Barbara Duden
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Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es sind vermutlich die wirklich Europainteressierten, die dieser Debatte lauschen werden.
Ich definiere noch einmal, was unsere Aufgabe als Hamburgische Bürgerschaft ist: ursächlich Landespolitik zu machen. Wo ist die Grenze bei unseren Debatten? Zum einen diskutieren wir keine beziehungsweise wenig bezirkliche Themen, und zum anderen haben wir keinen deutlichen Auftrag für Außenpolitik. Wir haben auch keinen Auftrag, Politik zu diskutieren, die rein europäisch ist. Die GRÜNEN haben zu Recht betont, dass die EU relevant für Hamburg ist. Das ist sicher richtig, gilt aber in unseren Augen sehr viel mehr für die Bundespolitik in Berlin. Ich habe nicht gehört, dass Sie fordern, auch unsere Bundestagsabgeordneten sollten unsere Debatten begleiten und hier auch selber reden dürfen.
Ob das ein Glück ist, weiß ich nicht, das wird man im Einzelfall feststellen müssen.
Wir haben in der Vergangenheit natürlich auch über europäische Belange diskutiert. Es ist nicht so, dass dieses Haus sich für diese Themen überhaupt nicht interessiert. Ich weise noch einmal darauf hin, dass die Kompetenz dafür im Europaausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft sitzt, und dort haben wir auch sehr oft Referentinnen und Referenten zu europäischen Themen eingeladen – Herr Bläsing und Frau Steppat können das bestätigen – und mit ihnen gemeinsam über Europa diskutiert.
Auch wenn Frau Fegebank das heute euphorisch dargestellt hat, warne ich davor. Die praktische Umsetzung ist unglaublich schwierig, denn aus demokratischen und eigentlich auch aus Gleichbehandlungsaspekten ist die Frage zu stellen, wer eigentlich auswählt. Zu welchen Themen gibt es Parlamentsdiskussionen? Dürfen nur EU-Parlamentarier in der Bürgerschaft reden, die hier mit ihrer Partei vertreten sind? Alles das sind Fragen, die überhaupt nicht geklärt sind. Wer sich in Brüssel ein bisschen umschaut, merkt spätestens dann, dass die Parteigrenzen, die wir kennen und die für uns ganz gegenwärtig sind,
in Brüssel aufgelöst worden sind und man gar nicht genau in jedem Fall erkennen kann, wer dort zu welcher Fraktion gehört. Die Mitglieder der ALDEFraktion, eigentlich Liberale, sind Grüne, um es einmal deutlich zu sagen. Das sind Probleme, denen wir uns stellen müssen.
Ich glaube auch, dass es für uns in dieser Frage nicht leistbar ist, eine umfassende Meinungsbildung herzustellen. Wir werden nach der Europawahl feststellen, dass es eine unglaublich hohe Anzahl von Parteien im Europäischen Parlament geben wird. Ich weiß nicht, ob wir alle es gut finden werden, wenn zum Beispiel auch Parteien vom rechten Rand, die hier nicht vertreten sind, in dieser Bürgerschaft Rederecht haben. Ich fände das nicht gut, um es einmal ganz deutlich zu sagen.
Ein Parlament, auch die Hamburgische Bürgerschaft, ist niemals ein verlängerter Arm von PublicRelations-Veranstaltungen. Sollten wir heute das Rederecht von EU-Parlamentariern beschließen, dann wecken wir auch andere Begehrlichkeiten, die wir in der Vergangenheit stets abgelehnt haben. Wir hatten immer gute Argumente dafür. In der Hamburgischen Bürgerschaft reden Parlamentarier und der Senat. Wir alle wissen, dass es ganz, ganz wenige Ausnahmen gibt. Ich weise darauf hin, dass unser Bundestagspräsident Lammert hier eine vielbeachtete Rede gehalten hat. Aber ich glaube nicht, dass man das mit dem Rederecht von EU-Parlamentariern in irgendeiner Form vergleichen sollte.
Außerdem stellt sich die Frage – ich habe es schon zu Beginn meines Debattenbeitrags deutlich gemacht –, wie wir dann mit den Wünschen unserer Bundestagsabgeordneten aus Berlin umgehen. Wie gestalten wir denen hier eine Redefreiheit?
Das ist jetzt ein trauriges Einzelschicksal, Herr Ritter. Ich hätte nicht gedacht, dass Sie darauf hinweisen.
Nicht zuletzt werten wir auch die Arbeit unseres Europaausschusses ab, denn in der Vergangenheit sind wir doch immer davon ausgegangen, dass all das, was wir an europäischen Themen in diesem Haus besprechen – im Europaausschuss und auch in einigen Debatten hier –, sehr wohl in der Öffentlichkeit wahrgenommen wird. All das will die SPD nicht und deshalb lehnen wir Ihren Antrag ab, Frau Fegebank. Die europäischen Belange sind natürlich unglaublich wichtig für unsere Stadt, und das können alle Hamburgerinnen und Hamburger mit ihrer Teilnahme an der Europawahl kommenden Sonntag unterstreichen. – Danke schön.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Zweieinhalb Wochen vor der Wahl entdeckt die FDP die Liebe zu den Bezirken
und gleich danach in der ersten Debatte auch die CDU. Kann es sein, dass Bezirkswahlkampf ist? Ein Narr, wer Böses dabei denkt. Die FDP denkt dabei auch an Bezirksversammlungswahlen ohne Wähler. Ist das prophetische Vorhersage oder ist es die Angst der FDP, nicht genügend Wähler mobilisieren zu können?
Frau Suding, ich nehme dieses Thema sehr ernst, deshalb fand ich Ihre Rede auch alles andere als aufbauend für die Bezirksversammlungswahlen.
Wobei natürlich die Angst auch sehr begründet ist, schaffen Sie es doch nicht einmal, ausreichend Mitglieder zu mobilisieren, um ordnungsgemäße Aufstellungsverfahren durchführen zu können,
und stiften dann prompt Ihre Landesvorsitzende dazu an, einen Brief zu schreiben, in dem wir alle – das gesamte Haus – gerügt werden,
welche undemokratischen Verfahren wir uns hier ausgedacht hätten.
Da nützt auch das laute Zwischenrufen von Herrn Ritter nichts, ich werde trotzdem in diesem Hause gehört werden.
Frau Suding, ich hoffe, Frau Canel hat sich bei Ihnen schon einmal zur Nachhilfestunde in der Lektion Wahlrecht eingefunden, denn dieses Wahlrecht und die damit verbundenen Aufstellungsverfahren sind von allen Bürgerinnen dieser Stadt – und natürlich auch von den Bürgern, Frau Sudmann ist noch nicht da – so gewollt worden. Zweieinhalb Wochen vor der Wahl schon von einer geringen Wahlbeteiligung auszugehen, ist ein unglaublich demotivierender Beitrag zur laufenden Kampagne für die Bezirksversammlungswahlen.
Wer durch die Stadt fährt – Frau Suding hat das auch gemacht, wie man eben hören konnte –, erlebt zurzeit einen engagierten Wahlkampf aller Kandidierenden für die Bezirksversammlungswahlen in Hamburg, egal welcher Partei. Sie müssen es sich dabei vor Ort doch zu ihren Aufgaben machen, Wählerinnen und Wähler von ihrer Arbeit zu überzeugen. So geht Wahlkampf.
Eigentlich dürfte es dieses Haus in der Gesamtheit nicht zulassen, dass vor allem den Kandidatinnen und Kandidaten mit ihren Kampagnen, die sie vor Ort fahren, hier in der Aktuellen Stunde, zu so prominenter Zeit, in den Rücken gefallen wird. Das kann man doch nicht wollen.
