Heiko Hecht
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Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Finkenwerder, die heute hier im Auditorium sitzen. Heute ist ein schöner Tag für Finkenwerder. Als Abgeordneter aus Finkenwerder ist es eine besondere Freude, hier anlässlich der Beschlussfassung zu sprechen. Endlich wird zu Ende gebracht, was zu Ende gebracht gehört.
Mehr als 250 Jahre lang hat eine Straße das Bild Finkenwerders entscheidend mitgeprägt. Es ist nicht die Ortsumgehung, sondern das war der Finkenwerder Landscheideweg. Der Finkenwerder Landscheideweg - ich mag den historischen Exkurs hier entschuldigen - teilte den Ort in einen hamburgischen Teil im Norden und im Süden in einen Teil, der zeitweise zum Herzogtum Braunschweig-Lüneburg, zum Königreich Hannover und schließlich zu Preußen gehörte. Sinnbild dieser verwaltungsmäßigen Trennung entlang der Straße war die unterschiedliche Schreibweise des Ortsnamens, im Norden mit "a" und im Süden mit "e". Erst Mitte des 20. Jahrhunderts wurde dieser Zustand beendet. Neben diesem frühen Beispiel von Verkehrspolitik mit Folgen für Leben und Lebensqualität der Menschen auf unserer schönen
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Insel gibt es ein weiteres Aus der jüngsten Geschichte des Ortes, nämlich die Ortsumgehung Finkenwerder.
Die Ortsumgehung Finkenwerder, die seit über drei Jahrzehnten Teil der Geschichte der Elbinsel ist, und die heute durch diese Bürgerschaft endlich beschlossen und auf den Weg gebracht wird. Die Verkehrssituation auf Finkenwerder ist ein Beispiel dafür, dass Verkehrsinfrastruktur manchmal mit den Anforderungen wirtschaftlicher Weiterentwicklungen nicht Schritt halten kann. Über 30 Jahre Reaktionszeit sollten mehr als genug Zeit sein, um diese Erkenntnis zu gewinnen. Täglich fahren rund 28.000 Lkw und Pkw über die Straßen Finkenwerders. Die Auswirkungen des Verkehrs für die Menschen auf Finkenwerder sind beträchtlich. Die Belastungen sind schon lange so stark, dass die Belastungsgrenzen überschritten sind. Auch die Geduld der Menschen auf Finkenwerder ist am Ende. Das aktuelle Verkehrskonzept Süderelbe der SSP Consult GmbH im Auftrag des Senats benennt die Entlastungswirkung der Ortsumgehung für Finkenwerder mit 10.000 Kfz pro Tag. Dies ist eine beträchtliche Entlastung, die auch zwingend notwendig ist, um diesem schönen Hamburger Stadtteil die Entwicklungsmöglichkeit als citynahen Wohnstandort zu geben. Die letzten 30 Jahre gab es diese Entwicklungsmöglichkeit nicht, da die Verkehrsbelastung einer solchen Entwicklungsperspektive entgegenstand. Zu erwähnen ist auch, dass unsere Nachbarn in Francop im Zuge des Baus der Ortsumgehung Finkenwerder durch fast 2.000 tägliche Fahrten entlastet werden.
Erst seit dem Regierungswechsel 2001 unter dem Senat von Ole von Beust ist Fahrt aufgekommen mit der Ortsumgehung Finkenwerder.
- Ja, das ist die traurige Realität, die man hier auch ansprechen muss und die auch ins Protokoll muss.
Ich freue mich, dass es mit Herrn Schüssler auch einen Kollegen aus Finkenwerder gibt, der hoffentlich heute auch noch einen Beitrag dazu leistet.
- Wir fahren hier gar nichts gegen die Wand. Dieser Senat, der von uns als Regierungsfraktion getragen wird, ist trotz Gerichtsverfahren und zäher Verhandlungen mit Rechtsanwälten und Grundeigentümern immer am Ball geblieben. Auch das muss herausgestellt werden.
- Wir sind auf einem sehr, sehr guten Weg, Herr Quast. Ich wundere mich, dass Sie heute nicht sprechen.
