Birgit Meyn-Horeis
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Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Sehrt, wenn Sie Ihr eigenes Wahlprogramm gelesen hätten - Auszüge habe ich hier -, dann hätten Sie diesen Unfug, den Sie hier eben erzählt haben, lieber nicht erzählt.
Herr Kollege Hagenah, wir haben im Mai dieses Jahres über Ihren Antrag „Neuer PEP für die Staatsmodernisierung“ diskutiert und debattiert, und wir waren uns auch in dem Ansatz einig, dass gerade der Bereich der Personalkostenbewirtschaftung verbessert werden muss. Wir sind uns nahe, aber es ist halt so: Auch wenn man das gleiche Ziel verfolgt, kann man zu diesem Ziel über verschiedene Wege gelangen.
Wir sind nach wie vor der Auffassung, dass Ihre Forderungen gerade auch in Anbetracht der finanziellen Lage des Landes, realistischerweise nicht umzusetzen sind. Wir sollten uns alle an die Diskussion von gestern Vormittag erinnern, als alle Fraktionen die dramatische finanzielle Lage des Landes geschildert haben.
Wir sind ebenfalls der Auffassung, dass es nicht sinnvoll ist, die Mittel der Reformdividende ausschließlich für Personalentwicklungs-, Gesundheitsförderungs- und Gleichstellungsmaßnahmen einzusetzen.
Auch die Einrichtung eines Personalentwicklungspools - von Ihnen „PEP“ genannt, Herr Hagenah ist für uns keine geeignete Lösung. Sie fordern nämlich, 1 % des Gesamtpersonalkostenbudgets soll dem Personalentwicklungspool zugeführt werden. Wie soll das aber kostenneutral umgesetzt werden? Das geht doch nur, wenn auf der anderen Seite von Ihnen in Kauf genommen wird, dass eine große Anzahl von Stellen gesperrt wird, um diese Mittel zu erwirtschaften. Aber gerade das wollen wir nicht.
Leider ist es trotz der Bemühungen im Ausschuss und bei weiteren Gesprächen meiner Kollegin Frau Leuschner mit Ihnen, Herr Hagenah, nicht gelungen, Ihren Antrag zu verändern und einen gemeinsamen Antrag zum Thema Personalentwicklung vorzulegen. Daher werden wir Ihren Antrag heute ablehnen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Landesverwaltung arbeitet heute spürbar wirtschaftlicher. Sie ist weitaus bürger- und kundenorientierter, und es ist ihr gelungen, die Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft vieler Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nachhaltig zu stärken.
Abgeschlossen ist dieser Reformprozess natürlich noch nicht; denn auch künftig werden wir Politikerinnen und Politiker und auch die Verwaltung auf neue Herausforderungen reagieren müssen. Deshalb ist das Thema Personalentwicklung für meine Fraktion sehr wichtig, gilt es doch, auch unter schwierigen finanziellen Bedingungen die Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft der Beschäftigten zu erhalten und weiter zu fördern.
Aus diesem Grund haben wir uns entschlossen, einen eigenen Antrag zu dem Thema vorzulegen. Herr Sehrt, Sie sagen, dieser Antrag beinhaltet nur Selbstverständlichkeiten. Also könnten Sie ihm doch auch ohne Weiteres Ihre Zustimmung erteilen!
Meine sehr geehrte Damen und Herren, eine wesentliche Rolle bei der Staatsmodernisierung muss heute neben dem Abbau von Aufgaben, der Straffung von Abläufen und der Verschlankung der Aufbauorganisation als Schwerpunkt die Personalund Organisationsentwicklung spielen. Unstrittig ist doch, dass die Landesverwaltung in der Qualität ihrer Tätigkeit, in der Bereitschaft zu Veränderungen und Reformen entscheidend von der Sachkunde, der Initiative und der Kreativität aller Beschäftigten abhängig ist.
Wir sind der Auffassung, dass der Bereich Personalentwicklung, gerade weil sich die Rahmenbedingungen für die Beschäftigten in Zeiten knapper Ressourcen laufend ändern, dazu beitragen kann, die Beschäftigten zu befähigen, diesen unaufhaltsamen wie kontinuierlichen Veränderungsprozess aktiv mitzugestalten. Deshalb möchten wir, dass die Landesregierung auch künftig den Maßnahmen der Personalentwicklung eine herausgehobene Bedeutung beimisst.
