Dittmar Lemke

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Herr Dr. Maier, wir lieben alle Ihre philosophischen Beiträge, aber Ihr Beispiel mit dem Vampir war keine Philosophie, das war eher "Vinosophie". - Vielen Dank.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Herr Grund, am 15. November 1918, in schwieriger Zeit, gab es in Deutschland etwas zu feiern. An diesem Tage schlossen die Arbeitgeberverbände und die Gewerkschaften ein Abkommen, mit dem sie sich gegenseitig anerkannten. Sie vereinbarten den Abschluss von Kollektivvereinbarungen und die Einrichtung von Schlichtungsstellen. Das war die Geburtsstunde des heutigen Tarifsystems. An diesen Tag sollten wir heute noch einmal denken.
Nach 100 Jahren möchte nun die SPD das gemeinsame Kind der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände zu Grabe tragen und durch den staatlich geregelten Mindestlohn ersetzen.
Das ist der Einstieg in die Planwirtschaft.
Die CDU muss diesen Antrag aus sozialer Verantwortung ablehnen.
Es ist unwidersprochen, dass es Dumpinglöhne und Billiglohnkonkurrenz gibt. Man darf an dieser Stelle auch nichts beschönigen und man darf die Realität nicht außer Acht lassen.
- Sie können gleich nach vorne kommen und das hier von sich geben.
Eine vernünftige Wirtschaftspolitik muss sich aber an realen Verhältnissen orientieren und nicht an Wunschbildern. Deswegen stellt sich die Frage, welche Konsequenzen wir aus dieser Situation zur Analyse ziehen.
Ich möchte einige Probleme des geforderten Mindestlohns darstellen. An diesem Punkt muss ich Herrn Grund widersprechen. Man muss ganz klar feststellen, dass durch Mindestlohn kein einziger Arbeitsplatz geschaffen wird. Im Gegenteil. Es werden dadurch Arbeitsplätze wegfallen.
Das muss man den Wählern klar sagen, wenn man für einen Mindestlohn Werbung macht. Ehrlichkeit im politischen Geschäft erfordert, den Wählern zu sagen, dass ein geforderter Mindestlohn Arbeitsplätze kosten wird.
Wer soll diese Mindestlöhne festsetzen oder berechnen? Sollen das Sachverständige sein oder Funktionäre, die noch nie erfahren haben, wie es ist, wenn man um den eigenen Arbeitsplatz bangt? Ich kann mir das sehr schwer vorstellen.
Dann stellt sich die Frage, wie hoch ein Mindestlohn sein soll. Der DGB fordert 7,50 Euro, der Wirtschaftsweise, Herr Bofinger, fordert 4,50 Euro, Herr Lafontaine fordert 8,00 Euro. An dieser Stelle habe ich eine gruselige Vision, die mich nachts nicht schlafen lässt. Das ist nämlich
die Vision von Parteien, die sich im Wahlkampf mit Mindestlohnforderungen überbieten. Es ist kein Zufall, dass der schlimmste Populist in Deutschland, Herr Lafontaine, jetzt schon von allen Politikern den höchsten Mindestlohn fordert.
Eine verantwortungsvolle Wirtschaftspolitik kennt keine Mindestlöhne.
In Deutschland tragen die Gewerkschaften zusammen mit den Arbeitgebern die Verantwortung für die Lohnfindung.
Gucken Sie sich das doch an. Es gibt eine ganze Reihe von Tarifverträgen, die jetzt schon Mindestlöhne vorsehen. Zum Beispiel ist das im Bauhauptgewerbe, im Dachdeckerhandwerk und bei den Malern ganz vernünftig in Tarifverträgen geregelt. Wir sind der Meinung, dass das auch so sein soll.
Welche Strategien kann man gegen derart niedrige Löhne entwickeln? Wir müssen zusammen Instrumentarien entwickeln, die mit unserer Wirtschaftsordnung, die jetzt noch keine Planwirtschaft ist, im Einklang stehen. Solche Instrumentarien sind zum Beispiel das Entsendegesetz, Tarifabschlüsse und natürlich Maßnahmen der Wirtschaftsverbände und der Kammern. Vertrauenssiegel und Ähnliches sind Maßnahmen, die mit unserer Wirtschaftsordnung im Einklang stehen. Der Schlüssel zu besseren Arbeitsbedingungen sind natürlich auch das Wirtschaftswachstum und die Produktivitätszunahme. Wenn wir dieses weiterhin erfüllen können, dann wird der Arbeitsmarkt auch mehr Möglichkeiten zur persönlichen Weiterentwicklung bilden. Aber wenn Stagnation vorliegt, dann steigt natürlich der Druck auf die Löhne. Insofern könnten die von der Opposition vorgeschlagenen Eingriffe in die Wirtschaft im Ergebnis sogar zu schlechteren Arbeitsbedingungen führen als vorher.
(Karin Timmermann SPD: Das ist ja nicht auszu- halten! Ich könnte mir zum Beispiel vorstellen, dass durch Min- destlöhne Arbeitnehmer auch in die Selbstständigkeit gedrängt werden, weil es dort keine festgelegten Arbeits- bedingungen gibt. Das kann doch wohl nicht Ihr Ziel sein. Ich kann die Opposition wirklich nur bitten, noch einmal in sich zu gehen, eine Auszeit zu nehmen und das, was Sie hier beantragen, noch einmal zu überdenken. Die Wirt- schaft funktioniert so nicht, wie Sie sich das vorstellen. - Vielen Dank. (Beifall bei der CDU)
Ich würde Dr. Maier gern fragen, ob er der Meinung ist, dass Gewerkschaften heutzutage nicht mehr in der Lage sind, Lohnverhandlungen zu führen.
Ich fasse mich auch ganz kurz. Aber ich bin der Meinung, dass zwei Dinge noch richtiggestellt werden müssen.
Erstens: Herr Dr. Maier hat das Beispiel der Kreativwirtschaft genannt. Es ist mir bisher völlig entgangen, dass in der Kreativwirtschaft, also Werbeagenturen oder DesignAgenturen, eine Mindestlohnproblematik herrschen sollte.
Es ist dort so, dass von den Unternehmen zum Teil verzweifelt Arbeitskräfte gesucht werden
und dass qualifizierte Arbeitskräfte den Arbeitgebern teilweise den Lohn diktieren können.
Nein, ich wollte mich nur ganz kurz fassen.
Wenn Herr Grund - und das ist der zweite Punkt - hier jetzt tatsächlich als Gewerkschaftsvertreter dem Staat die Verantwortung für die Tarifpolitik zuweisen will,
dann muss ich sagen, dass ich das beschämend finde und falsch.
