Karin Timmermann
Sitzungen
Letzte Beiträge
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Nicht, dass Sie denken, mir hat es die Sprache verschlagen, weil die Wohnungsbauzahlen so gut waren.
Das wäre zwar ein Grund gewesen, aber es ist schlichtweg einfach nur eine Erkältung.
Es mag sein, dass Sie es vielleicht gern hätten, dass wir nicht reden. Trotzdem gibt es an der einen oder anderen Stelle doch noch einiges zu bewerten.
Es war zu erwarten, dass Sie diese guten Zahlen zerreißen. Es seien zu wenige Wohnungen und die verkehrten Wohnungen für die verkehrten Personen in den verkehrten Stadtteilen. Das ist im Grunde genommen völlig unakzeptabel. Nehmen Sie doch einfach zur Kenntnis, dass wir das, was wir versprochen haben, gehalten haben.
Wir sind der Wohnungswirtschaft, den Bezirken und dem Mieterbund sehr, sehr dankbar, dass sie uns auf diesem Weg unterstützt haben, denn nur gemeinsam war dieses möglich. Es wäre schön, wenn das Parlament ebenso handeln würde.
Ich möchte kurz auf das Wohnraumförderprogramm 2015/2016 eingehen. Die Senatorin hat schon viel dazu gesagt, aber ein Punkt ist mir sehr wichtig, nämlich dass mit aufgegriffen wurde, dass in Zukunft auch an die immer älter werdenden Generationen gedacht wird und der soziale Wohnungsbau barrierereduziert ist. Das ist ein sehr wichtiger Weg, und wir sind froh, dass unsere Anregungen, die wir voriges Jahr dazu gemacht haben, aufgegriffen worden sind.
Damit kann dem Wunsch gefolgt werden, den viele ältere Menschen haben, nämlich solange wie möglich in ihrem Quartier zu verbleiben und die sozialen Kontakte weiterhin zu pflegen.
Außerdem werden – darauf hat die Senatorin auch hingewiesen – die Zuschüsse weiterhin auf einem sehr hohen Niveau fortgeschrieben. Es stehen mehr als 171 Millionen Euro für die energetische Modernisierung, für die Barrierefreiheit und für die Stabilisierung in den Quartieren zur Verfügung. Von daher ist Ihre Kritik sehr schwer nachvollziehbar. Wenn Wohnungen aus der Bindung fallen, sind diese Wohnungen doch nicht weg vom Markt.
Es ist völlig irre, was hier dargestellt wird. Als ob in dem Moment, in dem eine Wohnung aus der Bindung fällt, sie dem Markt nicht mehr zur Verfügung stünde.
Ich bitte, doch einfach zur Kenntnis zu nehmen, dass der Weg des Senats richtig ist und wir den Senat auch weiterhin unterstützen werden. Wir
glauben, dass es der richtige Weg ist. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Abgeordnete der FDP, Sie haben leider nicht sehr gut recherchiert. Ihr vorgeschlagenes Instrument der mittelbaren Belegung, also die Übertragung von Belegungsbindungen und Mietbindungen, existiert schon seit Jahren in Hamburg und wird auch angewandt.
Ihr Antrag ist somit völlig überflüssig. Die rechtliche Grundlage der mittelbaren Belegung besteht in Paragraf 21 des Wohnraumförderungsgesetzes, der
die Übertragung von Belegungs- und Mietbindungen regelt. Die zuständige Fachbehörde vereinbart mit dem Verfügungsberechtigten, dass die Belegungs- und Mietbindung von Förderwohnung auf Ersatzwohnung des Verfügungsberechtigten übergeht. Dies setzt unter anderem voraus – ich will nur einige Punkte nennen, weil das ein gesetzlicher Text ist und es etwas langwierig wäre, auf jeden Punkt einzugehen –, dass erstens durch eine solche Vereinbarung sozial stabile Bewohnerstrukturen geschaffen oder erhalten werden, dass zweitens die Förderwohnung und die entsprechende Ersatzwohnung unter Berücksichtigung des Förderzwecks gleichwertig sein müssen und drittens natürlich sichergestellt sein muss, dass zum Zeitpunkt des Übergangs die Wohnungen bezugsfertig und frei sind.
Sie sehen, dass seitens des Senats die Voraussetzungen geschaffen werden, dass es eine gute soziale Durchmischung in den Quartieren gibt. Ihre Kritik, der Senat würde nicht genügend unternehmen, um die zunehmenden Bedarfe an bezahlbarem Wohnraum zu decken, ist nicht ganz nachvollziehbar. Ich möchte einige Zahlen nennen. Bis Juli dieses Jahres sind 32 858 Baugenehmigungen erteilt worden, sodass wir auch für 2014 davon ausgehen, dass 6000 Wohnungen fertiggestellt werden; 6407 Wohnungen waren es bereits 2013.
Seit 2011 werden jährlich mehr als 100 Millionen Euro zur Schaffung von 2000 öffentlich geförderten Mietwohnungen pro Jahr zur Verfügung gestellt zuzüglich neuer Mietpreis- und Belegungsbindungen durch geförderte Modernisierung.
Der Ankauf von Belegungsbindungen findet statt und wird fortgesetzt. Die Absenkung der sogenannten Kappungsgrenze von 20 auf 15 Prozent hat ebenfalls stattgefunden. Im Hamburg hat es keine Erhöhung der Gewerbesteuer gegeben, im Gegensatz zu vielen anderen Bundesländern. Sie sehen, das sind alles Maßnahmen im Bereich der Wohnraumförderung, mit denen Hamburg sehr weit vorn steht.
Das Bündnis für das Wohnen ist vorbildlich. Man kann der Wohnungswirtschaft immer nur für ihr Engagement danken, und man sieht, dass viele andere Bundesländer diesem Vorbild folgen und ebenfalls Bündnisse für das Wohnen etablieren. Von daher wird seitens des Senats sehr viel in dieser Richtung getan. Ihren Antrag, das habe ich ein
gangs schon gesagt, werden wir ablehnen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will auch nicht alle Zahlen aufzählen, sondern es kurz machen. Ich möchte darauf eingehen, dass wir im Frühjahr vergangenen Jahres schon einmal die Forderung der CDU vorliegen hatten,
einen 2. Förderweg attraktiver zu gestalten. Unsere Meinung dazu hat sich nicht geändert. Den 2. Förderweg gibt es seit 2011, und die Wohnungswirtschaft hat eine Anlaufzeit benötigt, um diesen 2. Förderweg in ihre Planungen einzubeziehen. Erste Erfolge zeichnen sich ab.
Ich will das mal etwas korrigieren, was Sie gerade dargestellt haben. 2011 waren es 25 Wohnungen, 2012 25 Wohnungen, das ist nicht viel, 2013 waren es dann 166. Also man sieht, dass der 2. Förderweg angenommen wird, aber noch nicht in dem Maße, wie man sich das wünschen möchte. Wir sehen keinen Bedarf, dort etwas zu verändern, auch keinen Bedarf, noch einen weiteren 3. Förderweg anzubieten und schon gar nicht, wenn dies womöglich zulasten des 1. Förderwegs geht. Das schwebt Ihnen anscheinend vor, da Sie nicht formulieren, wie denn dieser 3. Förderweg finanziert werden soll.
