Helgrit Fischer-Menzel

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Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Alles in einen Muspott, Herr Salchow, ob Herzchirurgie, UKE-Gesetz oder Strahlenskandal, alles
hinein, aber keine Antwort geben, das ist das Fazit Ihres Beitrages.
Es geht um die UKE-Strukturreform. Sie haben beim letzten Mal gesagt, daß es für Sie zwei Gründe gibt, warum ein solches Gesetz auf den Weg gebracht werden muß, nämlich erstens, um effiziente, transparente Regelungen zu schaffen, um selbständig handeln zu können und gleichzeitig klare Verantwortung herzustellen und zweitens, um finanzielle Rahmenbedingungen zu sichern.
Sie haben eben in Ihrem Beitrag zwar verbal beide Punkte noch einmal wiederholt, aber Sie haben für sich selbst überhaupt keine Antwort zu diesen Punkten gegeben.
Sie haben beispielsweise zum Schluß gesagt – und jetzt lese ich es Ihnen noch einmal vor –:
„Wir werden das ändern, wenn wir dran wären.“
Aber was sagt denn Ihr Spitzenkandidat? Er sagt:
„Wir werden in dem neu zu bildenden Kuratorium als höchsten Entscheidungsträger für die Belange des Krankenhauses, wo die Ärzteschaft völlig unterrepräsentiert ist, die medizinische Einflußnahme verstärken. Das Kuratorium braucht größeren ärztlichen Sachverstand, als es in der Zusammensetzung in diesem Gremium mit der derzeitigen Struktur vorhanden ist.“
Er sagte nichts von einem Punkt der neuen Finanzierung. Das wäre heute die Möglichkeit gewesen, denn wir haben über den Haushalt gesprochen. Auch da hätten Sie sagen können, wenn wir Verkäufe für 10 Milliarden DM tätigen, werden wir natürlich die Altlasten des UKE übernehmen und es auf eine neue Ebene stellen. Aber dazu gab es kein Wort,
weil Sie sehr genau wissen, daß dieses ein sehr schwieriger Punkt ist, der in der Umsetzung, wie Sie es sich vorstellen, überhaupt nicht zu handeln ist.
Vielleicht wissen Sie es auch wirklich nicht.
Der zweite Punkt lautet Strukturen und Transparenz schaffen, und das unter dem Stichwort: Medizinische Repräsentanz im Kuratorium. Herr Salchow, haben Sie eigentlich das Gesetz gelesen? Ich habe es mir extra noch einmal herausgezogen, um Ihnen zu sagen, daß die Organe – Paragraph 6 –, die Leitungsstrukturen im UKE das Kuratorium, der Fachbereichsrat, die Dekanin oder der Dekan und der Vorstand sind. Dem Vorstand gehören 50 Prozent Mediziner an. Die Dekanin oder der Dekan ist immer ein Mediziner, also 100 Prozent, ebenso wie der Fachbereichsrat zu 100 Prozent. Im Kuratorium – wenn man die Rechnung richtig aufmacht – werden es 25 Prozent sein;
und da sagen Sie und auch Ihr Spitzenkandidat, daß die Mediziner in den Leitungsstrukturen des UKE unterrepräsentiert sind.
Ich will Ihnen auch noch einmal sagen – das muß man ja scheinbar vorlesen –, was das Kuratorium macht. Der Zustimmung des Kuratoriums bedürfen der Wirtschaftsplan, die Leistungs- und Budgetvereinbarungen, der Erwerb der
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Veräußerungen, der Abschluß von Miet- und Pachtverträgen, von Krediten und so weiter. Dafür wollen Sie den medizinischen und nicht den ökonomischen Sachverstand stärken?
Herr Salchow, wir haben zu Beginn dieses Jahres im Ausschuß gemeinsam darüber gesprochen, daß wir eine Änderung in der Senatsvorlage vornehmen müssen. Das haben wir auch getan. Wir haben unter Paragraph 7 Punkt 2 fünf Mitglieder, die vom Senat berufen und abberufen werden, eingesetzt. Darunter sind eine Vertreterin oder ein Vertreter der für die Finanzen zuständigen Behörde sowie sachverständige externe Vertreter und Vertreterinnen. Das haben wir aufgrund der Diskussion im Ausschuß aufgenommen. Externer Sachverstand heißt, daß man auch und gerade ökonomischen Sachverstand hineinnimmt. Mediziner – das habe ich Ihnen nun vorgelesen – gibt es in den Leitungsorganen des UKE in voller Breite. Was dort gebraucht wird, ist ökonomischer Sachverstand. Wenn dann auch noch ein kluger Mediziner dabei ist, der sowohl von Ökonomie als auch von der Frage etwas versteht, wie man ein Unternehmen vernünftig führt, welche Organisationsstrukturen man braucht, um dieses UKE wieder nach vorne zu bringen, dann denke ich, wäre das auch bei uns überhaupt kein Problem, denjenigen in diesem Kuratorium unterzubringen.
Das heißt, daß das Strategiepapier, das jetzt vorliegt, wie auch Ihre eben gemachten Äußerungen nur Schall und Rauch sind. Sie versprechen zwar, am Kuratorium etwas zu ändern, aber da, wo es vielleicht tatsächlich weh tun würde, nämlich beim Thema Finanzen, machen Sie hier zwar noch viele Worte, aber sagen nichts.
Und noch etwas. Ich weiß nicht, ob der wissenschaftliche Personalrat anwesend ist, aber sie haben hoffentlich das Strategiepapier von Ole von Beust, das veröffentlich wurde, gelesen. Sie wollen das UKE-Gesetz nicht in dem Sinne verändern, indem Sie den Personalrat wieder einführen wollen, nein, es soll nur das Kuratorium verändert werden.
Natürlich steht das hier drin.
Natürlich steht dort, daß Sie die Veränderungen nur im Kuratorium wollen.
So habe ich es gelesen.
Dann darf ich Sie aber etwas anderes fragen. Dieses UKE hat 4500 nichtwissenschaftliche und 1500 wissenschaftliche Mitarbeiter. Fühlen Sie sich eigentlich als große Volkspartei nicht auch für die Pflegerinnen und Pfleger zuständig, für die Arbeiter in der Küche, die Putzfrauen und die Techniker?
Sind es tatsächlich nur die Mediziner, die in wirklich großem Umfang in diesem Gesetz berücksichtigt worden sind? Sind es tatsächlich nur die, für die Sie sich als große Volkspartei zuständig fühlen? Bei all den Ausführungen, die gerade Sie, Herr Salchow, heute hier gemacht haben, habe ich manchmal den Eindruck, daß es Ihnen hier nur um
Wahlkampf und um eine bestimmte Zielgruppe geht. Aber da machen Sie mit den Sozialdemokraten und auch mit Rotgrün kein Geschäft,
denn wir fühlen uns für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dort zuständig, auch für diejenigen, die bei Ihnen nicht mit einem Wort erwähnt werden.
