Ali Simsek
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Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Regelung des Ehegattennachzugs von Ausländern zu Deutschen und von Ausländern zu legal in Deutschland lebenden Ausländern ist ein sehr emotionales Thema. Kaum eine andere Regelung greift so tief in das Privatleben von zwei sich liebenden Menschen ein. Artikel 6 des Grundgesetzes fordert, dass Ehe und Familie unter dem besonderen Schutz des Staates stehen. Aber die bestehenden Regelungen zum Ehegattennachzug sind so, dass man, um es etwas vorsichtig zu formulieren, zumindest den Eindruck bekommt, dass es nicht gleich behandelt wird.
Ehepartner beispielsweise aus Japan, Israel und den USA dürfen zu ihren in Deutschland lebenden Ehepartnern ziehen, ohne Deutschkenntnisse zu haben oder sie nachweisen zu müssen. Ehepartner aus den meist sogenannten Entwicklungsländern, aus den islamischen Ländern oder aus der Türkei müssen recht gute Deutschkenntnisse nachweisen, bevor sie ein Visum zum Zuzug zu ihrem in Deutschland lebenden Ehepartner bekommen. Zur Verteidigung dieser ungleichen Regelungen wurde angeführt, dass es darum gehe, Zwangsehen zu verhindern. Das ist ein wichtiges und ernst zu nehmendes Ziel. Ob aber die bestehenden Regelungen zum Ehegattennachzug dafür ein geeignetes Mittel sind, kann und soll man durchaus kritisch diskutieren.
Meine Damen und Herren! Um möglichen Missverständnissen vorzubeugen, möchte ich deutlich sagen, dass für eine gelungene Integration der möglichst frühe Erwerb von guten deutschen Sprachkenntnissen unerlässlich ist.
Das gilt auch für nachziehende Ehegatten. Seit im Jahr 2007 die verschärften Regelungen zum Ehegattennachzug beschlossen worden sind, sind sie nicht nur politisch, sondern auch juristisch sehr kontrovers diskutiert worden. Deutsche Gerichte haben diese Regelung bisher nicht grundsätzlich verworfen. Das Bundesverwaltungsgericht hat aber deutliche Hinweise gegeben, dass fehlende Deutschkenntnisse nicht generell dazu führen dürfen, den Ehegattennachzug auf Dauer zu verhindern. Im September letzten Jahres hat es ausgeführt, dass eine Nachzugsverzögerung von einem Jahr die Grenze der Zumutbarkeit markiert. Und es hat darauf hingewiesen, dass es auch die Möglichkeit und die Verpflichtung zum Besuch von Deutschkursen in Deutschland gäbe.
Das Verwaltungsgericht Berlin geht einen besonderen Weg. Es verhandelt über die Klage einer Türkin, deren Antrag auf Erteilung eines Visums zum Nachzug zu ihrem in Deutschland lebenden Ehemann abgelehnt wurde. Das Verwaltungsgericht hat dazu dem Europäischen Gerichtshof zwei Fragen zur geltenden deutschen Rechtslage zur Vorabentscheidung vorgelegt, ob die seit 2007 bestehenden deutschen Regelungen erstens mit der Vereinbarung zwischen der EU und der Türkei vereinbar seien und ob sie zweitens mit den EURegelungen zur Familienzusammenführung vereinbar seien.
Ende April dieses Jahres hat der Generalanwalt Paolo Mengozzi dem Europäischen Gerichtshof seine Schlussanträge vorgelegt. Die ersten beiden Sätze dazu vom Gerichtshof der Europäischen Union, Pressemitteilung Nummer 63/14, lauten, dass es gegen das Unionsrecht verstoße, dass in Deutschland Drittstaaten-Angehörigen ein Visum zum Zweck des Ehegattennachzugs nur erteilt werde, wenn die Grundkenntnisse der deutschen Sprache nachgewiesen werden könnten. Das 2007 eingeführte Spracherfordernis sei weder mit der Stillhalteklausel des Assoziierungsabkommens mit der Türkei noch mit der Richtlinie über die Familienzusammenführung vereinbar. Der Generalanwalt hält die deutsche Regelung gegenüber den türkischen Staatsangehörigen für rechtswidrig, weil sie gegen Abkommen zwischen der EU und der Türkei verstoße.
