Regina-Elisabeth Jäck

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Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Vor 25 Jahren, 1994, wurde dieser Satz in unser Grundgesetz in Artikel 3 Absatz 3 aufgenommen, und vor zehn Jahren, 2009, ist das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderung, die UN-BRK, in Kraft getreten. Sie konkretisiert die Menschenrechte aus der besonderen Perspektive der Menschen mit Behinderung. Uns liegt das Ergebnis ausführlicher Beratungen zum Entwurf des Senats für ein Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung, kurz, das Hamburgische Behindertengleichstellungsgesetz,
vor. Es soll das Hamburgische Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen von 2005 ablösen. Mit diesem Gesetz regeln wir die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung dort, wo wir als Stadt die Dinge in der Hand haben, also in der Verwaltung, den öffentlichen Gebäuden und, das ist neu, auch bei den Gesellschaften, bei denen die Stadt die Mehrheit besitzt.
Die Erstellung des Gesetzentwurfs durch den Senat fand in einem von der BASFI breit angelegten und transparenten Partizipationsverfahren nach dem Grundsatz "Nicht über uns ohne uns" statt. Die LAG, Landesarbeitsgemeinschaft der Menschen mit Behinderung, konnte bereits vor dem ersten Referentenentwurf ihre Vorstellungen und Forderungen mitteilen. In der Folge hat dann ein weiteres schriftliches Anhörungsverfahren mit Interessenverbänden, Organisationen und Menschen mit Behinderung stattgefunden. Und im März 2019 fand noch eine weitere Veranstaltung unserer Senatskoordinatorin für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung mit mündlicher Anhörung statt.
Die Ergebnisse des Beteiligungsprozesses wurden in die Erstellung des Gesetzentwurfs aufgenommen. Im Anhang der uns vorliegenden Drucksache 21/17639 ist dargelegt, welche Punkte vom Senat berücksichtigt werden konnten oder an anderer Stelle weiterbearbeitet werden, und mit welcher Begründung. Das alles war transparent und nachvollziehbar, und dafür möchte ich dem Senat ausdrücklich danken.
Wir hatten also eine gute Grundlage, um in den eigentlichen Gesetzgebungsprozess in der Hamburgischen Bürgerschaft einzusteigen. Im September gab es eine Expertenanhörung und im November eine Senatsanhörung im Sozialausschuss. Auch hier konnten und wurden noch einmal Forderungen der Menschen mit Behinderung eingebracht, die wir gründlich geprüft und beraten haben.
Schon der Gesetzentwurf des Senats sieht wichtige und deutliche Verbesserungen vor. Dazu gehören die Überführung des Amtes der Senatskoordinatorin in die Hauptamtlichkeit, die Erweiterung des Geltungsbereiches des Gesetzes auch auf Gesellschaften mit Mehrheitsbeteiligung der FHH, und die Barrierefreiheit bei Bau und Verkehr sowie in der Kommunikation mit der Verwaltung.
Die intensiven Beratungen und die Anhörungen im Sozialausschuss haben dazu geführt, dass die Fraktionen der SPD und GRÜNEN den Gesetzentwurf heute an einigen Stellen noch einmal ändern und ergänzen wollen. Wir wollen, wie gefordert, eine Schlichtungsstelle schaffen, damit Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderung und öffentlichen Institutionen auch außergerichtlich beigelegt
werden können. Zudem wollen wir einen Partizipationsfonds im Gesetz verankern. Menschen mit Behinderung und ihre Verbände und Organisationen sollen die Möglichkeit erhalten, Politik und Gesellschaft in unserer Stadt gleichberechtigt mitzugestalten. Wir wollen weiterhin das Amt der Senatskoordinatorin/des Senatskoordinators weiter stärken. Sie/er soll in Zukunft von der Bürgerschaft auf Vorschlag des Senats gewählt werden, zudem wird ihre/seine Stimme in der Bürgerschaft künftig deutlicher zu vernehmen sein, denn ihre/seine Anmerkungen zu Drucksachen müssen der Bürgerschaft künftig vorgelegt werden.
Dieses neue Gesetz setzt auch einen bundesweit vergleichbaren Standard, und ich betone, dass dieses Gesetz durch den Beteiligungsprozess besser geworden ist. Meine Fraktion und ich bedanken uns herzlich bei all den vielen Menschen, die zu dem Gelingen dieses Gesetzentwurfs beigetragen haben.
