Martin Schäfer

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Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Stemmann, wenn das das ganze Ziel ist, das Sie verfolgen, dann verstehe ich nicht, warum Sie solchen Aufwand betreiben und weshalb wir diese geschwätzige und langweilige Große Anfrage debattieren müssen. Beim Lesen schien mir, dass in diesem Text vonseiten des Senats dargestellt wurde, wie gut er bei eigentlich völlig selbstverständlichen Dingen ist, bei Dingen nämlich, die vom technischen Fortschritt, insbesondere im Bereich IT, ausgehen und dass er dann auf die Idee kommt, dass man das auch in der Verwaltung anwenden könnte. Dem schließen wir uns voll und ganz an. Man sollte diesen technischen Fortschritt in der Tat umsetzen und in der Verwaltung zum Wohle von Wirtschaft, Bürgern und allen, die mit Verwaltung zu tun haben, anwenden. Warum man das auf zehn Seiten aufschreiben muss, ist mir ein Rätsel.
Wenn man sich trotzdem die Antworten genauer anschaut, insbesondere die weitschweifige, mehrere Seiten lange Antwort auf die erste Frage, die Sie gestellt haben, und in der Sie fragen, welche inhaltlichen und zeitlichen Ziele sich die Freie und Hansestadt im Bereich E-Government setzt, dann muss man feststellen, dass ganz viele Behörden aufgeführt sind, beginnend mit dem Personalamt über fast alle Behörden und endend mit den Bezirksämtern. Dann fragt man sich, warum genau eine Behörde nicht dabei ist: die Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz, diejenige Behörde, die gerade ein 112 Millionen Euro schweres Vorhaben namens JUS-IT eingebracht hat, das im Bereich der Jugendämter etwas erreichen soll, was an sich richtig und gut ist. Für 112 Millionen Euro sollen 1850 Arbeitsplätze eingerichtet oder umgerüstet werden, das macht 50 000 Euro pro Arbeitsplatz.
Ich habe heute Morgen einen Kollegen gefragt, der mit solchen Dingen bei uns zu tun hat, was er anfangen würde, wenn ihm pro Arbeitsplatz, den er einzurichten und zu organisieren hat, 50 000 Euro zur Verfügung stünden. Der wurde erst einmal kurz gelb vor Neid, hat dann kurz nachgedacht und meinte, dass er so viel Geld nicht ausgeben können würde.
In der Zwischenzeit gab es noch eine Expertenanhörung dazu. Dort meinte jemand – das konnte man gestern in "Der Welt" auch noch nachlesen –, dass 112 Millionen Euro nicht reichen würden, es sei mit dem zwei- bis dreifachen zu rechnen.
Was jetzt stimmt, sei dahingestellt. Warum man aber in einer Großen Anfrage, die Sie stellen, genau in der Zeit die einzige interessante Sache verschweigt, das bleibt mir ein Rätsel und das möchte ich aufgeklärt wissen. Kommen Sie noch einmal hierher und sagen Sie, warum genau das verschwiegen wird.
Vielen Dank, Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Goldberg, Sie haben alles, was kritisch ist an dieser Sache, jetzt tunlichst vermieden zu erwähnen. Sie haben um den heißen Brei herumgeredet.
Es geht darum, dass die Krankenhäuser aus rein ideologischen Gründen privatisiert worden sind.
Sie wurden nicht privatisiert, um irgendwelchen Schaden von der Stadt abzuwenden. Sie wurden privatisiert mit dem Ergebnis, dass durch Kosteneinsparungen innerhalb des Gesundheitsdienstes Kosten von Krankenhäusern immer weiter minimiert werden müssen, sodass Gewinne erwirtschaftet werden können, anstatt diese in die Pflege der Patienten zu packen und dort zu lassen, wo sie eigentlich hingehören.
Ich will das ein bisschen näher erläutern.
Erstens: Der Haushalt hat sämtliche Altlasten des LBK – es waren damals über 600 Millionen Euro – übernommen. Sie haben angeführt, dass im Jahr 2004 allein 130 Millionen Euro neu aufgenommen werden mussten.
2004 war das letzte Jahr, in dem der LBK im Besitz der Stadt war. Das war das Jahr, in dem der LBK hübsch gemacht werden musste für den Käufer, damit der Käufer anschließend seine Gewinne zulasten der Stadt realisieren konnte.
Zweitens: Dieses Märchen von dem Verkaufspreis in Höhe von 318 Millionen Euro war von Anfang an nichts weiter als ein Märchen; das sagt Asklepios heute selber. Sie sagen heute, dass der Kaufpreis in Höhe von 318 Millionen Euro nie so gemeint war und immer niedriger angesetzt war mit der Möglichkeit, dass es vielleicht mehr hätte werden können. Das stimmt alles nicht, das ist alles dummes Zeug. In der Verkaufsdrucksache steht, dass der Kaufpreis 318 Millionen Euro beträgt. Also alles, was jetzt wieder dahingehend umgedeutet werden soll, dass es gar nicht so viel sein sollte, ist einfach nichts weiter als Semantik, ist nichts weiter als der Versuch zu verschleiern, dass dieser Verkauf des LBK durch die Stadt falsch
und der Kauf des LBK durch Asklepios sehr wohl richtig war.
Dass das vonseiten Asklepios richtig war, kann ich Ihnen bestätigen,
und zwar richtig in dem Sinne, dass mit der Pflege von Kranken Gewinne gemacht werden sollen. Das hätten die städtischen Kliniken ohne die ihnen aufgebürdeten Lasten, deren Gründe Frau Artus aufgezählt hat, auch hinbekommen können; sie waren auf einem guten Weg.
Also noch einmal: Die 130 Millionen Euro von 2004 waren dem einzigen Ziel geschuldet, dass der LBK für den Käufer hübsch gemacht werden musste.
Jetzt komme ich auf den nächsten Punkt zu sprechen. Zwischenzeitlich, also in den letzten vier Jahren, liefen die Geschäfte nicht nur relativ schlecht, sodass jetzt die Kaufpreisminderung vorgenommen werden kann, sondern in diesem Zeitraum wurden auch Darlehen in Höhe von 60 Millionen Euro von der Stadt reingepumpt. Es entgehen der Stadt also nicht nur 75 Millionen Euro, sondern weitere 60 Millionen Euro und es werden noch mehr werden für die Rückkehrerinnen und Rückkehrer aus dem LBK, die die Stadt übernehmen musste.
