Gerhard Lein

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Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die GRÜNEN-Abgeordneten von Berg und Duge haben von Februar 2013 bis Juni 2014 in insgesamt sechs Schriftlichen Kleinen Anfragen Daten, Hintergründe und Perspektiven des erfolgreichen Energiesparprojekts "Fifty-Fifty" an Hamburger Schulen erfragt. Heute haben wir noch mehr Ergebnisse gehört. Fazit: a) Es läuft im Großen und Ganzen gut, b) es gibt auch Veränderungen und Weiterentwicklungen. 1994 wurde dieses pädagogisch motivierte und mit finanziellen Anreizen versehene Modell der Energieeinsparung an Schulen entwickelt und eingeführt. Rosemarie Raab war damals Schulsenatorin – ich zitiere –:
"Hinter diesem Namen ["Fifty-Fifty"] steckt eine geniale Idee, die den Klimaschutz an Schulen [wirkungsvoll umsetzt]."
So steht es in einem Text auf der GRÜNEN-Homepage vom 5. August 2014. Was will man mehr sagen? Es stimmt. Es ist ein Erfolgsmodell mit Nachahmern bundesweit. Über viele Jahre gab es ein stetiges Wachstum, erst waren es einzelne Lehrer und Eltern, unterstützt von Fachleuten im Amt für
Verwaltung der BSB. Immer mehr "Fifty-Fifty"Gruppen entstanden an Schulen, und mittlerweile sind fast alle beteiligt. Ein gewisser Sättigungswert ist allerdings erreicht. Bei der Zahl der Schulen, die fast zu 100 Prozent teilgenommen haben, ist es auch nicht verwunderlich, dass vielleicht einige von ihnen sagen, Aufwand und Ertrag müsse man genau kalkulieren, denn nicht alle Schulen sind die großen Empfänger von Rückläufen.
Auf der schon zitierten Homepage der GRÜNEN Fraktion finde ich ein aktuelles Protokoll des "FiftyFifty"-Ausschusses meiner ehemaligen Schule vom 14. Februar 2014. Ich nenne einmal einige Auszüge, wie das in Schulen so zugeht. Von dem Betrag werden 514 Euro für Handrührgeräte ausgegeben. Die Schule hat das beantragt, aber natürlich spricht sich der Ausschuss für Effizienzklasse A aus. Es gibt einen Antrag aus dem Fachbereich Theater oder einen Antrag für ein Klavier, und da sagt der Ausschuss, das wolle man aber nicht, die "Fifty-Fifty"-Einnahmen würden nicht für ein Klavier ausgegeben, sondern das solle bitte aus dem normalen Schulhaushalt finanziert werden. So finden wir Protokolle dieser Art zuhauf. "Fifty-Fifty" ist lebendig an den Schulen. Ich war eben in einer Klasse eines Wandsbeker Gymnasiums. Dort klickte es bei "Fifty-Fifty" nicht sofort bei jedem Schüler, sondern einige sagten, da haben wir doch einen Energieausschuss oder so ähnlich. Es gibt unterschiedliche Namen dafür an den Schulen, aber im Prinzip läuft dieses Programm.
Die Überschrift auf dieser von mir eben zitierten GRÜNEN-Homepage heißt allerdings:
"Chronik eines angekündigten Todes: Wird fifty/fifty bald null/null?"
Diese dramatische Inszenierung beruht nicht auf Tatsachen. Vielleicht ist es die Wunschprojektion einer GRÜNEN Abgeordneten, die hier mit dem vorliegenden Antrag ihrer Fraktion ein angeblich verschlafenes Dornröschen wachküssen will. "Fifty-Fifty" liegt aber nicht im Schlaf, siecht und lahmt auch nicht, sondern ist putzmunter.
Sie sind vielleicht so einer.
Allerdings stützt sich die "Fifty-Fifty"-Aktion jetzt nicht mehr auf das Amt V der Schulbehörde, sondern auf das LI mit der Beratungsstelle Umwelterziehung und Klimaschutz. Die haben vor einiger Zeit einen umfangreichen Praxisleitfaden für Klimaschutz an Schulen veröffentlicht, 200 Seiten mit elektronischem Anhang – bravo, ein gutes Werk. Auf der anderen Seite steht Schulbau Hamburg,
inzwischen in Zusammenarbeit mit Gebäudemanagement Hamburg im Hamburger Süden: Umfangreiche Abrechnungsleitfäden stehen elektronisch bei SBH und GMH bereit, wo sie auch hingehören. Die Trennung von pädagogischer Beratung und technischer Optimierung sowie Abrechnung ist sinnvoll. Erstere ist keine Ingenieursangelegenheit, Letztere keine pädagogische. Deshalb wäre eine Zusammenführung beider im LI zum Beispiel auch nicht sinnvoll. Auch von Personaleinsparung kann keine Rede sein: Das LI – das haben Sie selbst erfragt und gelesen – hat 1,5 Stellen, das SBH 1,75 Stellen. Das ist sogar mehr als vor der Neustrukturierung. Die SPD dankt ausdrücklich allen an den "Fifty-Fifty"-Bemühungen beteiligten Lehrerinnen und Lehrern, Schülerinnen und Schülern, Eltern, den LI-Beratern und den SBH-Fachleuten für ihr Engagement.
Zu den Petita: Erstens Website, aufgeteilt auf LI und SBH/GMH. Das ist richtig, an der Optimierung der LI-Website wird derzeit noch gearbeitet.
Zweitens Newsletter: zweimal im Jahr, abgestimmt zwischen LI und SBH, soll übrigens in diesem Jahr noch erscheinen
oder ist gerade erschienen – abgehakt.
Drittens Klimabär-Auszeichnung für "Fifty-Fifty"Sieger: abgelöst durch zertifizierte Klimaschule mit umfangreichem Anspruch – Pressemitteilung von heute: 40 Schulen haben sich zertifizieren lassen.
Der Bär ist eingestellt.
In Süddeutschland gab es einmal so einen Bären, einen Schadbären.
Und viertens: Hier schreibt Frau von Berg, die Beratung der Schulen sei wieder zu intensivieren – wieso wieder? – und Abrechnung und Beratung seien wieder in die Zuständigkeit des LI zu geben, wo sie niemals gemeinsam waren, sie waren nämlich in der Schulbehörde. Das lehnen wir ab.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag zeigt das krampfhafte Bemühen, "Fifty-Fifty" als ein erzgrünes Programm zu reklamieren. Das ist es aber nicht. Es ist bei dieser Regierung und der sie tragenden Parlamentsmehrheit in guten Händen
und seit einiger Zeit ausgeweitet auf "fifty/fifty-junior" für Kitas. Im Sommer letzten Jahres gab es eine große Fortbildung dazu.
Klar, dass wir diesem Antrag weder zustimmen noch ihn zu einer erneuten Profilierungsdebatte an den Ausschuss überweisen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal vorab: Die Schulen in freier Trägerschaft sind aus unserer Sicht eine wertvolle Ergänzung des staatlichen Angebots. Es hat gar keinen Zweck, dass Sie, Frau Prien, signalisieren, da wären wir nicht so ganz auf Ihrer Seite. Ich glaube, in diesem Haus sind wir uns einig, dass die Schulen in freier Trägerschaft, die seit Jahren etwa 10,5 Prozent der Hamburger Schüler beschulen, ein wertvolles und pädagogisch innovatives Angebot sind, das die Schulen ergänzt und bereichert.
Wir haben katholische Bekenntnisschulen, wir haben evangelische Bekenntnisschulen. Wir haben neuerdings die evangelikalen Bekenntnisschulen und wir haben anthroposophische Bekenntnisschulen. Wir haben private Schulen. Bei der einen oder anderen könnte man fast sagen, sie haben
auch ein Bekenntnis, nämlich dass Schulen auch Gewinn machen dürfen, wenn ich an "Phorms" und andere Firmen denke, die in dieses Privatschulgeschäft eingestiegen sind.
Aber unsere große Vielfalt ist zu finanzieren. Und Sie haben zu Recht darauf hingewiesen – wir haben es vermutet, dass Sie bei dieser Debatte noch einmal darauf hinweisen wollen –, welch wichtigen Schritt Sie 2004 zu Ihrer Regierungszeit gemacht haben, nämlich die Schulen in freier Trägerschaft anders auszustatten als zuvor. Diese Erkenntnis in 2003 und 2004 haben wir allerdings auch umgesetzt. Wenn Sie sich die Zahlen genau anschauen, dann sind in jedem Jahr die Zuwendungen für Schulen in freier Trägerschaft deutlich gestiegen. 2009 waren es 10,6 Millionen Euro, 2010 114 Millionen Euro, 2011 118 Millionen Euro, 2012 120 Millionen Euro, 2013 128 Millionen Euro, und 2014 werden es nach der jetzigen Prognose voraussichtlich 133 Millionen Euro werden. Es kann also keine Rede davon sein, dass man womöglich den Schulen das ihnen zustehende Geld nicht überweisen wolle.
