Dittmar Lemke
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Zu diesem Thema könnte man ohne Weiteres 20 Minuten sprechen. Das machen wir jetzt aber nicht, ich erwähne nur einige Gesichtspunkte. Wir hatten im Koalitionsvertrag die Vereinbarung, dass das HIBB evaluiert werden sollte. Es ging auch um die veränderte Zusammensetzung des Kuratoriums. Was dort vereinbart worden ist, gilt für die CDU auch heute noch.
Wir sind auch heute noch der Meinung, dass das Kuratorium in einer Weise verändert werden sollte, dass die Gewerkschaften sich dort auch wiederfinden werden. Ich frage mich nur, was das jetzt für ein Verfahren ist.
Kurz vor der vereinbarten Übergabe des Evaluationsberichtes soll nun eine Hauruck-Entscheidung getroffen werden. Ich frage mich, warum die Schulbehörde eigentlich mit der Senatorin Goetsch zwei Jahre lang evaluiert hat, wenn Sie jetzt diesen Evaluationsbericht nicht mehr abwarten und so eine Hauruck-Entscheidung treffen wollen. Es wäre eine sachliche Politik, sich diesen Bericht erst einmal anzusehen. Außerdem ist die Senatorin viel herumgerannt und hat mit den Beteiligten gesprochen, mit der Handelskammer und den Gewerkschaften. Das soll jetzt alles über den Haufen geworfen werden, das verstehe ich nicht. Ich habe den Eindruck, dass bei Ihnen die Ideologie die sachliche Politik verdrängt.
Herr Gwosdz, wenn das der neue Politikstil der GAL ist, dann bin ich froh, dass ich nicht mehr dieser Koalition angehören muss.
Ich komme zum zweiten Thema. Bisher entscheidet das Kuratorium über die Schwerpunktsetzung der Berufsschulen, Ihr Entwurf sagt aber jetzt, dass das Kuratorium nur noch Vorschläge machen darf. Das ist wirklich ein toller Antrag; Sie laden die Gewerkschaften einerseits zum Mitmachen ein und im gleichen Atemzug entmachten Sie dieses Gremium. Das verstehe ich nicht und das ist auch nicht die Politik der CDU-Fraktion. Mein Vorschlag wäre, den Evaluationsbericht abzuwarten, und danach kann man sicherlich eine Lösung finden. Ich könnte mir sogar vorstellen, dass es dann möglicherweise auch übergreifende Überlegungen und
Mehrheiten gibt, die von großen Teilen des Hauses getragen werden. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Nachdem der Wahlkampf durch Herrn Scholz mit lautem Gedröhne eröffnet worden ist, hatte ich eigentlich wenig Hoffnung auf eine sachliche Debatte, aber ich muss zugeben, Frau Ernst, dass Sie Ihren Diskurs sachlich geführt haben. Ich freue mich darüber und werde auch aus meinem Beitrag alle Polemik streichen.
Natürlich ist das Thema der Debatte auch für die CDU-Fraktion sehr wichtig. Ich fange einfach einmal mit einer Zahl an. Rund 3500 Jungendliche haben im Jahr 2008/2009 den Übergang Schule/Ausbildung nicht geschafft und wurden daraufhin in eine Berufsvorbereitungseinrichtung aufgenommen. Die Ursachen hierfür sind vielschichtig und diese Vielschichtigkeit macht es so schwierig, konkrete Maßnahmen für dieses Problem vorzusehen; aber zu den Maßnahmen komme ich noch. In den vergangenen Jahren war sicherlich einer der Gründe für diese Situation ein in Teilbereichen zu geringes Ausbildungsplatzangebot. Teilweise lag auch eine mangelnde Ausbildungsreife der Jugendlichen vor. Dieses Problem wird von der Wirtschaft immer sehr stark reflektiert und auch an uns herangetragen, das kennt wohl jeder Abgeordnete, der einen Betrieb besucht. Zum Teil spielt natürlich auch eine unzureichende Berufsorientierung eine Rolle.
Meine Damen und Herren! Wir können nicht einerseits einen Fachkräftemangel beklagen und andererseits akzeptieren, dass 3500 Jugendliche nicht in eine Ausbildung einsteigen.
Senat und Regierungsfraktionen sind nicht bereit, diese Situation zu akzeptieren. Sie wissen so gut
wie ich, dass es eines unserer großen Projekte ist, das Übergangssystem umzusteuern. Ich will nur einige Meilensteine nennen, die dabei schon wichtig gewesen sind.
Der erste Meilenstein war die Gründung des HIBB, des Hamburger Instituts für Berufliche Bildung, im Jahr 2007, und zwar deshalb, wie die beruflichen Schulen dadurch eine größere Selbstständigkeit bei der Umsetzung ihrer Ausbildungsaufgabe gewonnen haben. An dieser Stelle bedanke ich mich ausdrücklich bei Herrn Schulz, dem Leiter des HIBB, für die geleistete Arbeit; das war ein wichtiger Punkt.
Zu den nächsten Meilensteinen. Im Dezember 2008 wurde von den beteiligten Behörden, Kammern und Unternehmensverbänden das "Aktionsbündnis für Bildung und Beschäftigung" gegründet, und ein besonderer Meilenstein war natürlich die Vorstellung des Rahmenkonzepts zur Reform des Übergangssystems im Jahr 2009. In diesem Rahmenkonzept sind viele wichtige Maßnahmen vorgesehen. Ich nenne hier nur die verbindliche Kooperation und Verzahnung von allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen, die verbindliche Vermittlung von Praxiserfahrung, außerschulische Lernorte, PraxisLerntag, systematische Berufsvorbereitungsmaßnahmen und auch die Berufsqualifizierung im Hamburger Ausbildungsmodell sei noch genannt.
Natürlich habe ich auch gelesen, was in der Senatsantwort auf die Große Anfrage der SPD-Fraktion alles genannt worden ist. Daraus wird schon deutlich, dass mit umfassenden Maßnahmen systematisch begonnen worden ist. Wenn zum Beispiel jede Stadtteilschule ab dem Schuljahr 2011/2012 mit einer Berufsschule kooperiert, dann ist auch das ein wichtiger Meilenstein. Sie hatten diesen Punkt auch genannt, Frau Ernst, da sind wir uns absolut einig.
Im Bereich der Produktionsschulen schätze ich die Zahlen allerdings nicht so ein wie Sie. Wir können schon ganz beachtliche Zahlen vorweisen im Hinblick darauf, wie dieses Angebot angenommen wird. Es handelt sich hier auch um eine sehr schwierige Schülerschaft, sodass sich die Frage stellt, wie wir mit den Abbrecherquoten umzugehen haben. Die Frage, wie wir diese Zahlen interpretieren müssen, werden wir sicherlich im Ausschuss behandeln. Ich meine, dass diese Zahlen Mut machen. Es stimmt zuversichtlich, wie die Produktionsschulen bislang ihre Arbeit verrichten, und für die CDU-Fraktion sind die Produktionsschulen integraler Bestandteil des Übergangssystems.
In der Anmeldung war von "Perspektiven" die Rede und deswegen ist es wichtig, auf die Perspekti
ven einzugehen und in die Zukunft zu schauen. Da gibt es tatsächlich noch eine ganze Menge zu tun. Frau Ernst ist schon auf die Kritik des Rechnungshofs eingegangen, unter anderem an der Vielfalt der Fördermaßnahmen. Ich bin auch der Meinung, dass hier ein strenges Erfolgscontrolling überprüfen muss, welche Fördermaßnahmen erfolgreich sind. Wir wollen keine Förderung nach dem Gießkannenprinzip, sondern die Förderung soll auch tatsächlich bei den betroffenen Schülerinnen und Schülern ankommen.
Frau Ernst hat auch das Thema angesprochen, dass Fördermaßnahmen oft abgebrochen werden. Die Gründe hierfür sind vielfältig, aber natürlich können wir feststellen, dass immer dann, wenn eine Fördermaßnahme abgebrochen wird, die Fördermittel zum Teil vergebens investiert worden sind. Es ist sicher unser gemeinsames Ziel zu versuchen, die Abbrecherquote in den Fördermaßnahmen durch Feinsteuerung so weit wie möglich zu verringern. Auf Null wird man sie sicherlich nicht bringen können, aber man kann sie so weit wie möglich verringern. Auch das ist eine wichtige Aufgabe für die Zukunft.
Fördermaßnahmen müssen da ankommen, wo sie erforderlich sind. Mit Erstaunen habe ich gelesen, dass es Fördermaßnahmen für benachteiligte Jugendliche gibt, an denen Jugendliche mit Abitur teilgenommen haben. Ich habe meine Zweifel, dass das vernünftig eingesetzte Mittel sind, denn von einem Abiturienten muss man einfach erwarten, dass er die Voraussetzungen mitbringt, um eine Ausbildung oder ein Studium zu beginnen. Hier kommt es also auch auf die Ressourcensteuerung an. Es ist eine wichtige Aufgabe, die umfangreichen Ressourcen – Sie haben es genannt, Frau Ernst – tatsächlich so zu steuern, dass sie richtig ankommen.
Ich habe eine ganze Menge Anregungen für die Zukunft genannt. Der eingeschlagene Weg ist mit Sicherheit richtig. Hamburg geht bei der Berufsorientierung und der Umsteuerung des Übergangssystems mit großen Schritten voran. Es ist unser Ziel, die Schüler intensiv an die Hand zu nehmen. Wir wollen sie im Übergang zum Berufsleben nicht allein lassen. – Danke.