Weitere Millionen Euro sind reingepumpt worden, um die Kosten für die Freimachung von Grundstücken zu finanzieren. Nebenbei bemerkt, Asklepios zahlt für die Grundstücke und Immobilien des ehemaligen LBK 60 Jahre lang null Komma nichts. 200 Millionen Euro, die im Wesentlichen von den Krankenhäusern selbst aufgebracht wurden, sind also geflossen. Wieder zurückgeflossen sind nach Gegenrechnung der 15 Millionen Euro für die Rückkehrer 150 Millionen Euro. Die Krankenhäuser, sieben an der Zahl, wurden also für 50 Millionen Euro netto verkauft. Für eines von den sieben Krankenhäusern, für Eilbek, hat der LBK 90 Millionen Euro bekommen. Das nennen Sie ein gutes Geschäft? Sieben Krankenhäuser, die für 50 Millionen Euro verkauft wurden und eines für 90 Millionen Euro, das nennen Sie ein gutes Geschäft? Es war von Anfang an vermurkst.
Die Kosten für diesen Verkauf liegen bei der Stadt, die Risiken liegen bei der Stadt. Was ist mit den Gewinnen, die jetzt eingebracht werden? Wurde schon einmal ein Anteil des etwa 25,1-prozentigen Gewinns an die Stadt abgeführt? Jetzt können wir
auf der Homepage von Asklepios lesen, dass die Gewinne steigen. Bis jetzt wurde davon noch nichts an die Stadt abgeführt. Warum nicht? Was geschieht mit den Gewinnen? Wie geht Asklepios mit den eigenen Beschäftigten um? Wozu braucht ein Klinikbetreiber eine Leiharbeitsfirma? Der Grund dafür wurde uns noch nie erklärt, aber sie haben eine. Bitte erklären Sie es uns, dann komme ich wieder und mache weiter. – Vielen Dank.
In aller Kürze, Herr Goldberg.
Erstens: Sie sagen, die bisher erwirtschafteten Erlöse beziehungsweise Gewinne wurden reinvestiert. Ist ja gut. Die Geschäfte wurden dennoch in den ersten vier Jahren so geregelt, dass zum einen die Ergebnisse schlecht genug waren, um den Kaufpreis mindern zu können, und es zum anderen notwendig war, von dieser sogenannten atmenden Kreditlinie in Höhe von 75 Millionen Euro 60 Millionen Euro in Anspruch zu nehmen. Merkwürdigerweise sieht das erste Jahr danach plötzlich besser aus.
In diesem ersten Jahr danach wurden Gewinne erzielt, von denen aber im Moment noch niemand sagt, was mit ihnen geschehen ist beziehungsweise geschieht, also ob sie reinvestiert worden sind oder ob sie ausgeschüttet werden. In der Verkaufsdrucksache stand, dass Gewinne auszuschütten seien, es sei denn, beide Seiten seien damit einverstanden, etwas anderes damit zu tun. Das kann nur bedeuten, dass diese Gewinne, die neuerdings dort erzielt worden sind, unter Beteiligung und mit Billigung der Stadt wieder reinvestiert worden sind. Das will ich nicht kritisieren, ich möchte nur wissen, ob es tatsächlich so ist. Deswegen würde ich gerne vonseiten der Stadt erfahren, a) wie hoch die Gewinne waren, und b) wo sie reinvestiert beziehungsweise ob sie überhaupt
reinvestiert worden sind. Darüber haben wir bisher noch nichts erfahren. Das wäre aber schon interessant, denn bisher waren die Verluste so, dass die Stadt nachzahlen musste.
Zweitens: Die Sache mit den Rückkehrern ist Ihnen offenkundig wirklich ein Dorn im Auge. Aber es ist nun einmal so, dass diese Menschen, die vor Jahren ihre Arbeit im öffentlichen Dienst begonnen haben, von ihrem Rückkehrrecht Gebrauch machen können. Das wusste auch der Käufer ganz genau und die Stadt selbst hat sich wieder einmal sehenden Auges in den Irrtum begeben zu meinen, es käme keiner zurück, weil dieser neu gewonnene strategische Partner so mit seinen Beschäftigten umgehen würde, dass sie gerne dort arbeiten; alles Irrtum. Ganz viele der knapp 2000 Mitarbeiter mit Rückkehrrecht haben es in Anspruch genommen und die meisten haben es auch bekommen. Deswegen ist es, wie es ist, und die Stadt zahlt dafür. Das war bereits zum Zeitpunkt des Verkaufs abzusehen, alles andere war Augenwischerei. Die Stadt zahlt und Asklepios macht Gewinne.
Vielen Dank, Herr Präsident. Es wurde jetzt sehr viel Richtiges gesagt. Ihr Antrag, Frau Heitmann, geht selbstverständlich völlig in Ordnung. Aber wir sind uns auch sicherlich einig, dass dies nicht alles ist, sondern dass es dann weitergehen wird und muss. Es ist völlig richtig, dort anzusetzen, wo es um Jugendliche geht, die dabei sind, irgendwo hineinzurutschen, wo sie besser nicht hineinrutschen sollten. Von daher ist auch der Präventionsansatz der eigentlich Wichtige.
Nur eines, Herr Böttger, fiel mir wieder auf. Ihre drogenfreie Kindheit und Jugend ist eine gute Sache, es gibt sie aber nicht. Es gibt Jugendliche, die in jedem Fall mit allem, was es an Drogen gibt, irgendwann und irgendwie einmal in Berührung kommen und dies auch möchten. Wir müssen es schaffen, sie in die Lage zu versetzen, damit richtig umzugehen.
Der Ansatz, dass sie nie etwas damit zu tun haben, ist einfach naiv. Es geht nicht, sie probieren es aus, ob es Alkohol ist oder Poker, sie probieren es einfach aus.
Deswegen ist es völlig richtig, erst einmal zu sehen, wie es in Punkt 1 des Antrags der LINKEN steht, wie man die Prävention stärkt. Wenn wir im Ausschuss erfahren, dass die Gymnasien am meisten nach den Hilfestellungen nachfragen, dann muss man überlegen, wie man sich an diejenigen wendet, bei denen diese Hilfestellungen noch nicht so nachgefragt wurden, zum Beispiel die Berufsschulen. Dies sollte man verstärken. Es ist genauso richtig zu überlegen, wie man mit technischen Bedingungen die Möglichkeit für Jugendliche einschränkt, Dinge zu tun, die sie nicht tun sollten, zum Beispiel in Spielhallen abzuhängen und dort viel zu viel Geld auszugeben. Deswegen ist die Paysafecard für über und unter 18-Jährige und die Kontrolle, ob jemand über 18 ist, auch völlig richtig. Ebenso stimmt es, dass die Spielhallen das eigentliche Problem sind, aber auch das Internet, weil dort der Zugang zu einfach ist.
