Holger Kahlbohm

Sitzungen

17/11 17/22 17/24 17/34 17/35 17/40 17/41 17/48 17/50

Letzte Beiträge

Herr Staatsrat, angesichts der Tatsache, dass der Senator die erste Nachforderung von 19 Millionen Euro mit noch überhängenden Beträgen aus dem Altjahr 2002 begründet hat, frage ich, warum hat er nicht dargestellt, dass er mit der Förderung des Junglehrerprogramms und damit der Überleitung von Mitteln einen Teil dieses Defizits selbst verursacht hat?
Angesichts der Tatsache, Herr Staatsrat, dass der Senator in allen Haushaltsausschusssitzungen und im Fachausschuss immer wieder begründet hat, dass die Nachforderung in Höhe von 19 Millionen Euro überwiegend zustande gekommen ist, weil ein Defizit in 2002 entstanden ist, wie können Sie dann im gleichen Jahr von einem Überschuss berichten, der für die Junglehrer verwandt werden soll? Haben Sie den Haushalt im Griff oder nicht?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Sehr verehrter Herr Reinert, ich glaube, Sie haben Herrn Lühmann da gründlich missverstanden.
Seine Rede ging nicht gegen das Auto, sondern darum, Verkehrsverhältnisse für alle Menschen hier in Hamburg zu erreichen, die für alle Verkehrsteilnehmer verträglich sind. Um das Thema geht es.
Ausgangspunkt ist, dass wir 2002 mit 1109 Kindern eine Steigerung um 8,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr haben, eine ganz unerträgliche Zahl. Das zeigt auch der Vergleich und da kann man nichts schönrechnen. Insofern ist es verkehrt, das versuchen zu relativieren, und eigentlich doch anerkennenswert, dass man gleich darauf reagiert hat und mit Sondermaßnahmen der Verkehrserziehung versucht hat, hier gegenzuarbeiten.
Besondere Gefahrensituationen für Kinder sind vor allen Dingen Kreuzungen und Einmündungen. 448 von 886 Unfällen, also gut die Hälfte, ereigneten sich in diesem Bereich, und zwar in Sichtbarrieren. Kinder, die ja deutlich kleiner sind und deshalb von Autofahrern häufig auch leicht übersehen werden können, können ja auch selber den Verkehr nicht so überblicken, und deshalb ist das ein besonderer, ganz gefährlicher Unfallschwerpunkt.
Der Senat hat bei der Diskussion dieser neuen und erschreckenden Zahlen auf Verkehrsprojekte an Grundschulen unter dem Motto "Kind und Umwelt im Verkehr" verwiesen und er hat – ich habe das bereits gesagt – mit der Aktion "Rücksicht auf Kinder... kommt an" reagiert; das ist lobenswert. Die bisherige Entwicklung danach lässt hoffen, dass die Zahlen jetzt etwas weniger erschreckend sind.
Wenn das aber so bleiben und vielleicht noch besser werden soll, ist es allerdings erforderlich, sich ständig und dauerhaft darum zu bemühen. Dazu gehören ein regelmäßiger Verkehrsunterricht und eine regelmäßige Überwachung des Verkehrs. Beides sind ständige Aufgaben und dürfen nicht nur im Rahmen zeitlich begrenzter Aktionen oder partiell durchgeführt werden.
Besonders gefährlich für die schwächsten Verkehrsteilnehmer ist aber eine zu hohe Geschwindigkeit der Autofahrer, und bei diesem Thema hat der Senat noch erheblichen Nachholbedarf. Es ist lobenswert, dass der neue Innensenator die Politik Schills, die als Ermunterung zum Rasen verstanden werden musste und von vielen auch so verstanden und praktiziert worden ist, teilweise zurückgenommen hat. Diese Politik, die Herr Schill eingeführt hat, hat sich nur noch durch Anhebung der Geschwindigkeitsgrenzen ausgezeichnet, und, was eigentlich ein Skandal als solcher ist – Herr Schill hat das nicht mehr so erfahren müssen, da er aus anderen Gründen zurückgetreten ist –, durch die klammheimliche Anhebung der Toleranzgrenzen beim Blitzen. Es ist wirklich unglaublich gewesen, was er sich da geleistet hat.
Dann hat er in einem Grundsatz von Liberalität gewissermaßen einen Appell an die Eigenverantwortung der Autofahrer gerichtet, das werde es dann richten. Wir wissen doch alle und auch wir selber können uns da nicht ausnehmen, dass es so nicht läuft. In Hamburg, in allen Ballungsgebieten und selbst auf dem Lande müssen wir leider noch auf lange Zeit Rasereien aktiv kontrollieren und auch ahnden. Die Annahme, den Verkehrsfluss im innerstädtischen Verkehr durch die Erhöhung der zugelassenen Höchstgeschwindigkeiten verbessern zu können, ist falsch. Dieses kann so nicht funktionieren, erhöht den Gefährdungsgrad aller Verkehrsteilnehmer und muss deshalb unbedingt zurückgenommen werden. Der Senat ist noch in der Pflicht, hier seine verkehrte Politik zu überdenken und zu ändern.
Der vermeintliche Zeitgewinn, den man zum Beispiel durch eine Erhöhung der Geschwindigkeit um 10 Stundenkilometer hat, steht in keinerlei Verhältnis zum wachsenden Gefährdungsrisiko bei einem Unfall. Ein Beispiel: Würde man eine Strecke von 20 Kilometern durchgehend mit 60 statt mit 50 fahren, wäre ein rechnerischer Zeitgewinn von vier Minuten zu erzielen. Da man jedoch diese 20 Kilometer nirgendwo durchfahren kann und in einem Stadtbereich ständig ausgebremst wird, reduziert sich der tatsächliche Zeitgewinn, wenn er denn überhaupt eintritt, auf wenige Sekunden. Objektiv betrachtet bringt das also keine Zeitersparnis.
Dann hätte immer der Querverkehr keine grüne Welle. Sie wissen doch, dass das unsinnig ist, und je weiter man in den Stadtbezirk hineinkommt, desto weniger ist das machbar.
Zum Risiko bei Verletzungen: Während die Überlebenschancen eines Fußgängers bei einem Aufprall mit 40 Stundenkilometern noch 70 Prozent betragen, sind es bei 60 Stundenkilometern nur noch 15 Prozent. Jeder zweite Verkehrstote in Hamburg ist ein Opfer von Raserei. Wenn solche Dinge in den nächsten Jahren passieren, dann müssen Sie sich vorhalten lassen, dass Sie dafür verantwortlich sind. Die kurzräumige Einrichtung von 60-Stundenkilometer-Bereichen über zwei oder drei Kilometer wird dann zu solchen bedauerlichen Unfällen mit schwersten Verletzungen und mit Todesfolge führen, und das alles für nichts; das ist unverantwortlich.
