Hanna Gienow

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Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich hoffe, Sie können mich heute trotz meiner angeschlagenen Stimme einigermaßen verstehen. Heinrich Heine, der 1848 seine Matratzengruft als todkranker Mann bestieg, nicht sterben konnte und diese Matratzengruft 1856 nach acht schweren, leidvollen Jahren endlich verlassen konnte, hat einmal über das Sterben einen, wie ich finde, sehr wichtigen Satz gesagt. Er sagte:
"Sterben ist kein Unglück, aber jahrelanges Leiden, ehe man es dahin bringt zu sterben."
Ich glaube, dass er mit diesen Worten vielen Menschen aus der Seele gesprochen hat, denn ein qualvolles Sterben mit einem unermesslichen Leid erzeugt tiefgreifende Ängste in den Menschen, die viel größer sind, als die existenziellen Ängste vor dem Sterbenmüssen.
Heute, 150 Jahre später, könnten vielen Ängsten und Befürchtungen der Boden entzogen werden, wenn mehr bekannt wäre, welche hervorragenden Hilfen es heute über die humane Sterbebegleitung gibt. Ich erinnere zum Beispiel an die weitreichenden Möglichkeiten der Intensivmedizin, Leben zu bewahren, der Palliativmedizin, die zwar das Leben nicht verlängert, aber den Patienten die Schmerzen nimmt, und an die Hospizidee und die menschliche Zuwendung, die die Sterbenden dort erfahren.
Zur Historie der Hospizbewegung will ich heute nicht viel sagen. Herr Barth-Völkel hat hierzu bereits einiges gesagt und Frau Brinkmann auch.
Die Eltern schwer erkrankter Kinder, die keine Heilung mehr erwarten können, sind oftmals ganz vielseitigen Belastungen ausgesetzt, einmal durch die Krankheit der Kinder selbst und andererseits natürlich auch durch die damit verbundene Hilflosigkeit und Abhängigkeit.
Liebe Frau Brinkmann, bei einer Zahl muss ich Sie einmal korrigieren. Ich sage dazu: Gott sei Dank, dass ich das kann. Sie haben gesagt, wenn ich das richtig verstanden habe, in Hamburg stürben jedes Jahr bis zu 5000 Jugendliche. Die Zahl bezieht sich auf Deutschland. Aber auch diese sind noch viel zu viele.
Die Eltern schwer erkrankter Kinder, die keine Heilung mehr erfahren können, sind einfach hilflos. Und das Schwerste für Eltern ist der Satz aus dem Mund eines Arztes: Wir können Ihrem Kind nicht mehr helfen. Die Hilflosigkeit, die auf Eltern zukommt, dieses Loch, dass sich da in diesem Moment auftut, kann man eigentlich nur nachempfinden, wenn man das selbst erlebt hat. Ich habe es erlebt. Ich habe eine Tochter im Alter von zwei Jahren verloren, aber ich hatte Gott sei Dank das Glück, dass es ein kurzes und kein langes Ende war.
Was wir hier im Kinderhospiz erleben, ist, dass das Sterben bei Kindern, anders als bei Erwachsenen – ich glaube, Frau Brinkmann hatte das auch gesagt – oft über Wochen, über Monate, ja über Jahre geht. Was mir am Konzept der "Sternenbrücke" so besonders gut gefällt, ist, dass es wirklich eine Betreuung vom ersten Kontakt, vom ersten Anruf, von der ersten Anfrage bis über den Tod
hinaus, zur Trauerbegleitung gibt. Es ist gelungen und finanzierbar. Das möchte ich gerne allen in diesem Hause auch noch einmal sagen, weil ich es ganz toll finde, engagierte und hervorragende Pflegekräfte zu gewinnen. 15 sollen es werden, elf hat man, aber ein großer Pharmakonzern hat sich bereiterklärt, auch eine halbe Stelle für einen Schmerztherapeuten zu finanzieren. Wir haben die Möglichkeit, psychosoziale Betreuung abzusichern, die ganz besonders wichtig ist, sowohl für die Eltern als auch für die Geschwister, und das auch wieder über den Tod hinaus, damit sie dann nicht in ein Loch fallen.