Lärm- und Abgasgrenzwerte, Toleranzgrenzen für Fassadenschäden. Es gibt Belastungsgrenzen, für die es keine anderen Messgeräte und Maßstäbe gibt als den gesunden Menschenverstand. Daran müssen Sie sich messen lassen und der sagt hier, dass die Menschen in Finkenwerder eine Entlastung verdient haben. Sie haben verdient, dass ihnen ein beachtliches Stück Lebensqualität zurückgegeben wird. Lassen Sie uns aus der Ortsumgehung Finkenwerder durch eine gemeinsame Entscheidung ein positives Beispiel dafür sein, dass Politik für die Menschen da ist, um Dinge zum Guten zu verändern. Die
Ortsumgehung ist ein Projekt, das es wert ist, als ein solches Beispiel angeführt zu werden.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit, danke Herr Quast.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Konversionsflächen bieten in vieler Hinsicht Ressourcen und Anknüpfungspunkte für die Stadtentwicklung. Durch ihr Flächenpotenzial, die Neubewertung der Lagebeziehung, erhaltenswerte Gebäudebestände sowie durch hohe Ansprüche an die Folgenutzungen sind sie eine besondere Herausforderung für die Planung. Das Regierungsprogramm für die Legislaturperiode 2004/2008 sieht unter dem Motto: "Die Zukunft der wachsenden Stadt gestalten" eine Intensivierung und konsequente Einbringung aller potenziellen Konversionsflächen in einem gebündelten Planungs- und Entwicklungsprozess vor, auch wenn im Ergebnis für jedes einzelne Projekt und mit den jeweiligen Eigentümern die erforderlichen Klärungen und Planungen durchzuführen sind. Konversionsflächen sollen einen wesentlichen Beitrag zu einer sparsamen Flächeninanspruchnahme in Hamburg leisten. Durch ein großes, realisierbares Neubauvolumen sind Konversionsflächen eine der wichtigsten Ressourcen der wachsenden Stadt. Die gesamte Potenzialfläche beträgt rund 451 Hektar. Der darin enthaltene absehbare mobilisierbare Anteil für bauliche Nut
zungen wie Wohnen beträgt rund 73 Hektar, für die Neubauansiedlungen von Gewerbebetrieben rund 98 Hektar und für gemischte Nutzungen rund 106 Hektar.
Mit fortschreitendem Klärungsprozess werden sich diese Zahlen voraussichtlich noch erhöhen. Bei den Potenzialflächen sind auch die Neuerschließung sowie der Erhalt von Grünflächen, zum Teil auch Waldflächen, zu berücksichtigen, die nun der Allgemeinheit für Erholungszwecke zur Verfügung gestellt werden können.
Viele der Konversionsflächen ermöglichen durch ihre zusammenhängende Flächengröße, Lage und Einbindung die Realisierung neuer Nutzungen in erheblichem Umfang, Ergänzungen von Funktionen mit gesamtstädtischer Bedeutung in hochzentralen Lagen, eine Verbesserung der Nutzungsmischung von Quartieren durch Ergänzung bisher fehlender Funktionen, die Umsetzung neuer wegweisender städtebaulicher Konzepte für die wachsende Stadt. Circa 34 Prozent der Konversionsflächen liegen innerhalb eines Radius von fünf Kilometern und fast 60 Prozent aller Konversionsflächen innerhalb eines Radius von 10 Kilometern um die City. Sie können in besonderem Maße von der Nähe zu Zentren und/oder vielfältigen Infrastruktureinrichtungen profitieren beziehungsweise die Auslastung solcher Einrichtungen unterstützen. Die Lage innerhalb des Siedlungsraums erleichtert die Erschließung beträchtlich.
Flächen, die bisher Barrieren im Stadtgebiet waren, werden zugänglich beziehungsweise gut zu durchqueren sein. Enklaven können aufgehoben, die Stadtstruktur konsistenter und durchlässiger gestaltet werden. Neue vorteilhafte Beziehungen werden geschaffen.
Die in den Konversionsflächen vorhandenen Grünflächen werden für den Stadtteil und die Öffentlichkeit nutzbar. Gründefizite in dicht bebauten Quartieren werden damit abgebaut. Die Flächen stellen, wie festgestellt, besondere Anforderungen an die Qualität der Stadtentwicklung. Häufig ist der Gebäudebestand oder die städtebauliche Gestalt des Gebiets beachtens- und erhaltenswert. So stellt sich die Aufgabe, neue Nutzungen in alten Gemäuern unterzubringen und damit ein spannendes Zusammenspiel von Alt und Neu zu gestalten.
