Bundesjustizministerin in der Berliner Koalition wird beziehungsweise hat schon einen entsprechenden Regierungsentwurf vorgelegt.
Ich komme zum Thema des Runden Tisches gegen häusliche Gewalt, den wir in Hamburg eingeleitet haben. Dieser Runde Tisch – das hatte bereits Frau Spethmann angesprochen, und sie fand es sehr wichtig, so wie ich sie verstanden habe – wird ein koordiniertes Handlungskonzept
für Hamburg vorlegen. Dort sitzen alle Institutionen und betroffenen Träger an einem Tisch, und es wird um ein Handlungskonzept für die Polizistinnen und Polizisten vor Ort gehen.
Ein weiterer Punkt ist der Täter-Opfer-Ausgleich. Sie wissen, daß das Senatsamt für die Gleichstellung 1997 ein Gutachten zum Täter-Opfer-Ausgleich, verbunden mit Mediation, in Auftrag gegeben hat. Ziel war es, neue Wege der Konfliktregelung und Gewaltprävention im deutschen Strafrecht zu finden und vorzuschlagen. Genau auf der Grundlage dieses Gutachtens findet jetzt mit der Justizbehörde ein Modellversuch zum Täter-Opfer-Ausgleich bei von Gewalt betroffenen Paarbeziehungen in Hamburg statt, die in einem sogenannten Ko-Schlichtungsverfahren reguliert werden sollen. Dieser Versuch läuft seit Januar 2001. Wir werden diese Ergebnisse hier im Hause sehr genau zu bewerten haben, weil Ko-Schlichtung nicht immer das geeignete Instrument sein muß, besonders wenn es in Paarbeziehungen um Fälle extremer Gewalt geht, um Fälle sexualisierter Gewalt oder um Körperverletzung. Dann sind die Frauen in der Regel stark traumatisiert und können im Rahmen der Ko-Schlichtung des Verfahrens keine Einigung mit dem gewalttätigen Partner erzielen; das zeigen Erfahrungen. Bedauerlicherweise muß ich deutlich sagen, daß das auch die Kritik von Einrichtungen in der Stadt zeigt. Ich finde, daß wir diese Kritik ernst nehmen müssen und genau auswerten, ob dieses Verfahren das geeignete Instrument für Hamburg sein wird, da wir es dann unter Umständen zu einem Regelverfahren durch die Justizbehörde machen würden.
Die Frauenhäuser und Beratungsstellen, das ist schon angesprochen worden, sind weiterhin sehr wichtig für uns. Wir haben in der rotgrünen Koalition dafür Sorge getragen, daß der Notruf, die Frauenhäuser und die Beratungsstellen von uns weiterhin finanziell gut ausgestattet werden, um diese Arbeit mit den Frauen und den betroffenen Kindern weiter fortführen zu können. Solange wir Gewalt in Paarbeziehungen und gegen Frauen in Hamburg nicht endgültig verhindern können, sind diese Einrichtungen zwingend notwendig.
Unabhängig von diesem für uns sehr wichtigen und entscheidenden Schritt in Hamburg, das Wegweisungsrecht eingeführt zu haben, müssen wir weiter daran arbeiten, daß Gewalt gegen Frauen insgesamt gesellschaftlich geächtet wird, weil es kein Kavaliersdelikt, sondern eine Menschenrechtsverletzung ist. Es ist kein Problem der betroffenen Frauen, kein Einzelschicksal, sondern ein gesellschaftliches Problem und damit auch ein rechtsstaatliches.
Wir haben eine Menge für die Verbesserung der betroffenen Frauen getan, für den Täter-Opfer-Ausgleich und für den Schutz von Opfern von Gewalttaten. Die strukturellen Änderungen, die wir insgesamt langfristig herbeiführen müssen, erfordern, wie ich einleitend sagte, ein abgestimmtes Handlungskonzept. Wir beschreiten hier in Hamburg unter Rotgrün einen neuen Weg, auf den wir sehr stolz sein können und der sehr erfolgversprechend zu sein scheint, und zwar nicht für uns, sondern für die betroffenen Frauen und die Opfer, denen diese neue Handlungskonzeption eine gewaltlose Zukunftsperspektive bieten kann.
Wir wollen gemeinsam an diesem Konzept weiter arbeiten. Es ist ein Konzept, das die Gewalt gegen Frauen und Kinder ächtet. Ich bitte Sie alle hier im Hause um die nötige Unterstützung – vor allem an die Reihen der CDU gerich
tet –, wenn es im Wahlkampf um das Thema Innere Sicherheit geht.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Kruse, Sie haben recht, daß es noch viel zu tun gibt und daß 70 000 Arbeitslose in der Stadt sicherlich
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noch keinen Anlaß zu großer Freude geben. Daher haben wir in Hamburg – und das haben wir heute morgen schon durch die Bertelsmann-Studie erfahren – sehr viele Maßnahmen für eine aktivierende und aktive Arbeitsmarktpolitik aufgelegt. Es ist Ihnen sicherlich auch nicht entgangen, daß wir JOB-Plan, also mit „Plan in den Job“, den Modellversuch des Bundes, hier in Hamburg aufgelegt haben, wo genau diese aktivierende Arbeitsmarktpolitik noch einmal intensiviert wird, um unter den 70 000 Arbeitslosen und den Menschen mit den vermittlungshemmenden Merkmalen weiter Arbeitslosigkeit abzubauen. In diesen Modellversuch JOB-Plan setzen wir ganz große Erwartungen und Hoffnungen, zum einen, weil in Zukunft die Arbeits- und die Sozialämter miteinander effektiver vernetzt und verzahnt arbeiten sollen, weil in Zukunft alle Arbeitsuchenden, egal, ob sie von den Sozialämtern oder den Arbeitsämtern kommen, eine paßgenaue Hilfeplanung erhalten werden. Problematisch – und da müssen wir ganz genau hingucken – ist das geplante Assessment-Center, ein Verfahren, wo ein Profiling für jeden Arbeitsuchenden, für jede Arbeitsuchende erstellt werden soll. In diesem Assessment-Center geht es darum, den weiteren Hilfeweg für die Arbeitsuchenden zu entwickeln. Ich bin aber ganz sicher, daß all diese Maßnahmen, die wir dort aufgelegt haben, dazu führen werden, genauere Instrumente in Hamburg zu entwickeln, um eben mehr Menschen in den Ersten Arbeitsmarkt zu bekommen.
Ein wichtiger Punkt wird dabei auch die Qualifizierung sein. Wir sind der Meinung, daß wir in Zukunft bei der aktiven Hilfeplanung und bei dem für den einzelnen zu erstellenden Integrationsplan in Arbeit Qualifikationen vermehrt anbieten müssen. Das gilt im übrigen auch für Betriebe, die betriebsinterne Qualifikation anbieten, um eben Arbeitslosigkeit schon im Vorfeld verhindern zu helfen und umzustrukturieren in zukünftige Berufsbedarfe.
Noch ein Punkt zu den Zielgruppen des Arbeitsmarktes, weil es hier in der Tat sehr unruhig ist nach dieser hitzigen und spannenden Diskussion. Die Große Anfrage zeigt, daß die Zielgruppengenauigkeit das erste Kriterium im Rahmen der aktiven Hilfeplanung sein muß und auch weiter sein wird. Wir haben zum Beispiel Frauen auch im Sinne einer gleichberechtigten Nutzung der Instrumentarien der aktiven Hilfeplanung durchaus sehr stark in den Maßnahmen vertreten. Was ich an den Zahlen abgelesen habe, ist zum Beispiel der Anteil der Migrantinnen und Migranten in der Stadt, wo ich glaube, daß dort auch paßgenaue und zielgenaue Programme weiter intensiviert und neu überdacht werden müßten. Mir scheint das noch nicht ausreichend zu sein, aber da sind wir gemeinsam im Gespräch.
Ein weiterer Punkt betrifft das Jugendarbeitslosigkeitsprogramm „JUMP“ hier in Hamburg. Es zeigt sich, daß die jungen Männer und Frauen mit den höchsten sozialen Risiken, mit den meisten Vermittlungshemmnissen nicht ausreichend bedient werden, sondern eher nach dem Trainingscenter wieder auf der Straße stehen. Es wurde dann nachgebessert, was die sozialpädagogische Betreuung anbelangt, aber dort müssen wir noch einmal genau überlegen, ob man dieses Programm nicht ein Stück weit umdefiniert und zum Beispiel die sozialpädagogische Betreuung auch an die Quartiere, an die Träger vor Ort anbindet. Das sind Dinge, die in der Großen Anfrage auffallen, obwohl wir – und das sehen wir natürlich auch ganz deutlich – sehr, sehr große Anstrengungen in der Stadt gemacht haben, um die Arbeitslosigkeit auch nachhaltig zu reduzieren.
Dann noch das Stichwort Reform des SGB III. Darüber wurde sehr viel diskutiert. Ein Punkt ist sicherlich, daß die
Instrumente, wie zum Beispiel Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, angepaßt werden sollten, weiter zwar auch angeboten werden müssen, aber die vom Gesetz vorgeschriebene Arbeitsmarktferne ist doch eher hinderlich bei der Durchführung von Maßnahmen und der Integration in den Ersten Arbeitsmarkt.
Ein weiterer Punkt wird sein – das schreibt jetzt auch die EU vor –, im Sinne von Chancengerechtigkeit alle Maßnahmen in Zukunft auch für Frauen zugänglich zu machen. Bislang ist es so, daß nach dem SGB III Frauen, die aufgrund von Familienpausen eine Weile nicht erwerbstätig waren, keinen Zugang zu den Regularien der Förderung nach dem SGB III haben. Das gleiche gilt im übrigen auch für Menschen, die aufgrund von Pflegearbeit ausgestiegen sind. Hier gibt es noch Diskussionen. Hier ist noch nicht geklärt, wie das im Rahmen einer veränderten Reform des SGB III in Zukunft aussehen könnte.
Evaluation und Monitoring gelten natürlich auch für JOBPlan und für alle Maßnahmen, die wir im Rahmen dieses Modellversuches und der aktivierenden Arbeitsmarktpolitik in Hamburg aufgelegt haben, denn genau diese Überprüfung wird uns zeigen, ob wir auf dem richtigen Weg sind und hoffentlich in Zukunft weit unter 70 000 Arbeitsuchende in der Stadt haben werden.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Frau Koop, zum Modellprojekt in Sachsen: Ich habe nichts dagegen, langzeitarbeitslose ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Arbeitsmarkt zu inte
grieren, aber das von Ihnen erwähnte Projekt ist nicht ein Projekt im traditionellen Erwerbsarbeitsmarkt,
sondern es gibt ein Modell B, das heißt, man darf für 150 DM zusätzlich bestimmte Tätigkeiten ausführen, und Sie sagten, es gebe da auch sehr interessante Tätigkeiten. Ich weiß nicht, ob die interessant sind, mit Erwerbsarbeit haben sie jedenfalls wenig zu tun. Ich nenne einmal einige aus dem Projekt TAURIS: Schulwegbetreuung, Erfassungstätigkeiten in der Bibliothek, Wartung von Sportanlagen, Unterstützung des sozialen Möbeldienstes und ähnliches. Wir können uns natürlich trefflich darüber streiten, ob das eine perspektivische, in die Zukunft gerichtete arbeitsmarktpolitische Ausrichtung ist. Es ist eine Facette, um Menschen, die länger in der Sozialhilfe sind, möglicherweise wieder an Arbeit heranzuführen. Aber die Auswertungen des Projekts TAURIS zeigen – das kritisieren Kirchen, Wohlfahrtsverbände und auch sehr viele Politiker und Politikerinnen dort in der Region –, daß die Teilnahme am Erwerbsleben und die Nähe zur Armut immer größer geworden ist und eine Integration in eine Art normale Erwerbstätigkeit durch dieses Projekt nicht stattfinden kann; das muß man noch einmal deutlich sagen.