Wir als Bürgerschaft haben eine gemeinsame Kampagne auf den Weg gebracht, um über die Wahlen zu informieren, insbesondere auch die 16bis 18-Jährigen, die diesmal das erste Mal dabei sein können, und diese Kampagne ist bislang von uns allen getragen worden. Konzentrieren wir uns alle gemeinsam darauf, für eine hohe Wahlbeteiligung und starke Bezirke zu sorgen.
Zum Schluss möchte ich noch etwas zu diesen Zentralisierungsvorwürfen sagen.
Jeder kann hier reden, zurzeit bin ich dran.
Zu den Zentralisierungsvorwürfen der Bezirke: Diese haben in der vergangenen Legislaturperiode eine unglaublich verantwortungsbewusste Politik für die Stadt gemacht, und es hat in jedem Jahr immer mehr Geld gegeben.
Das wird auch durch vermehrte Debattenanmeldung hier nicht unwahr.
Es ist hier in den Debatten immer wieder erwähnt worden: Wohnungsbau und Unterbringung von Flüchtlingen, um zwei Punkte zu nennen, sind nicht an den Bezirken vorbei gemacht worden, sondern mit den Bezirken gemeinsam, in teilweise auch quälenden Diskussionsprozessen, aber das ist doch eine verantwortungsvolle Arbeit vor Ort. Das müssen die Bezirksversammlungen doch leisten und das tun sie auch.
Die Aufregung auf dieser Seite des Hauses zeigt doch, wie unwohl Sie sich in Ihrer Haut fühlen; das ist doch nichts anderes.
Das ist gut, das können Sie in Ihrem Wortbeitrag auch gleich noch einmal deutlich machen.
Ich möchte noch zu dem Punkt kommen, dass es bei den Diskussionen in den Bezirksversammlungen natürlich auch Kritik gegeben hat, zum Beispiel im Bereich der Jugendhilfe oder auch bei den SPD-Abgeordneten in den Bezirksversammlungen. Das ist ein völlig normaler demokratischer Vorgang. Das ist eine lebendige Diskussionskultur und eher das Gegenteil von Zentralismus. Von FDPPolitikern habe ich da in den vergangenen Legislaturperioden eher weniger gehört,
und vermutlich sind sie die wahren Zentralisten. – Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Bezirke die Zweite. Vieles, was ich in der Aktuellen Stunde gesagt habe, könnte ich natürlich auch hier noch einmal sagen.
Das war natürlich einer der geistreichsten Zurufe, den man heute machen kann. Den will ich überhaupt nicht kommentieren. Der fällt auf Sie zurück.
Konsens besteht aber hoffentlich darüber, dass Stadtteilarbeit unverzichtbar ist. Wir haben – das ist in der Aktuellen Stunde schon genannt worden – eine Reihe von wichtigen Punkten in den vergangenen drei Jahren für die Bezirke umgesetzt. Senator Dr. Tschentscher hat in seiner Rede darauf hingewiesen, dass zum Beispiel der Rolle der Bezirke finanziell Rechnung getragen wird, dass die Steigerungsrate des Bezirksbudgets über der allgemeinen Steigerungsrate liegt, dass es geringere Konsolidierungen im Personalbereich gibt. Zur Frage, warum ich das alles noch einmal erzähle, will ich Ihnen sagen, dass ich das Gefühl habe, einmal langt manchmal nicht.
Es gibt weiterhin eine Finanzierung der Quartiersfonds; hier sind die Bezirke schon mit 80 Projekten dabei. Es gibt weiter Sanierungsfonds. Wir nehmen die bezirkliche Demokratie ernst und damit auch Projekte wie zum Beispiel "Bezirksverwaltung 2020", die die Bezirksamtsleiter gemeinsam machen. Die werden von uns anerkannt und vor allen Dingen auch unterstützt. Wir sind dabei, wenn es
um die Entflechtung geht, wir wollen die Entlastung von Doppelaufgaben fortführen, und wir wollen – das hat auch Herr Dr. Dressel in seiner Rede gesagt – die gute Zusammenarbeit von Senat und Bezirken. Bestes Beispiel ist der Vertrag für Hamburg.
Das noch einmal von mir als Vorbemerkung. Damit wir das alles erreichen können, ist es wichtig, dass die Bezirke eine starke Legitimation erhalten. Dafür motivieren wir natürlich in der laufenden Kampagne alle gemeinsam.
Jetzt komme ich zum CDU-Antrag. Vermutlich war es rein zufällig, dass der Titel der Debattenanmeldung zugleich der Titel eines Ihrer Wahlkampfplakate ist, und deshalb ist Ihre Rede vermutlich auch nur rein zufällig Wahlkampf.
Ein paar Bemerkungen will ich dazu machen. Zum Antrag der GRÜNEN muss man nichts sagen, den haben wir am 9. April diskutiert. Ich fand es allerdings, Herr Gladiator, ein bisschen merkwürdig, dass Sie den GRÜNEN vorwerfen, sie hätten nur annähernd Finanzierungsvorschläge gemacht. Ich finde, das ist doch schon ein Fortschritt. Sie haben gar keine Finanzierungsvorschläge gemacht
und verpacken das in eine Art Wundertüte, indem Sie sagen, die würden Sie uns bei einer Beratung im Ausschuss unterbreiten. Sie müssen schon ein bisschen ernsthafter an die Sache herangehen, Sie wären bei uns im Arbeitskreis Haushalt damit vermutlich schon im ersten Anlauf gescheitert. Einen Antrag ohne Finanzierungsvorschläge gibt es schlichtweg gar nicht.
Zu den Maßnahmen für die Bezirke gehören auch viele Maßnahmen für die Sicherheit und Sauberkeit in unseren Stadtteilen. Unsere Große Anfrage hat gezeigt, wie viel in die Erhaltung der Infrastruktur der Bezirke und Stadtteile in den vergangenen Jahren geflossen ist. Auch darüber haben wir ausführlich in der Öffentlichkeit diskutiert. Deswegen will ich heute darauf verzichten. Bezüglich der Sicherheit sage ich ausdrücklich auch im Namen unserer Innenexperten: Wenn man bedenkt, was im Lichte des Personalabbaus der CDU-Vorgängersenate passiert ist, dann ist dieses Konstrukt, das Sie heute vorschlagen, doch sehr befremdlich. Wir schließen keine Kommissariate, und die aktuelle Umstrukturierung stärkt die örtliche Ebene und die Polizeipräsenz vor Ort.
Auch bei der Wohnungseinbruchskriminalität wird verstärkt die Bekämpfung betrieben. Dazu mache ich eine sehr persönliche Anmerkung. Mein Mann und ich sind vor 48 Stunden das dritte Mal Opfer eines Wohnungseinbruchs geworden, und ich weiß, wie schrecklich man sich fühlt und wie sehr man darum kämpfen muss, dass die eigenen vier Wände wieder einem selbst gehören. Trotzdem bin ich nicht für den Polizisten in meinem Vorgarten.