Herr Präsident, liebe Kollegen! Ich habe mir auch noch einmal die 1.764 Seiten Protokoll unseres Ausschusses mit dem unaussprechlichen Namen angesehen.
Ich glaube, das Petitum muss ich hier nicht noch einmal erläutern. Es ist eigentlich glasklar, dass wir nach den Feststellungen des Ausschusses auch einige Veränderungen an gesetzlichen Vorschriften und Handlungsweisen sowie einige Verbesserungen vornehmen müssen, um für den Geheimschutz noch stärker zu sorgen als bisher. Ich denke, das ist vielleicht das Verbindende, was ich an den Anfang meiner Rede stellen will. Das gehört hier heute zum guten Ton, etwas Verbindendes zu sagen.
Zu Ihren Vorwürfen gegen Herrn Dr. Schön möchte ich Folgendes ausführen. Ich verstehe, dass Sie sich aus Wahlkampfgründen auf diesen Sachverhalt stürzen, aber lassen Sie uns doch einmal ganz nüchtern darüber reden. Bleiben Sie mit mir nüchtern.
Herr Dr. Schön hat als Leiter der Senatskanzlei ein Papier der Senatskanzlei weitergegeben.
Die Staatsanwaltschaft hat diesen Vorgang genauestens untersucht und hat keinerlei Anhaltspunkte für irgendeinen strafrechtlich relevanten Vorgang gegeben. Dieses Papier war weder geheim noch Verschlusssache. Der Vorgang ist auch ohne jede rechtliche Relevanz, sondern er ist dem politischen Handeln zuzuordnen. Das müssen Sie verstehen.
Da ich vorhin meine Zwischenfrage bei Herrn Dr. Dressel nicht stellen konnte, muss ich jetzt festhalten, dass Folgendes natürlich eine Falschdarstellung von ihm gewesen ist. Es stimmt zwar, dass Herr Dr. Schön gegenüber der Dienststelle Interne Ermittlungen nicht gesagt hat, dass er derjenige war, der weitergegeben hat. Aber diese Frage wurde ihm überhaupt nicht gestellt.
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- Ja, ich habe sie mir noch einmal durchgelesen. 1.764 Seiten, wie bereits erwähnt.
Der einzige Auftrag der Dienststelle Interne Ermittlungen war, festzustellen, was für eine Art Papier eigentlich der Gedaschko-Bericht ist. Und nur dazu ist Herr Dr. Schön befragt worden.
- Sie können ja noch einmal nach vorne kommen, Herr Dr. Dressel.
Und wenn Herr Dr. Steffen der Zweiten Bürgermeisterin vorwirft, sie hätte von den vertraulichen Dokumenten, die in ihre Behörde gelangt sind, keine Kenntnis genommen, dann ist das wirklich absurd. Sie wissen genauso wie ich, dass es im Ausschuss keinerlei Hinweise darauf gegeben hat, dass sie Kenntnis hatte. Das ist ein Sachverhalt, den man ihr natürlich auch nicht vorwerfen kann.
Wir sollten heute in unserer Diskussion darüber sprechen, was wirklich interessant und von politischer Wichtigkeit ist. Das ist nämlich der Zustand der Oppositionsparteien GAL und SPD
und vor allem deren Verständnis von Demokratie und Parlamentarismus. Darüber müssen wir jetzt reden.
Der Senat hat sofort einen Sonderermittler eingesetzt, als die ganze Angelegenheit aufkam. Bei dieser Gelegenheit möchte ich Herrn Gedaschko für die Arbeit vielen Dank sagen.
Auch der Bürgerschaftspräsident hat eine Untersuchung angestrengt, die Herr Kuhr geleitet hat. Die Bürgerschaft hat den Untersuchungsausschuss eingesetzt, der viel Zeitaufwand in die Angelegenheit gesteckt hat.
Was haben Sie getan, meine Damen und Herren von GAL und SPD? Sie haben einer der größten Vertuschungsaktionen in der Geschichte dieser Bürgerschaft gestartet.
Sie haben von Anfang an versucht, die Arbeit des Ausschusses zu behindern, zu verschleiern und Sie haben sogar versucht, die Aufklärungsarbeit des Ausschusses mit gerichtlicher Hilfe zu stoppen, nämlich mit Hilfe des Verfassungsgerichts. Zum Glück hat Ihnen das Verfassungsgericht in klaren Worten in das Stammbuch geschrieben, dass es so nicht geht.
Durch diese verzweifelte Vorgehensweise war natürlich jedem im Ausschuss klar, dass es bei der SPD und der GAL etwas zu verbergen gibt. Das war natürlich der Hintergrund.
Kommen wir doch mal zu Ihnen, Frau Blömeke. Ist sie anwesend? Nein, sie ist vorsichtshalber gegangen. Oh, da ist sie ja, sehr gut. Hören Sie gut zu, Frau Blömeke.
Sie haben doch hier in der Bürgerschaft für die Einsetzung des Untersuchungsausschusses gestimmt. Nun bin ich vielleicht ganz naiv und habe Folgendes gedacht. Wenn Sie als Zeuge vernommen werden, Frau Blömeke, dann werden Sie uns bestimmt auch ein paar Hinweise geben und bei der Aufklärung der Angelegenheit mitwirken. Aber was ist passiert? Wenn man sich Ihre Aussage vom 25. April 2007 durchliest, dann stellt man fest, dass ein Satz bei Ihnen zwölf Mal gefallen ist, nämlich: "Ich mache von meinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch."
Wie kann das möglich sein, dass Sie für die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses stimmen und dann die Arbeit des Ausschusses durch Aussageverweigerung behindern?
Und das noch vor dem Hintergrund, dass Sie sich im PUA Feuerbergstraße als Chefaufklärerin gerieren. Frau Blömeke, für mich ist das Missachtung des Parlaments und ich kann nur anmerken: Eine Politikerin muss kein Engel sein, sie darf nur nicht ständig so tun, als wäre sie einer.
Kommen wir nun zu dem Abgeordneten Böwer. Die Weitergabe der Protokolle wurde durch eine Mitarbeiterin des Arbeitsstabes vorgenommen. Das ist einer der Feststellungen unseres Ausschusses gewesen. Es war dann so, dass Herr Dr. Knütter ziemlich geschockt war, als er natürlich festgestellt hat, dass es zu diesem Vorgang gekommen ist. Er verließ dann den Raum, wo dann diese Frau Cordes - ihr Name ist bereits gefallen, daher kann auch ich ihn nennen - anwesend war, die diese Weiterleitung vorgenommen hatte. Das erste, was Frau Cordes unternahm, war, sie rief Sie an, Herr Böwer.
