Ingrid Cords

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Bitte, entschuldigen Sie meine Stimme. Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Rumpf, die Bewertung Ihres Antrages haben Sie schon selbst vorgenommen. Diesen Part kann ich mir ja sparen. Aber lassen Sie mich noch ein paar kritische Anmerkungen machen. Ich will schon im Voraus sagen, dass wir den Antrag natürlich annehmen werden,
denn es ist ja eigentlich nicht zu verstehen, dass sich der Senat Einnahmequellen entgehen lässt. Aus Ihrem Antrag entnehme ich, dass es Anbieter gibt, die der Stadt Papierkörbe schenken wollen, die deren Entleerung und Pflege kostenlos übernehmen wollen und, das Beste, die für einen dezenten Namenszug auf dem Mülleimer der Stadt Werbeeinnahmen bescheren, so wie es der Kollege Müller-Sönksen ja beschrieben hat. Wenn das so ist, sollte der Senat schnellstens handeln. Wo hakt es denn? Wer will nicht so, wie Sie sich das vorstellen?
Sie schildern das öffentliche Ärgernis ja ganz richtig. Ihre Beschreibung der Vermüllung ist in Teilen zutreffend. Die Anzahl der von der Stadt zu betreuenden Müllgefäße ist schon immer zu niedrig, die Entsorgungskosten sind zu hoch, 130 Euro im Jahr. Dafür war schon früher – wie auch jetzt – zu wenig Geld da. Problematische Standorte sind schwierig in den Griff zu bekommen. Ich hoffe, um diese Stellen der Belästigung geht es Ihnen doch auch. Oder haben Sie zum Beispiel nur die Mönckebergstraße, vielleicht den Jungfernstieg im Blick oder hier und da eine bunten Korb? Ich habe so meine Skepsis, ob Sie nur einen weiteren Öffentlichkeitsversuchsballon starten lassen wollen oder ob Sie wirklich seriöse, private Partner gefunden haben,
die sich Mülleimer als Werbeträger ausgesucht haben, Partner, die auch langfristig zu ihrer Selbstverpflichtung stehen, die keine Kosten und Mühen scheuen und dem Staat dafür auch noch Geld bezahlen.
Meine Recherche bei einem großen, europaweit führenden, erfolgreichen Anbieter mit Erfahrung für private Stadtmöblierung, Sie kennen ihn alle, hat sich mehr als skeptisch angehört. Sie können aber sicher sein, dass auch dort kein Geschäft ausgelassen wird, um Geld zu verdienen.
Tun Sie unserer Stadt kein weiteres halbherziges Testprojekt an, verschieben Sie Problemlösungen nicht nur auf Private. Übernehmen Sie glaubwürdig Verantwortung für staatliche Aufgaben. Stellen Sie für Ihr Konzept, Verbesserung von Sicherheit und Sauberkeit in Hamburg, ausreichende Mittel an der richtigen Stelle im Haushalt für die Sauberkeit in der Stadt zur Verfügung und missbrauchen Sie dafür nicht die drei P. – Danke schön.
Zwei Zusatzfragen.
Trifft es zu, dass der Senat ebenfalls eine Wiederbesetzungssperre für freie und frei werdende Stellen beschlossen hat beziehungsweise beabsichtigt?
Wenn das der Fall ist, welche genauen Regelungen inklusive Ausnahmemöglichkeiten hat der Senat dazu beschlossen?
Ich wiederhole die erste Frage noch einmal.
Dann stelle ich eine Zusatzfrage.
Die Antwort ist nicht angekommen.
Trifft es zu, dass der Senat vor knapp zwei Wochen einen Rechtsstreit um den Einstellungsstopp vor dem Landesarbeitsgericht verloren hat?
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich frage Sie mal: Kennen Sie eigentlich den Unterschied zwischen gefühlter und gemessener Temperatur? So kommen mir manchmal die Empfindungen vor, wenn die Leute etwas über Erschließungskosten hören. Die Erschließungskosten werden als zu hoch, zu undurchsichtig, als nicht gerechtfertigt oder als nicht nachvollziehbar empfunden. Wer ein erschlossenes Grundstück oder eine Wohnung erwirbt, hat diese Kosten nicht vor Augen. Mieter bezahlen Erschließungskosten im Rah
men ihrer Mieten, verteilt über viele Jahre. Also bewegen diese Kosten direkt nur Grundbesitzer, die ihre Grundstücke selbst bebauen wollen, und das ist eine relativ kleine Gruppe.