Der Zusammenhang mit dem Wunschkatalog zur Sauberkeit der Stadtteile ist nicht herstellbar, aber 2013 gab es ein neues Konzept. Zusammen mit den besser organisierten Aufgabenbereichen des ehemaligen BOD können die Aufgaben gut angegangen werden. Ihre Erwartungen an den Bezirklichen Ordnungsdienst haben sich nicht erfüllt. Bei der erforderlichen Neuordnung kommt es nun zu besseren Strukturen und damit zu effizienterer Aufgabenwahrnehmung. Davon sind wir alle fest überzeugt. Bürgerinnen und Bürger können heute schon Verschmutzungen melden. Ein Onlineangebot wird zurzeit realisiert. Und was die von Ihnen vorgeschlagenen Hundekontrolldienste im 24Stunden-Dienst nutzen sollen, nachts um 2 oder 3 Uhr, ist auch ein bisschen fraglich. Gerade im Bereich der Sauberkeit müssen aber auch die Hamburgerinnen und Hamburger ihre Verantwortung tragen und zum Beispiel den von ihnen selbst produzierten und entstandenen Müll bei Großveranstaltungen – ich erinnere nur an Grillfeste im Stadtpark oder auch die beliebten Osterfeuer am Elbstrand – ordnungsgemäß entsorgen. Wenn die Stadtreinigung große Container hinstellt, können sie sich nicht darauf verlassen, dass diese sie dann am nächsten Morgen füllt, sondern das müssen die Leute selbst tun, wenn sie sich für die Sauberkeit in ihrer eigenen Stadt verantwortlich fühlen.
Es muss klar sein, dass dies kein Kavaliersdelikt ist. Deshalb kann man bei dieser Frage auch über Bußgeldkataloge reden, und man kann durchaus in einer Größenordnung von 50 bis 500 Euro denken, denn es reicht nicht, nur theoretisch darüber zu diskutieren, dass diese Stadt sauberer sein muss, ohne es selbst in die eigene Hand zu nehmen.
Dazu muss es natürlich auch eine begleitende Öffentlichkeitskampagne geben, und die wird auch von uns auf den Weg gebracht. Zur Finanzierung habe ich schon gesagt, dass Sie uns dieses Detail erst verraten wollen, wenn wir es im Ausschuss gemeinsam mit Ihnen diskutieren. Dazu werden wir es nicht kommen lassen, weil wir glauben, dass bei diesem Wunschkatalog mit 13 Punkten, die sozusagen viele Bereiche in dieser Stadt zusammen
fassen, der entscheidende vierzehnte Punkt fehlt. Das ist mit uns nicht machbar. Wir lehnen den CDU-Antrag ab. Den Antrag der GRÜNEN haben wir schon einmal am 9. April abgelehnt. Wir stimmen dem SPD-Zusatzantrag natürlich zu. – Danke.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Herr Müller, es ist Ihnen einiges durcheinandergeraten.
Ich glaube, man sollte erstens darauf hinweisen, dass Online-Petitionen an den Eingabenausschuss heute schon gestellt werden können. Hier sind wir sehr viel weiter. Die Mitglieder des Eingabenausschusses werden bestätigen, dass davon auch Gebrauch gemacht wird.
Man muss in dem Zusammenhang auch darauf hinweisen, dass es Volkspetitionen, wie wir sie in Hamburg kennen, in anderen Bundesländern in der Form nicht gibt. Deshalb ist ein Vergleich mit Niedersachsen und Bremen und vielen anderen unredlich und vergleicht vermutlich Äpfel mit Birnen.
Sie tun so, als ob es die Unterscheidung von Artikel 28 und 29 der Hamburgischen Verfassung, die nämlich einmal die Eingaben und einmal die Volkspetitionen behandeln, nicht gäbe. Bei Ihnen ist das eine Gemengelage geworden und von einer Unterscheidung keine Spur. Ich glaube, all das müssen wir zum Anlass nehmen, diesen Antrag miteinander im Verfassungsausschuss zu beraten, weil wir sehr viel eindeutiger formulieren müssen. Das möchte ich an einem Punkt Ihrer Pressemitteilung von heute Nachmittag deutlich machen. Natürlich haben 80 Prozent aller Hamburgerinnen und Hamburger die Möglichkeit, über das Internet einen Zugang zu diesem Verfahren zu finden, aber mit mir und der SPD-Fraktion wird es keinen Weg geben,
der sehenden Auges 20 Prozent der hamburgischen Bevölkerung davon ausschließt.
Von den elektronischen Verfahrensweisen, die technisch alle noch gar nicht ausgereift sind, wollen wir gar nicht reden. Wichtiger ist mir in diesem Zusammenhang ein anderer Punkt, der immer ein bisschen zu kurz kommt. Wir alle – auch wenn jetzt nicht gerade alle der 121 demokratisch legitimierten, also gewählten Vertreter der Hamburgischen Bürgerschaft im Raum sitzen – sind es, die die demokratische Legitimation haben. Darauf müssen wir manchmal auch achten, das dürfen wir nicht aus dem Auge verlieren. Von daher gebührt uns allen in dieser Frage eine sehr wichtige Rolle.
Danke, lieber Olaf Ohlsen, das tut mir gut.
Dass ich endlich einmal auch von hier unten einen deiner Zwischenrufe kommentieren darf, dafür bin ich dir sehr dankbar.
Aber ich will zu dem ernsten Punkt zurückkommen. Ich glaube nicht, dass wir alle dazu beitragen sollten, dass es in Zukunft eine Art von Klick-Demokratie gibt und irgendjemand, der den "Gefällt mir"-Button drückt, glaubt, das wäre eine Form von politischer Teilhabe. Deshalb ist es notwendig, dass wir das Thema im Verfassungsausschuss beraten. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen der Bürgerschaft! Mein Name ist Barbara Duden, ich bin Bibliothekarin und rede heute zur Verfassung.
Vor 14 Tagen haben wir dieses Thema bereits sehr umfangreich diskutiert, deshalb kann ich mich heute auf ein paar Anmerkungen beschränken. Wir haben im Verfassungsausschuss vor einigen Tagen eine Anhörung gehabt, die ergeben hat, dass die weitaus überwiegende Mehrheit der Experten keine Bedenken hat, diese Verfassungsänderung durchzuführen. Im Gedächtnis bleibt mir natürlich auch noch als Nicht-Juristin, aber bekennende, die Definition von "Mehr Demokratie", wo gesagt wurde, wir sollten nicht immer vom Wahlkonsens reden, das sei in Wirklichkeit ein Kompromiss gewesen. Ich habe mir die Mühe gemacht, im etymologischen Wörterbuch des Duden nachzuschauen – nicht bei Wikipedia, denen würde ich nämlich in dem Fall nicht so trauen –, was Konsens bedeutet. Konsens heißt Übereinstimmung der Meinungen, und Kompromiss heißt Übereinkunft durch gegenseitige Zugeständnisse. Da bleibt jedem überlassen zu glauben, was wir erreicht hätten. Ich selbst spreche weiterhin von Wahlkonsens.
Die Anhörung hat ergeben, dass alle Sachverständigen – da waren Professor Winterhoff, Professor Bull und viele andere vertreten – gesagt haben, das solle man so machen. Aber es ist gleichzeitig gutes Recht von "Mehr Demokratie", ein fakultatives Referendum zu stellen. Ob es zulässig ist, werden die Richterinnen und Richter des Hamburgischen Verfassungsgerichts klären. Sie sind immerhin nicht das erste Mal mit dieser Frage befasst.
Die Wiedereinführung der 3-Prozent-Klausel ist in unseren Augen immer noch zulässig und sinnvoll.
Und, auch das haben wohl alle Rednerinnen und Redner beim letzten Mal schon deutlich gemacht, Hamburg ist Nummer 1 bei der Frage der Bürgerbeteiligung. Wir brauchen in Hamburg beides, wir brauchen weiterhin eine Bürgerbeteiligung, aber wir brauchen ganz unbedingt auch starke und handlungsfähige Parlamente. Deshalb sind wir dafür, diesen Antrag heute in zweiter Lesung anzunehmen. – Danke schön.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! CDU, GRÜNE und SPD haben sich auf eine Verankerung der Sperrklausel von 5 Prozent für die Bürgerschaft und 3 Prozent für die Bezirksversammlungen verständigt. Das ist die logische Fortführung des Wahlrechtskompromisses von 2009 und deshalb auf keinen Fall hektisch und unüberlegt, wie die FDP uns heute allen unterstellt.