Sie teilte Ihnen den Sachverhalt mit. Jetzt frage ich Sie, warum rief diese Frau Sie an? Was hatten Sie mit dem Arbeitsstab PUA Feuerbergstraße zu schaffen, dass Sie von Frau Cordes angerufen wurden? Sie haben in Ihrer Vernehmung vor dem Ausschuss hierfür keinerlei Erklärung abgegeben.
Dann kommt noch das konspirative Verhalten von Herrn Böwer. Ich will das nicht alles wiederholen, was Herr Krüger bereits ausgeführt hat. Um 12 Uhr rief Sie Dr. Jäger an, um mit Ihnen über den Sachverhalt zu sprechen. Sie haben so getan, als ob Sie von nichts etwas wüssten.
Erst 18 Tage später haben Sie zugegeben, dass Sie davon Kenntnis hatten. Ich denke, das ist für einen Abgeordneten unseres Hauses ein unwürdiges und nicht akzeptables Verhalten.
Vielleicht geben Sie uns heute noch eine Erklärung, Herr Böwer, vielleicht auch zu der Frage, wie es dazu kam, dass Arbeitsstabmitglieder aus dem PUA Feuerbergstraße an einer Sitzung der SPD-Abgeordneten im Ausschuss teilnahmen. Es ist noch nicht zu spät, Herr Böwer.
Das "Hamburger Abendblatt" zitierte Sie am 6. März 2006 mit den Worten:
"Der Senat wird zu einer Vereinigung von Tricksern, Täuschern und Rechtsbeugern."
Dieses Zitat hatte Kollege Krüger bereits gebracht. Das sind große Worte, die auf Sie selbst zurückfallen.
Der Untersuchungsausschuss hat festgestellt, dass insgesamt fünf Personen gegen das PUA-Gesetz verstoßen haben. Der Senat ist nicht dabei, aber der Abgeordnete Böwer.
Ich möchte jetzt zu der Rolle des Vorzeigesozialdemokraten im Ausschuss kommen. Keine Angst, ich spreche nicht über Herrn Dr. Petersen, sondern ich spreche über Herrn Dr. Dressel. Worum ging es eigentlich im Ausschuss? Wir sollten uns das kurz noch einmal vergegenwärtigen.
Die Weitergabe von Protokollen ist deshalb unzulässig, weil Zeugen unbeeinflusst von früheren Aussagen sprechen sollen. Man will praktisch die Zeugen ganz natürlich kennenlernen. Sie sollen sich nicht auf ihre Aussage vorbereiten. Dieses folgt aus dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Gewaltenteilung.
Was macht also der Zeuge Dressel? Er nimmt an allen Sitzungen teil, liest alle Protokolle und legt während seiner eigenen Aussage für sieben Tage die Mitgliedschaft im Ausschuss nieder,
um sich dann später wieder zum Mitglied benennen zu lassen. Das ist Ihr Verständnis von Parlamentsarbeit. Tarnen und Verstecken.
Die Opposition in diesem Haus hat sich spätestens seit dem Untersuchungsausschuss völlig unglaubwürdig gemacht. Die letzte Messe in dieser Angelegenheit ist noch nicht gesungen. Das geschieht am 24. Februar 2008. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Eine der großen und wichtigen Aufgaben in diesem Parlament ist natürlich die Bekämpfung von Gewalttendenzen an Schulen. Für die CDU-Fraktion gilt der Grundsatz: Null Toleranz bei Gewalt an Schulen.
Es gibt eine ganze Anzahl von unterstützenden Maßnahmen, die in der Schule die Möglichkeit bieten, dass dieser Grundsatz umgesetzt und gelebt werden kann. Hierbei fällt mir beispielsweise spontan das Programm "Cop4U" ein.
Schule ohne Gewalt ist eine ständig neue Herausforderung, die uns dauernd beschäftigt und ich gehe davon aus, dass das auch ein Thema in der nächsten Legislatur sein wird. In diesem sachlichen Umfeld bewegen wir uns mit dem Antrag "Boxsport" und die erste Frage lautet: Kann eigentlich eine Kampfsportart überhaupt geeignet sein, bei Schülern einen positiven Lern– und Persönlichkeitsbildungseffekt zu erreichen? Diese Frage muss grundsätzlich bejaht werden.
Jeder, der Kampfsport, wie beispielsweise Judo, Karate oder Ringkampf, betrieben hat, weiß, dass es hierbei bedeutsame, positive und persönlichkeitsbildende Effekte gibt, wobei ein wichtiger Punkt die Disziplin ist. Jede Sportart, in der jemand anders verletzt werden kann, erfordert Disziplin und extreme Fairness, ein Wort, was Herr Schmidt soeben auch verwendet hat. Es erfordert natürlich auch die Fähigkeit, Regeln einzuhalten.
Der SPD-Antrag ist keine wirkliche Neuheit. Es gibt eine Reihe von Schulen, an denen Boxsport stattfindet, wenn man sich im Internet darüber informiert. Es gibt beispielsweise in Berlin die Werner-Seelenbinder-Schule, die sogar mit dem Slogan wirbt: "Disziplin ist das Tor zum Glück". Das finde ich ganz interessant, dass eine Schule das offen ausspricht.
Die positiven Sozialisierungseffekte werden unzweifelhaft bei Kampfsportarten erreicht. Hinzukommen Effekte, wie größere innere Ruhe, Geduld und Fähigkeit zur Konzentration. Ich glaube, darüber sind wir sind uns alle einig.
Wie Sie wissen, habe ich als Abgeordneter meine politische Heimat in dem wenig begüterten Stadtteil Jenfeld. Dort haben wir eine lange Zeit auch eine Initiative gehabt, die Jugendarbeit mit einer Taekwondo-Gruppe betrieben hat, die sehr erfolgreich war.
Die CDU-Fraktion beantragt die Überweisung des Antrages in den Sport- und in den Schulausschuss, um dort mit Ihnen weiter zu diskutieren. Ich möchte nachfolgend ausführen, was wir in dem Ausschuss mit Ihnen besprechen wollen, damit Sie, Herr Buss, dann nicht überrascht sind.
Es muss zunächst sicherlich noch einmal über die Frage gesprochen werden, ob wir allein den Boxsport in dieser Form fördern und einbringen können. Ich denke, andere Sportarten, wie Judo, Karate oder Ringen, haben zumindest eine gleichwertige Funktionalität und können auch in gleicher Weise eingebracht werden. Das müsste noch einmal durchdacht werden.