Das Gesetz wird dazu beitragen,
die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen zu verbessern. Ich bitte, unseren Zusatzantrag …
Ja.
Ich bitte, dem zuzustimmen. Die Anträge der Opposition lehnen wir ab.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Zurück zur Freude über das, was wir in Hamburg mit den Menschen und für die Menschen tun können und getan haben. Am 26. März 2009 trat die UNBehindertenrechtskonvention in Kraft. Zehn Jahre UN-Behindertenrechtskonvention bedeutet Teilha
be und gleichberechtigte Teilhabe für Menschen mit Behinderungen. Viel wurde in der Stadt getan. In Anbetracht der Kürze dieser Zeit werde ich auf diesen Hinweis hin meine Rede beenden und werde mich freuen, wenn Frau Dr. Leonhard, unsere Sozialsenatorin, die gestern in einer Pressekonferenz den Landesaktionsplan vorstellte, der evaluiert wurde, zusammenfasst und wir dann hören, was alles getan wurde. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Am 26. März trat die UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland in Kraft. Gestern konnten wir miterleben, wie dieses zehnjährige Jubiläum bundesweit und in Hamburg mit einer Vielzahl von Aktivitäten gewürdigt und ein Stück weit auch gefeiert wurde. Zehn Jahre UN-Behindertenrechtskonvention, das sollte uns Anlass sein, dieses wichtige Dokument über die Rechte der Menschen mit Behinderung zu würdigen, einen Blick zurück und auch in die Zukunft zu werfen.
Die UN-Behindertenrechtskonvention ist der Meilenstein, gleichberechtigte Teilhabe für alle Menschen in den Fokus zu nehmen.
Die UN-Konvention brachte mit dem Fokus auf Inklusion einen durchaus radikalen Wechsel in der Sicht auf die bis dahin erfolgte Politik für Menschen mit Behinderung. Von nun an sollten nicht mehr die eingeschränkten Fähigkeiten im Vordergrund stehen, sondern die Barrieren und die Grenzen, die die Gesellschaft denen in den Weg legt, die nicht einer vermeintlichen Norm entsprechen. Den Wert und die Achtung von Vielfalt als zentrales Element erkannt und mit dem Recht auf Teilhabe und Selbstbestimmung verknüpft zu haben, das ist die große Leistung der UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderung.
Hamburg hat sich 2012 auf den Weg gemacht, die vielfältigen Ziele und Ansprüche der UN-Konvention als Querschnittsaufgabe umzusetzen und zu verwirklichen, wir haben es von Frau Dr. Leonhard gehört. Der Landesaktionsplan entstand unter großer Beteiligung der Menschen mit Behinderung, seither wurde er fortgeschrieben und weiterentwickelt, und wie wir gehört haben, hat der Senat die jüngste Fortschreibung gestern vorgestellt, die wir noch in aller Gründlichkeit beraten werden.
Hamburg engagiert sich für Inklusion und sorgt für gerechte Teilhabe. Es ist sicher richtig, dass nicht alle Ziele der UN-BRK erreicht sind. Ich übertreibe nicht, wenn ich sage, dass wir in Hamburg an vielen Stellen schon weit vorangeschritten sind.
Barrieren abbauen und Teilhabe ermöglichen, das ist in vielen Bereichen zum Leitgedanken der Politik in Hamburg geworden. Ich werde einige Beispiele aufgreifen: Das ist das Kompetenzzentrum Barrierefreiheit, das Anfang des Jahres seine Arbeit aufgenommen hat. In ihm ist die Hamburger Expertise für Barrierefreiheit gebündelt, und zwar gemeinsam mit denen, die es am besten beurteilen können, die Menschen mit Behinderung selbst.
Dieses Projekt sucht seinesgleichen und ist ein wirklich echter Inklusionsleuchtturm. Ausbau der Barrierefreiheit im öffentlichen Nahverkehr, wir haben es gehört, 66 von 82 U-Bahn-Haltestellen, 46 von 56 S-Bahn-Haltestellen sind barrierefrei zugänglich, welch ein Erfolg.