Meine Damen und Herren! Es ist immer eine große Versuchung, sich parteipolitisch zu profilieren und zu sagen, man wolle die stärksten und schnellsten Veränderungen. Das wird der Sache und den Interessen der Betroffenen, um die es hier geht, aber nicht gerecht. Die Entscheidung des Europäischen
Gerichtshofs dürfte nicht mehr allzu lange auf sich warten lassen. Es wäre unverantwortlich, diese Entscheidung nicht in die Beratungen über mögliche Novellierungen der deutschen Gesetze und Verordnungen zum Ehegattennachzug einfließen zu lassen. Deswegen wollen wir jetzt keine Schnellschüsse, sondern fundierte Beratungen der Sach- und Rechtslage.
Deshalb beantragen wir die Überweisung des Antrags an den Innenausschuss, der seine Beratungen nach Vorliegen des Urteils des Europäischen Gerichtshofs aufnehmen sollte. – Vielen Dank für eure Aufmerksamkeit.
Herr Haufler, darf ich Sie einmal fragen, in welcher Sprache Sie sich mit Ihrer Partnerin unterhalten?
Okay, also Sie lieben Ihre Partnerin. Darf Ihre Partnerin nicht hier sein, wenn sie sich mit Ihnen nicht auf Deutsch unterhalten kann? Wenn Sie eine Freundin aus Russland haben, die kein Deutsch kann, darf sie dann nicht nach Deutschland reisen, auch wenn Sie sich lieben?
Sehr geehrte Präsidentin, meine Damen und Herren! SPD-Senat und Bürgerschaft
haben nach der Wahl 2011 neue Grundlagen für den Hamburger Integrationsbeirat geschaffen. Der erste Bericht des neuen Hamburger Integrationsbeirats liegt nun vor und zeigt, dass das richtig und sinnvoll war. Partizipation und Beteiligung am politischen Prozess sieht anders aus.
Die SPD-Mehrheit hat den Integrationsbeirat verkleinert und – das ist entscheidend – das Mengenverhältnis von gewählten und ernannten Mitgliedern wesentlich verändert. Der Beirat hat jetzt nur noch 52 Mitglieder, von denen 23 gewählt und 29 vom Senat berufen werden. Der Beirat kann so effektiver arbeiten, und der Einfluss der Migrantenvertreter wurde wesentlich gestärkt.
Der Integrationsbeirat leistet heute einen zentralen Beitrag für die Partizipation der Migrantinnen und Migranten in unserer Stadt. Das belegt der vorliegende Bericht eindrucksvoll, und das ist gut so.
Integration kann nur gelingen, indem mit den Migranten und nicht nur über sie geredet wird.
Auch die inhaltlichen Arbeitsmöglichkeiten des Beirats sind wesentlich verbessert worden.
Beschlüsse müssen jetzt nicht mehr nach dem Konsensprinzip, sondern mit der Mehrheit der stimmberechtigten Sitzungsteilnehmer gefasst werden. Der Integrationsbeirat kann zu allen integrationsbezogenen Themen und Vorhaben Beschlüsse fassen und Empfehlungen abgeben, die von der Hamburger Verwaltung verbindlich behandelt werden sollen. Das bedeutet für die Fachbehörden neue Verpflichtungen. Sie müssen Beschlüsse und Empfehlungen des Integrationsbeirats prüfen. Sollten sie diese nicht umsetzen wollen, müssen sie dies inhaltlich und überzeugend begründen.
Zudem kann der Integrationsbeirat durch die Wahl von Themensprechern, die die verschiedenen Arbeitsgruppen leiten, unabhängiger agieren. Über die Häufigkeit und Termine der Arbeitsgruppen entscheiden nämlich alleine die Sprecher.