Ferner möchte ich noch eine Bemerkung zum Thema UKEStrukturgesetz und zur Herzchirurgie machen. Wir haben es mehrmals diskutiert, und ich habe hier ganz deutlich gesagt – dem haben Sie auch nicht widersprochen –, daß keine Konstruktion und keine Gesetzgebung verhindern kann, was dort passiert ist, wenn der Kern, die Unternehmenskultur und die Arbeitskultur eines Unternehmens nicht funktionieren. Sie können dann Gesetze machen, so viel Sie wollen, es wird sozusagen diesen Punkt nicht verändern.
Wir glauben aber, daß wir mit diesem Gesetz zumindest Strukturen schaffen können, die die Reformschritte und die Möglichkeit, etwas zu verändern, einfacher machen. Außerdem sage ich sehr deutlich und offen, daß sich, wenn nicht weiterhin der Druck der Politik und an manchen Stellen sicherlich auch der Druck der Medien – die gewisse Punkte auch einmal aufdecken – vorhanden ist, wie ich glaube, nichts ändern wird. Es muß sich aber etwas ändern, und das ist unabhängig von dem Punkt UKE-Gesetz und hat etwas mit dem Unternehmen, der Diskussion im Unternehmen zu tun und natürlich auch mit der Form, in der wir als Politiker versuchen, darauf Einfluß zu nehmen.
Abschließend komme ich zum Punkt des staatlichen Einflusses, eine Sache, die wir hier immer diskutieren. Wenn man aber mit schwarzen Regierungen in anderen Ländern spricht, lächeln die eher über Ihre Position, weil sie in der sozialdemokratischen Position sind, zu sagen: Das sind unsere Unternehmen, wir sind Eigentümer und dafür verantwortlich. Wir müssen auch dafür sorgen, daß in diesen Unternehmen ökonomisch gedacht wird. Wir müssen darauf achten, daß das Kuratorium so besetzt ist, daß die Kontrollfunktion auch tatsächlich wahrgenommen werden kann.
In meiner Vorbereitung habe ich mir überlegt, wer von Ihrer Couleur einem Unternehmen vorsitzt. Dabei habe ich an Martin Willich gedacht. Glauben Sie etwa, daß er und Jobst Plog, wenn es um die Frage der Besetzung des Aufsichtsrats geht, auch nur einen Gedanken daran verschwenden und sagen würden: Da muß ein Wettbewerber – etwa die Bavaria – mit hineingenommen werden? Wen wollten Sie denn mit hineinnehmen? Wollen Sie die Universitätsklinik Kiel oder vielleicht Vertreter der CardioClinik oder wen auch immer mit ins Kuratorium hineinnehmen? Martin Willich würde doch sagen, daß es nicht wahr sein könne, einen Wettbewerber mit hineinzunehmen.
Nehmen wir ein anderes Beispiel, daß sich Jobst Plog und Martin Willich Schauspieler und Regisseure in den Aufsichtsrat hineinnehmen würden. Das glauben Sie doch nicht im Ernst. Deshalb sind die genauso daran interessiert, daß ein Unternehmen funktioniert, daß ökonomischer Sachverstand, organisatorischer, kommunikativer und juristischer Sachverstand vorhanden ist. Das alles ist für ein Unternehmen gefordert, damit es blüht, Gewinne macht, im Wettbewerb bestehen kann und ein gutes Image hat. Das wünsche ich dem UKE für die Zukunft. Ich möchte
dafür stehen, daß in diesem UKE Spitzenmedizin und Spitzenforschung gemacht werden kann und daß es ein gutes Image hat. Deshalb muß dieses Gesetz sein, auch wenn Sie dagegen sind.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Salchow, Sie können über die Oppositionsaufgabe lamentieren, aber es ist Aufgabe der Opposition, sich damit auseinanderzusetzen, was die Regierung vorlegt,
daß sie Gesetzentwürfe macht und daß sie sich zu jedem einzelnen Gesetz mit Paragraphen auseinandersetzt. Das kann eine Regierung auch erwarten. Wenn Sie sagen, dazu haben wir aber gar keine Lust, dann frage ich Sie, was Sie in der Regierung wollen. Bleiben Sie in der Opposition.
Ich habe Ihnen sehr genau zugehört, als es um die Frage einer Änderung des Gesetzes und das Strategiepapier Ole von Beusts ging. Sie haben immer nur „ich“ gesagt; „ich habe vorgeschlagen“, „ich würde machen“. Sagen Sie jetzt, daß Ihr Spitzenkandidat und Ihre Partei nach der Wahl die Altlasten finanzieren werden. Sagen Sie aber gleichzeitig, woher Sie das Geld nehmen. Sagen Sie den SAGA- und GWG-Mietern, daß sie verkauft werden, um die Altlasten des UKE zu finanzieren.
Herr Dr. Salchow, Sie sollten hier schon „Butter bei die Fische“ geben und sagen, wo Sie etwas ändern wollen und welche konkreten Zahlen Sie nach der Wahl dem UKE, den Bürgern und auch den Personalräten anbieten wollen.
Sie werfen uns Desinteresse an der Aufklärung des Skandals vor.
Herr Salchow, wir haben Woche für Woche im Ausschuß zusammengesessen und aufzuklären versucht, was im UKE geschehen ist. Ich weiß nicht, ob Sie in der BWF oder im UKE gewesen sind, um sich dort die Akten anzusehen. Ich habe beides gemacht.
Ich habe aber meine Aufgabe als Parlamentarierin wahrgenommen, Frau Blumenthal.
Ich sage sehr vorsichtig, es wird wirklich Zeit,
daß das UKE verselbständigt wird, daß es eigenverantwortlich für seine Aufgaben zuständig ist und daß dieses Gesetz auf den Weg gebracht wird mit all seinen Punkten, die wir Ihnen vorgelegt haben. Da können Sie nämlich erkennen, daß nicht die Struktur der BWF, sondern die Struktur des UKE zum Himmel stinkt. Etwas anderes kann man in diesem Fall überhaupt nicht sagen. Dort muß sich etwas ändern.
Ich lasse nicht zu, daß Sie heute wieder, wie beim letzten Mal, behaupten
und Norbert Hackbusch macht das gleiche –, Krista Sager hätte die 5000 oder 7000 Operationen im UKE durchgeführt und sei für die medizinischen Strukturen des UKE zuständig.
Sie sehen nicht, daß es sich um Unternehmensstrukturen handelt, die neu organisiert und transparent gemacht werden müssen. Dieses Gesetz wird dafür sorgen, daß das UKE auf den richtigen Weg kommt.
Mein letzter Punkt, Herr Hackbusch.