Vielleicht sollten wir auch an die Investitionen denken. Es gibt eine Liste von jährlichen Zuschüssen für Investitionen, aber ich habe in Erinnerung, und vielleicht auch Sie, Frau Prien, dass es einmal eine Zahl von 7 Millionen Euro gab. War das zu Ihrer Regierungszeit, als man die den Schulen wegnehmen wollte und wir diesen Sparbeschluss nicht vollzogen haben? Vielleicht sagen Sie einfach, wo er recht hat, hat er recht. Sie wollten damals kürzen und wir haben das zurückgenommen.
Klar ist, dass man bei einer solchen Schriftlichen Kleinen Anfrage zum Schluss immer ans Geld denkt. Man denkt weniger an die Schulaufsicht, über die kann man diskutieren, sie funktioniert doch. Wir haben das an Nenas neuer Schule erlebt. Nach heftigen Konvulsionen, bei denen die Schulaufsicht eingestiegen ist, ist auch diese wieder in ruhiges Fahrwasser eingetreten. Wir haben es auch beim Alsterring Gymnasium, dort hat man am Personal Kritik geübt, das nicht den Vorgaben entsprach, die wir gesetzlich und vertraglich haben wollten. Wir haben sogar eine der Bugenhagen-Schulen, mit der die Eltern nicht zufrieden waren und sagten, wir wollen wieder zurück in staatliche Arme, in eine staatliche Schule umgewandelt.
Ich glaube, auch die Schulaufsichts- und Genehmigungsfragen sind nicht sonderlich erörterungswürdig. Es geht um Geld.
Ich habe die Zahlen vorhin genannt, ich habe auch Ihre Investitionsüberlegungen nicht unerwähnt ge
lassen. Ich glaube, Hamburg hat nicht nur die höchsten Sätze pro Schüler im Bundesgebiet, sondern zahlt seine Privatschulen auch gut und hat damit den höchsten Erstattungssatz. Und wer weiß, dass wir Schulen haben, deren Klassenfrequenzen weit über dem liegen, was Hamburger staatliche Schulen üblicherweise haben – ich erwähne nur das Wort Waldorf –, der sieht, dass die Schulen das Recht haben, mit diesem Geld zu machen, was sie für richtig halten.
Wir brauchen derzeit keine vertiefte Diskussion über diese Frage. Ich finde die Große Anfrage im Namen meiner Fraktion hilfreich, und sie macht vieles klar, was bisher der eine oder andere gewusst hat. Wenn Sie einen Antrag haben, dann nur zu, dann wird über den Antrag diskutiert. Da bin ich im Rahmen Ihrer Haushaltsvorschläge natürlich immer auf die Deckungsüberlegungen gespannt. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Frau Prien, ich möchte nur eine Zahl zurechtrücken. Vielleicht erklären Sie mir einmal, warum Sie sagen: "Ehrlich gesagt". Das sind wir immer, und diese Floskeln brauchen wir nicht. Aber zu den Zahlen.
2011 hatten wir 19 160 Schüler und 118 Millionen Euro Pro-Kopf-Zuwendungen, 2013 waren es 19 838 Schüler und 133,7 Millionen Euro Zuwendungen – also wenn das keine Steigerung ist. Sie sagten, es gäbe keine Steigerung. Das ist aber sehr wohl ein Anwachsen der staatlichen Zuwendungen gewesen, und zwar deutlich über das Anwachsen der Schülerschaft hinaus.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Vorweg einmal ein Dank an die Lehrerinnen und Lehrer in Hamburg, die mit unseren Kindern arbeiten, und das keineswegs unter einfachen Bedingungen. Großstadt ist etwas anderes als beschauliches Land. Hohe Zuwanderungszahlen mit entsprechenden sprachlichen und kulturellen Anpassungsproblemen sind eine große Herausforderung und erfordern gut ausgebildete, flexible, fachlich versierte und methodisch sichere Pädagogen. Über die verfügt Hamburg, und hier möchte ich ausdrücklich die Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen und weiteres pädagogisches Personal an den Schulen einbeziehen, die in der Großen Anfrage der CDU – wegen des Themas natürlich auch – nicht berücksichtigt werden. Hamburg hat gutes Personal, reichlich Personal und innovationsbereites Personal an den Schulen. Wer in den Bundesländern herumkommt, der hört oft: Eure Ausstattung möchten wir einmal haben.
Nun zur Großen Anfrage zum Thema Lehrerbelastung und Lehrerarbeitszeitmodell. Stimmen die Rahmenbedingungen für den Lehrerberuf in Ham
burg noch? Erstens: ja. Die Bewerberlage für diesen schönen Beruf macht deutlich, dass viele junge Menschen in diesen Beruf streben, und das ist gut so. Zweitens: noch einmal ja. Das Arbeitszeitmodell für unsere Lehrerinnen und Lehrer hat sich nach der doch recht ruppigen Einführung durch den damaligen CDU/FDP/Schill-Senat in einem kontinuierlichen Prozess zum Guten entwickelt.
Ich möchte die komplexen Antworten des Senats auf die umfangreichen und richtigen Fragen der CDU nicht im Einzelnen darstellen und bewerten. Das Zahlenwerk des Arbeitszeitmodells spricht für sich, und es ist hilfreich, was wir an Antworten geliefert bekommen haben. Es ist immer wieder angepasst, korrigiert und verbessert worden. Das Arbeitszeitmodell für die Schulen ist in der Tat kompliziert. Zwölf Wochen unterrichtsfreie Zeit müssen umgerechnet werden auf die sechs Wochen Urlaubsanspruch für das Personal. Seit Einführung dieses Berechnungssystems verwenden wir 25 Prozent einer Lehrerstelle für außerunterrichtliche und Verwaltungstätigkeit – mehr als in anderen Bundesländern mit ihrem Pflichtstundenmodell. Die Unterrichtsverpflichtung für Vollzeitlehrkräfte liegt in Hamburg unter dem Bundesdurchschnitt. Seit 2010 gibt es wieder eine Altersermäßigung bei der Unterrichtsverpflichtung. Für verpflichtende Fortbildungen werden Arbeitszeiten bereitgestellt. Die Klassengrößen sind im Zuge des Schulfriedens zum Wohle der Schülerinnen und Schüler sowie ihrer Lehrerinnen und Lehrer drastisch gesenkt worden, und im Durchschnitt liegen wir selbstverständlich noch unter diesen Werten – beides ohne Berücksichtigung und Auswirkungen auf das Arbeitszeitmodell. Das soll ausdrücklich festgehalten werden.
Die Entwicklung des Ganztagsbetriebs hat für das Personal erhebliche Auswirkungen. An den Schulen müssen angemessene Arbeitsbedingungen geschaffen werden, damit Lehrerinnen und Lehrer einen größeren Teil ihrer bislang häuslichen Tätigkeit wie Unterrichtsvorbereitung und Kommunikation mit den Eltern auch in der Schule umsetzen können. Dies hat im Übrigen 2011 auch zu einer Berücksichtigung der Lehrerarbeitsplätze im Musterflächenprogramm geführt. Unser Schulsenator hat bei Regierungsantritt um Aufgabenkritik gebeten. Er hat Vorschläge bekommen und im September 2012 ein umfangreiches Maßnahmenpaket bekannt gemacht. Wie immer entsprach es nicht allen Wünschen. Während die Stellenzuweisung von 2009 bis 2014 um 1303 Stellen gestiegen ist — das sind 12 Prozent –, hat die Schülerzahl um 2 Prozent zugenommen. Natürlich spielen hier die Einführung der Ganztagsschule und der Inklusionsstart eine beträchtliche Rolle, aber dass die Schule kaputtgespart würde, wie man mancherorts zu hören bekommt, kann man getrost als Unfug abtun.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Über Arbeitszeit und Arbeitsbedingungen an Schulen wird es zwischen den Beschäftigten und dem Staat als Arbeitgeber nie eine friedliche Übereinstimmung geben. Wir haben eine sehr starke, selbstbewusste und im Grunde auch konkurrenzlose Lehrergewerkschaft in Hamburg. Das zeigen die Wahlergebnisse bei Personalräten und für die Lehrerkammer. Das ist auch gut so, sage ich mit meinen 46 Jahren Mitgliedschaft in dieser GEW. In einem gemeinsamen Ringen um bessere Arbeitsbedingungen für das pädagogische Personal und um angemessene Arbeitszeiten gibt es Stück für Stück und Zug um Zug Verbesserungen. Nicht genug, sagen die einen, viel zu teuer, die anderen. Das erfordert von uns Parlamentariern und dem Senat aber auch das Selbstbewusstsein, nicht jede einzelne Forderung für berechtigt oder umsetzbar zu halten. Aber ich bin sicher, dass wir in den kommenden Jahren immer wieder Entwicklungen haben werden, die die Rahmenbedingungen für den Lehrerberuf wie bisher verbessern.