So sollte sichergestellt sein, dass Personalentwicklung bei künftig sinkenden Budgetresten gewährleistet werden kann. Die Mittel der Reformdividende sollten zukünftig vorrangig für Personalentwicklungs-, Gesundheitsförderungs- und Gleichstellungsmaßnahmen für Beschäftigte eingesetzt werden. Vor allem aber, Herr Hagenah, sollen die entsprechenden Maßnahmen unter Beteiligung der Beschäftigten entwickelt werden.
Wichtig finden wir ebenfalls, dass sichergestellt wird, dass alle Behörden ihre Personalentwicklung
systematisch und bedarfsgerecht ausbauen und dieses durch messbare Zielerreichungen verdeutlichen. Dazu wird von uns eine angemessene und bedarfsorientierte finanzielle Unterstützung der Behörden für die weitere Aufbauphase sowie für die Anschubfinanzierung von Modellprojekten für erforderlich gehalten.
Ich möchte Sie, meine Damen und Herren, bitten, der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verwaltungsreform und öffentliches Dienstrecht zu folgen, den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abzulehnen und den Antrag der Fraktion der SPD unverändert anzunehmen. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte die Große Anfrage der SPDFraktion zum Thema Familienpolitik einbringen, und meine Kolleginnen Frau Krämer und Frau Hemme werden im Laufe der Besprechung nach Vorlage der Antwort der Landesregierung zu einzelnen Themen dezidiert Stellung beziehen.
Wie Sie alle wissen, bleibt es das Ziel meiner Fraktion, Familienfreundlichkeit in Niedersachsen zu einem Markenzeichen zu machen. Aus diesem Grunde haben wir gemeinsam mit der Landesregierung in den letzten Jahren mehrere familienpolitische Akzente gesetzt. Menschen mit Kindern sollen nach unseren Vorstellungen Bedingungen vorfinden, um als Familie nach ihren Vorstellungen leben zu können. Sie müssen die berechtigten Interessen von Familien in allen gesellschaftlichen Lebensmöglichkeiten vorfinden können.
Wir wollen Familienpolitik als eine Querschnittsaufgabe betrachten. Es ist als Landespolitikerinnen und Landespolitiker unsere Aufgabe, Rahmenbedingungen für eine familienfreundliche Gesellschaft zu schaffen.
Die steuerliche Berücksichtung und finanzielle Förderung von besonderen Situationen von Familien in unserer Gesellschaft sind z. B. Teile dieser Rahmenbedingungen. Aber auch Maßnahmen für die Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, für Väter und Mütter gehören unweigerlich dazu.
Meine Damen und Herren, in diesem Zusammenhang benötigen wir ein ausreichendes Netz von Betreuungsangeboten für Kinder bis hin zu Ganztagsschulangeboten.
Neben den eben beispielhaft erwähnten Rahmenbedingungen gehört zu einer Verbesserung der familiären Situation natürlich auch eine bessere Unterstützung der Eltern bei ihren Erziehungsaufgaben.
Ich möchte keine Frage der Familie - -
- - - der Frau Vockert beantworten, da gerade Frau Vockert nicht in einer Familie lebt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, nicht vergessen werden darf auch die größtmögliche Beteiligung aller jungen Menschen und ihrer Familien an der Gestaltung einer kinder- und familienfreundlichen Gesellschaft. Für die Verbesserung der Situation von Familien ist eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit unseren Kommunen, mit der Wirtschaft und mit den Verbänden wichtig. So stellt sich bereits heute die Gründung des Bündnisses für ein Leben mit Kindern positiv dar.
Unbestritten ist die Landesregierung mit den Partnern auf dem Weg zu einer kinderfreundlichen Gesellschaft ein großes Stück vorangekommen.
