Wolfgang Sehrt

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Frau Kollegin, ich überlasse Ihnen gerne den Vortritt. - Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Seit jetzt fast zwölf Jahren erleben wir hier im Landtag überhaupt keine Haushaltsrede und auch keine Regierungserklärung, die sich nicht mit Verwaltungsmodernisierung, Staatsmodernisierung, Beamtenplänen, Budgetierung und allen diesen Dingen befassen. Das hören wir von morgens bis abends, wenn hier im Landtag diskutiert wird. In den vergangenen zwölf Jahren haben sich noch niemals so viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit ihrem eigenen Arbeitsplatz, den Abläufen ihrer eigenen Arbeit und damit, ob es sich rechnet, ob es günstig ist oder ob man möglicherweise neue Wege beschreiten sollte, beschäftigt. Auch das ist in dieser Fülle noch nie so erfolgt. Wir haben noch nie so viele Papiere, Zeitschriften, Stellungnahmen und Gutachten bekommen. So viel Geld ist noch nie ausgegeben worden.
Wenn man das alles Revue passieren lässt und ein Resümee zieht, dann stellt man fest: Es sind eigentlich die gleichen Felder, die wir untersucht haben. Es geht erstens immer darum, dass diejenigen, die die politische Verantwortung haben, eine beschäftigungspolitische Verantwortung sehen, zweitens darum, dass Personal eingespart wird, drittens darum, dass wir kundenorientiert arbeiten
müssen, viertens darum, dass wir die Mitarbeiter motivieren und schulen müssen, sodass sie eine besonders gute Motivation haben, fünftens darum, dass jede Dienststelle eine strategische Planung macht, und sechstens darum, dass all dies kostengünstig ist. Das sind immer die gleichen Voraussetzungen. Jeder schreibt vom anderen ab. Jeder benutzt nur ein neues Wort, eine neue Formulierung dafür. Das finden Sie immer wieder.
Im Zuge des Wahlkampfs gibt es jetzt noch besondere Entschließungen. Eine Entschließung ist beispielsweise von den Grünen vorgeschlagen worden.
- Sie wirkt sich ja jetzt vor den Wahlen aus. Das macht man ja strategisch richtig: Man bringt sie im Mai ein, sodass sie im November/Dezember, kurz vor der Landtagswahl im Februar, besprochen werden kann.
Dieser Antrag ist aber so kompliziert geschrieben, Herr Hagenah, dass selbst diejenigen Kolleginnen und Kollegen von der SPD-Fraktion, die ihn lesen und auswerten sollten, ihn nicht richtig verstanden haben.
Deswegen haben die Kolleginnen und Kollegen der SPD-Fraktion einen eigenen Antrag formuliert, den die Kollegin jetzt nicht noch einmal erläutern kann, weil sie sich aus taktischen Gründen zu spät gemeldet hat.
Dieser Antrag ist wirklich eine echte Plattitüde. Diejenigen, die das noch nicht gelesen haben, kann ich nur bitten, sich die Drucksache herauszunehmen. So viele Selbstverständlichkeiten in einem Entschließungsantrag habe ich in den ganzen 21 Jahren, in denen ich hier im Landtag bin, überhaupt noch nicht erlebt.
Wir werden diesen Entschließungsantrag nicht mittragen. Den werden Sie allein tragen müssen. Herr Plaue, Sie haben das unterschrieben.
Das Ergebnis, das Sie unterschrieben haben, zeigt, an welchem Ende Sie zum Schluss dieser Legislaturperiode sind. Ich möchte Ihnen einmal vorlesen, was Sie beschließen wollen:
„Der Landtag stellt fest, dass die Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft der Beschäftigten über die Leistungsfähigkeit der niedersächsischen Landesverwaltung mit den ihr obliegenden Aufgaben entscheidet.“
„Daher gilt es, die Leistungsbereitschaft und -bereitschaft der Beschäftigten zu erhalten und zu fördern.“
„Der Landtag ist der Auffassung, dass insbesondere Personalentwicklung vor dem Hintergrund einer sich stetig wandelnden Verwaltung dazu beitragen kann, die Beschäftigten in der Landesverwaltung zu befähigen, den ebenso unaufhaltsamen wie kontinuierlichen Veränderungsprozess aktiv mitzugestalten.“
Mit solchen Plattitüden geht das, was Sie beschließen wollen, weiter. Dann klatschen Sie sogar noch. Herr Plaue, es ist wunderbar, dass Sie solche Allgemeinheiten beschließen wollen.