Vielen Dank.
Ich versuche, den politischen Gehalt von dem zu verstehen, was Sie uns sagen. Verstehe ich das richtig, dass Sie uns sagen wollen, dass Sie dafür
plädieren, den militärischen Einsatz zu erhöhen, um erst einmal die Bedingungen dafür zu schaffen, damit die Polizei polizeilich tätig werden kann?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Duden, wir haben in der Tat schon beim Mittagessen eine kleine Vorbesprechung gehabt, an die ich jetzt anknüpfen werde. Einige wichtige Dinge haben Sie noch nicht zum Ausdruck gebracht und ich will versuchen, vertieft auf diese Punkte einzugehen.
Sprache ist der Schlüssel zur Bildung, deshalb ist das für die CDU-Fraktion ein sehr wichtiges Thema.
Durch das Vorstellungsverfahren der Viereinhalbjährigen haben wir in der letzten Legislaturperiode bereits eine wichtige Weichenstellung geschafft. Wenn man sich das anschaut, ist das natürlich der
Dreh- und Angelpunkt für die Steuerung der Förderung. Daneben haben wir mit der Einführung des verpflichtenden Vorschulbesuchs nach dieser Vorstellung dem Freiwilligkeitsprinzip eine deutliche Abfuhr erteilt und auch das ist eine wichtige Weichenstellung gewesen.
Zur Anzahl der Kinder mit Förderbedarf, Frau Duden hat es schon gesagt: 25 Prozent der getesteten Kinder haben einen Sprachförderbedarf, davon 11 Prozent einen ausgeprägten Förderbedarf. Diese Zahlen sprechen eine deutliche Sprache. Wir können das nicht als einen Nebenkriegsschauplatz betrachten, sondern das spielt eine wesentliche Rolle in den Kitas und in den Schulen. Wenn man mit Lehrern spricht, merkt man, dass das für sie eines der großen Themen ist, das sie auch in ihrer täglichen Arbeit berührt.
Zunächst einmal war es wichtig, die systemischen Voraussetzungen für den zielgerichteten Einsatz der staatlichen Leistungen zu schaffen. Das ist erfolgreich durchgeführt worden durch die Rahmenkonzepte, die noch aus der letzten Legislaturperiode stammen, und durch die Bereitstellung der erforderlichen Ressourcen. Auch wenn Frau Duden darauf hingewiesen hat, dass es bei den Ressourcen unterschiedliche Auffassungen gibt, so ist das natürlich trotzdem ein Riesenbrocken, der dort an Ressource zur Verfügung steht.
In diesem Punkt bin ich wirklich anderer Meinung als Sie, Frau Duden. Es ist nicht so, dass wir den Schulen einfach diese Mittel geben und sagen, nun macht mal irgendetwas daraus und hoffen, dass dann auch etwas Gutes entsteht. Hier wird schon durch Maßnahmen sichergestellt, dass die Mittel auch zweckgerichtet eingesetzt werden. Verantwortlich dafür sind die Sprachförderkoordinatoren an den Schulen. Natürlich habe ich in der Vorbereitung herumgefragt, wie die Arbeit der Sprachförderkoordinatoren bewertet wird und alles, was ich gehört habe, ist, dass diese Lehrer als sehr wichtig für die Sprachförderung gesehen werden und dass sie ihre Aufgabe sehr verantwortungsvoll ausüben. Die Diagnostik und die zweckmäßige Verwendung der Mittel obliegen den Sprachförderkoordinatoren und nach dem, was ich so höre, bin ich sicher, dass das ganz gut funktioniert.
Die Rahmenkonzepte sind in der Tat relativ offen, damit sind wir mitten in den Praxisproblemen. Es ist aus meiner Sicht richtig, den Schulen und Kitas auch Freiheiten zu geben, ihre eigenen Methoden zu entwickeln und ihnen nicht alles genau vorzuschreiben. Wir haben aber auf jeden Fall diese Zweiteilung, die sich grundsätzlich bewährt hat. Wir haben die additive Förderung durch zusätzlichen Unterricht, der in der Eingangsphase, nachmittags oder in geblockter Form in den Ferien stattfinden kann, und die integrative Sprachförderung. Wir sollten diese eingeräumte Pluralität nicht kaputt machen, denn die Freiheit, die wir den Institu
tionen geben, ist keine Beliebigkeit, sondern die Ressourcen müssen zweckgerichtet eingesetzt werden und das wird auch kontrolliert.
Es ist nicht so, dass hinterher nicht kontrolliert würde, wie zum Beispiel Kitas die ihnen zugewiesenen Ressourcen einsetzen, Herr Buss. Das ist nicht völlig ins Belieben der Institutionen gestellt.
Zur konzeptionellen Weiterentwicklung. Genauso wie Frau Duden bin ich der Meinung, dass wir als Zukunftsaufgabe haben, uns konzeptionell weiterzuentwickeln. Man muss zum Beispiel überlegen, wann Sprache erlernt wird. Sprache wird vom ersten bis zum fünften Lebensjahr erlernt, in diesem Bereich ungefähr erlernen wir Sprache als Muttersprache, danach als Fremdsprache, und jeder weiß, dass es ein riesiger Unterschied ist, ob man eine Sprache als Muttersprache oder als Fremdsprache erlernt. Hierauf sollten wir künftig unsere Aufmerksamkeit richten. Sprachförderung muss früh einsetzen.
In einem letzten Punkt bin ich mit Frau Duden völlig einer Meinung: Sprachförderung sollte versuchen, auch die Eltern systematisch mit einzubeziehen. In dieser Richtung müssen die Konzepte weiterentwickelt werden. Ich will damit aber in keiner Weise den guten Stand schmälern, den wir schon erreicht haben. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! In dieser zweiten Runde muss es noch einmal darum gehen, einige Punkte zurechtzurücken, die gesagt wurden. Ich fange bei Frau Heyenn an; ich fand es ein bisschen gespenstisch, wie Sie das dargestellt haben. Sie folgen da einem populistischen Opportunismus,
den ich nicht verstehen kann. Herr Dr. Bischoff hat es eingeschränkt, aber Sie haben es so dargestellt, dass jetzt ein Szenario aufgebaut würde, dass eine Riesenwelle von Abiturienten auf den Ausbildungsmarkt zurolle, die nicht bewältigt werden könne. Hier haben Sie einfach von den Lebenswegen der jungen Menschen völlig unrealistische Vorstellungen. Das ist eindimensionales Denken.
Es wurde schon von Marino Freistedt angesprochen, wie unterschiedlich doch die Autobiografien nach Beendigung der Schulzeit sind.
– Vielen Dank.
Nicht scharren und nicht murren, Herr Buss, ich erzähle Ihnen jetzt etwas über diese Lebenswege. Es ist vollkommen richtig, dass ein Teil der Jugendlichen eine Ausbildung in Hamburg beginnt und der Anteil der Abiturienten, die eine Ausbildung beginnen, seit Jahren ansteigt. Das sind alles Zahlen, die seit langem bekannt sind. Aber es gibt auch eine Menge junger Menschen, die eine Ausbildung außerhalb Hamburgs anfangen.
Es gibt die unterschiedlichsten Motive, die zu dieser Entscheidung führen, weil es zum Beispiel Ausbildungsgänge gibt, die in Hamburg gar nicht angeboten werden und man auch erstklassige Ausbildungsmöglichkeiten außerhalb Hamburgs findet.
Einige Jugendliche bewerben sich um ein Studium in Hamburg, andere bewerben sich um ein Studium in anderen Städten. Herr Rabe, wenn ich das ansprechen darf, Sie hatten die Universität Kiel erwähnt, hier sei eines Ihrer Kinder. Ich wette einfach mal, es ist nicht deshalb die Universität Kiel gewählt worden, weil es in Hamburg keinen Studienplatz gab, sondern sie ist deshalb gewählt worden,
weil es dort für ein bestimmtes Fach sehr gute Bedingungen gab. Ich vermute, es wird irgendwo im naturwissenschaftlichen Bereich gewesen sein.
Es gibt doch nicht nur Greifswald und Kiel, es gibt zum Beispiel auch eine sehr gute Universität in Lüneburg, mit dem Nahverkehrszug von Hamburg aus zu erreichen.
Es gibt auch noch ganz andere Lebensläufe. Wir dürfen das Freiwillige Soziale Jahr nicht vergessen, die Bundeswehr fällt mir ein. Bei der Bundeswehr an der Helmut-Schmidt-Universität kann man auch studieren, da studieren neuerdings auch eine Menge junger Frauen. Den Zivildienst dürfen wir
nicht vergessen. Es gibt eine ganze Menge ausbildungsähnliche Verhältnisse, Volontariate und das ist eine gewaltige Vielfalt.
Nein.
Deswegen wird es auch die Riesenwelle, die Sie prognostizieren, nicht geben. Richtig ist aber natürlich, dass es eine Erhöhung der Anzahl der Studienplatzbewerber geben wird, das ist vollkommen richtig, und es wird auch eine Erhöhung der Anzahl der Bewerber um einen Ausbildungsplatz geben. In dem Punkt sind wir uns einig.
Ja. Man muss aber eben auch einmal sehen, wie die Realität ist. Die verantwortlichen Akteure im Senat, aber nicht allein dort, haben die erforderlichen Maßnahmen getroffen. Ich wiederhole das jetzt an dieser Stelle nicht, weil es alles schon gesagt worden ist.