Meine Damen und Herren, uns ist es ein besonderes Anliegen, mit den gestellten Fragen in unserer Großen Anfrage eine Zwischenbilanz der Familienpolitik in Niedersachsen zu ziehen. Wir wollen eine Zwischenbilanz ziehen zu Fragen wie z. B.: Welche Maßnahmen zum Bereich von Vereinbarkeit von Familie und Beruf sind ergriffen worden? Wie sind die Wohnbedingungen von Familien mit Kindern? Welche Familienberatungsangebote gibt es in Niedersachsen? Wie entwickelt sich der Bereich Elternzeit und Erziehungsgeld? Wie ist die Situation von Familien mit behinderten Kindern? Welche Hilfe zur Erziehung gibt es? Wie viele Grundschulen arbeiten als Verlässliche Grundschulen? - Natürlich wollen wir auch eine Zwischenbilanz zu dem Thema, wie es mit dem Bündnis für ein Leben mit Kindern aussieht und welche Pläne die Landesregierung bei der Einführung der Familienkarte verfolgt. Wir möchten, dass die begonnenen Reformen im Bereich der Familienpolitik konsequent weiterverfolgt werden. Von besonderer Bedeutung ist aber auch eine Aussage der Landesregierung, welche Maßnahmen im Rahmen der familienpolitischen Offensive in Zukunft geplant sind. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich meine, die Reihenfolge wäre gleichgültig gewesen, weil wir, Herr Hagenah und Herr Althusmann, uns in diesem Punkt sicherlich sehr nahe sind. Insoweit ist es egal, wer zuerst redet.
Sehr verehrter Herr Althusmann, wenn Sie meiner Rede aufmerksam zuhören, dann werden Sie vielleicht Ihren Redebeitrag entsprechend verändern und heute im Vergleich zu gestern etwas sachlicher vortragen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, zunächst einmal können wir alle feststellen, dass wir in Niedersachsen bei der Verwaltungsreform und bei der Staatsmodernisierung auf einem sehr guten und auch erfolgreichen Weg sind.
Unstrittig ist auch, dass wir im Vergleich zu den anderen Bundesländern in diesem Bereich eindeutig eine führende Rolle einnehmen.
- Ja, darüber freuen Sie sich. Sie können sich auch darüber freuen, denn diese Arbeit haben wir hier geleistet.
Dies, Herr Dr. Stratmann, liegt nämlich nicht zuletzt daran, dass sowohl die Landesregierung mit dem Beauftragten für Staatsmodernisierung und den motivierten Beschäftigten als auch die Fraktionen des Landtages diese Aufgabe konstruktiv voranbringen.
Eine wesentliche Rolle bei der Staatsmodernisierung spielt heute neben dem Aufgabenabbau, Abläufe zu straffen und die Aufbauorganisation zu verschlanken natürlich als Schwerpunkt die Personal- und Organisationsentwicklung. In der Antwort auf die mündliche Anfrage von Mitgliedern der SPD-Fraktion von vor vier Wochen zum Stand der Personalentwicklungsmaßnahmen ist ausgeführt worden, dass zu den Aktivitäten und Zielen der Landesregierung u. a. die Qualitätsoffensive, die Entwicklung der Führungskräfte und das Mitarbeiter-Vorgesetzten-Gespräch gehören. Bei diesen Maßnahmen sind bereits gute Ergebnisse von der Landesregierung erzielt worden, die im einzelnen der Antwort auf die Anfrage zu entnehmen sind.
Wir als SPD-Landtagsfraktion unterstützen diese guten Aktivitäten der Landesregierung ausdrücklich. Denn wir sind uns wohl alle darin einig, dass Personalentwicklung notwendig ist, um mit den Beschäftigten die Landesverwaltung als Standortund Zukunftsfaktor auszubauen, um ein selbständigeres Arbeiten der einzelnen Beschäftigten sowie eine vermehrte Teamarbeit zu unterstützen
und um die Motivation und Leistungsbereitschaft der Beschäftigten zu steigern, damit alle Ziele einer modernen Verwaltung erreicht werden können.
Klar ist, Herr Hagenah, dass dies alles ohne einen darauf ausgerichteten Mittel- und Ressourceneinsatz kaum möglich ist. Ein positiver Beitrag im Bereich der Personalentwicklung ist daher die seit 1997 begonnene schrittweise flächendeckende Einführung von Personalkostenbudgets. Erfreulich ist, dass seit 2001 alle Ressorts der niedersächsischen Landesverwaltung mit einem umfassenden Personalkostenbudget arbeiten. Bei Nichtausschöpfung dieser Budgets wird den Häusern die Hälfte des nicht ausgeschöpften Betrages als Reformdividende zur Verfügung gestellt.
- Dazu komme ich noch. - Dieses ist unstrittig ein Anreizsystem zur effizienten Personalbewirt
schaftung. Allerdings ist klar, dass es in schwierigen Zeiten der Haushaltskonsolidierung für die Personalentwicklung keine Sonderbedingungen geben kann. Hier gilt es - das fordern Sie auch -, mehr Planungssicherheit für die Häuser zu erreichen.