Ich würde niemals – dazu kenne ich Personalräte viel zu gut – Personalräte für alles verantwortlich machen, was dort nicht gut gelaufen ist. Deshalb weise ich die Unterstellung zurück, ich hätte gesagt, die Personalräte trügen die Schuld an diesem Skandal. Aber genausowenig kann man allein die Politik dafür in die Verantwortung nehmen, daß das UKE Vorkommnisse verschleiert hat und die entsprechenden Informationen nicht herausgegangen sind. Ich weiß nicht, ob Sie sich in den letzten Wochen und Monaten richtig informiert haben. Im UKE wurde ganz bewußt versucht, das Ganze nicht offenzulegen. Vielleicht wurde dies bei vielen aus Naivität, vielleicht auch aus Unkenntnis, aber bei vielen sicherlich auch ganz bewußt verschleiert.
Diese Regierung und dieses Parlament haben sich in den letzten Monaten sehr bemüht und auch viel dazu geleistet, daß im UKE Aufklärung stattgefunden hat. Das UKE hat dann auch einiges dazu geleistet.
Mein letzter Satz. Alles, was Herr Salchow gesagt hat, kann nicht dazu führen, daß dieses UKE-Strukturgesetz abgelehnt wird. Sie haben, bis auf sehr wenige Ausnahmen, nur sachfremde Punkte benannt, um dieses Gesetz zu verhindern. Deshalb bitte ich Sie noch einmal, dem Gesetz zuzustimmen.
Frau Vorsitzende, meine Damen und Herren! Endlich liegt das UKE-Gesetz bei uns im Parlament zur Verabschiedung. Es hat sechs, sieben Jahre eine sehr intensive Diskussion um dieses Gesetz gegeben. Bereits in der letzten Legislatur ist über die Frage des Integrationsmodells diskutiert worden.
Deshalb kann man heute nicht sagen, wie ich von verschiedenen Stellen gehört und gelesen habe, hier wäre ein
Schnellverfahren gewählt worden, hier sollte etwas durchgepaukt werden. Nein, sechs, sieben Jahre ist es her, seit wir dieses Gesetz in seinen Grundstrukturen diskutieren. Spätestens seit dem Frühjahr 1999, seitdem klar ist, daß das Integrationsmodell weiter verfolgt werden soll, ist auch klar, wie die wesentlichen Rahmendaten dieses Gesetzes aussehen könnten.
Die aktuellen Geschehnisse machen den Start des UKE in ein neues Zeitalter nicht leicht, aber, wie ich glaube, um so notwendiger. Dabei meine ich, daß das neue Gesetz vernünftige, zukunftsweisende Strukturen vorgibt. Die müssen natürlich auch gelebt werden. Das UKE will und soll Spitzenmedizin, Hochleistungsmedizin bringen. Dafür bedarf es entsprechender zukunftsweisender Rahmenbedingungen.
Ein Satz zu den Vorkommnissen, die wir gestern in der Aktuellen Stunde diskutiert haben. Kein Gesetz, keine Unternehmensform wird eine Garantie dafür bieten, daß Qualitätssicherung in Kliniken stattfindet, daß Qualitätssicherung flächendeckend stattfindet, daß niemand falsch verstandene Kollegialität an den Tag legt, aber wir glauben, daß dieses Gesetz einen wichtigen Reformschritt macht, daß dieses Gesetz helfen kann, Strukturen im einzelnen zu verändern und zu verbessern.
Mit der Entscheidung für das Integrationsmodell vor mehr als zwei Jahren, also der Schaffung einer Rechtseinheit mit den beiden Betriebsteilen medizinischer Fachbereich und Klinikum, war die Grundlage dafür geschaffen, das UKE als universitäre Einheit weiterhin mit der Krankenversorgung in sinnvoller Weise zu kombinieren. Das UKE ist Betriebseinheit der Universität, aber eigenständige, öffentlich-rechtliche Einrichtung mit betrieblicher Selbständigkeit.
Das UKE spielte und wird auch in Zukunft in Hamburg eine besondere Rolle in der Hamburger Krankenhauslandschaft spielen. Hier soll die medizinische Forschung zu Hause sein, gute Lehre angeboten werden, gekoppelt mit einer hochklassigen medizinischen Krankenversorgung. Das Dach bilden also Forschung und Lehre.
Vorlage für dieses Gesetz – also auch da kein Schnellschuß – ist das LBK-Gesetz, nämlich da, wo es um die Strukturen im Verhältnis Stadt und Krankenhausträger geht, also beim UKE, da, wo es um Leitungsstrukturen geht, und da, wo es um die Frage Eigentümer und Betrieb geht. Und dieses Gesetz – das ist, glaube ich, unbestritten – hat sich in den letzten sechs Jahren hervorragend bewährt. Die, die sich in der Krankenhausszene auskennen, wissen, wie begehrlich nach Hamburg geguckt wird, und zwar von privaten Betreibern, die sich gerne in die Hamburger Krankenhäuser einkaufen würden, und natürlich auch Kommunen, die sehen, welch wirtschaftlich gesunde Struktur unsere Krankenhäuser haben, und sich fragen, ob sie dieses den Hamburgern nicht doch nachmachen können.
Ziel der UKE-Strukturreform ist:
Erstens: Steigerung der Leistungsfähigkeit durch Entscheidungsautonomie und Stärkung der Handlungsfähigkeit.
Zweitens: Erneuerung von Strukturen und Abläufen innerhalb des UKE nach Gesichtspunkten der Wirtschaftlichkeit.
Drittens: Herauslösung aus staatlichen Regularien, wie zum Beispiel der Landeshaushaltsordnung.
Durch diese Vorgaben und natürlich auch weitere Vorgaben des Gesetzes wird das UKE aufs beste vorbereitet mit
dem Ziel, ein hohes Niveau in Forschung, Lehre und Krankenversorgung zu erreichen.
Erlauben Sie mir an dieser Stelle einen weiteren Hinweis im Zusammenhang mit den erneuten Vorgängen am UKE. Spitzenmedizin und Spitzenforschung werden trotz aller Probleme am UKE bereits geleistet. Das ist unbestreitbar und darf auch nicht kleingeredet werden.
Doch um diese Position muß immer wieder neu gekämpft werden. Sie muß ausgebaut, sie muß gefestigt werden. Das ist, wie man sieht, kein Selbstgänger, und deshalb haben auch wir in der Politik in Zukunft dort die Aufgabe, dem UKE zu helfen.