Deshalb macht es für uns wenig Sinn, ein solches Projekt in Hamburg zu etablieren, unter anderem auch deshalb – Herr Pumm hat es schon gesagt –, weil man das eine nicht mit dem anderen vergleichen kann. Wir haben in Hamburg eine Reihe von Maßnahmen, die sehr erfolgreich im Verbund mit einem Netzwerk privater Unternehmen ältere Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen wieder in den Arbeitsmarkt integrieren. Das Projekt TAURIS oder HOLLA, wie Sie es für Hamburg gerne nennen würden, baut eine Art Billiglohnkonkurrenz zu normalen Erwerbsarbeiten auf; auch das wird dort in der Region sehr kritisch gesehen. Dies ist also unseres Erachtens kein Modell, das für Hamburg tragfähig ist, aber wir werden das zusammen diskutieren.
Nun zum zweiten Modell aus Baden-Württemberg, das Sie angesprochen haben, dem Einstiegsgeld für langzeitarbeitslose Sozialhilfeempfängerinnen. Wir haben verstärkt Anstrengungen unternommen, um über die Sozialdienststellen, aber auch über die Vermittlungsagenturen und die Arbeitsämter paßgenaue Vermittlung in Arbeit anzubieten, und darin sind alle Sozialhilfeempfänger und -empfängerinnen in der Stadt integriert. Aber zu glauben – Frau Koop, das haben Sie auch eben erwähnt –, daß finanzielle Anreize – und das ist dieses Einstiegsfeld – alleine reichen würden,
um Arbeit auf dem Erwerbsarbeitsmarkt anzubieten und langfristig zu finden, ist ein Trugschluß, denn genau das passiert in der Regel nicht. Es kommt zu Mitnahmeeffekten, und nachdem die Person in dem Betrieb ausgetestet wurde und das Einstiegsgeld abgelaufen ist, steht sie in der Regel wieder auf der Straße. Auch das können wir nicht wollen, sondern wir wollen eine langfristige Perspektive. Wir brauchen vor allen Dingen Qualifizierung, weil die Qualifizierungsschere immer größer wird, das heißt eine Art von Erwerbstätigkeit, die gleichzeitig qualifiziert und tatsächlich einen Einstieg in den Arbeitsmarkt bietet.
Wir hatten gestern die Diskussion „Armut trotz Arbeit“ und haben gesehen, daß sehr viele Sozialhilfeempfänger und
-empfängerinnen in der Stadt bereits auf ergänzende Sozialhilfe trotz Arbeit angewiesen sind. Wir haben auch gesehen, daß es in der Stadt bereits viel Arbeit zu niedrigen Einstiegslöhnen gibt, mit denen eine Familie und manchmal auch die eigene Existenz nicht gesichert werden können. Wir wissen, daß die Mehrheit dieser Arbeiten von Frauen ausgeführt wird, das heißt, Frauen gehören jetzt schon in unserer Gesellschaft und auch in Hamburg zu den Geringverdienenden. Daher brauchen wir diesen Niedriglohnsektor über das Einstiegsgeld für Langzeitarbeitslose meiner Meinung nach auch nicht, weil wir das im Grunde schon indirekt haben. Es geht darum, ganz gezielt paßgenaue Modelle und Angebote zu entwickeln und vor allen Dingen dafür zu sorgen, daß die Leute qualifiziert werden, einen Einstieg im Arbeitsmarkt finden und die Wirtschaft, die Unternehmen, diese Arbeitsplätze auch anbieten.
Es geht um Perspektiven in vielerlei Hinsicht; in beiden Anträgen sehe ich das nicht. Wir haben eine Reihe von Modellversuchen, und wir werden im Sozialausschuß über die Erfolge oder Mißerfolge sprechen. Meiner Meinung nach gibt es keine Gründe, eines der beiden Modelle in Hamburg einzuführen.
Renate Vogel SPD (als Vertreterin der Sitzungspräsiden- tin): Der Abgeordnete Hackbusch bekommt das Wort.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Röder, ich bin angesichts der Thematik Ihres Redebeitrages etwas erstaunt. Er ging in Richtung einer Aktuellen Stunde zur Familienarbeit und Berufstätigkeit. Sie plädieren für Beratungsstellen – die es im übrigen in der Stadt gibt –, um die Menschen vor der Armut zu bewahren und zu ergänzender Sozialhilfe zu ermuntern. Das habe ich so verstanden. Sie haben aber leider keine Lösungsansätze geboten, wie das zu finanzieren ist, beziehungsweise Sie haben wenig dazu gesagt, was den öffentlichen Dienst anbelangt.
Die Antworten des Senats auf die Große Anfrage haben mich tatsächlich in Erstaunen versetzt, weil nicht klar war, welches Ausmaß diese verdeckte Armut angenommen hat. Herr Grund hat schon gesagt: Wir wollen in Hamburg nicht dahin, daß wir uns alle von zwei, drei schlecht bezahlten Tätigkeiten ernähren müssen. Wir wollen das, was wir im Bündnis für Arbeit schon gut geschafft haben – auch mit Hilfe der Wirtschaft, die anfängt, mit uns auf die
sen Weg zu gehen –, nämlich die Arbeitslosigkeit zu senken und – das sage ich speziell für die GAL, was aber auch für die SPD gilt – existenzsichernde Einkommen zu erzielen. Wir setzen nicht auf Tätigkeiten, die von vornherein in die ergänzende Sozialhilfe treiben. Das kann nicht der Weg sein.
Mit Erstaunen habe ich bei den Antworten dieser Großen Anfrage natürlich auch wahrgenommen, daß wir uns tatsächlich ein Stück in die falsche Richtung bewegen. Wir sollten nach wie vor davon ausgehen, daß der öffentliche Dienst auch arbeitsmarktpolitisch für uns einen Vorbildcharakter hat. Darauf haben wir in Hamburg von seiten der Koalition und des Senats tatsächlich Einflußmöglichkeiten. Wir können nicht sagen, daß wir davon nichts wissen – das sagte auch schon Herr Grund –, aber der Wettbewerb und der Markt dies schon regeln würden.
Ihr Beitrag, Frau Röder, hat mich auch erstaunt. Denn eigentlich hat die CDU immer darauf gesetzt, möglichst alles zu privatisieren
und dies durch die Kräfteverhältnisse des freien Wettbewerbs ausloten zu lassen. Wir sehen letztendlich, was dabei herauskommt.
Ich bin der Ansicht, daß auch im öffentlichen Dienst gewisse Einflußmöglichkeiten genutzt werden müssen, um zu verhindern, daß weiterhin die Lohngruppen abgesenkt werden und daß es intern zum Teil bis zu 25 Prozent Abschläge gibt. Das ist fatal. Wir werden – das hat auch Herr Grund gesagt – hier eingreifen, umsteuern und nach besseren Lösungen suchen müssen, denn Ausgründungen und Fremdvergabe können nicht die alleinseligmachende Lösung in Hamburg sein.
Ich bin auch der festen Überzeugung, daß die Verbraucherinnen und Konsumentinnen in der Stadt sehr wohl auch auf die Qualität der Dienstleistungen achten. Das gilt auch für den öffentlichen Dienst. Das heißt, nicht alles, was billig ist, dem Kostendruck unterliegt und sich auf dem Markt preiswert anbietet, wird tatsächlich auch goutiert. Da gibt es noch Unterschiede.
Die Antworten in der Großen Anfrage zeigen, daß wir auch berücksichtigen müssen, daß ein Einstiegsgehalt von rund 3000 DM brutto – das sagten Sie zu Recht, Frau Röder – bei vielen Frauentätigkeiten, die aufgelistet sind, nicht dazu dient, sich selbst, geschweige denn, unter Umständen eine Familie davon ernähren zu können. Das ist bei weitem nicht existenzsichernd. Wenn wir überlegen, daß in gewissen Bereichen weitere Abschläge bis zu 25 Prozent geplant sind, dann ist das fatal, und da hilft auch die Beratung zur ergänzenden Sozialhilfe wenig. Ich halte das finanzpolitisch und arbeitsmarktpolitisch für kontraproduktiv. Vor allen Dingen ist das finanzpolitisch eine Milchmädchenrechnung, denn wir als Stadt Hamburg müssen auch die ergänzende Sozialhilfe bezahlen. Bei allen Schwierigkeiten, die die Studie auch zeigt, wäre es sehr viel besser, ein existenzsicherndes Einkommen für eine vernünftige qualitätsbezogene Arbeit anbieten zu können.
Zur Kita-Card, die so oft genannt wird, will ich sagen – das steht auch deutlich in der Großen Anfrage, Frau Sudmann und Herr Hackbusch –, daß der Senat die Beratungen bezüglich der Pauschalierung des Leistungsentgelts noch nicht abgeschlossen hat. Das heißt, wir sind auf dem Wege, das vernünftig auszuloten; soviel dazu.
Wir sollten gemeinsam dafür sorgen, daß sich die Rahmenbedingungen im öffentlichen Dienst verändern. Statt einer Art von Niedriglohnsektor oder einer Tarifflucht müssen wir – davon bin ich überzeugt – arbeitsmarktpolitisch gegensteuern. Das ist unsere Aufgabe. Wir können nicht guten Gewissens sagen, der Wettbewerb werde es schon regeln, und zusehen, wie die meisten Menschen dann doch mit den niedrigen Einstufungen der Lohngruppen von vornherein auf die ergänzende Sozialhilfe angewiesen sind.
Es gibt eine Reihe von Daten und Fragen, die im Rahmen der Großen Anfrage nicht beantwortet werden können. Wir wissen eigentlich noch sehr wenig über die Menschen, die hier in der Stadt Sozialhilfe beziehen, und können die Zusammenhänge zwischen Arbeit, Einkommen und Armut noch nicht konkret benennen. Da gibt es keine Querverknüpfungen.
In Zukunft wird es aber den Armutsbericht geben. Dieser Bericht sollte – so haben wir es zumindest mit der Senatorin besprochen – eine qualitative Erhebung beinhalten. Seitens der GAL gibt es einen Antrag dazu. Eine qualitative Erhebung muß es deshalb sein, weil wir vom Sozialamt schlecht verlangen können, die einzelnen Antragsteller genau zu befragen, wo und wie viele Wochenstunden sie arbeiten und ob sie tariflich bezahlt werden. Das gibt dann wieder datenschutzrechtliche Probleme. Daher müßten wir eine qualitative Erhebung in der Stadt anstreben, die genau diese Zusammenhänge, Herr Hackbusch, die Sie auch in Ihrer Großen Anfrage deutlich abgefragt haben, herstellen, so daß wir dann hoffentlich exakter beantworten können, wo es in der Stadt hakt und was Armut trotz Arbeit und ergänzender Sozialhilfe tatsächlich bedeutet. Ich bin sicher, daß wir gemeinsam in der Koalition und mit der Senatorin einen Weg finden, ihn finden müssen, um umzusteuern.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Ehlers, Sie haben heute zum wiederholten Male die Argumente aus Ihrer letzten Rede wiederholt und die beiden in Auftrag gegebenen Gutachten falsch zitiert.