Dies ist alles völlig richtig, aber haben Sie bitte nicht die Naivität zu meinen, man könne das Problem völlig abstellen. Das geht nicht, man muss die Jugendlichen in die Lage versetzen, damit richtig umzugehen. Hier finden der Antrag der Grünen und der erste Punkt des Antrags der LINKEN auch
unsere volle Zustimmung, wir werden deswegen auch zustimmen.
Zum zweiten Punkt der LINKEN: Mir würde auch einfallen, wo ich noch Stellen im Suchthilfesystem haben möchte, aber nicht nur in diesem, sondern auch in anderen Bereichen. Darüber nachzudenken sollten wir uns für die Haushaltsberatungen aufheben, dort gehört es hin. Man muss auch sehen, wo auf welche Weise um- und nachgesteuert werden kann. Deswegen möchten wir der Forderung nicht zustimmen, jetzt ad hoc wie aus der Hüfte geschossen zwei Stellen irgendwo zu schaffen, ohne gründlich darüber nachgedacht zu haben, wo sie genau hingehören.
Schade finde ich, dass der dritte Antrag zu diesem Bereich, nämlich der der CDU zu den Spielhallen, nicht einfach dazu gelegt wurde. Wir hätten ihn hier auch debattieren können, dies wäre sinnvoll gewesen, obwohl der Antrag selbst von den dreien am wenigsten sinnvoll ist. Aber dazu morgen mehr.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Kreuzmann, Ihre Ausführungen am Ende möchte ich noch einmal aufgreifen. Der Senat nimmt seine Aufgabe im Aufsichtsrat wahr und stellt sicher, dass der Anteil der Zeit
arbeitskräfte bei Asklepios so niedrig bleibt, wie er die letzten Jahre war.
Ich möchte, dass der Anteil von Zeitarbeitskräften bei Asklepios niedrig bleibt.
Das sei, sagt Ihr Kollege gerade, nicht die Aufgabe des Aufsichtsrats.
Ich möchte vom Senat hören, ob er bereit ist, seine Aufgaben im Aufsichtsrat dahingehend wahrzunehmen, dass er über seine 25,1 Prozent Minderheitenbeteiligung, aber immerhin mit einer Sperrminorität, sicherstellt, dass der Anteil der Leiharbeitskräfte bei Asklepios ein Ausmaß nicht überschreitet, das die Pflege stark beeinträchtigen würde. Das ist nämlich genau das, was wir befürchten, und zwar mit einigem Recht.
Vor fünf Jahren haben wir hier den Verkauf des LBK an Asklepios debattiert. Damals waren wir der Meinung, dass er nicht verkauft, sondern verschenkt werde. Mittlerweile liegen Zahlen vor, die stark darauf hinweisen, dass diese Befürchtung voll und ganz eintreten wird. Wir werden das nächstes Jahr nachprüfen, wenn die ersten vier Jahre abgelaufen sind, wenn dann festgestellt werden wird, ob der Kaufpreis heruntergesetzt werden kann, wie viel an Dispositionskredit in Anspruch genommen worden ist und dergleichen mehr. Das ist heute nicht das Thema.
Heute geht es um das Thema, das wir damals auch angesprochen haben, nämlich die Befürchtung, dass mit einer Privatisierung der Krankenhäuser eine Verschlechterung der Pflege einhergeht. Das hat seine Ursache schlicht darin, dass, wenn ein Krankenhaus Gewinn erzielen möchte, es bei dem System der DRGs fast nur eine Stellschraube gibt, um dies zu erreichen, und das ist die Kostenschraube. Das heißt, man muss die Kosten senken, um innerhalb der DRGs, innerhalb dieses Abrechnungssystems, Gewinn erzeugen zu können. Mittlerweile wissen wir, dass Asklepios immer noch keinen Gewinn erzielt hat. Auch nach der Privatisierung ist dies nicht gelungen, obwohl von Anfang an genau beim Personal gespart worden ist, indem ein neuer Tarifvertrag für das Stammpersonal abgeschlossen worden ist, was noch gut war. Jetzt wird das Stammpersonal zunehmend durch Leiharbeit ersetzt.
Deswegen habe ich eine Kleine Anfrage gestellt und dachte, über deren Beantwortung sicherstellen zu können, dass das nicht geschieht. Die Antwort lautet: Über diese Geschäftsgeheimnisse gibt Asklepios und damit der Senat keine Auskunft. Es wurde nicht eine einzige Frage beantwortet, etwa danach, welcher Anteil des Personals vollzeit- und
welcher Anteil teilzeitbeschäftigt ist, wie viele nach welchem Tarif bezahlt werden und nach welchem Tarifvertrag. Es wurde nicht beantwortet, wie hoch der Anteil der Leiharbeit ist und von daher sind Ihre Worte Schall und Rauch. Der Senat soll diese Fragen beantworten, dann wissen wir es.
Weshalb hat Asklepios eine eigene Personalservicegesellschaft gegründet, die nichts anderes tut, als Leiharbeiter zu verleihen, und zwar an sich selbst? Nächste Frage: Was kostet so jemand? Was muss ein Krankenhaus an diese Personalservicegesellschaft für einen Menschen überweisen, der als Leiharbeiter tätig ist, und was bekommt er selbst? Was bekäme im Vergleich dazu ein fest Angestellter? Wer wäre eigentlich für das Krankenhaus teurer? All das habe ich gefragt, beantwortet wurde nichts. Das alles deutet darauf hin, dass tatsächlich vieles im Argen liegt.
Es lässt sich nur dadurch beheben, dass der Senat solche Fragen beantwortet. Jetzt hat er die Gelegenheit, bitte kommen Sie her und sagen uns, was los ist.
Frau Hochheim, in Ihrer Rede waren jetzt viele Wenn und Aber und wenn es so wäre, dann könnte und hätte man.
Erstens: Der Verkauf des LBK an Asklepios war falsch,
das werden wir nächstes Jahr wirtschaftlich sehen und sehen es schon jetzt bei der Pflege.
Zweitens: Es geht hier um Krankenhäuser und die Pflege kranker Menschen, das ist kein Bereich, in dem man irgendwie irgendetwas mit Leiharbeit überbrücken könnte. Es geht um die Pflege kranker Menschen und da braucht man qualifiziertes Personal.