Das UKE selbst war im Umstrukturierungsprozeß stets eine treibende Kraft und hat seine ehrgeizigen Ziele selbst formuliert. Denken wir nur an den Generalplan, der die Zukunftsvorstellungen des UKE herausarbeitete, zu den besten deutschen Unikliniken zu gehören und in keinem Bereich unterdurchschnittlich, dafür in Schwerpunkten in der Spitzengruppe zu sein. Mit dem Generalplan hat das UKE eine Bereitschaft zur Innovation, Eigenverantwortlichkeit und Veränderung gezeigt und sich bereits bestens positioniert. Das UKE muß sich auf zwei Gebieten dem Wettbewerb stellen. Es muß in Forschung und Lehre mithalten können, und es muß dem extremen Wettbewerbsdruck unter Deutschlands Gesundheitsanbietern standhalten können. Gerade bei Einführung der DRG in den nächsten Jahren. Deshalb müssen dem UKE moderne Strukturen zur Verfügung stehen, und an der Stelle, glaube ich, wird es in diesem Hause keine Diskussion geben, muß eine neue Unternehmenskultur im UKE Einzug halten. Ich dachte eigentlich, daß wir gerade an dieser Stelle ein Stück weiter wären in der Diskussion mit dem UKE, daß sich dort vieles getan hätte, und – wir haben es gestern diskutiert – da ist die Enttäuschung auch für mich groß, daß es dort anscheinend noch sehr, sehr viel zu arbeiten gibt.
Die Verselbständigung bringt mehr Eigenverantwortung mit sich. Die Herauslösung aus den Fesseln der staatlichen Regulierung ist ein wichtiger Schritt. Gleichwohl bin ich der Auffassung, daß es unabdingbar ist, daß die Stadt Hamburg als Eigentümerin und Gewährträgerhaftende ihre Interessen sowohl durch die Organaufsicht als auch durch die Sicherung der Mehrheit im Kuratorium einbringt. Kein Eigentümer auf dieser Welt wird seinen Einfluß abgeben, wesentlich einschränken lassen, wenn er gleichzeitig dafür haften muß. Darüber hinaus wird aber der Vorstand in ganz anderer Weise in die Verantwortung genommen, und hier ist mit der Verabschiedung des Gesetzes ein personeller Neubeginn möglich. Auch im Kuratorium werden wir durch externen Sachverstand die Eigentümerbank verstärken, und Sie wissen, das funktioniert auch im LBK wunderbar. Wir haben dort sehr viele Externe, die jeweils eine Bereicherung waren, und ich habe sehr viel Vertrauen in den Senat, daß er dafür Sorge tragen wird, daß dort, wo er Einfluß hat, die besten Leute auch im Kuratorium Platz nehmen werden.
Die Kriterien wird der Senat festlegen, Herr Wersich, und wenn Sie sich ansehen, wie die Kuratorien bisher zusammengesetzt sind, und zwar soll dort mehr externer Sachverstand hinein, dann werden Sie sehen, daß es ein rich
tig gutes Kuratorium werden wird. Davon bin ich fest überzeugt.
Im LBK – das wissen Sie – war die Handwerkskammer vertreten.
Ja, ich auch, und Frau Sager wird auch darin vertreten sein, und sie wird das mit Sicherheit sehr gut machen.
Auch die Doppelstimme ist nötig, denn irgendwann muß der Eigentümer, die Eigentümerin dann auch zu ihrer Verantwortung stehen, und das war in der Vergangenheit so und muß auch in der Zukunft so sein.
Das Klinikum hat keine leichten Startbedingungen, einerseits durch die Altlasten im Hinblick auf Schadensersatzforderung im sogenannten Strahlenskandal, andererseits aber auch durch schwierige bauliche Strukturen. Im Generalplan des UKE sind bereits verschiedene Ansatzpunkte für Veränderungen genannt. Dazu gehören die Senkung der Beschaffungskosten bei gleichbleibender Qualität durch eine verbesserte Logistik, eine effizientere Verwaltung, die Schaffung von Anreizen für wirtschaftliches Handeln der Abteilungen, ein verbessertes OP-Management und die Einrichtung von Leistungszentren.
Zu einem erfolgreichen UKE wird unabdingbar die Qualitätssicherung und die Normierung der Qualitätstatbestände, und zwar flächendeckend, gehören. Diese sind Voraussetzung für Vertrauen nach außen, aber auch nach innen, denn nur so werden Patientinnen und Patienten das Krankenhaus annehmen und sich dort behandeln lassen. Nur so wird die mit dem Gesetz verbundene Eigenständigkeit und Eigenverantwortlichkeit auch wirklich Früchte tragen.
Zu einem erfolgreichen Universitätsklinikum gehört aber auch so etwas wie eine Corporate identity. Sie stärkt die Unternehmenskultur nach innen und nach außen. Sie hilft, wenn sie positiv verstanden wird, Vorgänge, wie die in der Herzchirurgie, zu vermeiden. Corporate identity heißt aber nicht Anpassung um jeden Preis, Duckmäuserei oder Vertuschung. Corporate identity ist auch Zivilcourage, Kollegialität im guten Berufssinne.
Hier möchte ich gerne einen Hinweis machen, weil er mir gestern aufgefallen ist und mich in den vergangenen Wochen selber ein wenig beschäftigt hat, nämlich die Zusammenlegung der beiden Personalräte. Darum hat es viele Diskussionen gegeben, und ich sage ganz ehrlich, daß es auch mir schwergefallen ist, diesen Punkt anzunehmen, weil ich die konkrete Situation im UKE kenne, auch so, wie sie gerade von den Wissenschaftlern beschrieben worden ist. Aber gerade weil das so ist, liegt natürlich in der Zusammenlegung der beiden Personalräte auch eine große Chance, nämlich die Chance zur Diskussion über unangemessene Ansprüche, über Unterdrückung und Karriereängste. Genau das, was wir wollen. Wir dürfen uns vor dieser Diskussion – und auch die dort Tätigen und gerade auch die Wissenschaftler – nicht drücken.
Ich kann für meine Fraktion den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im UKE nur sagen – aber ich glaube auch für die
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Grünen und die CDU sagen zu können –, daß die Politik an dieser Stelle wirklich auf ihrer Seite ist und wir da, wo wir helfen können, es auch tun werden.
Das UKE-Gesetz ist ein notwendiger Reformschritt. Mit dem Gesetz und der Verselbständigung des Klinikums besteht die Chance, die Spitzenposition in vielen Bereichen auszubauen. Es besteht die Chance und natürlich auch unsere Erwartung, die Arbeitsplätze zu sichern. Es besteht die Erwartung und die Chance, das Profil zu stärken und neue Wege in Forschung, Lehre und Krankenversorgung zu gehen. Ich bitte Sie um Zustimmung zum Gesetz zur Neustrukturierung des UKE. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich möchte zu drei Punkten Stellung nehmen.