Richtig.
Das sfs-Gutachten hat keine Aussage dazu getroffen, daß es Handlungsbedarf zu veränderten Ladenöffnungszeiten geben muß. Dort wurden lediglich die beschäftigungs- und arbeitsmarktpolitischen Komponenten untersucht.
Richtig ist weiterhin lediglich, daß das Gutachten des IfoInstituts die zeitliche Beschränkung der Öffnungsaktivitäten als nicht mehr zeitgemäß definiert hat.
Weiter ist nicht richtig, daß alle Wirtschaftsminister der Bundesländer sich einig waren. Im Gegenteil, Herr Ehlers. Die Union-Länder konnten sich nicht einig werden – Bayern allen voran.
Dann fragen Sie beim Bundesrat nach. Sie werden dann sicherlich zu ähnlichen Ergebnissen kommen.
Wer hier blockiert, wer hier verschleppt und wer die Argumente miteinander vertauscht, dürfte eindeutig sein.
Sie haben weiterhin angedeutet, daß es durch veränderte Ladenöffnungszeiten einen Nachfrageschub und eine Umsatzverlagerung geben könnte. Das ist nur zum Teil richtig, denn die veränderten Ladenöffnungszeiten, die wir im Mo
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ment schon haben und mit denen wir als Verbraucherinnen und Verbraucher gut zurechtkommen, haben unter der Woche zwar zu Umsatzverlagerungen geführt, aber nur zum großen Einzelhändler. Das ist der Punkt, denn wir wollen die Vielfalt erhalten. Das hat Herr Hajen schon gesagt. Wir kümmern uns vor allen Dingen um den Mittelstand, um die kleinen Einzelhändler, um die Wiederbelebung der Innenstädte, um Quartiere. Wir sind nicht der Meinung, daß die Umsatzverlagerung zugunsten des großen Einzelhandels sinnvoll ist, sondern wir wollen vor allem die Situation der kleinen Einzelhändler stützen. Dabei handelt es sich oft um Familienbetriebe, die schon jetzt nicht die Möglichkeit haben, die Öffnungszeiten weiter auszuweiten. Darum ist es sehr fraglich, ob das die richtige Forderung und die richtige Lösung ist.
Der andere Punkt, den Sie angesprochen haben, sind die Verbraucher und die Konsumentinnen. Natürlich hat sich das Verbraucherverhalten beispielsweise durch InternetHandel und Einkäufe in Tankstellen verändert. Die logische Schlußfolgerung kann und muß nicht heißen, daß wir Ladenöffnungszeiten bis in den Abend hinein – beispielsweise bis 22 Uhr – beziehungsweise auch am Samstag verändern. Wir müssen einen Interessenausgleich in der Stadt finden. Wir können nicht nur die Interessen des großen Einzelhandels im Auge behalten. Hamburg ist eine weltoffene Stadt, wir haben uns flexibel gezeigt und beispielsweise Ausnahmegenehmigungen im Rahmen der EXPO, des Alstervergnügens und des Hafengeburtstags erteilt. Es hat sich gezeigt, daß die Vermutung des Einzelhandels, es gäbe einen Nachfrageschub und eine Umsatzsteigerung, nicht in dem Maße eingetreten ist, wie vermutet wurde. Im Gegenteil. Die kleinen Einzelhändler haben in allen Städten, beispielsweise in Hamburg und in Berlin – in vergleichbar großen Städten –, deutlich gemacht, daß dies dem Mittelstand nur sehr wenig gebracht hat. Das sind die strittigen Themen.
Bei der Sonntagsöffnung sind wir uns einig. Ich möchte aber auch noch einmal deutlich machen, daß wir uns als Politikerinnen und Politiker deutlich die Frage stellen müssen, ob es wichtig ist, in der Stadt Konsum rund um die Uhr ausüben zu müssen. Ich halte das für fragwürdig, weil es hier auch um Arbeitsplätze geht. Diesen wichtigen Punkt haben Sie, Herr Ehlers, jetzt nicht mehr angesprochen. Deswegen gibt es unter anderem auch die Diskussionen. Wir sehen jetzt schon, daß im Einzelhandel massiv Arbeitsplätze abgebaut und normale Arbeitsverhältnisse in Teilzeitbeschäftigungen – da überwiegend in geringfügige Beschäftigungsverhältnisse – aufgesplittet werden.
Wenn uns bekannt ist, daß durch die Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten schon jetzt auf der Arbeitnehmerseite eine schier unerträgliche Situation entsteht – im übrigen sind es überwiegend Frauen, die im Einzelhandel arbeiten –, dann können wir als Politikerinnen in der Stadt natürlich nicht guten Gewissens sagen, wir liberalisieren weiter und vergessen diese Ebene, zumal wir wissen, daß es dem kleinen Einzelhandel jetzt schon kaum etwas bringt. Es ist ein Spagat, diesen Interessenausgleich zu schaffen. Wir wissen aber auch, daß wir uns wahrscheinlich in Zukunft bewegen und weiter miteinander diskutieren müssen. Wir denken unter anderem an den Samstag. Aber zum jetzigen Zeitpunkt haben wir keine Lösung anzubieten, zumal Ihre Kolleginnen und Kollegen im Bund blockieren, weil sie sich nicht einigen können. Da hätten Sie eine gute Gelegenheit, noch einmal mit Argumenten zu überzeugen, die ich jetzt leider nicht gehört habe, Herr Ehlers.
Kompromißbereitschaft ist in Ordnung, verändertes Verbraucherverhalten ebenfalls, aber wir müssen den kleinen Einzelhandel auch berücksichtigen. Solange wir für Hamburg keinen vernünftigen Interessenausgleich anbieten können, können wir mit den Ausnahmeregelungen leben. Wir müssen in dieser Sache natürlich weiter diskutieren, weil wir uns den veränderten Verbraucherwünschen und dem Konsumentinnenverhalten in Zukunft sicher anpassen müssen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Frau Koop, ich finde schon, daß Land in Sicht ist, denn der vorliegende Bericht zeigt eindrucksvoll, was sich in Fragen der Frauenförderung und in Fragen der Verknüpfung mit Personal- und Organisationsentwicklung verändert hat. Der Bericht zeigt uns zum ersten Mal eine umfassende Analyse der verschiedenen Handlungsfelder klassischer Personal- und Organisationsentwicklung. Er zeigt weiterhin – das ist neu und sehr deutlich – die einzelnen Handlungsfelder im einzelnen auf und gibt jeweils am Ende Handlungsempfehlungen für die Zukunft in Richtung „Mehr Land in Sicht“, in Richtung Frau Koop. Neu ist auch, daß die klassischen Instrumente der Personalentwicklung mit Verwaltungsmodernisierung verknüpft werden und daß die Darstellungen der einzelnen Umsetzungsschritte in den einzelnen Dienststellen aufeinander bezogen werden und daraus die entsprechenden Handlungsempfehlungen resultieren.
Das ist sehr gelungen und ein deutlicher Fortschritt zu den Berichten der vorigen Jahre. Dafür gilt der Dank Frau Sager und dem Senatsamt, aber auch der Mitwirkung des Personalamts und der einzelnen Dienststellen, die nicht weniger wichtig sind.
Der Frauenanteil ist insgesamt gestiegen, das hatten wir eben schon gehört, beispielsweise an den Gymnasien, unter den Führungsfunktionen – ein schwieriger Bereich – sowie bei den Abteilungs- und Amtsleiterinnen im höheren Dienst. Aber es gibt auch einen Wermutstropfen, und zwar in den technischen Berufsgruppen. Traditionell sind dort die Frauen in geringerer Zahl vertreten, und es konnte der Anteil in Aufstiegsfunktionen auch nicht gesteigert werden. Im Gegenteil, er ist leicht rückläufig.
Ja, wie bei der CDU.
Der Bericht gibt detailliert Auskunft über die beruflichen Chancen von Frauen in der Ausbildung im öffentlichen Dienst. Wir haben hier fast durchgehend Erfolge zu verzeichnen. Förderinstrumente, Verknüpfungen mit Personal- und Organisationsentwicklungen zeigen hier ihre Wirkung.
Besonders gefreut hat mich, daß eine ganze Reihe von Behörden – die Baubehörde sei hier lobend erwähnt, weil wir uns mit ihr im Gleichstellungsausschuß interfraktionell immer ein bißchen schwer tun – überproportional Ausbildungsberufe für Frauen angeboten hat, beispielsweise im technischen Verwaltungsdienst, im Polizeivollzug, im höheren Finanzdienst und bei der IuK-Technik im Rahmen der Trainee-Programme. Das ist durchaus bemerkenswert und auch neu. Ähnliches gilt für das Nachwuchsprogramm des höheren Dienstes in der Informations- und Kommunikationstechnik. Auch hier sind überproportional Ausbil
dungsplätze für Frauen angeboten worden. Dies gilt ebenfalls für den Bereich der Ausbildungsberufe nach dem Berufsbildungsgesetz.
Sie hatten schon die Probleme bei der Teilzeitbeschäftigung angesprochen. Wir haben immer noch die Zahl von 82,7 Prozent. Teilzeit im öffentlichen Dienst ist nach wie vor Frauensache, aber wir können nicht verschweigen, daß der Anteil der Männer, der Teilzeit im öffentlichen Dienst ausübt, mittlerweile leicht gestiegen ist. Das ist natürlich überhaupt nicht mit der Zahl von 82,7 Prozent zu vergleichen.
Das neue sogenannte Teamführungsmodell, wonach sich zwei Personen Leitungsfunktionen teilen können, greift noch nicht in entsprechendem Umfang. Daran nahmen laut Bericht im Jahre 1999 nur 48 Personen teil. Auch hier müßten die einzelnen Behörden, wie auch bei Team-Teilzeitarbeit, noch flexibler auf die spezifischen Bedarfe der Dienststellen angepaßt reagieren. Das ist sicherlich noch eine Aufgabe für die Zukunft.
Die strukturelle Frauenförderung ist in Hamburg mittlerweile Bestandteil der Personalpolitik. Das ist neu. Sie ist eng verknüpft und integriert in die Personal- und Organisationsentwicklung. Diese Erfolge, die wir dem Bericht entnehmen können, basieren auf der Verknüpfung dieser Bereiche, weil die klassischen Instrumente einer modernen Personalentwicklungspolitik alle Kompetenzen von Frauen und Männern nutzen, hier speziell für die Frauen. Diese klassischen Handlungsfelder wurden systematisch mit dem Feld der Gleichstellungspolitik und der Frauenförderpolitik verknüpft. Deshalb können wir heute sagen, dieser Bericht zeigt erste deutliche Erfolge und geht in die richtige Richtung. Wir haben es bei dem Thema Verwaltungsmodernisierung mit einer sehr komplexen Thematik zu tun im Sinne von mehr Kundenfreundlichkeit und Dienstleistung für Bürgerinnen und Bürger. Das wurde eben schon angesprochen. Hier haben Frauen durch ihre soziale Kompetenz, mehr Flexibilität, mehr Mobilität und mehr Offenheit eine wesentliche Rolle und tragen mit ihren Kompetenzen ganz entscheidend zu einer Veränderung innerhalb von Arbeitsstrukturen, von Führungs- und Organisationsstrukturen bei. Genau diese Chancen werden und müssen im Sinne der Verwaltungsmodernisierung genutzt werden. Das zeigt dieser Bericht in den entsprechenden Kapiteln sehr eindrucksvoll.