Das sind Selbstverständlichkeiten in einer deutschen Verwaltung. Das brauchen Sie nicht in einen Entschließungsantrag zu schreiben.
Herr Plaue, nun möchte ich Ihnen noch etwas anderes sagen. Sie haben gestern Ihren Kollegen Möhrmann vorgeschickt,
der darauf hingewiesen hat, welches Wahlprogramm Sie gemacht haben. Ich möchte darauf eingehen. In Ihrem Landtagswahlprogramm ziehen Sie auch eine Bilanz. Ich möchte Ihnen einmal die Bilanz vorlesen, die Sie gezogen haben - ich habe mir das aus dem Internet geholt -, die Sie in Ihrem Wahlkampfprogramm am letzten Sonntag verabschiedet haben. Darin heißt es:
„Sparen
Niedersachsen hat auch in der Vergangenheit mit großem Erfolg gespart.“
„Wir haben seit 1994 mit der Verwaltungsreform rund 12 000 Stellen im Landesdienst abgebaut.“
Sie verschweigen aber, dass Sie seit 1990 regieren und von 1990 bis 1994 - mit Beteiligung der Grünen - 10 000 zusätzliche Stellen geschaffen haben, die Sie dann in den nächsten acht Jahren abgebaut haben.
Sie nennen das Sparen, was Sie da gemacht haben. Sie verschweigen das aber.
Dann schreiben Sie:
„Ohne Kürzungen bleiben Schulen, Hochschulen, innere Sicherheit und Justizvollzug.“
Sie schreiben „innere Sicherheit“ und nicht „Polizei“, Sie meinen aber Polizei. Nehmen wir doch einmal den Stellenplan von 1990 und den Stellenplan von 2002. Dann gucken wir einmal, wie viele Polizisten Sie mehr eingestellt haben. - Sie haben gekürzt!
Was Sie gemacht haben, hat Ihnen gestern schon der Herr Kollege Möllring gesagt, als es um den Personalkostenanteil des Landes Niedersachsen ging. 1990 hatten Sie 41,3 %. Heute sind es über 45 %. Dann können Sie doch nicht von Einsparungen sprechen!
Sie haben in Ihrer Bilanz noch geschrieben - das möchte ich Ihnen auch noch vorlesen -:
„Im Bereich des öffentlichen Dienstes haben wir rund 150 Behörden aufgelöst oder umgestaltet.“
Wissen Sie, was Sie hier umgestaltet haben? Nehmen wir einmal, weil der Innenminister da ist, das Beispiel der Polizeireform. Sie haben umgestaltet, indem Sie die Polizeireviere in Polizeikommissariate umbenannt haben. Sie haben neue Schilder gemacht. Es gibt keinen sachlichen Grund, das umzunennen. Sie mussten jeden Stempel, jedes Papier, jedes Türschild neu machen. Das ist die Umgestaltung bei Ihrer Verwaltungsreform! Solche Beispiele kann man Ihnen vorwerfen.
Herr Kollege Adam, jetzt möchte ich Ihnen etwas sagen. Sie haben das ja mit beschlossen.
Der Kollege Möhrmann hat gestern gesagt: Wir sagen den Bürgerinnen und Bürgern schon im Voraus, wo gespart wird.
Ich lese Ihnen einmal vor, was in Ihrem Wahlprogramm unter der Überschrift „Politik in der Wirklichkeit“ steht:
„Wir sagen, wo gespart wird. Und bei uns fangen wir an:“
„Im Zeitraum der dringenden Sparmaßnahmen werden wir die Gehälter der Ministerinnen und Minister in den Jahren 2003 und 2004 nicht erhöhen, sondern ‚Nullrunden‘ beschließen.“
Sie verschweigen, dass die Minister jedes Jahr - wie der öffentliche Dienst - eine Steigerung be
kommen haben, automatisch kassiert haben, während der Landtag immer Nullrunden beschlossen hat.