Liebe Frau Prien, zu den Forderungen, die Sie heute über die Presse gestellt haben, zum Beispiel zur Frage der Verwaltungsleitungen, und auch eben in Ihrer Rede, wäre es schön gewesen, wenn Sie uns einen konkreten Antrag vorgelegt hätten; der fehlt. Wir lehnen die Behandlung im Ausschuss dazu ab.
Frau Präsidentin, liebe Abgeordnete, Kolleginnen und Kollegen! Die Entscheidung der schwarz-grünen Koalition, gleich zu Beginn ihrer Amtszeit die Schulaufsichten neu zu organisieren, ihre bis dato Schulformbezogenheit aufzugeben und das Regionalprinzip einzuführen, haben wir seinerzeit ausdrücklich begrüßt. Dies war übrigens keine Entscheidung auf Bürgerschaftsebene: Die Deputation hat am 12. November 2008 so entschieden. In der Folge der Enquetekommissionsarbeit und entsprechend dem Wunsch, die verwirrende Vielzügigkeit der Sekundarschule zu reduzieren, war dies auch eine konsequente Entscheidung. Erstmals in der Hamburger Schulgeschichte, zumindest soweit ich mich mit meinen 40 Dienstjahren zurückerinnern kann, saßen die Schulleitungen aller Schulformen in einer Region zusammen und schauten über den Tellerrand ihrer bislang sorgfältig abgeschotteten Schulformgrenzen. Das war gut. Wo gab es das sonst, außer vielleicht auf Sitzungen der GEW oder abends bei Lehrergeburtstagen im privaten Kreis.
Die bezirkliche Schulaufsicht war seinerzeit ein Quantensprung. Ich bin heute noch froh, dass die grüne Schulsenatorin ihrem schwarzen Koalitionspartner diese Entscheidung vermutlich abgerungen hat.
Diese Vermutung liegt zumindest nahe, wenn man den heutigen Antrag sieht, denn die CDU möchte zurück zu der alten Schulaufsicht, getrennt für Gymnasien und die sonstigen Schulformen. Da gab es noch Aufsicht auf beamtenrechtlicher Augenhöhe. Das scheint mir der wahre Kern dieses Antrags zu sein, wenn man ihn genau liest: Schulaufsichtsbeamte bei den Schulformen und vor Ort nur Ansprechpartner. Man merkt schon die Wertigkeit. Da gibt es dann ein bisschen neumodische Zugabe mit der Matrixorganisation und ihren Verantwortungslinien senkrecht und waagerecht, also kreuz und quer. Wirtschaftslexika weisen häufig auf den hohen Personalaufwand und die doppelten Berichtspflichten dieses Modells hin.
Das alles wollen wir Sozialdemokraten nicht. Wir sind zufrieden mit dieser Struktur. Es gibt in jedem Aufsichtsbezirk zwei Schulaufsichtsbeamtinnen beziehungsweise -beamte, die gemeinsam verantwortlich für die Schulaufsicht und die Beratung ihres Sprengels sind, und der schließt Grundschulen, Stadtteilschulen und Gymnasien ein. Sie sind auch nicht grundsätzlich immer Oberstudiendirektoren. Die Damen und Herren Gymnasialleiter und Stadtteilschulleiter müssen sich also dienstlich auch etwas sagen lassen von Menschen, die in der Beamtenbesoldungshierarchie nicht auf gleicher Stufe stehen. Das geht, und das geht zumeist sogar sehr gut. Es nutzt unseren Schulen, wenn die Schulaufsicht in der gemeinsamen Verantwortung für die Schülerinnen und Schüler des Aufsichtsbezirks praktiziert und gepflegt wird. Es tut den Schulleiterinnen und Schulleitern gut, wenn sie auf gemeinsamen Konferenzen die Probleme ihres Bezirks besprechen und Maßnahmen absprechen.
Die Schulformschwerpunkte, Frau Prien, sind bei den Leiterinnen und dem Leiter der drei Abteilungen des Amtes B verordnet. Dort finden – Sie wissen das vielleicht nicht –
die grundsätzlichen Fragen statt, dort finden die Schulleiterdienstbesprechungen statt.
Das Landesinstitut, nebenbei gesagt, ist in seinen Abteilungen ebenfalls für Organisations- und Personalentwicklung auch der Schulformen zuständig.
Es ist schade, dass diese rückwärtsgerichtete Position der CDU jetzt auch von der CDU eingenommen wird, indem sie sich dem Antrag anschließt.
Von der FDP, Entschuldigung.
Der Wechsel ehemaliger Schulleiter in die Schulaufsicht im eigenen Bezirk kann tatsächlich eine Rolle spielen. Insofern ist Ihr Gedanke schon wert, bedacht zu werden, und wir fordern die Schulbehörde dringend auf, sehr sorgfältig bei den Besetzungen vorzugehen. Wenn Sie sich aber an den CDU-Antrag hängen, dann wird er das gleiche Schicksal ereilen: Wir lehnen ihn ab, und wir lehnen auch eine vertiefende Erörterung im Ausschuss ab. Das wäre rückwärtsgewandt und zeitverschwendend.
Frau Präsidentin! Liebe Kollegen von der CDU, lesen Sie bitte Ihr eigenes Petitum. Da steht zum Schluss auf der einen Seite "Schulaufsichtsbeamte" – man achte auf die Formulierung – und auf der anderen Seite "regionale Ansprechpartner". Soweit zur Gleichwertigkeit von vertikal und horizontal.
Zu Herrn Scheuerl will ich nur sagen, dass es lässig ist, jetzt Kaffeesatz zu lesen, was ein früherer Abgeordneter und jetziger Senator wohl gemeint haben könnte. Kritik an der Personalzusammensetzung ist keine Antwort auf die Frage, ob die Struktur, in die dieses Personal hineinkommt, richtig oder falsch ist.
Ich habe eine schöne Postkarte gefunden mit einem Zitat Ihres früheren Ersten Bürgermeisters aus dem November 2012. Da sagt er:
"[…] die konkrete Wahrheit in der Großstadt ist oft anders als die Antworten der CDU."
Wo er recht hat.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es gibt doch immer wieder hoch emotionalisierbare Themen, besonders im Bereich Schule, wo bekanntlich alle Menschen aufgrund privater Erfahrungen Experten sind.
So ist es auch beim Thema Sitzenbleiben, Klassenwiederholungen oder Ehrenrunden, wie immer man diesen Vorgang nennen will. Auch ich war davon früher einmal betroffen.
Wissenschaftliche Untersuchungen landauf, landab sagen uns, dass eine erzwungene Klassenwiederholung aufgrund unzureichender Leistungen in einzelnen Fächern keinen hilfreichen Effekt hat. Das sieht allenfalls der bekanntermaßen streitlustige Präsident des gymnasialen Deutschen Lehrerverbandes, Josef Kraus aus Oberbayern, anders.
Er hat in der "Süddeutschen Zeitung" noch am 16. Februar gesagt, es gäbe keine pädagogische Begründung für das Abschaffen des Sitzenbleibens, außer man sei ein naiver Populist.
Wir haben in Hamburg einstimmig am 3. März 2010 in diesem Hause beschlossen, eine erzwungene Klassenwiederholung abzuschaffen und durch individuelle, für Eltern kostenlose Förderung zu ersetzen, wenn die Zeugniskonferenz dies aufgrund der Leistungsbewertung festlegt. Nebenbei: Ein richtiges und finanziell ausgestattetes Förderkonzept wurde erst nach dem Regierungswechsel durch die SPD in Fahrt gebracht.