Ich möchte zum Schluss allen Beteiligten ganz herzlich dafür danken, dass dieses tolle Projekt, das einzige zurzeit in Norddeutschland, entstehen konnte, und wenn wir über unseren Tellerrand gucken, weiter nach Europa, dann hat mir bisher niemand die Frage beantworten können, warum Rumänien, Polen, Weißrussland und andere Länder viel weiter sind als wir. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir haben vor gar nicht langer Zeit dieses Thema schon einmal in diesem Hause debattiert. Sie werden sich erinnern. Wir haben vor einigen Wochen eine Expertenanhörung zu diesem Thema gehabt. Wir haben uns damals ausführlich zum Thema „In Würde sterben“, zur ambulanten Sterbebegleitung, zur stationären Hospizarbeit und zu den Palliativstationen geäußert. Im Moment fehlt noch die Auswertung dieser Anhörung und insofern befinden wir uns noch im Prozess der Meinungsbildung. Ich werde mich trotzdem in meinen einleitenden Worten kurz dazu äußern und dann sehr gerne zu den Anträgen, die Sie aus der Anhörung entwickelt haben, Stellung nehmen. Ich will nicht verhehlen, dass sie alle drei für mich durchaus interessante und auch zum Teil zu befürwortende Gedanken enthalten. Auf die werde ich dann noch kurz eingehen, aber ich möchte nicht alles vorwegnehmen, was wir vielleicht in der Auswertung der Anhörung noch diskutieren wollen und müssen.
Meine Damen und Herren, sterbende Menschen haben keine Lobby. Unser aller Ziel ist es, die Situation der sterbenden Menschen zu verbessern, todkranke Menschen so weit wie möglich von den Schmerzen zu befreien, sie
menschlich zu begleiten und ihnen einen Abschied in Würde zu ermöglichen und das möglichst bis zuletzt in ihren eigenen vier Wänden und bei ihren vertrauten Personen, im Kreise der Angehörigen und auch dort, wo sonst noch gestorben wird, nämlich in Krankenhäusern, in Altenheimen, in Pflegeheimen.
Sterben, Tod und Trauer können sehr wohl in unser Leben integriert werden. Wir müssen lernen, hier hinzuhören. Sterbende sagen uns, was sie brauchen: Zeit, Zuwendung, Gespräche und vielleicht auch nur das Halten der Hand. Auch die Angehörigen brauchen unseren Beistand. Und dieses können Ehrenamtliche ganz besonders gut. Das können aber auch die ambulanten Hospizdienste erfüllen.
Und genau das ist meine Brücke zu Ihren Anträgen. Herr Dr. Petersen ist jetzt leider nicht da. Ich möchte gerne auf einen Punkt seines Antrages, die zweite Forderung, eingehen und zwar auf sein Modell der „Brückenschwestern“. Er hat sich mit einem Modell aus Baden-Württemberg besonders gut und intensiv beschäftigt. Genau dort habe ich auch angerufen. Es gibt die „Brückenschwestern“ auch in vielen andern Bundesländern, in Mecklenburg-Vorpommern, in Nordrhein-Westfalen
Frau Brinkmann, lassen Sie mich einmal ausreden, ich sage gleich etwas dazu –, recht gut auch in München. Was mir aber ganz besonders gefällt, ist das Modell in Nordrhein-Westfalen. Ich würde deshalb sagen, damit haben wir uns im Ausschuss definitiv noch einmal zu beschäftigen.
Vielleicht für die nicht ganz so Eingeweihten noch zwei Sätze: „Brückenschwestern“ erfüllen eine ungeheuer wichtige Aufgabe. Sie kosten nicht nur etwas. Ich denke, sie bringen sogar mehr ein – und sparen mehr Kosten –, als sie selbst kosten. Darum ist es mir so sympathisch, darüber noch einmal zu reden. Ziel der „Brückenschwestern“ ist es, die Verweildauer in Krankenhäusern so gering wie möglich zu halten. Dieses – das versteht jeder – ist insofern eine wichtige Aufgabe, als erstens das Geld knapp ist und zweitens jedem einleuchtet, dass die Pflege zu Hause einfach kostengünstiger ist. Das ist eine Sache, die wir noch einmal durchdenken sollten. Und ich sage, da Sie bemerkten, Frau Brinkmann, das hätten wir in Hamburg auch gehabt, wir haben es noch, zum Beispiel in der Palliativstation in Rissen. Die arbeiten hervorragend und sind sehr zufrieden. Mir hat das sehr gut gefallen.
Zur Finanzierung und den 10 Prozent: Es wurde gewünscht, dass die Kranken- und Pflegekassen diese 10 Prozent Eigenleistung, die die Hospize erbringen müssen, selbst übernehmen. Dazu möchte ich sagen, dass das eine sehr schwierige Angelegenheit sein wird. Schauen Sie sich heute um, das Spendenaufkommen in allen Bereichen der Gesellschaft ist einfach zurückgegangen. Das ist eine ganz natürliche Sache. Das Geld sitzt heute nicht mehr so locker. Wir haben einfach eine wirtschaftliche Ungewissheit. Ich will jetzt nicht wieder sagen, woher das kommt, das wissen Sie alle selbst. Aber auch das ist ein Punkt, den wir im Ausschuss noch einmal behandeln sollten.