Das sollten Sie der Ehrlichkeit halber auch sagen und nicht so tun, als hätten Sie bei sich immer gespart oder wollten das tun.
Jetzt kommt der entscheidende Punkt.
Das gilt auch für die Staatssekretäre. Sie schreiben dann - hören Sie jetzt einmal alle genau zu; Sie alle sagen ja immer so ehrlich, wo Sie sparen wollen -:
„Bei den Ausgaben im Landeshaushalt wollen wir strukturell pro Jahr mehr als 70 Millionen Euro in folgenden Bereichen einsparen: Abbau von Subventionen,“
- unkonkret ist das
„Verzicht auf freiwillige Leistungen,“
- unkonkret ist das
„Deckelung der Lotto-Konzessionsabgabe“
- das haben Sie schon zurückgezogen und gesagt, das passiert beim Sport nicht
„drastische Senkung der Verwaltungskosten.“
Das sind Ihre Sparmaßnahmen. Dann zeigen Sie auf uns und sagen „Wir haben konkrete Sparmaßnahmen“.
Sie geben hier Nullrunden an. Das sind überhaupt keine konkreten Sparmaßnahmen, sondern unverbindliche Dinge.
Lassen Sie mich nun zum letzten Punkt kommen. Wir sprechen ja über Verwaltungsreform.
Zur Verwaltungsreform schreiben Sie in Ihrem Wahlprogramm - Sie haben uns ja immer erklärt, was Sie gemacht haben -:
„Wir wollen den gesamten Verwaltungsaufbau in Niedersachsen reformieren. Dadurch werden wir am Ende der Legislaturperiode jedes Jahr 170 Millionen Euro einsparen. Wir wollen Hierarchieebenen abschaffen, möglichst viele der bisherigen Aufgaben von Landesämtern und Bezirksregierungen aufgeben oder sie mit Finanzierung des Landes auf freiwillige Kooperationen der Städte und Landkreise übertragen. Wir wollen konsequent den Weg der Zusammenarbeit mit privaten Unternehmen gehen. Wir wollen flächendeckend die Effektivität und Effizienz unserer öffentlichen Dienstleistung verbessern, indem wir moderne Steuerungsmethoden wie Delegation von Aufgaben, Budgetierung, Kosten- und Leistungsrechnung und Controlling weiter einführen.“
- Ja, meine Damen und Herren, da klatschen Sie. Aber was haben Sie denn in den letzten zwölf Jahren gemacht, wenn Sie alle diese Forderungen jetzt erst umsetzen wollen?
Ihre Freunde von der Gewerkschaft ver.di sagen, Ihre Verwaltungsreform ist mangelhaft. Deswegen werden Sie auch am 2. Februar die Quittung bekommen. - Ich bedanke mich.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe mich nur gemeldet, weil das, was der Herr Kollege Klein hier gesagt hat, so nicht im Raum
stehen bleiben kann. Es geht nicht um wenige Leute, sondern immerhin um 60 000 Menschen im Lande Niedersachsen, die Inhaber eines Jagdscheines sind. Der Unterschied zu der Klientel, die Sie möglicherweise vertreten, Herr Kollege Klein, liegt darin, dass die Damen und Herren, die in Niedersachsen einen Jagdschein erwerben, einen ganz schweren Lehrgang besuchen, eine staatliche Prüfung absolvieren und ihre Qualifikation entsprechend dem Gesetz nachweisen müssen. Nennen Sie mir eine Gruppe, für die Sie hier sprechen, die diese Qualifikation in einer staatlichen Prüfung nachgewiesen hat! Die wissen nämlich, um was es geht. Es ist auch richtig, dass diese Menschen besorgt waren, als es hieß, das Gesetz wird geändert, und sich auch zu Wort gemeldet haben. Ich habe die Möglichkeit gehabt, im Ausschuss dabei zu sein und mich bei entscheidenden Passagen mit einzubringen. Ich muss ganz ehrlich sagen, ich habe selten in einem Ausschuss erlebt, dass unter dem Zeitdruck, dem wir uns ausgesetzt hatten, der Vorsitzende Oestmann so hervorragend die Sitzung geleitet hat.