Die zweite Frage ist, wie kann der Boxsport umgesetzt werden und welcher Mitteleinsatz ist hierfür erforderlich, denn auch der Boxsport kommt nicht ohne Material aus, wie Herr Schmidt bereits richtig ausgeführt hat. Wir benötigen natürlich die richtige Ausrüstung, denn nur so macht es auch den Schülern Spaß, zu trainieren.
Letztlich müssen wir im Ausschuss auch darüber diskutieren, welches äußere Bild eine Schule erzeugen soll? Wir müssen natürlich berücksichtigen, dass Schulen nach außen gegenüber Eltern und potenziellen Schülern eine positive Darstellung haben müssen. Hierbei stellt sich natürlich die Frage, wie man das erreichen kann, wenn Kampfsportarten ganz offen propagiert und durchführt werden. Ich bin aber der Meinung, dass das durchaus möglich ist. Bitte stimmen Sie für die Ausschussüberweisung. - Vielen Dank.
Ich würde gerne Ihre Definition von Reich und Arm in diesem Zusammenhang wissen.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Ich finde, dass wir soeben eine ziemlich erstaunliche Vorstellung von Herrn Dr. Dressel erlebt haben.
Die SPD versucht sich hier als Sicherheitspartei darzustellen
und die Wahrheit ist, dass Hamburg, seit dieser Senat regiert, nicht mehr die Hauptstadt des Verbrechens in Deutschland ist.
Mein Rat in dieser Angelegenheit ist: Lassen Sie einmal Ihre politische Glaubwürdigkeit evaluieren.
Die CDU-Bürgerschaftsfraktion nimmt natürlich die Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität sehr ernst. Es handelt sich um einen für die Bürger unserer Stadt sehr wichtigen Bereich. Es ist natürlich sowohl ein Standort- als auch ein Sozialfaktor, denn Wirtschaftskriminalität führt bei einzelnen Bürgern zu dem Verlust großer Geldwerte oder ihres Vermögens und der Konkurs von Unternehmen führt natürlich auch zum Verlust von Arbeitsplätzen.
Die erste Frage, die man sich hier stellen muss, lautet: Wie ist eigentlich das Maß der Wirtschaftskriminalität in Hamburg zu beurteilen? Hier haben wir die Anhörung im Wirtschaftsausschuss gehabt und alle Experten haben übereinstimmend darauf hingewiesen, dass wir mit den Zahlen aus der Kriminalitätsstatistik natürlich sehr wenig anfangen können.
Es gibt ein enormes Dunkelfeld. Unser Ziel muss es natürlich sein, dieses Dunkelfeld verstärkt aufzudecken. Ich möchte hierfür ein Beispiel anführen.
Bei der Schwarzarbeit hatten wir im Jahre 2000 124 und im Jahre 2004 666 aufgedeckte Fälle. Das ist eine Steigerung von 400 Prozent. Jetzt fasst man sich ans Herz und denkt über ein eventuelles Anwachsen nach. Dann stellt man fest, dass die Mitarbeiterzahl beim Zoll im gleichen Zeitraum auch ungefähr um 400 Prozent gestiegen ist. Das heißt, die gestiegenen Mitarbeiterzahlen haben zu einer verstärkten Erhellung des Dunkelfeldes gesorgt.
Herr Dr. Dressel, ich weiß gar nicht, was Ihre Aufregung jetzt soll. Ich dachte bisher, in Ihren Adern fließt nur Kamillentee.
In Hamburg ist Wirtschaftskriminalität vorhanden. Da es eine Metropole mit besonderer wirtschaftlicher Dynamik ist, gibt es natürlich auch das Risiko einer erhöhten Aktivität der Wirtschaftskriminalität.
Wir haben aber keine Anhaltspunkte dafür, dass es in Hamburg ein Maß der Wirtschaftskriminalität gibt und dadurch das Vertrauen des Bürgers in den Staat nachhaltig gestört wäre. Man darf also Hamburg auch nicht als eine Hochburg der Wirtschaftskriminalität darstellen. Ich glaube, dass es einfach wichtig ist, dass wir hier auch einmal ein realistisches Bild der Strafverfolgungsbehörden und der Situation in der Stadt zeichnen.
Die Expertenanhörung hat ergeben, dass die Hamburger Strafverfolgungsbehörden gut aufgestellt sind. Diese Aussage traf auch Herr Schöndube, Landesvorsitzender des Bundes Deutscher Kriminalbeamter. Wir haben in den letzten Jahren eine erhebliche Personalverstärkung vorgenommen. Hierfür möchte ich nachstehend einige Beispiele nennen.
Es gibt Dienststellen für Geldwäsche und Vermögensabschöpfung. Eine sehr wichtige Dienststelle ist das Betreuungsprogramm zur Spionageabwehr durch das Landesamt für Verfassungsschutz. Hier werden 170 Unternehmen in Fragen der Spionageabwehr beraten, und zwar kompetent und spezialisiert. Das ist eine großartige Sache.
Was das Korruptionsregister betrifft, Herr Dr. Dressel, bitte jetzt zuhören, sind Sie hier wieder mit Ihrer "ollen Kamelle" angekommen, nämlich mit einem Korruptionsregister nach dem Vergabegesetz. Ich nenne das hier eine "olle Kamelle" und komme wieder auf den Kamillentee zu sprechen.
Es ist eine "olle Kamelle" und ich will Ihnen auch sagen, warum. Sie müssen überhaupt erst einmal dafür sorgen, dass vernünftige Gesetze gemacht werden und keine Gesetze, bei denen der Bürger vollständig das Vertrauen in diesen Staat verlieren wird. Das war nämlich beim Vergabegesetz der Fall.
Ein Gesetz, in dem ein Langhorner korruptes Unternehmen in ein Register eingetragen wird und ein Norderstedter Unternehmen nicht, ist doch wirklich albern. Und hier werden die Bürger vollständig das Vertrauen in das Gesetz verlieren.
Warten Sie ab, ich werde Ihnen das erklären.
Die CDU-Fraktion vertritt seit langem die Auffassung, dass ein Korruptionsregister nur bei überregionaler Erfas
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sung etwas bringt. Dieser Erkenntnisprozess hat sich bei der SPD erst sehr langsam durchgesetzt. Mit Ihrem zusammengeschusterten Zusatzantrag verlangen Sie jetzt das, was schon seit Jahren "State of the Art" ist, Herr Dr. Dressel.