Frau Brinkmann, zu Ihren Anträgen habe ich vielleicht noch etwas Erfreuliches. Ich glaube, das war der Punkt 2. Da sprachen Sie vom Hamburger Hospizführer, der begonnen wurde, der in Rohfassung vorliegt. Ich kann Ihnen heute berichten, dass, wenn er aktualisiert ist, die neuen Adres
sen aufgenommen worden sind, es dann möglich sein wird, diesen Hospizführer noch in diesem Jahr zu veröffentlichen. Viele Organisationen haben gerade gesagt, den brauchen wir, der ist wichtig. Das wird, so hoffe ich, noch in diesem Jahr etwas werden.
Die Punkte 3 und 4 aus Ihrem Antrag: Das ist das, was Frau Rudolf seinerzeit schon gefordert hatte. Ich möchte aus Zeitgründen heute nicht mehr darauf eingehen, vor allen Dingen deshalb nicht, weil wir uns noch einmal intensiv mit diesen gewünschten Punkten beschäftigen wollen.
Wenn ich nun zwei Anträge erwähne, dann, Frau Dr. Freudenberg, will ich auch sagen, was mir an Ihrem Antrag gefallen hat. Das geht eigentlich auch in die Richtung, möglichst kurze Verweildauern in Krankenhäusern zu erreichen, eventuell sogar das Einstellen mit einer guten Schmerztherapie und dann die Patienten wieder nach Hause zu entlassen. Diese Vorstellungen gefallen auch uns von der CDU. Wir werden darüber noch sprechen. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Rosenfeldt, vorweg eine kleine Bemerkung. Ich hoffe, ich mache nicht den gleichen Fehler wie Sie. Sie haben immer in das linke Mikrofon gesprochen und von der Akustik her sammelt sich das Gesprochene auch auf dieser Seite, ich aber konnte Sie deshalb sehr schlecht verstehen. Nur zum Schluss habe ich gehört, dass Sie immer von D-Mark gesprochen haben, wir haben aber inzwischen den Euro.
Ja, dann sagen Sie das in Euro. Dann sind es rund 30 000 Euro.
Zu Ihren Anträgen. So ganz taufrisch und aktuell ist das, was Sie uns mit Ihren beiden Anträgen präsentieren, nicht – ich komme Ihnen aber sehr gerne entgegen –
und kann es wohl auch nicht sein, wenn sich die Ereignisse und Meldungen derartig überschlagen.
Vor 14 Tagen haben wir schon einmal ausführlich zum Thema Nitrofen gesprochen. Inzwischen hat sich einiges getan. Es gibt neue Erkenntnisse, zum Beispiel, dass nicht nur – wie Sie in Ihrem Einleitungssatz zum Antrag 17/997 schreiben – ausschließlich die ökologische Landwirtschaft betroffen ist, sondern wir wissen inzwischen, dass auch bei konventionellen Erzeugnissen Nitrofene gefunden wurden. Aber Sie haben den Antrag sicherlich vorher geschrieben und ich will Ihnen gerne zugestehen, dass das passieren kann.
Zweite Hiobsbotschaft. Nach neuen Erkenntnissen sind 6,5 Tonnen Geflügelfleisch mit gesundheitsgefährdenden Nitrofuranen über die Ladentheke in Hessen gegangen. Ungeklärt ist, wie die mit Antibiotika verseuchten Lebensmittel trotz der Kontrollen in den Handel gelangen konnten. Sie sprachen auch Hamburg an und unsere wichtige geographische Lage. Dieses Fleisch hat Hamburg – Gott sei Dank – nicht erreicht.
Im Zusammenhang mit dem Pflanzenschutzmittel Nitrofen gab es eine neue Warnung. In Thüringen ist verseuchtes Gerstenschrot aufgetaucht. Wir wissen inzwischen, dass es nicht nur eine Lagerhalle in Malchin gab, sondern auch noch eine zweite in Altentreptow. Diese Meldungen haben erneut deutlich gemacht, dass es entweder durch Verantwortungslosigkeit oder aber durch Dummheit immer wieder zu derartigen negativen Überraschungen – das ist noch vornehm ausgedrückt – bis hin zu kriminellen Handlungen kommen kann. Nur durch strengste Kontrollen in der Lebensmittelbranche und durch Bestrafung der Verantwortlichen können wir uns davor schützen.