Dies sind auch die Erkenntnisse Ihrer Fachbehörde, das sind Ihre eigenen Zahlen. Handeln Sie doch bitte verantwortlich danach, ziehen die Konsequenzen aus diesen Erkenntnissen und lassen von Ihrer Politik der Temposteigerung und der Ermunterung zum schnellen Fahren ab.
Ihre falsche Doktrin der Tempoerhöhung gefährdet gerade das Leben und die Gesundheit der schwächsten Verkehrsteilnehmer, der Kinder und der älteren Menschen. Die Erhöhung der zugelassenen Geschwindigkeit ist der falsche Weg, den Verkehrsfluss verbessert man mit anderen Maßnahmen. Das können wir durchaus gemeinsam beraten und auch umsetzen. Da gibt es viele Ansätze, zum Beispiel die Optimierung der Ampelschaltung – daran wird ja schon ein bisschen gebastelt –,
den besseren Ausbau der Kreuzungen und die Schaffung von Kreisverkehren, wo es geeignet ist, und das konsequente Unterbinden von Parken in zweiter Reihe. Das ist doch ein tägliches Ärgernis, das während Ihrer zwei Jahre Regierungszeit immer mehr geworden ist. Ich frage mich, wie das kommen kann, wo doch mehrfach gesagt wurde, hier würde man konsequent eingreifen – null Erfolg – und auch mehr Parkraum schaffen, um unnötige Verkehrsfahrten zu vermeiden. Das alles sind Themen, über die man sich unterhalten kann, die wirklich helfen und dann auch die Fahrt von Autos beschleunigen können, nicht zur Raserei, aber zum zügigeren Fahren im erlaubten Bereich zwischen 30 und 50.
Erlauben Sie mir noch ein Wort zum Thema Abzocke, weil damit etwas transportiert wurde. Mobile Tempokontrollen an besonders gefährdeten Standorten sind keine Abzocke, sondern notwendige Sanktionierung eines gefährlichen Verhaltens. Das ist bitte auch durchzuführen, das ist die Pflicht eines jeden Senats und Senators.
Dass man mobile Kontrollen immer mehr eingeschränkt hat, ist ein weiterer Skandal.
Noch eine letzte Bemerkung. Wir werden in den nächsten Tagen auf Antrag aus Ihren Reihen eine Kinderkommission konstituieren. Diese Kommission tut gut daran und es ist auch notwendig, sich mit der Frage der Gefährdung von Kindern im Straßenverkehr zu beschäftigen und vielleicht auch Vorschläge an den Bau- und Verkehrsausschuss zu machen. Dieses Thema kann man nicht einfach so erledigen, wenn die Zahlen etwas zurückgehen. Es muss kontinuierlich dagegen angearbeitet werden und vor allen Dingen muss eine sinnvolle Verkehrspolitik, eine
A C
B D
Abkehr von der Förderung des Rasens beim Senat erfolgen. Ich bitte Sie, Ihre bisherige Politik zum Wohle aller Verkehrsteilnehmer zu überdenken und zu ändern. – Danke schön.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wenn man sich einmal einen kleinen Artikel in einer großen Hamburger Tageszeitung anschaut, dann kann man sehen, wie chaotisch doch die Politik dieser neuen Koalition zum Thema "Straßenunterhalt" ist.
Dort heißt es nämlich unter der Überschrift
"Hamburg wird auf Totaldiät gesetzt":
"Wenig genutzte Fuß- und Radwege sollen künftig nicht mehr repariert werden."
Na, danke schön. Wollen Sie ein Schild aufstellen: "Hier beginnt die Wüste, geschaffen durch Schill"? Wie passt das denn mit dem zusammen, das Sie jetzt hier verkaufen wollen?
Der Antrag, den Sie hier vorgelegt haben, zeigt eigentlich, wenn man sich einmal die Vorgeschichte anschaut, wie wenig der Senator und Sie dieses Thema und Ihren Haushalt im Griff haben.
Im angesprochenen Titel 6300.521.81 sind Mittel für die Unterhaltung der öffentlichen Straßen und Wege und
insbesondere der Fahrbahnflächen zu veranschlagen. Und gerade diese Mittel haben Sie in zwei Jahren von 10,4 Millionen auf 7,4 Millionen Euro heruntergekürzt.
Das sind 30 Prozent im ersten und im zweiten Jahr. Dieser Schandtat laufen Sie nun hinterher. Das muss man hier doch einmal sehen.
Zur Geschichte gehört auch, dass wir als Opposition im schönen, sonnigen August bei den Beratungen dieses Titels im Fachausschuss die zweite Herabsetzung ganz deutlich angeprangert haben. Darauf sind Sie gar nicht eingegangen, sondern haben mit Mätzchen versucht, eine Debatte im Ausschuss und eine sachliche Behandlung zu verhindern.
Originalton:
"Im Haushaltsjahr 2003 grundinstandgesetzte Straßen brauchten logischerweise in demselben Jahr nicht unterhalten werden."
Das weiß jeder, aber was ist mit all den anderen Strassen?
Und dann haben Sie sich auch geweigert, eine Gegenüberstellung aller in diesem Zusammenhang relevanten Titel auszuarbeiten und uns vorzulegen, damit man sich einmal schön anschauen könnte, was denn da geschehen wird. Neben dieser außerordentlichen Ungehörigkeit, die in dieser Diskussions- und Antwortverweigerung stecken, belegen diese beiden Zitate auch, dass der Senator eben nicht um die Auswirkung dieser Kürzung weiß. Ihm ist nicht klar gewesen, was er damit anrichtet, und nun haben wir den Salat. Wir haben Recht behalten, die Mittel reichen nicht aus. Nach anderthalb Jahren haben Sie nun auch gemerkt, dass Sie ganz großen Mist gebaut haben,
denn die bestechende Logik des Senats hat eben übersehen, dass die Mehrzahl der nicht instand gesetzten Straßen auch der Pflege bedarf, und wenn man nicht sofort repariert, sie nur umso größer werden. Für dieses Chaos werden sich die Hamburger Wähler bedanken.
Im Übrigen können wir in diesem Zusammenhang nur hoffen, dass das vor kurzem debattierte Straßenerhaltungsmanagement endlich umgesetzt wird, damit Sie in Zukunft einen besseren Überblick haben, wo es notwendig ist und was zu tun ist.
Nun sind also der Senator und die Regierungsfraktionen in der Realität angekommen und die sieht so aus: Statt einer wachsenden Stadt haben wir wachsende Schlaglöcher und kaputte Geh- und Radwege. Dann wollen Sie wohl bei einigen Teilen sagen: Hier ist die Grenze Hamburgs, jedenfalls, was die Reparaturen anbelangt, wir machen gar nichts mehr. Darüber werden wir noch einmal reden. Dazu möchten wir noch einmal hören, ob das eine Ente dieser Zeitung oder Ihre tatsächliche Absicht ist.