Im Übrigen sind 56 Prozent der Hamburger Haushalte förderberechtigt für den 2. Förderweg. Seien Sie doch ehrlich, Sie wollen keine Förderung für Mittel- und Geringverdiener, sondern Sie wollen die oberen 44 Prozent fördern, und das machen wir nicht mit.
Für uns haben selbstverständlich der 1. Förderweg und der Bau von Sozialwohnungen weiterhin erste Priorität.
Da bestehen die größten Bedarfe.
Ich war noch gar nicht ganz zu Ende. Ich denke, meine Fraktion sieht es genauso, dass der 1. Förderweg unsere erste Priorität ist, und daran arbeiten wir auch.
Wir befinden uns hier auf einem sehr guten Weg, den wir die nächsten Jahre kontinuierlich fortsetzen werden. Ich möchte zwei Zahlen nennen, weil Sie das angezweifelt haben. Der Subventionsbar
wert lag 2010 bei 68,9 Millionen Euro, 2014 lag dieser Wert bei 108 Millionen Euro. Es hat also fast eine Verdoppelung der Förderung stattgefunden.
Leider hat der geförderte Wohnungsbau längere Vorlaufzeiten in der Umsetzung als der frei finanzierte Wohnungsbau. Trotzdem ist festzustellen, dass die Fördermittel seit 2011 jedes Jahr in Gänze abgerufen worden sind.
Ich möchte kurz auf die Pressemeldung der Fraktion DIE LINKE eingehen, die schon etwas Erstaunen hervorruft. Anscheinend kennen Sie nicht die zeitlichen Abläufe, die zwischen der Baugenehmigung und der Fertigstellung von Wohnungen bestehen, sonst hätten Sie sich nicht in dieser Art und Weise in der Presse geäußert.
Im Jahr 2013 ist mit dem Bau der 1000. Sozialwohnung von SAGA GWG begonnen worden. Von daher ist mit der Fertigstellung natürlich frühestens erst Ende dieses Jahres, vielleicht Anfang nächsten Jahres zu rechnen. Somit kann die Anzahl dieser Wohnungen natürlich in der Statistik der fertiggestellten Wohnungen erst zu einem späteren Zeitpunkt erscheinen.
Frau Sudmann, Sie fordern noch mehr Bau von Sozialwohnungen.
Das fordere ich auch. Aber wir gehen konkret vor und geben Maßnahmen an, wie das umgesetzt werden soll. Bei Ihnen verstehe ich nicht, dass Sie sich zuletzt am Freitag im Stadtentwicklungsausschuss gegen Änderungen des Flächennutzungsplans ausgesprochen haben, der dezidiert den Bau von Sozialwohnungen beinhaltet.
Sie müssen sich schon die Frage gefallen lassen, wie ernsthaft Ihre Forderungen tatsächlich sind. Manchmal muss man sich auch der Sache wegen um den sozialen Wohnungsbau kümmern und sich nicht immer gerade so äußern, wie es einem in den Kram passt.
Noch eine kurze Anmerkung zum CDU-Antrag zu Punkt 1. Hier steht, den gestiegenen Baukosten sei mit einer Subventionserhöhung und einem Inflationsausgleich zum 1. Januar 2014 Rechnung getragen worden. Die Zahlen habe ich eben genannt.
Zu Punkt 2 und 3 Ihres Antrags haben wir uns geäußert. Punkt 4, eine Flexibilisierung der 30-Prozent-Regelung, ist bereits gängige Praxis. Die Bezirke entscheiden selbst, je nach Bauvorhaben, welche Quote gefordert wird, Hauptsache, im Mittel werden die 30 Prozent erreicht. Dieses ist Bestandteil der Vereinbarung des Vertrags für Ham
burg, der zwischen der BSU und den Bezirksämtern geschlossen worden ist, und darüber ist auch diverse Male im Stadtentwicklungsausschuss berichtet worden.
Meine Damen und Herren! Jede fertiggestellte Wohnung, ob Miet- oder Eigentumswohnung und ungeachtet des Förderwegs, führt zu einer Entspannung auf dem Wohnungsmarkt. 6407 fertiggestellte Wohnungen in 2013 sind ein großer Erfolg. Ich weiß, dass Sie das anders sehen, Frau Sudmann. Das kann man nur in Kooperation mit der Wohnungswirtschaft schaffen, nur gemeinsam kann man solche Zahlen erzielen. Von daher sehe ich diese 6407 fertiggestellten Wohnungen als einen Erfolg für die Wohnungswirtschaft und für den Senat, und sicherlich werden wir für 2014 über vergleichbare Zahlen sprechen.
Ich habe schon darauf hingewiesen, dass wir den Antrag der CDU ablehnen werden. – Schönen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist sehr erfreulich festzustellen, dass nun alle Fraktionen der Meinung sind, dass wir mit der eingeschlagenen Richtung – 2013 sind 6407 Wohnungen gebaut worden – auf dem richtigen Weg sind. Es handelt sich in erster Linie um einen Erfolg der Wohnungswirtschaft – darauf ist schon hingewiesen worden –, aber auch um einen Erfolg der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Fachbehörden und insbesondere in den Bezirksämtern. Dies auch vor dem Hintergrund, dass in vielen Fällen sehr intensive Beteiligungsverfahren durchgeführt worden sind, was natürlich immer zu Verzögerungen führt, aber andererseits wichtig für die Akzeptanz in den Stadtteilen ist. Die SPD-Fraktion dankt ausdrücklich der Wohnungswirtschaft für ihr andauerndes Engagement. Wir wissen schon jetzt, dass wir auch 2014 die Sechstausendergrenze wieder gemeinsam überspringen werden.
Als Wandsbekerin freue ich mich natürlich ganz besonders, dass wir im Jahr 2013 die Liste der fertiggestellten Wohnungen mit 1331 Wohnungen anführen. Man muss darauf hinweisen, dass dies ein Erfolg der rot-grünen Koalition in Wandsbek ist.
Das ist sehr gut gelaufen. Hinzu kommt, dass in den vergangenen drei Jahren 20 Bebauungspläne beschlossen worden sind, die ein ungeheures Potenzial an Wohnungsbau beinhalten, sodass ich guten Mutes bin, dass wir in Wandsbek auch in Zukunft diese Zahl weiterhin stemmen werden.
Ich möchte noch auf einige Anmerkungen eingehen, die immer wieder, wie auch eben, fallen: Es würden falsche Wohnungen gebaut, für den falschen Personenkreis, in den falschen Stadtteilen. Das sind wenig substanzielle Aussagen, da wir zurzeit noch nicht sagen können – Frau Sudmann hat darauf hingewiesen –,
ob es Einfamilienhäuser oder Wohnungen in Mehrfamilienhäusern sind und welche Förderwege genutzt werden. Alles das ist uns im Augenblick noch nicht bekannt. Darauf hat die Senatorin im Stadtentwicklungsausschuss hingewiesen. Ungeachtet dieser Tatsache ist aber doch festzustellen, dass Wohnungen gebaut worden sind und der erste Schritt zur Entlastung auf dem Wohnungsmarkt gemacht worden ist. Zum anderen ist es doch selbstverständlich, dass wir in dem Moment, in dem uns diese Zahlen vorliegen, prüfen müssen, ob wir nachsteuern müssen, in welche Richtung auch immer, und schauen, ob eine Förderung im 1. oder 2. Förderweg passieren muss oder ob man im Bereich der Barrierefreiheit mehr tun muss. Das ist doch selbstverständlich, aber das ist nur möglich, wenn einem die Zahlen tatsächlich vorliegen. Dann werden wir gemeinsam schauen, an welcher Stelle wir nachbessern müssen.