Die Unterbringung von Wohnungen, Gewerbebetrieben und gemischten Nutzungen auf bereits baulich beziehungsweise durch Infrastruktur überformten Flächen im Sinne der Innenstadtentwicklung schont vorhandene Grün- und Freiflächen. Diese Flächen bilden ein wichtiges Stück Lebensqualität für die wachsende Stadt. Sie führt zu einer besseren Auslastung der vorhandenen sozialen und technischen Infrastruktur. Damit soll auch dem Ziel einer nachhaltigen Stadtentwicklung entsprochen werden, indem eine Flächeninanspruchnahme von Grün- und Freiflächen minimiert wird.
Der Funktionsverlust von Flächen kann regelmäßig als Chance begriffen werden, Entwicklungen einzuleiten und bedarfsgerecht neue Nutzungen zu schaffen. Durch solches Flächenrecycling kann der steigende Flächenverbrauch und die Inanspruchnahme von Grün- und Freiflächen reduziert werden. Konversion wird damit eine Zukunftsaufgabe für die Stadtentwicklungspolitik bleiben.
Insoweit liegt mit der Senatsmitteilung über Konversionsflächen ein sehr erfreulicher Zwischenstand vor. Die CDU-Bürgerschaftsfraktion wird alles tun, diesen Prozess weiter erfolgreich voranzutreiben. Die Potenziale dieser
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Flächen innerhalb des Stadtgebiets sind immens. – Danke.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Durch den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts vom 9. August 2004 ist es zu Verzögerungen bei der Planung und Realisierung der Ortsumgehung Finkenwerder gekommen. Das war der Hintergrund unseres Antrages zur schnellen Realisierung der Ortsumgehung Finkenwerder aus dem letzten Jahr.
Mittlerweile haben wir die hoch erfreuliche Situation, dass bereits im letzten Monat – am 15. Juli – mit dem Präses der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, Senator Dr. Freytag, ein sehr würdiger Spatenstich durchgeführt wurde. Seit diesem Spatenstich sind die Maßnahmen zur Erstellung einer Baustraße für die Ortsumgehung Finkenwerder gut vorangekommen. Man kann sich in der Baustelle selbst einen guten Eindruck vom Fortgang der Arbeiten machen. Für die Finkenwerder Bürger stellt sich diese Maßnahme als eine wahre Wohltat dar.
Einige Vertreter der Opposition sahen in diesem Spatenstich ein durchsichtiges Wahlkampfmanöver. Dies ist durch den Fortgang der Arbeiten eindeutig widerlegt.
Hierin unterscheiden wir uns klar von Vorgängersenaten, die für manche Maßnahmen mehrere Spatenstiche veranstalteten und die Maßnahmen letztlich nicht zu Ende führten.
Das machen wir jetzt hingegen. Wir führen die Maßnahmen zu Ende. Zurück zum Sachthema.
Der Senat hat mit seiner Mitteilung eine großartige Leistungsbilanz in Sachen Ortsumgehung Finkenwerder hingelegt. Wir sehen hier eine umfassende Planung, die sämtliche mögliche Planungsalternativen umfasst und auch Risiken aufzeigt. Wir haben es bei der Ortsumgehung Finkenwerder mit einer grundlegend anderen rechtlichen Situation als bei der Startbahnverlängerung zu tun. Dies ist in jedem Fall bei der Bewertung der Mitteilung zu berücksichtigen und ist vor allem im Hinblick auf mögliche Enteignungen wichtig.
Im Fall der Ortsumgehung Finkenwerder ist das Allgemeinwohl nicht abstrakt zu sehen, sondern konkret in Form des Straßenbaus gegeben. Insoweit haben wir eine komplett andere Ausgangssituation. Ich erwarte, dass die beteiligten Rechtsanwälte in Neuenfelde und Francop ihre Mandanten auf den feinen, aber kleinen Unterschied aufmerksam machen. Ich hoffe allerdings, dass die meisten Grundstücke auf normalem Weg durch die Liegenschaft erworben werden können. Ich möchte die Liegenschaft bitten, mit dem nötigen, erforderlichen Feingefühl weiter zu verhandeln. Wir haben es im Falle von möglichen Eigentumseingriffen mit sehr starken Eingriffen zu tun, da es hier eine Kollision mit dem Grundgesetz gibt. Dies ist unbedingt mit zu berücksichtigen. Ich appelliere noch einmal, so zu verhandeln, dass mögliche Enteignungen nicht erforderlich sind und man auf dem Verhandlungswege zu einem Ergebnis kommt.