Allerdings bestehen bei diesem Zusatzantrag rechtstaatliche Bedenken. Wir können doch keine Eintragung in ein Korruptionsregister nur aufgrund einer Anklage der Staatsanwaltschaft vornehmen. Die Eintragung in ein solches Register ist natürlich mit großen Konsequenzen verbunden. Derjenige wird keine öffentlichen Aufträge mehr erhalten. Das kann zu Konkursen und zur Arbeitslosigkeit führen.
Ich bin der Meinung, dass nur eine rechtskräftige Verurteilung zur Eintragung in ein solches Register führen darf und keinesfalls ein bloßer Verdacht oder womöglich sogar eine Diffamierung durch ein anderes Unternehmen, wie sich die SPD das anscheinend vorstellt. So geht das nicht.
Jetzt kommen wir zum System KUNO. Ich hatte mich bislang in den Medien gegen das System KUNO ausgesprochen. Das räume ich hier auch gern ein.
Es ist allerdings so, dass das jetzt geplante System KUNO nichts mehr mit den Pilotprojekten aus den vergangenen Jahren zu tun hat. Es ist natürlich klar, dass ein Teil des Handels das sichere PIN-Karten-System einfach aus Kostengründen nicht einführt und bei dem Lastschriftverfahren bleibt. Dieses Lastschriftverfahren ist natürlich wesentlich unsicherer, als das PIN-Verfahren. Es wäre politisch wünschenswert, dass wir das PINVerfahren voranbringen.
Ich bin der Meinung, dass der Staat die dadurch verursachten Sicherheitskosten nicht übernehmen sollte. Der jetzige Unterschied ist, dass auf der Plattform des europäischen Handelsinstitutes das System KUNO eingerichtet wird. Das heißt, die Wirtschaft trägt ihre Sicherheitskosten in diesem Punkt selbst und daher wird das System KUNO auch eingeführt.
Ansonsten gilt Folgendes – und das ist bei unserer gemeinsamen Anhörung im Wirtschaftsausschuss auch ganz klar zum Ausdruck gebracht worden –: Wirtschaftskriminalität bekämpft man nicht durch Aktivismus, sondern durch nachhaltige Qualität der Arbeit in den Dienststellen.
Die CDU-Fraktion stellt sich vor, dass hier zukünftig der fachliche Austausch noch weiter gefördert werden kann
und wir können uns auch vorstellen, dass man eventuell an der Universität Hamburg eine Professur für Wirtschaftskriminalität einrichtet. Hierdurch würde sich eine Art Kompetenzzentrum entwickeln können. In diese Richtung denken wir und wir würden uns freuen, wenn Sie mitdenken. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Mir ist klar, dass nach dieser PISAGeneraldebatte jetzt der Spannungsbogen ein bisschen abgesunken ist.
Trotzdem lohnt es sich, auch hier aufmerksam zu sein. Wir haben jetzt zwei SPD-Anträge zu besprechen, die gewissermaßen den Alltag der Schulpolitiker betreffen. Erlauben Sie mir auch, dass ich diese Anträge gemeinsam behandele, denn sie beruhen beide auf der gleichen Grundidee, die darin besteht, dass die Ferienzeit für besondere Fördermaßnahmen genutzt werden soll.
Nun sind wir uns sicherlich alle einig, dass Schüler Ferien brauchen. In der Schulzeit geht es nicht nur um die reine Wissensvermittlung,
sondern Schüler benötigen auch ein bestimmtes Maß an Freiheit, um das Wissen zu verarbeiten. Das menschliche Gehirn ist nun einmal so gestrickt. In einer erfolgreichen Schulzeit sind natürlich Freiheit und Pflicht gleichermaßen vorhanden. Sie werden mir vermutlich gleich zustimmen.
Im vorliegenden Antrag haben wir es aber mit einer Schülergruppe zu tun haben, die einen besonderen Förderbedarf aufweist; im Antrag, Drucksache 18/3668, handelt es sich zum Beispiel um einen Sprachförderbedarf. Wenn wir die Zielgruppe so definieren, dann kann ich mich natürlich mit dem Grundgedanken anfreunden, dass man die Ferienzeit nutzt, um sich auf Wissensvermittlung zu konzentrieren und Angebote zu machen. Dieser Grundgedanke trifft zunächst auf meine Zustimmung.
Allerdings bleiben bei diesen Anträgen sehr viele Fragen offen. Die erste Frage ist natürlich, was den Steuerzahler die angedachten Maßnahmen kosten.
Der SPD-Antrag sagt zu diesem Thema vorsichtshalber gar nichts. Es ist wieder sehr interessant, dass man das Thema Kosten einfach ausklammert. Dieses muss man natürlich vor allem vor dem Hintergrund sehen, dass durch die Sommercamps kein flächendeckendes Angebot geschaffen wird, sondern nur eine geringe Anzahl von Schülern dieser Problemgruppe erreicht werden kann.
Ich nehme es vorweg: Der Antrag, Drucksache 18/3668, soll an den Ausschuss überwiesen werden. Dort müssen vor allem die Finanzpolitiker noch einmal mit dem Brennglas auf diesen Antrag schauen.
In dem SPD-Antrag steht kein Wort zum Thema Verwaltungsaufwand. Ich frage mich zum Beispiel auch, wie hoch der Verwaltungsaufwand für derartige Maßnahmen ist. Wir sind nicht in der komfortablen Lage, dass wir jede Maßnahme, die im entferntesten sinnvoll erscheint, durchführen können.
Ja, die staatlichen Ressourcen müssen sinnvoll eingesetzt werden und man muss auf jeden Fall eine KostenNutzen-Relation herstellen, Herr Lein.
Hier ist eben gesagt worden, der Senat habe nichts für Integration getan und auch das Thema Sprachförderung, das sehr wichtig für die Integration ist, würde nicht behandelt werden. Das trifft nicht zu. Die Behörde hat in ihrem Entwurf zur Änderung des Schulgesetzes ab dem 1. August 2006 flächendeckend verpflichtende Sprachförderkurse vorgesehen. Eine solche Maßnahme erreicht alle Schüler der potenziellen Zielgruppe und ihr muss grundsätzlich der Vorzug eingeräumt werden.
Die CDU-Fraktion hat ein durchgängiges, sinnvolles Sprachförderkonzept vorgelegt. Das kann ich natürlich in dem SPD-Antrag nicht erkennen, der sich partiell mit einigen Schülern beschäftigt.