Eine wichtige Voraussetzung für die Erfolge, die sich in diesem Bericht auch für die Zukunft abzeichnen – „noch mehr Land in Sicht“, wie Frau Koop das ausgedrückt hat –, ist eng damit verknüpft, daß Gleichstellungspolitik mittlerweile als Führungsverantwortung angesehen wird. Bestandteil von Frauenförderungs- und Gleichstellungspolitik in einem modernen Personal- und Managementkonzept in den einzelnen Dienststellen ist natürlich Führungsverantwortung. Das Senatsamt und das Personalamt setzen auf Freiwilligkeit und auf Maßnahmen, die im Rahmen dieser Freiwilligkeit ganz spezifisch auf die einzelnen Dienststellen zugeschnitten sind. Das könnte auch für die Privatwirtschaft erfolgversprechend sein. Wenn die Zahlen sich nicht noch mehr in Richtung Frauenbeteiligung entwickeln werden, stellt sich für die Zukunft die Frage, ob diese Freiwilligkeit der richtige Weg sein kann oder ob andere Maßnahmen im Sinne von leichten Sanktionen angebrachter wären.
Ganz wichtig ist in diesem Bereich das Gesprächsforum Personalmanagement, das initiiert und installiert wurde. Hier sind alle Personalverantwortlichen der einzelnen
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Behörden versammelt und besprechen mit Beteiligung des Senatsamtes für die Gleichstellung – ich bin nicht ganz sicher, ob das Personalamt auch dabei ist – den Aspekt der Gleichstellungspolitik und des sogenannten Gender-Mainstreaming-Konzeptes als integrativem Bestandteil und als Bestandteil einer modernen Personalverantwortung. Dieser Gesprächskreis zeigt sehr deutlich, daß auch bei Freiwilligkeit erkannt wird, welche Kompetenzen die Personalentwicklung durch die Beteiligung von Frauen für die einzelnen Dienststellen nutzen kann und nutzen sollte.
Die Thematik des sogenannten Gender-Working und Gender-Mainstreaming wird uns im öffentlichen Dienst in der Zukunft noch weiter beschäftigen und vor große Herausforderungen stellen. Wir dürfen nicht vergessen, es geht auch um Einfluß und Machtpositionen, es geht um Stellen, und es geht um Führungsverantwortung. Da ist in den einzelnen Behörden sicherlich auch noch eine Menge zu tun.
Der Bericht zeigt deutlich die erfolgreichen Projekte, die wir als Politikerinnen zur Nachahmung empfehlen können. Ich nenne jetzt zwei, ohne die anderen ausschließen zu wollen. Jeder hat den Bericht vor sich liegen und kann nachlesen.
Das erste Projekt ist im Verwaltungsdezernat des Bezirksamts Hamburg-Nord angesiedelt. Dort wurde mit dem Senatsamt für die Gleichstellung der Gender-Working-Ansatz im Kontraktmanagement eingeführt, das heißt, der Einsatz der Chancengleichheit soll auf allen Ebenen in die Alltagsarbeit integriert werden.
Wie Sie sich alle vorstellen können, ist das ein schwieriges Unterfangen, aber sehr gelungen. Es gibt einen Leitfaden. Andere Behördendienststellen könnten dies durchaus nachmachen.
Das zweite Beispiel ist in der Umweltbehörde angesiedelt. Dort wurde der Gender-Aspekt in das Qualitätsmanagement einbezogen und erkannt, daß Fortbildungsbedarf im Sinne eines umfassenden Gender-Working-/Gender-Mainstreaming-Konzeptes besteht und dies auf verschiedenen Ebenen in der Umweltbehörde installiert werden müßte.
Das sind positive Beispiele, die zeigen, daß praktische Umsetzung im Sinne aller Beschäftigten, vor allen Dingen der Frauen, möglich ist. Weiteren Behörden sollte dies zur Nachahmung empfohlen werden.
Für die Zukunft gilt es, deutlich zu machen, daß geschlechtsspezifische Unterschiede – wir nennen es jetzt Gender-Mainstreaming –, für den Innovations- und Veränderungsprozeß im öffentlichen Dienst in Hamburg zu nutzen sind.
Zum Schluß zum Gleichstellungsausschuß. Wir sind mit den Beratungen noch nicht am Ende. Wir möchten nicht nur die Kompetenzen und die Mitwirkung der Frauenbeauftragten stärken, sondern sie bei den Beratungen dieses Berichts mit einbeziehen. Ich glaube, Frau Ernst hatte es gesagt, in der Senatskanzlei gibt es keine Frauenbeauftragte. Auch die BSJB – eine große Behörde – ist ein Riesenproblem. Wir haben diese Probleme auch in anderen Behörden. Wir wollen in der nächsten Legislatur möglichst das Gleichstellungsgesetz verändern, die Rechte und Pflichten der Frauenbeauftragten stärken. Wir wollen weiterhin im nächsten Gleichstellungsausschuß mit den Frauenbeauftragten über diesen eindrucksvollen Bericht sowie über die weiteren kritischen Punkte, die in dem Bericht und von Ihnen genannt wurden, diskutieren.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Mehlfeldt, die Taten sind zum großen Teil bereits erfolgt. Sie wissen, daß die Arbeitslosigkeit in der Stadt erheblich gesunken ist. Daran haben sehr viele Leute in der Stadt einen Anteil. Ich glaube nicht, daß Sie behaupten können, wir würden hier CDU-Politik machen; darauf werde ich jetzt im einzelnen auch noch einmal argumentativ eingehen.
Wir machen hier in Hamburg aktive Arbeitsmarktpolitik mit 230 Millionen DM. Wir wissen aufgrund der veränderten Situation unter den Arbeitsuchenden in der Stadt, daß wir in Zukunft aktivierende Momente der Arbeitsmarktpolitik so zu gestalten haben, daß sie den Arbeitsuchenden gerecht werden. Das ist zumindest der grüne Ansatz, von dem ich die SPD und besonders meinen Kollegen Herrn Grund noch ein Stück weit überzeugen muß, damit er nicht wieder sagt, sie hätten die CDU-Argumentation aufgegriffen, denn ich dachte immer, GAL und SPD betreiben gemeinsam eine aktivierende Arbeitsmarktpolitik, zumindest war das bislang so, und ich hoffe, das wird auch weiterhin so bleiben.
Herr Grund hat das Fordern und Fördern genannt, wir nennen es aktive Arbeitsmarktpolitik, die motiviert, integriert, die den Arbeitsuchenden auf dem Weg in die Arbeit behilflich ist und so die Eigenmotivation in Gang kommt und weniger Zwang erforderlich ist.
Daß das nicht leicht ist, Herr Mehlfeldt, wissen sicherlich auch Sie. Die Expertinnen in dieser Stadt schätzen, daß wir ungefähr noch 30 000 Menschen mit sogenannten vermittlungshemmenden Merkmalen, also schon mit gewissen Schwierigkeiten, zu vermitteln haben. Darauf muß ein Teil unserer Anstrengungen abzielen, denn die gut qualifizierten Kräfte bringen wir in der Tat sehr schnell auch in den Ersten Arbeitsmarkt.
Was heißt das? Es heißt Zielgenauigkeit durch eine aktive Hilfeplanung, die ganz auf die Kompetenzen und Qualifikationen und Bedürfnisse der jeweiligen Zielgruppe der Arbeitsuchenden eingestellt ist, um langfristig eine paßgenaue Vermittlung in Arbeit zu erreichen. Daß dies gelingt, Herr Mehlfeldt, zeigen die ersten Ergebnisse in der Praxis. Wir sind da durchaus gut und können in Hamburg stolz zeigen, daß wir einen Teil dieser Umsteuerung schon geschafft haben.
Daß wir dort weitere Verbesserungen einführen werden, ist ganz klar, gerne auch mit Ihrer Hilfe, der Hilfe des Handwerks.
Das heißt also, aktivierende Hilfeplanung bedeutet für uns in erster Linie nicht Zwang, nicht irgend etwas streichen, sondern mit den Arbeitsuchenden so umzugehen, daß wir ihnen etwas anbieten können, und die Programme und Maßnahmen durchaus auch zum Teil im Interesse der Arbeitgeber, die diese Arbeitsplätze anbieten.
Dazu müssen wir ganz am Anfang einen Punkt setzen, nämlich bei der Erstberatung. Egal, ob eine Beratung im Sozialamt, in einer sogenannten Vermittlungsagentur oder im Arbeitsamt stattfindet, muß man wissen, wie eine Stärken- und Schwächenanalyse vorzunehmen ist. Was heißt das? Was heißt hilfs- und paßgenau? Es muß ganz genau hinterfragt werden, wer diese arbeitsuchende Person ist. Welchen Hintergrund haben er oder sie, welche Qualifikation, Kompetenzen oder Schlüsselqualifikation, Alter, Geschlecht und so weiter; das alles kennen Sie. Dann sind wir an dem Schwerpunkt, gemeinsam mit dieser Person – das Gewicht liegt auf dem Wort gemeinsam – einen Hilfeplan zu entwickeln, nach Möglichkeit auf den Weg in den Ersten Arbeitsmarkt. Auch das gelingt in weiten Teilen schon in der Stadt, davon sind wir gar nicht so weit entfernt, aber wir müssen es natürlich noch verstärken.
Das heißt, nur wenn man aufgrund einer Stärken- und Schwächenanalyse, bezogen auf die arbeitsuchende Person, dazu kommt, sie auf ihrem aktiven Weg in den Arbeitsmarkt zu motivieren und anzureizen, wird man Freiwilligkeit und Motivation vorfinden, um die entsprechende Arbeitsstelle auch anzutreten. Es muß gar nicht großartig mit Zwang gearbeitet werden, das zeigen die Erfahrungen, das geht von ganz allein, weil fast alle Menschen in dieser Stadt, die Arbeit suchen, auch tatsächlich arbeiten wollen.
Qualifikation ist ein ganz wichtiges Wort, ich will dazu nicht mehr viel sagen. Wir wissen, daß wir eine Qualifizierungsoffensive auf allen Ebenen brauchen. Das beginnt an den Grundschulen. Wir werden es sicher gemeinsam erreichen, daß zukünftig Schülerinnen aus den Grundschulen mit einer Grundqualifikation herauskommen, die das Papier wert ist, auf dem sie geschrieben steht. Wir brauchen aber ebenfalls Anpassungsfortbildungen, zusammen mit dem berühmten Wort Jobrotation. Dazu hatten Sie, Herr Mehlfeldt, von Ihrem Antrag gesprochen, der durchaus etwas anspricht, das wir auch sinnvoll finden.