Drittens: Sie sagen, es gäbe keinen Missbrauch in dem Sinne, dass Stammarbeitsplätze abgebaut würden und Leiharbeit zunähme. Wenn das so sein sollte, dann wollen wir das nicht im Konjunktiv hören, sondern im Indikativ und von denen, die dafür verantwortlich sind. Die sollen dann hierherkommen und klipp und klar sagen, was Sache ist.
Viertens: Sie sagten gerade, der Senat würde einschreiten, wenn Leiharbeit zulasten der Stammbelegschaft überhandnähme. Ist das so? Was genau tut der Senat und wann tut er es? Der Senat hat jetzt Gelegenheit, mit seiner 25,1-Prozent-Sperrminorität im Aufsichtsrat ganz einfach sicherzustellen, dass der Anteil von Leiharbeit in den Asklepios-Kliniken nicht zunimmt.
Dann soll er es doch tun. Dann soll der Senat hier sagen, dass er das in Anspruch nimmt und entsprechend tätig wird – bitte ohne Umschweife und so, wie es ist.
– Ja, Herr Krüger, ich weiß, was ich sagen will
und möchte deswegen auch gleich mit Ihnen beginnen und mit dem Konsens, den wir vor zweieinhalb Jahren gemeinsam erarbeitet hatten. Er war verbunden mit einiger Vorarbeit, die ausführlich vonstattengegangen war. Es gab zwei Expertenanhörungen, wenn ich mich recht erinnere und ein Ergebnis, das nunmehr bei uns zu einem Zusatzantrag führte, der in der Tat nicht kreativ ist. Da gebe ich Ihnen völlig recht. Er entspricht nämlich präzise dem, was wir mit der GAL zusammen damals ausgehandelt hatten, mit der Ausnahme dessen, was vom Bundesverfassungsgericht beanstandet worden ist. Insofern verstehe ich nicht, was Sie heute gegen das haben, was wir vor zweieinhalb Jahren nicht nur gemeinsam ausgehandelt, sondern auch gemeinsam beschlossen haben.
Zweitens gebe ich Ihnen recht, dass dieses Nichtraucherschutzgesetz, das wir damals verabschiedet haben, insofern erfolgreich gewesen ist, als es darum ging, Menschen,
die nicht von Rauch belästigt werden wollen, von denjenigen zu trennen, die in Kauf nehmen, Rauch zu erzeugen und davon belästigt zu werden. Diese Trennung hat erfolgreich stattgefunden, das haben Sie selber gerade gesagt. Was also macht es notwendig, an dem Verfassungsgerichtsurteil etwas von dem zu ändern, was dort vorgegeben worden ist, statt zu sagen, dass es zwei völlig rechtssichere Möglichkeiten gibt. Die eine Möglichkeit – Sie haben sie angeführt – wäre ein komplettes Rauchverbot in öffentlichen Räumen. Die zweite Möglichkeit haben wir gewählt, nämlich hart an dem, was das Verfassungsgericht vorgegeben hat, entlang zu formulieren und von dem Kompromiss auszugehen, den wir damals gefunden hatten; das legen wir vor. Ihre Vorlage haben Sie ein halbes Jahr lang verschleppt, dann mit heißer Nadel gestrickt und jetzt haben Sie einen Kompromiss zwischen nahezu unvereinbaren Positionen gefunden,
der unserer Meinung nach mit hoher Wahrscheinlichkeit wieder einkassiert werden dürfte.
Von daher haben wir uns bei der Frage, welche der beiden rechtssicheren Positionen wir einnehmen, mehrheitlich für die entschieden, das beizubehalten, wovon Sie gerade selber sagten, es sei doch recht erfolgreich gewesen; das zu unserem Vorschlag.
Das letzte halbe Jahr ist weitgehend in dem Dissens zwischen GAL und CDU verplempert worden.
Was wir wollen, haben wir vor drei Jahren mit Ihnen und der CDU ausgehandelt und dazu stehen wir noch. Ihr Kompromiss sorgt nun dafür, dass all diejenigen, die jetzt ihren Betrieb den neuen Gegebenheiten anpassen möchten, genau eine Woche Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr haben. Ich darf Sie wieder an die Zeit von vor zwei Jahren erinnern. Damals haben wir es geschafft, das Gesetz im Sommer mit Wirkung zum 1. Januar zu verabschieden. Da hatten alle Betriebe die Möglichkeit, sich an die neuen Erfordernisse anzupassen. Es war im Übrigen ein Ergebnis der öffentlichen Anhörung, dass die Betriebe jetzt vor großen Schwierigkeiten stehen. Daran haben Sie sich auch nicht gehalten.
Das Verfassungsgericht hat den Gleichheitsgrundsatz eingefordert. Da hätte es zwei Möglichkeiten gegeben: Einmal das totale Rauchverbot und zum zweiten das, was wir vorlegen. Was Sie vorlegen, wird mit hoher Wahrscheinlichkeit innerhalb kurzer Zeit erstens – wie Sie es nannten – kreativ umgangen werden und zweitens auch noch einkassiert. Das wollten wir vermeiden.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Heitmann, ich möchte Sie beglückwünschen zu Ihrer antizipatorischen Fähigkeit, letzte Woche bei der Anmeldung des Themas schon gewusst zu haben, welche Bedeutung es in dieser Woche durch dummerhafte Äußerungen des für Spielcasinos zuständigen Senators bekommen würde.
Ansonsten kann ich meinen Vorrednern, Frau Heitmann und Herrn Krüger, weitestgehend zustimmen. Sie haben alles richtig und zutreffend beschrieben. Von daher finden auch wir es angemessen, eine Fachtagung durchzuführen. Wir könnten Ihrem Antrag sogar anstandslos zustimmen, wenn Sie aufgeführt hätten, was die Fachtagung tun soll. Es wäre nicht schlecht, ein bisschen genauer zu definieren, was eigentlich konkret erfragt und diskutiert werden soll. Da ist zum Beispiel die zuneh
mende Bedeutung des Internets. Welche Rolle spielt das Internet im Vergleich mit anderen Zugangsmöglichkeiten zu Glücksspielen? Fragen dieser Art sollte man durchaus ein wenig genauer festlegen. Von daher sollte dieses Thema unbedingt an den Ausschuss überwiesen werden, zumal in unserem Ausschuss – Herr Krüger, das werden Sie sicher bestätigen – bei solchen Themen immer ruhig und sachbezogen diskutiert wird. Es geht uns dort nicht um Showveranstaltungen. Die vorliegenden Anträge sollten unbedingt im Ausschuss beraten werden, um in Ruhe zu schauen, wie man eine solche Fachtagung ordentlich vorbereiten und zielorientiert gestalten kann.