Die Handelskammer und die Handwerkskammer, die beide für G8 eingetreten sind, sind hier ebenfalls in der Pflicht, denn wer A sagt, muss auch B sagen. G8 führt ganz klar dazu, dass es einen Doppeljahrgang geben muss, das war allen bekannt. Hier sind auch eine Menge Dinge getan worden.
Ich möchte noch auf das Stichwort Verdrängungswettbewerb eingehen. Dieser Wettbewerb ist kein Thema, das jetzt durch den Doppeljahrgang entsteht, sondern den Verdrängungswettbewerb hat es schon immer gegeben. Es ist auch bereits angesprochen worden, dass Jugendliche aus Mecklenburg-Vorpommern auf den Hamburger Ausbildungsmarkt drängen. Sie hatten hier gute Chancen aufgrund der Qualitäten, die sie in der Schule erworben haben. Wir können diese Jugendlichen auch nicht daran hindern, sich in Hamburg auf Ausbildungsplätze zu bewerben. Ich würde sogar sagen, dass die Jugendlichen aus Mecklenburg-Vorpommern in Hamburg willkommen sind.
Dieser Wettbewerb lässt aber aufgrund der stark zurückgehenden Bewerberzahlen von dort nach. Das hat auch überhaupt nichts mit dem Doppeljahrgang zu tun. Es gab schon viele andere Verdrängungswettbewerbe. Als in den Achtzigerjahren zum Beispiel
die Abiturienten anfingen, sich plötzlich für den Beruf des Bankkaufmanns und des Versicherungskaufmanns zu interessieren, war das auch schon der Fall.
Nun stellt sich doch die Frage, wie man diesen Verdrängungswettbewerb entschärfen kann. Man kann ihn entschärfen, indem man eine höhere Anzahl an Ausbildungsmöglichkeiten schafft, das ist ausführlich von Herrn Gwosdz dargestellt worden und es ist geschehen. Es gibt natürlich auch noch andere Möglichkeiten, diesen Verdrängungswettbewerb zu entschärfen und zwar, indem man sich besonders den lernschwächeren Schulabgängern widmet. Da haben wir die Produktionsschulen, die Berufsvorbereitungsjahre, das Sofortprogramm und da kann man definitiv nicht behaupten, dass dort nichts geschehen wäre. Im Gegenteil, der Senat hat sich schon sehr intensiv mit diesem Thema befasst und dort etwas getan.
Der von Ihnen, Herr Dr. Bischoff, geforderte Bericht schafft keinen einzigen Ausbildungsplatz und hilft uns bei diesem Thema überhaupt nicht weiter. – Danke.
Nur eine ganz kurze Frage. Für uns wäre es wichtig zu wissen, ob Sie Ihre Privatmeinung als Abgeordneter darstellen oder die Meinung der Linkspartei.
Ich habe bisher nie einen Unterschied feststellen können und bin jetzt völlig irritiert von dieser Zwischenfrage. Vielleicht ist irgendetwas an mir vorbeigegangen. Aber seien Sie sicher, ich bin nicht so ein Exot innerhalb dieser Fraktion, sondern werde eigentlich unterstützt.
Gut, das haben wir ihm jetzt gesagt.
Ein letzter Aspekt, der mir besonders wichtig ist. Wenn wir so kräftig und einvernehmlich, was ich durchaus unterstütze, mit der Kraft der Menschenrechte argumentieren und gemeinsam gegenüber China oder Nicaragua oder was es an anderen Fällen und Beispielen gibt auftreten,
dann müssen wir im Zusammenhang mit den Fragen der Menschenrechte selbst auch völlig sicher und mit uns im Reinen sein. Die Situation der Menschenrechtsverletzungen, die zwischen dem afrikanischen Kontinent und Europa stattfinden
und das, was dort praktisch tagtäglich geschieht, ist unter Menschenrechtsaspekten unerträglich.
Es ist ein Menschenrecht, dass Menschen dorthin gehen können, wo sie hingehen wollen. Und es ist nicht nur das Recht, dass wir dorthin Waren exportieren und irgend etwas verkaufen, sondern es ist auch ein Menschenrecht, dass jeder Mensch überall hingehen darf, ohne durch Mauern daran gehindert zu werden.
Das ist eine gewisse Zeit lang vielleicht völlig unmöglich zu organisieren, aber es ist ein Menschenrecht. Diese Situation zwischen Afrika und Europa ist unerträglich und die vielen Toten sind auch eine Anklage an die Menschenrechtsverletzung, die wir in diesem Land mit organisieren.
Wir haben Wanderarbeiter und ihre Situation in China kennengelernt und darüber diskutiert. Wir wissen alle, dass es Wanderarbeiter auch in Europa gibt; sie sind ohne Rechte. Gerade hat es in Italien wieder Auseinandersetzungen gegeben. Die Wanderarbeiter müssen mit Rechten versehen werden, auch das ist eine wichtige Aufgabe. Menschenrecht ist unteilbar und wir müssen mit uns im Reinen sein, um gegenüber den anderen mit erhobenem Zeigefinger agieren zu können, und das verlange ich von uns. – Danke.
Vizepräsident Wolfgang Joithe–von Krosigk: Das Wort hat Herr Böwer.
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Die Debatte gibt uns ein gutes Beispiel dafür, wie Gesetzgebung zukünftig in Deutschland und natürlich in anderen europäischen Ländern mehr und mehr aussehen wird. Der nationale oder der Landesgesetzgeber wird zunehmend Ausführungsorgan von Festsetzungen, die längst auf europäischer Ebene gelaufen sind. Genauso ist es auch in diesem Fall und wir müssen jetzt die EU-Dienstleistungsrichtlinie umsetzen. Wenn man sie sich genau ansieht, dann sieht man, dass die wesentlichen Punkte natürlich schon geregelt sind, aber trotzdem noch ein bisschen Umsetzungsspielraum besteht, den wir ausfüllen müssen. Wir müssen uns einfach vergegenwärtigen – Frau Badde, das ist wichtig und das haben Sie eben nicht gesagt –, worum es eigentlich bei dieser Dienstleistungsrichtlinie geht. Es geht nämlich um die Ermöglichung, Vereinfachung und Verbesserung des grenzüberschreitenden Handels mit Dienstleistungen.
Adressat dieser Regelungen sind die Unternehmen, für die Handelhemmnisse beseitigt werden sollen. Das ist eigentlich das Ziel des Gesetzes; wir kommen darauf gleich noch zurück. Wie Sie richtig gesagt haben, hat dieses Gesetz einen Gesetzeskern und das ist dieser "Einheitliche Ansprechpartner". Das ist eigentlich so eine revolutionäre Sache, dass es wichtig ist, uns einmal zu vergegenwärtigen, worum es da geht. Dass es in der öffentlichen Verwaltung für ein Unternehmen einen Ansprechpartner gibt, mit dem sämtliche Antragsstellungen abgewickelt und über den auch die wesentlichen Rechtsvorschriften erfragt werden können, ist eine großartige und revolutionäre Vorstellung, die vielleicht zukünftig die Verwaltungskultur ein bisschen prägen wird.
Ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland Dienstleistung anbieten will, kann also in sehr ökonomischer Weise mit der staatlichen Bürokratie umgehen. Das ist zumindest ein Punkt, Frau Badde, in dem wir übereinstimmen. Einen weiteren wichtigen Punkt haben Sie nicht erwähnt, nämlich die Inländergleichbehandlung. Die Vorzüge dieses "Einheitlichen Ansprechpartners" können natürlich auch die inländischen Unternehmen nutzen. Und auch wenn es eine Binsenweisheit ist, muss man trotzdem immer wieder sagen, dass die Vorteile für ausländische Unternehmen im Binnenmarkt nicht zu einer Inländerbenachteiligung führen dürfen. Das ist in dem Gesetzesentwurf wirklich sehr gut umgesetzt. Jedes Unternehmen, auch in Deutsch
land, hat die Möglichkeit, diesen "Einheitlichen Ansprechpartner" anzusprechen.
Nun gibt die EU-Richtlinie dem nationalen Gesetzgeber die Möglichkeit, darüber zu entscheiden, wo der "Einheitliche Ansprechpartner" angesiedelt und wie er organisiert werden soll und das ist hier der Hauptstreitpunkt. Es gibt verschiedene rechtlich zulässige Möglichkeiten
und die Bundesländer haben diese auch sehr unterschiedlich genutzt. In Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern sind zum Beispiel die Kammern beauftragt worden. In Berlin wird die Aufgabe von der Landesverwaltung wahrgenommen und in Schleswig-Holstein gibt es Mischformen. Hamburg geht den Weg, die Handelskammer mit dieser staatlichen Aufgabe zu beleihen, so lautet der Fachausdruck. Das ist auf jeden Fall der richtige Weg und die vehemente Kritik, die gegen diese Kammerlösung vorgebracht wird, kann ich in keiner Form nachvollziehen. Wenn wir uns die Sachverständigenanhörungen ansehen, die es im Haushaltsausschuss gab, dann hat Herr Dr. Ramsauer es doch glasklar auf den Punkt gebracht.
Er hat gesagt, der Vorteil liege darin, dass die Kammer üblicherweise Beratungserfahrung habe, und genau darum geht es beim "Einheitlichen Ansprechpartner": Er soll beraten. Beratung, Information und Verfahrensdirektion sind doch die entscheidenden Punkte.
Es ist richtig, dass einige Sachverständige Bedenken angemeldet haben, auch Herr Dr. Ramsauer.