Ferner möchte ich sagen, weil Herr Kollege Klein das negativ beschrieben hat, dass sich die Kollegen der anderen Fraktionen, und zwar aller Fraktionen, die im Ausschuss waren, im Vorfeld schlau gemacht haben über das, was besprochen werden soll, was entschieden werden soll. Sie haben mit den Naturschutzverbänden Gespräche geführt, sie haben mit dem anerkannten Naturschutzverband, der Jägerei, Gespräche geführt, aber auch mit dem NABU und dem BUND. Sie wussten, worüber gesprochen worden ist. Man konnte dort Argumente einbringen. Wir haben abgewogen, was für das Gesetz richtig ist, und haben dann die Entscheidung getroffen. Ich habe selten erlebt, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachministeriums auch im Vorfeld zur Verfügung standen, sodass man mit ihnen sprechen konnte. Der Minister hat eine Zusage gegeben. Herr Minister, ich will das auch von dieser Stelle aus sagen, weil es nicht üblich ist, dass die Opposition den Fachminister lobt. Aber Sie hatten die Zusage gegeben, Sie wollten ein kompromissfähiges Gesetz schaffen, das hier mit breiter Mehrheit verabschiedet werden kann. Das haben Sie eingehalten. Dafür möchte ich mich sehr herzlich bedanken.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich kann mich noch daran erinnern, als die Frau Kollegin Stokar von Neuforn vor fast zwei Jahren - ich glaube, es war im Juni 1999 - in nostalgischer Wehmut an die Zeiten der 68er und 70er, insbesondere an die Göttinger Szene, erinnert hat.
Ich kann mich auch daran erinnern, wie Sie voller Stolz berichtet haben, dass viele von den radikalen Linken erfolgreich den Marsch durch die Institutionen geschafft haben. Sie haben damals voller
Stolz erzählt: Das sind heute Ärzte, Anwälte, Journalisten, Pastoren
und Politiker. Frau Kollegin Stokar von Neuforn, das war vor zwei Jahren. Es ist richtig, viele von denen haben den Marsch durch die Institutionen geschafft. Wenn man das aber heute beurteilt - wir haben ja zurzeit die Diskussion –, dann stellt man fest: Manche von denen, die im öffentlichen Leben stehen, distanzieren sich davon, verharmlosen das, entschuldigen sich für das, was sie damals gemacht haben, und verniedlichen das zum Teil. Das unterscheidet sich von dem, was Sie vielleicht vor zwei Jahren gesagt haben.
Wir haben heute Morgen voller Ernst eine Diskussion über die Bekämpfung des Rechtsradikalismus geführt. Wir haben darüber gesprochen, dass die Menschen Angst vor Gewalttaten und Anschlägen haben. Ich will Ihnen sagen: Das war 1968 und 1970 genauso. Damals haben die Menschen, insbesondere in der Stadt Göttingen, Angst gehabt. Ich kann das ein bisschen beurteilen, weil ich in den 70er-Jahren bei jeder Demonstration, die in Göttingen stattgefunden hat, mit in der ersten Reihe stand, allerdings auf der anderen Seite, nämlich auf der Seite der Polizei. Ich kann Ihnen eines sagen: Ich war Polizeiführer und habe erlebt, wie Menschen, und zwar die breite Öffentlichkeit in der Stadt Göttingen, nämlich die, die sich nicht politisiert hat - das waren mehr als 90 % der Bürger -, Angst vor den Radikalen auf der Straße gehabt haben. Sie haben wie die Polizeibeamten Angst vor den Stahlkugeln, den Molotowcocktails und dem Steineregen gehabt.
Ich würde mich freuen, wenn der Innenminister - wir haben das bei der Polizei alles archiviert- manches Bild und manchen Film - wir haben damals noch keine Videokassetten gehabt, aber Filme – zeigen würde, sodass dem einen oder anderen, der heute in der Öffentlichkeit steht, vielleicht bewusst wird, was er damals gemacht hat. Ich würde mich freuen, wenn man das öffentlich zeigen würde, sodass man vieles nicht mehr verharmlosen kann und manche Personen, die im Blickfeld der Öffentlichkeit stehen und sicherlich auch Ihrer Partei zugehören, von der Öffentlichkeit aus einem anderen Blickwinkel betrachtet werden.
