Jenspeter Rosenfeldt
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Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Mit unserem Antrag wollen wir eine Ausnahmeregelung bei der Sozialen Erhaltungsverordnung abschaffen, die es immer noch ermöglicht, dass auch in diesen Gebieten Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umgewandelt werden,
nachdem eine siebenjährige Schonfrist – Schamfrist, kann man sagen – eingehalten wurde, in der die Wohnungen den Mieterinnen und Mietern angeboten werden. Dies greift in der Regel deshalb nicht, weil die Mieter in diesen Gebieten oft schlicht nicht das Geld haben, sich diese Wohnungen zu kaufen. Außerdem wird dieses Recht auch noch oft umgangen, indem als Scheinmaßnahme Eigenbedarf angemeldet wird.
Wir wollen gemischte attraktive Stadtteile in dieser Stadt sichern, in denen die Mieter vor Verdrängung und Spekulantentum geschützt sind,
in denen der Altenpfleger, die Feuerwehrfrau und der Kellner weiterhin leben und sich Wohnungen leisten können.
Darum wollen wir dieses Schlupfloch schließen. Wir haben gesehen, dass die Soziale Erhaltungsverordnung ein sehr wirksames Instrument ist; wir haben es insbesondere gemerkt, als die CDU sie damals 2001 für zwei Gebiete abschaffte und wir sahen, wie dann die Umwandlungen wieder fortschritten. Seit 2011 haben wir als Sozialdemokraten mit der Regierungsübernahme die Wohnungspolitik umgestellt und wieder darauf geachtet, dass sie sich auch wieder an die kleinen und mittleren Einkommen richtet und das Wohnen in dieser Stadt möglich macht. Diese Möglichkeit wollen wir mit unserer Initiative noch einmal deutlich weiter verstärken.
Insgesamt leben inzwischen 300 000 Hamburgerinnen und Hamburger – ganz neu: auch in Barmbek/Winterhude/der Jarrestadt – unter diesem Schutz, und wir denken: Das ist ein gutes Instrument, um diese Stadt lebenswert zu erhalten, für alle Mieterinnen und Mieter.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Nur zwei Anmerkungen dazu. Erstens zum Thema freier Markt. Ja, es ist gut, wenn man einen freien Markt hat und er funktioniert. Wir haben aber doch wirklich – und das müsste jedem aufgefallen sein, auch den Freien Demokraten – die Situation, dass dieser freie Markt so nicht funktioniert, außer bei explodierenden Mieten. Das ist das Ergebnis von unreguliertem Markt in diesem Bereich, der ungeheuer wichtig ist für das Leben aller Menschen.
Zweitens: Ich habe nicht davon gesprochen – das war vielleicht ein Missverständnis, Herr Hamann –, dass keine Eigenbedarfskündigungen mehr möglich sein sollen. Das ist mit dem Antrag auch überhaupt nicht gemeint. Aber wenn Sie sich die Realität ansehen, dann wissen Sie, dass dieses Instrument der Eigenbedarfskündigung ziemlich oft einfach benutzt wird, um bestimmte Genehmigungsvorbehalte zu umgehen. Das ist das Problem. Solche Regelungen gibt es nicht, weil etwas funktioniert, sondern weil etwas missbraucht wird und
eben nicht funktioniert. Und dann, in der Tat, müssen wir im Sinne des Gemeinwohls eingreifen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Shisha-Rauchen ist auch in Hamburg immer mehr zur Mode geworden, und dabei werden die erheblichen Gefahren, die durch das geruchlose Gas Kohlenstoffmonoxid gerade in geschlossenen Räumen auftreten können, oftmals übersehen. Aber die Zahl der Vorfälle, die wir auch in Hamburg, aber nicht nur hier gehabt haben, macht das deutlich. Mit diesem Gesetz wird Hamburg Vorreiter für das gesamte Bundesgebiet und das ist gut, weil es klare Regeln für alle schafft. Gesundheit geht vor. Wir wollen die Beschäftigten
und die Kundinnen und Kunden in den ShishaBars schützen.
Es gibt für dieses Gesetz straffe Übergangsregeln. Das ist sehr gut dabei. Drei Monate für die Anzeigepflicht, damit wir auch wissen, wie viele ShishaBars es übrigens gibt, das ist ein Nebeneffekt. Wir haben für Rauchabzüge sechs Monate und bis zu zwölf Monate, um raumlufttechnische Anlagen zu schaffen, damit die Sicherheit bei Überschreitung der klar gesetzten Grenzwerte dann auch sofort angezeigt wird und man entsprechend durch die Warnanlagen und durch die raumlufttechnischen Anlagen sofort reagieren kann beziehungsweise überhaupt dieses Problem einer Grenzüberschreitung nicht auftreten kann.