Das Hamburgische Verfassungsgericht hat uns diesen Weg aufgezeigt. Berlin hat die Sperrklauseln in die Verfassung aufgenommen, und der Berliner Verfassungsgerichtshof hat die Verfassungsmäßigkeit kürzlich bestätigt. Das ist aber natürlich kein Hamburger oder Berliner Alleingang. Viele Bundesländer haben Sperrklauseln in der Verfassung, so zum Beispiel Bremen, Bayern, Niedersachsen, Thüringen. Und die Kolleginnen und Kollegen in Nordrhein-Westfalen haben sich nach unserer gemeinsamen Pressekonferenz vorige Woche danach erkundigt, wie wir diesen Weg gegangen sind. Dieser Antrag ist deshalb ausdrücklich keine Missachtung des Urteils des Hamburgischen Verfassungsgerichts.
Die Sperrklausel von 3 Prozent für die Bezirksversammlungswahlen ist in unseren Augen in einer Höhe angesetzt, die dem Grundsatz der Wahlgerechtigkeit und der Chancengleichheit aller Parteien, insbesondere der kleinen Parteien, angemessen Rechnung trägt. Wir wollen die Funktions- und Handlungsfähigkeit der Bezirksversammlungen absichern, indem sie in wichtigen Politikfeldern in dieser Stadt selbstständig entscheiden können. Bezirksversammlungen sind keine Spielwiese, kein Politiksimulationsbetrieb, und sie sind auch nicht sozusagen unsere Vorschulklasse zur Vorbereitung auf die große Politik.
Auch wenn wir das in den vergangenen Diskussionen schon öfter gesagt haben, will ich es noch einmal wiederholen: Ohne Bezirksversammlungen und ihre Entscheidungskompetenzen gibt es keine Jugendhilfepolitik, gibt es keine Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern in den Bezirken und auch keine Wohnungsbaupolitik.
Um all diese Politikfelder für die Bezirksversammlungen funktionsfähig zu halten und vor Zersplitte
rung zu schützen, ist die Drei-Prozent-Sperrklausel gedacht. Der Bundestag hat im Übrigen eine DreiProzent-Klausel für die Europawahlen auch beraten, und dabei hat die FDP mitgemacht.
Zur Frage "Warum erst jetzt?", die uns öfter gestellt wird, können wir sagen, dass wir das Urteil aus Berlin ausgewertet haben. Es hat zudem zahlreiche Äußerungen aus den Bezirksversammlungen gegeben. Das alles hat zehn Monate gedauert und wird rechtzeitig und in angemessenem Abstand zu den Bezirksversammlungs- und Europawahlen im Mai 2014 beraten.
Zur Frage "Werden demokratische Beteiligungsmöglichkeiten eingeschränkt?" können wir eindeutig sagen: Nein. Bei einem Ranking des Vereins "Mehr Demokratie" – und die sind in vielen Bereichen sehr unverdächtig – steht Hamburg eindeutig auf Platz 1. Wir haben bezirkliche Bürgerentscheide, und wir haben mit dem Volksabstimmungsgesetz und auch mit dem Transparenzgesetz vielfältige und verbindliche Möglichkeiten für direkte Demokratie. Aber – dieser Hinweis ist mir in diesem Zusammenhang auch besonders wichtig – überall dort, wo es eine starke direkte Demokratie gibt, muss es auch eine funktionsfähige repräsentative Demokratie geben.
Eins geht nicht ohne das andere. Im Verfassungsausschuss wird es am 3. Dezember eine Sachverständigenanhörung geben, zu der wir Vertreter der Bezirke, Vertreter von "Mehr Demokratie" und natürlich auch Juristen eingeladen haben. Die zweite Lesung zu diesem Gesetz, das wir heute in erster Lesung beschließen werden, wird, wie üblich, in 14 Tagen stattfinden.
Zum Schluss möchte ich noch zwei Bemerkungen zu der FDP-Presseerklärung von heute machen; das muss man einfach. Ich kann Ihre Ängste vor der Drei-Prozent-Hürde sehr gut verstehen. Das ist die erste Bemerkung. In diesem Zusammenhang aber von Trickserei und Skandal zu reden, ist wirklich völlig unangemessen und wird auf Sie in dieser Debatte zurückfallen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Fast genau vor einem Jahr haben wir das erste Mal mit den Obleuten des Verfassungsausschusses und Staatsrat Christoph Krupp zusammengesessen und über die Möglichkeiten geredet, einen Vertrag mit den islamischen Verbänden in dieser Stadt abzuschließen. Von vornherein war dieser parlamentarische Prozess darauf abgestellt, transparent zu arbeiten und möglichst viele auf dem Weg bis zur heutigen Beschlussfassung mitzunehmen. Von daher war allen Beteiligten klar, dass es eine Sache ist, die es wert ist, sie ohne Zeitdruck zu beraten. Deshalb haben wir ein Jahr gebraucht, aber ich denke, das ist auch gut so.
Wir haben das erste Mal über den Entwurf dieses Vertrags in einer Aktuellen Stunde in der Bürgerschaft geredet und über inhaltliche Dinge gesprochen, bei denen wir ein bisschen Angst hatten, dass man sie vielleicht absichtlich missverstehen würde. Wir haben in dieser Aktuellen Stunde deutlich gemacht, was dieser Vertrag alles beinhaltet und was nicht. Auch das haben wir in großer Einvernehmlichkeit in diesem Hause erreicht, und darauf können wir alle stolz sein.
Wir haben im Verfassungsausschuss Experten angehört, wir haben mit vielen Beteiligten der islamischen Verbände geredet und mit einer Senatsbefragung das alles gemeinsam ausgewertet. Uns war immer klar, dass es ein hoher symbolischer Wert ist, über den wir reden, für alle Vertragspartner, und zwar für die 121 Abgeordneten, aber auch für die Verbände, die diesen Vertrag dann unterschrieben haben. Ich glaube, die Teilnahme vieler derjenigen, die mit uns darüber im Vorfeld diskutiert haben und die sich heute noch einmal die Diskussion darüber anhören, macht deutlich, welchen hohen symbolischen Wert das hat.
Wir haben die Inhalte im Verfassungsausschuss und sicher auch in allen Fraktionen ausführlich diskutiert. Es gab eine Reihe von Punkten, bei denen man wirklich Vorurteile abbauen musste, egal, auf welcher Seite. Ich denke, das ist ein ganz normaler Prozess. Wir haben Missverständnisse aufgedeckt, weil es teilweise auch Dinge waren – darauf habe ich vorhin schon hingewiesen –, die absichtlich missverstanden werden können, um sie dann ins Gegenteil zu verkehren. Dieser Versuchung haben alle in allen parlamentarischen Diskussionen widerstanden. Das ist auch ein parlamentarischer Wert an sich, der deutlich macht, wie ernsthaft wir das betrieben haben.
Hierzu eine ganz persönliche Bemerkung: Ich habe in den Diskussionen viel über Dinge gelernt, über die ich mir vorher wenig Gedanken gemacht hatte.
Aber die heutige Abstimmung zeigt auch die Akzeptanz und die Wertschätzung aller Vertragspartner des Parlaments auf der einen Seite und der muslimischen Verbände auf der anderen Seite. Sie ist nicht mehr und nicht weniger als eine Gleichbehandlung vieler Hamburgerinnen und Hamburger mit islamischen Wurzeln.