Das Hamburger Budget von der Senatorin erwähnt ein Instrument, um Menschen mit Behinderung raus aus den Werkstätten, rein in den ersten Arbeitsmarkt zu holen. Dieses zuerst in Hamburg erprobte Modell, über das Bundesteilhabegesetz inzwischen bundesweit ausgeweitet, auch dies war
eine Hamburger Wegmarke, die dazu beigetragen hat, der UN-Konvention nahezukommen.
Zehn Jahre Behindertenrechtskonvention, das sind zehn Jahre gemeinsamer Einsatz für gleichberechtigte Teilhabe und Selbstbestimmung. Wir werden das Thema unter Beteiligung der Menschen mit Behinderung weiter vorantreiben. Noch in diesem Jahr unterziehen wir das Hamburgische Gleichstellungsgesetz für Menschen mit Behinderung einer grundlegenden Überarbeitung.
Und zehn Jahre UN-Behindertenrechtskonvention geht nicht ohne ein riesengroßes Dankeschön an die Menschen, die sich tagtäglich für Inklusion und Gleichberechtigung stark machen in unserer Stadt.
Wir dürfen weitermachen, Wege suchen, aufzeigen. Gleichberechtigte Teilhabe kann gelingen. Und nur so werden wir unserer Verpflichtung, die wir vor zehn Jahren eingegangen sind, gerecht werden. – Danke.
Frau Özdemir, wir können jetzt eine Staatsaffäre daraus machen, aber ich finde, das sollten wir nicht tun.
Sehr geehrte Damen und Herren, Frau Präsidentin! Zur Faktenlage: Uns liegt die Drucksache 21/ 15986, Gesetzentwurf zur Änderung des Hamburgischen Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2016/2102 über den Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen vor. Die EU-Richtlinie über den Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen war bis zum 23. September letzten Jahres in den Mitgliedsstaaten rechtlich umzusetzen. Für eine Umsetzung ist es sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene erforderlich, die jeweiligen Behindertengleichstellungsgesetze sowie die entsprechenden Verordnungen, die sogenannten Barrierefreien Informationstechnik-Verordnungen, anzupassen. Zunächst war eine Umsetzung der EU-Richtlinie im Rahmen des Gesamtnovellierungsverfahrens Hamburgisches Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen geplant. Dieses wird nicht möglich sein. Im Vorfeld des parlamentarischen Verfahrens werden die Vertreter der Interessensverbände und -organisationen mit behinderten Menschen beteiligt und, Frau Özdemir, das Beteiligungsverfahren läuft zurzeit.
Die intensive parlamentarische Beratung – eine Expertenanhörung wird von meiner Fraktion vorgeschlagen werden – erfolgt im Anschluss.
Die EU hat ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet – das ist richtig –, das sich zurzeit im Stadium Vorverfahren befindet und das, sollte die Bun
desrepublik Deutschland die erforderlichen gesetzlichen Grundlagen nicht in absehbarer Zeit umsetzen, zur Anrufung des EuGH und sodann zu empfindlichen Sanktionen führt.
Von dieser Ankündigung sind Bund und Länder gleichermaßen betroffen. Weder der Bund noch die Mehrzahl der Länder erfüllen derzeit die Voraussetzungen zur Umsetzung der Richtlinie. Um mögliche Strafzahlungen zu vermeiden, hat sich der Senat mit Bitte des Bundes dafür entschieden, die Umsetzung der EU-Richtlinie und die dafür notwendigen Änderungen aus der regulären Gesetzgebungsverfahrensgesamtnovellierung auszukoppeln und jetzt vorab der Bürgerschaft in dieser Einzeldrucksache vorzulegen.
Ich betone, dass innerhalb des regulären Gesetzgebungsverfahrens zum Hamburgischen Gleichstellungsgesetz in der zweiten Jahreshälfte eine vertiefte Erörterung über die dort gleichlautenden vorgenommenen Regelungen in Paragraf 11 möglich sein wird und gegebenenfalls Änderungen vorgenommen werden können, soweit sie die EURichtlinie erfüllen.
Die Verbände sind im Rahmen der derzeitigen Anhörung vom Senat aufgefordert worden, sich auch zu dieser Regelung zu äußern, Frau Özdemir, und das tun sie gerade.