Ich möchte noch kurz darauf hinweisen, dass es im Auftrag der BSU und des Bündnisses für Wohnen eine Studie "Versorgungswirkungen des Wohnungsneubaus", die sogenannte Sickerstudie, gegeben hat. In dieser wurde deutlich, dass es eine Bewegung auf dem Wohnungsmarkt gibt und der in Hamburg vollzogene Neubau eine Umzugskette auslöst. Diese Umzugskette sorgt für eine Verbesserung gerade bei Haushalten mit geringeren Einkommen. Das ist dort sehr gut nachzulesen. Und wenn ein Unternehmen das kleinstteilig untersucht hat, dann sollte man nicht gleich sagen, das sei alles nicht richtig.
Wir glauben, der Zug hat die richtige Fahrt aufgenommen und es gilt, die nächsten Jahre an dieser Strategie festzuhalten. Das ist noch steigerungsfähig, und daran arbeiten wir. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Frau Artus, Ihr Titel zur Aktuellen Stunde ist nicht gerade eine Imagekampagne für die Pflegeberufe.
Die Pflegekräfte in den Krankenhäusern und in den Senioreneinrichtungen leisten eine sehr verantwortungsvolle und engagierte Arbeit. Sie tun den Pflegekräften unrecht, wenn Sie behaupten, die Pflege in Hamburg liege am Boden.
Es ist unbestritten, dass wir einen Pflegefachkräftemangel haben, der sich, wenn wir nicht gegensteuern, weiter verschärfen wird. Aufgrund der demografischen Entwicklung ist die Ausprägung in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich. Hamburg hat im Ländervergleich bis 2030 die zweitniedrigste Steigerungsrate bei dem zu erwartenden Anstieg der Zahlen der Pflegebedürftigen. Hamburg liegt bei 32 Prozent und, nur, um einmal ein Gefühl dafür zu bekommen, Schleswig-Holstein bei über 50 Prozent. Trotzdem haben wir es mit einer großen Herausforderung zu tun, diesen Anforderungen gerecht zu werden. Uns ist sehr bewusst, dass wir den Pflegeberuf attraktiver gestalten müssen. Dazu gehört, wie Sie schon gesagt haben, eine bessere Bezahlung. Da sind aber die Tarifpartner gefordert. Außerdem sind, Sie haben es deutlich gesagt, gute Arbeitsbedingungen und vor allem ein höheres Ansehen in der Gesellschaft, eine höhere Wertschätzung der Tätigkeit der Pflegekräfte unbedingt vonnöten.
Der Senat hat in den vergangenen drei Jahren bereits einige Maßnahmen auf den Weg gebracht, wie zum Beispiel die Finanzierung des dritten Ausbildungsjahres, die Einführung der Ausbildungsumlage in der Pflege zum Ausbildungsjahr 2013/2014 – vielleicht noch einmal für Sie zur Erinnerung, Frau Artus, bei unserem Antrag haben Sie sich seinerzeit enthalten –, die Festschreibung einer 50Prozent-Fachkräftequote in den Pflegeeinrichtungen, die Umfrage zur Einrichtung einer Pflegekammer mit dem Ergebnis, dass dies in Hamburg mehrheitlich nicht gewünscht worden ist, aber auch die Förderung des Netzwerks Palliative Geriatrie durch die BGV zur Förderung eines würdevollen Umgangs mit dem Lebensende, sei es in der Pfle
geeinrichtung, im Krankenhaus oder zu Hause. Auch in dem Demografiekonzept "Hamburg 2030", das der Senat kürzlich vorgelegt hat, ist auf den Themenkomplex Pflege sehr intensiv eingegangen worden. Es sind Wege aufgezeigt worden, wie die Zahl der Ausbildungsplätze bedarfsgerecht ausgebaut werden soll. So soll zum Beispiel in der Altenpflege die Anzahl der Ausbildungsplätze von zurzeit 400 auf 700 angehoben werden. Es werden unterschiedliche maßgeschneiderte Ausbildungswege eröffnet, um den jungen Menschen berufliche Perspektiven geben zu können.
Auch auf Bundesebene hat dieser Themenkomplex eine hohe Priorität. Die Bundesregierung will noch in diesem Jahr ein Pflegeberufegesetz auf den Weg bringen, mit dem ein einheitliches Berufsbild mit einer gemeinsamen Grundausbildung und einer darauf aufbauenden Spezialisierung für die Alten-, Krankenund Kinderkrankenpflege geschaffen werden soll. Ferner sieht der Koalitionsvertrag vor, dass ein verbindliches Verfahren zur Beteiligung aller Einrichtungsträger an den Ausbildungskosten geprüft werden soll. Zudem soll die Ausbildung für jeden Auszubildenden in Zukunft kostenfrei sein.
Zur Pflegereform: Mit der beabsichtigten Erhöhung des Beitrags in der Pflegeversicherung wird die Voraussetzung für die Umsetzung der dringend nötigen Pflegereform geschaffen. Das Leistungsvolumen der Pflegeversicherung wird sich dadurch um circa 20 Prozent erhöhen. Für die Pflegebedürftigen stehen dann am Ende circa 5 Milliarden Euro mehr zur Verfügung. Die Zahl der Betreuungskräfte wird von jetzt 25 000 auf 45 000 erhöht werden. Bereits zum 1. Januar 2015 sollen 2,4 Milliarden Euro für den Ausbau der Familienhilfe und die Verbesserung des Betreuungsschlüssels in den Pflegeeinrichtungen bereitstehen. Bis spätestens 2017 soll dann auch endlich der erweiterte Pflegebegriff Geltung finden und die bisherigen drei Pflegestufen durch fünf Pflegestufen ersetzt werden. Die Erprobungsphase hierfür hat bereits begonnen.
Erster Vizepräsident Frank Schira (unterbre- chend): Kommen Sie bitte zum Schluss, Frau Timmermann.
Ich habe darauf hingewiesen, dass eine Vielzahl von Wegen aufgezeigt worden sind, die Situation für die Pflegekräfte zu verbessern. Ich glaube, dass es wenig Sinn macht, das hier schlechtzureden. Und ich glaube auch nicht, dass es ein Thema ist, das man parteipolitisch ausschlachten sollte. Hier sind wir gemeinsam gefordert, bessere Wege zu finden. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Mit der Antwort des Senats auf die Große Anfrage hat die zuständige Fachbehörde die bestehenden Beratungsangebote, Institutionen und Anlaufstellen für ältere Menschen mit Migrationshintergrund in unserer Stadt aufgezeigt und sehr umfangreich dokumentiert. Für uns wird damit sehr deutlich, wie intensiv sich der Senat in den letzten drei Jahren dieses Themas angenommen und auch gehandelt hat, wo Handlungsmöglichkeit seitens des Senats besteht.