Das Ziel der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit ihren Vorschlägen zur Personalentwicklung, speziell die Personalkostenbewirtschaftung zu verbessern, wird auch von uns verfolgt. Meine Fraktion ist, wie eben gesagt, der Meinung, dass ein größerer Vertrauensschutz für die Beteiligten erreicht werden sollte. Wir begrüßen es daher außerordentlich, dass die Landesregierung bereits prüft, ob und inwiefern den Behörden für die Personalkostenbudgets eine Planungssicherheit - natürlich unter Berücksichtigung der finanziellen Situation des Landes - gegeben werden kann.
Die Entwicklung von weiteren Personalentwicklungsmaßnahmen unter Einbeziehung der Beschäftigten findet ebenfalls unsere Unterstützung. Aber auch hierzu muss erwähnt werden, dass auch dieses bereits in den meisten Häusern durch die Zusammenarbeit der Personalräte mit den Personalreferaten geschieht.
Die geforderte Verwendung der Mittel der Reformdividende ausschließlich für Personalentwicklungs-, Gesundheits- und Gleichstellungsmaßnahmen möchten wir mit Ihnen gerne im Ausschuss diskutieren. Die Frage ist nämlich, ob es im Sinne der Beschäftigten wirklich ratsam wäre, den Freiraum dieser Mitteleinsetzung auf diese ohne Frage wichtigen Elemente zu begrenzen, oder ob es nicht ratsamer wäre, den Freiraum des Mitteleinsatzes möglichst groß zu halten. Die Einrichtung eines Personalentwicklungspools – von Ihnen als „PEP“ bezeichnet - scheint ein guter Vorschlag zu sein. Diskutieren möchten wir allerdings über die von Ihnen, Herr Hagenah, vorgeschlagene Zuführung von 1 % des Gesamtpersonalkostenbudgets.
Hier sollten wir nicht nur die positive Auswirkung, sondern vor allem auch die negative Auswirkung für die Besetzung der Stellen diskutieren. Bei dem zur Diskussion stehenden Volumen würde das nach meinen Informationen eine Sperre von fast 1 400 Stellen bedeuten.
Abschließend möchte ich zusammenfassend Folgendes anmerken: Der Antrag beinhaltet einen guten Ansatz. Im Ziel sind wir uns einig. Wir sollten den Inhalt auf realistische und praktikable Umsetzung überprüfen. Dann sehe ich sogar die Möglichkeit für eine gemeinsame Entschließung, denn der Bereich der Personalentwicklung eignet sich nach meiner Auffassung nicht für politischen Streit. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich spreche zu den Eingaben 3837 und 3853. Wie wir eben gehört haben, handelt es sich um Petitionen in Sachen Änderung des Niedersächsischen Wassergesetzes.
Es ist richtig, dass ursprünglich vorgesehen war, auch § 114 zu ändern. Hinsichtlich dieser geplanten Änderung war vorgesehen, einen Kostenausgleich dahin gehend zu formulieren, dass die benachbarten Verbände Ausgleichszahlungen an die Unterlieger-Verbände für Kosten zu leisten haben, die diesen aus der Unterhaltung der Gewässer, aus dem Betrieb und aus der Unterhaltung der Anlagen erwachsen, die der gemeinsamen Abführung des Wassers dienen. Die geplante Änderung hätte sich für den Unterhaltungsverband Untere Wümme kostenmindernd ausgewirkt.
Nach ausführlichen Beratungen und aufgrund von Bedenken des Landesrechnungshofs wird von der ursprünglich geplanten Änderung abgesehen, weil die Auswirkungen auf alle betroffenen Verbände nur schwer abschätzbar sind und die Umsetzung mit hohem Verwaltungsaufwand verbunden wäre.
Der Ausschuss für Umweltfragen hat zu diesen beiden Eingaben die Unterrichtung der Einsender über die Sach- und Rechtslage empfohlen. Wir haben allerdings auf Anregung unseres Kollegen Fritz-Heiner Hepke in verschiedenen Gesprächen nochmals diese Situation erörtert. Herr Hepke hat auf die erhebliche Belastung für den Verband hingewiesen. Nunmehr sind wir der Auffassung, dass die Landesregierung nochmals gebeten werden sollte, nach Möglichkeiten der Hilfestellung für diesen Unterhaltungsverband zu suchen. Aus diesem Grund beantrage ich für meine Fraktion, diese Eingaben der Landesregierung als Material zu überweisen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Verbandsvorsteher, Herr Heusmann, wendet sich mit der von Frau Vockert vorgetragenen Eingabe gegen die geplante Änderung des § 105 des Niedersächsischen Wassergesetzes.