Im Wesentlichen geht es um das Argument, die Kammer könne nicht einerseits für ihre Mitglieder da sein und andererseits ausländische Unternehmen beraten, die mit ihren Dienstleistungen auf den deutschen Markt gehen möchten. Das wäre ein Widerspruch und das ist das Hauptargument, das hier vorgebracht wird. Diese Kritik trägt doch überhaupt nicht.
Ich habe das aktuelle Handelskammermagazin mitgebracht.
Sehr interessant. Wenn Sie da hineinschauen, dann finden Sie sogar einen Sonderteil Existenzgründung und Beratung von Existenzgründungen. Das heißt, die Handelskammer beschäftigt sich intensiv mit Start-up-Unternehmen, feuert damit den
Wettbewerb an und das ist doch völlig richtig. Da hat auch noch nie jemand Kritik geäußert, dass das vielleicht gegen die Klientel der Handelskammer sprechen könnte. Also ich sehe wirklich überhaupt keinen Widerspruch darin, dass die Handelskammer für ihre Mitglieder da ist und mit einer staatlichen Aufgabe beliehen wird. Das finde ich sogar recht naheliegend.
Frau Badde, wenn Sie behaupten, dass der Senat Furcht vor den Argumenten gegen das Kammermodell hätte, bin ich absolut sprachlos. Das ist wirklich sprachliche Inkontinenz, was Sie hier bringen.
Dann wurde gefordert, der "Einheitliche Ansprechpartner" müsse auch die Beratung von Arbeitnehmern über ihre Rechte übernehmen. Da sprechen Sie natürlich die soziale Dimension des europäischen Binnenmarktes an. Ich frage Sie, Frau Badde, ob Ihre Partei eigentlich im Europäischen Parlament, das hier die Vorgaben gemacht hat, eine entsprechende Forderung gestellt hat. Das habe ich bisher nicht gehört. Sie betreiben eine vordergründige, populistische Klientelpolitik.
Sie wollen das Gesetz so lange verbiegen, bis sich zum Schluss eine scheinbar sozialpolitische Komponente findet.
Ich komme zurück auf die Zielrichtung. Wenn es darum geht, die Dienstleistungsfreiheit in Europa herzustellen, dann soll der "Einheitliche Ansprechpartner" doch ein Mittler zwischen Unternehmen und Behörden sein.
Ich sehe einfach keinen Anknüpfungspunkt für eine Arbeitnehmerberatung. Die müsste in der Regel ja Konflikte zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern bearbeiten. Es besteht also gar kein Sachzusammenhang mit der Dienstleistungsrichtlinie. Wenn Sie so eine Forderung stellen, dann sind Sie einfach auf dem falschen Dampfer. – Vielen Dank.
Wir wiederholen heute eine Debatte, die bereits vor einigen Wochen in der Bürgerschaft fast inhaltsgleich geführt worden ist.
Wenn wir das Für und Wider der Primarschule weiter austauschen, dann kommen wir vom Erkenntnisgewinn her nicht weiter. Ich versuche, noch ein
mal ein paar Einzelpunkte herauszuarbeiten. Ich habe gelesen und gehört, dass die Schulgesetzänderung in der Bürgerschaft von der Regierungskoalition durchgepeitscht werde. Das ist grober Unfug und ich habe selten ein Gesetzgebungsverfahren erlebt, das mit einer solchen Akribie und Ausführlichkeit bearbeitet worden ist.
Ich möchte mich bei allen bedanken, die daran mitgewirkt und ihre Argumente eingebracht haben.
Wir haben das volle Programm durchgeführt: Öffentliche Anhörung, Expertenanhörung, Senatsanhörung und die CDU hat auf einem eigens einberufenen Bildungsparteitag auch die Basis eingebunden.
Es kann also wirklich niemand behaupten, dass diese Reform nicht mit der nötigen Sorgfalt behandelt worden wäre. Es ist einfach wichtig klarzustellen, dass die Abgeordneten der Bürgerschaft sehr sorgfältig vorgegangen sind und wir uns genau überlegen, was wir tun.
Ich habe Kritik daran gehört, dass diese Reform Geld kostet.
Das kann man nicht leugnen. Es werden Kosten entstehen und diese Reform bekommen wir einfach nicht zum Nulltarif. Das ist ein Moment, wo man als Politiker Farbe bekennen muss. Wir geben dieses Geld aus, um in Hamburg das modernste Schulsystem aller Bundesländer zu schaffen. Wovon leben wir denn in diesem Land eigentlich? Wir leben doch von dem, was wir zwischen den Ohren haben. Deswegen müssen wir den Kindern gute Schulbedingungen bieten. Beweisen Sie Mut und sagen Sie, dass es richtig ist, das Steuergeld der Bürger für die Schulen auszugeben.
Der Schulbau ist mein nächster Punkt. Ich habe gelesen, dass Sie den Schulbau der nächsten Jahre kritisieren, Herr Rabe. Das finde ich sachlich nicht in Ordnung, dass Sie diesen Punkt so bringen.
Vielen Dank.
Wir alle wissen doch, dass wir seit Jahrzehnten einen Berg von notwendigen Schulbaumassnahmen und Sanierungen vor uns herschieben. Wer ist denn dafür verantwortlich? Das ist doch bestimmt nicht die CDU-Fraktion. Dann vermischen Sie natürlich ständig diesen allgemeinen Sanierungsbedarf mit der Reform. Sie wissen genau, Herr Rabe, dass man diese beiden Punkte nicht vermischen darf. Die Reform hat nichts mit dem allgemeinen Sanierungsbedarf der Schulen in den nächsten Jahren zu tun. Das sind wirklich Nebelkerzen, was Sie hier werfen.
Vorgestern habe ich etwas Interessantes vom SPD-Fraktionsvorsitzenden Herrn Neumann gehört, der gerade leider nicht da ist. Wir waren zusammen in einer Diskussionsveranstaltung mit Soldaten der Bundeswehr und dort sagte Herr Neumann, dass es gut für Hamburg wäre, wenn ein Bildungskonsens zwischen den Parteien bestünde. Ich bin fast vom Stuhl gefallen, als ich das gehört habe. Da erinnert man sich doch sofort daran, dass ein Bildungskonsens schon einmal greifbar nahe war.
Das war die Enquete-Kommission in der letzten Legislaturperiode und es gibt eine Menge Beispiele, wo Konsens zwischen CDU und SPD herrschte.
Wenn man sich das jetzt ansieht, zum Beispiel Seite 36 des Berichtes der Enquete-Kommission, Empfehlung jahrgangsübergreifendes Lernen: wird umgesetzt im Schulgesetz, Seite 39 des Berichtes, keine Klassenwiederholungen mehr: wird umgesetzt im Schulgesetz, Seite 84 des Berichtes, Bildung der Stadtteilschule: wird verwirklicht im neuen Schulgesetz.
Seite 94 des Berichtes, am Ende von Klasse 6 treffen die Schulen die Entscheidung über die weitere Schullaufbahn:
auch verwirklicht im neuen Schulgesetz.
Ein Konsens in Bildungsfragen täte dieser Stadt wirklich gut, aber Sie sind es doch, die diesen Konsens aufgekündigt haben.
Vielleicht weicht jetzt diese Frontstellung ein bisschen auf. Ich freue mich darüber, dass die Partei der LINKEN signalisiert hat, dass sie der Primarschule zustimmen wird. Das führt vielleicht wirklich zu dem, was wir uns wünschen, nämlich dass wir über diese Grundfragen eben auch Konsens erzielen. Für Sie, Herr Rabe, wird dann vielleicht nur der nachträgliche Konsens bleiben, den Sie dann vielleicht noch erzielen können. Wenn Sie allerdings solche Worte wie Schulkrieg verwenden, werden Sie es sich wirklich erschweren, noch Einfluss auf die Politik zu nehmen; ich finde diese Worte abscheulich.
Nach den vielen Bedenken und der Kritik ist es an der Zeit, einmal darauf hinzuweisen, welche Chancen das Schulgesetz den Schülern bieten wird. An einigen Stellen ist bereits die Stadtteilschule zitiert worden, die keine Restschule ist, wie manchmal populistisch behauptet wird. Hier wird ein völlig neues Bildungsangebot geschaffen. Die Möglichkeit für jeden Schüler, auf das Abitur zuzusteuern, hat es in dieser Form noch nicht gegeben, das ist völlig neu. Wir öffnen das Bildungssystem in einer beispiellosen Weise und die Weichen dafür hat die CDU bereits in der letzten Legislaturperiode gestellt.
Ich erwähne noch einmal die Inklusion, auf die auch die Senatorin hingewiesen hat. Der regelhafte Schulbesuch von Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf ist ein großer Schritt nach vorne, ich hatte das in der letzten Debatte detailliert ausgeführt. Die Reformpädagogik muss erwähnt werden, eine Lernkultur mit stärkerer und dokumentierter Individualisierung bestimmt das schulische Lernen. Das ist kein Programmsatz, sondern das ist wirklich konkreter gesetzgeberischer Auftrag für den Unterricht. Daran müssen wir zukünftig messen, was an den Schulen getan wird. Das sollten wir beobachten und genau sehen, dass es auch wirklich umgesetzt wird.