Auf der anderen Seite ist zu berücksichtigen, dass die Ortsumgehung Finkenwerder von herausragender Bedeutung für den Süden Hamburgs ist. Zurzeit entsteht parallel der Finkenwerder Knoten. Hierfür ist die Ortsumgehung Finkenwerder essenziell, um den Anschluss herzustellen. Gerade im Hinblick auf die anlaufende Produktion des Airbus A380 und eine mögliche neue Werkszufahrt von Westen her leistet die Ortsumgehung einen wesentlichen Beitrag, den Produktionsstandort von Airbus zu stärken.
Auch für die neu entstehenden Logistikzentren in Finkenwerder und Waltershof bietet die Ortsumgehung einige sehr interessante Perspektiven. Nicht zuletzt wird der schöne Stadtteil Finkenwerder vom Verkehr befreit und so die städtebauliche Blockade des Stadtteils aufgehoben. – Danke.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Autofahrer leben in Deutschland gefährlich, wenn sie bei Dunkelheit eine Reifenpanne beheben oder ein Sicherheitsdreieck aufstellen müssen. Sie haben ein hohes Risiko, von anderen übersehen zu werden; es sei denn, sie tragen eine Warnweste aus reflektierendem Material, die den Träger in allen Arbeitspositionen rundum sichtbar macht.
Das Sehvermögen des Menschen bei Nacht reduziert sich auf rund fünf Prozent der Sehleistung bei Tag. Das ist für die Verkehrssicherheit ganz klar: Bei Dunkelheit heißt Sichtbarkeit "Sicherheit".
Deutschland hat die größte Verkehrsdichte seiner Geschichte erreicht. Rund 40 Millionen Kraftfahrzeuge gibt es auf Deutschlands Straßen.
Richtig! Danke, Herr Maier, Sie haben das sehr richtig erkannt.
Der Verkehr fließt schnell und im Gegensatz zu anderen Ländern besteht auf Autobahnen und vielen Strecken keine Geschwindigkeitsbegrenzung. Insoweit, Herr Maier: Die Gefahr besteht.
Das Statistische Bundesamt belegt, dass die Polizei mehr als 2,2 Millionen Unfälle in 2003 erfasst hat, davon mehr als 350 000 Unfälle mit Personenschäden.
Um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer in Pannen- oder Unfallsituationen signifikant zu erhöhen, muss das Anlegen einer Warnweste noch vor dem Aufstellen des
Warndreiecks für Fahrer und Beifahrer gesetzlich genauso vorgeschrieben werden.
Das ist nicht albern, das ist wichtig. Wir zeigen nur Ihr Versagen auf, zumindest das Versagen der Bundesregierung.
Die Sicherheitswarnweste ist nämlich genauso wichtig wie der Verbandskasten und das Warndreieck. Sie verstehen die Kausalität gar nicht. Alle Personen, die an oder auf der Straße arbeiten, müssen Warnwesten mit reflektierendem Material tragen, wie Straßenarbeiter, Müllentsorger, Polizisten und Sanitäter. So wird sichergestellt, dass diese Berufsgruppen bei der Ausübung ihrer Tätigkeit auf und an der Straße immer gut erkannt werden.
In Deutschland gibt es doch zweierlei Maß. In Deutschland müssen private Kfz-Nutzer gesetzlich Warndreieck und Verbandskasten mit sich führen. Das ist unbestreitbar. Für Sicherheitswarnwesten gibt es jedoch eine solche Regelung nicht, obwohl der Nutzen der Warnweste unbestritten ist. Hier muss mir doch Herr Quast von der SPD zustimmen.
Warum ist das so? Tatsache ist, dass das Tragen einer Warnweste in einer Notsituation Leben retten kann. Tatsache ist auch, dass Appelle einer freiwilligen Selbstverpflichtung in Deutschland leider häufig ohne Nutzen sind. Beispiele, wie das Handyverbot am Steuer, zeigen, dass man leider zu einer gesetzlichen Regelung kommen muss.