Der Senat kann aber immer nur die Voraussetzung schaffen und niedrigschwellige Zugangsmöglichkeiten für die breitgefächerten Angebote absichern. Dies ist geschehen, wie die Große Anfrage deutlich zeigt. An dieser Stelle möchte ich beispielsweise für den Bereich Pflege auf das bundesweite Modellprojekt Veringeck hinweisen, das im Rahmen der Internationalen Bauausstellung geschaffen wurde. Hier wurden betreute Altenwohnungen und eine Wohn-Pflege-Gemeinschaft für demenzerkrankte Senioren mit und ohne Migrationshintergrund geschaffen, um die Versorgung der Menschen zu verbessern. Die Erfahrungen aus diesem Modellprojekt werden wir sorgsam auswerten müssen. Der Senat kann aber niemanden dazu verpflichten, die Angebote auch in Anspruch zu nehmen. Gerade die Gruppen der Senioren mit Migrationshintergrund sind nicht so leicht zu erreichen, sie sind überwiegend sehr heterogen und haben Gott sei Dank, was ausgesprochen positiv ist, noch sehr gesunde Familienumfelder.
Mit dem Hamburger Integrationskonzept hat der Senat bereits im vergangenen Jahr eine integrationspolitische Strategie vorgelegt. In diesem Konzept werden schwerpunktmäßig auch ältere Bürgerinnen und Bürger in unserer Stadt mit Migrationshintergrund berücksichtigt. Es werden insbesondere die Bereiche Seniorenarbeit, Gesundheit und Wohnungsmarkt benannt und verbindliche Zielwerte für diese Handlungsfelder festgelegt, um Fortschritte auch messen zu können.
Meine Damen und Herren! Ich möchte auch auf das im Jahre 2012 beschlossene Seniorenmitwirkungsgesetz zu sprechen kommen. Obwohl es von einigen Seiten große Bedenken gab, haben wir
uns dazu entschlossen, auf bezirklicher und auch auf Landesebene dezidiert festzuschreiben, dass Menschen mit Migrationshintergrund in diesen Gremien vertreten sein müssen. Wenn auch in den Bezirken zum Teil darauf hingewiesen wurde, dass es schwierig ist, das umzusetzen, so haben wir doch daran festgehalten und können heute feststellen, dass es uns sowohl auf bezirklicher als auch auf Landesebene gelungen ist, diese Gruppe der Senioren mit ins Boot zu bekommen.
Dies allein zeigt, wie wichtig uns dieses Thema ist und dass wir fest entschlossen sind, die Mitbürgerinnen und Mitbürger mit Migrationshintergrund bestmöglich einzubinden und wir die speziellen Belange dieser Bevölkerungsgruppe angemessen berücksichtigen wollen.
Auch auf das vom Senat Anfang März 2014 vorgestellte "Demografie-Konzept Hamburg 2030: – Mehr. Älter. Vielfältiger." möchte ich verweisen. Wenn Sie sich dieses Konzept ansehen, dann werden Sie feststellen, dass der Senat dort bei der Bewertung der demografischen Entwicklung in Hamburg selbstverständlich auf die Situation der immer größer werdenden Zahl älterer Menschen in Hamburg und natürlich auch auf die spezifische Situation der Seniorinnen und Senioren mit Migrationshintergrund eingeht und weitere Handlungsoptionen benennt. Der im Demografie-Konzept gemachte Hinweis bringt es auf den Punkt:
"'Nicht über Senioren ohne Senioren' ist ein wichtiger Grundsatz bei der Bewältigung der demografischen Herausforderungen für die Stadt."
Das gilt natürlich auch für Menschen mit Migrationshintergrund. Die Ergebnisse aus diesem Konzept führen uns vor Augen, dass es nicht um die einen oder die anderen geht, sondern um das "Wir" aller Hamburgerinnen und Hamburger.
Integrationspolitisches Ziel des Senats ist es daher, eine gleichberechtigte messbare Teilhabe zu schaffen, wie es auch im Hamburger Integrationskonzept "Teilhabe, Interkulturelle Öffnung und Zusammenarbeit" dargestellt wird. Für die SPD sind Altersarmut und die damit verbundenen Probleme ein sehr wichtiger Themenkomplex. Wir alle wissen, dass das ein Thema ist, mit dem wir uns in der Zukunft werden beschäftigen müssen. Dabei geht es nicht nur um Menschen mit Migrationshintergrund, aber natürlich beinhaltet dieser Komplex auch speziell die Belange derer mit Migrationshintergrund. Aus diesem Grunde möchten wir die vorliegende Große Anfrage an den Sozialausschuss zur weiteren Beratung überweisen, dies auch vor dem Hintergrund, dass dort der Sozialbericht zur Beratung vorliegt, der sich unter anderem auch dieses Themas annimmt, sodass eine umfangrei
che und an der Sache orientierte Beratung stattfinden kann.
Ihren Antrag, einen Masterplan speziell für unsere älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger mit Migrationshintergrund zu erstellen, lehnen wir ab. Wie Sie wissen, arbeitet der Senat intensiv an der interkulturellen Öffnung der Regelsysteme. Einen speziellen Bericht, wie Sie ihn mit dem Masterplan fordern, halten wir angesichts der vielen vorliegenden Konzepte zur Integration und Demografie für nicht erforderlich. Trotzdem sehen wir Beratungs- und Diskussionsbedarf; daher die Überweisung der Anfrage an den Ausschuss. Den Antrag lehnen wir ab. – Vielen Dank.
Ja, vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der demografische Wandel wird unsere Gesellschaft verändern und gehört zu den großen Herausforderungen der nächsten Jahrzehnte. Wir werden alle älter, darauf hat Frau Dr. Föcking hingewiesen, und das Positive daran ist, dass wir überwiegend in einem guten Gesundheitszustand sind. Trotzdem werden wir uns mit der Beantwortung der immer wiederkehrenden Frage beschäftigen müssen, wie wir gewährleisten können, dass dem großen Wunsch vieler älterer Menschen, weiterhin in den eigenen vier Wänden zu bleiben und das Leben selbstbestimmt zu gestalten, entsprochen werden kann. Es wäre schön, wenn es gelingen würde, dass dabei gegenseitige Unterstützung und bürgerschaftliches Engagement eine immer größere Rolle spielen könnten.
Schon heute verhalten sich viele Menschen solidarisch und unterstützen sich gegenseitig. Wir haben in Hamburg eine Vielzahl von Institutionen, Sozialund Wohlfahrtsverbänden, die eine sehr gute Arbeit leisten und unterschiedliche Angebote machen, um die Menschen in dem Ziel, den Lebensabend selbstbestimmt zu gestalten, zu helfen. Dazu kommt, dass einige Wohnungsbaugenossenschaften Seniorenselbsthilfevereine für ihre Genossenschaftsmitglieder gegründet haben, und zwar mit dem Zweck der Förderung sozialer und kultureller Kontakte sowie um älteren Menschen lange eine eigenständige Lebensführung in ihrer Wohnung zu ermöglichen.