Die Frage, die wir im Vorfeld und auch heute immer wieder beantworten mussten, war doch, ob diese Menschen damit nicht unglaublich privilegiert werden. Wir haben immer gesagt, dass die islamischen Religionsgemeinschaften damit nicht privilegiert werden, sondern gleiche Rechte bekommen, die wir auch in den Verträgen, die teilweise auch Staatsverträge sind, mit der evangelischen Kirche, der katholischen Kirche und der jüdischen Gemeinde seit 2005 festgelegt haben. Es ist nicht mehr und nicht weniger.
Die SPD hat von Anfang an positiv auf den damaligen CDU-Vorstoß reagiert. Olaf Scholz hat sozusagen die Arbeit von Ole von Beust an dieser Stelle weitergeführt. Deshalb begrüßen wir es ausdrücklich auch an dieser Stelle, dass die CDU-Fraktion nach vermutlich schwierigen innerfraktionellen Abstimmungen heute die Abstimmung freigegeben hat. Ich hoffe, dass viele von Ihnen mit uns für diesen Vertrag stimmen werden.
Unser Vorgehen hat Nachahmer gefunden. In Bremen und im Saarland hat man auch über Verträge in den Parlamenten diskutiert. Die Bremer waren etwas schneller. Wir sind also heute nur die Zweiten, aber dafür, dass wir uns Zeit gelassen haben, kann man den Bremern ausnahmsweise auch einmal den Vortritt lassen. Ich bin aber fest davon überzeugt, dass auch andere Parlamente – Herr Golke, ich weiß, für Sie ist das schlimm – diesen Verträgen nachziehen und genau die gleichen Diskussionen haben werden.
Es ist ein Signal, das wir heute aussenden, es ist ein gutes Zeichen für ein partnerschaftliches Miteinander. Lassen Sie uns heute beschließen, dass wir den Vertrag von heute an mit Leben füllen auf beiden Seiten. Darauf und auf die künftigen Diskussionen freut sich die SPD-Fraktion. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Mitglieder des Gemeindeparlaments von Hamburg! Es hat bereits in der 18. Wahlperiode ein Ersuchen gegeben, in dem genau dieses Problem geklärt werden sollte.
Es ist relativ unerheblich, von wem.
Das Ergebnis war, dass man Paragraf 28 des Grundgesetzes ändern müsste. Ich habe im Augenblick nicht den Eindruck, dass das Gemeindeparlament von Hamburg das könnte, und ich habe zudem nicht den Eindruck, dass der FDP-Teil der Regierung in Berlin aktiv dabei ist, das in die Hand zu nehmen. Von daher ist es richtig, dies an den Verfassungsausschuss zu überweisen. Unsere Kollegen haben es im Übrigen an das Verfassungsgericht überwiesen, das dort ein wenig anders heißt. Wir überweisen es an den Verfassungsausschuss, und vielleicht gibt es irgendwann in Berlin eine Initiative, das durchzuführen. – Danke.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die nicht anwesenden Abgeordneten sind wohl gerade in der dritten Schicht beim aufgewärmten Essen, aber das werden wir verwinden können.
Wir befinden uns auf der Zielgeraden einer geradezu unendlichen Geschichte. Wir werden mit der heutigen Diskussion einen wesentlichen Schritt in der Frage, ob man in Hamburg mit 16 Jahren wählen kann, vorankommen. Wir haben Anhörungen im Verfassungsausschuss dazu gehabt und mit Jugendorganisationen der Parteien geredet. Alle haben gesagt, dass man das machen kann. Unsere Kollegen in Bremen haben Erfahrungen gemacht und diese wissenschaftlich ausgewertet. Alle haben gesagt, dass das Interesse bei 16-Jährigen, wählen zu können, unglaublich groß sei.
Viele, gerade die Gegner, fragen uns, ob man mit 16 überhaupt wählen kann. Unsere Antwort darauf muss doch heißen, warum man es vom 18. Ge
burtstag an kann und was für ein Automatismus sich in den Köpfen der Leute fortsetzt. Deshalb sind wir für eine aktive Teilhabe Jugendlicher ab 16 Jahren in dieser Stadt bei den Bezirksversammlungswahlen.
Wer erlebt, wie lebhaft die Diskussionen bei "Jugend im Parlament" ablaufen, mit wie viel Kreativität Themen aufgegriffen werden und teilweise anders zu Ende gedacht werden, als wir 121 Parlamentarier uns das vorstellen können, und mit wie viel Elan und Engagement die jungen Leute dabei sind, der muss erkennen, dass derjenige, der an diesen Diskussionen teilnehmen kann, auch sehr wohl demnächst die Bezirksversammlung wählen kann.
Dazu ist unabdingbar wichtig, dass wir in den Schulen und an Orten, an denen sich Jugendliche aufhalten,
sozusagen keine Parteiwerbung machen. Das machen die Parteien, die große, gut arbeitende Jugendorganisationen haben – das sind nicht alle in diesem Hause –, von allein. Darum brauchen wir uns keine Sorgen zu machen.
Uns geht es darum, dass wir gemeinsam sagen, dass wir eine Infokampagne brauchen,
und zwar eine, die das in den Unterricht einbaut, die aber auch daran denkt, dass sich nicht alle 16- bis 18-Jährigen in Gymnasien aufhalten. Wir sollten auch Infokampagnen zum Beispiel für Jugendliche in einer Ausbildung starten. Das ist unabdingbar wichtig.
Gestatten Sie den Schlenker zur Entscheidung des Verfassungsgerichts von letzter Woche, nämlich die Aufhebung der 3-Prozent-Klausel für die Bezirksversammlung. Das macht deutlich, dass wir nicht nur eine Infokampagne für die 16- bis 18-Jährigen brauchen, sondern dass wir eine Infokampagne für alle in dieser Stadt brauchen, damit sie wissen, wie wichtig das für uns ist.
Ich würde mich mehr darüber freuen, wenn Sie sich hinterher melden.
Weil in Zukunft die 3-Prozent-Klausel für die Bezirksversammlung nicht mehr greift und weil wir alle daran denken müssen, dass in der Mehrzahl der Bezirksversammlungen Abgeordnete der NPD sitzen würden und wir uns fragen müssen, ob wir das wollen – und wir wollen es auf keinen Fall –,
brauchen wir eine Kampagne, die deutlich macht, wie wichtig die Beteiligung an den Bezirksversammlungswahlen und natürlich auch an den Europawahlen – diese Wahlen fallen zusammen – ist. Wir haben im Verfassungsausschuss letzte Woche darüber gesprochen und sind einvernehmlich zu der Meinung gekommen, dass wir nicht nur den Senat damit beauftragen werden. Wir Parlamentarier wissen sehr wohl auch, welche Infokampagnen wir brauchen, und wir müssen schauen, dass wir dafür Geld bereitstellen.
Ich will noch etwas deutlich machen. Es hat letzte Woche verschiedene Beiträge in der Presse gegeben, und eine hat mich besonders gefreut. Ich habe gedacht, wir brauchen vielleicht auch Info-Kampagnen für die schreibende Zunft in dieser Stadt, damit man weiß, was Bezirksversammlungen so alles machen – ich will das zitieren –:
"Bezirksparlamente sind eine wunderbare Spielwiese für Neu- und Kleinstparteien. Da es nicht um wirklich Wichtiges geht, können sie sich ausprobieren, ohne Schaden anzurichten. Sie können in diesem Politik-Simulations-Betrieb lernen und dabei von ihren WählerInnen beobachtet und auf Praxistauglichkeit begutachtet werden."
Viele von uns, die in Bezirksversammlungen sind, wissen, dass es zurzeit die Bezirksversammlungen in dieser Stadt sind, die dafür sorgen, dass Flächen für den Wohnungsbau zur Verfügung gestellt werden.