Für jeden, der Lebensmittel erzeugt, muss Sicherheit oberste Priorität sein. Wenn hierbei Fehler und Probleme auftreten, muss dem unverzüglich nachgegangen werden. Dies gilt für alle Betriebe des ökologischen wie auch des konventionellen Landbaus.
Ich möchte jetzt zu Ihrem Antrag kommen. Da Sie besonders in Ihrem Antrag 17/996 viele Punkte aufgeführt haben, auf die ich detailliert eingehen möchte, möchte ich zunächst zu Ihrem Antrag 17/997 Stellung nehmen, und zwar zu dem ersten Spiegelstrich. Sie schreiben dort:
„... ein zeitlich befristetes Untersuchungsprogramm für die betroffenen Betriebe der ökologischen Landwirtschaft in Hamburg aufzulegen.“
Dazu kann ich Ihnen nur sagen, dass die Hamburger Landwirte gar nicht so sehr davon betroffen sind. Vorschneller Aktionismus ist immer etwas Schädliches. Besonderes Vorpreschen und eine Hamburger Insellösung wird es in diesem Fall auch nicht geben. Wir müssen hier die Entscheidungen des Bundes abwarten, vielleicht noch weitergreifend der EU, des Bundes und der Länder, und die gemeinsam koordinieren und dann handeln.
Zum zweiten Spiegelstrich:
„... die Kürzungen im Bereich der Förderung von ökologischen Agrarerzeugnissen.“
Welche Kürzungen? In 2002 hatten wir 140 000 Euro, in 2003 werden es 132 000 Euro sein, das heißt, es ist eine lächerliche Summe von 8000 Euro. Das sind flankierende Maßnahmen und keine gezielten Kürzungen.
Zum dritten Spiegelstrich:
„... das Amt für ökologische Land- und Fortwirtschaft aus der Wirtschaftsbehörde in die Behörde für Umwelt und Gesundheit zu verlagern.“
Dazu kann ich Ihnen nur sagen: Alles im Leben ist eine Frage der Einstellung. Ich sage das jetzt mal ein bisschen lapidar: Je nachdem, wo ich stehe und wie ich das sehe, für vieles – das wissen Sie – kann man Pro- und Kontraargumente finden. Wenn ich natürlich sage, meine Maxime lautet, von der Kette vom Stall bis auf den Tisch, dann gehört das natürlich eher in den Gesundheitsbereich. Ich kann aber auch andere Prämissen setzen. Landwirtschaft, Forstwirtschaft – der Akzent liegt auf Wirtschaft –, Bauwirtschaft. Nun liegt es mal in der Wirtschaftsbehörde und das rückgängig zu machen, das würde zum heutigen Zeitpunkt ein Jahr Rückfall bedeuten und ist deshalb abzulehnen.
Ich komme zu dem Antrag 17/996, der zwar mit vielen Spiegelstrichen versehen ist, aber sich im Grunde nur mit drei Dingen beschäftigt. Der Hauptpunkt ist das HygieneInstitut, doch ich komme zunächst auf Ihre Forderung, die Verbraucher und Verbraucherinnen unverzüglich und umfassend über die Marken, die Hersteller und die Verkaufsstellen von Produkten zu informieren.
Unverzügliche und umfassende Informationen finden auch wir sehr gut. Es ist so geschehen, wie es das Produktsicherheitsgesetz in Paragraph 8 vorsieht. Man unterscheidet zweierlei: einmal die Warnung und einmal die Empfehlung. Die Warnung muss gegeben werden, wenn eine konkrete Gesundheitsgefahr besteht. Bei Verdacht wird nur eine Empfehlung ausgegeben und genau daran hat sich der Senat gehalten.
Auf das Hygiene-Institut will ich auch noch im Detail eingehen. Sie hatten, glaube ich, richtig erwähnt – das war akustisch bei mir nicht so ganz angekommen –, dass die Privatlabore die Futtermittelprobleme untersuchen und das Hygiene-Institut die Lebensmittelproben. Wenn Sie in einem Ihrer Punkte sagen, alles soll das Hygiene-Institut machen, dann muss ich Ihnen dazu sagen, dass ich glaube, dass das arbeitsmäßig quantitativ gar nicht zu leisten ist.
Sie sprechen von unbefristeten, dauerhaften Aufträgen. Dazu möchte ich Ihnen nur sagen, dass es keine befristeten Aufträge gibt, es wird immer kontrolliert, und zwar immer das, was gerade aktuell ist.