Hamburg setzt Maßstäbe in der Schulgesetzgebung und ich prophezeie Ihnen, dass andere Bundesländer von Hamburg abschreiben werden und wir werden es Ihnen erlauben. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Unter dem Gesichtspunkt des Humorismus hat diese Rede von Herrn Rabe in der Tat Beifall verdient. Ich bedanke mich sowieso für diese Rede, denn jetzt kennen wir drei wesentliche Eigenschaften der SPD-Fraktion und ich nenne Sie Ihnen: Reformangst, Reformscheu und Reformverweigerung. Das sind Ihre drei Eigenschaften.
Mir ist schon klar, dass die SPD die Reform als eine Art Torso bezeichnet. In Wirklichkeit wollen Sie doch die Einheitsschule
und heute haben Sie die Gelegenheit, es allen Hamburgern zu sagen. Herr Rabe hat hier minutenlang auf irgendwelche Probleme hingewiesen, die bei der Schulreform auftreten können, aber was er eigentlich will, dazu haben wir kein Wort gehört.
Die SPD tut doch öffentlichkeitswirksam so, als bekämpfe sie die Primarschule oder das Primarschulkonzept und die Beschlüsse der Partei sehen die Einheitsschule vor. Das ist ein Widerspruch, den man doch als Mensch erst einmal aushalten können muss. Das ist bestimmt nicht leicht für Sie.
Ich habe eigentlich eine ganz andere Rede vorbereitet, aber dazu kommen wir vielleicht auch gleich noch. Ich wollte einige Zitate von Frau Ernst aufgreifen, das muss noch einmal wiederholt werden.
Diese Sprücheklopferei, die wir eben gehört haben, dass Stadtteilschulen Restschulen seien, die kein vernünftiges Angebot für die Schüler bieten würden – ohne jeglichen Hintergrund solche Behauptungen in den Raum zu stellen, finde ich relativ schlimm.
Sie haben wörtlich gesagt, dass der Staat Schicksal bei den Empfehlungen spiele. Sie vergessen völlig, dass man künftig an der Stadtteilschule Abitur machen kann. Das ist doch eine völlig neue demokratische Qualität von Bildung.
Meine Vorredner Frau Goetsch, Herr Freistedt und Herr Gwosdz sind feine Leute und haben sich nicht
getraut, Ihnen zu sagen, was es mit Ihrer Rede auf sich hatte, Frau Ernst. Ich traue mich, das zu sagen. Das war populistische Phrasendrescherei für die Zuschauergalerie.
Diese Themen haben wir aber schon sehr oft diskutiert. Ich wollte eigentlich Ihre Aufmerksamkeit auf ein völlig anderes Thema lenken, das heute auch nicht zu kurz kommen darf. Das ist die völlige Neuregelung im Bereich Integration von Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf, Paragraf 12 des Schulgesetzes. Den neuen Paragrafen 12 des Schulgesetzes muss man sich wirklich einmal auf der Zunge zergehen lassen. Es heißt dort wörtlich:
"Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf haben das Recht, allgemeine Schulen zu besuchen."
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Ich schließe mich zunächst den Ausführungen meines Vorredners, Herrn Gwosdz, an und ich habe dem eigentlich gar nicht viel hinzuzufügen. Vielleicht noch einige politische Gedanken.
Ich erinnere mich daran, dass in den Ausschussberatungen von der Opposition Kritik daran geäußert wurde, dass kein Gesamtkonzept vorliege. Dieses Gesamtkonzept haben wir inzwischen. Der Senat und die Regierungsfraktionen streben eine völlige Neuordnung und Systematisierung des Übergangssystems Schule – Beruf an. In diesem Sinne ist die Einführung der Produktionsschulen ein Baustein, dies Wort ist eben auch schon gefallen, und zwar ein auch für die CDU-Fraktion sehr wichtiger Baustein.
Dieses Übergangssystem muss sehr verschiedenen Anforderungen gerecht werden. Die Produktionsschulen richten sich an Schüler, die die Schulen ohne Schulabschluss verlassen, also eine besonders problematische Gruppe von Schülern, eine Gruppe, die nur schwer einen Ausbildungsplatz findet, geschweige denn eine Aufnahme in den Arbeitsmarkt. Es ist völlig klar, dass auch diesen Schülern eine Chance gegeben werden muss, am Leben in diesem Land teilzuhaben. Es geht also um den Begriff der Teilhabe. Wenn wir das heute beschließen, dann beschließen wir auch eine besondere Hinwendung zu dieser Gruppe von Menschen. Und dies entspricht dem christlichen Menschenbild und auch dem Grundgedanken der sozialen Marktwirtschaft, die von der Anlage her allen Menschen die Chancen zu ihrer beruflichen Selbstverwirklichung eröffnen möchte.
Herr Buss, nicht scharren und nicht murren, bitte einfach zuhören. – Das bestehende Altonaer Modell der Produktionsschule muss als sehr erfolgreich bezeichnet werden. Ein hoher Anteil der Schüler dort konnte in Ausbildung vermittelt werden. Herr Gwosdz hat die Zahlen eben schon ge
nannt, 42 Prozent der Schüler sind in eine Ausbildung gewechselt und weitere 15 Prozent direkt in ein Arbeitsverhältnis. Ich bin der Meinung, das kann man als Erfolgsgeschichte bezeichnen, und das ist Vorbild für viele Methodiken, die zum Beispiel auch an den beruflichen Schulen angewandt werden. Auch in den Berufsbildenden Schulen in Hamburg gibt es einige ähnliche Modelle, die diese Grundideen aufgreifen. Ich glaube, und es ist richtig, dass man das auch einmal sagt, dass sich zum Beispiel auch der Bereich Gartenbau der Gewerbeschule G 13 und die Berufliche Schule Recycling und Umwelttechnik G 8 in eine ähnliche Richtung aufgemacht haben und ähnliche Methodiken anwenden.
Ich gehe davon aus, dass gleich noch kleinkarierte Kritik von der Opposition vorgebracht werden wird. Sie werden uns sicherlich etwas erzählen über eine angeblich fehlende Fixierung der Produktionsschulen auf das Ziel, einen Schulabschluss zu erreichen. Aber diesen Kritikpunkt, ich nehme schon vorweg, was Sie zu sagen haben, kann ich nicht teilen. Die Zielsetzung der Produktionsschulen ist klar definiert. Die Schüler sollen fit gemacht werden für den weiteren Weg in eine Ausbildung. Das ist auch gerade das Erfolgsgeheimnis. Es ist ein Fakt, dass viele dieser Schüler schulmüde sind, sie erleben die Motivation jetzt neu durch die Erfahrung einer sinnvollen Tätigkeit, die zum Teil sogar unmittelbar für normale Nachfrage auf dem Markt erbracht wird. Das ist eine völlig andere Quelle der Motivation als im System Schule. Das müssen wir in den Produktionsschulen nutzen.
Im Ausschuss ist dann von der Opposition noch die Frage aufgeworfen worden, weshalb die Produktionsschulen eigentlich in freier Trägerschaft organisiert sein sollen. – Ja, genau, Sie waren das, Frau Heyenn. – Also das ist schon komisch, da kommt bei Ihnen doch wieder das Grundmisstrauen gegenüber allem Außerstaatlichen zum Ausdruck. Bei mir ist das genau umgekehrt, ich bin erst einmal misstrauisch, wenn der Staat die Dinge in die eigene Organisation einfügen will.
Ein gesundes Misstrauen auch gegenüber Regierungen ist auf jeden Fall sehr gut. Wie dem auch sei, die Trägerschaft durch Vereine hat doch große Vorteile. Die Träger können ihr Konzept freier bestimmen, sie sind freier in der Personalauswahl und sie haben auch Vorteile bei der Sponsorensuche. Die Produktionsschulen sollen doch ihre Leistungen in bestimmtem Umfang auch kommerziell am Markt anbieten. Aufgrund dieser Umstände ist eine Produktionsschule überhaupt nur in freier Trägerschaft möglich.
Mein Wunsch an den Senat wäre die Schaffung einer Produktionsschule im Bereich Gastronomie. Auch die mittelständische Wirtschaft in Hamburg würde eine solche Bildungseinrichtung sehr begrüßen.
Meine Damen und Herren! Der Weg über die Produktionsschulen wird für eine bestimmte Gruppe von Schülern sehr interessant und erfolgversprechend sein und ich freue mich, dass wir dieses Projekt zusammen mit unserem Koalitionspartner verwirklichen können. Schwarz-Grün macht's möglich.
Vizepräsident Wolfgang Joithe–von Krosigk: Das Wort hat Frau Ernst.
Noch einmal zu Frau Rugbarth; ich freue mich, dass Sie jetzt das KOBI-Projekt loben, das hat Ihre Fraktion in der letzten Legislaturperiode in dieser Form nicht zum Ausdruck gebracht, vielen Dank. Einer Sache jedoch muss ich vehement widersprechen. Man kann wirklich nicht sagen, dass es sich bei den Produktionsschulen um eine weitere Warteschleife handelt, da liegen Sie vollkommen falsch.
Genau, vielen Dank!
Es ist keine weitere Warteschleife.
Es geht doch gerade darum, diese Warteschleifen zu verringern, die Zahlen sind auch genannt worden und das ist auch eine Herausforderung für uns alle.
Ich möchte auf die Schüler eingehen, die diesen Schulabschluss nicht geschafft haben. Die Frage ist, wie es jetzt für die Schüler weitergehen soll. Anscheinend existiert bei der SPD die Vorstellung, diese Schüler gleich wieder zu verschulen, in ein System zu stecken, in dem es weitergeht mit Schule. Ich kann dazu nur sagen, der arme Schüler, er muss doch einmal eine neue Art der Motivation kennenlernen.