Hierzu ist zunächst darauf hinzuweisen, dass es grundsätzlich Aufgabe der in Niedersachsen flächendeckend vorhandenen Unterhaltungsverbände ist, Gewässer II. Ordnung zu unterhalten. Das Gewässernetz II. Ordnung umfasst eine Länge von mehr als 28 000 km. Lediglich für 3 % dieser Gewässer, die besonders schwierig und kostspielig zu unterhalten sind, wird die Unterhaltung vom Land geleistet.
Das neue Konzept sieht entgegen der ursprünglichen Planung nunmehr vor, alle bisher vom Land unterhaltenen Gewässer II. Ordnung und Außentiefs auch weiterhin in der Unterhaltung des Landes zu belassen und für die in der Anlage zu § 105 NWG aufgeführten Gewässer Kostenbeiträge von den Unterhaltungsverbänden zu verlangen.
Der Petent, Herr Heusmann, fordert für den Unterhaltungsverband Lune in seiner Eingabe den Verbleib der Unterhaltung des Lune-Unterlaufs und des Sieles beim Land Niedersachsen.
Dieser Forderung wird mit dem neuen Konzept zur Änderung des § 105 NWG teilweise Rechnung getragen. Allerdings ist vorgesehen, den LuneUnterlauf in die Anlage zu § 105 NWG aufzunehmen, sodass der Unterhaltungsverband zu den Kostenbeiträgen heranzuziehen wäre. Der Kostenbeitrag wird voraussichtlich eine Anpassung des Hebesatzes von derzeit 15 DM/ha auf 15,92/ha erforderlich machen. Dieses hält die SPD-Landtagsfraktion für sachgerecht und vertretbar.
Wenn Sie, Frau Vockert, hier davon reden, dass es unverschämt sei, weitere Kosten auf die Unterhaltungsverbände abzuwälzen, dann muss ich sagen: Das, was Sie gesagt haben, war unverschämt; denn Sie prahlen hier mit irgendwelchen Forderungen, ohne Änderungsanträge zum Haushalt zu stellen. Wir werden nachher noch einmal darauf zurückkommen. Wir bleiben dabei, dass der Einsender über die Sach- und Rechtslage unterrichtet werden soll.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Umweltminister Jüttner hat im August 2000 in einem Schreiben an alle Abgeordneten mitgeteilt, dass er eine Änderung des Niedersächsischen Wassergesetzes für erforderlich hält. Neben der zu begrüßenden frühen Einbindung aller Abgeordneten sind auch alle betroffenen Verbände über das Vorhaben informiert worden. So wurden in zahlreichen Gesprächsrunden die Novellierungsvorschläge erläutert und besprochen, Änderungen und Anregungen der Verbände aufgenommen. Teilweise konnten sogar Vorschläge berücksichtigt werden.
Mit der Änderung, die wir gerade im Haushaltsbegleitgesetz beschlossen haben, sollen zwei Ziele erreicht werden: a) mehr Beitragsgerechtigkeit und b) Leistung eines Konsolidierungsbeitrages zum Landeshaushalt. Das Umweltministerium einerseits und die SPD-Landtagsfraktion andererseits haben durch die enge Einbindung der Verbände ein vertretbares und faires Ergebnis erreicht.
Wie sieht dieses Ergebnis aus? - Die bisherige Förderung der Verbände durch Zuschussgewährung zu den Unterhaltungskosten wird beibehalten. Der Sockelbetrag wird nicht geändert. Eine zusätzliche Bezuschussung in Höhe von 20 % der Schöpfwerkskosten wird zusätzlich aufgenommen. Damit wird die besondere Lage der Unterhaltungsverbände, die Schöpfwerke betreiben, berücksich
tigt. Das sind die Verbände, die mit Abstand die höchsten Aufwendungen und Beiträge haben. Als Beispiel möchte ich neben den Verbänden Altes Land, Untere Oste und Hadeln den Verband Kehdingen nennen,
der durch diese Änderung eine dringend benötigte Erleichterung erfährt.
