Hierzu ist mir ein Schreiben des Ersten Bürgermeisters zugegangen, dessen Inhalt Ihnen in Form der Drucksache 19/7070 bereits vorliegt. Es enthält die Namen der berufenen Senatorinnen und Senatoren.
Nach Paragraf 4 des Senatsgesetzes entscheidet die Bürgerschaft über die vom Ersten Bürgermeister beantragte Bestätigung der Senatorinnen und Senatoren ohne Aussprache in geheimer Abstimmung. Auch diese Abstimmung findet wieder in Wahlkabinen statt.
Wir verfahren wiederum so, dass Frau Thomas und Herr Hakverdi abwechselnd die Mitglieder der Bürgerschaft in alphabetischer Reihenfolge aufrufen werden. Ich bitte Sie, dann zur Kanzleibank zu gehen und den Stimmzettel entgegenzunehmen. Mit dem Zettel gehen Sie bitte in eine der Kabinen und nehmen Ihre Wahlentscheidung vor. Auf dem Stimmzettel sind alle Namen der vom Ersten Bürgermeister Berufenen aufgeführt.
Artikel 34 Absatz 2 der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg schreibt eine gemeinsame Bestätigung durch die Bürgerschaft vor. Insofern enthält der Stimmzettel auch nur eine Zeile mit je einem Feld für Zustimmung, Ablehnung oder Enthaltung.
Ich bitte, den Stimmzettel nur mit einem Kreuz zu versehen. Stimmzettel, die den Willen des Mitglieds nicht zweifelsfrei erkennen lassen oder Zusätze enthalten, sind ungültig. Auch unausgefüllte Zettel gelten als ungültig. Nach der Wahlhandlung begeben Sie sich bitte zu Herrn Hakverdi und stecken Ihren Zettel in die Wahlurne.
Ist ein Mitglied des Hauses nicht aufgerufen worden? – Das ist nicht der Fall. Ich stelle fest, dass alle Abgeordneten aufgerufen worden sind. Damit ist die Stimmabgabe beendet. Ich erkläre die Wahlhandlung für geschlossen.
Ich bitte nun, die Stimmenauszählung vorzunehmen. Für die Dauer der Stimmenauszählung ist die Sitzung unterbrochen.
Meine Damen und Herren! Für die Bestätigung ist die einfache Stimmenmehrheit erforderlich. Diese ist erreicht.
Ich bitte jetzt die Damen und Herren Senatorinnen und Senatoren, vor die Präsidiumsbank in unsere Mitte zu kommen.
Nach Artikel 38 der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg haben die Mitglieder des Senats vor Antritt ihres Amtes vor der Bürgerschaft einen Eid zu leisten. Ich lese Ihnen den Wortlaut des Eides vor:
"Ich schwöre, dass ich Deutschland, dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und der hamburgischen Verfassung die Treue halten, die Gesetze beachten, die mir als Mitglied des Senats obliegenden Pflichten gewissenhaft erfüllen und das Wohl der Freien und Hansestadt Hamburg, soviel ich vermag, fördern will."
Ich bitte Sie nunmehr, bei erhobener rechter Hand die Beteuerungsformel "Ich schwöre es" oder "Ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe" einzeln nachzusprechen.
Sie alle haben damit den erforderlichen Eid vor der Bürgerschaft geleistet. Im Namen der Bürgerschaft wünsche ich Ihnen eine glückliche Hand in der Amtsführung und viel Erfolg im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt. Bitte nehmen Sie Platz.
Meine Damen und Herren! Darf ich Sie bitten, wieder Platz zu nehmen, die Damen und Herren Senatoren im Senatsgestühl.
hiermit teile ich Ihnen mit, dass der neue Senat die anliegende vorläufige Geschäftsverteilung des Senats beschlossen hat."