Die Hamburger jedenfalls bemerken: Herr Mettbach und Sie können es nicht. Ihre Versprechungen sind leere Versprechungen.
Und anstatt Ihre Fehler einzuräumen, haben Sie nun einen Schuldigen gefunden und das ist der Winter, der ja immer so plötzlich kommt.
Meine Damen und Herren, Sie sollten auch bemerken: Einen Winter haben wir in jedem Jahr, auch in Hamburg.
Das ist keine neue Erfindung. Und die Reaktion darauf muss dann sofort erfolgen. Sie haben die Mittel gekürzt und deshalb haben Sie in diesem ganzen Frühjahr nichts richtig tun können.
Ich komme zum Schluss zu Ihrem Deckungsvorschlag: Das scheint ja nun die Kehrseite Ihrer Politik der wachsenden Stadt zu sein. Mit dem Instrument der Wohnungsbaukreditanstalt können Sie eindeutig nicht umgehen. Anstatt deren Auftrag, die staatliche Förderung des Wohnungsbaus, die Modernisierung und Instandsetzung kraftvoll zu unterstützen und voranzutreiben, nehmen Sie die augenblickliche Marktschwäche einfach hin und kassieren ab. Diese Entscheidung ist ausgesprochen kurzfristig. So wird es nichts mit der wachsenden Stadt.
Dieser Antrag reiht sich somit ein in eine ganze Folge von unüberlegten, zum Teil gut gemeinten Maßnahmen, die Handlungs- und Tatkraft beweisen sollen, in Wahrheit aber nur an dem Problem herumdoktern. Sie sind zu teuer, wie zum Beispiel die Polleraktion oder die KoonsKunst, und verschlechtern die Haushaltslage. Und da Sie auf der anderen Seite nicht aktiv ins Geschehen eingreifen und etwas tun – zum Beispiel mit Arbeitsmarktpolitik oder Wohnungsbau -, produzieren Sie hier einen Doppelfehler nach dem anderen. Wir werden aus diesem Grunde diesem Antrag nicht zustimmen. Viel Spaß damit.
Noch einige Wort zu diesem wirklich kommunalen Thema, das in den Bezirken erledigt und hier normalerweise als Sachverhalt gar nicht so breit diskutiert werden sollte. Aber es hat politisches Gewicht, weil daran schön aufgezeigt werden kann, wie Sie hier mit Sachverhalten und Parlamentariern umgehen und die Bürger ein bisschen veräppeln wollen.
Seit 1999 ist republikweit bekannt, dass wir ein Problem mit vielen überflüssigen Schildern haben. Das ist gar nicht strittig. Seitdem hätte man etwas tun können. Das ist in vielen Kommunen und einigen Ländern auch angepackt worden, schmort ein bisschen auf der Bundesebene und Sie haben das dann in Ihre Koalitionsverhandlungen aufgenommen. Sie hätten also schon lange etwas tun können, zum Beispiel mit kleinen gezielten Maßnahmen.
Aber es ist nichts passiert. Deshalb gab es einen Antrag, auf den Herr Polle eingegangen ist. Dann hat sich ausgerechnet Herr Winkler, der als Ausschussvorsitzender bestimmte Verpflichtungen gegenüber dem gesamten Ausschuss hat, schuldig gemacht, diesen Antrag zu verschleppen, ihn gewissermaßen auszusitzen. Das klage ich hier an, das ist kein vernünftiges Verhalten als Ausschussvorsitzender. Im Grunde unerhört!
Dann reden Sie hier auch noch dazu. Sie sollten lieber schweigen und jemand anderen reden lassen. Nachdem Sie gemerkt haben, Sie müssten mal einen Laut geben, stellen Sie einen Antrag und nehmen ihn gleich wieder zurück. Sie tun so, als ob Sie sich endlich ernsthaft damit beschäftigen wollen, und in Wirklichkeit haben Sie sich mit dem Halbsatz
„... sobald hierfür die nötigen personellen Kapazitäten bei den Verkehrsabteilungen der Polizei frei sind.“
wieder frei geschaufelt und wir werden nicht überrascht sein, wenn im nächsten halben Jahr wieder überhaupt nichts passieren wird. Damit veräppeln Sie dann nicht nur das Parlament, sondern auch die Wähler,
indem Sie hier vortäuschen, Sie wollten nun endlich einmal etwas tun. Pfui, sage ich da, pfui!
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Eineinhalb Jahre nach Übernahme der Regierungsverantwortung durch die Mitte-Rechts-Koalition wollten wir gerne in Erfahrung bringen, was die zuständige Senatorin Schnieber-Jastram in der Jugendpolitik vorhat, was sie zu zentralen Fragen der Lebenssituation junger Menschen in dieser Stadt zu sagen hat. Das Ergebnis in der Summe: nichts.
Insgesamt 24 Mal gab es auf unsere Fragen keine Antwort, sondern die Bemerkung, der Senat habe sich bisher nicht damit befasst. Zugegeben, es waren nicht wenige Fragen, aber außer einer eher abwertenden Presseerklärung der Senatorin zum 11. Kinder- und Jugendbericht der Bundesregierung gab und gibt es bisher kaum Äußerungen zu Inhalten und konzeptionellen Fragen der Jugendpolitik und genau daran mangelte es auch bei den Antworten; zu allen zentralen Fragen gibt es keine Antwort.
Einige Beispiele zum Thema Berichte: Mit der Frage nach der Veröffentlichung der Berichte zur Umsetzung der Globalrichtlinie „Kinder- und Jugendarbeit“ oder zur Überarbeitung des Berichtswesens hat sich der Senat nicht befasst. Dabei sollte dieser Bericht verdeutlichen, ob die fachlichen Vorgaben, die in der Globalrichtlinie formuliert werden, auch erreicht werden. Es gab keine Stellungnahme zu den grundlegenden Befunden, zur sozialen Lage der Jugend im 11. Kinder- und Jugendbericht der Bundesregierung, auch keine Stellungnahme zur Beschreibung der Situation Jugendlicher im Hamburger Kinder- und Jugendbericht und den daraus abgeleiteten Empfehlungen. Der Senat hat sich noch nicht einmal mit der Frage befasst, ob er seiner gesetzlichen Verpflichtung nachkommen will, in dieser Legislaturperiode einen Kinder- und Jugendbericht für Hamburg vorzulegen. Ich stelle fest: keinerlei Gedanken, keine Idee, nichts ist passiert.