Interessant ist in dem SPD-Antrag Folgendes und das wollte ich noch einmal ansprechen: Dort heißt es, die Kosten für diese Maßnahmen könnten durch privates Sponsoring aufgebracht werden. Als ich mir den Antrag einige Male durchgelesen habe, fragte ich mich, ob das eine Änderung in der SPD-Schulpolitik sei. Ich hatte es bisher immer so verstanden, dass Sie Vorbehalte gegen
Bildungssponsoring haben, weil eine Einflussnahme von Unternehmen auf Bildungsinhalte befürchtet wird. Es könnte sein, dass das jetzt der Anfang der Änderung der SPD-Schulpolitik ist. Aber das ist mehr eine Frage von mir. Ich würde es gern wissen.
Zum Abschluss, Herr Buss: Sie sind mir aus den Ausschusssitzungen als offener und ehrlicher Mensch bekannt. Seien Sie offen und ehrlich und räumen Sie ein, dass die Anträge noch viele Fragen aufwerfen.
Wir werden den SPD-Antrag, die Drucksache 18/3668, im Ausschuss behandeln.
Sie sehen, wie eilig ich nach vorne komme, weil ich es eilig habe, etwas dazu zu sagen.
Zunächst einige grundlegende Ausführungen. Die Schulpolitik ist eine Art heiliger Gral der Opposition. Man weiß also schon Monate im Voraus, dass eine Debatte wie heute immer zum Beginn des Schuljahres kommt.
Das hatten wir im letzten Jahr genauso. Ich darf daran erinnern.
Eigentlich bin ich Ihnen dankbar, dass wir heute einen weiteren Mosaikstein des Senats besprechen können, der auch zu einer Optimierung der Hamburger Schulen und des Unterrichts führen wird.
Doch, doch Frau Goetsch.
Zunächst besprechen wir heute keine kleine Maßnahme. Wir haben mit Beginn dieses Schuljahres für immerhin 225 000 Schüler die Reform der Lernmittelbeschaffung eingeführt. Hier geht es um viel mehr als um eine rein monetäre Maßnahme, um die Zahlen der Finanzbehörde zu verbessern. Ich habe den Eindruck, dass Sie – so auch in Ihrem Beitrag – die großen Ziele dieser Reform vollkommen aus den Augen verlieren. Ich sehe mich genötigt, das hier noch einmal in kurzen Worten darzustellen.
Zunächst wollen wir die Ausstattung der Schulen mit Lernmitteln qualitativ und quantitativ verbessern. Dieses Ziel ist erreicht worden.
Es nützen auch die ganzen Berechnungen von Frau Ernst nichts.
Die Hälfte aller Bücher, die in diesem Schuljahr im Rahmen der Schulbuchausleihe ausgegeben werden, sind neu. Das ist ein großartiger Erfolg der Lernmittelreform.
Das zweite Ziel: Die Erziehungsberechtigten – das haben Sie völlig vergessen, Frau Ernst – werden an der Auswahl der Lernmittel beteiligt. Hierfür sind an den Schulen gemeinsame Ausschüsse von Eltern und Lehrern gebildet worden. Das heißt, diese Reform ist auch ein Schritt in die selbstverwaltete Schule.
Das ist doch auch ein Ziel der SPD.
Herr Buss, nur weil Sie ständig dazwischen reden, bekomme ich hier vorne noch keine Panikattacke.
Wir blicken auf andere Bundesländer, zum Beispiel auf Nordrhein-Westfalen, das bis vor kurzem SPD-regiert war. Dort gibt es ein SPD-Gesetz, das den Schulbucheinkauf und die Elternbeteiligung regelt. In diesem Gesetz heißt es sogar, die Elternbeteiligung sei zur Sicherung der öffentlichen Haushalte eingeführt. Es gibt also rein monetäre Gesichtspunkte. Das heißt, die SPD redet in einem Parlament so und in dem anderen Parlament so. Man fragt sich wirklich, woran man bei dieser Opposition eigentlich ist.
Wir suchen jetzt einen gemeinsamen Begriff für diese Oppositionspolitik.
Ich würde es bei der SPD optimierte Ratlosigkeit nennen.
Das dritte Ziel ist, dass die Schülerinnen und Schüler an einen verantwortungsvollen Umgang mit Büchern und Materialen herangeführt werden sollen. Dieses Ziel kann natürlich erreicht werden, denn den Satz "was nichts kostet, ist auch nichts wert" gibt es eben noch viel zu häufig.
Last, but not least: Das Ziel der Reform – das findet man gar nicht in der Begründung – ist ein großartiges und grundlegendes Bekenntnis zum Buch als Lernmittel.
Ja, das muss man einfach einmal so sehen. Das Buch als Lernmittel hat eben nicht ausgedient,
sondern der Senat bemüht sich darum, die Buchausstattung zu verbessern. Ich erwarte von der SPD, dass Sie auch Vorschläge macht, doch wir haben bei Ihnen nur optimierte Ratlosigkeit gesehen.
Es stimmt natürlich, dass es mit der neuen Software, mit der Einführung des Systems in Einzelfällen an den Schulen Probleme gab und dass die Software den Schulen sehr spät zur Verfügung gestellt wurde. Das ist nicht weg zu diskutieren, denn es muss eine Einarbeitungszeit vorhanden sein.
Jeder, der schon einmal in einem Unternehmen gearbeitet hat, weiß, dass eine Softwareeinführung keine einfache Sache ist
und schon gar nicht, wenn es darum geht, dies für 225 000 Schüler zu schaffen.
Nachdem die Schulbehörde das erkannt hatte, wurden zusätzliche Fachkräfte für die Schulen zur Verfügung gestellt.
Ja, genau.
Ich habe auf meinem Spickzettel noch einige grundlegende Gesichtspunkte zur Oppositionspolitik. In der Rede von Frau Ernst habe ich eben wieder das Wort Chaos gehört. Das scheint in Hamburg überhaupt die Schulpolitik der SPD zu sein. Es wird gesagt, dass Chaos in den Ganztagsschulen und bei der Lernmittelbeschaffung herrschen würde …
Nein.
Das Wort Chaos wird bei der SPD gebetsmühlenartig wiederholt. Ein Chaos soll es auch bei der Einführung der Lernmittelbeschaffungsreform gegeben haben. Dazu kann ich nur sagen, dass das keine Oppositionspolitik ist, wie ich sie mir erhoffe.
Ich erwarte von der Opposition Vorschläge und Initiativen,
die eine qualitative Verbesserung der Schulen bewirkt. Das sehe ich einfach nicht.
Frau Ernst, ihre ganzen Berechnungen, die Sie uns hier vorgestellt haben,
bringen uns in dieser Stadt überhaupt nicht voran. Uns bringt voran, dass es geschafft wurde, eine bessere Bücherausstattung herbeizuführen.