Wir wissen auf der einen Seite, daß wir einen Fachkräftemangel zu verzeichnen haben, auf der anderen Seite haben wir noch eine hohe Zahl von Arbeitsuchenden, die durchaus noch recht gut qualifiziert ist, aber nicht genau dieser Nachfrage des Arbeitsmarktes entspricht. Das Fatale daran ist, daß Studien des JAB und anderer uns schon lange darauf hingewiesen haben, daß dieser Fachkräftemangel auf uns zukommen wird. Um in Zukunft zu vermeiden, daß Frühwarnsysteme möglicherweise versagen, müssen wir andere Methoden finden und damit eine Zukunftsperspektive in dem Sinne entwickeln, um zu sehen, wohin die Anforderungen im Bereich der Berufe gehen.
Ich möchte etwas aufgreifen, was auch Sie, Herr Mehlfeldt, sehr richtig gesagt haben. Das, was wir auf Senatsebene haben, nämlich alle an einen Tisch zu bekommen, um zu besprechen, wie man in Hamburg am besten Arbeits- und Ausbildungsplätze schaffen kann, sollten wir wieder einführen; ich nenne es jetzt einmal Runde Tische, weil mir kein besserer Begriff einfällt, oder Kooperation in den Bezirken vor Ort. Denn all diese Entscheidungsträger, die Betriebe, das Handwerk, die Gewerkschaften, die Wirtschaftsförderer, die Arbeitsvermittler, aber auch die lokalen Beschäftigungsträger vor Ort können gemeinsam – Herr Mehlfeldt ist vielleicht auch beteiligt, das weiß ich nicht – am besten entscheiden, wo Bedarfe sind und wo man möglicherweise Ausbildungs- und Arbeitsplätze hat und wohin eine Weiterqualifizierung gehen könnte. Das heißt, es sollte die Bildung eines Netzwerkes erfolgen, eine Kooperation auch durchaus wieder innerhalb der Bezirke,
um diesen Strukturwandel zu begleiten. Diese Runden Tische haben einen großen Vorteil, zumindest zeigen uns das die Erfahrungen in Hamburg auf Senatsebene, aber auch aus anderen Ländern, wie in Dänemark; sie sind ein wirkliches Frühwarnsystem. Dort wird gemeinsam entschieden, auch bei Lohnzurückhaltung, in welche Richtung um- und weiterqualifiziert werden kann. So ist es in Dänemark beispielsweise gelungen, ein ganzes Heer von Arbeitslosen oder arbeitsuchenden Menschen in andere Berufe zu qualifizieren, und zwar motiviert mit gewissen Anreizsystemen. Dazu mußte niemand gezwungen werden, sondern es ging alles relativ freiwillig; und genau so stellen wir uns das auch vor.
Ich komme zu den einfachen Jobs, die Herr Grund eben erwähnt hat. Ich bin mir nicht so sicher, ob in den unternehmensbezogenen Dienstleistungen tatsächlich ein so großes Potential vorhanden ist. Zumindest hat es im Bereich der Haushaltschecks und der haushälterischen Berufe, die man damals so hoch gelobt hat, nicht den Effekt gehabt. Ich will aber zugeben, daß wir das auch für Hamburg vorurteilsfrei eruieren und sehen müssen, was wir daraus machen, denn für den beschäftigungspolitisch großen perspektivischen Wurf halten wir das nicht.
Für uns ist wichtig, daß die Arbeitsuchenden eine gewisse Qualifikation, eine Perspektive erwerben und mit ihrem Einkommen zumindest ihre Existenz sichern können. Wenn diese Jobs für eine gewisse Zeit einen Einstieg bieten sollten, dann könnten wir als GAL vielleicht noch damit leben, aber die Frage ist, was kommt danach.
Ich erinnere einmal an unseren Hamburger Verkehrsbegleitservice, darüber kann man durchaus geteilter Meinung sein. Wenn Sie einen Einstieg für Leute in eine weitere berufliche Perspektive bieten, ist das in Ordnung, aber beschäftigungspolitisch, denke ich, daß uns in der Koalition noch eine ganze Menge anderer Dinge einfallen wird, bevor wir eventuell die einfachen Jobs oder den sogenannten Niedriglohnsektor im großen Stil fahren. Dazu fehlen uns aber noch die Daten. Wir müssen das noch sehr genau untersuchen.
Herr Mehlfeldt, Sie sprachen von Förderpolitik beziehungsweise davon, daß die Kriterien und das Controlling fehlten, wer wann was und wie genau macht. Wir hatten kürzlich die Festbetragsdrucksache, und ich muß gestehen, daß ich meinen Redeeinsatz leider verpaßt habe und Sie daher darüber auch nicht informieren konnte, was wir im einzelnen alles festgelegt haben. Darin steht aber genau, was wir in welcher Zeit eruieren, daß für alle Träger in der Stadt, ob sie Hamburger Arbeit oder freier Beschäftigungsträger XY heißen, die gleichen Kriterien angelegt werden und alles im Sinne von Transparenz und Chancengleichheit und vor allen Dingen im Sinne der Arbeitsuchenden erfolgt. Dort muß genau festgestellt werden, wer was macht, mit wieviel Aufwand, zu welchem Preis, welche Zielgruppe wohin integriert wird, wird sie langfristig integriert oder produzieren wir auf dem Arbeitsmarkt neue Warteschleifen. Diesbezüglich kann ich Sie beruhigen, diese Evaluation liegt uns gemeinsam sehr am Herzen, weil wir nur so beurteilen können, ob die arbeitsmarktpolitischen Akzente, die wir in der Stadt setzen, tatsächlich auch fruchten.
Nun komme ich zur Wirtschaft, die wie das Handwerk und andere auch beteiligt und angesprochen sind, entsprechend zu qualifizieren, auszubilden oder vielleicht Arbeitsplätze im Rahmen von Jobrotation zur Verfügung zu stellen
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Herr Mehlfeldt ganz besonders, weil er heute hier gesprochen hat – und nicht nur, was wir hier häufig haben – das sage ich in Anführungszeichen –, mitzunehmen, was es an Lohnkostenförderungsmaßnahmen oder Programmen gibt.
Aufräumen will ich mit dem Irrtum, Herr Mehlfeldt, daß wir den Zweiten Arbeitsmarkt schnell los werden oder nicht mehr gebrauchen würden. Natürlich ist für uns alle der Erste Arbeitsmarkt in unseren Bemühungen das Ziel und „learning by doing“, denn jeder, der Arbeit sucht, lernt nur etwas hinzu, wenn er oder sie sich im Alltag beweisen können. Nur dann weiß jeder um die Defizite, wohin er sich qualifizieren muß oder was überhaupt zu tun ist, um konkurrenzfähig zu bleiben. Dabei wissen wir, daß wir sehr viele Menschen in der Stadt haben, die wir nicht mehr leicht in Arbeit bekommen; dazu gehören leider auch die Migrantinnen.
Ferner gibt es einen Schwerpunkt – Herr Grund hatte ihn genannt – , der heißt ABM, SAM, also Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, Strukturanpassungsmaßnahmen und ähnliche, um diesen Übergang nach und nach zu gestalten, denn wir können diese Leute nicht einfach auf der Straße stehenlassen. Wir haben als Politikerinnen die Verpflichtung, auch für diese Leute etwas zu tun, und manchmal ist die Übung auf dem Zweiten Arbeitsmarkt die qualifizierte Vorstufe auf den Ersten. Wir können Übergänge schaffen, dazu gibt es Beispiele, wenn auch zu wenige, aber auch darauf müssen wir ein Augenmerk richten.
Kurzum, es bedarf, glaube ich, einer konzertierten Aktion aller Beteiligten hier in Hamburg; ich hatte das vorhin bei den Runden Tischen gesagt. Wir können nicht erwarten, daß wir durch bestimmte Förderprogramme von heute auf morgen die Zielgruppen, gerade die mit den Vermittlungshemmnissen, noch dazu durch Zwang, zu irgendeinem guten Job hinbewegen können, den jemand von Ihnen, aus Ihrem Verbund beispielsweise, anbietet. Das heißt, es sind einerseits leider noch viele Zwischenschritte nötig, weil wir nicht von gut ausgebildeten qualifizierten Menschen sprechen. Dazu sind alle gefragt, die Beratungen der Sozialund Arbeitsämter sowie Vermittlungsagenturen, die in diesem Geschäft arbeiten. Auf der anderen Seite sind die zukünftigen Arbeitgeber gefragt, Ausbildungs- und Arbeitsplätze zur Verfügung zu stellen und in Zusammenarbeit mit den Beraterinnen und Vermittlerinnen einen Spagat zu wagen, durchaus einmal mehr Menschen mit sogenannten Vermittlungshemmnissen, wie zum Beispiel Ältere, Frau ist Frau, oder jemanden einzustellen, der eine Weile ausgestiegen ist. Das alles ist kein großes Drama, es sind Leute, die mit einer gewissen Anleitung relativ schnell wieder in Arbeit kommen.
Das heißt, wir sind alle gefordert, sämtliche Maßnahmen miteinander abzustimmen. Wir werden das tun. Die Koalition wird sich die Maßnahmen im einzelnen zusammen mit der Senatorin genau angucken und sehen, was wir verbessern müssen, wo es Synergieeffekte und Effektivität gibt.
Was das Controlling und die Auswertung anbelangt, haben wir die Drucksache. Wir sind sehr daran interessiert, denn wir wollen das Rad nicht neu erfinden, sondern uns den Erfordernissen des Arbeitsmarktes im Moment und den Arbeitsuchenden anpassen und lernen tagtäglich dazu.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Schwäbisch werde ich hier nicht sprechen. Ich bin froh, wenn ich heute überhaupt sprechen kann.
Ich habe mir gerade überlegt, was das wohl auf deutsch heißen könnte, weil wir in diesem Hohen Hause weder englisch noch italienisch, obwohl das die Kollegin Fiedler so hervorragend spricht, es ist noch schöner als spanisch – Movimento principale, ich kann das gar nicht –, noch türkisch reden dürfen.
Aha,
dann habe ich die Drucksache nicht richtig in Erinnerung. Jedenfalls fällt mir kein so schönes Wort ein zu Gender-Mainstreaming wie der Kollegin Fiedler. Aber den Antrag finde ich klasse, weil er zeigen wird, wofür wir als Grüne gekämpft haben und was wir mit der BAGS schon lange vereinbart haben. Deswegen sage ich jetzt: Schuster Kollege/Kollegin SPD, bleibt bei euren Leisten. Ich freue mich darüber, weil wir im Koalitionsvertrag vereinbart haben, die Zielgruppe der Frauen entsprechend ihrem Anteil an den Programmen zu beteiligen, und damals noch mit Frau Fischer-Menzel
in der ersten Runde der Verhandlungen, später mit Frau Senatorin Roth – in den ersten Verhandlungen, Frau Kollegin, in der Behörde;
ja, genau – erreicht haben, daß wir Frauen aufgrund des geschlechtsspezifischen Arbeitsmarkts, aufgrund struktu
reller Ungleichheiten anders an Arbeitsmarktprogrammen in der Stadt beteiligen. Deswegen, Kollegin Fiedler: Schusterin, bleib bei deinen Leisten. Ich finde den Antrag zwar klasse, will aber deutlich sagen, daß ohne uns Grüne das nicht passiert wäre.