Die Sanktionen dabei sind genauso deutlich wie die Richtwerte. Das halte ich für gut, denn alle Shisha-Bar-Besitzer wissen seit einem Jahr, um welche Regeln es geht. Die sind damals veröffentlicht worden, also jeder konnte sich lange genug darauf einstellen und sich auch als verantwortungsvoller Shisha-Bar-Besitzer um den Gesundheitsschutz seiner Kundinnen und Kunden kümmern.
Ich glaube, das ist ein gutes Gesetz, und es ist gut, dass wir das jetzt auf die Reihe bringen, dass wir schnell handeln, dass wir in straffer, kurzer Zeit die Regeln umsetzen und damit den Gesundheitsschutz für die Nutzerinnen und Nutzer, für die Kundinnen und Kunden und die Beschäftigten sehr schnell regeln und sichern. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Bereits 2014 hat der Senat, hat die Stadt sich auf den Weg gemacht – ich sage das mit der Stadt ganz bewusst –, weil wir für den demografischen Wandel mit allen Akteuren ein Konzept machen wollten, in dem alle Lebensbereiche der Stadt erstmals betrachtet werden, um zu gucken, wie wir uns in dieser Stadt künftig entwickeln werden – ein klares Konzept mit umfassendem Ansatz und langfristiger Anlage, denn anders kann man mit einem demografischen Wandel doch nicht umgehen.
Was inzwischen passiert ist, findet jetzt seinen Niederschlag in dem Demografie-Konzept 2030, in das viel eingeflossen ist nicht nur von der Arbeit des Senats und von vielen Einrichtungen und Vereinen, sondern auch von Bürgern, die konkret ihre Erfahrungen, ihre Erwartungen mit einbringen konnten, wichtige Impulse setzen konnten, um uns dort auf diesem Weg weiter voranzubringen.
Was mir dabei besonders wichtig ist: Hamburg gestaltet seine Zukunft, seinen demografischen Wandel mit einem klaren Fokus auf Chancen für alle. Der Prozess ist bewusst so angelegt, dass alle Menschen Hamburgs, die hier in unterschiedlichen Quartieren wohnen, gleich welchen Alters und, das betone ich, auch gleich welcher Herkunft, mit einbezogen werden, um hier eine gute Heimat zu finden, denn unser Hamburg ist für alle da und grenzt niemanden aus.
Wir haben gute Ausgangsbedingungen. Hamburg ist, wie Sie vielleicht wahrgenommen haben, jünger als der Durchschnitt in Deutschland. Das ist eine gute Voraussetzung, auch wenn wir natürlich die Älteren und die Hochbetagten in zunehmendem Maße haben. Aber gerade die Mischung ist gut, wenn man in so einer Gestaltungsphase ist, um dann ein Gelingen zu erreichen. 42 Jahre sind im Bundesdurchschnitt schon richtig gut.
Wir haben damit, wie gesagt, eine gute Basis, in die wir viele einbeziehen können, weil wir viele Akteure in dieser Stadt haben, denen diese Aufgabe sehr bewusst ist und die sie nicht nur darauf beziehen – das ist doch oft ein Missverständnis –, dass das Wirken am demografischen Wandel eine Altersfrage sei. Das ist es eben nicht, sondern es ist altersübergreifend. Es ist eine Aufgabe, die alle betrifft. Darum machen wir Hamburg konsequent zu einer Stadt, die attraktiv ist für Familien mit Kindern, die hier gut leben können in Wohnungen, die wir dafür bauen, familiengerecht und mit einer familiengerechten Infrastruktur. Wir gehen konsequent heran an die Kindertagesbetreuung, an die Betreuung in den Schulen, an verbesserte Schulen, wir gehen heran an die Ganztagsbetreuung, wir sorgen dafür, dass auch die Ausbildung hier schrittweise immer besser wird, um allen Menschen in der Stadt bessere Chancen zu bieten, Studierenden mit guten Forschungseinrichtungen, mit guten Lehranstalten und Hochschulen. In all diesen Punkten haben wir uns auf den Weg gemacht.
Dazu gehören auch – deshalb habe ich das mit der Breite der Akteure vorhin gesagt –
alle, die aktiv sind in den Stadtteilen. Wir machen Hamburg konsequent zu einer Stadt, in der man bei bezahlbarem Wohnraum, barrierefrei und barrierearm, in einer gesunden grünen Umwelt und mit Kultur- und Sporteinrichtungen gut leben kann. Wir haben alle diese Anträge dazu jetzt ständig bearbeitet und entschieden. Wir sehen, in welcher Bandbreite wir die Zukunft unserer Stadt bearbeiten.