Deshalb werden wir, heute in erster Lesung und am 13. Februar in zweiter Lesung, ein Gesetz auf den Weg bringen, das 16-Jährigen bis 18-Jährigen in dieser Stadt das Wählen für die Bezirksversammlungen möglich macht. Wir werden eine InfoKampagne starten, die es insgesamt ermöglicht, dass die Bezirksversammlungen in dieser Stadt keinesfalls eine Spielwiese sind. – Danke.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Trepoll hat schon sehr viel Richtiges dazu gesagt. Richtig ist in der Tat auch, dass die CDU einen zweiten Anlauf macht mit der Verlängerung der Wahlperiode, und wir zeigen jetzt auch sehr eindrücklich, dass wir einem CDUAntrag, wenn er denn gut gemacht ist, durchaus zustimmen werden.
Die Sie da noch haben, gucken wir uns jeweils an.
Wir Deutschen gehen immer davon aus, dass Legislaturperioden vier, manchmal auch fünf Jahre dauern. Aber wer sich in Europa umschaut, wird sehen, dass es Legislaturperioden gibt, die von drei bis sieben Jahren reichen. Von daher sind wir
mit den fünf Jahren da ganz gut vertreten. Uns hat in der Sachverständigenanhörung, die wir durchgeführt haben, und in der Beratung im Ausschuss unter anderem auch die Frage umgetrieben, wie wir es eigentlich den Wählerinnen und Wählern in dieser Stadt verkaufen können, dass sie zukünftig bei Europawahlen und Bezirksversammlungswahlen über fünfjährige Legislaturperioden abstimmen und dann die Bürgerschaft nur für vier Jahre wählen. Ich bin nicht so gut im Rechnen, aber irgendwann wird es dann auch eine Situation geben, dass wir drei Wahlen in einem Jahr haben werden. Deshalb sind wir zu der Auffassung gelangt, dass wir sehr wohl zustimmen werden, fünfjährige Legislaturperioden zu beschließen.
Was nun das Argument betrifft, es gäbe in Zukunft weniger Bürgerbeteiligung, so können wir Hamburger mit unserer weitgehenden und weitreichenden Bürgerbeteiligung auch sehr selbstbewusst sagen, dass die Bürger immer die Möglichkeit haben, mitzumachen. Ich weise noch einmal auf einen Rekord hin, auf den wir vermutlich nicht stolz sein können. Wir sind deutscher Meister, was das vorzeitige Auflösen von Parlamenten betrifft.
Diese Möglichkeit besteht dann auch noch weiterhin. Von daher stimmen wir dem CDU-Antrag heute in erster Lesung zu und werden, weil es eine Verfassungsänderung ist, in zweiter Lesung am 13. Februar auch zustimmen. – Danke.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Wersich, was das Klima betrifft, kann man doch eigentlich nur darauf hinweisen, dass es ein schleswig-holsteinischer Wirtschaftsminister war – den Namen habe ich gerade nicht im Kopf –, der seinerzeit ein Gutachten darüber in Auftrag gegeben hat, ob es verfassungsrechtliche Möglichkeiten gibt, Hamburg an der Umsetzung von Entscheidungen zu hindern, die zulasten Schleswig-Holsteins gehen.
Ich glaube, das ist auch keine gute Zusammenarbeit zwischen Hamburg und Schleswig-Holstein.
Herr Hamann, ich sage Ihnen das, was ich immer sage: Wenn Sie ein unentdecktes Rednertalent in Ihrer Fraktion sind, dann müssen Sie sich mit Ihrer Geschäftsführerin zusammensetzen und sich nicht dauernd in irgendwelchen Zwischenrufen ergehen.
Dass Sie darunter leiden, ist mir klar. Aber diese Debatte hat Ihr Fraktionsvorsitzender in aller Ernsthaftigkeit begonnen. Und es liegt an Ihnen zu entscheiden, ob wir sie ernsthaft weiterführen oder nicht.
Deshalb klingt der nächste Satz, den ich sagen möchte, nun sehr mehrdeutig: Zusammenarbeit sieht anders aus.
Aber Kooperation hat natürlich auch andere Grundlagen. Ein Grundlagenstaatsvertrag, unterzeichnet vom Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Ministerpräsidenten von Schleswig-Holstein, ist doch nur ein sehr abstraktes Papier. Da kann man auch fragen, Herr Wersich, warum der Kollege Carstensen, der viele Jahre Zeit gehabt hätte, auf damals noch CDU-Bürgermeister in Hamburg zuzugehen und so einen Grundlagenstaatsvertrag zu fordern
oder auch auf Bürgermeister Scholz zuzugehen, dies unterlassen hat. Davon hat niemand von uns je gehört und das macht uns schon ein bisschen misstrauisch.
Dass Sie sich jetzt alle darüber so aufregen, scheint Ihr schlechtes Gewissen an dem Punkt deutlich zu machen.
Jetzt kommt der wunderbare Vorschlag, mit Hamburg alles Mögliche zusammen zu machen, einen gemeinsamen Rechnungshof, gemeinsame Gerichte, gemeinsame Hochschulen und was auch immer. Ich bin schon etwas länger dabei
und als Herr Hesse und ich noch Wohnungsbaupolitik gemacht haben, haben wir einmal schlankweg darüber nachgedacht, ob nicht vielleicht auch sozialer Wohnungsbau in den Randgebieten dieser Stadt, die zu Schleswig-Holstein gehören, möglich wäre. Wie erfolgreich wir in dieser Frage gewesen sind, kann man daran erkennen, wie es heute in den Randgebieten unserer Stadt aussieht und wie groß die Wohnungsnot in Hamburg ist.
Dass wir im Norden eine Zusammenarbeit wollen, kann man auch daran erkennen, dass wir diesen Punkt hier ernsthaft diskutieren. Man kann es auch daran erkennen, dass wir die Kooperation zwischen den Bundesländern vorantreiben wollen, und auch an dem SPD-Vorstoß, dass wir den Bericht der Enquetekommission mit Schleswig-Holstein im Verfassungsausschuss zwar beraten wollten, aber erst die Koalitionsverhandlungen abgewartet haben. Wir halten weiterhin an einem gemeinsamen parlamentarischen Ausschuss Hamburg-Schleswig-Holstein fest. Das haben Sie nicht aktiv betrieben, wobei wir glauben, dass dieser gemeinsame parlamentarische Ausschuss sehr viel bessere und zielführendere Arbeit leisten kann, als das nach dem Grundlagenstaatsvertrag, den Sie uns heute vorschlagen, möglich wäre.
Ein Gremium, das gemeinsam berät – und das ist dann schon die gleiche Augenhöhe, die Sie gefordert haben –, würde die Zusammenarbeit beider Länder sicher sehr voranbringen.
Was nun die Frage der Konkurrenz betrifft, muss man doch noch einmal deutlich machen, dass es immer eine Konkurrenz gegeben hat. Die gibt es im Übrigen zwischen Bad Segeberg und Neumünster, die gibt es zwischen Hamburg und Kiel, die gibt es aber auch zwischen Berlin und Kiel und Berlin und Hamburg. Von daher glaube ich, Konkurrenz durch einen Grundlagenstaatsvertrag ausschließen zu wollen, ist etwas blauäugig. Und das alte Sprichwort, dass Konkurrenz das Geschäft belebt, gilt auch hier.
Wie attraktiv die Zusammenarbeit in der Region ist, erkennt man doch daran, dass die Landkreise in der Metropolregion Hamburg Schlange stehen, um mit uns gemeinsam Konzepte zu entwickeln. Und es gibt keinen, der gesagt hätte, da möchte er eigentlich nicht mitmachen.