Dann sagen Sie, die Untersuchungen dürfen nicht zulasten der anderen Untersuchungen gehen. Das ist fast illusorisch. Wenn mehr Arbeit anfällt, dann verzögern sich die anderen Aufgaben. Ich denke, temporär wird es da tatsächlich eine Verzögerung einiger Untersuchungen geben. Im Übrigen wird immer auf Pestizide untersucht und Nitrofen ist eben auch dabei.
Zu den privaten Laboren möchte ich noch eine kurze Bemerkung machen, die ich hier schon in einem Diskussionsbeitrag gemacht habe. Ich wiederhole, dass die Privatlabore ganz wichtige Untersuchungen durchführen und ganz wichtige Arbeit abnehmen. Ohne die Privatlabore würde das Ganze gar nicht klappen. Dass sie ein kommerzielles Interesse haben, will ich gar nicht bestreiten, aber wo liegt da das Böse? Solange ein Privatlabor sich nichts zu Schulden kommen lassen hat, kann man es auch nicht verteufeln.
Zu Ihrem vorletzten Punkt, der Zusammenführung von Hygiene-Institut und Amt für Umweltuntersuchungen, welches Wasser, Boden und Luftproben untersucht, und den Synergieeffekten möchte ich Ihnen nur sagen: Für mich ergeben sich Synergieeffekte vielleicht bei der Intendanz. Das ist sicherlich ein bisschen umstritten und man weiß es nicht genau. Die einen Experten sind dafür und die anderen dagegen. Im Grunde ist die Forderung überflüssig. Soweit mir bekannt ist, ist das schon geprüft und auch beschlossen worden. Wir hätten darüber also gar nicht mehr lange reden müssen.
Letzter Punkt: Das Verbraucherinformationsgesetz. Ich möchte Sie nicht langweilen. Einiges, Herr Dr. Schinnenburg, haben Sie schon gestern Abend im Schnellfeuerton gesagt. Ich hatte nicht genau verstanden, was es war. Entschuldigung. Es ist gut, wenn man so schnell sprechen kann. Sie haben einige Dinge erwähnt. Ich kann sie nicht mehr genau nachvollziehen. Deshalb ermüde ich Sie vielleicht mit einer Wiederholung. Ich glaube nicht, dass Sie erwähnt hatten, dass die europäische Abstimmung nicht hervorragend gelungen ist. Sie alle, die sich mit dem Thema beschäftigen, wissen, dass zum Januar 2004 von der EU für alle Produktgruppen Produktionssicherheitsrichtlinien verlangt werden. Darüber steht im Verbraucherinformationsgesetz nichts. Ein Hinweis auf Inhaltsstoffe für Allergiker fehlt, Ausführungsgesetze der Länder sind nach wie vor unterschiedlich, Verbraucherinteressen und Interessen der Wirtschaft sind nicht ausgewogen berücksichtigt. Ich beende meine Aufzählung. Vielleicht kann man an anderer Stelle noch detaillierter und expliziter darauf antworten. Ich finde, dieses Gesetz ist mit der heißen Nadel gestrickt und müsste abgelehnt werden. – Vielen Dank.
Herr Vorsitzender, meine Damen und Herren! Frau Brinkmann, zwischen Ihrer Wahrnehmung und meiner Einbringung zum Thema „Landesinitiative Hospizarbeit“ – mit dem Zweiten meinten Sie sicherlich Herrn Barth-Völkel – und dem, was Frau Rudolph gesagt hat, möchte ich nach meinen einleitenden Worten einiges sagen und ausdrücklich feststellen, dass es nicht ganz so ist, wie Sie es gedeutet haben. Das Zitat von Frau Rudolph war natürlich richtig, aber die Fortführung der Initiative Landeshospiz finden Sie dort nicht. Ich möchte zunächst einige allgemeine Bemerkungen zur Hospizarbeit machen.
Sterben ist ein Teil des Lebens und der Umgang mit den Sterbenden ist ein Zeichen für die Menschlichkeit in unserer Gesellschaft. Sehr viele Sterbende – ungefähr 80 Prozent – wünschen sich, zu Hause, das heißt im Kreise ihrer Familien und in gewohnter Umgebung, zu sterben. Leider sterben zu Hause nur 5 Prozent. So sieht die Wirklichkeit aus.
Wir haben es der Hospizbewegung zu verdanken, dass wir bei der Enttabuisierung des Themas Sterben ein gutes Stück weitergekommen sind. Doch noch immer ist der Tod ein Thema, das uns gleichermaßen erschreckt wie auch fasziniert.