Meine Damen und Herren! Eine der wichtigsten Aufgaben des neuen Integrationsbeirats war die intensive Mitwirkung an der Erarbeitung des neuen Hamburger Integrationskonzepts. Das erforderte von den Mitgliedern gleich nach der Konstituierung des Beirats zu Beginn des letzten Jahres hohen Arbeits- und Zeitaufwand. Diese Arbeit wurde und wird ehrenamtlich geleistet.
Für ihr Engagement und ihre Arbeit sprechen wir den Mitgliedern des Integrationsbeirats unseren Dank und unsere Anerkennung aus.
Das zeigt, dass Migranten sehr wohl bereit sind, an der Gestaltung der Gesellschaft mitzuarbeiten, wenn man sie denn lässt.
Die vorliegenden Berichte aus den Arbeitsgruppen des Integrationsbeirats machen deutlich, dass viele Vorschläge und Anregungen zum Integrationskonzept vom Senat auch übernommen worden sind. Es zeigt, dass der Senat den Integrationsbeirat nicht als Alibigremium wie bei Ihnen, Herr Haufler, betrachtet, sondern als wichtiges Beratungsgremium, das einen wichtigen Beitrag zur Integration der vielen Hamburgerinnen und Hamburger mit Migrationshintergrund leisten kann und soll.
Meine Damen und Herren! Heute wird bundesweit an den schrecklichen Mordanschlag in Solingen erinnert. Auch in Hamburg gibt es fremdenfeindliche und rechtsextreme Tendenzen. Es ist deshalb ausdrücklich zu begrüßen, dass der Integrationsbeirat an der Entwicklung des Landesprogramms gegen Rechtsextremismus mitwirken wird. Nicht erst die NSU-Morde haben gezeigt, dass wir viel stärker gemeinsam und unter aktiver Einbeziehung der Migrantinnen und Migranten dem Rechtsextremismus entgegentreten müssen.
Ich möchte noch einmal hervorheben, dass das Versprechen des Senats, der Bürgerschaft über die Arbeit des Integrationsbeirats zu berichten, mit der vorliegenden Drucksache erfüllt wurde. Einen weiteren Bericht werden wir zum Ende der Legislaturperiode erwarten können.
Der Integrationsbeirat hat viele wichtige und gute Ideen entwickelt und im vorliegenden Bericht Anregungen gegeben. So weist er auf weiterhin bestehende Diskriminierungen hin. Ich denke, der Bericht bietet eine breite Fülle von Fragen, denen wir im Sozialausschuss noch nachgehen sollten. Wir beantragen deshalb die Überweisung des Berichts an den Sozialausschuss. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Haufler, nach dem, was ich von Ihnen gehört habe, war der alte Bürgermeister Ole von Beust schon viel weiter als Sie.
Wir sollten uns einig sein, dass das Optionsmodell endlich abgeschafft gehört. Es steckt eine Monsterbürokratie dahinter. In diesem Jahr sind 7000 Jugendliche betroffen, im nächsten oder übernächsten werden es über 40 000 sein. Es kann nicht angehen, dass Sie sich hier hinstellen und dafür appellieren, das Optionsmodell nicht abzuschaffen beziehungsweise eine doppelte Staatsbürgerschaft nicht anzuerkennen. Das kann man überhaupt nicht verstehen.
Meine Fraktion hat sich in den letzten zwei Jahren immer wieder dafür ausgesprochen, dass es den betroffenen Menschen grundsätzlich möglich sein soll, eine doppelte Staatsbürgerschaft zu behalten. Mehrstaatigkeit ist kein Teufelswerk, sie ist schon bundesdeutscher Alltag. Die Vermutung, dass sich jemand mit einer doppelten Staatsbürgerschaft zu seinem Geburtsland oder zu seinem Ausnahmeland illoyal verhalten würde, ist Ausdruck einer überkommenen Denkweise.