Zum Antrag der LINKEN: Wir möchten keine Konkurrenz aufbauen, bevor wir überhaupt Bescheid wissen, wo es längs geht. Wir sind gerne bereit, eine Fachtagung durchzuführen. Diese sollte aber ein Ziel und eine Richtung haben, die wir selber festlegen können, und zwar in Zusammenarbeit mit Ihnen. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Debatte hat besonnen begonnen
und war, beginnend bei Frau Schneider, dadurch geprägt, Problemlösungen zu suchen, was jetzt, am Ende, nicht mehr der Fall war. Es wurde keine Problemlösung gesucht, sondern der Versuch unternommen, zu eskalieren. Genau das, was wir nicht tun sollten, Herr Warnholz, haben Sie getan.
Es kann nur darum gehen, sicherzustellen, dass möglichst wenige Straftaten begangen werden können. Das kann nicht nur die Polizei alleine erreichen. Wir können nicht abwarten, bis das nächste Schanzenfest oder der Erste Mai plötzlich über uns kommt, sondern wir müssen – Herr Ahlhaus, da haben Sie völlig recht – jetzt eine breite gesellschaftliche Debatte führen, um zu erreichen, dass dieses Konglomerat von unterschiedlichen Gewalttätern und Gewalttouristen es der Polizei nicht mehr nahezu unmöglich macht, ihren Job so zu erledigen, dass anschließend nicht so viele Verletzte zu beklagen sind.
Daher heißt Deeskalation erstens, dass wir jetzt dafür sorgen müssen, dass so etwas nach Möglichkeit nicht mehr in diesem Ausmaß geschehen kann und dass zweitens die Polizei selbst nicht mehr diesen Gefährdungen ausgesetzt ist und dass drittens die Polizeiführung auch bitte in Betracht zieht, dass eine erhöhte Zahl der Verletzten, wie sie hier zu verzeichnen ist, wohl auch etwas mit ihrer Strategie zu tun haben könnte.
Von daher, Herr Ahlhaus, sind Sie mir ein bisschen zu schnell, indem Sie feststellen, dass die Strategie offenkundig die richtige gewesen sein muss. Das möchte ich doch bitte noch einmal gründlich überprüft wissen.
Von daher ist es auch richtig, dass wir nächste Woche im Innenausschuss noch einmal darüber reden.
Schärfere Strafen für wen, Herr Ahlhaus und Herr Warnholz? Für die, die erwischt werden und für die, von denen man nächstes Jahr nicht mehr weiß, wer sie waren? Herr Dressel hat nachgefragt, wie während der letzten Jahre bei ähnlichen Anlässen die festgestellten Straftäter belangt worden sind, und kurioserweise lautete die Antwort, dass der Senat es nicht wüsste. Wie soll man denn eine Analyse von solchen Dingen vornehmen, wenn man die Daten dazu nicht erhebt? Dritte Frage: es gibt bei uns die Unterbindungsgewahrsamnahme. Wie soll man dieses Instrument einsetzen, wenn man nicht weiß, bei wem, obwohl man es wissen könnte?
All das müssen wir untersuchen und in aller Ruhe zusehen, wie wir mit solchen Instrumenten, die es bereits gibt, offenkundig aber nicht wahrgenommen werden, zurechtkommen, um dem Ganzen besser vorbeugen zu können und nicht einfach nur nach höheren Strafen schreien, wenn die Instrumente längst da sind.
Strategie der Polizei und der Steinewerfer, Frau Möller …
Da haben Sie recht, nur, welche Strategie verbirgt sich bei den Steinewerfern? Ich sage es jetzt einmal verkürzt: gar keine. Sie haben die Strategie der Polizei angesprochen und das Verhalten der Akteure auf der anderen Seite. Entschuldigung, das Wort Strategie nehme ich zurück. Was verbirgt sich dahinter? Die klassischen Chaoten, denen es um Gewalt geht, bleiben ja nicht mehr allein, was der Polizei die Arbeit erschwert. Unter sie mischen sich Gewalttouristen, die man kaum von den Gewalttätigen trennen kann. In welcher Gesellschaft leben wir eigentlich, dass Leute, wo auch immer sie aufwachsen mögen, kein anderes Vergnügen mehr kennen als dorthin zu reisen, wo man aus einer anonymen Masse heraus gewaltvolle Szenen miterleben kann? Auch darüber sollten wir gründlich nachdenken
und nicht warten, bis es zum nächsten Gewaltausbruch kommt. Wenn wir diese Versäumnisse so weiterführen, lassen wir die Polizisten allein mit ei
nem Problem, das mit rein polizeilichen Mitteln gar nicht mehr lösbar ist. In dieser Hinsicht steht uns viel Arbeit bevor, die wir möglichst schnell angehen sollten.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Mir ist immer noch nicht aufgegangen, weshalb dieses Thema in einer Aktuellen Stunde debattiert werden muss.
Hamburg hat 1,7 Millionen Einwohner oder etwas darüber, es war ja eine wachsende Stadt. Infolgedessen hat Hamburg auch viele Krankenhäuser, es gibt viele Patienten und auch viele Operationen; Sie haben das gerade aufgezählt. Aber was das mit Aktueller Stunde zu tun hat, ist mir völlig schleierhaft.
Packen Sie alles, was der Senator und Sie angekündigt haben, in Anträge und setzen es um, dann ist das eine saubere Sache. Aber das hier zu debattieren ohne irgendeinen Aktualitätswert, ohne irgendeinen Neuigkeitswert ist völlig absurd. Mir ist
völlig schleierhaft, was Sie eigentlich wollen, Frau Heitmann.
Die demographische Entwicklung zusammenzubringen mit dem Konjunkturprogramm ist auch interessant. Wie ist das Konjunkturprogramm zu verstehen, neue Hüften für die Konjunktur?
Was soll das alles hier, außer es geht darum zu versuchen, die kommende Debatte noch zu verhindern; deswegen höre ich jetzt auch auf.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich weiß, wie spät es ist, und werde mich deswegen kurz fassen.