Der Fokus ist dabei natürlich klar bezogen auf die einzelnen Menschen, genau darauf, wo sie herkommen, wo sie ihre Erfahrungen machen, wo sie verankert und verwurzelt sind, nämlich auf die Quartiere. Da haben wir mit dem Demografie-Konzept jetzt eine neue Qualität gefunden, wie wir in den Quartieren auf einer statistischen Basis bessere Informationen bekommen werden. Es ist sehr wichtig, dass wir nebeneinanderlegen können zum einen das, was ich vorhin sagte, die deutlich verstärkte Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern, die ihre Interessen, Erfahrungen und Ideen mit einbringen können, und auf der anderen Seite den Abgleich mit Daten, denen wir entnehmen können, wie sich die Stadtteile wandeln. Dadurch haben wir eine gute Basis, um in den Quartieren wirklich gezielt den Wandel zu gestalten und die konkreten Bürgerinnen- und Bürgerbedürfnisse dann auch in konkretes Handeln umsetzen zu können.
Dazu gehört, um nur ein Beispiel zu nennen, das sich auf ältere Leute bezieht, dass wir schon im letzten Haushalt 425 000 Euro zusätzlich für die offene Seniorenarbeit einsetzen werden, um unsere Seniorentreffs, wo sich die älteren Menschen selbstbestimmt ihre Freizeit gestalten können, deutlich besser zu gestalten. Immerhin ein Plus von 15 Prozent. Das, finde ich, muss man einmal wirklich bemerken.
Wir fördern das bürgerschaftliche Engagement in allen Facetten und wir haben auch die Hilfen – ich nenne nur einmal den Hamburger Hausbesuch – schon jetzt auf die ganze Stadt ausgeweitet; das war ursprünglich gar nicht mitgeplant.
Das mache ich dann gern. Der Höhepunkt kommt immer zum Schluss: 1,2 Millionen Euro jährlich noch für 20 Wohnquartiere mit den Kümmerern, und das ist genau der Punkt, denn wir brauchen Menschen, die sich in den Stadtteilen einsetzen. Das fördern wir.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir debattieren heute einen sehr schlanken Gesetzentwurf des Senats, der trotzdem, wie unser Bürgermeister zu Recht festgestellt hat, ein Stück Sozialgeschichte in Deutschland schreibt. Die Beihilfe, die die Krankenversicherung der Beamtinnen und Beamten regelt, soll so gestaltet werden, dass sich künftig neue Beamtinnen und Beamte der Stadt auch in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern können, ohne Nachteile in Kauf nehmen zu müssen.
Das schafft echte Wahlfreiheit, ist gerecht und stärkt die solidarische gesetzliche Krankenversicherung. Mit der Einführung einer pauschalen Beihilfe und der damit verbundenen Flexibilisierung des Beihilferechts für Beamtinnen und Beamte nimmt Hamburg bundesweit eine Vorreiterrolle ein und leistet einen wesentlichen Beitrag zur Modernisierung des Krankenversicherungssystems – mehr Wettbewerb, mehr Gerechtigkeit, weniger Verwaltungsaufwand.
Ab dem 1. August 2018 sollen neue Beamtinnen und Beamte erstmals die Wahl haben zwischen einer individuellen und einer pauschalen Beihilfe. Die Pauschale entspricht entweder der Hälfte des Beitrages zur gesetzlichen Krankenversicherung oder dem Beitrag einer privaten Krankenvollversicherung. Die Beamten erhalten damit praktisch den 50-prozentigen Arbeitgeberanteil, wie dies bei Angestellten üblich ist.
Wichtig ist: Niemand wird zur Pauschale gezwungen. Im Gegenteil, Hamburg schafft damit erstmals eine echte Wahlmöglichkeit. Beamtinnen und Beamte sind heute faktisch gezwungen, sich ergänzend zur individuellen Beihilfe privat zu versichern, um die Differenz zwischen Beihilfe und den tatsächlichen Kosten zu versichern. Wer dagegen freiwillig Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung ist, muss bisher die Beiträge in vollem Umfang allein tragen. Die Stadt zahlt bisher nämlich nur eine geringe ergänzende Beihilfe, aber keinen darüber hinausgehenden 50-prozentigen Anteil an den monatlichen Versicherungsbeiträgen, wie dies bei Angestellten selbstverständlich ist. Hamburg hat somit bisher auf Kosten seiner freiwillig gesetzlich versicherten Beamtinnen und Beamten gespart. Das wollen wir nicht mehr.