Wir treten dafür ein, dass der Wust an Ausnahmeregelungen gestrichen werden soll, wir wollen eine klare, transparente Regelung.
Das Staatsangehörigkeitsrecht muss gründlich entrümpelt werden. Der Senat wird sich weiterhin auf Bundesebene dafür einsetzen, dass die Beibehaltung der doppelten Staatsbürgerschaft grundsätzlich ermöglicht und der Optionszwang endlich abgeschafft wird.
Dafür müssen wir uns alle gemeinsam einsetzen. Es gibt Punkte, bei denen wir parteipolitische Sachen zur Seite legen und endlich gemeinsam agieren sollten. Es kann nicht angehen, dass junge Menschen, die hier geboren sind, die vielleicht nicht einmal ihre Muttersprache sprechen, zwar herzlich willkommen sind, aber auf einmal, wenn sie 23 Jahre alt sind und sich nicht entschieden haben, plötzlich Ausländer werden.
Das fördert nicht die Integration. Bitte überdenken Sie die Regelung und setzen Sie sich dafür ein, dass das Optionsmodell endlich abgeschafft wird und die doppelte Staatsbürgerschaft generell akzeptiert wird. – Vielen Dank.
Verehrte Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Die Hamburger SPD setzt sich für die Aufhebung des Optionszwangs ein. Seit dem 1. Januar 2000 haben Kinder von Eltern mit Migrationshintergrund ab dem Zeitpunkt ihrer Geburt zwei Staatsbürgerschaften, die ihrer Eltern und die deutsche. Wenn diese Kinder volljährig werden, müssen sie sich zwischen diesen beiden Staatsbürgerschaften entscheiden. Diese Entscheidung nennt man Optionszwang, weil diese jungen Menschen gezwungen werden, für eine der beiden Staatsbürgerschaften zu optieren, auch wenn sie sich am liebsten gar nicht entscheiden würden. Nach den vorläufigen Daten des Mikrozensus von 2008 leben allein in Hamburg insgesamt rund 42 000 Personen mit mehr als einer Staatsangehörigkeit. Von diesen Menschen besitzen rund 40 000 auch die deutsche Staatsangehörigkeit. Es handelt sich also nicht um eine sehr kleine, vernachlässigenswerte Minderheit, sondern der Optionszwang trifft viel mehr Menschen, als man auf den ersten Blick glauben sollte. Viele von ihnen sind junge Menschen, die zum Teil in eine ernsthafte Identitätskrise geraten, weil es ihnen nicht gelingt, gleichzeitig den Erwartungen ihrer Familien und denen ihres deutschen Umfeldes gerecht zu werden. Häufig sind die Eltern ihrem Herkunftsland sehr verbunden. Sie erwarten dann von ihren Kindern, dass diese sich für die Staatsbürgerschaft ihrer Familie entscheiden, wider besseres Wissen
und obwohl es ihren Kindern schaden wird. Diesen Gewissenskonflikt können wir den Menschen ersparen.
Sie passen auch nicht in das Zeitalter der Globalisierung, in dem wir jetzt leben. Hinzu kommt, dass das staatliche Verfahren in dieser Sache ein bürokratisches Monster geworden ist. Eine von zwei Staatsbürgerschaften abzulehnen beziehungsweise sich für eine zu entscheiden, ist genauso kompliziert wie das Einbürgerungsverfahren selbst, und das für junge Erwachsene, die hier geboren sind. Es kostet Geld, es kostet Zeit und es bindet Kräfte in der Verwaltung, die man sinnvoller einsetzen könnte.