Klassenwiederholungen nützen dem einzelnen Schüler nur sehr selten. Sie kosten den Steuerzahler viel Geld, das besser in individuelle Förderung investiert würde. Wenn wir dann noch Landes- und Bundesmittel zusammenlegen, dann kann es noch immer Schwächen im Einzelfall geben. Aber im Prinzip ist es völlig richtig, und wegen eines im Prinzip richtigen Beschlusses eine richtige Entscheidung rückgängig machen zu wollen für Verfahren nach Art des Hauses, halte ich für sehr problematisch.
Die FDP möchte nun, dass unser Schulgesetz geändert wird, Sitzenbleiben soll wieder leichter möglich sein. Ich lege ausdrücklich Wert auf den Ausdruck "leichter möglich". Die Populisten von "WWL" sind sowieso gegen Gesetze aus dem Frühjahr 2010, und die CDU eiert herum, wie man der Presseerklärung von Herrn Heinemann vom 26. März entnehmen kann. Wir Sozialdemokraten sagen zur Wiederzulassung des Sitzenbleibens als innerschulische Maßnahme klipp und klar nein.
Unser Schulgesetz lässt im Übrigen Klassenwiederholungen zu, Paragraf 45, Absatz 2 Hamburger Schulgesetz – ich zitiere –:
"Auf Antrag kann mit Genehmigung der zuständigen Behörde aus besonderem Grund auch eine Jahrgangsstufe wiederholt werden, wenn so eine bessere Förderung der Leistungsentwicklung und der sozialen Integration der Schülerin und des Schülers zu erwarten ist."
Frau von Treuenfels, es geht sehr wohl um Leistung. Was die FDP möchte, ist klar. Die Schulräte und die Behörde sollen nicht mehr einbezogen
werden, das soll lieber zwischen den Beteiligten in der jeweiligen Schule nach Art des Hauses ausgehandelt werden. Es muss nicht bei zwei Fünfen sein, es können auch drei Fünfen sein, aber das gibt keine Übersicht über die gesamte Hamburger Schullandschaft.
Man kann sich lebhaft vorstellen, wie einzelne Schulen dann vielleicht doch verstärkt zur Wiederholung raten, weil es dem Image dient, weil sie damit die Finanzzuweisungen für Lernförderung anders nutzen können und anderes mehr.
Hier ist die Schulaufsicht gefragt. Klassenwiederholung ja, wenn unumgänglich, vielleicht wegen einer Krankheit oder traumatisierenden Erfahrungen bei einzelnen Schülern, Wiederholung bei nicht aufgearbeiteter Schwäche in einzelnen Fächern: nein. Die Zustimmung zu einem Wiederholungsantrag der Schule durch die Schulaufsicht erfordert immer auch eine Auseinandersetzung über Qualität und Umfang der an der Schule durchgeführten Lernforderung. Das ist gewollt.
Wir werden zu einem späteren Zeitpunkt heute Abend noch einmal über das Thema Lernförderung diskutieren. Aus meiner Sicht ist die drastische Reduzierung des Sitzenbleibens seit 2010 ein Erfolg. Deshalb werden wir den Antrag der FDP ablehnen und auch kein Weiterschwelen dieser Lunte im Ausschuss zulassen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Wersich, ich will nicht auf Ihre ausweichenden Anmerkungen zu der konkreten Frage von Herrn Rabe eingehen.
Er hat Sie nur um Ihre Position zwischen dem, was Herr Heinemann zum Beispiel am 26. März per Pressemitteilung gesagt hat und dem, was Ihr
Fraktionskollege Scheuerl heute mittendrin erklärt hat, nämlich seine unverhohlene Sympathie für das alte System des Sitzenbleibens, gebeten.
Das wollen wir einmal festhalten. Dazu haben Sie nichts gesagt. Sie haben alle möglichen Sachen über seine Geschichte gesagt.
Ich wollte mich kurz auf Frau von Treuenfels beziehen. Frau von Treuenfels, wenn Sie gesagt hätten, wir wollen als Kontrollinstanz die Schulaufsicht im Boot behalten, damit es vergleichbar zugeht, dann hätte ich sympathischer über Ihre Gedanken nachdenken können. Das wollen Sie eben nicht, und das ist es doch. Sie wollen das individuelle System der einzelnen Schule überlassen. Wir wissen, dass in einzelnen Schulen – ob mit freundlichem Druck, mit nachhaltigem Druck, nach Stil des Hauses oder nach Image des Instituts vom Christianeum bis zum Gymnasium in Billstedt – sehr unterschiedlich Schülern gegenüber agiert wird. Die Schulaufsicht ist daher für uns der Garant einer gewissen Vergleichbarkeit. – Danke.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Gesunde Ernährung unserer Kinder ist uns allen wichtig, und seit die Ganztagsbetreuung mit großem Nachdruck ausgebaut wird, noch wichtiger, weil der Staat die Ernährung der Kinder nicht mehr in die alleinige Verantwortung der Elternhäuser abschieben kann. Wir alle wissen um die negativen Auswirkungen und Langzeitfolgen einer ungesunden und unregelmäßigen Ernährung für Kinder. Es ist deshalb sehr erfreulich, dass immer mehr Eltern großen Wert auf die Erziehung zu gesunder Lebensweise legen. Wir wissen aber auch, dass eine solche Einstellung und die entsprechende Erziehung nicht von allen Elternhäusern gewährt werden kann. Deshalb kommt den Schulen und Kindertagesstätten eine besondere Bedeutung zu.
Sie dürfen über gesunde Ernährung nicht nur reden, sie müssen auch eine ausgewogene, schmackhafte und bezahlbare Verpflegung sicherstellen. Sehr viele Schulen nutzen ihre unterrichtsbezogenen Lehrküchen entsprechend, um die jungen Menschen zu einer bewussten Ernährung anzuleiten; eine Übersicht darüber hat uns die Antwort auf die Schriftliche Kleine Anfrage 20/5666 von Frau von Berg geliefert. Die Große Anfrage der CDU, die wir heute zur Kenntnis nehmen und debattieren, zeigt, wie dynamisch die Entwicklung ist. Die nicht unerhebliche Zahl von Schulen, die ihren Schulkantinenbetreiber wechseln, ist Beleg
dafür, dass sich Eltern, Lehrer und Schüler intensiv mit dem Thema Schulverpflegung auseinandersetzen, dass die Entwicklung dynamisch ist, dass nach passgenauen Lösungen gesucht wird und auch dafür, dass der Markt der Anbieter funktioniert.
Für die Qualität des Essens sind die Qualitätsstandards der DGE, der Deutschen Gesellschaft für Ernährung, maßgeblich. Diese Standards sollten nach Empfehlung der Behörde Bestandteil des Vertrags mit den jeweiligen Anbietern sein. Damit werden auch die Rahmenbedingungen für Ernährung bei besonderen Unverträglichkeiten festgelegt. Bei Einhaltung dieser Standards ist eine angemessene Schulverpflegung von Anbieterseite gesichert.
Immer wieder, so auch heute, wird das Hohelied der Produktionsküchen gesungen und behauptet, der Senator sei dagegen.
Da wird sehr personalisiert. Zubereitungsküchen sind durchaus wünschenswert. Wenn Räumlichkeiten vorhanden sind und die Finanzierung der zusätzlichen Kosten gewährleistet werden kann, dann spricht nichts gegen sie. Allein die Kosten, das wissen Sie alle sehr genau, für Aufwärm- und Verteilerküchen werden mit durchschnittlich 100 000 Euro kalkuliert. Für eine Produktionsküche kommen, und zwar ohne die zusätzlichen Räume, die notwendig sind, weil es nach den Hygienestandards nicht angeht, keine Toiletten oder Umkleideräume bereitzuhalten, pro Stadtteilschule durchschnittlich etwa eine halbe Million Euro zusammen. Derzeit sind einige Produktionsküchen in Planung; vielleicht nicht genügend, das wissen wir.
Aber wir wollen Schulen dazu animieren, diesen Weg zu gehen, sich vielleicht zusammenzuschließen und – das ist Voraussetzung – ein Konzept zu liefern, wie eine Produktionsküche organisiert und finanziert werden kann.
Warten Sie mal ab.
Im Übrigen, Herr Heinemann, werden weder die Essenszeiten noch die Präsenz von Lehrern verordnet.
Die Entwicklung macht deutlich, dass wir nicht auf dem Stand sind, das jetzt festzuschreiben.
Im vergangenen Jahr hat der Schulsenator den Rahmenplan für die Baumaßnahmen bis 2019 mit 2 Milliarden Euro vorgestellt.