Aber trotzdem ist der Antrag gut.
Es freut uns ganz besonders, daß wir auch euch als Kollegen von dieser Idee überzeugen können, und noch mehr freut es mich für alle Frauen und Gleichstellungspolitikerinnen, daß die Idee der strukturellen Ungleichheit, wie wir das nennen, jetzt von Peking über Brüssel zu uns nach Hamburg in Form von Auflagen schwappt. Im übrigen ist es in der Entwicklungspolitik schon lange Praxis, daß der Ressourcenzugang für Frauen aufgrund struktureller Ungleichheiten geregelt werden muß, um eine Gleichstellung zu erreichen. Das haben wir in Hamburg mit der Senatorin in Sachen Arbeitsmarktpolitik schon wirklich klasse hingekriegt. Ich finde den Antrag auch deswegen gut, weil uns die Antwort zeigen wird, daß es auch geht, ohne daß wir den Begriff Gender-Mainstreaming vorher kannten und diese Auflage vorher nutzen mußten.
Kollegin Fiedler und Frau Koop haben schon einen Teil dieses Gender-Mainstreaming-Begriffs erklärt. Ich freue mich wirklich, daß es jetzt einen Oberbegriff auf EU-Ebene gibt und Ressourcenverteilung mit gleichstellungspolitischen Auflagen im Sinne des Gender-Mainstreaming verknüpft ist. Ich glaube aber nicht, daß die Schwierigkeiten, die wir bisher in unserem viel beschworenen Gleichstellungsausschuß erlebt haben, sich plötzlich verändern werden. Das ist wieder ein Bohren der dicksten Bretter, denn ihr könnt euch und Sie können sich alle daran erinnern, daß es, als wir zum Beispiel den Antrag stellten, alle haushaltspolitischen Entscheidungen in der Stadt im Gleichstellungsausschuß zu verhandeln, und zwar nicht, weil wir Langeweile in diesem Ausschuß haben, sondern weil wir wissen wollten, welche Relevanz welche Entscheidung in welchem Ressort auf die Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt hat, schon oft dazu geführt hat, daß die Behördenvertreter aus den unterschiedlichsten Ressorts bei uns saßen, auf die Uhr guckten und nicht genau wußten, was wir eigentlich im Gleichstellungsausschuß von ihnen wollten.
Ich hoffe, wenn wir jetzt gemeinsam durch den Begriff Gender-Mainstreaming und die Auflagen der EU das Gewicht des Gender-Mainstreaming vielleicht erkannt haben und tatsächlich zu Strukturveränderungen in den einzelnen Ressorts kommen, daß wir dann in Zukunft auch in den Ausschüssen ganz anders über Ressourcen, die wir in dieser Stadt vergeben, oder über Maßnahmen, die wir fahren, sprechen können.
Ich sage noch einmal: Es ist ein toller Antrag. Die BAGS wird gute Ergebnisse präsentieren, denn ich kenne die Zahlen, und ich freue mich, daß grüne Politik unsere SPD-Kolleginnen und -Kollegen so überzeugt hat.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Koop, ich glaube nicht, daß die Frauenbewegung die Prostitution als Emanzipation an sich gewürdigt hat. Zumindest kann ich mich daran nicht erinnern.
Es geht um keine Zeitgeistgeschichte, sondern um ein ernstes Thema. Es geht nämlich um den Schutz dieser Frauen und die rechtliche Absicherung ihrer anzubietenden Dienstleistungen im Sinne einer Sexworkerin, die sie aber nicht einklagen können.
Sie sagen so locker, daß Rotgrün in Berlin das nun machen kann. Schön wäre es. Es gibt darüber juristische Auseinandersetzungen, ob in diesem sogenannten Dienstvertrag zwischen der sich prostituierenden Frau und dem Freier die Sittenwidrigkeit tatsächlich so formuliert werden kann, daß sie legal ist. Der Streit um die Sittenwidrigkeit an sich wird nicht mehr geführt, sondern es geht darum, ob die betroffenen Frauen ihre Beiträge zur Arbeitslosenversicherung abführen können. Das ist ein Punkt, der uns in diesem Antrag auch beschäftigt.
Das ist keine Frage der Zeitgeistgeschichte und der Moral. Nach wie vor bin ich der Meinung, daß wir den Begriff der Sexworkerin nicht direkt ins Deutsche übersetzen können. Dieser Begriff drückt aus, daß etwas angeboten wird. Hier sollten wir nicht den moralischen Zeigefinger heben,
sondern einfach anerkennen, daß es die freiwillige, aber auch die Zwangsprostitution gibt, die mit vielen Problemen verbunden ist.
Das im Antrag der SPD genannte Ausstiegsprojekt unterstützen wir schon lange gemeinsam. Wir führen im übrigen auch Gespräche und Veranstaltungen mit den betroffenen Frauen in Hamburg durch. Es gibt hier keine Frauenhurenvereinigung wie zum Beispiel in Berlin. Das ist bedauerlich, aber die sich prostituierenden Frauen haben sehr deutlich gemacht, daß sie an bestimmten rechtlichen Regelungen interessiert sind und daß es ihnen wichtig ist, daß wir Ausstiegsprojekte anbieten.
Allerdings reden wir über dieses Thema sehr abgehoben, was sicherlich im Sinne des Erfinders liegt, da wir in diesem Gewerbe nicht tätig sind. Deswegen möchte ich die bestehenden Abhängigkeiten deutlich machen und darauf hinweisen, warum wir darüber diskutieren, die Frauen langfristig durch bestimmte rechtliche Vorgaben zu schützen oder ihnen Ausstiegsmöglichkeiten anzubieten.
Es geht nicht nur einfach darum, freiwillig von einem Beruf in den anderen zu wechseln, sondern darum, den Frauen, die sich oft in Abhängigkeit und Gewaltverhältnissen zu ihrem Zuhälter oder ihrem Bordellbetreiber befinden, die drogenabhängig sind, Alkohol konsumieren und nicht zuletzt große finanzielle und wirtschaftliche Probleme haben, eine Perspektive in einem „normalen“ Beruf anzubieten. Das geht nicht von heute auf morgen.
Das zeigt das angesprochene Projekt Textilwerkstatt. Hier sind im Vorfeld eine Reihe von stabilisierenden Maßnahmen notwendig, um ein Vertrauensverhältnis zwischen den ratsuchenden Frauen und den Beraterinnen aufzubauen. Das bedeutet, daß die dort beratenden Frauen genau die Szene und das Umfeld in Hamburg kennen müssen. Sie müssen sich das Vertrauen aber zum Teil in Gesprächen mit den Prostituierten hart erarbeiten. Um die Frauen auf diesem Weg sensibel zu begleiten, müssen sie sehr nahe
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dran sein. Deswegen ist die Textilwerkstatt ein gutes Projekt, das dringend ausgebaut werden muß und auch den kaufmännischen Bereich sensibilisieren kann.
Wir haben nach wie vor das Problem, daß sich Prostituierte derzeit nicht sozial versichern können. Das ist auch das Problem dieser Projekte, denn da sich diese Frauen nicht normal versichern können, fehlt ihnen in aller Regel auch die Zugangsvoraussetzung für Fördermaßnahmen nach dem SGB III. Es gibt eine Ausnahme, die Frau Ernst auch schon angesprochen hat.
Hier genau sind wir gefordert, die gesetzliche Änderung durch die Bundesregierung auf den Weg zu bringen, um in Zukunft sicherzustellen, daß sich die Frauen sozial versichern können. Dann ist der Spagat des Ausstiegs oder die Inanspruchnahme einer normalen Förderung nach den gesetzlichen Rahmenbedingungen des SGB III auch sehr viel einfacher, auch die Projekte haben es leichter. Ich möchte deutlich machen, was das heißt.
Wenn die Frauen aussteigen wollen, bleibt ihnen in aller Regel nur der Gang zum Sozialamt. Das ist in ihren Augen für sie natürlich ein deutlicher finanzieller und ein Prestigeverlust. Deswegen überlegen sie sich das ganz genau.
Wenn sie zum Beispiel bei der Textilwerkstatt ankommen, dann gibt es nach Paragraph 19 BSHG in Hamburg nur die mögliche Förderung der HAB-Arbeitsstellen. Diese Art der Finanzierung ist ein Problem, weil die benötigten Overheadkosten – Ausstattung, Sachkosten, Miete – nicht abgedeckt sind.
Für diese Ausstiegsprojekte ist es um so wichtiger, eine Finanzierung nach den ABM-Vorschriften zu ermöglichen. Hier gibt es eine Ausnahmeregelung, mit der auch die sogenannten Overheadkosten im Projekt mit abgedeckt werden. Das ist sehr wichtig, weil die Projekte das dafür erforderliche Geld in Eigeninitiative nicht erwirtschaften können.
Wir haben auch leider noch das Problem, daß es zwar die Ausnahmeregelung gibt, aber sie gilt noch nicht für alle Hamburger Bezirke. Darüber werden zur Zeit Gespräche geführt – wir müsen auch noch mit Frau Senatorin Roth sprechen –, weil nämlich die aussteigewilligen Frauen aus allen Hamburger Bezirken kommen und alle Bezirke und die örtlichen Arbeitsämter zustimmen müssen, um diese Ausnahmeregelung für eine Finanzierung nach ABM zu bewilligen.
Das zeigt deutlich, daß die Frauen, die aus der Prostitution aussteigen wollen, eine Reihe von Hürden zu überwinden haben. Ich wünsche mir – da sind die Grünen und ist die SPD in Berlin gefordert –, daß wir genau das durch die Gesetzesänderung erreichen.
Im übrigen, Frau Koop – das haben Sie vorhin erwähnt –, gibt es eine Umfrage zum Urteil über das „Café Psst“. Die Mehrheit der Bevölkerung hat einen Sinneswandel
bei der Beurteilung der Prostitution vollzogen. Von daher sind wir auf dem richtigen Weg. Ich hatte Sie so verstanden, daß Sie diese Zahlen anders interpretiert haben.
Dann habe ich Sie falsch verstanden.
Ich möchte noch auf eines hinweisen. Die Textilwerkstatt ist unterstützenswert. Aber es gibt noch eine Reihe anderer Projekte in der Stadt. Bei der KOOFRA ist die Finanzierung nach wie vor noch nicht abschließend geklärt. Diese Koordinierungsstelle betreut Frauen, die sich zwangsprostituieren und die Opfer von Frauenhandel sind. Mit den Projekten „Amnesty for Women“, das „Café Sperrgebiet“ und anderen gibt es eine ganze Reihe von engagierten Beratungseinrichtungen, die niedrigschwellig arbeiten, die ganz nahe dran sind an den Frauen und sie zum Teil an die Textilwerkstatt verweisen. Ohne diese wichtigen Projekte können wir in der Stadt den Tatbestand der Prostitution nicht verbessern oder lösen.