Ich glaube, das kann die Produktionsschule leisten. – Vielen Dank.
Vizepräsident Wolfgang Joithe–von Krosigk: Das Wort hat Herr Rabe.
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! In meiner Zeit als Parlamentarier habe ich gelernt, dass es drei Arten von politischen Initiativen gibt. Es gibt einmal die politische Sacharbeit, es gibt politische Anträge, die das Ziel haben, ein Mediengetöse zu erzeugen, und dann gibt es eine dritte Gruppe, die sehr interessant ist, das sind Anträge, die der Legendenbildung dienen. Und zu dieser Gruppe gehört der Antrag der SPD-Fraktion. Es wird der Eindruck erweckt, als wenn durch das im Jahr 2006 von der CDU eingeführte Schülerregister Kinder, die sich mit oder ohne Eltern illegal in Hamburg aufhalten, in den Absentismus gedrängt werden. Dieser Grundgedanke und Ansatz des SPD-Antrags entspricht in keiner Weise der Realität.
Was ist eigentlich die Zielrichtung des Schülerregisters? Wir müssen doch, wenn wir auf die Entstehungsgeschichte schauen, Herr Ciftlik hat das auch schon getan, den Blick zurückwerfen und uns fragen, warum wir das eigentlich damals gemacht haben. Das Schülerregister entstand in der 18. Wahlperiode im Rahmen der Aktivitäten "Hamburg schützt seine Kinder".
Unter dem Eindruck der Erfahrungen mit dem Fall des verhungerten Mädchens Jessica wurden diverse Initiativen gestartet mit dem Ziel, die Arbeit der Jugendämter und der Schulen zu optimieren. In der Analyse waren sich damals alle Fraktionen soweit einig, diese Analyse lautete: Wir müssen alles tun, damit wir in Hamburg kein Kind mehr aus dem Blick verlieren, und das muss doch heute auch noch gelten.
Insofern ist das Schülerregister ein großer Schritt nach vorn bei der Bekämpfung des Absentismus. Das Schülerregister gefährdet nicht das Kindeswohl, es ist das Leben in der Illegalität, welches kindeswohlgefährdend ist. Diese Kinder haben keine Gesundheitsfürsorge, sie nehmen nicht an staatlichen Zuwendungen und Förderungen teil und profitieren auch nicht von dem sozialen Netz, das es in unserem Land für Kinder gibt.
Illegalität ist kindeswohlgefährdend und deswegen hätte ich mir von der Opposition eher einen Antrag und Aktivitäten gewünscht, um zum Beispiel Illegalität zu vermeiden, aber solch ein Antrag ist nicht gestellt worden.
Stattdessen versuchen Sie das Schülerregister zu einem zahnlosen Tiger zu machen. Wenn es diesen Abgleich der Daten mit dem Einwohnermeldeamt nicht mehr gibt, ist das Register unwirksam, Herr Buss, und erfüllt dann seinen Zweck nicht mehr. Der SPD-Antrag ist natürlich auch insofern ein bisschen fehlerhaft, weil wir in Hamburg den systematischen Datenabgleich mit der Ausländerbehörde im Schülerregister eben nicht haben.
Dann wird natürlich immer wieder das Schulpersonal angesprochen, auch die Zwickmühle ist immer wieder in den Medien angesprochen worden, in der sich Schulleiter befinden können, wenn bei ih
nen Kinder zur Schule gehen, die in Hamburg nicht gemeldet sind. Das kann ich nicht so richtig nachvollziehen. Warum haben denn die Schulleiter die Verpflichtung, Gesetzesverstöße anzuzeigen?
Ich bekomme schon Time-out-Signale. Ich werde mich im Hinblick auf das, was wir heute Abend noch vorhaben, ein bisschen beeilen.
Die Gewissenskonflikte, die bei Schulpersonal entstehen können, entstehen doch daraus, dass Schulleiter beim Amtsantritt erklären müssen, dass sie als Beamte Recht und Verfassung der Bundesrepublik Deutschland anerkennen. Aber das Problem entsteht doch nicht daraus, dass es das Schülerregister gibt.
Eine weitere Legende ist, dass die Entdeckung eines die Schule besuchenden illegal in Hamburg lebenden Kindes gleichbedeutend mit seiner Abschiebung wäre. Sie wissen, dass das nicht der Fall ist. Die CDU sieht die Lösung des Problems weiterhin in der Innenbehörde und über die Härtefallkommission. Ziel ist es, den Kindern bis zum Schulabschluss einen gesicherten Aufenthalt zu verschaffen. Hierzu gab es bei Einführung des Schülerregisters und bei den Debatten glasklare Aussagen der Innenbehörde. Ich bin der Meinung, dass wir auch bis heute nichts daran geändert haben. Wir werden aber im Ausschuss dieses Thema noch einmal näher besprechen.
Ich streiche jetzt meine Zitate, die ich eigentlich noch vortragen wollte.
Vielleicht als letzten Satz: Die CDU möchte alle Kinder schützen, die in Hamburg leben, egal ob illegal oder legal.
Sehr geehrte Damen und Herren, Herr Präsident! Die Vorweihnachtszeit wirft ihre Schatten voraus und die Opposition hat uns in der Tat einen ganzen Wunschzettel mit Änderungswünschen vollgeschrieben.
Ich befürchte allerdings, Herr Hackbusch, wenn der Weihnachtsmann dieses Jahr zu Ihnen kommt, wird er Ihnen nicht alle Wünsche in dieser Hinsicht erfüllen. Aber darauf gehe ich später noch ein.
Interessanterweise – Herr Kerstan, Sie haben es schon gesagt – kann man über das Vergabegesetz gar nicht sprechen, wenn man sich nicht vergegenwärtigt, wie es zu dem Stand gekommen ist, den wir jetzt erreicht haben. Wir müssen uns vor Augen führen, wie die Ausgangslage ist. Das Vergabegesetz in der jetzt gültigen Fassung wurde 2006 beschlossen, damals mit der absoluten Mehrheit der CDU-Fraktion. Ziel der damaligen Regelung war es, hohe Sozialstandards bei der Auftragsvergabe zu gewährleisten und gleichzeitig ein praktikables Gesetz zu schaffen,
welches ohne zu große Bürokratie eine vernünftige Auftragsvergabe ermöglicht. Jede Änderung, die wir vornehmen, muss auch diesen Kriterien wieder gerecht werden. Zugleich haben wir damals, 2006, eine sehr moderne Form der Gesetzgebung gewählt.
Das Gesetz wurde befristet mit der Maßgabe, dass im Verlaufe des Jahres 2008 ein Evaluierungsbericht vom Senat vorgelegt werden sollte. Ich kann Ihnen allen nur raten, einmal einen Blick in diese Drucksache zu werfen. Der Senat hat hierin sehr genau die Funktionsweise dieses Gesetzes beleuchtet und zugleich eine Erhebung bei Unternehmen, Kammern und Verbänden durchgeführt. Dabei wurde festgestellt – Sie haben es gesagt –, dass das Gesetz ein sehr hohes Maß an Zustimmung bei den Auftragnehmern gefunden hatte. Das ist eine Bestätigung für uns, dass wir im Grunde genommen die richtigen Standards gesetzt haben.
Mit der alten Tariftreueerklärung im Vergabegesetz hat die CDU damals wichtige Sozialstandards gesetzt und diese haben sich bewährt.
Ich hätte mir gewünscht, dass wir nicht diese Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, das Rüffert-Urteil, gehabt hätten. Aber wir müssen im Gesetzgebungsverfahren jetzt darauf eingehen, unsere Verfassung hat schließlich die Herrschaft des Rechts über die Politik festgeschrieben und niemand in diesem Hause wird bestreiten, dass das so ist.
Die alte Tariftreueregelung ist hinfällig geworden und mit dem neuen Gesetzentwurf wird jetzt wiederum versucht, nach europäischem Recht den maximal zulässigen Sozialstandard einzuführen. Und das ist nun einmal die Koppelung an die Vorschriften des Arbeitnehmerentsendegesetzes. So haben wir auch eine Rechtssicherheit, dass dieses Gesetz auch zukünftig der europäischen Rechtsprechung genügen wird.
Zu dem Zusatzantrag der SPD, Regelungen, die die Vergabe der Verkehrsdienstleistungen betreffen. Hier soll nun auch weiterhin die Tariftreueerklärung gelten. Auch die CDU-Fraktion stimmt insofern einer Überweisung an den zuständigen Wirtschaftsausschuss zu. Man muss noch einmal genauer über diesen Punkt nachdenken. Richtig
ist, dass in der Anhörung tatsächlich einer der Experten – ich habe es mir damals auch aufgeschrieben – darauf hingewiesen hat, dass das Rüffert-Urteil möglicherweise für die Vergabe von Verkehrsdienstleistungen nicht gilt.
Nun müssen wir uns, wenn wir ein Gesetz machen, sehr sicher sein und absolute Rechtsklarheit haben, die in diesem Moment auf keinen Fall gegeben ist. Ich halte es auch für ein Risiko, wenn wir jetzt in dieser Weise beschließen würden. Aber wenn wir im Wirtschaftsausschuss entsprechende Feststellungen treffen, wird einer Änderung des Gesetzes sicherlich nichts entgegenstehen.