Wir wollen die Entwicklung nicht dadurch bremsen, dass wir erst einmal überall Produktionsküchen gewährleisten müssen und damit den ganzen Ausbauplan vor uns herschieben. Wer so etwas fordert, ohne eine Finanzierungskalkulation mitzuliefern, handelt grob fahrlässig und haushalterisch unverantwortlich und muss sich den Vorwurf des Populismus schon gefallen lassen.
Dass auch externe Anbieter Vorbildliches leisten, hat die Kooperation von Otto Group und der Stadtteilschule Helmuth Hübener in Barmbek-Nord gezeigt, deren Startschuss ich miterleben durfte. Das Essen – Frühstück, Mittagessen und Nachmittagsangebot – wird in der Kantine von Otto produziert und vor Ort ausgegeben, ein wunderbar genutzter Regionalbezug. Das Angebot der Otto Group ist übrigens auf Ausweitung ausgerichtet. Hier könnten sich manche Firmen und Schulen etwas abschauen. Vermutlich steckt hinter der nüchternen Tabelle in der Drucksache aber noch so manch vorbildlich ausgebautes Kooperationsmodell, das nur nicht die PR-Wirklichkeit der Otto Group widerspiegelt.
Da sollten wir Wahlkreisabgeordneten einmal ordentlich hinschauen.
Über ein weiteres gutes Beispiel für Esskultur in Stadtteilschulen haben wir heute in gleichlautenden Artikeln im "Hamburger Abendblatt" und "Der Welt" gelesen.
Dass eine solche Entwicklung nur in Schulen mit Produktionsküchen möglich sei, ist allerdings eine Mär und durch nichts belegt. Die Titelzeilen dieser Zeitungen spielen mit Suggestivem: "mangelhaft", "die meisten wärmen das Essen nur auf" und assoziieren damit Eintopf von gestern.
Hier nutzt die sogenannte Qualitätspresse populistische Assoziationen, wie wir sie gemeinhin nur vom Boulevard kennen.
Im Übrigen rührt die CDU mit Frage 29 ihrer Großen Anfrage, wie das Verkeimungsrisiko bei aufgewärmten oder warmgehaltenen Speisen und über längere Strecken transportiertem Essen gegenüber den Produktionsküchen gewertet wird,
schlicht an Ängsten. Die Antwort des Senats ist klar: Bei Beachtung der strengen Vorschriften ist, bei welcher Speisenherstellung auch immer, eine Gesundheitsgefährdung ausgeschlossen.
Wenn ein höheres Gesundheitsrisiko außerhalb des Produktionsküchenverfahrens suggeriert werden sollte, dann sollten sich unsere Ausschussvorsitzenden auch fragen lassen, ob sie nicht dringend auf die Anlieferung von Suppen verzichten sollten, die von weither gebracht und in den Sitzungspausen, die manches Mal sehr weit hinausgeschoben werden, von den Teilnehmern konsumiert werden und die Arbeitskraft erhalten sollen, Herr Heinemann.
Die Drucksache 20/5835 hat gezeigt, dass wir in Bau uns Ausbau von Schulkantinen zur Versorgung der Ganztagsschulen einen großen Schritt vorangekommen sind. Konkrete Zahlen für Planung und Ausbauablauf liegen vor, das gibt der einzelnen Schule Planungssicherheit und uns Parlamentariern Übersicht.
Die Beteiligung an der Schulverpflegung nimmt zu. Anbieterwechsel ist häufig ein Zeichen kritischer Wachsamkeit der einzelnen Schulen. Wir sind auf einem guten Weg. Herrn Heinemann sei ausdrücklich Dank für die umfassende Fragezusammenstellung gesagt. Eine vertiefte Erörterung im Fachausschuss sehen wir nicht als notwendig an.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Als bekennender Nicht-Fußball-Fan könnte ich jetzt die Zeit voll ausnutzen.
Das will ich aber nicht, an mir soll es nicht liegen. Wir werden diesen Antrag an den Wissenschaftsausschuss, nicht aber an den Familienausschuss überweisen. Gestatten Sie mir dennoch, kurz vier Punkte anzusprechen, die die Richtung unserer Diskussion im Wissenschaftsausschuss andeuten sollen.
Aus fachlicher Sicht gibt es keine Bedenken gegen die Verstärkung des Forschungsbereichs. Hamburg ist aber keineswegs so forschungsschwach, wie Sie es eben dargestellt haben. Ihre eigene Schriftliche Kleine Anfrage, die Sie und Ihre Kollegen gestellt haben, hat deutlich gemacht, dass Hamburg Erhebliches anzubieten hat. Das gebe ich als Zweites zu bedenken, und wir sollten darüber auch diskutieren und Fachleute dazu befragen. Drittens ist es ein Problem, für Stiftungsprofessuren die Politik oder die Verwaltung zu bemühen. Denn, das wissen wir alle, nach Auslaufen der Stiftungsprofessur erwartet man etwas. Wer finanziert dann weiter? Die Hochschule, der die Politik gesagt hat, du richtest bitte eine Stiftungsprofessur ein, oder die Verwaltung, die sie gewollt hat? Dann müssen wir auch blechen. Es gibt Erhebliches zu bedenken, und ich zögere sehr, als Parlament in die Hochschulautonomie einzugreifen. Aber dafür haben wir den Ausschuss. An den Ausschuss zu überweisen heißt nicht, Ihrem Antrag zuzustim
men, sondern heißt, ihn sorgfältig zu erörtern. Wir werden sorgfältig erörtern und vielleicht dem Petitum nicht so zustimmen, wie Sie es sich erhoffen, aber zu einem guten Ergebnis kommen. – Ich wünsche Ihnen einen angenehmen und spannenden Abend.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Gesunde Ernährung für unsere Kinder ist von besonderer Bedeutung, aber sie wird, wenn man Beobachtungen von Food-Watch zur Kenntnis nimmt oder auch die eigenen Augen aufmacht, vielerorts von Herstellern übersüßter, überfetteter, energiereicher und ballaststoffarmer Produkte und ihrer Werbestrategen unterlaufen. Da kommt es der Gesundheit unserer Kinder gut entgegen, dass wir über die dynamische Ganztagsschulentwicklung Einfluss auf gesunde Ernährung nehmen können und das auch wollen. Dieser Möglichkeit ist sich die SPD bewusst und will sie fördern.
Sie will auch auf die Stimmen der Bürgerinnen und Bürger hören, liebe Frau Kollegin. Mit einem großartigen Wahlergebnis hat sie von dieser Stadt einen Auftrag bekommen. Wir würden das nicht tun, wenn es zur Folge hätte, dass dieses Wahlergebnis in drei Jahren nicht wiederholt würde. Wir fühlen uns auf einem richtigen Weg.
Ach, Gott oh Gott, Herr Kerstan, so fromm wie Sie bin ich gar nicht.
Kinder sollen an unseren Schulen eine ausgewogene Mittagsverköstigung bekommen, und sie soll bezahlbar sein, das will ich hinzufügen. Weniger einig sind wir uns natürlich darüber, ob an möglichst allen Schulen frisch gekocht und zubereitet werden sollte. Die GAL fordert frisch und frei und unabhängig von jeder ernsthaften Kostenkalkulation, an möglichst allen Schulen Produktionsküchen einzurichten. Huckepack fällt dann noch die Forderung nach einem gesunden Frühstück vor Schulbeginn an, ohne zu sagen, wer es bezahlt. Machen wir uns klar, dass der Maßstab für die Hamburger Schulverpflegung die Qualitätsstandards der DGE,
der Deutschen Gesellschaft für Ernährung, sind. Sie sind die Grundlage der Angebote, bei denen die Schulen Verträge eingehen dürfen. Solche Mittagessen sollen von Firmen hergestellt werden, die Schulverpflegung zu ihrem Kerngeschäft zählen, entweder vor Ort oder im sogenannten Cook-and-Chill-Verfahren.
– Nein, denn den ersten Teil der Debatte hat er gar nicht zur Kenntnis genommen.
Das will ich so nicht formulieren, aber wahr ist es.
Ein über viele Stunden warm gehaltenes und vitaminlos gewordenes Essen wird es in Hamburg nicht geben. Leider suggeriert der vielfach genutzte Begriff "Aufwärmküche" negative Assoziationen von lauem Essen ohne Mehrwert.