Betroffen davon sind übrigens vor allem kinderreiche, teilzeitbeschäftigte, chronisch kranke und behinderte Beamtinnen und Beamte, für die die ge
setzliche Krankenkasse die bessere oder zumindest eine attraktivere Alternative war. Aber auch künftige Beamtinnen und Beamte, die aus Überzeugung bei der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben wollen, sind hiervon betroffen. Künftig steht ihnen der Weg in die gesetzliche Krankenversicherung und damit in die Familienversicherung offen. Bei Vorerkrankungen müssen sie keine Risikoaufschläge zahlen, denn die gesetzliche Krankenversicherung beruht im Unterschied zu den privaten nicht auf dem individuellen Krankheitsrisiko, sondern auf dem Solidarprinzip und dem individuellen Einkommen.
Der vorliegende Gesetzentwurf schafft mehr Gerechtigkeit für diejenigen Beamtinnen und Beamten, die bisher schon freiwillig in der GKV versichert waren und die Kosten allein stemmen mussten. Er richtet sich vor allem an neue Beamtinnen und Beamte, die sich am Beginn ihrer Laufbahn entscheiden können, ob sie die pauschalierte Beihilfe für die GKV in Anspruch nehmen wollen oder nicht. Diese Entscheidung ist dann allerdings endgültig. Einen Wechsel von bisher Privatversicherten in die GKV wird es mit diesem Gesetz nicht geben. Ist der vorliegende Gesetzentwurf nun ein schleichender Einstieg in die Bürgerversicherung und beschließen wir heute trojanische Pferde für ein bewährtes Krankenversicherungssystem, wie Frau Stöver meinte, dass es das sei? Das ist natürlich überhaupt nicht der Fall. Dies ist eine Reform des Beihilfesystems und keine sozialrechtliche Maßnahme. Unsere Kompetenzen als Landesgesetzgeber sind begrenzt.
Das ist richtig. Was wir hier in Hamburg tun können, Herr Lenders, das tun wir auch und legen die Hände nicht in den Schoß.
Wir befinden heute über eine Reform, die allerdings zu den Zielen passt, die wir auch mit einer solidarischen Bürgerversicherung verbinden. Die SPD will ein Krankenversicherungssystem mit fairem Wettbewerb, Transparenz und gleich guten Leistungen für alle Versicherten. Wir wollen niemanden ausgrenzen; das ist und das bleibt auch unser Ziel.
Zu den Kosten: Ausgehend von geschätzt 2 400 bisher bekannten freiwillig versicherten Beamtinnen und Beamten in der GKV ist davon auszugehen, dass es zu jährlichen Mehrkosten in einer Höhe von etwa 5,8 Millionen Euro kommen wird. Für die pauschalierte Beihilfe muss man auch Schätzungen zugrunde legen können, sonst kann man keine Gesetze machen. Das ist für die Zukunft immer so, dass man dort hinschaut. Die pauschalierte Beihilfe spart auf der anderen Seite aber Verwaltungsaufwand, sodass langfristig eine Kosten
neutralität zu erwarten ist. Das schlanke Gesetz ist ein durchaus großer Entwurf. Es geht nicht um Status und Stand, wie einige Kritiker meinen.
Entschuldigung, Sie haben völlig recht, ich beende.
Ich wünsche, dass Sie alle zustimmen.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Wir haben eben erfahren, dass die Kontrolldichte doch sehr eng ist. Deshalb auch noch einmal eine Frage zur Personalausstattung. Ich würde gern wissen, wie die Personalausstattung sich momentan darstellt und wie gesichert wird, dass sie auch in Zukunft ausreichend ist, um diese Kontrolldichte entsprechend zu erhalten und vielleicht auch weiter zu erhöhen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Gut, dass die G20 Gesundheit als ein zentrales Thema für das Wohlergehen der Menschen und für die Entwicklung ihrer Länder auf die Agenda gesetzt haben.
Eine halbe Million Menschen stirbt jährlich an Malaria. Millionen Menschen sterben wegen schlechter Gesundheitssysteme und mangelnder Hygiene aufgrund eines Mangels an sauberem Wasser.
Welcher Legitimation – denn die wird hier immer noch von der Linken in Frage gestellt – bedarf es noch, dass sich stärkere Länder mit diesem Thema befassen, ausdrücklich auf der Basis der Vereinten Nationen und eingebettet in das Arbeiten der WHO, und andere Länder unterstützen?