Vizepräsidentin Christiane Schneider (unterbre- chend): Frau Jäck, Ihre Redezeit ist um. Die drei Minuten sind schon überschritten.
Die Eilbedürftigkeit ist gegeben. Bitte folgen Sie dem Gesetzentwurf.
Sehr geehrte Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Menschen mit Behinderungen gehören zu unserer Gesellschaft, sie gehören zu unserem Leben, sie dürfen nicht benachteiligt werden. Als Sprecherin für Menschen mit Behinderungen der SPD-Fraktion begrüße ich es sehr, dass die Inklusion an Schulen nun weiter ausgebaut wird, personell als auch baulich.
Mit dem Vorhaben eines Kompetenzzentrums Barrierefreiheit werden wir auch republikweit einen sehr wichtigen Eckstein zur Barrierefreiheit umsetzen.
Das Beratungsstellennetzwerk Barrierefreiheit, bestehend aus dem Blinden- und Sehbehindertenverein, Barrierefrei Leben, LAG für Menschen mit Behinderung, hat bereits seit vielen, vielen Jahren wertvolle Beiträge bei der Beratung und Begleitung von Baumaßnahmen in allen Bereichen geleistet, wie auch unsere Senatskoordinatorin in ihrem Tätigkeitsbericht hervorhebt.
Diese Arbeit werden wir jetzt stärken und bündeln, deshalb das Kompetenzzentrum. Damit entspre
chen wir dem Artikel 9 der UN-Behindertenrechtskonvention, in dem die Barrierefreiheit als Voraussetzung für eine inklusive, diskriminierungsfreie Teilhabe behinderter Menschen in allen Lebensbereichen gefordert wird, und das ist auch eine Forderung der Menschen mit Behinderungen selbst.
Ich schaue gerade in Richtung von Frau Hagemann, die mir da sicherlich zustimmen wird, dass es seit Jahren gefordert wurde.
Das Fachwissen, das Expertenwissen, das die Menschen mit Behinderungen selbst einbringen, ist unverzichtbar. Daran müssen wir immer wieder denken.
Das Kompetenzzentrum Barrierefreiheit, da bin ich mir ganz sicher, wird ein großer Gewinn für die Barrierefreiheit, für unsere Gesellschaft – auch an Schulen – sein. Inklusion für alle Menschen in Hamburg, unserer Stadt. – Vielen Dank.
Sehr verehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention im März 2009 hat sich Deutschland dazu verpflichtet, den gesellschaftlichen Ansatz der Inklusion umzusetzen. Diese Verpflichtung führt dazu, dass die Konvention in allen Lebensbereichen berücksichtigt werden muss und der Inklusionsgedanke sich so nach und nach in der Gesellschaft verfestigt. Einen großen Anteil dieser Arbeit tragen die Behindertenbeauftragten im Bund, in den Ländern und in den Kommunen bei. Mit ihrem unermüdlichen Einsatz durch Aufklärung und offenen Dialog wollen die Beauftragten die Rechte von Menschen mit Behinderungen stärken.
Im Jahr 2005 hat die Bürgerschaft das Hamburgische Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen verabschiedet, das erstmals das Amt der Senatskoordinatorin beziehungsweise des Senatskoordinators für die Gleichstellung behinderter Menschen gesetzlich regelt. In Hamburg ist es seither die Aufgabe der Senatskoordinatorin beziehungsweise des Senatskoordinators, zwischen Bürgerinnen und Bürgern und der Verwaltung zu vermitteln, als Ansprechpartner für behinderte Menschen und deren Verbände und Organisationen zur Verfügung zu stehen und darauf hinzuwirken, dass die Gleichstellung behinderter Menschen in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens erfüllt wird.
Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention wurde in Hamburg unter maßgeblicher Mitwirkung der Senatskoordinatorin mit der Erarbeitung des Landesaktionsplans in 2012 eingeleitet. Sie initiierte dazu einen weitreichenden Beteiligungsprozess. Der Landesaktionsplan gibt die Marschrichtung vor, wie es in Hamburg mit der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen vorangehen soll.