Machen wir uns klar, dass die Anbieter für Schulverpflegung sich verpflichten müssen – wie es auch die GAL in ihrem Antrag fordert –, ihre Mitglieder mit einem bestimmten Mindestverdienst auszustatten. Nun haben wir uns allerdings am Tarif der DEHOGA orientiert und nicht an einer Zahl, die die Kosten zusätzlich hochtreibt. Der Essenspreis von 3,50 Euro soll in der GBS nicht überschritten werden und sozial gestaffelt sein. Die GAL fordert diese soziale Staffelung auch ab Klasse 5 außerhalb des ambitionierten GBS-Programms dieser Regierung. In der letzten Legislaturperiode unter schwarz-grüner Federführung hätte man dies vermutlich mit kreativer Haushaltsführung über Schulden, 1-Euro-Jobs oder als Schulversuch, bei dem unklar bleibt, wie die Finanzierung nach dessen Auslaufen gesichert wird, finanziert.
Das wollen und können wir nicht, und deshalb werden wir derzeit weder eine Produktionsküche an jeder Schule einrichten noch eine verpflichtende Sozialstaffelung des Mittagessens in der Sekundarstufe einführen.
Im Begründungsteil findet sich Interessantes und Lehrreiches, und manches wird von dieser Regierung längst umgesetzt. Außerdem wird populistisch über Kantinenessen dahergeredet, wie wir es auch bei Kantinen für Erwachsene kennen.
Liebe Frau von Berg, wir werden den Antrag und auch die Überweisung an den Ausschuss ablehnen, denn das würde die Sache nur verzögern. Unsere Position ist klar. Aber, liebe GAL, vielleicht
finden Sie im Rahmen der Haushaltsberatungen im Herbst noch einen Weg der Mittelbeschaffung, ich wünsche Ihnen nur Mut. – Schönen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Laut Senatsantwort auf die Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Heinemann, der sich dann gleich eine seines Fraktionskollegen Dr. Scheuerl anschloss, war das Auslaufen des Schulversuchs "d.18", also eine besondere Autonomie für Schulen im Jahre 2009, und eines auf ihn bezogenen Versuchs besonderer Aufnahmeverfahren, bekannt. Anders begründete Schulversuche, die unter den Deckel dieses besonderen Aufnahmeverfahrens schlüpften, waren unterdessen auch faktisch beendet. Stillschweigend wurde allerdings diese Ausnahmegenehmigung für maximal 13 Schulen von der schwarzen Regierung für die Anmelderunde im Sommer 2011 noch einmal verlängert, ohne das Evaluationsergebnis abzuwarten oder gar zu bewerten.
Dies hat dann Senator Rabe nachgeholt und entschieden, dass ein besonderes Aufnahmeverfahren für einzelne oder sogar für alle Hamburger Sekundarschulen nicht eingeführt wird. Dies hätte im Übrigen auch eine Schulgesetzänderung nach sich ziehen müssen, weil Schulversuche bekanntlich nicht auf Dauer angelegt sein dürfen. Zentrale Begründung: 93 Prozent der Stadtteilschul-Erstwünsche und 98 Prozent bei den Gymnasien werden akzeptiert. Nur 7 Prozent beziehungsweise 3 Prozent der Anmeldungen müssen sich auf Zweit- und Drittwünsche beziehen. Das ist ein fulminant gutes Ergebnis.
Die Senatorenentscheidung zur endgültigen Beendigung des "Besonderen Aufnahmeverfahrens" hat nun keineswegs einen Sturm der Entrüstung ausgelöst an den Hamburger Schulen, sondern ist von der ganz großen Mehrheit der Hamburger Sekundarschulen zufrieden und ohne Lautstärke zur Kenntnis genommen worden.
Etliche der am Versuch beteiligten 13 Schulen waren ohnehin unterwegs abgesprungen. Die Zustimmung der Elternkammer am 13. Dezember, also vor drei Tagen, zur Beendigung dieses Versuchs will ich noch einmal in Erinnerung rufen. Sie hat allerdings Überlegungen angestellt, wie man soziale Zusammensetzungen von Schulen verändern
könnte. Aber zunächst einmal hat sie sehr deutlich gesagt, dass dieses Verfahren zu Recht beendet worden sei. Einige, keineswegs alle am seinerzeitigen Versuch beteiligten Schulen, machten allerdings jetzt in der Öffentlichkeit mobil mit der Behauptung, dass nur dieses besondere Verfahren sie in ihrem besonders nachgefragten Profil stärke. Und tatsächlich: Ist es etwa keine Stärkung, wenn man sich die Schülerinnen und Schüler aussuchen kann, mit denen man ein besonderes Renommee erreicht? Was verschwiegen wird, ist die Schwächung der benachbarten Schulen, die die abgewiesenen Schülerinnen und Schüler aufnehmen müssen. Ist es nicht eine gute Ausgangsbasis – ich zitiere Zahlen aus dem Evaluationsbericht –, wenn von beispielsweise 238 Anmeldungen einer Schule nur 162 aufgenommen werden müssen? Der Evaluationsbericht führt dann allerdings aus:
"Durch das Besondere Aufnahmeverfahren gelang es nach Angaben der Schule aber, den Anteil leistungsstarker Kinder zu erhöhen."
Das verwundert nicht, denn man hatte sich das Recht gesichert, einen Teil der leistungsschwächeren Schüler auch abschieben zu dürfen. Ob das dann bei den Schulen, die diese Schüler aufnehmen mussten, wohl auch zur Stärkung des Leistungsdurchschnitts geführt hat? Ich glaube nicht.
Die Evaluation des Landesinstituts macht sich aber keineswegs die Mühe, die Auswirkungen auf die umliegenden Schulen zu untersuchen oder auch nur einzuschätzen. Sie erwähnt nicht einmal, dass seinerzeit, im Jahre 2007, zwei Schulaufsichtsbeamte, einer für die Gymnasien und einer für die Gesamtschulen verantwortlich, gegen die Umsetzung dieses Schulversuchs – wohl mit Blick auf die Kollateralschäden, die wir auch sehen – remonstrierten. Das ist beachtlich. Schulaufsichtsbeamte remonstrieren gegen eine Anordnung, weil sie glauben, dass sie schwere Nebenwirkungen hat, für die sie nicht eintreten wollen.
Beiläufig wird im LI-Text dann übrigens auch versteckt formuliert, dass einige Schulen, die das "Besondere Aufnahmeverfahren" eingerichtet hätten, davon berichteten, dass – ich zitiere –:
"[…] die benachbarten Schulen dies mit Skepsis beobachteten. Die Schule setze sich dem Vorwurf aus, die Sahne abzuschöpfen."
Und da hat die GAL die Unverfrorenheit, durch ihren Antrag der sozialen Spaltung entgegenwirken zu wollen. Dass Sie sich nicht schämen, liebe GALianer. Damit wirken Sie der sozialen Spaltung beileibe nicht entgegen, sondern stärken sie noch.
Da ist die FDP wenigstens ehrlicher. Sie betitelt ihren Antrag "Besondere Aufnahmeverfahren zur Stärkung der Schulprofile". Aber auch dies ist durchsichtig, denn Sie hätten sagen müssen: zur Stärkung der Schulprofile einiger Schulen. Die anderen sind Ihnen damit nämlich nicht erheblich.
Dann springt die CDU im letzten Augenblick mit auf den Zug mit dem Antragsbetreff "Positive Erfahrungen für ganz Hamburg nutzen". Woher sie wohl die positiven Erfahrungen hat? Das Landesinstitut spricht nur von den Erfahrungen von 13 Schulen maximal und zieht keine Schlussfolgerungen auf alle Hamburger Schulen.
Die CDU fordert in ihrem Antrag – ich zitiere –:
"Allen Gymnasien zu gestatten, bis zu 40 Prozent der aufzunehmenden Schülerinnen und Schüler durch ein gesteuertes Aufnahmeverfahren entsprechend ihres Schulprogramms beziehungsweise -profils ab der Anmelderunde für das Schuljahr 2012/2013 aufzunehmen. Dabei ist eine sozial heterogene Mischung der Schüler-/-innenpopulation anzustreben."
Also frage ich: Soll das Gymnasium Hochrad zukünftig etwa so viele Schüler abweisen, bis einmal eine sozial ausgewogene Schülerzusammensetzung entsteht und dafür im Stadtteil nach Hartz-IV-Familien suchen?
Oder soll es von KESS 6 auf KESS 4 abrutschen?