Die Gesundheitsminister der G20 haben erstmals gemeinsam getagt und klargestellt, dass sie sich der Verantwortung stellen wollen, und das eben nicht isoliert als einzelne Länder, sondern gemeinsam – es ist in diesen Zeiten schon ein unschätzbarer Wert, das offen und klar zu sagen –, und zwar ausdrücklich auf dem Boden und im Einklang mit den Vereinten Nationen. Das nur, weil hier ständig wiederholt wurde, es hätte nichts damit zu tun. Die Gesundheitsminister haben in ihrer Erklärung festgelegt, dass sie die führende Rolle der Weltgesundheitsorganisation, eine Sonderorganisation der Vereinten Nationen, anerkennen, dass all ihr Handeln in enger Zusammenarbeit mit der Weltgesundheitsorganisation und auf der Basis der "Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung" stattfinden soll. Ich finde, es ist ein großer Erfolg, dass sich diese Länder alle gemeinsam dazu bekannt haben, in einer Zeit, in der es genügend Alleingänge und Abschottung gibt.
Ich begrüße, dass die Gesundheitsminister im Rahmen der Beratungen der G20 in der Berliner Erklärung bereits eine Reihe an guter Vorarbeit geleistet haben. Wichtiges Thema dabei ist die Antibiotikaresistenz und das weltweite Krisenmanagement beim Ausbruch gefährlicher Infektionskrankheiten. Hamburg ist auch hier der richtige Ort, um solche Debatten zu führen. Wir haben unser Bernhard-Nocht-Institut und das UKE, die internationales Know-how anbieten können und dies zum Beispiel während der Ebola-Krise auch praktisch und weltweit in den betroffenen Ländern ganz konkret getan haben. Hamburg steht hier ganz vorn bei der Erforschung von Impf- und Wirkstoffen. Und morgen wird das interdisziplinäre Forschungszentrum CSSB eingeweiht, das sich auf höchstem Niveau mit der Infektionsforschung befassen wird. Also, welchen besseren Ort gibt es hierfür als Hamburg?
Es wird eine Reihe konkreter Vereinbarungen oder Vertiefungen von bereits gefassten Vereinbarungen geben, konkrete nationale Aktionspläne, die umgesetzt werden und – darauf hat man sich verständigt – auch extern evaluiert werden sollen. Das ist ein sehr wichtiges Thema: eben nicht nur ein Lippenbekenntnis abzugeben, sondern hinterher darauf zu schauen, was umgesetzt und was dabei herausgekommen ist.
Deutschland hat zum Beispiel das Programm DART 2020 gemacht, aber auch im Vorfeld hat es schon auf verschiedenen Ebenen einige Erfolge
gegeben. Das bezieht sich auf die multiresistenten Keime in Krankenhäusern, wo bereits enorm viel geschehen ist und die Infektionen deutlich gesenkt werden konnten, das bezieht sich in Deutschland konkret auf den deutlich verringerten Antibiotikaeinsatz in der Tierzucht. Aber wir müssen auch hier immer noch viel tun. Wir haben im Ausschuss gelernt, dass Antibiotika immer noch viel zu viel, viel zu lange und oft auch bei falscher Indikation verschrieben werden. 13 Prozent Antibiotika-Verschreibung ist als Marktanteil einfach viel zu hoch, das kann man sich schon leicht denken, wenn man sieht, wie groß der Pharmamarkt ist. Da ist also auch hier noch sehr viel zu tun, und wenn man Erfolg haben will, kann das nur weltweit gemeinsam angegangen werden, weil diese Krankheiten und multiresistente Keime eben nicht durch Grenzen beschränkt sind.
Wir brauchen dazu – das war auch im Ausschuss Thema – die Pharmakonzerne. Dort findet sehr viel Forschung und Entwicklung statt. Vieles an Grundlagenforschung kann von den Ländern betrieben werden, aber wir brauchen auch die Konzerne. Völlig klar ist, dass man nicht naiv daran herangehen kann; Pharmakonzerne sind keine philanthropischen Einrichtungen, sondern sie wollen Gewinn machen. Wir müssen also auch hier Wege finden, wie wir die Kräfte bündeln können, um möglichst schnell Erfolge zu erreichen.
Ich will es nur noch kurz anreißen: Globales Gesundheitsmanagement wird Thema sein und natürlich die schnelle Krisenintervention und die Stärkung der Gesundheitssysteme. Dazu möchte ich nur ein paar Stichworte nennen, die mir in dieser G20-Debatte besonders wichtig sind. Bei all diesen Themen, bei denen versucht wird, konkrete Vereinbarungen zu erreichen, ist immer betont worden: alles auf dem Boden der Vereinbarungen der Vereinten Nationen, alles zusammen mit der Weltgesundheitsorganisation und alles gemeinsam mit den schwächeren Ländern, als Partnerschaft und nicht als Patronat.