Unser Kollege Erhard Wolfkühler hat mehrfach mit Recht auf diese massive Betroffenheit des dortigen Verbandes und somit der Bürgerinnen und Bürger im Kehdinger Land hingewiesen. Nach Berechnung des Umweltministeriums wird der Hebesatz des Unterhaltungsverbandes Kehdingen von bisher 64 DM pro ha nach Kostenbeteiligung und neuem Zuschuss auf 51,78 DM gesenkt werden können. Ich meine, damit haben wir ein gutes Ergebnis erreicht. Dazu hat auch Erhard Wolfkühler erheblich beigetragen.
- Genau; schönen Dank. Ich finde, an dieser Stelle könnten wir einen Genesungswunsch an Erhard Wolfkühler im Stader Krankenhaus senden.
Neben den positiven Veränderungen, die ich gerade angesprochen habe, wird es allerdings auch eine Veränderung der Kostenbeteiligung der Verbände für die Unterhaltung einiger Gewässer II. Ordnung geben, die vom Land unterhalten werden. Es ist unbestritten, dass einige Verbände von dieser Änderung negativ betroffen sind. Deshalb liegt es in der Natur der Sache, dass die Verbände auf die beabsichtigten Änderungen unterschiedlich reagieren. So liegen uns sowohl positive als auch negative Stellungnahmen vor.
Meine Fraktion begrüßt die Aufnahme der zusätzlichen Bezuschussung der Schöpfwerkskosten, um mehr Beitragsgerechtigkeit zu erreichen, und hält die auf der anderen Seite zum Teil zusätzliche Belastung einiger Verbände im Ergebnis für vertretbar.
Erlauben Sie mir abschließend noch zwei Sätze zur Glaubwürdigkeit oder Ernsthaftigkeit des vorliegenden CDU-Antrags. Die CDU-Fraktion fordert, die vorgesehene Abwälzung der Kosten für die
Unterhaltung der Gewässer II. Ordnung auf die Unterhaltungsverbände zurückzunehmen.
Diese Forderung wird allerdings nicht mit einem Änderungsantrag zum Haushalt 2002/2003 unterstrichen.
Damit, liebe Kolleginnen und Kollegen der CDUFraktion, stellen Sie Ihr unseriöses und unglaubwürdiges Agieren erneut unter Beweis. Sie laufen als Weihnachtsmänner und Weihnachtsfrauen durch das Land und haben in Ihren Säcken leider nur leere Luft.
Die SPD-Fraktion wird den Antrag der CDUFraktion ablehnen. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Vockert, Sie sind froh darüber, dass Sie den Antrag gestellt haben. Wir sind es auch, denn neben der Beseitigung von Treibsel ist auch die Bejagung von Rabenvögeln immer wieder ein gern diskutiertes Thema der CDU-Landtagsfraktion.
Es ist allgemein bekannt, Frau Vockert, dass angeschwemmtes Treibgut an den niedersächsischen Deichen kein generelles Problem für alle Deichverbände ist, sondern nur wenige betrifft. Es gibt für die notwendige Beseitigung von Treibsel individuelle naturverträgliche Lösungen für die betroffenen Verbände. Bei uns und auch beim Umweltministerium werden die Verbände nicht alleine gelassen. Wir diskutieren mit ihnen und suchen mit ihnen nach individuellen Lösungen.
- Dazu komme ich gleich, Herr Behr; immer mit der Ruhe. - Dies hat auch die vom Umweltministerium eingesetzte Arbeitsgruppe zur Treibselproblematik
unter der Leitung des ehemaligen Regierungsvizepräsidenten Dr. Muthard Hackbarth als Ergebnis festgestellt. In dieser Arbeitsgruppe haben nämlich neben der Nationalparkverwaltung, den Küstenbehörden und den Kommunen auch die Deichverbände und Naturschutzverbände mitgewirkt. Sie wissen: Es gibt mehrere Möglichkeiten der Treibselbeseitigung. Dazu gehört die Kompostierung,
die Vererdung in dafür zugelassenen Anlagen, die energetische Verwertung in dafür zugelassenen Anlagen, die Humifizierung, die Flächenrotte, häckseln und verkohlen. Die generelle Möglichkeit der Verbrennung der normal anfallenden Treibselmengen an Ort und Stelle ist nach dem Erlass des Umweltministeriums vom März 1999 nicht mehr zulässig. Das ist auch gut so, meine Damen und Herren.