Frau Kollegin Stokar von Neuforn, Sie haben sich in den vergangenen Jahren im Landtag bei der
kritischen Begleitung von polizeilichen Dateien als Jeanne d’Arc hervorgetan. Ich gebe zu: Es ist manchmal für die Öffentlichkeit nicht ganz nachvollziehbar, wenn man bedenkt, dass bestimmte Dateien geheimnisvolle Namen haben. Ich nenne sie einmal: Avis, Damaskus, Apes, Mikado, SPUDOK. Das sind alles Abkürzungen. Die Polizei und wir Deutschen insgesamt gebrauchen ja oft Abkürzungen. Das ist alles ein wenig geheimnisumwittert. Aber was steht dahinter? - Sie wissen das genau, nämlich dass wir 1982, als es darum ging - - - Ja, bitte, Frau Kollegin!
Wenn der Herr Präsident mir Zeitverlängerung gibt, erkläre ich Ihnen das gerne.
Ich möchte es kurz machen, damit Sie es wissen. SPUDOK ist ein Teil der Rasterfahndung, und die Rasterfahndung ist 1982, als die Menschen vor dem Linksradikalismus, den Terroristen und den Autonomen Angst gehabt haben, vom damaligen Präsidenten des Bundeskriminalamtes erfunden worden. Dort hat man z. B. gesagt - -
- Lassen Sie mich doch ausreden. Sie wollten doch, dass ich Ihnen das erkläre. Sie müssen zuhören, damit Sie etwas lernen können und damit Sie wissen, dass dies auch im Wendland angewendet wird. Ich merke aber, Sie wollen es gar nicht erklärt haben. Vielleicht versuche ich gleich, es Ihnen beim Kaffee zu erklären.
Ich wollte es gerade den Damen erklären, aber sie sind ja nicht aufnahmefähig für Dinge, die den Staat betreffen.
- Frau Kollegin Merk, ich möchte Ihnen Folgendes sagen: Frau Harms fragt mich, was eine SPUDOKDatei ist. Ich will die Frage beantworten, woraufhin sie sagt, dass sie das gar nicht hören möchte. Dann frage ich mich natürlich, ob es Sinn macht, eine Zwischenfrage zuzulassen.
Ich möchte nun fortfahren. 1982, als diese Dateien erstellt wurden, gab es ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Anschließend wurde der Frage nachgegangen, ob die SPUDOK-Datei, die in Niedersachsen eingerichtet worden war, insbesondere in Göttingen, rechtlich zulässig ist. Sie wissen genau, Frau Stokar von Neuforn - das ist mehrfach bestätigt worden; Sie haben im Ausschuss zugegeben, dass Sie es wissen -, dass 1983 diese SPUDOK-Datei gelöscht worden ist. Das ist nachweisbar.
Der Grund für Ihren Antrag ist doch der Anschlag auf das Göttinger Arbeitsamt im Jahre 1997 gewe
sen, als nämlich aus der autonomen Göttinger Szene erklärt worden ist, dass der Anschlag auf das Göttinger Arbeitsamt von ihr verübt worden ist. Dort haben Personen in Lebensgefahr geschwebt, und es ist ein riesiger Sachschaden für den Staat entstanden. Das ist vielleicht für Sie lustig. Ich muss Ihnen sagen: Ich finde das traurig.
Wenn sich Leute aus der autonomen Szene dazu bekennen und sogar noch den Hinweis geben, dass sie im Jahre 1980 an dem Anschlag auf die Bundesanstalt für Arbeit in Nürnberg beteiligt waren, dann ist es die Pflicht und Schuldigkeit der Polizei, entsprechende Dateien aufzustellen, um zu prüfen, wer in der autonomen Szene tätig ist und wer möglicherweise in der Vergangenheit Schwierigkeiten mit dem Arbeitsamt oder mit der Bundesanstalt für Arbeit in Nürnberg gehabt hat. Dafür hat das LKA - das wissen Sie auch - eine Sonderkommission aufgestellt. Ein Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs hat angeordnet, dass solche Abgleiche erfolgen können. Durch eine richterliche Anordnung ist das erfolgt! Sie wissen genauso gut wie ich, dass das alles rechtlich in Ordnung ist.