Die Bürgerschaft hat im November letzten Jahres einen SPD-Antrag beschlossen, eine Freiwilligenstrategie für Hamburg zu entwickeln und diese bis Ende 2013 vorzustellen. Liebe Frau Dr. Föcking, wenn Sie sich unseren Antrag noch einmal ansehen, dann werden Sie feststellen, dass es unter anderem genau um diese Punkte geht: Wie können wir freiwilliges Engagement fördern, weiterent
wickeln und besser vernetzen? Mit der Schaffung von Freiwilligenagenturen in jedem Bezirk sollen Beratungs- und Vermittlungsangebote geschaffen werden. Die CDU hat sich näher mit der Idee der Seniorengenossenschaft beschäftigt und hierzu einen Antrag vorgelegt. Wir begrüßen diese Initiative grundsätzlich, weil jede Idee willkommen ist, die dazu beitragen kann, die gegenseitige Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger anzuregen.
Uns stellt sich die Frage, ob mit der Gründung von Seniorengenossenschaften als neuem und zusätzlichem Instrument in Hamburg die gewünschten Ziele tatsächlich erreicht werden. Frau Föcking hat darauf hingewiesen, dass es sich nicht um Genossenschaften in dem Sinn handelt, wie wir das genossenschaftliche Modell kennen, sondern dass es hier darum geht, wechselseitiges Engagement zu organisieren. Die von Ihnen genannte Seniorengenossenschaft in Riedlingen, die vielfach als Beispiel hervorgehoben wird, ist ein eingetragener Verein in einer Kleinstadt von circa 10 000 Einwohnern.
Wir würden Ihren Antrag gern an den Fachausschuss zur weiteren Beratung überweisen, weil es aus unserer Sicht eine Vielzahl von Punkten gibt, die wir miteinander klären müssen, zum Beispiel die Übertragbarkeit des von Ihnen benannten Projekts auf eine Metropole wie Hamburg, auch wenn man es auf die Bezirke herunterbricht, und das Thema Entgelt für geleistete Arbeit, um nur einige Punkte zu nennen. Denn man muss wissen, dass das Ansparen von Zeitkonten, wie es ursprünglich von den Seniorengenossenschaften angedacht war, mittlerweile überall einem Prinzip der Bezahlung geleisteter Dienste gewichen ist. Diese Bezahlung von Unterstützungsdiensten wirft durchaus anspruchsvolle Fragen hinsichtlich der Abgrenzung von Erwerbstätigkeit auf.
Noch ein Wort zum Zusatzantrag der Fraktion DIE LINKE. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ob man den CDU-Antrag zum Anlass für eine allgemeine Rentendebatte nehmen sollte, sei dahingestellt.
Auch der Zusammenhang zum seniorengerechten Wohnen ist eigentlich nicht gegeben, denn bei der Seniorengenossenschaft handelt es sich in Wirklichkeit nicht um Genossenschaften im rechtlichen Sinn und schon gar nicht um Baugenossenschaften; das ist klargestellt worden. Auf eine verfehlte Rentenpolitik der Bundesregierung kann man zu jeder Zeit hinweisen, und das ist auch berechtigt. Die SPD hat als einzige Partei ein umfassendes Konzept vorgelegt.
Ihre weiteren Forderungen zum seniorengerechten Bauen sind bereits Bestandteil des Senatshandelns. Deshalb werden wir Ihren Antrag ablehnen.
Meine Damen und Herren! Zum Thema Seniorengenossenschaft gibt es einiges zu klären. Wir freuen uns, das im Gesundheitsausschuss zu diskutieren und beantragen eine Überweisung an den Fachausschuss für die gemeinsame Beratung. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen von den GRÜNEN, die SPDFraktion teilt Ihre Auffassung, dass die Einrichtung einer Pflegekammer für Hamburg zu prüfen ist. Sie tut dies insbesondere vor dem Hintergrund von fast 25 000 Pflegefachkräften in Hamburg und eines steigenden Bedarfs angesichts der demografischen Entwicklungen in Hamburg. Einer Aufforderung, wie sie in Ihrem Antrag formuliert worden ist, bedurfte es aber nicht, die zuständige Behörde handelt nämlich bereits.
Im Rahmen der Prüfung wird zu klären sein, ob und wie durch die Schaffung einer Pflegekammer Anerkennung und Wertschätzung für die Pflegeberufe und eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Pflege erreicht werden können und ob langfristig eine Verbesserung der Pflegesituation für die Bürgerinnen und Bürger erreicht wird. Auf der zehnten Fachtagung des Hamburger Pflegerats im April dieses Jahres stand das Thema "Schaffung einer Pflegekammer" auf der Tagesordnung. Es wurde seitens des Pflegerats dargestellt, dass die Umfrage unter den Mitgliedern ein sehr positives Votum ergab. Sie haben darauf hingewiesen, dass es zurzeit keine Kammer für die pflegerischen Berufe gibt, dennoch ist in Hamburg das Stimmungsbild sehr unklar. Es gibt eine Anzahl von Verbänden und Pflegekräften im Gesundheitswesen, die sich dagegen aussprechen, aber genauso gibt es eine große Anzahl, die sich dafür aussprechen.
Meine Damen und Herren! Wir sind der Auffassung, dass eine Umfrage bei den Verbänden und den Pflegefachkräften ein wichtiges Signal ist. In den anderen Bundesländern ist das Thema Pflegekammer auf der Agenda und befindet sich in der Prüfung. Für Niedersachsen und Rheinland-Pfalz liegen die Befragungsergebnisse vor; in SchleswigHolstein und Bayern laufen die Umfragen noch.
Bremen hat sich gegen die Einrichtung einer Pflegekammer ausgesprochen, dort gibt es allerdings eine Arbeitnehmerkammer. Wir begrüßen, dass sich die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz mit diesem Thema schon befasst und eine repräsentative Umfrage in Auftrag geben wird. Von daher glauben wir, dass wir im Ausschuss weitere Informationen bekommen. Ich möchte jetzt nicht weiter auf das Thema eingehen, weil ich denke, dass uns im Ausschuss genügend Zeit zur Verfügung steht, um dieses gemeinsam zu diskutieren. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es wurde eben von Herrn Roock die Frage gestellt, wo der Bürgermeister bei diesem wichtigen Thema ist. Zu diesem wichtigen Thema spricht der Bürgermeister im Augenblick in Berlin, beim Wohnungsbautag 2013. Er stellt gerade die Zahlen vor, die belegen, dass es mit 8731 Baugenehmigungen doppelt so viele sind wie im Jahr 2008, und 2008 waren Sie in der Verantwortung.
Dies zu Beginn dieser Debatte. Ich denke, es ist eine wichtige Zahl, die dort vorgestellt wird. Und nicht umsonst wird der Bürgermeister gebeten, zu diesem Themenkomplex zu reden, denn hier hat Hamburg wirklich etwas vorzuweisen, auch wenn Ihnen das wahrscheinlich nicht gefällt.
Jetzt aber zu dem Thema, das Sie angemeldet haben. Ich habe das Gefühl, dass Sie an der einen oder anderen Stelle die Dinge wohl nicht ganz verstanden haben, die auf der Pressekonferenz der Senatorin schon einmal vorgestellt worden sind.