Meine Damen und Herren, das neue Vergaberecht betritt auch Neuland. Mit den neuen Vorschriften Paragraf 3, 3 a und 3 b werden wichtige internationale Verträge für das Vergaberecht umgesetzt. Das sind die ILO-Kernarbeitsnormen und die umweltverträgliche Beschaffung. Die CDU begrüßt diese Vorschriften ausdrücklich. Ich glaube, wir legen damit bei der Weiterentwicklung des Vergaberechtes wieder einen großen Schritt nach vorn zurück.
Wir gehen einen weiteren großen Schritt nach vorn.
Ich muss noch den Wunschzettel der Oppositionsparteien abarbeiten. Zu dem Punkt kleinteilige Vergabe im Antrag der SPD-Fraktion. Sie greifen hier einen Gedanken auf, der auch in der CDU-Fraktion schon zu Papier gebracht worden war, um das Gesetz noch mittelstandsfreundlicher zu machen. Ich verweise allerdings auf die Beratungen im Ausschuss. Eine kleinteilige Vergabe ist grundsätzlich gut und zu begrüßen, kann aber auch dazu führen, dass solch ein Gesetz nicht mehr praktisch handhabbar ist und Bürokratiekosten verursacht. Ich erinnere an einen Grundsatz: Bürokratievermehrung ist keine Mittelstandspolitik. Daran muss man wirklich einmal erinnern.
Außerdem gibt es eine Reihe von Vorschriften außerhalb des Vergabegesetzes, die eine kleinteilige Vergabe ermöglichen oder sogar erfordern, zum Beispiel in der VOL-Verdingungsordnung für Leistungen.
Dann haben wir die Koppelung der Auftragsvergabe an Frauenförderung, ein Zusatzantrag der Fraktion DIE LINKE. Hier bin ich etwas anderer Meinung als Sie, Herr Kerstan. Ich glaube doch, dass diese Vorstellung, dass wir Frauenförderung integrieren könnten, ein bisschen praxisfremd ist. Ich stelle mir das als Jurist immer vor, wie das in der Praxis aussehen würde. Das Vergaberecht ist eine Materie, wo ständig Prozesse geführt werden, die
Gerichte werden damit beschäftigt, Konkurrenten klagen. Ich glaube, wenn man im Vergaberecht die Frauenförderung einbringt, dann wird es keine Vergabe mehr ohne jahrelange Prozesse geben. Die Behauptungen, die dann aufgestellt werden können, male ich einmal aus: Es kann dann behauptet werden, in unserem Unternehmen ist eine Frau Geschäftsführerin, in unserem Unternehmen haben wir zwei Frauen in Teilzeit und außerdem haben wir noch einen Mann in Erziehungsurlaub. Wir wollten gerne zwei Buchhalterinnen einstellen, aber leider ist uns die Stellenanzeige verboten worden, weil Stellenanzeigen neutral gemacht werden müssen. Ich glaube nicht, dass all diese Überlegungen, die angestellt werden, nach denen Unternehmen möglicherweise bei Vergaben die Nase vorn haben können durch Frauenförderung, funktionieren werden. Ich denke auch, dass wir uns dort in einem rechtswidrigen Bereich bewegen. Frauenförderung gerne, mit der CDU-Fraktion jederzeit,
aber das Vergaberecht dürfte dort nicht der richtige Platz sein.
Ökologische Kriterien im Vergaberecht, die im Antrag der Fraktion DIE LINKE formuliert sind, sind bereits in vernünftiger Form in Paragraf 3b des Senatsentwurfes umgesetzt.
Die Forderung eines jährlichen Vergabeberichts aus dem Zusatzantrag der LINKEN. Hier denke ich, dass wieder eine Berichtsbürokratie aufgebaut werden soll. Es gibt überhaupt kein Bedürfnis für eine laufende staatliche jährliche Vergabeberichtserstattung. Sie als sozialistische Partei wollen natürlich durch permanenten Ausbau der staatlichen Aufgaben die Staatsquote immer weiter erhöhen. Das verstehe ich natürlich, dass Sie das wirklich wollen. Aber in diesem Punkt gilt das, was Herr Beuß vor einigen Monaten einmal gesagt hat: Wir werden nicht zulassen, dass Sie dieses Land verwüsten. Es wird keinen Bürokratieausbau für eine ständige und permanente Vergabeberichtserstattung geben.
Das ist jetzt der nächste Punkt. Korruptionsregister, Zusatzantrag der SPD-Fraktion. Darüber hatten wir in der letzten Legislaturperiode schon ausführlich debattiert. Ich darf noch einmal die Position der CDU-Fraktion referieren. Wir treten ein für ein überregionales Korruptionsregister, möglichst auf Bundesebene, mindestens aber gemeinsam mit den Nord-Bundesländern.
Korruptionsbekämpfung ist eine überregionale Aufgabe und darf an Ländergrenzen nicht haltmachen. Hamburg hat deshalb einen Antrag im Bundesrat eingebracht, der auch angenommen wurde.
Die Gesetzgebung ist allerdings in Berlin noch nicht zum Abschluss gekommen. Herr Dressel, wenn ich mich recht entsinne, ist die SPD in Berlin in der Regierungsverantwortung und da hängt das Ganze.
Das auf Hamburg begrenzte Korruptionsregister setzt doch völlig verkehrte Signale.
Schon in Sichtweite des Towers vom Hamburger Flughafen in Norderstedt gilt dann Ihr Korruptionsregistergesetz nicht mehr. Das können Sie doch keinem Bürger und auch keinem Unternehmen erklären. Das Thema ist komplex und vielschichtig, wie Sie sehen.
Der Senat hat einen modernen, zukunftsweisenden Entwurf vorgelegt. Wir sollten dem zustimmen. – Vielen Dank.
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Wir brauchen mehr männliche Fachkräfte in der Bildung und Erziehung von Kindern. Dieses Ziel ist wichtig und richtig und wir müssen versuchen, uns dieses Thema schrittweise zu erarbeiten.
Herr Gwosdz hat dankenswerterweise die fachlichen Grundlagen unseres Antrags erläutert. Ich muss deshalb nur noch auf einzelne Punkte eingehen. Jungen lernen anders als Mädchen. Das ist wissenschaftlich erforscht und anerkannt. Jungen benötigen klarere Zielvorgaben. Sie werden auch durch eine andere Sprache erreicht. Es hat sich herausgestellt, dass für die Erziehung von Jungen bestimmte Persönlichkeitseigenschaften von größerer Bedeutung sind als bei Mädchen. Dazu zählen zum Beispiel bestimmtes sicheres Auftreten, Humor, Bedürfnisse der Jungen kennen. Auch die Interessen von Jungen sind natürlich zum Teil vollkommen andere. Diesem Ziel, das zu vermitteln und darauf einzugehen, kommt man dadurch näher, dass man männliche Erzieher auch in Kindertageseinrichtungen hat. Ich erzählte vor einigen Wochen einem Freund von diesem geplanten Antrag. Der stimmte mir gleich zu und sagte, dass es auch bei ihm so war. Zuhause gab es vor allem die Mutter, im Kindergarten gab es ebenfalls nur Frauen und in der Grundschule war es genauso. Bei einer Verschickung meines Freundes in ein Ferienlager gab es dort zu seiner völligen Überraschung männliche Erzieher. Das war für das Kind eine bleibende Erfahrung, an die er sich noch nach vierzig Jahren erinnert. Dort wurde gegrillt, es wurde musiziert. Nach dieser Verschickung begann mein Freund mit dem Gitarrenspiel und heute ist er ein berühmter Musiker.
Insofern hat das doch für das Leben eine prägende Funktion gehabt. Verstehen Sie mich jetzt nicht falsch: Frauen können das genauso gut wie Männer.
Es ist aber unbestreitbar, dass die Lebenswelten, Erfahrungen und Interessen bei Männern teilweise anders gelagert sind als bei Frauen. Es wäre schade, wenn wir das unseren Kindern vorenthalten würden. In der Erziehungswissenschaft ist das Problem der geringen Männerpräsenz in den Bildungsberufen längst erkannt worden. Ohne Männer in Bildungsberufen ist für Jungen eine Orientierung an männlichen Rollenvorbildern nicht möglich.
Das Miteinander von Frauen und Männern kann nicht vorgelebt werden und – Herr Gwosdz hatte das schon angesprochen – es kommt dazu, dass in der Erziehungsmethodik Mädchenqualitäten möglicherweise überbewertet werden. Darin steckt sogar ein gewisses Diskriminierungspotenzial, heißt es in der Fachliteratur. Darauf muss man auch einmal eingehen.
Das Thema ist aber komplexer als es auf den ersten Blick erscheint. Es ist schon darauf hingewiesen worden, dass es nicht reicht, den Männeranteil in Erziehungsberufen zu erhöhen. Manchmal kommt es zum Beispiel in Kindertageseinrichtungen zu der Situation, dass männliche Erzieher dazu angehalten oder in eine Rolle hineingedrängt werden, dass sie Jungen in klassischer Weise disziplinieren sollen. Da sage ich, das kann es nicht sein, dass hier Rollenbilder dann noch unreflektiert verstärkt werden. Deswegen muss dieses genderspezifische Verhalten im Bereich der Aus- und Weiterbildung der Erziehungskräfte hinterfragt und gelehrt werden.
Unser Antrag geht davon aus, dass es nicht ausreicht, einfach den Männeranteil zu erhöhen. Das ist ein erstrebenswertes Ziel, aber dieses muss einhergehen mit der Vermittlung von Genderkompetenzen in den einschlägigen Ausbildungsgängen.