Dieses war und ist immer wieder Gegenstand Ihrer Diskussionen. Die Landesregierung hat immer wieder Ihre Großen Anfragen beantwortet, zwar nicht zu Ihrer Zufriedenheit, aber es ist deutlich geworden, dass rechtlich alles zulässig war.
Wir unterstützen das Votum unserer Kolleginnen und Kollegen im Ausschuss, Ihren Antrag für erledigt zu erklären, weil es überhaupt nichts gibt, was Sie dort hineingeheimnissen, sondern der Staat hat hier rechtens gehandelt. Es ist richtig, dass der Staat bei bestimmten Gewaltanwendungen notwendige Abgleiche vornehmen muss. Sie fordern beim Thema Rechtsradikalismus, dass die Polizei entsprechende Abgleiche macht. Das Gleiche muss auch für den Linksradikalismus gelten. Deswegen erklären wir Ihren Antrag für erledigt. – Danke.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auslöser für diesen Antrag ist u. a. die Tarifvereinbarung für den öffentlichen Dienst im vergangenen Jahr gewesen. Sie wissen, dass sich die Tarifpartner auf Gehaltserhöhungen geeinigt haben. Diese treten automatisch in Kraft, wie dies vereinbart worden ist. Das ist am 1. August 2000 gewesen. Wie üblich begann dann bundesweit - in allen Bundesländern und auch im Bund - die Diskussion darüber, ob dieser Tarifabschluss für die Beamtenschaft übernommen wird. Sie wissen, dass das gesetzlich geregelt werden muss. Wir haben diese Diskussion auch im Land Niedersachsen mit den Berufsvertretungen der betroffenen Beamtinnen und Beamten erfahren müssen. Dann hat sich auch die Landesregierung öffentlich eingeschaltet. Unter anderem hatte damals der Ministerpräsident gegenüber der „HAZ“ erklärt, dass sich das Land Niedersachsen dafür einsetzen werde, dass die Tariferhöhungen zumindest zum 1. November 2000 im Lande Niedersachsen übernommen werden sollten und dass die Landesregierung dafür eine Gesetzesinitiative im Bundesrat einleiten werde.
Wenn man nun nachvollzieht, ob im Lande Niedersachsen das, was der Herr Ministerpräsident versprochen hat, erfüllt worden ist, muss man feststellen, dass Niedersachsen keine Initiative im Bundesrat ergriffen hat Ich meine, dass man sich darauf verlassen können sollte, wenn ein Ministerpräsident dies öffentlich erklärt.
Als wir diesen Antrag im November gehandelt haben, lief das gleiche Ritual ab, das wir heute schon einmal erlebt haben: Der Kollege Adam hat das alles natürlich für die Landesregierung zurückgewiesen. Er hatte damals sicherlich eine Rede aus dem Finanzministerium verlesen,
in der er fünf Punkte angeführt hat, die ich rekapitulieren möchte. Er hat ausgeführt, wie gut es doch den Beamten im Lande Niedersachsen gehe
und welche Initiativen das Land Niedersachsen zugunsten der Beamten beschlossen habe. Unter anderem nannte er die Altersteilzeit. Er verschwieg aber, dass das Land Niedersachsen diese Altersteilzeit erst einige Jahre später eingeführt hat. Er hat aber einen aus meiner Sicht entscheidenden weiteren Punkt angeführt. Er hat gesagt, die Altersteilzeit sei eingeführt worden, um jungen Menschen die Chancen zu eröffnen, in den öffentlichen Dienst eingestellt zu werden. Lassen Sie, Herr Kollege Adam, uns doch einmal nachvollziehen, wie viele Menschen aufgrund der Altersteilzeit in den Dienst des Landes Niedersachsen eingestellt worden sind. Das kann man anhand von Zahlen nachvollziehen. Ich wäre sehr dankbar dafür, wenn man uns im Ausschuss für öffentliches Dienstrecht einmal mitteilen würde, wie viele Bedienstete aufgrund der Altersteilzeit eingestellt worden sind und nicht aufgrund der natürlichen Abgänge, die ersetzt worden sind.