Ich werde es jetzt etwas abkürzen
und nur eine kurze Aufzählung all der Dinge vornehmen, die die programmatische Leere dieses Senatsamts und der Senatorin zu den wichtigen Themen aufzeigt. Weder zum Thema Einsparungen noch zum Thema Wachsende Stadt, noch zum Thema Globalrichtlinie oder zum Thema Migration, Integration, interkulturelle Arbeit gab es eine Antwort. Offensichtlich ist die Senatorin der Meinung, dass die Umschichtung von 4 Millionen Euro aus den Bereichen HzE ein ausreichender Beleg für ihre Tatkraft im Bereich Jugend sei; dabei sind das gerade einmal 0,8 Prozent des gesamten Bereichs. Und nicht zu vergessen das neue geschlossene Heim mit zunächst 200, dann 120 angekündigten Plätzen und wo dann für maximal zwölf Plätze eine neue Einrichtung geschaffen wurde. Zurzeit sind vier Jugendliche dort, die es geschafft haben, etwa zwölfmal zu entweichen, abzuhauen oder wie immer man das nennen will.
Auch hier kein Konzept, kein Plan, keine Vorstellung, weder für dieses Einzelprojekt noch für die Weiterentwicklung der Jugendhilfe insgesamt; eine einzige Katastrophe.
Frau Senatorin, das ist so wenig, was Sie im Moment bieten, dass es wirklich traurig ist.
Wir unterstützen den auch schon vom alten Senat verfolgten Aufbau einer sozialräumlich orientierten Jugendhilfe. Wenn man allerdings die Antworten des Senats auf unsere Fragen zum ASD und seine Umgestaltung betrachtet, dann bekommen wir Zweifel, ob dieses Projekt überhaupt gelingen kann. Die Umschichtung von 6 Prozent der HzE-Mittel ersetzt nicht eine inhaltliche Auseinandersetzung mit der Lage der Jugendlichen in dieser Stadt. Die Arbeitslosigkeit der Jugendlichen hat sich dramatisch erhöht, die Ausbildungschancen werden schlechter, die Integration der Jugendlichen mit Migrationshintergrund ist ungenügend und die Finanzsituation praktisch aller Jugendeinrichtungen ist prekär.
Welche Ziele, welche Antworten haben Sie, Frau Senatorin? Wo bleiben Ihre Vorschläge und Konzepte zur Verbesserung der sozialen und materiellen Situation von Kindern, die von Sozialhilfe leben müssen, zu der drängenden Frage einer besseren Integration von Kindern und Jugendlichen, der Gleichberechtigung von Jungen und Mädchen, der Berücksichtigung der Interessen und Wünsche der großen Mehrheit der so genannten normalen Jugendlichen? Familienpolitik als neuer Schwerpunkt, ein bisschen Mittelumschichtung, ein geschlossenes Heim und Einsparungen und Kürzungen sind doch kein Konzept für eine Jugendpolitik, schon gar nicht in der heutigen Zeit.
Wir werden Ihnen heute und die folgenden Wochen und Monate einmal sagen, was wir für notwendig halten. Wenn Sie Ihrer Verantwortung nicht gerecht werden, dann können Sie sicher sein, dass es fast keine Bürgerschaftssitzung ohne unsere Initiativen und Vorschläge geben wird. Wir fordern Leitlinien zur interkulturellen Arbeit in der Kinder- und Jugendarbeit, eine ausgearbeitete Strategie zur Bekämpfung der Diskriminierung von Kindern und
A C
B D
Jugendlichen in den Bereichen Bildung, Ausbildung und gesellschaftlichem Leben, Stellungnahmen zu sozialen und materiellen Situationen von Kindern und Jugendlichen, eine Politik, die sich für die eigenständigen Interessen der Jugendlichen einsetzt und diese nicht auf einen Teil von Familie reduziert, Maßnahmen zur Stärkung der Jugendverbandsarbeit und zur Öffnung der Jugendarbeit für benachteiligte Gruppen. Wir fordern auch, wie gesetzlich vorgesehen, die Vorlage eines Hamburger Kinder- und Jugendberichts, außerdem die Abkehr von einer Politik, die die beruflichen Bildungschancen der Jugendlichen behindert, statt sie zu stärken, und eine Bildungspolitik, die das Gewinner-Verlierer-Schema unter den Jugendlichen nicht noch weiter anheizt.
Wir fordern also den Hamburger Senat auf, sich endlich mit der Situation und den Interessen der jungen Menschen in dieser Stadt zu befassen und nicht nur die übernommenen Strukturen zu verwalten.
Wir erwarten, dass Sie der Bürgerschaft in naher Zukunft berichten und darlegen, was Sie tun wollen. Das erwarten nicht nur wir, sondern auch die jungen Menschen in dieser Stadt. – Danke schön.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es ist bereits viel gesagt worden, deshalb als Nachtrag nur noch ein paar wichtige Punkte, die im Unterausschuss unbedingt ausführlich beraten werden sollten.
Ich zitiere Dr. Meyer-Abich, der den Senat direkt angesprochen hat:
„Das für 2003 und 2004 beschlossene Konsolidierungsprogramm von aufwachsend 225 Millionen Euro jährlich ist in der Umsetzung noch nicht gesichert.“
A C
B D
Das sehen wir als SPD-Fraktion auch so. Das wird ein sehr wichtiges Thema sein. Ich bin gespannt, was der Senat dazu Neues berichten kann. Vielleicht ist es etwas besser. Ich befürchte aber, das stimmt leider so.
Dann das Thema Fremdvergabe. Fremdvergabe ist nicht immer wirtschaftlicher. Auch hier können wir dem Rechnungshofsbericht folgende Anmerkung entnehmen:
„Aufgrund des von der Verwaltung zu leistenden Aufwands zur Betreuung ,eingekaufter‘ Leistungen ist erkennbar, dass Fremdvergaben im Vergleich zu Eigenleistungen zu höheren Kosten führen können.“
Das darf nicht sein. Das Gegenteil ist angestrebt. Auch das müssen wir ausführlich untersuchen.
Dann gibt es eine ganze Reihe von Beispielen mit der Fragestellung: Können wir das besser machen, können wir mit anderen Ländern kooperieren, können wir darauf verzichten? Ich nenne ganz konkret einige Beispiele: Geologisches Landesamt. Bei der Fundsachenverwaltung – ein weiterer Punkt – übersteigen die Kosten die Erträge um das Siebenfache. Frage: Muss das weiter so organisiert sein? Kann man das nicht anders organisieren? Auch der Hinweis, dass bislang nur 51 Telearbeitsplätze eingerichtet wurden, ist interessant. Hier gibt es sicherlich ein erhebliches Entwicklungspotenzial und das kann auch, wenn man das richtig anfängt, zu erheblichen Verbesserungen führen.
Zum Schluss zum Thema Gebäudemanagement, das auch noch den alten Senat berührt. Hier kann ich nur sagen: Der Gedanke ist gut, doch die Ausführung lässt warten. Im Augenblick ist der jetzige Senat gefordert, hier nachzubessern. Es geht darum, vernünftige Zielvorgaben zu erstellen und Druck zu machen,
denn es ist durchaus erreichbar, was seinerzeit anvisiert wurde, nur es muss auch benannt werden, es muss auch verfolgt werden, es muss auch mit den Leuten, die diese Zielvorgaben umzusetzen haben, gesprochen werden. Erfolg kann man durchaus planen. – Danke schön.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Kita-Debatte hat ja wohl einige von uns etwas erschöpft. Ich bitte trotzdem um Aufmerksamkeit.