Wie ist die derzeitige Rechtslage? Laut der Unfallverhütungsvorschrift für Fahrzeuge der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltung müssen Warnwesten in betrieblich genutzten LKWs und PKWs mindestens für den Fahrer und gegebenenfalls für den Beifahrer sowie für Versicherte, die sich im Firmenauftrag mit einem Fahrzeug außerhalb des Betriebsgeländes bewegen, mitgeführt werden. Das heißt, schon heute muss in jedem Dienstfahrzeug eines Vertreters oder Außendienstlers mindestens eine Warnweste bereitliegen.
Für mich gibt es in dieser Frage keinen Unterschied zwischen einem privaten PKW oder einem dienstlich genutzten Fahrzeug.
Insoweit sind auch private Kfz-Nutzer gesetzlich zum Mitführen einer Warnweste zu verpflichten. Andere europäische Länder sind bereits mit gutem Beispiel vorangegangen. Ich nenne hier die Beispiele: Spanien, Portugal oder Italien und ab 1. Mai wird auch unser südliche Nachbar Österreich nachziehen. Daher gilt es auch im Rahmen einer europäischen Harmonisierung, hier nachzuziehen. Insofern müssen wir in Deutschland eine gesetzliche Regelung zum Mitführen einer Warnweste treffen. Rotgrün hat es versäumt, wir Hamburger Christdemokraten fordern unseren Senat auf, eine Bundesratsinitiative zu starten und endlich dieses wichtige Thema nach vorne zu bringen. – Ich freue mich. Herzlichen Dank.
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Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Die GAL schafft mit ihrem Antrag eine riesige AB-Maßnahme für die Hamburger Verwaltung.
Wer die Kosten der von Ihnen vorgeschlagenen Maßnahmen trägt, lassen Sie vollständig offen. Dies ist typisch für Ihre Art, Politik zu machen. Weder Brüssel noch Berlin zahlen für die Folgekosten der Umsetzung der Richtlinie. Es wird eines beträchtlichen Verwaltungs- und Vollzugsaufwandes bedürfen.
So muss die strategische Lärmkartierung finanziert werden. Hier geht es um Millionen Euro und Sie machen keinen Gegenfinanzierungsvorschlag.
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Man könnte sogar annehmen, dass Sie dort Arbeit für Ihnen nahestehende Gutachter schaffen. Die Kosten für die Lärmminderungsplanung können noch nicht einmal abgeschätzt werden, da die Vorgaben für die Durchführung der Planung erst mit Festlegung durch eine Rechtsverordnung möglich werden. Insoweit sind die Kosten nicht feststellbar. Trotzdem fordern Sie. Aber auch im Detail bestehen große Probleme.
Mit der Richtlinie soll zwar ein gemeinsames Konzept der Europäischen Union in nationales Recht umgesetzt werden, dieses Konzept beschränkt sich jedoch im Grunde nur auf die bekannten Bausteine der Lärmminderungsplanung nach Paragraph 47 a Bundes-Immissionsschutzgesetz. Wenn gleichwohl ein höheres Schutzniveau angestrebt wird, ist dies bereits mit den erheblichen Belästigungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz zu erreichen. § 47 a Bundes-Immissionsschutzgesetz ist bereits heute ein geeignetes Instrument, Lärmschutz effektiv zu gestalten. Bereits jetzt ist im geltenden Recht eine Lärmminimierung in der Fachplanung und eine Lärmkartierung oder Fassung der Lärmbelastung bei einzelnen Lärmquellen möglich.
Insoweit ist Ihr Antrag nicht zu unterstützen, da die Richtlinie überflüssig ist. – Danke.
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Frau Dr. Schaal hat sich eben gerade entlarvt, als sie sagte, man müsse irgendetwas tun. Genau das ist es, dieser blinde Aktionismus, ohne zu überlegen, was man eigentlich macht.
Wenn Sie sich die Richtlinie genau angeguckt haben – Herrn Maaß traue ich das zu –, werden Sie gesehen haben, dass dort viele Begriffe aufgeführt sind. Ein Beispiel ist der Ballungsraum, der dort gar nicht definiert ist. Wir haben Lärmkarten. Es ist nicht festgelegt, wie die aussehen sollen.
Wir haben Lärmminderungspläne, in denen die Kriterien nicht festgelegt sind. Das Ganze soll dazu dienen, dass man eine europaeinheitliche Vergleichsbasis schafft. Das ist aber mit dieser Richtlinie nicht gegeben, weil diese Festlegungen fehlen. Deswegen ist sie unzweckmäßig in der Umsetzung. Frau Dr. Schaal sprach von Durchsetzung. Es ist wunderschön, wenn man eine Lärmkarte und eine Lärmminderungsplanung hat. Aber die Richtlinie geht in keiner Weise darauf ein, wie die dort gewonnenen Erkenntnisse umzusetzen sind.