Erstens: Herr Beuß, keiner geht hier zur Tagesordnung über. Keiner wird den Sommer über zur Tagesordnung übergehen,
und ich schwöre Ihnen, daß die Mitglieder des Wissenschaftsausschusses der SPD-Fraktion aus dem Urlaub kommen werden, wenn Sie sagen, wir wollen eine Ausschußsitzung, um das geklärt zu haben. Ich bin der festen Überzeugung, daß wir – genau wie Sie – diese Ausschußsitzungen machen und diese Punkte aufgeklärt haben wollen. Alle Ihre Fragen, restlos.
Frau Brinkmann, bei den Worten von Herrn Beuß gehe ich davon aus, daß das so ist.
Aber ich habe sehr genau zugehört, Herr Beuß, was Sie für Fragen gestellt haben, und ich habe auch sehr genau zugehört, warum Herr Salchow vorhin eine Rücküberweisung des Gesetzes an den Ausschuß gefordert hat.
Diese Fragen und diese Begründungen passen nicht zusammen. Ihre Fragen haben alle etwas mit den Vorgängen am UKE jetzt zu tun. Das ist in Ordnung. Das muß im Wissenschaftsausschuß gemacht werden.
Die Rücküberweisung, Herr Salchow, die Sie beantragt haben, soll allein – ich habe mir vier Punkte aufgeschrieben – aus Gründen, die wir in den letzten Wochen und Monaten um das Gesetz diskutiert haben, und zwar unabhängig von den Vorkommnissen, geschehen. Die Frage, ob man zwei Personalräte braucht, ist eine Frage, die man so und so beurteilen kann. Wir haben hier ausgeführt, warum wir gesagt haben, ein Personalrat. Aber das hat nichts mit den Vorkommnissen am UKE und auch nichts mit der Zukunft des UKE zu tun.
Die Frage des finanziellen Rahmens, der Ausstattung. Auch dieses kann man diskutieren, und Sie haben als Opposition das gute Recht, das zu diskutieren, aber es hat nichts mit den Vorkommnissen der letzten Wochen, Monate, Jahre zu tun.
Auch die Frage der Kontrollinstrumente des Staates, der Stadt, kann man diskutieren. Das hat aber nichts – auch nicht in Ihrer Begründung – mit dem zu tun, was in den letzten Wochen und Monaten vorgefallen ist.
Dann das Kuratorium. Auch die Frage des Kuratoriums, ob der Eigentümer eine Mehrheit hat...
Doch, ich hatte mir das als Punkt dazu aufgeschrieben, warum man noch einmal darüber diskutieren müßte.
Frau Sager hat noch einmal deutlich ausgeführt, daß Ihnen gerade bei diesen Punkten – und das ist interessant – in den CDU-regierten Ländern immer genau das gleiche Argument genannt wird, nämlich: Dort, wo wir Eigentümer und in der Haftung sind, haben wir eine Verantwortung, die wir auch wahrnehmen, und wir werden uns unsere Eigentümerinteressen nicht aus der Hand nehmen lassen.
Ich komme noch einmal auf die Frage des Ärztlichen Direktors, die auch mit dem Gesetz zu diskutieren ist. Wir brauchen einen starken Ärztlichen Direktor. An dieser Stelle könnte man vielleicht noch sagen, daß es etwas mit dem Gesetz zu tun hat, aus meiner Sicht aber nur in dem Sinn, daß die Lösung, die wir angeboten haben, das Modell des Vorstandes mit einem eigenen Ärztlichen Direktor plus Dekan des Fachbereichs, plus Pflege, plus kaufmännischem Direktor, eine vernünftige, sinnvolle Lösung ist, um ein Klinikum zu führen. Das heißt, diese ganzen Punkte der Aufklärung haben unbenommen nichts mit dem Gesetz zu tun. Deshalb ist Ihre Frage nach Rücküberweisung aus meiner Sicht nicht deutlich geworden.
Ja, ich sage, aus meiner Sicht. Es ist nicht deutlich geworden, was die Rücküberweisung mit den Vorgängen der letzten Wochen zu tun hat.
Herr Beuß, ich komme noch einmal zum Thema Kollegium. Wir haben im Ausschuß und auch in der Anhörung darüber gesprochen, daß das Kollegium mehr Informationsrechte bekommen soll. Frau Sager hat zugesagt, es brauche nicht im Gesetz, sondern kann in der Satzung geklärt werden.
Herr Beuß, wenn man das Kollegium so hochhält, hätte ich mir in diesem Fall gewünscht, daß das Kollegium , wenn es sich wöchentlich über alles informiert und auf der gleichen Statusebene steht, gegenüber Professor D. doch mal die Kiemen auseinandergekriegt und etwas gesagt hätte. Sie müssen sich doch an die eigene Nase fassen.
Mein letzter Punkt, der mich vorhin ziemlich sauer gemacht hat, betrifft Frau Koppke. Frau Koppke, ich finde es in der Tat eine bodenlose, unverfrorene Unterstellung,
daß Sie sagen, die SPD mache dieses Kuratorium, um Skandale zu vertuschen. Das war Ihre Anmerkung. Ich finde das völlig unakzeptabel und daneben. Das ist seit den letzten acht Jahren richtig unanständig.
Frau Koppke, das brauchen sich weder die GAL noch die SPD, noch Herr Professor Hajen oder Frau Sager gefallen zu lassen. Gucken Sie sich einmal die letzten acht Jahre an, was von der Exekutive im Parlament unternommen wurde, um diese Vorfälle, die dort passiert sind, aufzudecken. Daß ein Kuratorium, was auch mit Arbeitnehmern besetzt ist, dazu beitragen könnte, etwas zu vertuschen, ist wirklich bodenlos; mir fällt dazu kein besseres Wort ein.
Ich komme zu einer letzten Bemerkung bezüglich der Unterstellung. Für Sie wäre es ja vielleicht schön gewesen, wenn Frau Sager selbst operiert hätte – so war nämlich Ihr Beitrag –;
dann hätte man fordern können: Frau Sager, treten Sie zurück, Sie haben falsch operiert. Wenn ein anonymer Brief 26 Monate nach dem ersten Vorfall in der Behörde ankommt, finde ich es schon ziemlich unverschämt, hier so zu tun, als ob die Behörde und die dortigen Mitarbeiter vielleicht direkt daran beteiligt gewesen wären, um das, was im UKE vorgefallen ist, zu decken.
Ich glaube, daß Sie vielleicht Ihre Differenzen zwischen der GAL und der Gruppe REGENBOGEN haben, das scheint auch immer wieder durch; Sie können das austragen, wo Sie wollen, aber nicht in diesem Parlament
bei solchen ernsthaften und wichtigen Themen, und nicht mit solchen Unterstellungen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Beuß und auch Herr Salchow, ich finde es schade, daß dieses Thema, das sehr wichtig ist und uns in den letzten acht Jahren intensiv beschäftigt hat, im Wahlkampf landet und so wenig argumentativ hinterlegt wird. Vor allen Dingen finde ich in dieser Argumentation am schwierigsten, daß das, was mit dem UKE-Gesetz verbunden wird, in diesem Haus – wenn ich es recht erinnere – von allen Parteien, vielleicht in Varianten, gewollt worden
ist. An dieser Stelle wird es nun in Frage gestellt und unterstellt, daß diese Vorfälle deshalb unter dem Deckel gehalten worden seien, um das UKE-Gesetz nicht zu behindern. Das ist doch wirklich blanker Unsinn, wenn man sich die Diskussionen der letzten drei bis sechs Jahre ansieht.