Noch einige Worte zum weiteren Teil des Antrags, der Erhöhung des Migrantenanteils in Bildungsberufen. Hier sind natürlich die gleichen Gedanken maßgeblich. Auch hier geht es um die Vorbild- und Orientierungsfunktion und um die Signalwirkung, denn wenn Männer in Erziehungsberufen tätig sind, handelt es sich natürlich um Männer, die in der Mitte der Gesellschaft angekommen sind. Ich glaube, wenn wir bei diesem wichtigen Ziel etwas vorankommen, dann haben wir für unsere Kinder etwas erreicht. Ich bitte Sie um Ihre Zustimmung zu diesem Antrag. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Heyenn, Frau Artus, Sie haben uns einen ganzen Strauß von Problemen an Schulen und nicht nur an Schulen dargelegt. Da ging es um die Arbeitslosigkeit junger Menschen, Bildungschancen von Kindern aus bildungsfernen Haushalten, Bildungschancen unterer Sozialschichten. Freude am Unterricht hat Frau Artus genannt, dann Druck, der auf den Kindern auf dem Gymnasium lastet. Sie kommen mir ein wenig so vor wie ein Kräuterdoktor, der uns die Wundersalbe Gemeinschaftsschule gegen alle vorhandenen Probleme an Schulen verschreiben will. Das ist aber nicht glaubhaft.
Mit dieser Diskussion lenken Sie nur von den wirklichen Problemen ab. Das ist hier auch mehrfach gesagt worden, dass wir in Zukunft lieber darüber diskutieren sollten, wie die individuelle Förderung verbessert werden kann, gerade im Hinblick auf die vielen Jugendlichen, die die Schulen ohne Abschluss verlassen. Frau Goetsch hat das eben unter dem Begriff neue Lernkultur angesprochen. Diese Debatte, die Sie heute angestoßen haben, hat uns doch keinen Schritt vorangebracht.
Ich verrate Ihnen ja kein Geheimnis, wenn ich Ihnen sage, dass die CDU die Initiative "Eine Schule für Alle" nicht unterstützt. Herr Freistedt hat das schon ausführlich dargestellt. Die CDU tritt für eine sinnvolle Differenzierung des Schulsystems ein und diese sehen wir in dem jetzt gefundenen Kompromiss von Zwei-Säulen-Modell, von Stadtteilschule, Gymnasium und der vorgelagerten Primar
schule. Dieses Modell ist kein fauler Kompromiss, sondern ein echtes Modell für die Zukunft von Hamburgs Schulen.
Tatsächlich gibt es keine wissenschaftlichen Hinweise, dass die Gemeinschaftsschule ein erfolgreiches Modell sein könnte. Ich erinnere nur an die Comprehensive School in England, die natürlich auch als gescheitert gilt. In Frankreich gibt es ähnliche Modelle, die gescheitert sind. In allen diesen Ländern gibt es doch einen gewaltigen Run auf Privatschulen. Das ist doch das, was Sie ganz bestimmt für Hamburg nicht als Modell möchten.
Dann wird immer wieder erwähnt, dass zum Beispiel ein erfolgreiches Modell der Gemeinschaftsschule das in Finnland wäre. Wenn man sich Finnland anguckt, dann haben dort 40 Prozent der Schulen weniger als 50 Schüler. 60 Prozent der Schulen haben weniger als sieben Lehrkräfte. Meine Damen und Herren, in Finnland haben wir es mit einem ländlich geprägten Zwergschulsystem zu tun, das mit der Hamburger Situation überhaupt nichts zu tun hat.
Insofern bietet dieses Beispiel keine Argumente für die Gemeinschaftsschule.
Der Erfolg aller Schulreformen wird doch in Zukunft davon abhängen, ob wir zukünftig die Schüler nach den für ihre Lernbedürfnisse geeigneten Unterrichtsmethoden unterrichten. Herr Gwosdz hat darauf hingewiesen, dass der Koalitionsvertrag individualisierten Unterricht und stärkeres Eingehen auf Schüler vorsieht. Ich meine, das ist der richtige Weg, den wir eingeschlagen haben.
Frau Artus, ich weiß, dass Sie für Argumente nicht zugänglich sind
und das werfe ich Ihnen heute vor. Sie betreiben eine politisch motivierte Ideologisierung der Schulpolitik und das finde ich sehr schlimm. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Dieser Antrag geht zurück auf ei
ne Initiative von Frau Dr. Hochheim und ich begründe den Antrag sozusagen stellvertretend.
Wenn Sie sich den Lebenslauf eines Menschen ansehen, dann gibt es dort in der Regel eine Familiengeschichte und eine Darstellung formeller Kompetenzen, die man in Schule, Universität und Ausbildung erworben hat. Man kann diese Kompetenzen meistens anhand irgendwelcher Zertifikate und Zeugnisse nachweisen. Das kann man auch vorlegen, aber jeder Mensch kann viel mehr als das. Kompetenzen werden im Verlauf eines Lebens auf vielfältigem Wege erworben. Einige Beispiele: Das bekannteste Kompetenzfeld ist die Familie und jeder, der in einer Familie zusammenlebt, erwirbt zwangsläufig Kompetenzen.
Genau. Kompetenzen über Kinderkrankheiten, Ernährung, Kita-Gutscheine – Frau Veit, Sie haben bestimmt auch schon Erfahrungen mit Kita-Gutscheinen gesammelt –, über Kochen, Aufgaben werden erfüllt als Elternvertreter in Kita oder Schule. Eine Familie ist auch eine Managementaufgabe. Völlig klar, der Schwierigkeitsgrad steigt mit zunehmender Anzahl der Familienmitglieder permanent an.
Weitere Kompetenzen, die man zum Beispiel in einer Familie erwirbt sind Pflege von kranken Familienmitgliedern oder auch nur die Organisation dieser Pflege. Kompetenzen kann man auch bei Sportvereinen erwerben als Trainer, Betreuer, bei der Mieterselbsthilfe oder beim Hobby. Ich könnte diese Liste endlos fortsetzen. So vielfältig wie das Leben ist, so vielfältig sind auch die Kompetenzen, die man erwerben kann. Gerade bei älteren Menschen ist es so, dass die über Qualifikationen informeller Art verfügen, über die es gar keine Zeugnisse gibt. Das erschwert natürlich diesen Menschen den Wiedereintritt in den Arbeitsmarkt. Hier gilt es, an diesem Punkt zu arbeiten. Man muss auch sehen, dass der Arbeitsmarkt selbst manchmal auch die verrücktesten Kompetenzen nachfragt. Ich erinnere mich daran, dass ich vor einiger Zeit von einem Bekannten gefragt worden bin, ob ich jemanden kenne, der sich mit Geflügelzerkleinerungsmaschinen auskennt. Das finde ich schon ziemlich irrsinnig als Kompetenz, aber sogar das wird nachgefragt.
Dieser Antrag hat also das Ziel, diese Kompetenzen, über die es keine Zertifikate gibt, in der Arbeitsvermittlung sichtbar und nutzbar zu machen. Jetzt fragen Sie mich vielleicht, ob man diese Kompetenzen nicht einfach aufschreiben kann. Nein, so einfach geht das nicht. Das erste Problem ist, dass sich die Menschen dieser Kompetenzen meistens gar nicht bewusst sind, was sie eigentlich alles könnten. Das ist eben das Problem.
Wenn man das selbst einmal versucht, gelingt es einem nur zu einem kleinen Teil, das aufzuschreiben. Die Wissenschaft hat sich dieser Sache angenommen. Es gibt mehrere Systeme, die Menschen helfen, eigene Kompetenzen aufzuspüren. Eines dieser Systeme ist der Profilpass. Das funktioniert im Prinzip so, dass Lebensbereiche systematisch abgefragt werden. In diese Bereiche wird in einer Art deduktivem Prozess eingedrungen und so findet man systematisch diese Kompetenzen. Das hat übrigens noch einen interessanten Nebeneffekt, wenn man diese Dinge tut. Die Menschen werden sich teilweise erstmals ihrer Kompetenzen bewusst. Sie gewinnen daraus natürlich Selbstbewusstsein. Montessori würde sagen, sich der eigenen Fähigkeiten bewusst werden, ist eine Ermutigung. Das, finde ich, ist in diesem Zusammenhang auch ein sehr gutes Wort.
Na ja, irgendwann muss ich es auch einmal anbringen dürfen, Herr Egloff.
Aber zunächst einmal muss diese Bilanzierungsarbeit geleistet werden. Da ist es so, dass diese Bilanzierungsarbeit zum Beispiel bei der Arbeitsverwaltung auch in die Eingliederungsvereinbarung aufgenommen werden kann. Es handelt sich hier also um einen Antrag auf der Schnittstelle Weiterbildung, Arbeitsmarktpolitik.
Wenn man diese Bilanzierung durchgeführt hat, dann muss man noch ein technisches Verfahren finden, das anderen ermöglicht, diese mühevoll gewonnenen Informationen wiederzufinden und zu nutzen. Das ist der Inhalt dieses Antrages. Ich bin der Meinung, dass das eine sehr gute Sache ist, die uns sicher gerade im schwierigen Bereich der Vermittlung Langzeitarbeitsloser helfen wird. Ich bitte Sie ausdrücklich alle um Ihre Zustimmung zu diesem sehr sinnvollen Antrag. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Heute Morgen habe ich im Radio gehört, die SPD hätte ihren Kompass verloren.