Bevor wir in die Tagesordnung einsteigen, möchte ich auf Folgendes hinweisen: In der heutigen Sitzung werden selbstverständlich Filmaufnahmen gemacht, auch solche, die nicht von der aktuellen Berichterstattung her bestimmt sind. Das beauftragte Team wird sich entgegen der sonst für Reporter, Fotografen und Journalisten gültigen Regelungen im gesamten Plenarsaal und im Bereich der Logen und Tribünen bewegen dürfen. Ich bitte Sie um Verständnis dafür.
Meine Damen und Herren! Mit Schreiben vom 18. Juli 2010 hat mir der Erste Bürgermeister, Herr Ole von Beust, mitgeteilt, dass er mit Wirkung zum 25. August 2010 als Erster Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg zurücktritt. Die Fraktionen sind zwischenzeitlich übereingekommen, die Wahl eines neuen Ersten Bürgermeisters als Tagesordnungspunkt 01 auf die heutige Tagesordnung zu setzen. Ein entsprechender Antrag der CDU- und der GAL-Fraktion ist Ihnen heute als Drucksache 19/7060 zugegangen.
Als Tagesordnungspunkt 02 erfolgt dann anschließend nach einer kurzen Sitzungsunterbrechung die Bestätigung der vom Ersten Bürgermeister berufenen Zweiten Bürgermeisterin sowie der übrigen Senatorinnen und Senatoren, sofern die erste Wahl zum Ziel führt.
Des Weiteren haben die Fraktionen vereinbart, die Tagesordnung um zwei weitere Punkte zu ergänzen. Es handelt sich dabei um den Bericht des Haushaltsausschusses aus der Drucksache 19/ 7000 sowie den Antrag von GAL- und CDU-Fraktion aus der Drucksache 19/7066. Die Drucksachen haben Sie inzwischen erhalten; sie wurden als Tagesordnungspunkte 65a und 93 nachträglich in die Tagesordnung aufgenommen.
Abweichend von der Empfehlung des Ältestenrats sind die Fraktionen übereingekommen, den Tagesordnungspunkt 2, die Wahl eines vertretenden Mitglieds des Hamburgischen Verfassungsgerichts, zu vertagen. Darüber hinaus haben die Fraktionen weitere Vertagungen vereinbart. Es handelt sich dabei um die Tagesordnungspunkte 13, 14 und 16, die Großen Anfragen aus den Drucksachen 19/ 6495, 19/6496 und 19/6606. Zudem werden die Tagesordnungspunkte 37 und 38, zwei Berichte des Schulausschusses aus den Drucksachen 19/6525 und 19/6658, vertagt sowie die Tagesordnungspunkte 82 und 90, die Anträge aus den Drucksachen 19/6947 und 19/6969.
Kurz vor Sitzungsbeginn haben die Fraktionen im Ältestenrat Einvernehmen über die Redezeit des fraktionslosen Abgeordneten Bülent Ciftlik herge
Ich rufe den Tagesordnungspunkt 01 auf, Antrag der Fraktionen der CDU und GAL: Wahl eines Ersten Bürgermeisters.
Vorgeschlagen ist Herr Christoph Ahlhaus. Da das Senatsgesetz in seinem Paragrafen 2 eine geheime Wahl vorschreibt, findet die Wahl in Wahlkabinen statt. Wir verfahren so, dass Frau Thomas und Herr Hakverdi abwechselnd die Mitglieder der Bürgerschaft in alphabetischer Reihenfolge aufrufen werden. Ich bitte Sie, dann zur Kanzleibank zu gehen und dort den Stimmzettel entgegenzunehmen. Mit dem Stimmzettel gehen Sie bitte in eine der Kabinen und nehmen Ihre Wahlentscheidung vor. Der Stimmzettel enthält Felder für Zustimmung, Ablehnung oder Enthaltung. Ich bitte, den Stimmzettel nur mit einem Kreuz zu versehen. Stimmzettel, die den Willen des Mitglieds nicht zweifelsfrei erkennen lassen oder Zusätze enthalten, sind ungültig. Auch unausgefüllte Zettel gelten als ungültig.
Nach der Wahlhandlung begeben Sie sich zu Herrn Hakverdi, bei dem die Wahlurne steht. Stecken Sie dann bitte Ihren Zettel in die Wahlurne. Ich darf nun Herrn Hakverdi bitten, mit dem Namensaufruf zu beginnen.
Meine Damen und Herren! Ist ein Mitglied dieses Hauses nicht aufgerufen worden? – Ich stelle fest, dass alle Abgeordneten aufgerufen worden sind. Damit ist die Stimmabgabe beendet. Ich erkläre die Wahlhandlung für geschlossen und bitte nun, die Stimmenauszählung vorzunehmen. Für die Dauer der Stimmenauszählung ist die Sitzung unterbrochen.