Mit dem Inkrafttreten der UN-BRK haben sich die Aufgabenstellung und die Tätigkeit der Senatskoordinatorin beziehungsweise des Senatskoordinators, aber auch aller anderen Beteiligten in der Behindertenhilfe grundlegend verändert. Vielschichtigkeit und Umfang der Aufgaben sind im Laufe der Zeit stetig angestiegen. Damit die Umsetzung der UN-BRK gelingen kann, bedarf es eines offenen Dialogs, eines regen Austausches mit der Gesellschaft. An erster Stelle steht der Dialog mit den Menschen mit Behinderungen, dem Landesbeirat, der LAG mit ihren Behindertenverbänden und den Inklusionsbeiräten. Weiter geht der Dialog mit den Behörden, den Abgeordneten der Bürgerschaft, der Bezirksversammlung über Gewerkschaften bis hin zu den Schwerbehindertenvertretungen. Hinzu kommen Gespräche mit der Wirtschaft und Institutionen des Sports und der Kultur. Auch die notwendige Mitwirkung der Senatskoordinatorin bei der Erarbeitung des neuen Bundesteilhabegesetzes erforderte einen hohen zeitlichen Aufwand. Dieser wird sich zukünftig im Rahmen der Umsetzung und Evaluierung des Bundesteilhabegesetzes aus Sicht behinderter Menschen fortsetzen.
Hinzu kommt, dass Hamburg sich als Modellträger zur Erprobung der neuen Eingliederungshilfe beworben hat.
Hierbei wird ebenfalls die Unterstützung der Senatskoordinatorin beziehungsweise des Senatskoordinators nötig sein, wenn Hamburg den Zuschlag erhält. Bisher wird die Arbeit der Senatskoordinatorin beziehungsweise des Senatskoordinators in Hamburg aus dem Ehrenamt getätigt. Dieses Ehrenamt entspricht inzwischen einer Vollzeitstelle, ergänzt durch Abend- und Wochenendtermine, und erfordert somit einen hohen Einsatz und Engagement im höchsten Maße. Im Übrigen ist deswegen die Senatskoordinatorin heute leider nicht anwesend; sie wäre gern gekommen, sie hatte noch einen anderen dienstlichen Termin.
Eine Aufwandsentschädigung wird dieser Aufgabenbewältigung heute nicht mehr gerecht. Daher halten wir es für angemessen, dass die Tätigkeit zukünftig hauptamtlich ausgeführt wird, und wir bitten den Senat, uns einen entsprechenden Gesetzentwurf mit der Änderung des Hamburgischen Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen vorzulegen.
Wichtig ist, dass dabei die Weisungsunabhängigkeit des Amtsträgers weiterhin erhalten bleibt. Im Übrigen werden sich nur so künftig geeignete Kandidatinnen und Kandidaten für dieses Amt finden lassen. Nicht zuletzt ist die Überführung des Amtes der Senatskoordinatorin beziehungsweise des Senatskoordinators in die Hauptamtlichkeit auch ein Ausdruck der Anerkennung und Wertschätzung der Arbeit der bisherigen Amtsinhaberinnen und Amtsinhaber.
Ich denke, ich spreche hier im Namen aller, wenn ich bei dieser Gelegenheit unseren Dank und Respekt für die geleistete Arbeit hier zum Ausdruck bringe.
Ich bitte Sie daher um Unterstützung unseres Antrags. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Menschen mit Behinderungen sind Teil unserer Gesellschaft. Sie haben wie alle Menschen ein un
eingeschränktes und selbstverständliches Recht auf Teilhabe in unserer Gesellschaft. Dieses Recht ist mit dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Jahre 2006 konkretisiert worden. Deutschland hat sich mit der Ratifikation der UNBehindertenrechtskonvention im März 2009 dazu verpflichtet, den gesellschaftlichen Ansatz, jegliche Barrieren für Menschen mit Behinderungen abzubauen und damit die Inklusion umzusetzen, zu leben.
Seit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention und der Verabschiedung des Landesaktionsplans befindet sich Hamburg auf dem Weg zu einer inklusiven Gesellschaft.
Das Hamburger Rathaus ist das politische Zentrum unserer Stadt, in der Politik für alle Menschen, mit und ohne Behinderungen, gemacht wird. Daher ist es unbedingt notwendig, dass unser Rathaus für alle Hamburgerinnen und Hamburger zugänglich gemacht wird.