Heute konnten wir der Presse entnehmen, Hamburg habe den besten Internetauftritt unter den deutschen Metropolen. Das ist doch einmal eine schöne Nachricht.
Leider ist es so, dass, wenn man sich das für den Bereich Jugend anschaut, wir da nicht ganz so gut abschneiden würden. Mit der Drucksache 17/2198, „Durchblick für Kids und Jugendliche“, wird ein umfassendes und praktisches Informationsangebot für Kinder und Jugendliche eingefordert. Wenn wir uns einmal die Startseite von www.hamburg.de anschauen, dann gibt es dort zahlreiche Informationsangebote der Stadt wie auch ein Bürgerportal und ein Seniorenportal. Nur Jugendliche finden leider ihre Informationen nur sehr versteckt, zum Beispiel im Bürgerportal. Aber wer kommt schon darauf? Es gibt Portale der einzelnen Bezirke oder den Jugendserver, aber nichts Zusammengefasstes. Die Informationen sind häufig lückenhaft, verstreut, wie ich schon sagte, und unterschiedlich gut aufbereitet. Außerdem fehlt es an dem so wichtigen räumlichen Bezug. Wir wollen, dass die Informationen zusammengeführt und nutzerorientiert, bezogen auf die Stadtteile, dargestellt werden.
Hamburg ist immer Vorreiter – wir haben ja heute genau diese Beurteilung bestätigt bekommen – in der Nutzung der Informations- und Kommunikationstechnologie gewesen. Es sollte möglich sein, Kindern und Jugendlichen und ihren Familien einen schnellen und möglichst umfassenden Überblick darüber zu verschaffen, was in ihrem Stadtteil angeboten wird. Ich bitte also um Annahme des Antrages.
Nun haben wir eben gehört, dass der Präsident zwar zum zweiten Antrag, der aufgerufen ist, einen Überweisungsantrag angekündigt hat, hierzu aber nichts. Ich nehme deshalb an, dass man mir sagen wird, es sei schon geschehen oder sei schon in Arbeit und da brauchten wir nichts zu beschließen. Dann wäre alles paletti. Ich glaube das nicht so recht. Es ist ja wunderbar, wenn unsere Initiativen in Zukunft gleich im Vorwege schon so umgesetzt werden. Aber ich bezweifle, dass das so, wie wir das im Antrag wollen, auch tatsächlich erfolgen wird. Für den Fall, dass man den Antrag also ablehnt oder für erledigt erklären sollte oder sonst irgendeinen kleinen parlamentarisch legalen Trick anwenden will: Wir werden sehr gut beobachten und dann weiter initiativ werden, wenn das, was wir in diesem Antrag wollen und was eigentlich jeder befürworten sollte, nicht umgesetzt wird.
Ich komme nun zur Drucksache 17/2199, die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen stärken. Die Frage drängt sich auf, warum der Senat nicht handelt, obwohl doch ein einstimmiger Beschluss der vorherigen Bürgerschaft vorliegt. Die Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion erinnern sich vielleicht noch, dass wir 2001 hierüber von
erfreulichen Fortschritten bei der Durchführung von konkreten Beteiligungsprojekten mit Kindern und Jugendlichen gesprochen haben. Ich habe damals hier an dieser Stelle eine gelungene Broschüre vorgestellt. Für die Jugendhilfeausschüsse hat die damalige STEB eine Arbeitshilfe erstellt. Dies alles sollte weiterentwickelt und fortgeführt werden.
Viel Zeit ist inzwischen vergangen, passiert ist nichts, jedenfalls nichts von dem, was wir damals einstimmig beschlossen haben. Reichte die Zeit nicht? Oder hat die Beteiligung als wesentliches Qualitätsmerkmal der Kinderund Jugendarbeit für diesen Senat keine große Bedeutung? Man kann darüber spekulieren, warum nichts geschieht. Verfolgt der Senat vielleicht einen anderen Ansatz? Wird Beteiligung nicht als Chance, sondern als Hindernis gesehen? Wir warnen jedenfalls davor, wichtige Veränderungen im Bereich Verkehr und der Infrastruktur ohne Beteiligung der Betroffenen, hier also der Eltern, Kinder und Jugendlichen, in Hamburg umzusetzen. Wenn Sie die Kinder und Jugendlichen nicht mit einbeziehen, sie lediglich als Anhängsel von Familien verstehen, wenn Sie das Expertenwissen auch der jungen Menschen in eigener Sache nicht nutzen, wird es Ihnen und uns allen gemeinsam nicht gelingen, diese Stadt urbaner und lebensfreundlicher für die Hamburger und in diesem Fall besonders für die Kinder und Jugendlichen zu machen. Insofern geht es hier auch um ein Qualitätsmerkmal für die wachsende Stadt.
Die Realität Ihrer Politik ist weder familienfreundlich noch liegt sie auf der Linie der Interessen von Kindern und Jugendlichen in dieser Stadt.
Ja, ich bin Hamburger. So is dat.
Im Übrigen ersetzt Familienpolitik nicht eine eigenständige Jugendpolitik, die der Stimme der Kinder und Jugendlichen Gehör verschafft.
Sie bieten ständig Anlass zur Sorge,
nicht nur uns, sondern auch den Hamburgern. Gestern hätten Sie es erleben können. Sie können es aber zumindest nachvollziehen, wenn Sie die Presse aufmerksam verfolgen.
Zurück zum Thema: Angesichts der damaligen Einstimmigkeit kann ich nicht glauben, dass dieses Thema aus Gründen der Diskontinuität einfach fallengelassen werden soll.
Das sind alles Fragen. Vielleicht kriegen wir eine Antwort, zumindest eine Antwort, warum noch nichts geschehen ist.
Wir haben das damals alles ausgiebig und im Grunde auch nicht kontrovers diskutiert. Deshalb will ich hier die Debatte auch nicht im Einzelnen wiederholen.
Ja, ich weiß schon, dass Sie nicht gerne so Sachen hören, die man Ihnen unter die Nase reiben kann.
A C
B D
Wollen Sie jetzt, wo Sie in der Verantwortung sind, nicht hören, was junge Menschen zu Ihrer Politik zu sagen haben, wie beispielsweise an der Stresemannstraße, wo der Protest gegen Ihre Verkehrspolitik von Anfang an auch von vielen Kindern und Jugendlichen deutlich artikuliert wurde und die Regierungsparteien in der Bezirksversammlung eine Volksinitiative auf schamlose Weise umgangen haben? Es geht immer um Beteiligung – und um Missachtung im Fall Ihres Verfahrens – der Rechte von Jugendlichen.