Bis zum Regierungswechsel vor zwei Jahren ist fast zehn Jahre lang in der Wohnungsbaupolitik nichts geschehen. Mit den Folgen dieses Versäumnisses werden wir alle tagtäglich konfrontiert. Es gibt Wohnungsknappheit in vielen Bereichen unserer Stadt
und zum Teil massiv angestiegene Mieten. Von daher ist es nur folgerichtig, dass die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum erste Priorität haben muss
und auch bei diesem Senat Gott sei Dank hat. Für die SPD-Fraktion liegt der wohnungsbaupolitische Schwerpunkt in der Förderung des 1. Förderwegs, auch vor dem Hintergrund der großen Anzahl an Wohnungen, die in den nächsten Jahren aus der Bindung herausfallen.
Mit dem Vertrag für Hamburg zwischen Senat und Bezirken konnte eine Vereinbarung getroffen werden, die es ermöglicht, dass Bauvorhaben insgesamt zügiger umgesetzt werden, und mit dem Bündnis für Wohnen in Hamburg konnten wir zudem die Unterstützung der Wohnungswirtschaft gewinnen. Schon jetzt können sich die Ergebnisse sehen lassen.
Ich möchte kurz auf die Pressekonferenz der Stadtentwicklungssenatorin zu sprechen kommen, die Ende Januar stattgefunden hat. Da wurde die erfolgreiche Bilanz des Wohnraumförderungsprogramms 2011 und 2012 vorgestellt. Für das Jahr 2012 wurden insgesamt 2120 Mietwohnungsneubauten mit Mietpreis- und Belegungsbindung von der Hamburgischen Wohnungsbaukreditanstalt im gesamten Stadtgebiet gefördert, davon allein 2095 Wohnungen im 1. Förderweg der klassischen Sozialwohnung für Geringverdiener mit einer Anfangsmiete von 5,90 Euro pro Quadratmeter. In diesem Segment besteht auch der größte Bedarf, und das wissen Sie auch, Herr Roock.
Ich glaube, dass wir in diesem Bereich tätig werden müssen. Es wurden aber auch 2011 und 2012 jeweils 25 Wohnungen im 2. Förderweg für Haushalte mit mittlerem Einkommen mit einer Anfangsmiete von 8 Euro gefördert. Im Jahr 2011 konnten bereits durch die Umschichtung der nicht benötigten Mittel aus dem 2. Förderweg in den 1. Förderweg 2122 Wohnungen gefördert werden. Damit wurde unser gemeinsames Ziel, jährlich 2000 Wohnungsneubauten zu fördern, deutlich erreicht.
Nicht unerwähnt bleiben darf auch die Tatsache, dass 1849 neue Sozialbindungen durch die Förderung der Modernisierung in Bestandswohnungen geschaffen wurden. Insgesamt haben wir im Jahr 2012 Fördermittel in Höhe von 146,6 Millionen Euro aufgewendet und damit 2540 Neubauwohnungen gefördert.
An dieser Stelle möchte ich einen Rückblick auf die vergangenen Jahre geben. Auf der Pressekonferenz wurde eine Aufstellung über die Mietwohnungs-Neubauten mit Mietpreis- und Belegungsbindung vorgelegt. Ich würde sie gern einmal zeigen, damit jeder sehen kann, wie es die letzten Jahre aussah. Vielleicht schaut die CDU einmal hin, was sie in den letzten Jahren getan hat. 2005 hat es beim Mietwohnungsneubau Bindungen für 409 Wohnungen gegeben, 2006 für 467 Wohnungen und 2007 für 479 Wohnungen. Dann hat es eine Veränderung in der Spitze der BSU gegeben, und dann waren es 2009 1096 Wohnungen und 2010 1547 Wohnungen. Gott sei Dank sind wir jetzt bei über 2000 Wohnungen angekommen. Ich
glaube, das ist der Weg, den wir alle gemeinsam gehen wollen.
Ich glaube, dass diese Zahlen für sich sprechen und man nicht weiter erläutern muss.
Es ist aus unserer Sicht nicht zielführend, von dieser erfolgreichen Strategie der letzten zwei Jahre abzuweichen und die Bedingungen für den 2. Förderweg durch Erhöhung der Subventionen attraktiver zu machen. Vor allem sollte der 2. Förderweg für Investoren finanziell nicht attraktiver als der 1. Förderweg werden. Dadurch würde das wohnungspolitische Ziel der Legislaturperiode, vor allem der Knappheit von Sozialwohnungen erfolgreich zu begegnen, gefährdet werden.
Wir glauben, dass es bereits in diesem Jahr zu einem Anstieg der Förderbewilligung im 2. Förderweg kommen wird. Nachdem der 2. Förderweg erst Ende 2011 neu ausgestaltet werden konnte, konnte die Wohnungswirtschaft auch erst zu diesem Zeitpunkt diesen Weg in ihre Planungen mit einbeziehen. Und einen gewissen Vorlauf sollte man der Wohnungswirtschaft schon zugestehen.
Die aktuellen Anfragen bei der Wohnungsbaukreditanstalt machen deutlich, dass der 2. Förderweg deutlich stärker nachgefragt wird. Hinzu kommt, dass zunehmend innerstädtische Flächen wie zum Beispiel der Othmarschen Park oder die Finkenau entwickelt werden, um mit den städtebaulichen Auflagen dort den geförderten Mietwohnungsneubau vorzusehen.
Wir sehen aus den von mir genannten Gründen keinerlei Bedarf, diese Förderbedingungen zu verändern und glauben, dass sich die gewünschten Erfolge auch im 2. Förderweg im Laufe des Jahres automatisch einstellen werden. Von daher werden wir Ihren Antrag ablehnen. – Schönen Dank.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist jetzt nicht ganz einfach, zum Seniorenmitwirkungsgesetz zu sprechen. Aber wie sagt man: Älter werden ist nichts für Feiglinge. Von daher hoffe ich, dass viele hier bleiben.
In diesem Jahr hat der 10. Deutsche Seniorentag zum ersten Mal in Hamburg stattgefunden. Er stand unter dem Motto "JA zum Alter!" und konnte sich einer hohen Akzeptanz und vieler Besucher erfreuen. In den Reden des Bundespräsidenten, der Bundeskanzlerin und des Ersten Bürgermeisters wurde unter anderem Bezug genommen auf die Veränderungen unserer Gesellschaft durch den demografischen Wandel. Der Bürgermeister hat aber auch hervorgehoben, dass es eine ganz wunderbare Entwicklung ist, dass wir alle eine höhere Lebenserwartung haben und das häufig bei besserer Gesundheit als vergangene Generationen. Es ist aber auch darauf hingewiesen worden, dass wir mehr auf die Kompetenz sowie die Lebenserfahrung der über 60-Jährigen und ihre Bereitschaft zum Engagement angewiesen sind und darauf nicht verzichten können, aber auch nicht verzichten wollen.
Schon heute leistet diese Generation viel für die Gesellschaft. Ohne sie gäbe es keinen Mitternachtsbus für Obdachlose, keine Hamburger Tafel, keine ehrenamtliche Hospizbewegung, keine Lesehilfen für Kinder von Migranten und keine aktiven Seniorenbeiräte, sei es auf der bezirklichen oder auf der Landesebene.