Herr Krüger, Sie haben den Sinn und Zweck dieses Antrags ein bisschen falsch verstanden. Es mag richtig sein, dass im Durchschnitt mehr Ärzte in Hamburg tätig sind als es eigentlich sein müssten. Aber damit benehmen Sie sich wie jener Statistiker, der mit dem Kopf in der Bratröhre und den Füßen im Eiswasser steckend meint, im Durchschnitt fühle er sich sehr wohl. Darum geht es nicht, es geht um die Verteilung auf die einzelnen Stadtteile. Dort wird es interessant und darum geht es auch in diesem Antrag; insofern war Ihre Rede am Thema vorbei.
Frau Heitmann, der Ansatz, unser Anliegen sei gut, aber der Antrag irgendwie falsch, schreit nach einer Überweisung an den Ausschuss, damit Sie uns dort klarmachen können, wo es langgeht. Das wollen Sie aber irgendwie um alles in der Welt nicht tun. Sie werfen uns vor, wir würden Ursache und Wirkung verwechseln. Das habe ich nicht ganz verstanden, das könnten Sie uns dort erklären, das wollen Sie aber nicht. Weil die Verteilung von MVZs, Medizinischen Versorgungszentren, über Hamburg gut erfolgt, hätten wir eigentlich eine Möglichkeit gehabt, auf jemanden einwirken zu können, um das richtig zu machen, Asklepios führt solche Einrichtungen in großer Zahl ein. Wenn ich das richtig sehe, ist die Stadt immer noch mit 25,1 Prozent daran beteiligt. Tut sie etwas, damit das gut geschieht oder wäre es nicht vielleicht noch besser gewesen, die Einflussmöglichkeiten der Stadt dort besser zu belassen als sie jetzt sind? Das ist ein altes Thema, aber ich möchte es noch einmal anführen. Ohne die Krankenhäuser zu
verscherbeln, wie es passiert ist, hätten wir bessere Möglichkeiten, darauf einzuwirken, dass das gut geschieht.
Weshalb man nicht an den Ausschuss überweisen kann, dass eine Bestandsanalyse der ambulanten Versorgung in den sozialen Brennpunkten erarbeitet wird und auf deren Grundlage zu prüfen sei, welche finanziellen Anreize geeignet sind, um eine Niederlassung von Kassenärzten in sozialen Brennpunkten zu fördern, weshalb das nicht gerade ganz ausdrücklich etwas für den Ausschuss ist, Frau Heitmann, müssten Sie mir noch einmal erklären, ich verstehe es nicht.
Vielen Dank, Herr Präsident. Meine Damen und Herren! Niemand, Herr Voet van Vormizeele, hat heute von diesem Platz aus der Polizei unterstellt, strukturell Straftaten zu begehen oder zu vereiteln.
Wir sollten deswegen zur Sachlichkeit zurückkehren und das ganze Problem auf das reduzieren, um was es tatsächlich geht.
Erstens: Wir haben seit 1995 die Polizeiliche Dienstvorschrift. Die ist insoweit in Ordnung. Es ist aber wieder notwendig nachzufragen, in welcher Weise innerhalb der Polizei Überzeugungsarbeit geleistet wird, damit Polizisten im Dienst ein Namensschild tragen beziehungsweise ihre Visitenkarte weiterreichen, sie sich also im Sinne einer Dienstleistung am Bürger kenntlich machen, um mit ihm in einen unverkrampften und offenen Dialog zu treten.
Ich will nicht lange reden, denn der Antrag wird überwiesen und wir können im Ausschuss in Ruhe darüber diskutieren.
Zweitens: Was geschieht, wenn einzelne Polizisten aus geschlossenen Einheiten nicht erkennbar sind und im Rahmen solcher Aktionen möglicherweise Straftaten begangen wurden? Dann muss man nicht auf Einstellungsquoten von Verfahren zurückgreifen. In der Antwort des Senats vom 31. Oktober steht:
"Im Rahmen der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen kommt es vereinzelt – insbesondere bei Einsätzen von geschlossenen Einheiten, bei denen die Beamten einheitli
che Uniformen und einen Helm mit Visier tragen – zu Schwierigkeiten bei der Identifizierung von tatverdächtigen Polizeibeamten. Das Dezernat Interne Ermittlungen hatte vereinzelt aufgrund fehlender Namensangaben Schwierigkeiten bei der Ermittlung von Polizeibediensteten, denen ein strafrechtlich relevantes Fehlverhalten vorgeworfen wird."
Wir sind uns einig, dass wir alles tun müssen, um das auf ein Minimum zu reduzieren.
Wir können im Ausschuss darüber diskutieren, welches der richtige Weg ist, ob man eine gesetzliche Vorschrift braucht, ob man durch geeignete Personalförderungsmaßnahmen dafür sorgt, dass Polizeibeamtinnen und –beamten das selbst in die Hand nehmen, und ob die Aufnahmen, die von der Polizei bei Demonstrationen gemacht werden, dazu herangezogen werden können, staatsanwaltschaftliche Aufklärung zu unterstützen. Wir brauchen keine gesetzliche Vorschrift, aber es muss etwas geschehen, um solche Dinge zu minimieren.
Vizepräsident Wolfgang Joithe–von Krosigk: Das Wort hat Frau Möller.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine Damen und Herren! Das Problem bei dieser Geschichte ist nicht neu. Deswegen überrascht es umso mehr, dass erst jetzt – drei, vier Wochen vor dem Ende der Betreuung der Klientinnen und Klienten – mit großer Hektik begonnen wurde, nach Lösungen zu suchen. Vorher war davon nur zu spüren und zu bemerken, hier sollte ein unliebsamer Träger– warum auch immer – schlicht und ergreifend "platt gemacht" werden. Das war das eigentliche Ziel der Behörde. Die Behörde ging den ganzen Sommer über in keiner Weise auf die eigentlichen Probleme ein und konnte nicht sagen, wie die dortigen Klientinnen und Klienten weiter betreut werden könnten, sodass sie nicht verloren gehen.
(Beifall bei der SPD und bei Kersten Artus DIE LINKE Selbstverständlich haben Sie Recht, Herr Wersich, wenn Sie sagen, das Drogenhilfesystem in Ham- burg könnte jederzeit 200 Einzelpersonen aufneh- men. Die Frage ist aber, ob genau diese 200 Leu- te, die dort betreut werden oder betreut worden sind, auch da ankommen. Das bezweifeln wir stark. Es geht darum, ob man diese drei Standbei- ne, auf denen dieser Träger mittlerweile steht, er- halten sollte. Zwei bleiben, wenn ich das richtig se- he: die Wohnungen bleiben weiterhin angemietet, die Arbeitsgelegenheiten stehen diesem Träger weiterhin zur Verfügung. Lediglich das, was dort gewissermaßen als Wohnstube genutzt wird – die psychosoziale Betreuung, die Beratungstätigkeit –, soll jetzt zu einem anderen Träger übergehen. (Antje Möller GAL: Das ist doch das Einzige, was je gefördert wurde!)