Weil auch uns das Thema wichtig ist, treffen sich zum Beispiel unsere Fraktionsspitzen am nächsten Mittwoch
im Hamburger Rathaus und werden schon einmal über viele Dinge beraten.
Wir werden diesen Antrag überweisen, denn uns geht es aktuell darum, die gemeinsame Diskussion wieder aufzunehmen. Ich hoffe, dass die Aufgeregtheit in den Hinterbänken der CDU-Fraktion sich jetzt legt. Ich bin mit meinen Worten am Ende, wir werden überweisen. – Danke.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Heute diskutieren wir über die Stärkung der Demokratie, die Stärkung der Bürgerbeteiligung durch die Novellierung des Volksabstimmungsgesetzes. Artikel 50 der Hamburgischen Verfassung wurde im Jahre 2008 neu gefasst, und um in dieser Frage eine klarere Gesetzeslage zu erreichen, wurde der Wille der Bürgerschaft mit einem interfraktionellen Antrag deutlich gemacht.
Nun legt der Senat auf dieser Grundlage einen Gesetzentwurf vor, den wir heute in zwei Lesungen beschließen werden. Die Volksgesetzgebung ist eine der wichtigsten Beteiligungsmöglichkeiten von Bürgerinnen und Bürgern. Wir wollen allen die Chance geben, den Bürgerwillen auf diesem Weg mitzugestalten. Hamburg hat mit diesem Gesetzentwurf eine Vorreiterrolle bei der Volksgesetzge
bung. Deshalb ist es mir aber auch sehr wichtig, an diesem Punkt deutlich zu machen, dass die Bürgerinnen und Bürger mit einer höheren Beschwerdemacht sozusagen nicht allein die Volksgesetzgebung dieser Stadt vorantreiben dürfen. Viele von uns werden sich sicher noch an den ehemaligen Oberbaudirektor Kossak erinnern – einige positiv, andere eher negativ –, der gesagt hat, man könne es eigentlich nicht hinnehmen, dass die Abiturdichte in einzelnen Stadtteilen damit korreliert, wie viele Bürgerbegehren dort zum Abschluss gebracht werden. Ich glaube, in Zukunft wird es eine der wichtigen Aufgaben der Bürgerschaft sein, darauf zu achten, dass die Volksgesetzgebung sich nicht nur in den Stadtteilen mit einer hohen Beschwerdemacht durchsetzt.
Aber genauso wenig darf es in Zukunft möglich sein, im Zuge der Volksgesetzgebung Einzelinteressen durchzusetzen. Für uns sollten immer die Gesamtinteressen im Vordergrund stehen, auch darauf wird die Bürgerschaft in Zukunft zu achten haben. Heute können wir miteinander diskutieren, was sich denn nun geändert hat. Volksentscheide müssen grundsätzlich an Wahltagen, entweder zur Bürgerschaft oder zum Bundestag, durchgeführt werden. Das ist eine wesentliche Erleichterung. Es muss eine zeitnahe Beschäftigung mit den Initiativen geben, und die Initiatoren müssen die Möglichkeit haben, sich mit ihren Anliegen an die Ausschüsse der Bürgerschaft zu wenden; auch das ist eine wesentliche Verbesserung.
Das Verfassungsgericht muss angerufen werden, wenn es berechtigte Zweifel an der Zulässigkeit gibt. Das sichert nicht nur die Rechtssituation für die Initiativen, sondern es vermeidet auch kostspielige Verfahren. Und es wird nicht weiterhin der Regierung überlassen, ob sie die Möglichkeit, Verfahren auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen, vornimmt oder nicht. Damit unterbleibt das politische Kalkül, und das ist in dieser Frage auch sehr wichtig.
Ebenso wichtig ist auch die Frage des Spendenannahmeverbots. Damit wird eine Anonymisierung verhindert und Transparenz sichergestellt. Wir alle haben vor einigen Sitzungen über das Transparenzgesetz diskutiert und auch dies ist hier unheimlich wichtig, denn es darf nicht sein, dass es Initiativen gibt, die aus irgendwelchen Quellen Gelder einwerben und sich damit auf eine Ebene begeben, wo sie nicht mehr unabhängig agieren können.
Wenn man erkennt, dass es Gesprächsbedarf bei einigen Fragen gibt, dann wird es auch möglich sein, Fristen zu verlängern, um einen einmaligen Konsens zu erreichen. Auch das wird wesentlich zur Vereinfachung beitragen.
Mit dem heute vorliegenden Gesetzentwurf sind die Regeln der Volksgesetzgebung auch auf Landes- und Bezirksebene angeglichen. All das, was wir heute, sicherlich auch im großen Konsens, gemeinsam beschließen werden, ist zustande gekommen, weil es unter anderem sehr viele und sehr ausführliche Gespräche und Beratungen, auch mit "Mehr Demokratie", in dieser Frage gegeben hat. Das macht auch deutlich, wie wichtig uns dieser interfraktionelle Vorstoß ist. Ich danke noch einmal allen Beteiligten, und wenn wir heute das Gesetz in zwei Lesungen beschlossen haben, dann werden wir eine klarere und richtigere Gesetzesgrundlage in Hamburg haben. – Danke.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich war eigentlich recht milde gestimmt und dachte, gut, dann reden wir noch einmal über das bürgerschaftliche Ersuchen von vor einem Jahr und erklären, wie sich die Situation in den bezirklichen Kundendienststellen verändert hat. Aber natürlich ist die CDU der Situation erlegen und hat eine vorgezogene Haushaltsrede gehalten.
Ich möchte jedoch dazu sagen, dass die Bezirke in der Generaldebatte, die wir im Dezember führen werden, natürlich zu wenig Platz haben, da gebe ich Ihnen recht.
Herr Hamann, ich kann nichts dafür, dass Sie hier vorne so selten reden dürfen, das tut mir leid.
Reden Sie mit Ihrem Fraktionsvorsitzenden und kommen Sie nach vorne und halten einen eigenen Beitrag, das ist viel besser.
Ich war auch etwas erstaunt darüber, dass Herr Gladiator so getan hat, als würden die Bezirke in Schutt und Asche liegen, und es nicht ein einziges Mal geschafft hat, Senator Frigge zu erwähnen, denn der war es doch, der die Bezirke, die bezirklichen Kundendienststellen und vieles andere in die Knie gezwungen hat. Deshalb wäre es viel ehrlicher gewesen, das heute einmal deutlich zu benennen.
An Ihrer Aufregung bei diesem doch sonst gar nicht so aufregenden Thema kann ich erkennen, dass ich vielleicht recht habe, denn sonst würden Sie sich nicht so wehren. Wer am vergangenen Dienstag im Haushaltsausschuss dem Staatsrat zugehört hat, wird sehr wohl gehört haben, dass die Bezirke mehr Geld bekommen. Gleichwohl muss man davon ausgehen, dass uns die Bezirkspolitik wichtig ist. Ich kann mich daran erinnern, dass es zuzeiten von Senator Frigge Brandbriefe an die Fraktionen im Parlament gab, in denen darauf hingewiesen wurde, welche Maßnahmen alle nicht mehr durchgeführt werden können. Das haben Sie alles vergessen.
Wer behauptet, Prioritäten würden falsch gesetzt und der Gesamthaushalt sei ausgeglichen – das muss ich ganz ehrlich sagen, Herr Gladiator –, der hat viele Dinge in dieser Stadt nicht richtig mitbekommen.