Lärmschutz ist uns ungemein wichtig, der ist bei der CDU in guten Händen und das können Sie mir ruhig glauben. – Danke.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Der Bau der Ortsumgehung Finkenwerder hat mittlerweile eine zweiunddreizigjährige Geschichte, die sich nunmehr dem Ende neigt.
Über die Senatsentscheidung vom 1. Februar habe ich mich sehr mit den Menschen auf Finkenwerder gefreut. Wir werden in Finkenwerder 8500 Kraftfahrzeuge weniger haben. Ich denke, das ist ein wesentlicher Erfolg. Täglich fahren aber dennoch 24 000 Fahrzeuge durch Finkenwerder. Die Entlastung ist also zwingend notwendig. Viele Gebäude zeigen Schäden und Risse und die Lebensqualität in Finkenwerder ist dadurch beträchtlich gesunken.
Die Ortsumgehung ist zudem nicht nur von Vorteil für Finkenwerder, sondern auch für Airbus. Das Airbus-Werk erhält die längst überfällige leistungsfähige Erschließungsstraße. Dies ist vor dem Hintergrund der Serienproduktion des A380, die jetzt angelaufen ist, zu sehen. Auch vor dem Hintergrund des Wettbewerbes mit Toulouse ist die Erschließung des Werkes ein nicht zu unterschätzender Wettbewerbsfaktor.
Die mögliche Fertigstellung der Ortsumgehung in 2006/2007 hebt die städtebauliche Blockade, die in Finkenwerder besteht, auf. Wenn man im letzten Jahr das "Hamburger Abendblatt" aufmerksam gelesen hat, ist man vielleicht über einen Artikel des Oberbaudirektors Walter gestolpert, der mit dem Bau der Ortsumgehung Finkenwerder das ab 2006 als Geheimtipp für stadtnahes Wohnen sieht. Das kann ich mir auch sehr gut vorstellen.
Zwingende Voraussetzung hierfür ist natürlich der Bypass der Ortsumgehung Finkenwerder. Die Festlegung der Trassenvariante Südtrasse erfolgte bereits 1996 nach einer ausführlichen öffentlichen Plandiskussion. Das ist an die Adresse der GAL gerichtet, die immer noch behauptet, man hätte zu wenig diskutiert.
Die Südtrasse führt durch weitgehend unbebautes Gebiet. Daher sind Luftbelastung, Lärm und Erschütterungen in angrenzenden Wohngebieten minimal. Der in 2008 fertigzustellende Finkenwerder Knoten in Waltershof ist unerlässlich für die optimale Verkehrserschließung und Weiterentwicklung der Hafenwirtschaft bei Eurogate und der Hamburger Hafen- und Lagerhaus Aktiengesellschaft. Der Finkenwerder Knoten benötigt eine aufnahmefähige Verkehrsanbindung Richtung Westen. Insoweit ist der Bau der Ortsumgehung für Finkenwerder, Airbus und die Hafenwirtschaft nicht verzichtbar.
Wir lassen es zukünftig nicht mehr zum Verkehrsinfarkt im Süderelberaum kommen. Ein verkehrliches Optimum im Bereich Süderelbe wird erreicht, wenn die Ortsumgehung Finkenwerder und die A 26 realisiert werden. Für die von den Planungen betroffenen Menschen im Süderelberaum wird durch den Senat von Anfang an ein umfassendes, begleitendes Konzept erarbeitet. Hierbei handelt es sich um ein landschaftsplanerisches Entwicklungskonzept und eine begleitende agrarstrukturelle Entwicklungsplanung. Die geschilderten Maßnahmen sind gemeinsamer Nenner der Interessenvertreter des Obst
baus, des Bauernverbandes sowie der Naturschutzverbände BUND und NABU. Zielrichtung dieser Maßnahmen ist der Erhalt des Kulturlandschaftsraumes Süderelbe für den Obstbau und die Erholungsnutzung. Diese Ressourcen zu erhalten, ist Hauptanliegen dieser Planungen. Darum ist der Bau der Ortsumgehung nicht bloß Straßenbau, sondern ein Baustein der Entwicklung und Erschließung des gesamten Süderelberaumes.