Für den Begriff Hospiz steht heute das Konzept einer medizinischen, pflegerischen und spirituellen Fürsorge im Mittelpunkt. Die Hospizarbeit zielt ganz besonders auf die Palliative, das heißt auf die lindernde Pflege ab. Die Pflege schließt immer die dem Sterbenden nahestehenden Menschen mit ein. Wenn wir uns die Palliativmedizin einmal genau anschauen, dann befinden wir uns in Deutschland leider auf einem Entwicklungsstand, der sehr weit unten angesiedelt ist.
A C
B D
Im Jahre 2000 hatten wir für eine Million Menschen genau 6,4 Palliativbetten; der Bedarf liegt bei circa 50 Palliativbetten. Dort gibt es noch einen großen Nachholbedarf. Wenn ich das neue Abrechnungssystem DRG mit einbeziehe, dann ist mir noch nicht ganz klar, wie die Auswirkungen auf den Palliativstationen eines Tages aussehen werden.
Unser Ansatz lautet: Ambulant vor Stationär. Leider ist der Gesetzentwurf zur Förderung der ambulanten Hospizarbeit, der durch den Bundesrat in den Bundestag eingebracht wurde, von der rotgrünen Regierung abgelehnt worden. Sie verweist stattdessen auf zwei andere Gesetze, und zwar einmal auf das Pflegeleistungsergänzungsgesetz und zum anderen auf das Pflegequalitätssicherungsgesetz. Beide Gesetze haben nach meinem Dafürhalten zwei große Fehler.
Erstens: Für die Hospizarbeit hat die nicht gewünschte Professionalisierung der dort Helfenden fast diametrale Auswirkungen.
Zweitens: Das Gesetz führt zu einer Bürokratisierung und zu einem überflüssigen Papierkram.
Ich möchte meine Ausführungen ein wenig abkürzen, weil ich, Frau Brinkmann, noch gern etwas zum Antrag sagen möchte.
Frau Rudolph hat – das hat sie mir jetzt noch einmal gesagt – niemals das Projekt Landesinitiative fortführen wollen. Sie hat gesagt, dass es ein gutes Projekt gewesen ist und gute Arbeit geleistet habe. So habe auch ich mich geäußert. Aber Projekte haben es so an sich, das sie zeitlich begrenzt sind. Die zeitliche Begrenzung lief am 15. Oktober 2001 aus. Damit hatte es seine Aufgabe erfüllt.
Die Hotline lief zum Jahresende aus. Wir haben sie dann noch für ein Vierteljahr weiterführen können.
Damit komme ich zum zweiten Punkt Ihres Antrages: Er hat sich erledigt. Die Behörde hat 20 000 Euro zur Verfügung gestellt; die Hotline wird weitergeführt. Für mich ergeben sich noch einige Zweifel, denn ich habe einige Male versucht, die Hotline anzurufen, aber niemanden erreicht. Die Hotline ist bei Charon angebunden. Ich habe heute noch einmal mit dem Geschäftsführer von Charon gesprochen, der auch noch einige Stunden bei CareNet ableistet. Er sagte mir, dass die 20 000 Euro dieses Projekt absichern werden. Deswegen weiß ich auch gar nicht, warum Sie diesen Punkt in Ihrem Antrag überhaupt genannt haben. Wir lehnen ihn ab.
Zum dritten Punkt möchte ich noch kurz bemerken, dass sich der neue Senat natürlich auch Gedanken zur Hospizarbeit gemacht hat. Er wird diese Initiative sicherlich nicht weiterführen, aber ich freue mich, dass ich Folgendes berichten kann:
In der vorigen Woche ist der 75. Kongress der Gesundheitsminister in Düsseldorf zu Ende gegangen. Senator Rehaag hat dort ein sehr gutes Ergebnis für seine Vorlagen und Anträge erreicht. Sie wurden mit einem Ergebnis von 16:0 abgestimmt. Das heißt, 15 Bundesländer haben für die Hamburger Vorschläge gestimmt.
Die Vorschläge zu „In Würde sterben“.
Das ist die Fortsetzung der Arbeit in unserem Sinne.
Aus diesem Grunde werden wir Punkt 1 und 2 ablehnen. Punkt 3 werden wir an den Gesundheitsausschuss überweisen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Maaß, ich freue mich, wenigstens einen Punkt signalisieren zu können, in dem wir mit Ihnen übereinstimmen, und zwar die umfassende Information des Verbrauchers.
Das verbriefte Recht der Verbraucher, umfassend informiert zu werden, das Recht auf Lebensmittelsicherheit, das Recht auf Wahlfreiheit zwischen Produkten und Dienstleistungen, das alles ist festgeschrieben.