Aber wir werden in Zukunft vielleicht noch einmal die Chance haben, etwas weniger emotional über die Bezirke zu diskutieren. Ich möchte nur noch einmal zwei oder drei Punkte benennen, die in diesem bürgerschaftlichen Ersuchen doch sehr deutlich geworden sind. Zum einen werden Kundendienststellen nicht immer nur an Wohnorten aufgesucht, sondern sehr viel mehr, und in Zukunft vermutlich noch häufiger, an den Orten, wo Menschen arbeiten; das ist aus der Drucksache deutlich geworden.
Wir müssen aber auch sehen, dass solche Formen wie zum Beispiel E-Government nicht taugen, weil melderechtliche Vorschriften so sind, dass Leute in die Bezirke und Kundendienststellen kommen müssen, um zum Beispiel Unterschriften zu leisten. All das hat doch deutlich gemacht, dass es für uns richtig war, dieses Ersuchen vor einem Jahr zu stellen und daraus zu ersehen, dass die Situation
sich wirklich verbessert hat. Ich war gerade in Wandsbek, um einen neuen Personalausweis zu bekommen, und habe zehn Minuten gewartet.
Ich hatte mich auf eine mehrstündige Wartezeit eingestellt und ein dickes Buch mitgenommen. Das brauchte man gar nicht.
Es ging sehr zügig. Das liegt natürlich auch daran, dass es gelungen ist, die BKK-Rückkehrer in die Arbeit der bezirklichen Kundendienststellen zu integrieren. All das hat gezeigt, dass es richtig war, dieses Ersuchen zu stellen. Ich gehe davon aus, dass wir in den Haushaltsberatungen seriöser über Bezirke reden werden. Es war eine gute Idee von uns, dass wir das vor einem Jahr gemacht haben, und wir werden diese Drucksache heute zur Kenntnis nehmen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Der Vertrag mit den Muslimen und Aleviten hat über Hamburg hinaus großes mediales und politisches Interesse gefunden.
Wir sind das erste Bundesland, das einen Vertrag mit den muslimischen Gemeinden und den Aleviten abschließt. Seit 2007 laufen die Verhandlungen, im Jahr davor hat Bürgermeister Ole von Beust in der Zentrumsmoschee erklärt, dass es nach den Verträgen mit den beiden christlichen Kirchen und der Jüdischen Gemeinde auch Verhandlungen mit den muslimischen Verbänden geben werde. Der Grundstein ist von der CDU und dann von Schwarz-Grün gelegt worden. Daher gehen wir heute von einer breiten Zustimmung aller Fraktionen der Bürgerschaft bei der Beratung der Senatsdrucksache aus, und das sage ich besonders in Richtung der CDU.
Denn wir werden in der Bürgerschaft und im Verfassungsausschuss noch ausreichend Möglichkeiten und Zeit haben, diese Verträge miteinander zu diskutieren. Maria Böhmer, die Integrationsbeauf
tragte der Bundesregierung, hat bei ihrem Besuch in Hamburg im Juli gesagt, die Betrachtungsweise "hier die Deutschen und dort die Zuwanderer" sei nicht mehr zeitgemäß. Und sie hat weiter erklärt, vielmehr müsste man von einem "wir" und einer Willkommenskultur sprechen. Dem muss ich als Sozialdemokratin wirklich nichts mehr hinzufügen.
Die vorliegenden Verträge schaffen unabhängig vom bestehenden Recht Klarheit in vielen Bereichen. Circa 130 000 Muslime und circa 50 000 Aleviten leben in Hamburg. Die Verträge sind ein großer Schritt und, wie der Bürgermeister schon am Dienstag gesagt hat, eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Aus anderen Bundesländern gibt es viele positive Signale zu dem, was wir hier machen, so aus Baden-Württemberg und auch aus Berlin. Man könnte sich natürlich solche positiven Signale durchaus auch aus Hessen und Bayern vorstellen.
Viele einzelne Punkte dieser Verträge haben in der Diskussion der letzten Wochen eine Rolle gespielt, und es haben doch ein paar Leute daran gebastelt, eine Kampagne gegen diese Verträge zustande zu bringen. Auf einige Punkte der Diskussionen der letzten Wochen will ich hier noch einmal kurz eingehen, als Erstes auf die Feiertagsregelung. Hier gilt für drei festgelegte Feiertage die gleiche Regelung wie auch für Christen beim Fronleichnam oder auch beim Buß- und Bettag. Man kann frei haben, aber man muss es nacharbeiten.
Dann gibt es die Kopftuchfrage. Viele haben versucht, über diese Kopftuchfrage die Verträge insgesamt zu diskreditieren. Wir müssen hier einfach klarstellen, dass es keine Erlaubnis, aber auch kein Verbot gibt. Die Formulierung im Vertrag "ungerechtfertigte Beschränkung" macht das allzu deutlich. Es wird auch in Zukunft keine Polizeibeamtin mit Kopftuch geben.
Die Frage des Religionsunterrichts: Hamburg hat einen konfessionsübergreifenden Religionsunterricht unter evangelischer Verantwortung, und hier haben die christlichen Kirchen, die Muslime und die Aleviten fünf Jahre Zeit, miteinander ein Modell für einen zukünftigen Religionsunterricht für alle zu entwickeln. In Zukunft wird es natürlich möglich sein, dass ein muslimischer Lehrer mit zwei Staatsexamen Religionsunterricht erteilt. Das ist auch der Sinn, dass Schüler auch etwas über andere Religionen vermittelt bekommen und erfahren, dass es andere Religionen gibt, die man respektieren muss.
Wer in Zukunft glaubt, dass Imame ohne jede staatliche Ausbildung Religionsunterricht erteilen dürfen, kennt die Praxis nicht oder möchte ganz bewusst Ängste schüren.
Dann gibt es die Frage des Baus von Moscheen. Das war immer Baurecht und das bleibt auch Baurecht.
Herr Bläsing, auch Sie können sich gerne melden. Ich bin gespannt auf das, was Sie sagen werden.
Dann gibt es die Frage der Gleichberechtigung von Frauen. Hier ist ein ganz wichtiger Punkt, dass die muslimischen Verbände diese Gleichberechtigung anerkennen und es damit in Zukunft Eltern schwerer fallen wird, die Nichtteilnahme ihrer Mädchen an Klassenreisen und Schwimmunterricht mit religiösen Motiven zu begründen. Es wird in Zukunft, da bin ich mir ganz sicher, mehr Mädchen aus muslimischen Familien geben, die am Schwimmunterricht teilnehmen und auch auf Klassenreisen gehen werden.
Dann geht es um die Frage, ob es eine Gleichstellung mit christlichen Kirchen gibt.
Dann bleibt mir nur noch ein letzter Satz zu sagen. Maria Böhmer hat bei ihrem Julibesuch in Hamburg gesagt: Damit legen wir das Fundament, und es liegt an uns allen, aus diesem Fundament ein kräftiges Haus zu bauen. Daran können wir uns alle beteiligen und ich hoffe auf eine breite Zustimmung von allen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Da so unheimlich viele Abgeordnete ihre Sprachkompetenz bewiesen haben, will ich nicht auch noch so tun, als ob ich Sprachkompetenz zeigen sollte. Der Fokus auf die Viereinhalbjährigen ist richtig, deshalb ist die Überweisung an den Familienausschuss auch richtig. Die Mitwirkung der Eltern in dieser Frage ist ebenfalls richtig.
Wenn man sagt, es wäre ein Problem nur von Kindern mit Migrationshintergrund, dann muss man auf die Zahlen schauen. 32 Prozent der zurzeit geförderten Kinder sind einsprachig deutsch.
Man muss auch darauf achten, dass man die richtigen Kinder fördert. Auch die Beißreflexe der Opposition auf den Schulsenator sind hier fehl am Platze, die Zahlen sind noch nicht von ihm. Ich freue mich auf die Beratungen im Schulausschuss. – Danke.