Die Regierungsfraktion und der Senat werden jedenfalls mit ihren Maßnahmen zur Verbesserung der Schulen fortfahren.
Der Weg zum Altar ist lang, aber die Mühe lohnt sich.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Das war ja eine aufregende Aktuelle Stunde. Ich bitte Sie, sich trotzdem jetzt auf das Thema Schulzwang zu konzentrieren, ein sehr wichtiges Thema.
Es ist ein wahrhaft apokalyptisches Ereignis, welches zum Beginn des Gesetzgebungsverfahrens führte. Inzwischen ist der Tod der kleinen Jessica im Hamburger Stadtteil Jenfeld vor einigen Wochen durch große Medienereignisse wie die Papstwahl …
… und den Visa-Untersuchungsausschuss etwas in den Hintergrund getreten. Ich glaube, es ist notwendig, dass wir uns alle noch einmal erinnern, weshalb wir heute hier überhaupt über das Thema Schulzwang sprechen und wie es dazu gekommen ist.
Wir sprechen hier nicht über einen Einzelfall, in dem Eltern ihr Kind schwer misshandeln. Etwa hundert Kinder werden in Deutschland pro Jahr zu Tode misshandelt. Eine erhebliche Dunkelziffer ist noch hinzuzurechnen. Fast alle getöteten Kinder werden in der eigenen Familie umgebracht. Fremde Kindermörder machen nur fünf Prozent aus. Im Jahr 2003 wurden in Deutschland 4168 Fälle von Misshandlung und Vernachlässigung polizeilich bekannt. Ich denke, diese Zahlen zeigen, wie erforderlich es ist, weitere Anstrengungen zu unternehmen, um adäquat auf solche Fälle reagieren zu können.
Bei den jetzt veranlassten Maßnahmen und bei unserer Gesetzesinitiative geht es darum, das Netz enger zu knüpfen. In unserem freiheitlichen Rechtsstaat, der auch das Prinzip der Selbstverantwortung in starkem Maße hochhält, kann eine lückenlose Überwachung natürlich nicht stattfinden. Das muss uns allen bewusst sein. Der
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Staat muss jedoch seine Möglichkeiten ausnutzen und sein Eingriffsinstrumentarium verbessern, um solche Situationen zu bewältigen.
Wenn es um das Kindeswohl geht, wollen wir keinen Nachtwächterstaat, sondern einen Staat, der sich zu den Kindern hinwendet und den Eltern hilft. Ich wiederhole: Wir wollen keinen Nachtwächterstaat in diesem Punkt. Insofern kann ich mich dem leidenschaftlichen Plädoyer von Renate Schneider, die am Freitag den Hamburger Bürgerpreis für ihr Projekt "Kinder helfen Kindern" erhalten hat, nur anschließen. Meinen Glückwunsch an dieser Stelle noch einmal für Renate Schneider. Ich glaube, ich spreche zumindest in diesem Punkt für das ganze Haus.
Lassen Sie uns an dieser Stelle einen konzentrierten Blick auf die neuen Regelungen zur Schulpflicht werfen. Falls es zukünftig zu der Situation kommt, dass erheblich gegen die Schulpflicht verstoßen wird, wird die Verwaltung das Recht und die Pflicht haben, Zwangsmittel einzusetzen. Adressat der staatlichen Bemühungen zur Erfüllung der Schulpflicht sind vorrangig die Sorgeberechtigten. Hier geht es also vor allem um Maßnahmen und Pflichten, die die Eltern betreffen.
Die Zwangsmittel erschöpfen sich natürlich nicht in der Verhängung von Bußgeldern. In Einzelfällen wird es im Sinne einer ultima ratio auch dazu kommen, dass Kinder zwangsweise in der Schule vorgeführt werden müssen. Dieses kann auch gegen den Willen der Eltern geschehen. Dieses kann auch dadurch geschehen, dass sich Vollziehungsbeamte Zutritt zur Wohnung verschaffen. Das war in der Vergangenheit in dieser Form noch nicht möglich.
Die Anordnung hat durch eine Person zu erfolgen, die die Befähigung zum Richteramt besitzt. Bei der zwangsweisen Vollziehung ist im Gesetz vorgesehen, dass ein Pädagoge anwesend sein muss, sodass hier auch sichergestellt ist, dass bei dieser sehr einschneidenden Maßnahme eine Betreuung durch eine Person erfolgen kann, die die nötige fachliche Kompetenz aufweist.
Ich möchte an dieser Stelle auch von den Erfolgen des Schulzwanges in anderen Bundesländern berichten. Es ist durchaus nicht so, dass es Schulzwang nur in Hamburg geben soll. In vielen anderen Bundesländern gibt es im Schulgesetz Schulzwang, zum Beispiel in SchleswigHolstein, in Hessen, im Saarland, Nordrhein-Westfalen, auch in Bayern. Die Liste ließe sich noch verlängern.
Wir sprechen hier über Maßnahmen, die erforderlich sind. Wir müssen erst einmal das Instrumentarium schaffen, um solche Fälle zukünftig zu vermeiden. Die Deutsche Kinderhilfe zum Beispiel begrüßt derartige Gesetzesinitiativen. Ich glaube, das ist eine Institution, die sich auch ganz gut mit diesem Thema auskennt.
Es geht aber nicht nur darum, solche Tragödien wie den Fall Jessica zu bewältigen. In Einzelfällen kann es auch so sein, dass gegen notorische Schulschwänzer vorgegangen wird. Ich denke, auch das ist ein Punkt, den man hier erwähnen muss. In Bayern hat der Schulzwang auch dazu geführt, dass die Zahl der Schulschwänzer deutlich verringert wurde. Einen solchen Erfolg wünsche ich mir auch für Hamburg.
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Für besonders wichtig halte ich die Bestimmung, nach der auch die Teilnahme am Vorstellungsverfahren Viereinhalbjähriger zur Schulpflicht gehört.
So verlegen wir den Erkenntnishorizont weiter nach vorn. In unserer Diskussion im Schulausschuss – Frau Goetsch, ich spreche Sie speziell an – bestand Einvernehmen darüber, dass es notwendig ist, einen möglichst frühen Zeitpunkt zu finden, an dem man Erkenntnisse über die Kinder gewinnen kann. Sicherlich ist es notwendig, sich auch Maßnahmen zu überlegen, die schon vor dem Verfahren der Vorstellung Viereinhalbjähriger liegen. Heute wollen wir aber erst einmal die notwendigen Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Schulbesuch beschließen.