Ich möchte Ihnen zum Schluss einen Auszug einer Presseerklärung der Stadtteilschulelternräte vorlesen. Da heißt es:
"Wenn der Schulleiter der Stadtteilschule Wilhelmsburg in der taz sagt, er habe keine Idee, wie er seine Schule für Kinder aus Eppendorf attraktiv machen könne, so ist ihm aus Elternsicht zu sagen,…"
so die Unterzeichner dieser Presseerklärung –
"…er möge vielleicht zunächst seine Schule für die Eltern aus Wilhelmsburg attraktiv machen. Wenn er das schafft und nicht alle Wilhelmsburger Schüler mit Gymnasialempfehlung auf das Gymnasium gehen, hat er auch nicht mehr die homogene Schülerschaft, die er in der taz beklagt."
Was denn nun? Gehen die Unterzeichner etwa davon aus, dass Wilhelmsburg ein sozial ausgeglichenes Pflaster mit vielen zu verteilenden Gymna
sialempfehlungen wäre? Welch eine arrogante Position.
Wir lehnen ganz einfach Ihre Anträge ab und lassen auch keine Ausschusszeit für folgenlose Fensterreden zu. Ich glaube, der Senator hat recht gehabt mit seiner Entscheidung. Über alles andere können wir dann bei anderer Gelegenheit unter einem neuen Stichwort reden. – Vielen Dank.
Herr Heinemann, beziehen Sie sich in Ihrem Antrag auf einige Gymnasien oder auf alle Gymnasien und alle Stadtteilschulen? Ich lese bei Ihnen nicht eine, sondern alle.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der FDP-Antrag kommt zur rechten Zeit, denn die Ergebnisse des Schwimmunterrichts, den Bäderland im Auftrag der Stadt für die Schülerinnen und Schüler der öffentlichen Schulen anbietet, sind alles andere als zufriedenstellend, dies allerdings nicht erst seit Beginn der 20. Legislaturperiode. Die SPD und das ganze Parlament haben hier ein schweres Erbe aus CDU-Alleinherrschaftszeiten und schwarz-grüner Regierung angetreten.
Wir werden den FDP-Antrag an den Schulausschuss überweisen und hier auch die Fachdiskussionen über alle möglichen Plaketten und Zertifizierungen führen. Dafür ist dort der Ort, aber nicht hier. Wir werden auch den Familien-, Kinder- und Jugendausschuss hinzubitten. Ich möchte an dieser Stelle den Versuch unternehmen, dies ein wenig politisch einzuordnen.
Erinnern wir uns erst einmal. Die CDU-Schulsenatorin Dinges-Dierig wollte 2006 das Schulschwimmen billiger machen, das war das eigentliche Motiv. Dazu wurden die Schwimmzeiten um 25 Prozent reduziert von ganzjährig einer halben Stunde auf halbjährlich eine Dreiviertelstunde. Und der Sportunterricht der Schule wurde um das Bewegungsfeld drei, so heißt das, nämlich das Schwimmen, gekürzt. Das Schwimmenlernen wurde dem
Betreiber der Hamburger Hallen- und Freibäder, also Bäderland, und den Betreibern einiger Lehrschwimmbecken übertragen. Seitdem gibt es für Hamburger Kinder in zwei Schuljahren keine Sportnote mehr im Zeugnis, die die Sportart Schwimmen einschließt. Wer in sieben der acht Bewegungsfelder im Schulsport gut ist, wird das in der Sportnote wiederfinden. Wer im Bewegungsfeld drei der Sportrahmenpläne stark ist, erhält das nicht mehr in der Sportzensur attestiert. Dieses zentrale Bewegungsfeld führt seitdem ein Außenseiterdasein. Im Stärken-Schwächen-Ausgleich des Schulsportunterrichts findet es keine Berücksichtigung zum Leidwesen der Kinder, die in Schwimmdisziplinen stark, in anderen vielleicht nicht so stark sind. Bei Schwimmen steht dann "teilgenommen" im Zeugnis und gegebenenfalls ein erreichtes Prüfungszertifikat. Eine große Ausnahme sind die Sonderschulen. Deren Schüler wollte die schwarze Regierung dann doch lieber von eigenen Sportlehrern unterrichten lassen.
Im Verlauf der ausführlichen parlamentarischen Debatten wurden dann seinerseits seitens der Regierung mehr und mehr Argumente nachgeschoben, die auf den angeblich unzureichenden Schwimmunterricht der Schulen und ihrer Sportlehrer abhoben, wobei die Belege allerdings dürftig waren und nur mit irgendwelchen Behauptungen untermauert wurden. Die damalige Opposition, SPD und GAL, lehnten die Anträge 2006 ab, die CDU setzte sie mit absoluter Mehrheit durch. Dann knickte allerdings die GAL in der schwarz-grünen Koalition ein und beließ es beim Bäderland-Schwimmen.
Schulthemen außerhalb des Primarschulkompromisses waren seinerzeit nicht en vogue, und so haben wir den Schlamassel heute immer noch auf dem Tisch. Anfragen und Schulausschussdebatten machten deutlich, dass die hochfliegenden Ziele der schwarzen und danach der schwarz-grünen Regierung, also die Verbesserung der Schwimmfähigkeit der Hamburger Schülerinnen und Schüler, nicht erreicht wurden. Dies wurde auch jüngst klar in der Antwort auf die Schriftliche Kleine Anfrage des Kollegen Bischoff, die Sie schon erwähnt hatten, Frau Kaesbach.
Klar wurde vielmehr, dass die Schwimmfähigkeit der Hamburger Schülerschaft der gleichen Logik folgt wie die sonstige soziale Schere in der Stadt insgesamt. Die wohlhabenden Stadtteile haben hier kaum Probleme, die Schwimmfähigkeit der Kinder in den ärmeren Stadtteilen ist mickrig. Was kann man tun?
Es liegen längst Vorschläge auf dem Tisch. Bereits in der letzten Legislaturperiode hatten sich alle Fraktionen im Schulausschuss auf ein gemeinsames Petitum für das Grundschulschwimmen geeinigt, das am 11. Juni 2009, also noch in der Zeit der schwarz-grünen Koalition, einvernehmlich be
schlossen wurde. Im Rahmen der Schwimmoffensive wurde der Senat seinerseits aufgefordert zu prüfen, den Schwimmunterricht in die zweite Klasse vorzuziehen, Klassenfahrten in Form von Schwimmfahrten zu organisieren, Schwimmzeiten in Schulen mit schwachen Schwimmfähigkeitsergebnissen auszuweiten und KESS-1und KESS-2-Schulen besonders zu fördern.
Herr Senator Wersich, während der restlichen Regierungszeit von Schwarz-Grün wurde faktisch aber nichts mehr getan. Und Sie als der zuständige Schulsenator haben den beschlossenen und geforderten Bericht nicht vorgelegt.
An dieser Stelle ist wichtig, einmal innezuhalten und einen Dank an Bäderland beziehungsweise die Träger der Lehrschwimmbecken auszusprechen, genauer gesagt, an deren Personal.
Bei aller Kritik an dem Konzept aus dem Jahre 2006, bei aller Kritik an nicht hinnehmbaren Ergebnissen haben die Bademeister und Schwimmlehrer unsere Anerkennung für ihre Arbeit unter schwierigen Bedingungen verdient. Sie sind es nicht, denen die Verkürzung der Wasserzeiten vorgeworfen werden muss. Ihnen schlechte Arbeit vorzuwerfen, wenn die Ergebnisse nicht zufriedenstellen, wäre falsch.
Wir müssen klären, welche Möglichkeiten zur Verbesserung der Schwimmfähigkeit es im Rahmen der derzeitigen Rechtslage gibt. Wir müssen aber auch klären, ob eventuell eine Änderung des Konzepts und die Wiedereinbettung in den schulischen Sportunterricht erfolgversprechend und finanzierbar sind. Ich will daran erinnern, dass der Wechsel zu Bäderland eine Haushaltseinsparung war.
Die einzelnen Petita des FDP-Antrags können wir im Schulausschuss ausführlich behandeln, und sicherlich kommen dann noch andere Gesichtspunkte der Regierungsfraktion hinzu. Schmunzeln muss ich schon jetzt über den Punkt 9 in Verbindung mit Punkt 2 des Antrags der FDP mit der Forderung, bis Ende kommenden Monats zu berichten, ob man mal eben so den Schwimmunterricht in die Klasse 2 verlagern kann. Ein wenig mehr Planung und Zeit zum Nachdenken sollte schon möglich sein. Der FDP merkt man hier ihre langjährige parlamentarische Abstinenz ein wenig an.
Die Verhandlungen über eine mögliche, erneute Vertragsverlängerung mit Bäderland müssten allerdings noch in diesem Herbst geführt werden, denn der Vertrag läuft zum Schuljahresende aus. Und er ist beim letzten Mal nur um ein Jahr verlängert worden, weil man sich offensichtlich darin täuschte, dass man längerfristige Perspektiven entwickeln könnte.