Zugegeben, nicht alle diese Rechnungslegungen sind transparent zu vermitteln. Ich empfehle Ihnen trotzdem, sich dieses Gesetzesexemplar einmal anzuschauen. Dieses führt immer wieder zu Kritik, Misstrauen und Unbehagen, wenn die Gebührenbescheide für die Sielbaubeiträge den Grundstückseigentümern oder Bauherrn ins Haus flattern. Wenn dann noch die Straßenerschließungskosten hinzu kommen, meint mancher Grundstücksbesitzer zum Sozialhilfeempfänger werden zu müssen. Man kann sich darüber streiten, ob die bis heute gültige Gebührenzusammensetzung voll gerechtfertigt ist und ob sie dem wirklichen Grundstücksnutzwert mit einem komfortablen, leistungsfähigen Sielanschluss in voller Höhe entspricht.
Mit der jetzt gültigen Regelung wird aber durchaus einer unterschiedlich intensiven Sielnutzung durch die Grundstücksbewohner Rechnung getragen. Dieses heutige Bemessungssystem besteht aus dem Grundbetrag, Sielbaubeitrag mit Begrenzung der Frontmeterzahl und eventuellen Beitragszuschlägen, gestaffelt nach der Geschosszahl. Das hat beispielsweise für Besitzer großer Grundstücke mit nur einem Wohnhaus einen Vorteil und wurde durchaus in Anspruch genommen; nicht so, wie Sie sagen.
Ob aber der Vorschlag, den die Koalition in Ihrem Antrag anspricht, ausschließlich von Weisheit und Gerechtigkeit getragen ist, soll hier nicht bewertet werden. Die Koalition beauftragt mit diesem Antrag nun den Senat, die Sielbaubeiträge auf eine andere Berechnungsgrundlage zu stellen. Wir sind gespannt, was der Senat vorlegen wird.
Lassen Sie mich aber noch einen Gedanken zur Veränderung von Gebühren äußern. In den letzten Jahren wurden nach der jetzt gültigen Gebührenregelung circa 180 000 besielte Grundstücke in Hamburg abgerechnet. Zur Zeit stehen noch 1200 Grundstücke zur Besielung an. Nach welchen neuen Grundlagen sollen diese abgerechnet werden? Wie werden laufende Bauanträge beschieden werden? Bei veränderten Erhebungsgrundlagen, wie Sie das möchten, werden sich auch die Gebühren pro Sielanschluss verändern. Zu wessen Lasten werden die Gebühren verschoben? Auf wen werden die Kosten verteilt? Bitte, alles aufkommensneutral und gerecht.
Die Forderung an den Senat, die Neufassung aufkommensneutral zu gestalten, betrachten wir jetzt schon mal mit großer Skepsis. Wir möchten dem Senat eine weitere grundsätzliche Überprüfung des Sielabgabengesetzes empfehlen. Der Rechnungshof hatte in der Vergangenheit gefordert, eine veränderte Bewertung und Gewichtung der Sielbaukosten für private Grundstücke unter Einbeziehung der übergeordneten Funktion der Sielanschlüsse für das hamburgische Stadtgebiet vorzunehmen. Die Schlussfolgerung des Rechnungshofes war sogar, dass eine Absenkung der Sielbaubeiträge in Erwägung gezogen werden sollte.
Nun ist mir zwischenzeitlich zu Ohren gekommen, dass es innerhalb der Koalition durchaus unterschiedliche Ansichten zu diesem Antrag gibt. Ich weiß, dass der Senat zurzeit eine Veränderung des Sielbaugesetzes berät. Ich hoffe nur, dass wir an diesen Beratungen noch einmal teilnehmen können, und deshalb beantragen wir eine Beratung im Ausschuss. – Danke schön.