Wir haben hier überhaupt nicht den Punkt zu den Migrantinnen besprochen. Es gibt in Hamburg eine Vielzahl von Frauen aus Osteuropa mit illegalem Aufenthaltstatus, die mit der Prostitution ihren Lebensunterhalt verdienen, drogenabhängig sind und sich in vielfachen Abhängigkeitsverhältnissen befinden. Diesen Frauen haben wir bislang keine Lösungen angeboten, sie können auch nicht die Textilwerkstatt in Anspruch nehmen.
Wir müssen uns darüber klar sein: Wenn wir den Schlepperbanden und den Zuhälterringen wirklich auf die Spur kommen und ihnen effektiv das Handwerk legen wollen, dann müssen wir für diese Frauen auch etwas tun. Das geht nur darüber, daß man ihnen vielleicht für eine befristete Zeit einen Aufenthaltsstatus gibt und ihnen dann die Möglichkeit bietet, eventuell – um mit TAMPEP zu sprechen – als Sexworkerin in der Prostitution zu arbeiten. Alles andere wäre eine Schönrederei der Situation in Hamburg. Das heißt, daß wir Ausstiegsprojekten zustimmen, aber die Verelendungsprostitution auf der anderen Seite gerade auch bei Migrantinnen nicht aus den Augen lassen. Wir dürfen uns nicht herummogeln, sondern wir müssen auch hier eine Lösung anbieten.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Koop, bevor ich auf Ihre einzelnen Bemerkungen eingehe, ein Wort am Anfang. Sie sind die Vorsitzende des Gleichstellungsausschusses. Wir diskutieren in diesem Ausschuß seit mehr als drei Jahren über Frauenförderpolitik und Gleichstellungspolitik in dieser Stadt. Ihre Partei erfüllt noch nicht einmal die Quotierung und gewisse Auflagen, die wir im Gleichstellungsausschuß „rauf und runter“ diskutieren. Aber Sie sprechen im Ausschuß mit einer anderen Stimme. Sie wissen sehr wohl, wie mühsam das Geschäft der Gleichstellungspolitik ist. Sie sagen, Frau Sager hätte sich – und damit das Senatsamt für die Gleichstellung –
„nur um die Hamburger Ehe“ gekümmert, und ansonsten gebe sie irgendwelche Studien in Auftrag, die viel Geld kosten, aber nichts bringen. Das ist eine persönliche Enttäuschung, denn ich kenne Sie mit sehr differenzierten Aussagen in Sachen Gleichstellungspolitik, und deshalb verstehe ich Ihre Rede nicht.Aber gut, wir machen Wahlkampf, dann muß es eben so sein.
Bevor ich auf die einzelnen Aspekte eingehe, komme ich zum Thema Gleichstellungspolitik in dieser Stadt. Ich erlaube mir, nach diesen drei Jahren deutlich zu sagen, was wir in diesem Bereich mit Hilfe des Senatsamts für die Gleichstellung geleistet haben. Die Gleichstellungspolitik heute, und zwar im umfassenden Sinne, ist die Mädchen
und die Frauenpolitik, aber auch die Lesben- und die Schwulenpolitik in dieser Stadt. Diese ist in allen Ressorts und nicht nur im Senatsamt für die Gleichstellung deutlicher verankert und deutlicher sichtbar. Das haben nicht Sie mit Ihrer Partei getan, die schon lange in der Bundesrepublik am Ruder war, sondern das haben wir in Hamburg mit Beginn der Legislatur eingesetzt. Darum ist es eine Anmaßung, Frau Koop, so zu argumentieren.
Den Grundstein haben wir gelegt.Wir haben dafür gesorgt, daß alle Maßnahmen in dieser Stadt in allen Ressorts – nicht nur im Ressort des Senatsamts für die Gleichstellung – und der Nutzen auf die gleichstellungspolitischen Auswirkungen hinterfragt werden. Diesem Umstand haben wir es zu verdanken, daß wir im Finanzbericht eine Anlage vorfinden, die uns auf den ersten Blick zeigt, wieviel jede Behörde – ob es die BAGS, die STEB oder die BWF ist – im einzelnen für gleichstellungspolitische und natürlich frauenpolitische Maßnahmen ausgibt.Frau Koop, wir sitzen in jedem Jahr mit allen Behördenvertretern in den Haushaltsberatungen und überlegen, wie wir auch die Behörden, die nach unserer Meinung zu wenig für Gleichstellungspolitik tun, in die Gänge bringen. Da hat das Senatsamt für die Gleichstellung eine sehr wichtige Funktion.
Ich komme zum Bereich Personalentwicklung: Frauen auf allen Hierarchiestufen, Frauen in den oberen und nicht nur unteren Hierarchien, und zwar quer zu allen Ressorts.Frau Koop, wir haben das sehr lange im Rahmen der Lesung des Personalentwicklungsberichts behandelt. Es gibt in Hamburg noch keine zufriedenstellende Lösungen. Deshalb haben wir die Anträge von Rotgrün und verhandeln entsprechend im Gleichstellungsausschuß. Aber das Senatsamt für die Gleichstellung ist das Amt, das dem Personalamt gewisse Konzepte vorgelegt hat, wie Personalentwicklung im Sinne von Frauen zu betreiben ist. Also stimmt Ihr Vorwurf hier auch nicht.
Weiterhin sagen Sie, wir würden nicht mit den Frauen in der Stadt reden, die Frauen in der Stadt würden gar nicht wissen, was wir in Sachen Gleichstellungspolitik machen. Das betrifft dann auch die Lesben und Schwulen.Ich weiß nicht, mit wem Sie sprechen, aber wir haben einen regelmäßigen „Frauenratschlag“.Wir treffen uns mit allen Fraueninitiativen in der Stadt, wir sind – wie auch die CDU – Mitglied im Landesfrauenrat.
Unsere Politik wird sehr wohl in der Stadt goutiert und wahrgenommen. Dafür sorgen wir.
Sie werfen uns vor, sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz würde vom Senatsamt für die Gleichstellung nicht ernst genommen werden.
Dann habe ich Sie vielleicht falsch verstanden.
Das Thema wird uns weiter beschäftigen. Wir sind mit der Umsetzung der Vorschläge, die sich aus der Großen Anfrage ergeben hatten, natürlich unzufrieden. Aber wir wissen gemeinsam, daß das Senatsamt für die Gleichstellung Vorlagen und Konzepte gemacht hat,
die leider von den anderen Ressorts nicht befolgt werden.
Also ist die Schlußfolgerung, daß wir in der nächsten Legislatur dafür sorgen werden, diesem Senatsamt andere Zugriffsmöglichkeiten zu geben, damit endlich alle Ressorts in unserer Stadt begreifen, daß sämtliche Haushaltsmittel gleichstellungspolitisch hinterfragt und verteilt werden müssen und das Senatsamt mit seinen Vorschlägen stärker Gehör findet als bisher.
Ich komme zur Arbeitsmarktpolitik und der Frauenförderung im Sinne des Gender-Mainstreaming und was wir dafür getan haben. Es würde mich reizen, heute auf die Steilvorlagen von Herrn Hackbusch und Frau Sudmann einzugehen.
Ich muß sehen, ob ich das zeitlich noch mit meinem Beitrag vereinen kann. Sie sagen, wir würden Sozialhilfe kürzen und sonst würden wir nichts unternehmen. Wir vermitteln keine Leute in Arbeit. Diesen Vorwurf werde ich später noch kurz entkräften.
Wir haben in dieser Stadt in Zusammenarbeit mit Frau Senatorin Roth und Frau Senatorin Sager festgelegt, daß wir alle Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik für die Zielgruppe der arbeitslosen Frauen quotieren. Wir haben eine Zielquote von 50 Prozent festgelegt, die es nach meinen Informationen in keinem anderen Bundesland gibt. Herr Hackbusch, das ist vielleicht auch für Sie wichtig, weil es um die Zielgruppe der erwerbslosen, langzeitarbeitslosen Frauen geht, die Sie heute angesprochen haben.Wir haben dies getan, weil wir wissen, daß Frauen aufgrund ihrer Erwerbsbiographie und aufgrund der gesetzlichen Lage im SGB III einen schlechteren Zugang zum Arbeitsmarkt haben.Wir haben mit Frau Roth bestimmte Maßnahmen ergriffen und haben im Moment an der Gesamtheit aller Maßnahmen einen Frauenanteil von 43,7 Prozent.Das machen Sie uns erst einmal nach, auch mit den Vorschlägen von heute morgen.
Sie können gerne applaudieren. Dagegen hat niemand etwas, ich am allerwenigsten.
Herr Salchow, immerhin sind meine Redebeiträge inhaltlich qualifizierter als Ihre. So war es zumindest heute morgen.
Auch weniger als 70 000 Arbeitslose sind immer noch zu viel in dieser Stadt.Deswegen heißt für uns die Zukunft: Arbeit und Qualifizierung vor allen Dingen auch für die Zielgruppe der erwerbslosen Frauen. Wenn wir von der Loslösung alleinerziehender erwerbsloser Frauen aus der Sozialhilfe sprechen, heißt das, dies geschieht mit Hilfe einer paßgenauen Beratung und individuellen Hilfeplanung. Das gilt für alle Menschen in der Stadt. Wir akzeptieren aber auch, daß wir eine gewisse Anzahl von Menschen haben, die nicht mehr vermittelbar sind, bei denen man noch nicht einmal von vermittlungshemmenden Merkmalen sprechen kann, die man durch Arbeit und Qualifizierung beseitigen könnte. Für diese Menschen gilt Sozialhilfe und Existenzsicherung.
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Zum Vorwurf, wir würden uns in Tarifstrukturen einmischen wollen, kann ich nur sagen, daß das ein dummer Ausrutscher eines grünen Mitglieds in der Bundestagsfraktion war.Die Bemerkung war nicht abgestimmt und nicht durchdacht. So wird in Hamburg keine GAL-Politik gemacht, sonst hätten wir auch nicht eine derart niedrige Arbeitslosenquote.
Die Zukunft heißt für Frauen insbesondere im IT-Bereich die Erschließung neuer und innovativer Berufsfelder. Wir stehen mit dem Wandel zur Informationsgesellschaft vor einem neuen Demokratisierungsprozeß. Er kann zum Nachteil vieler Bevölkerungsgruppen sein. Er kann aber auch zum Nachteil der Frauen ausfallen, wenn wir es nicht schaffen, die Frauen aktiv an diesen neuen Berufen zu beteiligen und sie aktiv im Bereich IT und Multimedia zu fördern.
Wir wissen, daß bis zum Jahre 2002 bundesweit 370 000 Arbeitsplätze geschaffen werden können und Hamburg eine Vorreiterrolle einnimmt. Das Senatsamt für die Gleichstellung – das wurde erwähnt, und Frau Sager wird sicherlich noch darauf zu sprechen kommen – hat in diesem Bereich interessante Aktivitäten unternommen.Augenblicklich liegt der Anteil der Frauen in den Multimedia-IT-Berufen bei ungefähr 13,9 Prozent.Das ist zu niedrig.Wir müssen dafür sorgen, daß dieser Anteil steigt, ebenso im Fach Informatik.