2007 akzeptierte Deutschland die Hinnahme der Mehrstaatigkeit von EU-Ausländern generell, sodass jeder EU-Bürger, der in Deutschland eingebürgert wird, zusätzlich seine alte Staatsangehörigkeit beibehalten kann. Dann gibt es noch die Fälle, in denen Kinder aus binationalen Partnerschaften hervorgehen und nach dem Abstammungsprinzip beide Staatsangehörigkeiten erhalten. Kinder zum Beispiel einer Deutschen und eines Franzosen haben zwei Staatsangehörigkeiten, unterliegen aber keinem Optionszwang. Der Optionszwang gegenüber denjenigen, deren Eltern keine EU-Bürger sind, ist nichts weiter als ein Ausdruck des Misstrauens gegenüber Menschen, die in Deutschland geboren, aufgewachsen und hier verwurzelt sind. Wir sollten uns überwinden und dieses Misstrauen aufgeben.
Die Anerkennung der Mehrstaatigkeit würde außerdem versteckte Einbürgerungskreise schaffen. Niemand würde behaupten, die Gewährung der deutschen Staatsbürgerschaft mit oder ohne Beibehaltung einer anderen Staatsangehörigkeit wäre zwangsläufig zur Integration der Neubürger. Allerdings besteht Grund zu der Annahme, dass die Integration derjenigen vereinfacht und verbessert würde, die anderenfalls keinen Einbürgerungsantrag stellen würden. Und es wäre ein Signal an die Bürgerinnen und Bürger mit Migrationshintergrund, dass Deutschland ihre gemischte Identität und Kultur als Bereicherung anerkennt und würdigt.
Deutschland ist ein Einwanderungsland. Dazu kann ich nur sagen, dass auf Bundesebene in den 16 Jahren CDU-Regierung und -Integrationspolitik alles falsch gemacht wurde, was man falsch machen kann, aber das nur am Rande.
Es hat lange gedauert und eine lang anhaltende gesellschaftliche Diskussion erfordert, bis die Mehrheit die Tatsache anerkannt hat.
Heute wissen wir, dass Deutschland schon allein aus demografischen Gründen auf Zuwanderung angewiesen ist. Wir sollten es denjenigen Menschen hierzulande nicht schwerer machen als notwendig. Bei den über 620 000 in den Jahren 2003 bis 2007 in Deutschland eingebürgerten Personen wurde in der Hälfte der Fälle die Beibehaltung der bisherigen Staatsbürgerschaft gestattet, das heißt, es gibt doppelte Staatsbürgerschaften.
Am 19. Januar 2011 erst hat es in diesem Haus nach einer langen Debatte einen fraktionsübergreifenden einstimmigen Beschluss in dieser Sache gegeben. Ich würde mich freuen, wenn wir uns weiter einig wären und diesem Antrag zustimmen würden.
Übrigens werden wir den CDU-Zusatzantrag ablehnen, weil er in sich widersprüchlich und inakzeptabel ist. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Wir sprechen hier über Menschen, die im Jahr 2013 23 Jahre alt sein werden, die also seit 1990 in Deutschland leben. Zum Vergleich: Ich lebe seit 1995 in Deutschland und ich bin der Meinung, dass man in diesem Zeitraum mit sich selbst einig werden kann, wo man hingehört. Aber selbst wenn nicht, dann gibt es viele Möglichkeiten, das Für und Wider verschiedener Identitäten und Staatsangehörigkeiten zu bekommen. Vielleicht können Sie auch mit Menschen sprechen, von denen es sehr viele gibt, die die deutsche Staatsangehörigkeit mit großer Freude angenommen haben, für die das ein bewegender Moment und eine positive Erfahrung war und die festgestellt haben, welche Vorteile es hat, die deutsche Staatsangehörigkeit zu haben,
die festgestellt haben, dass sie um die ganze Welt reisen können und in fast allen Ländern dieser Erde ohne Visum freundlich und gerne empfangen werden, dass sie aufgenommen werden als jemand, der für ein Land steht, in dem es viele Dinge gibt, die in anderen Ländern bewundert werden, auch wenn es Dinge sind wie deutsche Autos oder deutsches Bier;
selbst das bekommen sie immer wieder zu hören.
Ich ernte hier auf der linken Seite des Parlaments ein gewisses Unverständnis.