Große Unterstützung habe ich als örtlicher Abgeordneter von den Initiativen in Finkenwerder erfahren. Ausdrücklich möchte ich die Bürgerinitiative für die Umgehungsstraße Finkenwerder von Max Lauschner erwähnen und die jüngere Initiative "Ortsumgehung jetzt". Vertreter sind im entsprechenden Auditorium zugegen. Bürger können Initiativen des Senates unterstützen und mittragen. Dies ist hier beispielhaft geschehen. Bitte unterstützen Sie mit mir dieses Projekt. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, sehr verehrte Damen und Herren! Häfen sind die traditionellen Motoren der hansischen Entwicklung. Hamburg begründet darauf seine Stellung als "Tor zur Welt" so wie sich Lübeck zur zentralen Verkehrsdrehscheibe in den Osten entwickelt hat.
Wie wir in der letzten Woche der Presse entnehmen konnten, hat sich der Güterumschlag im Jahre 2004 auf 115 Millionen Tonnen erhöht. Unser Senat tut alles, wie wir in dieser Woche durch die Hafenentwicklungsplanung gesehen haben, um diese positive Entwicklung noch weiter anzufachen.
Hamburg ist Deutschlands größter Universalhafen und Europas zweitgrößter Containerhafen. Lübeck hat 25 Millionen Tonnen Güterumschlag und ist damit Deutschlands größter Ostseehafen und größter Fährhafen Europas.
Verantwortlich für die Wettbewerbsstärke ist die konsequente Weiterentwicklung von Logistik und Distributionsdienstleistungen. Hamburg gilt durch die geografische Nähe zu Lübeck als Hafen an zwei Weltmeeren und Lübeck als Hamburgs Tor zur Ostsee.
Seit Mai letzten Jahres entstand durch den Beitritt vieler neuer Länder in die EU – damit gehören 95 Prozent der Ostseeküste zur EU – quasi die Schaffung eines EUBinnenmeeres. Das heißt, dass an den Gestaden dieses Meeres 50 Millionen neue EU-Bürger leben. Prognosen zufolge wird sich das Handelsvolumen in weniger als 20 Jahren verzehnfachen. Keine andere Wirtschaftsregion kann mit diesen Zahlen mithalten. Hamburg und Lübeck möchten hier ihre gemeinsame Chance nutzen. Hierfür ist die Elektrifizierung der Bahnlinie Hamburg – Lübeck unerlässlich.
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Aber, wir haben Probleme. Wir haben unsere Bundesregierung und dort eine völlig verfehlte Finanzpolitik und das Mautdesaster des letzten Jahres. Hierzu muss man sich auch einmal bekennen. Gerade die SPD sollte jetzt aufmerksam aufschauen.
Aber wie ich sehe, ist das nicht der Fall.
Verlässlichkeit ist in der Wirtschaft ein wichtiger Faktor. Wir haben am Beispiel Henning Scherf erlebt, dass man, wenn man sich auf die Bundesregierung verlässt, häufig im Regen stehen bleibt. Bei Bremen ist das zurzeit der Fall. Bremen hat sich auf die Zusage Gerhard Schröders verlassen und so ähnlich verhält es sich auch hier.
Deshalb fordere ich hier den schnellstmöglichen Fertigstellungstermin für diese wichtige Infrastrukturmaßnahme. Es fahren täglich 225 Züge auf dieser in SchleswigHolstein am stärksten befahrenen Strecke. Die Investitionen, die die Hafenwirtschaft in Lübeck getätigt hat, im Vertrauen auf die Elektrifizierung, sind beträchtlich. Auch für die Metropolregion wird die Elektrifizierung einen großen Fortschritt bedeuten.
Des Weiteren ist die Elektrifizierung ein erster großer positiver Schritt für die feste Querung des Fehmarnbelts, eines wichtigen europäischen Zukunftsprojekts, das hier fahrlässig gefährdet wird. Die Vogelfluglinie, eine traditionelle Verbindung Westeuropas mit den skandinavischen Ländern verdient eine Sicherung und Stärkung. Dies ist durch die Elektrifizierung möglich. Die Ungewissheit ist für Hamburg und Lübeck nicht hinnehmbar. Deshalb fordere ich Sie auf, unserem Antrag zuzustimmen. – Danke.
Was heißt "gegendert"?
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