Er hat zweitens das Fünfte Gesetz zur Änderung des Richter- und Beamtengesetzes genannt und gesagt, dass dieses Gesetz verabschiedet worden sei, um Beamten den Aufstieg zu ermöglichen. Wir hätten auch gerne einmal gehört, welche Verbesserungen daraufhin tatsächlich eingetreten sind. Auch das lässt sich sehr leicht nachvollziehen.
Drittens hat er gesagt, dass die Landesregierung ein Sonderprogramm für die Qualifizierung von beamteten Führungskräften und wichtigen Mitarbeitern aufgelegt habe. Begründet hat er diese Initiative mit dem Ziel, für mehr Bürgernähe zu sorgen. Ich finde es vermessen, zu sagen, dass Führungskräfte im öffentlichen Dienst heute noch im Hinblick auf mehr Bürgernähe geschult werden müssen. Ich meine, dass das eine Selbstverständlichkeit ist, die im Rahmen der Ausbildung vermittelt werden muss und wofür wir keine Sonderprogramme benötigen. Nennen Sie uns doch einmal die Programme? - Wenn ich im Lande Gespräche führe, dann höre ich immer, dass es kein Geld für Weiterbildung und Fortbildung gebe und dass die Beamten fehlten, weil sie ihren Dienst tun müssten und daher nicht auf solche Lehrgänge geschickt werden könnten. Vielleicht, liebe Frau
Kollegin, könnte man uns im Ausschuss auch einmal vortragen, welche zusätzlichen Weiterbildungsmaßnahmen finanziert worden sind.
Im Ausschuss hatte man uns das Programm „Flexible Arbeitszeit durch Telearbeit“ erläutert, das wir alle befürwortet haben.
- Bombig! Dem haben wir alle zugestimmt! - Ich weiß aber nicht, wie viele Telearbeitsplätze eingerichtet worden sind. Vielleicht kann man uns einmal mitteilen, was an technischen Kommunikationsmitteln zusätzlich angeschafft worden ist und wie viele Damen und Herren sich im Lande Niedersachsen zu Telearbeit bereit erklärt haben.
Der letzte Punkt, den er angesprochen hatte, betrifft, wie Sie wissen, mein Lieblingssteckenpferd. Er hat gesagt, dass die Einführung der zweigeteilten Laufbahn bei der Polizei das Highlight für die Beamtenschaft bei der Polizei sei. Sie wissen, dass wir von der CDU-Fraktion uns für die Einführung der zweigeteilten Laufbahn eingesetzt haben, aber nicht in der Form, wie sie jetzt umgesetzt wird. Wenn man einen Beamten des mittleren Dienstes in Besoldungsgruppe A 9 zu einem Beamten des gehobenen Dienstes nach A 9 befördert und ihm keine Beförderungsperspektive eröffnet, d. h. wenn seine Planstelle nicht durchgeschlüsselt wird, dann ist das keine Perspektive, sondern dann wird der Flaschenhals nur vom mittleren in den gehobenen Dienst verschoben.
Jetzt kommt der Gipfel der Heuchelei.
Wir haben heute schon einmal über Plakate gesprochen. Frau Kollegin, vielleicht können Sie sich noch an diese wunderbaren Plakate der SPD erinnern, auf denen geschrieben stand: „Kümmern Sie sich um ihre Nachbarn! Wir sorgen für mehr Polizei!“. - Das ist überhaupt nicht eingetreten. Das war eine Lüge, die Sie da plakatiert haben.
- Das ist es. Sie haben angekündigt, mehr Polizei einzusetzen. Und was machen Sie heute? - Sie finanzieren die zweigeteilte Laufbahn durch den jährlichen Abbau von Polizeidienststellen.
Das ist Heuchelei, wenn man vorher etwas anderes verkündet hat. Ich finde, dass das nicht ehrlich ist. Deshalb benötigen wir die Durchschlüsselung und einen Personalkörper, der aufgestockt wird.