Bevor das Senatsamt für die Gleichstellung noch etwas dazu sagen wird, möchte ich zu diesem Bereich einiges zur Förderung von Frauen in IT-Berufen nennen:
Es gibt die Möglichkeit, eine Art Mentoring-Projekt einzuführen, so wie es in Rheinland-Pfalz bereits geschehen ist. Es ist das Ada-Lovelace-Projekt, das nach einer britischen Mathematikerin benannt ist.Studentinnen aus technischen Studiengängen werden als Mentorinnen ausgewählt. Sie gehen an die Arbeitsämter, an die Schulen und sprechen mit Schülerinnen, die sich für die IT-Branche interessieren. Anschließend zeigen sie ihnen in ihrem Fachbereich im einzelnen, was unter diesem Studienfach vorzustellen ist. Durch diesen Austausch und diesen Vorbildcharakter ergeben sich für die jungen Frauen positive Zugangsmöglichkeiten für diesen Bereich. Falls wir in Hamburg etwas Derartiges vorhaben, sollte dieses Projekt auch auf Unternehmen im IT-Bereich ausgeweitet werden. Es wäre wichtig, die jungen Frauen direkt in diese Unternehmen mit der New-Economy hineinzunehmen, ihnen den Arbeitsalltag näherzubringen und sie so für diesen Bereich begeistern zu können.
Eine weitere Möglichkeit wäre die Schaffung eines frauengerechten Informatikstudiengangs, den es beispielsweise in Bremen gibt. Er ist schon lange überfällig, weil wir das Thema Schule hier endlos behandeln. Das liegt aber weniger an der GAL-Fraktion als an den vielen Anträgen von Herrn Harlinghausen und anderen.Wir sollten eine Reform der Lehrerinnenausbildung starten, und zwar im Bereich der neuen Technologien und Fachwissenschaften, die ganz eng mit einem verbindlichen Baustein der Jungen- und Mädchenförderung verknüpft sein sollte.
Das alles wären Möglichkeiten, um das Interesse der Frauen für diesen Bereich deutlicher zu verstärken und dafür zu sorgen, daß sie nicht den Anschluß an diese neuen Berufsfelder in dieser boomenden Branche verpassen.
Ein wichtiger politischer Schwerpunkt für die GAL-Fraktion und für die Koalitionsregierung ist „Gewalt gegen Frauen“. Wir wissen, daß Gewalt gegen Frauen zum Alltag gehört.
Wenn wir genau hinsehen, können wir sie tagtäglich erleben. Gewalt hat viele Gesichter. Gewalt heißt: Mißhandlungen, Vergewaltigung, aber auch sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz oder das Handeln von Frauen als Ware.Wir haben mit verschiedenen Maßnahmen angesetzt: Wir haben die Frauenhäuser abgesichert. Wir haben in der Koalition dafür gesorgt, daß die BIFF-Beratungsstellen, die im Alltagsgewalterlebnisbereich Frauen und Kinder beraten, weiterarbeiten können. Wir haben Notruf e.V. abgesichert und ihm aus den sogenannten Mafia-Geldern noch einmal einen Betrag zur Verfügung stellen können. Wir haben Zeuginnen- und Zeugenbetreuungszimmer eingerichtet und insgesamt den Opferschutz verbessert.Das ist wahrlich ein Erfolg. Innerhalb von drei Jahren, in denen zwar etwas begonnen wurde, hat die Koalition für diese Bereiche sehr viel geleistet.
Wir haben die vielzitierte KOOFRA, die Koordinationsstelle für Opfer von Frauenhandel, ins Leben gerufen. Frau Koop, noch einmal zur Bemerkung, Frau Senatorin Sager würde nur irgendwelche Studien und die Hamburger Ehe in der Öffentlichkeit propagieren:KOOFRA ist ein Beispiel, daß es für Frau Sager als Gleichstellungssenatorin in dieser Stadt auch andere Themenfelder gibt, die sie in der Öffentlichkeit vertritt und für die sie und wir uns selbstverständlich einsetzen. Mit KOOFRA, die eng mit dem LKA zusammenarbeitet, tut dies in dieser Stadt zum ersten Mal eine Nichtregierungsorganisation. Sie ist außerordentlich wichtig, weil es um die Opfer von Frauenhandel geht.Wir haben das oft miteinander diskutiert. Wir haben einen Interfraktionellen Antrag vorgelegt, weil wir mit der Konzeption des Senats noch nicht zufrieden sind.Wir wollen, was den Schutz und die Rechte der Opfer von Frauenhandel angeht, eine weitere Verbesserung. Wenn ich mir heute Ihre Reden anhöre – vermutlich klingt die Rede im nächsten Jahr wieder ähnlich –, frage ich mich, warum wir eigentlich Interfraktionelle Anträge stellen. Wir könnten es als GAL oder SPD auch allein machen. Dann hätte das den gleichen inhaltlichen Wert und die gleiche Aussagekraft.
Die Bereiche „Gewalt gegen Frauen“ sind für uns wichtiger politischer Schwerpunkt. Selbstverständlich müssen wir weiterhin dafür Sorge tragen, daß dieser Gesamtbereich in der Öffentlichkeit und möglicherweise auch im Parlament anders behandelt wird. Wir wollen, daß in der Gesellschaft ein Paradigmenwechsel stattfindet, weil wir sagen, bei Gewalt gegen Frauen gilt das gleiche wie bei rechtsextremistischer Gewalt. Wir sagen „Null Toleranz“ bei Gewalt gegen Frauen. Das darf in der Stadt nicht geduldet werden. Deswegen werden wir unsere Anstrengungen in diesem Bereich sowie im Bereich Arbeitsmarktpolitik oder GenderMainstreaming insgesamt in der Koalition weiter fortsetzen.
Sie können sicher sein, im nächsten Jahr wird es in diesem Bereich genauso intensiv weitergehen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte daran erinnern, daß die Grünen schon seit Jahren für die Schaffung einer Grundrechte-Charta plädieren, und Sie alle haben sicher den Vorstoß und die Überlegungen von Joschka Fischer dazu verfolgt.Wir werten den vorliegenden Entwurf als integrationspolitischen Erfolg, obwohl einige Vorschläge dieses Konvents doch weit hinter Bündnis/Grünen-Vorstellungen zurückbleiben. Es betrifft Fragen des Asylrechts und Datenschutzfragen im Bereich des Umweltschutzes und der Biotechnologie.
Aber dennoch: Die Artikel dieser Grundrechte-Charta haben und manifestieren neue menschliche und politische Grundsätze, die bislang nicht überall in Europa selbstverständlich sind und auch auf der Tagesordnung stehen. Ich möchte als Beispiel den Artikel 19 nennen, in dem das Verbot der Folter festgeschrieben wird. Wir hätten uns gewünscht, daß zum Beispiel frauenspezifische Fluchtgründe, das Asylrecht, Schutz vor Abschiebung mit er
wähnt werden und andere menschenunwürdigen oder erniedrigende Strafen oder Behandlungen.
Aber insgesamt gesehen:Das Verbot der Folter und – in Artikel 4 noch einmal festgeschrieben – die unmenschliche oder erniedrigende Strafe und Behandlung ist doch ein wesentlicher Fortschritt, weil nicht überall in Europa – und ich denke da an die Türkei, unseren Beitrittskandidaten der EU – zum Beispiel die Kurdenfrage geregelt wurde.
Die grüne Bundestagsfraktion hat zusammen mit der SPD einen gemeinsamen Entschließungsantrag eingebracht, in dem sie die frühestmögliche Aufnahme der Charta in die europäischen Verträge fordert, und natürlich wird die Bundesregierung auch aufgefordert, sich für die Schaffung von Klagemöglichkeiten von den in der EU lebenden Menschen einzusetzen. Das ist ein ganz wichtiger Punkt. Das haben die Vorrednerinnen auch angesprochen, weil wir natürlich in der Bundesregierung gemeinsam dafür Sorge tragen müssen, die Rechtsverbindlichkeit zu schaffen.
Es gibt noch viele offene Fragen. Es kann lange darüber diskutiert werden, ob der Grundrechtskatalog vollständig ist oder nicht. Es ist auf jeden Fall – und das bleibt festzuhalten – ein ganz wichtiger Meilenstein auf dem Weg zu einem Europa für alle Bürgerinnen und Bürger, denn hier werden nicht mehr Verträge zwischen Staaten geschlossen, sondern die Rechte von Individuen festgelegt.
Wir wollen dem gemeinsamen Antrag natürlich gerne zustimmen.Wir bitten Sie, den zu unterstützen.Wir halten den Punkt des Antrages der CDU mit dem Subsidiaritätsprinzip insofern für ablehnungsfähig, weil dies bereits in den Maastricht-Verträgen geregelt ist.
Ich habe den Antrag gelesen, Frau Machaczek. Das ist in den Maastricht-Verträgen geregelt.Sie können gerne noch einmal etwas dazu sagen, wenn Sie der Meinung sind, daß das nicht der Fall ist.
Was die Verbreitung und Pflicht von uns allen betrifft, die Bürgerinnen und Bürger über die Inhalte der Rechte in der Grundrechte-Charta zu informieren, sind wir der Meinung, daß wir das selbstverständlich auch auf verschiedenen Wegen miteinander tun müssen. – Danke schön.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Ahrons, als erstes muß ich Ihnen widersprechen, denn die Studie des Senatsamtes, die Sie erwähnt haben, und auch die Große Anfrage der GAL-Fraktion widersprechen Ihren Aussagen. Es gibt nämlich Unterschiede zwischen Existenzgründern und -gründerinnen.
Es ist richtig, daß in der Praxis nur der unternehmerische Geist zählt. Aber bis sie überhaupt einmal in die Existenzgründungsphase und in die Umsetzung dieses unternehmerischen Geistes kommen, zählt die Zugangssteuerung. Ich sage Ihnen jetzt einmal im einzelnen – ich hoffe, Sie haben die Studie gelesen, obwohl Sie das offensichtlich nicht realisiert haben –, wo die Unterschiede liegen.
Ja, ich auch.
Die Unterschiede liegen darin, daß Frauen in anderen Bereichen gründen, und zwar im Einzelhandel, in persönlichen Dienstleistungen, in Bereichen Erziehung und Gesundheit. Dort sind sie stärker vertreten, auch in den freien Berufen. Das ist ein Unterschied, der sich sowohl in den Investitionsvorhaben als auch dann in den Umsätzen widerspiegelt. Das müssen Sie anerkennen. Das hat mit unternehmerischem Geist überhaupt nichts zu tun,
denn die Gründungsmotivation ist bei Frauen auch deutlich unterschiedlicher als bei Männern. Da geht es nämlich mehr um eigenverantwortliches Arbeiten und nicht in erster Linie um Gewinnmaximierung und Einkommenserzielung in bestimmten Umsatzhöhen.
Bei der Planung und Realisierung der Finanzierungsvorhaben gibt es auch geschlechtsspezifische Unterschiede, die zum Teil von Frau Brockmöller schon sehr ausführlich dargestellt wurden. Die Finanzierungsquellen, die Frauen in der Regel benutzen, sind Sacheinlagen und Eigenkapital von Freunden und Verwandten – und deswegen reden wir heute darüber –, während Männer in der Regel Förderdarlehen und Bankkredite bevorzugen. Auch das ist ein deutlicher Unterschied,
der schon zielgerichtete Handlungsnotwendigkeiten ableitet, und das Senatsamt und die Wirtschaftsbehörde werden diese Ergebnisse auch entsprechend umsetzen.