Warten Sie ab.
Auch ich bin der Ansicht, dass Lebensmitteldelikte keine Kavaliersdelikte sind. An die SPD gerichtet möchte ich noch sagen, dass mir hierzu heute ein Antrag gefaxt wurde und ich Ihnen nur sagen kann, dass nichts so schnell schwindet wie das Vertrauen. Auch ich bin der Ansicht, dass der ökologische Landbau und die Produkte der Öko-Bauern in Misskredit geraten sind und es, wie so oft, die Falschen trifft; auch da stimme ich mit Ihnen überein.
Frau Künast ist seinerzeit angetreten – ich zitiere jetzt, damit Sie mich nicht zur Ordnung rufen, denn ich benutze hier Worte, die sich nicht gehören, in den Mund genommen zu werden –,
„um den Agrarsaustall auszumisten und die Agrarwende einzuführen“.
Die Agrarwende steht auf zwei Säulen, einmal auf der Säule des Wechsels von der industriellen zur ökologischen Landwirtschaft und zweitens auf der Säule Kontrolle und
Information. Unter Frau Künast und in ihrem Ministerium ist die zweite Säule derartig zusammengebrochen, wie es schlimmer gar nicht sein könnte.
Sie können gerne lachen, wenn Ihnen weiter nichts zur Wahrheit einfällt.
Den Anlass des Nitrofen-Skandals kennen wir alle. Herr Maaß, wir hätten die Aktuelle Stunde mit diesem Thema gar nicht gehabt, wenn Frau Künast schneller reagiert hätte – hat sie aber nicht.
In ihrem Ministerium funktioniert der Informationsfluss nicht und die Kollegen von der SPD sollten nicht Beifall klatschen, wenn sie ihre Bekundungen zustimmend abgeben wollen, denn Ihr Parteigenosse, der Landwirtschaftsminister von Niedersachsen, Herr Uwe Bartels, hat eindeutig Frau Künast Schlamperei vorgeworfen.
Ich denke, dass Sie das auch wissen.
Ich sage noch einmal abschließend: Der Nitrofen-Skandal hätte nicht so hochgekocht werden müssen, wenn rechtzeitig informiert worden wäre, und zwar Informationen vom Unternehmer zu den Landesbehörden und von diesen zu den Bundesbehörden und dann zur Bundesministerin geflossen wären.
Nur eines erinnere ich noch sehr gut. Im Januar 2002 – das ist gut vier, fünf Monate her – haben wir über Chloramphenicol gesprochen. Und ich erinnere auch, dass der Vorwurf kam – Sie waren sich mit uns nicht einig –, aber eindeutige Meinung war, Frau Künast habe das Fischmehl zu spät zurückgezogen. Heute fehlen Frau Künast immer noch Konzepte, klare Zuständigkeiten und klare Verhaltensregeln. Eines kann ich nicht verstehen: Jeder kann Fehler machen, das gestehe ich jedem zu, und ich erwarte eigentlich, dass man mir das auch zugesteht. Aber ich verstehe nicht, dass ich aus Fehlern keine Lehren ziehe.
Und noch schlimmer ist es, wenn ich den gleichen Fehler ein zweites Mal begehe. Dafür habe ich überhaupt kein Verständnis und das ist hier passiert.
Auch wenn die Zeit sehr knapp ist, möchte ich einen Satz zur Verdeutlichung sagen, zum Verbraucherinformationsgesetz. Bitte werfen Sie nicht immer wieder umfassende Information der Verbraucher und das Verbraucherinformationsgesetz in einen Topf. Das ist etwas völlig anderes und dass es abgelehnt wurde, ist ganz richtig.
A C
B D
Wie schade. Ich würde gerne fünf, sechs, sieben Gründe aufzählen, aber die Zeit ist nicht mehr da.
Frau Ministerin Künast muss endlich ihre rosagrüne Brille absetzen und die politische Verantwortung übernehmen.
Letzter Satz.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die kürzlich aufgetauchten falschen BSE-Tests haben wieder gezeigt: Verbraucherschutz ist ein hohes Gut und wird in der politischen Prioritätsliste in der Zukunft sicherlich sehr oben angesiedelt sein.
Warten Sie mal ab.
Verbraucherschutz ist nicht nur auf Lebensmittel – das hat mein Vorredner schon gesagt – und auf Agrarpolitik beschränkt, sondern tangiert so ziemlich alle Bereiche des täglichen Lebens und alle Schichten der Bevölkerung.
Die Emotionen schlugen hoch, als vor gut einem Jahr im November in Schleswig-Holstein der erste BSE-Fall auftauchte und die Verbraucher hochgradig verunsichert waren.