Ob das im Hinblick auf die Betreuung dieser Leute effizient ist, Frau Möller wage ich zu bezweifeln.
Frau Möller, es wäre interessant, in aller Ruhe darüber zu reden, wie die schwarz-grüne Drogenpolitik aussieht, denn im Moment weiß ich das noch nicht. Das sollte nicht in der Hektik geschehen, die jetzt im Zusammenhang mit dem Träger Subway notgedrungen fällig ist, weil das, was vorgesehen ist, meiner Überzeugung nach so nicht funktionieren wird. So werden einige Leute verloren gehen. Das ist das Problem.
Am Ende wird die Behörde einen kleinen Träger erfolgreich kleinbekommen haben und vermutlich mit hoher Wahrscheinlichkeit vor Gericht so erfolgreich sein wie bisher, denn in allen drei Verfahren, die der Träger gegen die Behörde durchgeführt hat, hat sie fulminant verloren. So viel zur Wahrscheinlichkeitsabschätzung hinsichtlich der Erfolgsaussichten vor Gericht. Wie soll es weitergehen, wenn nicht so, dass man sich jetzt ganz schnell die "lumpige" Summe von 50 000 Euro besorgt, damit es so weitergehen kann, bis eine vernünftige Lösung gefunden worden ist. Diese wurde dadurch verpasst, Herr Wersich, dass im letzten Jahr nichts getan wurde. Sie hätten zum Beispiel eine Ausschreibung machen können für das, was dieser Träger anbietet. Das ist nicht geschehen. Sie haben abgewartet, bis es nicht mehr weitergeht. Das ist der Skandal in der Geschichte.
Vielen Dank, Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nachdem es jetzt
etwas durcheinander gegangen ist, versuche ich, die Dinge noch einmal klarzustellen,
jedenfalls so, wie es sich für meine Partei darstellt.
Erstens: Camps wie dieses Klimacamp vereinbaren Tagungen oder was auch immer mit dem Ziel, politische Fragen zu bearbeiten und zu diskutieren und finden in dieser Stadt weiterhin jederzeit statt
und sie können unter dem Schutz dieser Stadt stattfinden.
Zweitens: Aktionen, die aus solchen Treffen hervorgehen – Aktionen, Demonstrationen oder was auch immer, auch Aktionen, die anders sind als das, was man üblicherweise kennt –, stehen unter dem Schutz der Politik dieser Stadt.
Drittens: Steine werfen gehört nicht dazu.
Steine werfen ist eine Straftat und insofern zu verfolgen.
Viertens: Wenn es einen solchen zeitlichen Zusammenhang zwischen diesem Klimacamp und einigen Steinewerfereien bis hin zu Anschlägen – und ich sage dieses Wort absichtlich, Herr Steffen – auf Privatwohnungen einzelner Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter im öffentlichen Dienst gibt – da gebe ich Ihnen wieder Recht –, dann kann es keinerlei Sippenhaft geben und es kann keinerlei Rückschluss gezogen werden auf die Teilnehmer und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieses Camps. Was ich aber unbedingt erwarte, ist eine Distanzierung der Menschen von diesen Anschlägen, die in diesem Camp sind. Das bedauere ich, dass es eine solche Distanzierung nicht gegeben hat.
Ich bedauere es umso mehr, dass genau dadurch, dass diese Distanzierung ausblieb, die Ziele dieses Camps konterkariert worden sind. Das war der inhaltliche Fehler, der dort geschehen ist. Dadurch wurden die Ziele des Camps desavauiert oder zumindest belastet.
An dieser Stelle möchte ich noch einmal zu diesem Camp Reader kommen, der schon vor Beginn des Camps vorlag und in dem leider einige Passagen standen, die so nicht hätten stehen bleiben dürfen.
Man darf am Anfang nicht sagen, wir geben den Mitarbeitern in den einzelnen Dienststellen Gesichter, und dann am Ende unter der Überschrift Adressen Namen nennen – zwei von diesen vier genannten Namen waren Opfer von solchen Anschlägen –, und dann sagen, das konnte man aber nicht ahnen, nur deswegen, weil die Namen zusammengeschrieben worden sind mit den Adressen der Dienststellen. Da fanden wir dann doch den Ansatz der Polizeiführung etwas dürftig zu sagen, wir bewachen jetzt besonders die Dienststellen. Das war unserer Meinung nach zu wenig. Da hätte man mehr an Schutz bieten müssen, Herr Steffen, und zwar wirklich mehr als das, was im Innenausschuss deutlich wurde und dort vonseiten des Staatsschutzes gesagt worden ist. Ich darf es Ihnen noch einmal vorlesen:
"Es sind eben bei den Objekten entsprechende Maßnahmen durchgeführt worden, das heißt beispielsweise für die Ausländerbehörde. Aber – wie schon gesagt – es sind nicht die Privatanschriften dieser Mitarbeiter des Amtes E hier aufgeführt worden, sodass zu dem Zeitpunkt keine Maßnahmen durchgeführt worden sind."
Es sind keine Maßnahmen durchgeführt worden zum Schutz der Privatwohnungen dieser vier Leute, die namentlich genannt worden sind. Das halten wir ebenfalls für ein Versäumnis.
Zu den Polizeieinsätzen. Die müssen aufgearbeitet werden von den Stellen, die dazu da sind
und nicht von Herrn Warnholz. Herr Warnholz ist nicht die Stelle, die dafür zuständig ist. Selbstverständlich gilt auch hier: Straftat bleibt Straftat. Wenn es welche gegeben haben sollte, dann muss es entsprechende Konsequenzen haben. Aber bitte nach sauberer Klärung dessen, was tatsächlich gewesen ist.
Ich hoffe, dass ich insofern noch ein bisschen zur Klarheit beitragen konnte.