Erinnert sei auch an die Schließung von Spielplätzen, die jetzt läuft, und an die Vernachlässigung von Grünflächen. Oder auch Ihre Politik der Schwächung der Bezirke und der Zentralisierung: Alles das widerspricht der Schaffung einer kinder- und familienfreundlichen Stadt. Kehren Sie also um, lassen Sie Ihren früheren Absichtserklärungen Taten folgen. Ich erinnere in diesem Zusammenhang noch einmal an die Debatte im Jahre 2001. Damals gingen der CDU unsere Beteiligungsanstrengungen nicht weit genug. Ich zitiere, Originalton Herr Harlinghausen, der ist aber heute nicht da:
Sorry, Herr Harlinghausen!
Sie haben damals gesagt:
„Gerade in den Bereichen Verkehrs- und Stadtplanung fehlen geregelte Verfahren, wie sich die Betonherren in dieser Stadt mit den Bedürfnissen von Kindern und Jugendlichen auseinanderzusetzen haben und wie sie sie darüber hinaus möglicherweise auch noch beteiligen.“
Na bitte, da kann ich nur sagen: Frau Schnieber-Jastram, Herr Mettbach und alle, die nicht zur Betonriege zählen möchten, nun mal los, aber bitte nicht in die falsche Richtung. Ich bitte um Annahme dieses Antrages.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Befund: Hamburger Straßen sind teilweise in einem schlechten Zustand und die Botschaft: Aufbau eines Straßenerhaltungsmanagements. Das ist, lieber Herr Reinert, mir eindeutig zu wenig. Der vorliegende Antrag ist durchaus begrüßenswert. Der zunehmende Verschleiß der Fahrbahnen, vor allem durch den Schwerlastverkehr, dramatisch ansteigende Instandhaltungskosten sowie die problematische Haushaltslage Hamburgs zwingen zu einem besonders wirtschaftlichen Finanzmitteleinsatz, überall, auch hier. Nur, zusätzliches Geld bringt uns ein Straßenerhaltungsmanagement nicht. Es kostet im Aufbau und Betrieb und wird im Idealfall nicht besonders dringliche Maßnahmen zeitlich verschieben und für richtige Prioritäten sorgen.
Die Finanzdecke bleibt aber zu kurz und deshalb ist es notwendig, jenseits aller kurzatmigen Sonderprogramme, deren begrenzte Wirkung und teilweise Schädlichkeit die Hamburger Verkehrsteilnehmer ja täglich erleben, grundlegende Veränderungen und Reformen auf Bundes- und Länderebene anzustreben. Zum Beispiel, erstens: Es müssen auf Dauer zusätzliche finanzielle Mittel mobilisiert werden. Hier geht es entsprechend dem Verursacherprinzip darum, speziell den Güterverkehr an den Kosten zu beteiligen und diese zusätzlichen Finanzmittel zweckgebunden für den Straßenerhalt einzusetzen.
Darüber kann man ja durchaus reden, unser Interesse ist in dieser Frage sicher gemeinsam.
Zweitens: Der Güterfernverkehr muss um die städtischen Zentren herumgeführt werden. Hamburg muss zum Beispiel dafür Sorge tragen, dass der Autobahnring um die Stadt geschlossen wird und der Hafen und andere große Gewerbegebiete eine möglichst optimale Anbindung an die Fernverkehrsstraßen erhalten.
Drittens: Das innerstädtische Verkehrsaufkommen muss durch attraktive Angebote des öffentlichen Personennahverkehrs entlastet werden. Nur so können wir den Verkehr auf Hamburgs Straßen weitgehend vor Staus bewahren. Hier aber versagt die Rechtskoalition total. Durch den unseligen Beschluss, das Projekt „Stadtbahn“ zu streichen, wird es auf den Hamburger Straßen mehr Staus, mehr Verschleiß der Fahrbahnen und leider auch mehr Unfälle geben.
Nun zum Antrag selbst. Wir halten es für notwendig, zunächst die vorliegenden Ergebnisse des laufenden Pilotprojektes zu beraten. Erst auf dieser Grundlage kann dann entschieden werden, ob und in welcher Weise durch ein Straßenerhaltungsmanagement Effizienzgewinne erzielt werden können. Eine Rolle spielt hier auch, welche laufen
den Kosten jährlich dafür anfallen. Ich beantrage deshalb die Überweisung des Antrages sowie des GAL-Zusatzantrages an den Bau- und Verkehrsausschuss. – Danke schön.
Frau Vorsitzende, meine Damen und Herren! Herr Roock, an Sie nur eines: Mit Beschimpfungen klärt man keine Sachverhalte. Das ist schon frech, was Sie hier liefern.
Auch in der politischen Auseinandersetzung sollte man ein Mindestmaß an Anstand bewahren. Das waren Beschimpfungen und keine sachlichen Auseinandersetzungen.
Eine Vorbemerkung, die an die Adresse von Herrn Tants geht: Herr Tants, Sie werden hier gleich noch reden. Sie hatten es für notwendig befunden,
in der Presse schon ein bisschen anzuheizen, und haben einen Vorwurf – so muss man das jedenfalls lesen – an die Präsidentin gerichtet. In der Presse heißt es, sie wisse, was damals gezahlt wurde, und bewahre Stillschweigen.
Herr Tants, Sie sollten wissen – ich nehme an, Sie haben die Vorlage des Rechnungshofs gelesen –, dass die Präsidentin und der Präsident des Senats in gleicher Weise informiert worden sind. Beide haben mit gutem Recht und richtig entschieden, dass sie nicht befugt sind, hier eine Entscheidung zu treffen und diese vertraulichen Tatsachen in die Öffentlichkeit zu tragen, weil Dritte im Spiele sind, die Firma Hochtief. Das ist ja das Problem.
Die Präsidentin hat inzwischen den Vorschlag gemacht, den wir aufgreifen sollten, sich im Haushaltsausschuss und im Unterausschuss in vertraulicher Sitzung die noch nicht offenen Tatsachen anzuschauen. Dann kann man zumindest zu einer internen Bewertung kommen.
Herr Tants, das ist umso verwerflicher, weil Sie Mitglied des Ausschusses sind und an der Sitzung am 6. Februar teilgenommen haben. Dort haben Sie versucht, Aufklärung zu bekommen. Die haben Sie Ihrer Meinung nach nicht bekommen. Das kann ich nicht beurteilen, das mag so sein. Aber Sie haben zumindest mitbekommen, wie diffizil diese vertraulichen Gegenstände sind. Deshalb konnte die Präsidentin gar nicht anders handeln.