Jetzt kommt auch noch die GAL mit einem Antrag und sattelt auf den Schulantrag der FDP einen Ele
mentarantrag drauf. So verständlich die Assoziation ist, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass Wasser und Schwimmen auch Reflexe im Elementarbereich auslösen, und so sinnvoll frühe Wassergewöhnung auch sein mag, so muss hier doch erst einmal geklärt werden, wie eine Finanzierung solcher ausgeweiteten Angebote entwickelt werden kann. Ich glaube, das geht an einen ganz anderen Adressaten, an eine ganz andere Behörde. Wir werden Ihren Antrag nicht ablehnen, obwohl er hier nicht ganz passt, sondern ebenfalls an den Schulausschuss überweisen mit der Bitte, Mitglieder anderer Ausschüsse hinzuzuziehen. Wir werden aber auch die Reihenfolge einhalten. Erst einmal muss das Schulschwimmen in trockenen Tüchern sein. Ich glaube nicht, liebe GAL, dass die Erwartung eines Senatsberichts zum 30. November realistisch ist. – Schönen Dank für die Aufmerksamkeit.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte die Debatte nicht verlängern,
aber eine Bemerkung von Herrn Kreuzmann hat mich dann doch gejuckt und deshalb möchte ich, lieber Kollege Kreuzmann, nur sagen: Alle Sportlehrer sind Schwimmlehrer, wenn sie denn alle vier Jahre ihre Lizenz erneuern. Und so zu tun, als ob der Schwimmlehrer- oder Sportlehrermangel dazu geführt hätte, dass man im Jahr 2006 diese Einsparungen wollte, das ist eine ätiologische Sage, das müssen Sie mir nicht erzählen. Das war eine willkürliche Entscheidung, um Geld zu sparen, und nicht, weil nicht genügend Sportlehrer in der Stadt vorhanden seien.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Gleich vorweg: Wir werden beiden Anträgen nicht zustimmen, weil wir uns erstens damit einer Einschätzung der Lage bei der Umsetzung der Bildungs- und Teilhabepakete anschließen würden, die verzerrt ist und nicht zutrifft, und zweitens den Senat nicht zu Maßnahmen auffordern wollen, die populistischen Charakter haben und in sich nicht schlüssig sind.
Dass auf die Schulbüros neue Aufgaben zukommen, ist unstrittig. Ob sie zu einer totalen Überlastung führen, bleibt abzuwarten. Namens der Fraktion der SPD danke ich zunächst einmal den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Schulbüros ausdrücklich für ihre Arbeit. Schulbüros und Hausmeisterei sind zentrale Orte für die Gestaltung eines funktionierenden Schulbetriebs und wir haben noch zu unseren Oppositionszeiten eine große Versammlung mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Schulbüros gehabt, wo wir uns berichten ließen und die Sorgen angehört haben. Das ist uns noch in guter Erinnerung, seien Sie dessen versichert. Die Schulbüros haben im Zuge der Schulreform 41 Stellen befristet zugewiesen bekommen. Diese müssten jetzt eigentlich wegfallen, bleiben indes aber bestehen. Ob das vermachte Arbeitszeitvolumen für die neuen Aufgaben ausreicht, muss sich erweisen.
Diese Verteilung der Stellen ist übrigens nicht in Stein gemeißelt. Wahr ist auch, dass eine Arbeitsplatzbeschreibung der Schulbüromitarbeiter seit Jahren verhandelt wird und in der BSB auf Halde liegt. Die Vorgängerregierungen haben faktisch nichts getan, um zu einem Abschluss zu kommen, was ein völlig unbefriedigender Zustand ist. Es gibt
keine Arbeitsplatzbeschreibungen für Schulsekretariate. Was sind deren Pflichten, was sind deren Aufgaben? Da kann man stochern und mutmaßen, das hat jahrelang in der Schulbehörde gelegen und ist hin- und hergeschoben worden.
Dass der rührige Vorsitzende des Schulleiterverbandes, Herr Mumm, im "Hamburger Abendblatt" Lobbyarbeit betreibt, ist verständlich. Dass die Links-Fraktion dieses durch Aufnahme in einen parlamentarischen Antrag adelt, ist bedenklich. "Ständig neue Aufgaben, aber keine zusätzlichen Ressourcen", so lässt Herr Mumm sich zitieren.
Ich erinnere einmal an die Zeiten der absoluten Mehrheit der CDU und die Umsetzung der Lehrmittelprivatisierung, die von uns abgelehnt wurde. Das seinerzeitige Aufstocken der Schulbüros ist meiner Kenntnis nach aber nicht wieder zurückgenommen worden, sondern in den Schulen verblieben, als die Lehrmittelprivatisierung glücklicherweise wieder abgeschafft wurde.
Nun zu den Petita der Anträge. Punkt 1 des Antrags der LINKEN ist meines Erachtens erledigt. Punkt 2, Berichtsersuchen an den Senat sind überflüssig, weil das Angemessene getan wird. Dauerhafte Debattenthemen für Bürgerschaft und Ausschüsse haben wir genug.
Noch eine kleine Randbemerkung: Will die LINKE uns stiekum eine neue Behördenbezeichnung unterjubeln? Die Veränderung Ihres Antrags hat die Behörde mit einem neuen Namen versehen, schauen Sie sich das an, es ist übrigens eine der beiden Änderungen Ihres Antrags. Ich habe überlegt, warum es eigentlich eine Neufassung gibt, wenn nur die Behörde für Schule und Berufsbildung jetzt Behörde für Bildung und Berufsbildung heißen soll.
Zum Ergänzungsantrag der CDU zunächst der Hinweis, dass die CDU natürlich nur die Wohltaten von Frau von der Leyen erwähnt und nicht die erheblichen zusätzlichen hamburgischen Landesmittel, die in dieses Teilhabepaket eingeschlossen werden. Und Ihre Stigmatisierungssorge, liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU, geht ins Leere. Da müssen und werden die Schulen feinfühlig genug sein und handeln, nicht nur bei der Essensausgabe, sondern auch wie bisher bei Klassenfahrten und neu bei den Tagesausflügen. Haben Sie sich im Übrigen seinerzeit Gedanken über Stigmatisierung gemacht, als Sie die Lehrmittelbeschaffung privatisiert haben und viele Schülerschlangen in den Schulbüros standen, um ihre Zettel vor dem Angesicht der anderen Kinder abzuge
ben und damit deutlich machten, dass sie ihre Schulbücher nicht bezahlen konnten?
Gerade die Regelung, Nachhilfe nicht nur für Transferleistungsberechtigte zu finanzieren, sondern für alle, ist ein deutliches Signal der Nicht-Stigmatisierung von uns Sozialdemokraten.
Zu dem Petitum, bis Mitte Juli einen Erfahrungsbericht vorzulegen: Liebe CDU-Kollegen, dieses Thema kann der Schulausschuss meines Erachtens gegebenenfalls als Selbstbefassung auf die Tagesordnung setzen, vielleicht in einem halben oder dreiviertel Jahr, wenn wirklich Erfahrungen vorliegen.
Die CDU fordert, gemeinsam mit allen Betroffenen ein Konzept der weiteren Umsetzung des Bildungspakets zu erarbeiten. Lassen Sie mich einmal ganz unernst fragen: Soll das eine Versammlung der Hartz-IV-Bezieher in der o2-Arena sein?
Es gibt Personalräte, mit denen die arbeitszeitlichen Auswirkungen einzelner Maßnahmen der Behörde besprochen werden. Die Elternvertretung ist bekanntlich organisiert in der Elternkammer; auch hier gibt es eine institutionalisierte Kommunikation. Wir brauchen also keine neuen Gremien oder Diskussionszirkel und wir wollen schon gar kein ausgelagertes, gegebenenfalls zentralisiertes Inkassoverfahren.
Die SPD hat jedenfalls keinen Zweifel, dass der Schulsenator und seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieses Teilhabepaket ordentlich umsetzen, dass Stigmatisierungen vermieden werden, gerade auch, weil die Zahl der Anspruchsberechtigten im Bereich des Nachhilfepakets so großzügig ausgeweitet wurde. Aktuell brauchen wir dazu keine Hilfestellung durch wolkige Anträge. Erfahrungen nach einem halben oder einem ganzen Jahr auszutauschen, könnte dann stärker gewinnbringend und erkenntnisfördernd sein. – Danke für die Aufmerksamkeit.