Ich habe mir in den letzten Tagen und Abenden die Mühe gemacht, einmal alles aus der letzten und aus dieser Legislaturperiode hervorzuholen.
Deshalb habe ich es mir hervorgeholt. Beispielsweise war es hoch interessant, die Debatten im Plenum – zu Zeiten von Professor Hajen – nachzulesen, zum Strahlenskandal, zum Thema Therapiesimulator und was hier wie diskutiert worden ist.
Wenn Sie es auch einmal gemacht hätten, hätten Sie gesehen, daß es in dieser Stadt und in dieser Republik kein Klinikum gibt, das in derartiger Weise durchleuchtet worden ist, sowohl von den Medien als auch von der Justiz, von der Staatsanwaltschaft, parlamentarisch und auch von der Exekutive. Wie ist Professor Hajen getrieben worden, und was ist alles in der damaligen wie auch in der jetzigen Legislaturperiode erfolgt. Wenn Sie sich ansehen, was es alles gab, an Dienstanweisungen, Instrumenten und externen Kontrollen, und was sind da für Gutachten gelaufen.
Passen Sie auf, Herr Beuß, darauf komme ich nämlich noch.
Wir haben uns in dieser Legislaturperiode als Wissenschaftsausschuß, ich glaube, viermal mit dem Thema Qualitätssicherung beschäftigt.
Ich habe mir von Herrn Dr. Paaschen in der letzten Wissenschaftsausschußsitzung noch den Qualitätsbericht 2000 geben lassen; er ist sehr interessant. Darin steht als Qualitätskontrolle für diese Abteilung: Regelmäßige Komplikationskonferenzen.
All dieses, der öffentliche, der juristische und der parlamentarische Druck wie auch die Exekutive, alles, was im UKE selbst gelaufen ist, was wir begleitet und wo wir immer wieder Druck gemacht haben, hat nichts genutzt. Deswegen stimme ich Ihnen an der Stelle zu, daß es einen auf der einen Seite hilflos macht und auf der anderen Seite ziemlich empört.
Die Frage ist aber, was in diesem Klinikum los ist? 26 Monate nachdem der entsprechende Professor das erste Mal wieder operiert hat, kommt dieser anonyme Brief. Das muß man sich einmal vorstellen; über zwei Jahre hat es gedauert, bis jemand die Sache offengelegt hat.
Wir haben in diesem Klinikum aber doch für eine andere Unternehmenskultur gekämpft, damit es so etwas wie Offenheit und Transparenz gibt. Wir haben versucht, die Ärzte und das Pflegepersonal zu stärken, und trotzdem hat es nicht funktioniert.
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Nein! Darauf will ich aber noch mal kommen. Es gibt einen sehr schönen Satz von Virchow, der heißt: „Zwei Dinge pflegen den Fortschritt der Medizin aufzuhalten, Autoritäten und Systeme.“
Ich hoffe, daß wir mit dem UKE-Gesetz zumindest zum Thema Autoritäten ein Stück verändern können.
Ja! Denn ich hoffe, daß die ärztliche Leitung und das Direktorium nach diesem Gesetz eine Position bekommt, die Möglichkeiten eröffnet, die sie heute noch nicht haben.
Darüber hinaus komme ich noch einmal zu dem Punkt Systeme. Mich hat in den letzten Tagen der Gedanke beschäftigt, warum keiner den Mund aufmacht. Warum wird Kollegialität im UKE mißverstanden? Warum fühlt sich keiner veranlaßt zu sagen, ich muß mich äußern?
Wir sollten, glaube ich, noch einmal über die Frage des Systems reden müssen.
Lassen Sie mich noch einen Satz sagen. Ich glaube, daß der Punkt Privatliquidation und Wahlleistungen noch einmal beleuchtet werden muß. – Danke schön.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Antrag ist im Rahmen der Selbstbefassung des Wissenschaftsausschusses mit der sozialen Situation der Studierenden in Hamburg entstanden.
Die soziale Situation der Hamburger Studierenden ist in einer Sonderauswertung des Studentenwerkes aus dem Sommersemester 1997 erfaßt worden. Allerdings umfaßt der Antrag auch weitere Themen, die im Ausschuß diskutiert wurden beziehungsweise die auch im Rahmen dieser Anhörung und der Beratung zur sozialen Situation der Studierenden besprochen worden sind.
Wie Sie aus Punkt 1 ersehen können, hatten wir Ombudsleute einzusetzen und haben durchaus auch die Vorfälle aus dem Fachbereich Wirtschaftswissenschaften mit einbezogen, die im Wissenschaftsausschuß ebenfalls sehr breit diskutiert worden sind.
In Punkt 2, bei dem es um die Betreuung, aber auch um die Beratung von Studenten geht, sind die Fragen, wie sich die Pflichtberatung eingespielt und wie sie sich ausgewirkt hat und was die Hochschulen hierzu unternommen haben, ebenfalls in diese Diskussion eingegangen.
In Punkt 3 ist der gesamte Fragenkomplex der BAföG-Reform eingegangen. Dort liegen jetzt sehr positive Ergebnisse vor.
Während der Anhörungen und Beratungen waren wir sehr erstaunt, daß es gerade über die Studienabschlußförderung so wenig Wissen gibt. Dieses mangelnde Wissen ist gerade bei den AStA-Vertretern vorhanden. Hier sehen wir einen wichtigen Punkt, nachzufassen und die Beratung für die Studierenden zu intensivieren.
Lassen Sie mich zu den drei Punkten noch einige Anmerkungen machen. Zur Frage der Ombudsleute – wenn man nicht nur Ombudsmann sagen will, kann man auch Ombudsmänner und -frauen sagen – wurde in den Beratungen deutlich, daß nicht alle Hochschulen diese Instanz für sinnvoll halten.Allerdings waren die Argumente nicht sehr überzeugend, da beispielsweise von der Universität darauf hingewiesen wurde, daß es einen Ausschuß gibt, an den sich diejenigen, die gerade im Prüfungsbereich Probleme haben, wenden könnten. Dieser Ausschuß ist allerdings nicht sehr bekannt beziehungsweise er wird nicht besonders genutzt, so daß wir der Auffassung sind, daß Ombudsleute eine bessere Lösung wären, um gerade im Rahmen von Prüfungsverfahren Mißstände aufzudecken, wie sie uns beispielsweise im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften bekannt geworden sind.Dazu gehört auch, daß die Rechte und Pflichten dieser Ombudsleute sehr genau definiert werden und daß dies nicht nur eine Symbolfigur ist, sondern auch Rechte hat.Zu den Funktionen der Ombudsleute muß man aber immer wieder sagen, daß es letztlich auch auf die Person ankommt, auf ihre Professionalität und ihre Integrität. Das ist schließlich entscheidend dafür, ob das System funktioniert oder im argen liegt.