Diejenigen, die in der 16. Legislaturperiode im Parlament gesessen haben, wissen das viel besser als ich, die das nur nachlesen konnte, dass sich alle Fraktionen sehr intensiv mit diesem Thema beschäftigt haben. Es wurden Anträge und Anfragen eingebracht, zum Beispiel Schutzmaßnahmen gegen BSE – ich glaube, das hat Frau Brinkmann von der SPD getan – oder Futtermittelkontrollen – das habe ich gelesen – von Herrn Reinert gefordert.
Der Mensch ist ein Gewohnheitstier, denn die Ängste und Bedenken verschwanden schnell. Der Appetit auf Rindfleisch kam wieder. Ich möchte nur zwei Zahlen nennen: Im ersten Quartal 2001 ging der Rindfleischverbrauch um 70 Prozent und im Dezember nur noch um 5 bis 10 Prozent zurück. Das heißt, unsere wunderbare Fähigkeit, negative Dinge zu verdrängen, hat im Fall von BSE bundesweit sehr gut funktioniert, wären nicht plötzlich die schlampigen BSE-Tests wieder aufgetreten, sodass uns klar wird, dass die BSE-Gefahr latent immer vorhanden ist.
Es sind nun erste Stimmen – zum Beispiel von der nordrhein-westfälischen Landwirtschaftsministerin Frau Höhn – laut geworden, die staatlich verordneten Tests durch private Labors generell abzuschaffen; genau das halte ich für verfehlt,
wir sollten auf keinen Fall Verbraucherängste schüren.
Wie sieht die Situation in Hamburg aus? Wir hörten schon, dass das Artus Institut GmbH und das NATEC Institut SGS bei regelmäßiger staatlicher Kontrolle Hervorragendes
A C
B D
geleistet und ordentlich gearbeitet haben. Die kürzlich zusätzlich noch einmal erfolgte Kontrolle hat gezeigt, nachdem der erste Skandal in Bayern aufgetreten war, dass alles okay ist.
Damit komme ich zu dem Antrag, wobei ich die Ziffern 2, 3 und 4 einmal zusammenfassen möchte. Ich sehe Versäumnisse bei unserer Bundesministerin, die es nicht geschafft hat, zu Anfang ihres Amtsantritts bundeseinheitliche Standards für BSE-Testlabors herauszugeben.
Dadurch erübrigt sich eigentlich schon das, was Sie unter 2., 3. und 4. gefordert haben. Immerhin haben die meisten EU-Mitgliedstaaten bundeseinheitliche Normen entwickelt.
Ja, nicht die spätere föderative Kontrolle.
Es wäre ihre Aufgabe gewesen, bei Amtsantritt für eine verbesserte und koordinierte Vorgehensweise bei den Lebensmittelkontrollen und insbesondere bei den BSETests zu sorgen.
Ich möchte noch kurz einen anderen Punkt aufgreifen. Sie sprechen in Ihrem Antrag von den Öko-Tagen. Da stößt mir ganz kräftig etwas hoch.
In der Vergangenheit hätten Sie, als Rotgrün in der Regierungsverantwortung war, längst diese Öko-Tage in Hamburg einführen können. Sie fordern sie jetzt ein, obwohl Sie genau wissen, dass wir eine Zeit der schlanken Kassen haben.
Sie sprechen außerdem einmal von Tagen, nur kaum einer weiß, was dort gefordert wird und was Sie sich darunter vorstellen. In der Begründung dieses Antrages sprechen Sie aber nur von einer Tagung, möchten finanzielle Mittel haben und sagen nicht, was das kosten soll.
Ich sage Ihnen gleich: Dafür kann ich meine Stimme nicht geben, wenn ich zu einer Summe X meine Hand heben soll und nicht einmal weiß, was das Ganze unter dem Strich kosten wird; das lehne ich ab.
Im Gegensatz zur GAL bin ich auch dagegen, die Privatlabors eventuell zu schließen, wenn es dafür keine Gründe gibt. Ich glaube, es gibt niemanden, der etwas gegen ordentlich geführte Tests in Privatlabors haben könnte, wenn dann auch seriöse staatliche Kontrollen durchgeführt werden.
Die Bevölkerung erwartet von uns, dass die Politiker nicht so oft reagieren, sondern mehr agieren. Wir sollten uns im Rahmen einer Selbstbefassung im Ausschuss mit diesem Thema noch einmal befassen und zu Akteuren dieser wichtigen Problematik werden. Aus diesem Grunde lehnen wir den Antrag ab.