Zur Sache selbst. Im Zuge der groß angelegten Wohnungsbauprogramme Anfang der Neunzigerjahre wurde auch eine Überbauung der U-Bahn im Bereich der Legienstraße mit der Schaffung von 876 Wohnungen geplant. Infolge einer dann deutlich geringeren Bedarfslage Ende 1997 wurde dieses Projekt bei der Regierungsbildung durch Rotgrün gestrichen. Zu prüfen ist nun erstens, ob der von der Baubehörde mit der Firma Hochtief geschlossene Vergleich zum Ausgleich über verlorene Planungskosten zweckmäßig und wirtschaftlich war, und zweitens, ob die Baubehörde das Budgetrecht der Bürgerschaft verletzt und gegen den Grundsatz der sachlichen Bindung verstoßen hat. Das sind die beiden wesentlichen Punkte.
Zum jetzigen Zeitpunkt muss ich dazu feststellen: Da ein Teil der Unterlagen zu diesem Punkt vertraulich und deshalb den Abgeordneten nicht zugänglich ist, kennen wir nur einen Teil der Fakten. Eine abschließende Beurteilung, ob der Vergleich wirtschaftlich und zweckmäßig war, ist deshalb zurzeit nicht möglich. Alles andere ist Wahlkampfgeklingel und Vermutung.
Fest steht, dem Projektentwickler Hochtief wurde von der Baubehörde zugesagt, eventuell verlorene Planungskosten bis zu 1,5 Millionen DM zu erstatten. Nachdem dieser Fall eingetreten war, bestand meiner Meinung nach zumindest in dieser Höhe eine Zahlungsverpflichtung der Stadt. Die Frage, ob die Baubehörde ihre Rechtsposition zur Vermeidung von Zahlung voll ausgeschöpft hat, können meines Erachtens nur die Gerichte entscheiden. Es dürfte uns schwer fallen, hier ein endgültiges Urteil zu fällen.
Der Zweck des Vergleichs war es letztlich, die Kosten und Risiken, die aus politischem Handeln entstanden sind, einzugrenzen und eventuelle weitere Kosten, wie zum Beispiel Gerichtskosten, auszuschließen. Das muss man bei der Durchführung dieses Vergleichs berücksichtigen.
Der Vorwurf des Rechnungshofs, eine mangelnde Abwägung der Risiken, wird allerdings dadurch gestützt,
dass die Baubehörde selbst einräumt, die Ergebnisse der Rechtsprüfung nicht umfassend dokumentiert zu haben. Zumindest das ist ein Versäumnis, weil es die Aufklärung, Entlastung oder den Schuldtatbestand schwerer fassen lässt.
Die zweite Feststellung des Rechnungshofs, Verstöße gegen die Haushaltsordnung, lässt sich etwas leichter beurteilen. Seine Feststellung, dass zum Zeitpunkt der Übernahme der Kostengarantie keine haushaltsrechtliche Ermächtigung vorlag, ist meines Erachtens richtig. Bauund Finanzbehörde haben diesen Sachverhalt im Verlaufe des Prüfungsverfahrens bestätigt. Hierüber braucht man also nicht mehr zu streiten. Die Behörde hat das Budgetrecht der Bürgerschaft verletzt.
Ich komme zum Schluss. – Anzumerken bleibt noch, dass die Finanzbehörde hier eine andere Auffassung vertritt und eine Klärung erwägt. Ich empfehle dem Haushaltsausschuss dringend, dieses Thema aufzugreifen. – Danke schön.
Herr Tants, ich komme noch einmal auf die Frage zurück, woher ich denn mein Wissen hätte und wieso ich Sie so zitieren könne. Das ist ganz einfach, das ist kein Krimi und wir sind auch nicht bei Harry Potter. Das können Sie der „Welt“ entnehmen und da heißt der wesentliche Punkt:
„Einem Mitglied der Bürgerschaft, nämlich der Bürgerschaftspräsidentin Dorothee Stapelfeldt (SPD), ist aber der vollständige Rechnungshofsbericht zugesandt worden. Sie weiß also, was damals gezahlt wurde, und bewahrt Stillschweigen. ,Frau Stapelfeldt ist nicht gleicher als andere Abgeordnete‘, merkt der haushaltspolitische Sprecher der Unions-Fraktion, Henning Tants, an.“
Genau darauf habe ich mich bezogen und ich habe kommentiert, dass Sie vergessen haben, dass der Bürgermeister dies genauso weiß, dass Sie auch aus dieser vertraulichen Ausschusssitzung, an der Sie mitgewirkt haben, wissen müssten, wie brisant das ist. Und Sie versuchen, in der Öffentlichkeit den Eindruck zu erwecken, als würde die Präsidentin Geheimniskrämerei betreiben. In Wirklichkeit fordern Sie sie sogar indirekt auf, hier gegen Recht zu verstoßen
und vertrauliche Tatsachen auszuplaudern. Und das ist unerhört, Herr Tants.
Herr Vorsitzender, meine Damen und Herren! Liebe Frau Ahrons und liebe Vertreter des Rechnungshofs! Frau Ahrons, dieser Bericht des Rechnungshofs ist in der Sache nichts Besonderes, sondern er spiegelt das wider, was jährliche Praxis ist.
Beim staatlichen Handeln, auch von Beamten, Politikern und – das werden Sie im nächsten Jahr sehen – auch von Ihnen werden Fehler gemacht. Diese gehören aufgespürt und geändert.
Dieser Rechnungshofsbericht ist nicht irgendeine Abschlussbilanz eines Senats und auch kein Gesamtbericht über Steuerverschwendungen, sondern er ist ein Bericht über das, was in der Realität passiert.
Der jährliche Prüfbericht und die Tätigkeit des Rechnungshofs ist von großer Bedeutung, denn der Rechnungshof ist gewissermaßen die Controlling-Instanz des Unternehmens Hamburg. Der Bericht hat natürlich wie jedes Jahr seine Bedeutung und muss abgearbeitet werden, um daraus Konsequenzen folgen zu lassen.
Die Konsequenzen geschehen auf zweierlei Weise: Zum einen auf direktem Wege zwischen Rechnungshof und Verwaltung – das spiegelt sich zum Teil bei den Äußerungen der Verwaltung zu den Darlegungen des Rechnungshofs wider – und zum anderen durch den Rechnungsprüfungsausschuss, über den das Parlament an der Haushaltskontrolle beteiligt ist. Dort wird alles Punkt für Punkt bearbeitet.
Wenn wir einmal darstellen, in welchem Verhältnis der uns vorliegende Bericht zu den vorangegangenen steht, dann ist wie jedes Jahr zu fragen: Was ist aufgespürt worden? Welche Bedeutung hat dies in seiner Gesamtheit? Wenn wir von den 10 Milliarden Euro ausgehen, die der Hamburger Haushalt ausmacht, wird man feststellen können, dass der Anteil der Beanstandungen – in der Regel sind die Vorwürfe alle berechtigt – im Promillebereich liegt. Das ist ärgerlich genug. Ich möchte damit nur einmal die Verhältnisse geraderücken.
Da wo gearbeitet wird, werden auch Fehler gemacht.