Zu Punkt 2, Beratung und Betreuung. In den Anhörungen und Beratungen ist sehr deutlich geworden, daß diesbezüglich sehr viel im argen liegt. So wurde von der Vertreterin von „Pro-Uni“ gesagt, daß man eigentlich die Frage beantworten müsse, wie es die Studenten trotz mangelnder Steuerung und Organisation an den Hochschulen schaffen, ihre Studien zu absolvieren. Die AStA-Vertreter erklärten sehr deutlich, daß zwischen den Orientierungseinheiten am Anfang und der Pflichtberatung nichts stattfindet. Dieses scheint uns ein wichtiger Ansatzpunkt zu sein, um den Studenten künftig gerade in den ersten Semestern begleitende Beratung und Betreuung anzubieten wie auch Angebote für bestimmte Zielgruppen zu machen.
Die Pflichtberatung hat aus meiner Sicht eine ganze Menge in Gang gesetzt. Wir haben das an zwei Beispielen gesehen. Zum einen hat die Fachhochschule berichtet, daß sie ungefähr 160 Studenten, die das 27. Semester überschritten hatten – das muß man sich einmal vorstellen –, im Rahmen dieser Beratung dazu gebracht haben – das sage ich sehr deutlich –, sich entweder zu exmatrikulieren, ohne daß dies...
Aber es war eine sehr sinnvolle in diesem Fall
Ja, bei 160 Personen, die über das 27. Semester hinaus sind, und es ist keiner exmatrikuliert worden, sondern sie haben es alle – wenn sie es getan haben – freiwillig gemacht.
Nein, 80 davon haben nämlich ein Beratungsangebot angenommen.
Ja, das dürfen Sie.
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Ungefähr 80 Studenten haben das Beratungsangebot aufgenommen und mit ihren Professoren ein Verfahren verabredet, und sie sind dabei, das Examen zu machen. Ich finde, daß dieses ein sehr positiver Effekt gewesen ist.
Ähnlich beschrieben hat Herr Professor Dr. Schulte die Erfahrung im Fachbereich Medizin. Dort hat die Beratung bei vielen dazu geführt, sich neu zu orientieren und den Versuch zu machen, ihr Studium zu beenden.
Ich glaube, daß die Frage der begleitenden Betreuung mehr als wichtig ist. In der Anhörung ist eines sehr deutlich geworden, insbesondere, wenn man sich noch einmal die Zahlen bei der Studienunterbrechung ansieht: Zweifel am Sinn des Studiums haben 27,4 Prozent. Andere sagen: Ich will andere Erfahrungen sammeln, das sind 23,8 Prozent. Das heißt, es sind mehr als 50 Prozent Studienunterbrecher, die sagen, daß sie unsicher seien und nicht wüßten, wie es weitergehen solle. Da ist es besonders wichtig, daß eine Beratung stattfindet.
An dieser Stelle muß man auch noch einmal sehr deutlich sagen: Eigentlich sind doch Hochschulen, Fachhochschulen und Universitäten dafür prädestiniert, klare Strukturen vorzugeben, denn sie lehren das. Sie lehren Ablauf-, Aufbauorganisation, Management, wie man mit Prüfungsängsten umgeht und wie man Streß abbaut.Deshalb kann man doch erwarten, daß sie ihren Studenten dies für ihr Studium mit auf den Weg geben und eine deutliche klare Begleitung stattfindet.
Wir haben die Erwartung an die Hochschulen, daß gerade über die Beratung und Betreuung Studienzeiten besser eingehalten werden können, Studienabbrecher sich verringern und auch Studienunterbrechungen weitgehend, wenn nicht verhindert, so doch reduziert werden können.
Zu Punkt 3, finanzielle Situation beziehungsweise effektive Information über die Studienabschlußförderung. Die Anhörung hat ebenfalls ergeben, daß die finanziellen Probleme der Studenten das Studium verlängern. Hier möchten wir besonders darauf hinweisen, daß die Studienabschlußförderung über das BAföG mit der Vorlage der Bundesregierung wesentlich verbessert worden ist. Auch nach Überschreitung der Förderungshöchstdauer und bei einer selbst verschuldeten Unterbrechung des Studiums gibt es eine zweite Chance für die Studierenden, Bankdarlehen werden gewährt. Ich glaube, daß dies ein Teilweg sein könnte, um Studenten gerade am Schluß ihres Studiums zu helfen, Arbeit zu reduzieren und stärker an ihre Prüfung denken zu können und sie schneller durchführen zu können.
Ich bitte Sie darum, diesen Antrag anzunehmen.Wir haben im Wissenschaftsausschuß viel darüber diskutiert, nicht nur zur sozialen Situation der Studenten, sondern auch zu dem gesamten Bereich der Beratungen und des BAföG. Deshalb ist die Breite dieses Antrags im Ausschuß auch ausdiskutiert worden und sollte nicht erneut aufgerufen werden. Bitte stimmen Sie dem Antrag zu.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Eine der Stärken Hamburger Wissenschaftspolitik ist die Schwerpunktbildung, das Erkennen und die schnelle Umsetzung von neuen Entwicklungen. Tendenzen und Notwendigkeiten in der Wirtschaft, auf dem Arbeitsmarkt und dem Bildungssektor werden ausgelotet, und dementsprechend wird reagiert. Allerdings sind Gesundheits- und Pflegewissenschaften solche Bereiche, für die eine Schwerpunktbildung dringend notwendig ist.
Dieses Gebiet wird in Zukunft von so großer Bedeutung sein, daß wir uns eine Vernachlässigung an den Hochschulen nicht leisten können und sollten. Die Leistungserbringer, die Finanziers wie die Verbände der Krankenkassen sowie die Institutionen im Gesundheitswesen, spielen heute eine andere Rolle als noch vor ein paar Jahren. Starre Strukturen werden immer mehr aufgebrochen, die Arbeit im Gesundheitssektor orientiert sich weit mehr an ökonomischen Notwendigkeiten als zuvor. Es herrscht ein verstärkter Wettbewerb zwischen den Leistungsanbietern, und die Betroffenen begleiten die Arbeit der Akteure zunehmend kritischer.
Daß es ein harter Kampf in diesem Bereich ist, zeigen uns auch die Lobbyinteressen, die immer wieder gerade in den letzten Monaten, wo es um die Reform im Gesundheitswesen ging, aneinandergerieten und versuchten, ihre Interessen durchzusetzen.