Ich gebe Ihnen das Abstimmungsergebnis bekannt. Es wurden 121 Stimmen abgegeben, von diesen waren 70 Ja-Stimmen.
Nach Artikel 34 Absatz 1 der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg ist für die Wahl des Ersten Bürgermeisters die Mehrheit der gesetzlichen Mitgliederzahl der Bürgerschaft erforderlich, also mindestens 61 Ja-Stimmen. Herr Ahlhaus hat 70 Stimmen erhalten und ist damit zum Ersten Bürgermeister gewählt worden.
Nach Artikel 38 der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg haben die Mitglieder des Senats vor Antritt ihres Amtes vor der Bürgerschaft einen Eid zu leisten. Ich lese Ihnen den Wortlaut des Eides vor:
"Ich schwöre, dass ich Deutschland, dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und der hamburgischen Verfassung die Treue halten, die Gesetze beachten, die mir als Mitglied des Senats obliegenden Pflichten gewissenhaft erfüllen und das Wohl der Freien und Hansestadt Hamburg, soviel ich vermag, fördern will."
Ich bitte Sie, bei erhobener rechter Hand die Beteuerungsformel "Ich schwöre es" oder "Ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe" nachzusprechen.
Ich wünsche Ihnen im Namen der Bürgerschaft eine glückliche Hand bei der Amtsführung und viel Erfolg im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt.
Meine Damen und Herren! Vereinbarungsgemäß ist nunmehr die Sitzung bis zu einem akustischen Zeichen von mir unterbrochen.
Gemäß Artikel 37 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg führt der Senat bei Beendigung der Amtszeit des Ersten Bürgermeisters die Geschäfte bis zur Wahl eines neuen Ersten Bürgermeisters weiter. Die Wahl des neuen Ersten Bürgermeisters ist erfolgt und die Amtszeit des Senats damit beendet.
Mir ist soeben ein Schreiben des Ersten Bürgermeisters zugegangen. Darin teilt dieser mit, dass er gemäß Artikel 37 Absatz 1 Satz 2 der Verfassung Frau Bürgermeisterin Goetsch, Frau Senatorin Dr. Gundelach, Frau Senatorin Hajduk, Herrn Senator Wersich, Herrn Senator Dr. Steffen und Herrn Senator Frigge ersucht habe, bis zu ihrer erneuten Berufung und Bestätigung als Mitglieder des Senats die Geschäfte weiterzuführen.
Ausgeschieden aus dem Senat sind dessen ehemaliger Präsident Ole von Beust sowie Frau Professor Dr. Karin von Welck und Herr Axel Gedaschko. Mit Schreiben vom 18. August 2010 hat Herr Gedaschko mir mitgeteilt, dass er das während seiner Amtszeit ruhende Bürgerschaftsmandat mit Wirkung zum 25. August 2010 niederlege.
Im Namen der Bürgerschaft bedanke ich mich ausdrücklich bei den Mitgliedern des vorigen Senats für ihre geleistete Arbeit und insbesondere dem ehemaligen Präsidenten des Senats und Ersten Bürgermeister, Herrn Ole von Beust.
Sie haben in Ihrer Heimatstadt Hamburg in vielerlei Hinsicht als Politiker gewirkt. Im Jahr 1978 wurden Sie im Alter von 23 Jahren als damals jüngster Abgeordneter in unser Landesparlament gewählt. Von 1993 bis 2001 waren Sie zudem Vorsitzender der CDU-Fraktion in der Bürgerschaft. Im selben Jahr wurden Sie dann zum Ersten Bürgermeister gewählt und blieben bis zu Ihrem Rücktritt am heutigen Tage in diesem Amt. Die Freie und Hansestadt Hamburg blickt mit großem Dank und Respekt auf Ihr Wirken zurück.
Es ist mir etwas merkwürdig ums Herz, wenn ich das hier so zu Protokoll gebe. Deswegen verzeihen Sie, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, wenn ich ergänze: Bleib gesund, lieber Ole.
(Beifall bei der CDU und der GAL und bei Michael Neumann, Dr. Dorothee Stapelfeldt, beide SPD und Norbert Hackbusch DIE LIN- KE)
Meine Damen und Herren! Wir kommen zu Punkt 02 der Tagesordnung, Antrag des Ersten Bürgermeisters: Bestätigung der vom Ersten Bürgermeister berufenen Zweiten Bürgermeisterin sowie der übrigen Senatorinnen und Senatoren.
[Antrag des Ersten Bürgermeisters: Bestätigung der vom Ersten Bürgermeister berufenen Zweiten Bürgermeisterin sowie der übrigen Senatorinnen und Senatoren – Drs 19/7070 –]
Hierzu ist mir ein Schreiben des Ersten Bürgermeisters zugegangen, dessen Inhalt Ihnen in Form der Drucksache 19/7070 bereits vorliegt. Es enthält die Namen der berufenen Senatorinnen und Senatoren.