Ein Viertel der Hamburger Bevölkerung ist heute bereits über 60 Jahre alt und älter. Das sind fast 430 000 Menschen mit ganz unterschiedlichen Lebenslagen, Erwartungen und Ansprüchen an die vor ihnen liegende Lebensphase. Wir müssen auf die aktive Teilhabe dieser Menschen setzen. Ihre Erfahrung und ihr Wissen sind wichtig für ein generationsfreundliches Hamburg.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Für die SPD-Fraktion ist es deshalb heute ein wichtiger Schritt, abschließend den Beschluss über das Seniorenmitwirkungsgesetz zu fassen. Wir haben im Fachausschuss mit vielen Experten über den Gesetzentwurf diskutiert, haben Anregungen aufgenommen und den Entwurf den speziellen Bedürfnissen angepasst und optimiert. Alle Fraktionen haben mit Vorschlägen sehr kooperativ mitgearbei
tet, und am Ende haben wir die nun vorliegende Fassung mit einem sehr breiten Konsens beschlossen.
Mit dem nun vorliegenden Gesetz zur Stärkung der Mitwirkung von Seniorinnen und Senioren am gesellschaftlichen Leben in Hamburg wird die zurzeit geltende Verordnung zur Mitwirkung, die dringend modernisiert werden musste, weiterentwickelt und die Seniorenmitwirkung in Hamburg erstmals auf gesetzliche Grundlagen gestellt.
Die Altersgrenze wird von 58 auf 60 Jahre angehoben und entspricht damit wieder mehr der gesellschaftlichen Wirklichkeit. Die bewährte Struktur aus Seniorendelegiertenversammlung und BezirksSeniorenbeiräten auf der Bezirksebene und dem Landes-Seniorenbeirat auf der Landesebene wird in dem Gesetz beibehalten, aber es wird eine breitere Bürgerbeteiligung geben, die wir sehr begrüßen.
Auch wird auf eine ausgewogenere Vertretung beider Geschlechter geachtet und eine Geschlechterquote von 40 Prozent eingeführt. Außerdem müssen ab sofort in jedem Beirat auf Bezirks- und auf Landesebene jeweils eine Frau und ein Mann mit Migrationshintergrund vertreten sein. Angesichts des Gebots der Gleichstellung von Frauen und Männern in unserer Hamburger Verfassung und angesichts der Chance, ältere Menschen mit Migrationshintergrund besser zu erreichen, ist dieses eine gute und richtige Maßnahme.
Auch in der Anhörung ist die Quote für Migranten von den Experten ausdrücklich befürwortet worden. Wir hoffen, mit dem Seniorenmitwirkungsgesetz noch mehr ältere Menschen aus unterschiedlichen kulturellen Kreisen für eine aktive Teilhabe auch in den Seniorenbeiräten zu gewinnen. Und wir unterstreichen damit die Bedeutung, die wir der Mitwirkung der älteren Generation beimessen.
Dass zukünftig die Bürgerschaft regelmäßig die Tätigkeitsberichte des Landes-Seniorenbeirats erhält und diese dann in den Ausschüssen beraten werden, zeigt, dass es uns wichtig ist, die Belange der älteren Generation stärker in die parlamentarische Arbeit einzubinden, dies auch vor dem Hintergrund der immer größer werdenden Zahl von älteren, von armen und von pflegebedürftigen Menschen, die sich nicht mehr selbst vertreten können. Der demografische Wandel verlangt von uns allen ein Umdenken. Die Themen sind vielfältig, von Barrierefreiheit über Stadtentwicklung, seniorengerechtes Wohnen bis hin zum Abbau von Altersdiskriminierung und Umgang mit einer steigenden Zahl von Pflegebedürftigen. Ein generationsgerechtes Hamburg kommt am Ende aber uns allen zugute. Wir müssen deshalb die Herausforderung des demografischen Wandels in allen Politikberei
chen untersuchen. Es müssen Handlungsempfehlungen entwickelt werden, wie diesen Herausforderungen begegnet werden kann. Der von der Gesundheitssenatorin vorgestellte Bericht "Älter werden in Hamburg – Bilanz und Perspektiven" gibt dafür eine wichtige Arbeits- und Entscheidungsgrundlage.
Mit der heutigen Verabschiedung des Seniorenmitwirkungsgesetzes wird Hamburg das dritte Bundesland nach Berlin und Mecklenburg-Vorpommern sein, in dem die Seniorenmitwirkung Gesetzesrang hat. Ich glaube, man kann hier von einer bundesweiten Vorreiterrolle Hamburgs sprechen.
Der vorliegende Gesetzentwurf wurde der Bürgerschaft einstimmig bei Enthaltung der FDP zur Verabschiedung empfohlen. Auch wenn nicht alle Wünsche erfüllt werden konnten, schaffen wir damit die gesetzliche Grundlage für eine neue Dynamik bei der Seniorenmitwirkung. Jetzt kommt es darauf an, die neu geschaffenen Möglichkeiten mit Leben zu füllen. Anfang nächsten Jahres werden die neuen Regeln erstmals angewandt. Ich lade alle Seniorinnen und Senioren ein mitzumachen.
Meine Damen und Herren! Ich bedanke mich bei allen Beteiligten für die konstruktive und sachbezogene Diskussion und hoffe auf eine breite Zustimmung. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, wir besprechen jetzt ein Thema, das wir sehr einvernehmlich in den Ausschüssen diskutiert haben und bei dem wir vielleicht zu ein bisschen mehr Sachlichkeit zurückkommen.
Die architektonisch und kulturell wunderschöne Speicherstadt ist ein Bindeglied zwischen der Hamburger Innenstadt und dem neuen Stadtteil der HafenCity. Die Speicherstadt ist ein ganz besonderes Quartier, nicht nur für die vielen Touristen, die sich die Speicherstadt ansehen, sondern auch für uns Hamburger. Daher ist es für die SPD-Fraktion selbstverständlich, dass wir gemeinsam versuchen werden, dieses denkmalgeschützte und für Hamburg bedeutsame Ensemble neben den Kontorhäusern mit dem Chilehaus als Weltkulturerbe anerkennen zu lassen.
Gleichwohl müssen wir uns aber mit der Tatsache auseinandersetzen, dass die Gebäude in der Speicherstadt heute zum überwiegenden Teil nicht mehr für ihren ursprünglich hafenbezogenen Zweck genutzt werden. Aus diesem Grunde ist es nur folgerichtig, dass die Speicherstadt nun aus dem Geltungsbereich des Hafenentwicklungsgesetzes entlassen werden soll.
Die Entlassung der Speicherstadt aus dem Hafengebiet ist ein bedeutsamer stadtentwicklungspolitischer Schritt. Ab 1893 wurde sie als Teil des Freihafens gebaut. Sie war der Kern der Entwicklung Hamburgs als Welthafenstadt. Bereits 2003 wurde die Speicherstadt aus dem Freihafen entlassen, und gleichzeitig begann der Bau der HafenCity und damit die Rückkehr der Innenstadt an die Elbe. Der Hafen braucht die Speicherstadt nicht mehr. Aber für die Stadt bieten sich hier viele Chancen für eine zukunftsfähige Weiterentwicklung der Stadt am Wasser.
Erst mit der Herauslösung der Speicherstadt aus dem Hafengebiet konnten wir das Entwicklungskonzept formulieren und die Ziele umsetzen – dies natürlich immer unter Berücksichtigung der denkmalschützerischen Belange. Das Thema Wohnungsbau wird angesichts der Problematik des Hochwasserschutzes eher eine nachrangige Rolle spielen.