Gleichzeitig ist aber auch die wissenschaftliche Entwicklung in diesem Bereich schnell, man kann sagen rasant. Der Gesundheitsbereich läßt sich also immer weniger klassisch aufteilen in Medizin, Pflege und Sozialversicherungssystem. Die Folge ist, daß Public Health und der Bereich des Gesundheitsmanagements oder der Gesundheits- und Pflegewissenschaften verstärkt im Blickpunkt stehen.
Durch unsere Große Anfrage erhalten wir einen Überblick über das, was sich auf dem Gebiet der Gesundheits- und Pflegewissenschaften an den Hamburger Hochschulen tut. Darüber hinaus gibt es in Hamburg unterschiedliche Bestrebungen, neben den bereits bestehenden weitere Ausbildungsgänge einzurichten. Aber – auch das geht aus der Großen Anfrage hervor – eine Perspektive, was den Ausund Aufbau der angesprochenen Studiengänge angeht, läßt sich derzeit aus den Antworten nicht erkennen. Etwas weniger Ratlosigkeit, etwas weniger Zaghaftigkeit und mehr Mut zur hochschul- und fächerübergreifenden Kooperation dürfte es schon geben.Hamburg muß im Bereich Gesundheit und Pflege sowie Public Health ein organisiertes, übersichtliches, kompaktes und konkurrenzfähiges Angebot vorhalten.
Nun gibt es sicherlich verschiedene Wege, um einen derartigen Schwerpunkt zu bilden. Der naheliegendste ist die Einrichtung eines eigenständigen Studiengangs. Hoffnung gibt die Tatsache, daß nach Auskunft des Senats die fachlichen Kompetenzen zur Einrichtung eines Public-HealthStudiengangs etwa an der HWP vorhanden sind; es fehlt am Geld. Von 1 Million DM ist im Zusammenhang mit den Planungen an der HWP für den Studiengang Verwaltungsund Gesundheitsmanagement die Rede, wahrhaftig kein Pappenstiel in den heutigen Zeiten. Es reicht jedoch nicht, es dabei zu belassen, dieses Faktum zu konstatieren, jetzt sind Ideen gefragt.
Gelingt es nicht, die Finanzierung an der HWP allein zu sichern, kann man auch einen anderen Weg beschreiten, die vorhandenen Ressourcen werden zusammengefaßt. Das führt dann zu einer interdisziplinären Ausbildung, die ihre besonderen Stärken hat.Wir haben Studiengänge wie zum Beispiel der des Wirtschaftsingenieurs, die das bestätigen. So könnten wir auch die Schwierigkeit umgehen, daß es einen Schwerpunkt im Gesundheitsbereich wahrscheinlich gar nicht geben kann. Zu vielfältig sind die Möglichkeiten – ich habe es eben schon ausgeführt. Außerdem widerspricht das vorhandene facettenreiche Studienangebot im Gesundheitsbereich in Hamburg der Installierung nur eines Studiengangs. Diese Studiengänge haben alle ihre eigene spezifische Ausrichtung. In vielen Fällen werden sich aber Schnittmengen ergeben. Dort finden sich die Ansatzpunkte gemeinsamer Fächer und hochschulübergreifenden Unterrichts; so ist es schon im Wege des Lehrexports vom Fachbereich Medizin der Universität an andere Fachbereiche der Uni und an andere Hochschulen. Eine gelungene Koordination und Kooperation der vorhandenen Lehrveranstaltungen brächte uns ein gutes Stück weiter, um die Ressourcen effektiv zu nutzen.
Hierfür ist die Planung in Arbeitsgruppen, an der sich mehrere Hochschulen beteiligen, ein Beispiel. So kann möglichst konsensual über Ausbildungsablauf und Ausstattung diskutiert werden.Hier sind die Hochschulen, aber auch die Behörde für Wissenschaft und Forschung gefordert. Arbeitsgruppen und Koordinationsgremien gibt es ja einige, ich weise auf das Beispiel der Hamburger Arbeitsgruppe Public Health hin; dies ist ein vernünftiger Ansatz. Die Hochschulen können so als Partner handeln und müssen sich nicht als Konkurrenten behandeln, wie es in der Vergangenheit sehr häufig der Fall war. In deren Vorstand finden sich Vertreterinnen und Vertreter der Universität, der Fachhochschule, der HWP und des sogenannten freien Bereichs. Die Voraussetzungen für eine gemeinsame Planung für die Bereiche Forschung und Lehre sind also nicht schlecht.
Diese Initiativen sind aufzunehmen und zu forcieren, um gefundene Vorschläge und Ideen umzusetzen. Indem wir dieses Thema im Wissenschaftsausschuß, so wie von uns beantragt, weiter verfolgen, können wir auch von parlamentarischer Seite helfen, das Studienspektrum im Bereich Gesundheitswissenschaften zu erweitern und vor allem zu konturieren, wie sich aus der Großen Anfrage sehr deutlich zeigt. Hier hat die Hochschullandschaft mit Sicherheit Kommunikations- und Handlungsbedarf. – Danke.
Frau Präsidentin! Frau Sager, Ihre Rede hat mich animiert, zu zwei Punkten Stellung zu nehmen.
Erstens: Wenn man die Große Anfrage liest, läßt sich für diesen Bereich Zaghaftigkeit, aber kein Mut zum Anpacken herauslesen, denn dann würden die Antworten auf Große Anfragen anders aussehen. Sie müssen deutlich machen, daß Sie politisch etwas erreichen und mit den Hochschulen verhandeln wollen.Sonst muß man die Antworten so interpretieren, wie ich es getan habe.
Zweitens: Es geht nicht darum – das wäre eine Anmaßung, denn ich habe lange genug im Senat für Freiräume von Institutionen und damit auch für Hochschulen gekämpft –, einen Studiengang im Detail zu bestimmen.
Wir sprechen hier nicht nur über Leistungs-, sondern auch über Zielvereinbarungen. Eine Zielvereinbarung umfaßt, daß über die politischen Ziele, die in bestimmten Bereichen erreicht werden sollen, auch diskutiert wird und man dann entsprechende Vorgaben vorsieht. Deshalb geht es – das habe ich in meiner Rede deutlich gemacht – nicht um Details, sondern es geht darum, ob man mit einem Studiengang Public Health im Bereich Gesundheits- und Pflegewissenschaften einen politischen Schwerpunkt setzen will. Wenn das so ist, muß man die Rahmenbedingungen für die Hochschulen mit mehr Nachdruck aushandeln. Denn es muß deutlich gemacht werden, daß man die Verhandlun
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gen nicht allein den Hochschulen überläßt, sondern daß auch die Politik ein Interesse daran hat.