Der barrierefreie Um- und Ausbau des Rathauses beschäftigt die Bürgerschaft seit vielen Jahren. Dabei beinhaltet die Barrierefreiheit nicht nur den uneingeschränkten Zugang für mobilitätseingeschränkte Menschen, sondern bezieht sich auf alle Menschen mit Behinderungen, also beispielsweise auch auf sinneseingeschränkte Menschen wie beim Hören und Sehen eingeschränkte Menschen. In diesem Sinne hat es in der Vergangenheit Schritt für Schritt immer wieder Verbesserungen gegeben, zum Beispiel die Induktionsanlage in unserem Kaisersaal.
Die Erschließung der verschiedenen Etagen unseres schönen historischen Rathauses ist ein wirklich großer Schritt, der wegen der Einmaligkeit des historischen und denkmalgeschützten Rathauses gut überlegt sein musste. Bereits vor zehn Jahren, im November 2007, beantragte die SPD-Fraktion, eine Arbeitsgruppe einzusetzen, die aus Experten bestand und ein erstes Umsetzungskonzept erstellen sollte. Dieses wurde einstimmig beschlossen. Im Dezember 2008 konstituierte sich die Arbeitsgruppe, die ihre Arbeit im Juni 2010 beendete. Sie legte der Bürgerschaft verschiedene Empfehlungen und Varianten für die Umbaumaßnahmen eines barrierefreien Rathauses vor. In der letzten Wahlperiode erfolgte dann eine Anhörung, in der gemeinsam mit den Abgeordneten der Hamburgischen Bürgerschaft und Vertretern der Behindertenverbände weitere Punkte zu einem barrierefreien Rathaus erarbeitet und aufgenommen wurden.
Ich freue mich sehr, dass bei diesem wichtigen Thema Einvernehmen unter den Fraktionen bestand, also Einvernehmen zwischen der CDU, den GRÜNEN, der LINKEN und der FDP. So konnten
wir schließlich gemeinsam im Dezember 2014 einen interfraktionellen Antrag beschließen und einen zügigen Einstieg in die konkrete und belastbare Planung der nötigen Umbauarbeiten des Rathauses voranbringen. Wir haben gemeinsam den Willen gezeigt, dass uns dieses Thema am Herzen liegt. Menschen mit Behinderungen gehören in unsere Mitte. Gemeinsam haben wir dafür Sorge zu tragen, dass Barrieren überwunden und abgebaut werden und dass wir ein Rathaus für alle bekommen.
Das Ergebnis dieser Zusammenarbeit liegt uns mit der Mitteilung des Senats heute vor, und ich freue mich, dass die aufgezeigten Punkte zur Bearbeitung aufgenommen werden. Im Mittelpunkt steht der Einbau des gläsernen Fahrstuhls, der den Zugang zu allen Geschossen ermöglicht; die einzelnen Punkte will ich an dieser Stelle nicht wiederholen, Frau Engels hat sie uns genannt.
Es war eine schwierige Aufgabe, den Umbau unseres denkmalgeschützten historischen Rathauses zu planen und Lösungen für dieses einmalige Gebäude zu entwickeln. Nun ist es so weit – ich sehe, meine Redezeit ist zu Ende – und ich hoffe sehr, dass wir einvernehmlich, wie wir es bisher gemacht haben,
die Senatsvorlage annehmen, die erforderlichen Haushaltsermächtigungen erteilen und diese Vorlage dann nachträglich an den Sozialausschuss überweisen. – Vielen Dank.
Die Bundesländer haben mit dem Bund vereinbart, dass ab April 2017 Anlauf- und Beratungsstellen bereitstehen sollen, damit Kinder und Jugendliche, die in der Vergangenheit in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe und der Psychiatrie Unrecht und Leid erfahren haben, im Rahmen der Stiftung Anerkennung und Hilfe eine pauschale finanzielle Anerkennungsleistung erhalten und gegebenenfalls auch Rentenersatzleistungen. Wie gewährleistet der Senat, dass in Hamburg die Beratungen und Anmeldungen ab April 2017 erfolgen können und die Betroffenen über die Möglichkeiten der Stiftung informiert werden?
Gibt es über dieses technisch-finanzielle Angebot hinaus Hilfsangebote, damit die leidhaften Erfahrungen, die diese Menschen gemacht haben, bearbeitet und verarbeitet werden können?