Ganz überwiegend handelt es sich bei den beanstandeten Ausgaben um Fehler beim Verwaltungshandeln. Verbesserungspotenziale werden nicht selbständig erkannt und Missstände nicht schnell genug abgestellt. Gerade weil sich Betriebsblindheit schnell einschleichen kann, ist eine externe und überparteiliche Instanz so wichtig. Sie ist häufig viel besser in der Lage zu beurteilen, wo Fehler gemacht und Chancen nicht genutzt werden. Bei den beanstandeten Ausgaben handelt es sich in der Regel um ein Fehlverhalten Einzelner oder bestimmter Verwaltungsabteilungen.
Der Rechnungshof macht Verbesserungsvorschläge. Er ist insofern eine treibende Kraft für Modernisierungen und Veränderungen im Verwaltungshandeln und zeigt deshalb auch einen besseren Einsatz von Steuergeldern auf.
Gelegentlich werden natürlich auch gröbere Missstände, das heißt persönliches Fehlverhalten und sogar ins Kriminelle hineinreichende Punkte aufgespürt. Das muss alles abgearbeitet werden. Ich stelle mit Zufriedenheit fest, dass wir uns darin alle einig sind. Der Versuch, hier ein parteipolitisches Süppchen zu kochen, taugt nicht. Wenn man sich die Einzelheiten der jeweiligen Beanstandungen anschaut, stellt man dieses fest.
Ich möchte typische Beispiele nennen:
A C
B D
Erstens beim UKE und dem Nichtgeltendmachen von Verwaltungskosten bei der Drittmitteleinwerbung. Hier gibt es hohe Beamte oder Angestellte, die das zu verantworten haben, weil sie Möglichkeiten übersehen haben.
Zweitens bei der Sozialhilfe im Hinblick auf die Rabatte für die Krankenfürsorge.
Drittens beim Bürgerhaus. Das ist ein kleiner Skandal. Er ist aber darin begründet, dass jemand nicht reagiert hat, wenn man im Bürgerhaus eine Show fördert, die nachhaltig keine Besucher hat.
Das sind Dinge, die abgestellt gehören. Unter Umständen muss hier eine Rüge ausgesprochen oder ein noch schärferes Mittel angewendet werden, aber hier liegt kein Fehler des Senats vor. Es wäre ein Fehler des Senats, wenn nachhaltig solche Dinge nie abgestellt werden oder kein Versuch gemacht würde, diese zu verändern. Das ist aber nicht der Fall.
Ein besonderes Konfliktfeld entsteht immer dann – auch zwischen Rechnungshof und dem Senat –, wenn Dinge im politischen Entscheidungsbereich liegen.
Da kann es schon einmal zu Meinungsverschiedenheiten zwischen Rechnungshof und Verwaltung kommen, ob ein Ziel hätte wirtschaftlich erreicht werden können. Das ist besonders der Fall, wenn die politischen Ziele nicht so klar formuliert oder erkennbar sind oder wenn der Rechnungshof diese für nicht so wichtig hält. Wir Politiker müssen dann entscheiden, was wir wollen.
So ist zum Beispiel bei der Gestaltung von Fahrradwegen vielleicht nicht nur der kürzeste Weg, sondern seine Attraktivität ein wichtiges politisches Ziel, womit dann bestimmte Ausgaben begründet sind. Frau Ahrons, das ist ein politisches Wollen und nicht die Verschwendung von Steuergeldern.
Der von Ihnen genannte Fahrradweg ist bewusst durch einen Park und nicht an der Straße geführt worden. Insofern ist das gewollt.
In diesen Fragen ist die politische Mehrheit entscheidend, was sie will.
Ein besonderer Punkt ist das Thema Zuwendung. Der Rechnungshof berichtet von erheblichen Qualitätsverbesserungen. Sie haben Recht, denn das haben wir immer wieder im Rechnungsprüfungsausschuss beanstandet. Hierin haben wir den Rechnungshof unterstützt und den Senat oder die Behörden gedrängt. Es ist viel erreicht, aber noch nicht alles. Hier gibt es noch massive Verstöße gegen das Zuwendungsrecht und seine Handhabung.
Was sind – das klingt immer etwas merkwürdig in anderen Debatten an – denn Zuwendungen? Zuwendungen sind etwas anderes, als es Kritiker vielleicht suggerieren. Sie sind keinesfalls Gefälligkeiten oder Geschenke für irgendwelche gesellschaftlichen Gruppen oder Organisationen.
Eine Zuwendung ist – oder sollte es sein – in erster Linie ein gesetzlich klar geregeltes Finanzierungsinstrument für Aufgaben, die die Stadt nicht selbst ausführt, sondern von
anderen ausüben lässt. Sie ist Ausdruck der Anerkennung und Förderung der Vielfalt des gesellschaftlichen Lebens. Der Verzicht auf den Anspruch, dass der Staat alle Aufgaben selbst wahrnehmen muss, und die Einsicht, dass Freie Träger häufig besser in der Lage sind, bestimmte Probleme zu lösen, weil sie der Gesellschaft näher stehen, müsste doch auch bei Ihnen als Ziel nicht ganz unbekannt sein.
Es ist doch auch nicht zuletzt die Einsicht, dass die Kirchen, Vereine und Verbände durch das bürgerschaftliche und unentgeltliche Engagement manches auch preiswerter machen, als wenn wir dieses in eigene Hände nehmen würden.
Der Staat beauftragt also Träger – Vereine, Verbände, Bürgervereine –, damit sie bestimmte Aufgaben wahrnehmen, weil er es für sinnvoll hält, er gesetzlich verpflichtet ist – wie zum Beispiel im Bereich der Jugendhilfe – oder weil er das Engagement im ehrenamtlichen Bereich stärken und daraus preisliche Vorteile ziehen will.
Es gibt aber auch berechtigte Kritik. Der Rechnungshof hat die wesentlichen Punkte aufgeführt: Prüfung von Verwendungsnachweisen, Förderrichtlinien, Qualifizierung der Mitarbeiter, die Zuwendungen wurden nicht konkret formuliert, mangelhafte Erfolgskontrollen. Das ist in Teilen, aber nicht generell richtig. Unsere Aufgaben setzen dort ein, wo dies nicht richtig ausgeführt wird.
Ich komme zum Fazit. Trotz der Einführung von Leistungsbeschreibungen und des Berichtswesens ist noch einiges verbesserungsbedürftig. Hier ist es die Aufgabe des Rechnungsprüfungsausschusses und der Bürgerschaft, entsprechende Vorschläge zu machen und auf die Einhaltung von Vorgaben zu drängen. Die Diskussion und die Bewertung des angekündigten Zuwendungsberichtes sollte auch in diesem Sinne genutzt werden.
Hier ist also noch etwas zu tun. Es müssen Erfolge erzielt werden, damit Geld effektiver eingesetzt wird. In diesem Sinne hoffe ich auf ein gemeinsames und erfolgreiches Vorgehen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.