Nur eines muss ich am Schluss noch sagen. Es tut mir leid, auch wenn es vielleicht ein bisschen billig klingen mag, Frau Möller. Wo um Himmels Willen war vorhin Ihre Position?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Liebe Frau Heitmann, Sie dürfen versichert sein, dass wir uns mindestens seit zehn Jahren mit diesem Problem befassen
und dass uns durchaus bewusst ist, dass damit leider immer noch nichts gewonnen wurde. Anfang dieses Jahrzehnts gab es einen großangelegten Versuch in mehreren Großstädten dieses Landes. Der wurde erfolgreich abgeschlossen dahingehend, dass festgestellt wurde, man möge diese diamorphingestützte Behandlung für Schwerstabhängige einführen. Das ist in der Tat bisher nicht geschehen. Um zu vermeiden, dass diejenigen Probanten, die an diesem Versuch teilnehmen konnten, wieder ins Nichts zurückfallen, wurde seit Beendigung dieses Versuchs – ich meine, das war 2004, 2005, ich kann mich fast nicht mehr daran erinnern, wie lange das her ist – immer wieder sukzessive sichergestellt, dass diejenigen, die am Programm teilnahmen, bis dahin weiter daran teilnehmen durften. Das reicht aber nicht mehr und jetzt kommt das neue Programm. Das werden immer weniger und diejenigen, die es bräuchten, bleiben weiterhin draußen, denn eines müssen Sie begreifen: Es sind seitdem nicht weniger Heroinsüchtige in dieser Stadt, sondern diese Anzahl ist so konstant, dass man sich wirklich überlegen muss, was man an dieser Stelle mehr tun kann und – ausgehend von dem Ausgang dieser Studie – auch tun muss, um denen zu helfen.
So haben einige Städte – Köln, Frankfurt, Karlsruhe – das Ganze noch ein bisschen erweitert und das steht auch in unserem Antrag. Die nehmen unter denselben Voraussetzungen wie die alten Teilnehmerinnen und Teilnehmer da hineingekommen sind, neue auf. Daran muss man denken, um – ausgehend von den Erkenntnissen dieser Studie – das zu tun, was dort festgestellt wurde und was den Leuten auch tatsächlich nutzt, denn es gibt sie nach wie vor. Es genügt nicht, denen, die bisher daran teilgenommen haben und die immer weniger wurden, das bis zum Sankt Nimmerleinstag fortzusetzen, aber keine neuen aufzunehmen. Da muss wieder Dampf rein und das war die Intention dieses Antrags. Wie man das macht, ist Sache des Gesundheitsausschusses. Deswegen kann es nicht anders sein, als dass dieser Antrag dorthin überwiesen wird. Wir wollen nichts über das Knie brechen, aber wir wollen es dort debattieren, wo es hingehört. Deswegen verstehe ich nicht, wie Sie zu einer Ablehnung der Überweisung kommen können.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Erstens: Herr Maaß, Ihr Koalitionsvertrag interessiert mich im Moment überhaupt noch nicht. Da warten wir in aller Ruhe ab, was dabei herauskommen wird, und zwar im Alltag.
Zweitens: Was mich interessiert, ist, wie man solchen Ausschreitungen bei Demonstrationen vorbeugen kann, die unbedingt notwendig sind, nämlich dann, wenn – wie Herr Rose es dargestellt hat – Neonazis den 1. Mai missbrauchen wollen und nicht nur ihre Meinung, sondern auch ihre Gewaltandrohung wahr werden lassen wollen und jeder Demokrat alles tun muss, was er tun kann, um dem Einhalt zu gebieten. Das ist das Zweite, was dringend notwendig ist. Dazu, Frau Möller, möchte ich gerne Ihr Wort vom breiten Bündnis aufnehmen.
Das breite Bündnis muss dann aber über das ganze Haus hinweggehen. Es muss aus allen Bereichen dieses Hauses und insbesondere auch vom Senat klargestellt werden, wo wir alle stehen. Auch da möchte ich Herrn Rose beipflichten, dass dazu zu wenig gesagt wurde.
Ein weiterer Punkt. Wir oder manche unter uns haben möglicherweise auch einen gewissen Einfluss auf Anmelder von Demonstrationen. Auch diesen Einfluss müssen wir wahrnehmen, alle so, wie wir es können, um sicherzustellen, dass Gewalttäter dann, wenn sie sich in die selbst angemeldete Demonstration einmischen möchten, möglichst wenig Chancen haben, das zu tun, was dann am 1. Mai geschehen ist. Das ist dringend notwendig, dass wir dort, wo wir es können, Frau Möller, dann auch diesen Einfluss nehmen, dass es da keinerlei Möglichkeiten gibt, klammheimlich etwas hintenherum zuzulassen, was wir allesamt nicht wollen. Es gibt keine Rechtfertigung für Gewalt bei Demonstrationen.
Der vierte Punkt ist, dass auch von Seiten der Polizeiführung, insbesondere der politischen Führung, alles getan werden muss, um die Zusammenarbeit mit den Anmeldern von Demonstrationen so zu gestalten, dass sie auch alle Möglichkeiten haben, das in ihrer Macht Stehende zu tun, um Gewalt zu vermeiden. Die Verzögerungstaktik der Innenbehörde diesbezüglich kann nicht hilfreich gewesen sein, weil es keine Möglichkeit mehr gegeben hat, innerhalb eines einzigen Tages auf das einzugehen, was an Auflagen erst erlassen wurde und dann vom Oberverwaltungsgericht wieder eingesammelt werden musste, weil die Dokumente, die dem Oberverwaltungsgericht vorgelegt worden waren, schlicht nicht ausgereicht haben. Ein Gericht kann nur aufgrund dessen urteilen, was ihm vorliegt und in der Zeit, die ihm zur Verfügung steht. Diese Zeit war hier entschieden zu kurz und die Dokumente waren offenkundig, wenn man das Urteil liest, lückenhaft. Das darf auch nicht mehr geschehen. Kein spielerischer Umgang mehr mit solchen Dingen. Da muss die Zusammenarbeit von Anfang an auf allen Seiten seriös und ernsthaft sein mit dem Ziel, jegliche Gewalt im Zusammenhang mit solchen Demonstrationen zu unterbinden und auch den Polizisten die Möglichkeit zu geben, das tun zu können, sodass so etwas nicht geschieht wie hier. Die Taktik sorgte dafür, dass die Polizisten auf der Straße in Schwierigkeiten kamen und die waren es, die es ausbaden mussten. Das will auch keiner. Deswegen bitte kein weiterer spielerischer Umgang mehr mit solchen Dingen, sondern seriöse Planung und Zusammenarbeit im Vorfeld solcher Demonstrationen.