Mit dem Entwicklungskonzept "Speicherstadt Hamburg" inklusive der inneren und äußeren Erschließung der Speicherstadt ist eine sehr gute Planungsgrundlage für die nächsten Jahre geschaffen worden.
Weiterhin wird es gewerbliche Flächen für Lagernutzung wie zum Beispiel Teppichhandel,
Showrooms für die Textilwirtschaft sowie Büronutzung und Flächen für Gastronomie und Kunst geben. Die Vielfalt im Quartier wird maßgeblich zur weiteren Attraktivität und Akzeptanz beitragen.
Die SPD-Fraktion begrüßt daher die Bestrebungen des Senats, verschärft in der Speicherstadt Flächen für künstlerische Nutzer vorzuhalten.
Das Entwicklungskonzept stellt die Weichen für 10 000 Quadratmeter günstige Flächen, Flächen für Künstler und andere Kreative. Die Schaffung eines solchen Zentrums der Kreativität würde nicht nur die perfekte Nutzung dieser historisch bedeutsamen Speicher darstellen, sondern zusätzlich sowohl die HafenCity als auch die Innenstadt weiter beleben und bereichern.
Wir sind überzeugt, dass der Senat mit seinem Konzept auch die Probleme des Hochwasserschutzes zum gegebenen Zeitpunkt regeln wird und zur Sicherung der Speicherstadt und der HafenCity beitragen wird. Wir stimmen somit der notwendigen Gesetzesänderung zu und nehmen das Entwicklungskonzept sehr positiv entgegen. – Schönen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Mit unserem Antrag sollen die Mitwirkungsmöglichkeiten der Seniorinnen und Senioren auf Gesetzesniveau gebracht und damit die Verbindlichkeit der Seniorenmitwirkung in Ham
burg erhöht und die Arbeit der Seniorenbeiräte gestärkt werden. Wir wollen damit die sehr gute und engagierte Arbeit der Bezirks- und Landesseniorenbeiräte auf eine verbindliche und rechtliche Grundlage stellen.
Mit der Schaffung eines solchen Gesetzes soll die Mitwirkung der älteren Generationen am gesellschaftlichen Leben nachhaltig gefördert werden. Seniorinnen und Senioren dürfen nicht länger primär als Hilfeempfänger wahrgenommen werden. Wir haben in Hamburg mehr als 430 000 Hamburgerinnen und Hamburger, die über 60 Jahre alt sind. Das ist eine wesentliche gesellschaftliche Gruppe von Menschen mit Fähigkeiten und Lebenserfahrung sowie Wissen, die wir für ein generationen- und altersfreundliches Hamburg nutzen sollten. Wir müssen Wege finden, wie wir noch mehr ältere Menschen für das bürgerliche Engagement in ihrem Wohn- und Lebensumfeld gewinnen können. Wir werden immer älter, und was das Gute dabei ist, bei zunehmend besserer Gesundheit.
Die bisherige Senatsanordnung zur Einrichtung von Seniorenvertretungen orientiert sich nicht mehr ausreichend an der Lebenswirklichkeit älterer Menschen in Hamburg und an der Bedeutung ihrer aktiven Teilhabe. Der demografische Wandel und die Veränderungen in unserer Gesellschaft müssen sich in diesem neuen Gesetz widerspiegeln. Wir folgen mit unserer Initiative Berlin und Mecklenburg-Vorpommern, die die Seniorenbeteiligung schon in Gesetzesform gebracht haben. Erste Erfahrungen aus Berlin zeigen, dass die gesetzlichen Bestimmungen als eine politische Aufwertung des bürgerlichen Engagements gesehen werden und sich motivierend auf die Aktiven ausgewirkt haben.
Uns ist es sehr wichtig, einen breiten Diskussionsprozess zum Thema Partizipation mit der älteren Generation für ein generationsfreundliches Hamburg zu führen.
Auf der Grundlage der zurzeit gültigen Senatsanordnung, die 1980 unter Bürgermeister Hans-Ulrich Klose erfolgte, soll uns ein Gesetzentwurf vorgelegt werden. Wir haben in unserem Antrag einige Eckpunkte formuliert, die aus unserer Sicht im Gesetz Berücksichtigung finden müssen. Es muss geklärt werden, auf welche Weise die Partizipation der Beiräte gestärkt werden kann. Es muss darauf geachtet werden, dass die Vertreterinnen und Vertreter in den Beiräten die ältere Generation möglichst in ihrer Gesamtheit widerspiegeln. Die Repräsentanz beider Geschlechter und wichtiger Gesellschaftsgruppen sowie Menschen mit Migrationshintergrund, die Gewerkschaften und Sportvereine, um nur einige zu nennen, müssen berücksichtigt werden. Der Dialog zwischen dem Landesseniorenbeirat, dem Senat und der Hamburgischen
Bürgerschaft muss intensiviert und die Beratung in seniorenpolitischen Fragen weiter ausgebaut werden.
Mit der Übermittlung des jährlichen Tätigkeitsberichts des Landesseniorenbeirats an die Hamburgische Bürgerschaft kann gewährleistet werden, dass eine ausgiebige Beratung in den zuständigen Fachausschüssen stattfinden kann. Die Struktur der Beiräte auf Bezirks- und Landesebene soll vom Grundsatz her beibehalten werden. Es muss aber geprüft werden, ob die zurzeit gültigen Zugangsregelungen für die Beiräte noch zeitgemäß sind. Der heutige Trend, möglichst lange in der Wohnung und mit der Nachbarschaft alt zu werden, muss bei der Besetzung der Gremien eine Rolle spielen. Bei der Anhebung der Altersgrenze reflektieren wir die gängige Altersdefinition 60 Jahre.
Ich habe mich sehr gefreut, dass fast alle Fraktionen mit ihrem Antrag deutlich machen, dass sie sich für ein Seniorenmitwirkungsgesetz aussprechen. Von daher ist es ein sehr positives Signal, das wir an die richten, die sich heute schon in der Seniorenarbeit engagieren und mit diesen Themen auseinandersetzen.
Dem Wunsch nach Überweisung an den Ausschuss möchten und können wir nicht entsprechen, und zwar vor dem Hintergrund, dass wir heute dem Senat den Auftrag geben werden und müssen, sich mit einer Gesetzesvorlage an die Bürgerschaft zu wenden. Im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses haben wir dann die Möglichkeit, im Ausschuss die eine oder andere Frage, die in dem einen oder anderen Antrag noch aufgeworfen wird, mit zu berücksichtigen.
Ich möchte noch eine kurze Anmerkung machen. Im Antrag der LINKEN wird darauf hingewiesen, dass man in den Bezirksversammlungen auf die Mitwirkungsrechte in den Ausschüssen Einfluss nehmen sollte. Vielleicht ist es Ihnen nicht bekannt, aber es gibt mittlerweile in den Bezirksversammlungen und den Fachausschüssen die Möglichkeit der Redebeiträge und der Beteiligung und Beratung; von daher ist das gängige Praxis.
Ich möchte auch kurz darauf hinweisen, dass wir uns vorstellen können, in dem Moment, wo uns der Gesetzentwurf vorliegt, im Rahmen einer öffentlichen Anhörung im Fachausschuss mit allen anderen betroffenen Gruppen diesen Gesetzentwurf zu diskutieren. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.