Im Jahre 1997 ist auf Bundesebene das Strukturgesetz - noch von Kanther gemacht - auf den Weg gebracht worden. Damals hieß es, dass Leistungsprämien und Leistungsstufen geschaffen werden sollten. Ich kann mich noch daran erinnern, dass Herr Glogowski bei uns in Braunschweig als Innenminister und Ministerpräsident vor der Wirtschaft gesagt hat, dass wir die gleichen qualifizierten Leute wie in der Wirtschaft brauchten und wir diese Entwicklung durch Leistungsanreize fördern müssten. Schauen Sie doch einmal nach, wer im Lande Niedersachsen seit dieser Zeit Leistungsprämien bekommen hat. Niemand. Sie haben diese Möglichkeit noch nicht einmal umgesetzt. Gleichwohl wurde dieses Ziel in jeder Grundsatzrede des Ministerpräsidenten verkündet. Umgesetzt haben Sie überhaupt nichts. Herr Aller hat dies beim letzten Male damit begründet, dass Sie die dadurch entstehenden Mehrkosten aus dem Beamtenkörper heraus finanzieren müssten. Er verwies in diesem Zusammenhang auf die Kürzung der Beihilfe, die Verabschiedung der Kostendämpfungsregelung und den Abzug der 0,2 % vom Gehalt für die Alterssicherung und meinte, dass dann noch weitere Kürzungen vorgenommen werden müssten. Wenn das so ist, meine Damen und Herren, dann verzichten Sie doch auf die Ankündigung von Programmen, die Sie nicht umsetzen können. Das ist doch auch nicht in Ordnung.
Von Angestellten und Beamten z. B., die die gleiche Arbeit leisten und sich am Schreibtisch gegenübersitzen, wurde der eine im August des letzten Jahres höher gestuft und der andere nicht. Diese Ungerechtigkeiten im Lande Niedersachsen frustrieren die Beamten. Wir sollten uns über diese Ungerechtigkeiten unterhalten. Wir würden uns sehr darüber freuen, wenn wir das im Ausschuss beraten würden, damit wir im Lande Niedersachsen einen gerechten öffentlichen Dienst haben. Danke.
Die (Beifall bei der CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Minister Aller, Sie haben uns hier eine Schulaufgabe gegeben und haben gesagt, wir sollen 82 Millionen DM einsparen. Wir sollen also darüber nachdenken, wie reduziert werden kann. Ich will nur an eines erinnern. Die meisten Ausgaben, die wir haben, sind die Personalkosten. Etwa die Hälfte unseres Etats sind allein Personalkosten. Im Augenblick machen die Personalkosten genau 45 % aus. Ich kann mich daran erinnern, als Albrecht noch Ministerpräsident und Frau Breuel Finanzministerin waren, hatten wir das Ziel angestrebt, bei den Personalkosten auf 39 % zu kommen. Wir hatten es geschafft, von 44 % auf 41,3 % herunterzugehen. Das hat sich nach Ihrem Regierungsantritt dramatisch verschlechtert. Sie haben von 1990 bis 1998 10 000 Leute zusätzlich eingestellt,
aber keine Lehrer, nicht die Lehrer, wie Sie jetzt immer behaupten! Sie haben die Leute in die Bezirksregierung, in die Regierung, in die Ministerien hereingebracht.
Das hat genau den Personalkostenanteil so verschlechtert, dass er heute bei 45 % liegt. Da müssen Sie sich an die eigene Nase fassen und selbst die Lösung suchen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte nur auf einen Punkt hinweisen, den mein Kollege Eppers nicht erwähnt hat.
Als das Salzgitter-Werk gebaut wurde, war eine Bedingung die Zusage gewesen, dass die A 39 zwischen Wolfsburg und Salzgitter gebaut wird. Daraufhin hat man sich in der Region verlassen. Auch Sie, Herr Wenzel, wissen, dass die Westtangente in Braunschweig nicht ausreicht, um den Wirtschaftsverkehr und den Privatverkehr aufzunehmen, dass es dort also dringend einer Entlastung bedarf und dass wir deshalb die A 39 dringend brauchen, und zwar auch zur Erschließung des Wirtschaftsraums. Dass das so schnell wie möglich hergestellt wird, ist eine Forderung der gesamten Braunschweiger Region.