Die Mühlen des Gesetzgebers mahlen oft langsam. In diesem Fall hat die Behörde für Bildung und Sport aber sehr schnell einen Gesetzentwurf mit den notwendigen Veränderungen vorgelegt. Dieser ist auch nicht, wie von Frau Fiedler im Schulausschuss bemerkt, mit heißer Nadel gestrickt, sondern, so bin ich der Meinung, die vorgeschlagenen Maßnahmen sind absolut sinnvoll und erforderlich.
Ich kommen jetzt zurück an den Anfang meines Vortrages. Die vorliegenden, furchtbaren Zahlen über Kindesmisshandlung und -vernachlässigung machen schnelles Handeln erforderlich. Schnelligkeit ist bei diesem Thema eine Tugend. Ich würde mich deshalb über ein einstimmiges Votum der Bürgerschaft heute freuen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Man muss sich wirklich einmal den Wortlaut der Anmeldung des Themas zur Aktuellen Stunde auf der Zunge zergehen lassen. Es heißt dort: Volksverdummung statt Bildungsoffensive: Der Senat wickelt die Volkshochschule ab. Volksverdummung, Abwickeln, ich glaube, die Opposition braucht starke Worte, um überhaupt noch wahrgenommen zu werden.
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Wir leben und arbeiten in einer Weiterbildungs- und Bildungsmetropole. Das ist auch ein Faktum, das man hier einmal erwähnen muss. Diese Realität scheint an der Opposition vorbeigegangen zu sein.
Wenn man bei "Weiterbildung Hamburg" im Internet auf die Suche geht, findet man tausende von Kursangeboten für alle Lebenslagen und für die unterschiedlichsten Bedürfnisse und auch für die unterschiedlichsten Geldbeutel.
Das ist im Übrigen ein Verein, dessen Arbeit ich sehr schätze. Ich finde, dass "Weiterbildung Hamburg" ein großartiges Informationssystem ist.
Einer dieser Weiterbildungsträger ist die Hamburger Volkshochschule. Die Hamburger Volkshochschule hängt am Tropf des Steuerzahlers. Daher muss man dazu einige Worte sagen.
Mit den Begriffen "Volksverdummung" und "Abwickeln" kommen wir nicht weiter. Das ist doch reine politische Stimmungsmache. Wo ist hier der Aussagewert von solchen Äußerungen? Tatsache ist, dass wir jetzt eine Einsparvorgabe des Senats haben: 7,1 Millionen Euro Zuschuss in 2004, 6,4 Millionen Euro in 2005 und 5 Millionen Euro in 2006. Das sind die Zuschüsse und Reduzierungen.
Ich wiederhole an dieser Stelle meine Haushaltsrede. Ich hatte bereits darauf hingewiesen, dass der deutschlandweit teuerste Hauptschulabschluss bei der Volkshochschule in Röbbek durch Angebote bei der staatlichen Abendschule ersetzt wird.
Ich wiederhole das noch einmal: Er fällt nicht weg, er wird ersetzt.
Wir sind hier jetzt bereits einen Schritt weitergekommen. Zum 1. Februar 2005 wird das Angebot an den staatlichen Abendschulen ausgeweitet. Auch hier muss man einmal bei "Weiterbildung Hamburg" in das Internet schauen. Man findet nämlich noch weitere elf Anbieter im Großraum Hamburg für den nachträglichen Hauptschulabschluss. Das muss man auch einmal sehen.
Ich meine, eine seriös zukunftsweisende Politik kann nur eine Politik sein, die sich um die gesunden Kostenstrukturen bemüht. Sie haben selbst gesagt, Frau Goetsch, dass wir bei der Volkshochschule einen erheblichen Overhead haben. Wenn die Personalkosten des Overheads um 50 Prozent höher sind als die Kursleiterhonorare – also diejenigen, die praktisch die Angebote vornehmen und die Kurse leiten –, dann ist das meines Erachtens ein ungesundes Verhältnis. Die neue Leitung und die Arbeitsgruppe müssen sich damit beschäftigen.
Sie werden sehen, dass in diesem Bereich auch etwas getan wird.
Jetzt wollte ich ganz kurz noch einmal auf die Morgenpost vor ein paar Tagen eingehen. Dort konnte man lesen – ich zitiere:
"VHS-Chefin schmeißt hin."
Das war sozusagen auch eine politische Aussage. Hier muss an dieser Stelle einmal der reale Sachverhalt richtig gestellt werden.
Tatsächlich war es so, dass die Leitung der VHS einen Zeitvertrag bis zum 31. Mai 2005 besaß, der zu diesem Datum endet. Einen auslaufenden Vertrag kann man nicht hinschmeißen, was auch wenig Sinn macht.
Eine öffentlichkeitswirksame Verkündung über das Ende der Tätigkeit der Leiterin ist doch kein Grund, hier eine Aktuelle Stunde anzumelden.
Wir erhalten eine neue Leitung, was auch in den Medien stand. Die Aufgabe der neuen Leitung wird auch sein, den eigentlichen Bildungsauftrag der Volkshochschule wieder mit Leben zu erfüllen.
Wie kann man nun die Aufgabe definieren, die die Volkshochschule in Zukunft haben soll? Hören Sie doch bitte zu. Ich meine, dass solide Kurse für alle sozialen Schichten angeboten werden sollen, insbesondere auch niedrigschwellige Angebote für bildungsferne Schichten. Es wird auch weiterhin Deutsch für Ausländer geben. Jede andere Behauptung ist eine Vernebelung der Realität.
Dagegen müssen solche Kurse auf den Prüfstand kommen, die nicht der eigentlichen Funktion der Volkshochschule entsprechen und die der privaten Konkurrenz nur durch Subventionen standhalten können. Man wird also letztlich auch die Kurse danach durchforsten müssen, welche wirklich zum Aufgabenbereich gehören und welche nicht.
Ich sehe und komme zum Schluss.
Haushaltskonsolidierung ist auch erforderlich, um Sozialpolitik für die zukünftigen Generationen durchzuführen. – Vielen Dank.
Auch auf die Gefahr hin, dass ich heute Abend zum dritten Mal das Gleiche sage:
Wiederholung ist auch ein politisches Prinzip.
Frau Goetsch, ich hatte vorhin gesagt – und auch die Senatorin hat es getan –, dass es eine der Kernaufgaben der Volkshochschule sei, niedrigschwellige Angebote auch für bildungsferne Schichten zur Verfügung zu stellen. Genau darauf wird sich die Volkshochschule nach ihrer neuen Aufgabenbeschreibung konzentrieren müssen. Derjenige, der etwas anderes behauptet, versteht die Senatspolitik nicht oder will sie nicht verstehen.