Neben den Möglichkeiten der Beseitigung spielt in der Diskussion natürlich auch die Herkunft von Treibsel eine wesentliche Rolle.
- Dazu komme ich gleich noch, Frau Pruin. - Hierzu gibt es eine gutachterliche Ausarbeitung der Uni Oldenburg mit dem Titel „Untersuchung zur Zusammensetzung und Herkunft von Getreibsel an der niedersächsischen Nordseeküste“.
Nach diesem Gutachten konnte übrigens eine unmittelbare Beziehung zwischen der anfallenden Treibselmenge und der Intensität der landwirtschaftlichen Nutzung des Deichvorlandes nicht festgestellt werden. Es wurde festgestellt, dass weitere Untersuchungen nötig sind, in denen im größeren Maßstab Treibselmengen in Abhängigkeit von der landwirtschaftlichen Nutzung der Deichvorländer betrachtet werden, um stichhaltige Aussagen zu dem Einfluss der Nutzung machen zu können.
Auch in einem Zwischenbericht zu einer weiteren Untersuchung kommt das NLWK zu dem Ergebnis, dass Kausalzusammenhänge zwischen der Intensität der Vorlandbeweidung und den jeweils an den Deichen angefallenen Mengen an Teek aus den bis dahin durchgeführten Versuchen nicht abzuleiten sind.
Eindeutige Aussagen sind erst nach Ablauf einer größeren Anzahl von schweren Sturmfluten möglich. Die Arbeitsgruppe „Deichvorlandmanagement“ befasst sich daher nun in einer umfassenden
Untersuchung mit dieser Problematik. Das Ergebnis bleibt abzuwarten.
Im Übrigen möchte ich gerne zu dem Antrag Ihrer Fraktion, Frau Vockert, noch Folgendes anmerken: Die Treibselmengen sind in den vergangenen Jahren immer mal wieder gestiegen und gesunken. Generell von einem stetigen Ansteigen der Mengen zu reden, entspricht nicht der Tatsache, Frau Vockert. Ich brauche nur einmal die Tabelle hochzuhalten. Daran können Sie das Ansteigen und das Absinken erkennen. Das wissen Sie aber auch selbst.
Weiterhin fordern Sie, eine extensive Pflegenutzung der Außendeichsflächen wieder zu ermöglichen, um den ansteigenden Treibselmengen entgegenzuwirken. Hierzu sei darauf hingewiesen, dass zunächst das Ergebnis der Arbeitsgruppe „Deichvorlandmanagement“ abgewartet werden muss. Jetzt bereits Maßnahmen zu fordern, ohne das Ergebnis zu kennen, wäre falsch. Im Übrigen sollten Sie noch einmal darüber nachdenken, ob überhaupt eine extensive Pflegenutzung praktisch umsetzbar wäre. Denn aufgrund der heutigen intensiven Tierhaltung würden die Landwirte von der Möglichkeit der Nutzung der Außendeichsflächen kaum Gebrauch machen.
Ausnahmegenehmigungen für das Verbrennen von Treibsel werden nach genauer Prüfung in begründeten Fällen unbürokratisch erteilt.
Nein! Da ich davon ausgehe, dass Sie diese auf Platt stellt, möchte ich das lieber nicht machen.
Meine Damen und Herren, bei den Ausnahmegenehmigungen für das Verbrennen von Treibsel ist es natürlich erforderlich, dass von den Deichverbänden Gründe vorgelegt werden und dass dann diese Ausnahmegenehmigung mit Auflagen verbunden werden. Die Mitglieder des Ausschusses für Umweltfragen erinnern sich sicherlich an etliche Petitionen, in denen sich Bürgerinnen und Bürger über Rauchbelästigung beschwert haben.
- Buschfeuer haben Sie öfter in Ihrer Fraktion, glaube ich.
Aus der Begründung Ihres Antrages, Frau Pruin, kann man ableiten, dass Sie eigentlich das Verbrennen von Treibsel generell wieder zulassen möchten. Das lehnen wir absolut ab.
Auf Nationalparkflächen ist ein Verkuhlen von Treibsel nicht angebracht und findet bei uns auch keine Unterstützung. Es gibt viele Möglichkeiten der Treibselbeseitigung. Die Verbände wissen das und haben zum größten Teil spezifische Konzepte für ihre Bereiche entwickelt.
Der Antrag der CDU-Fraktion ist in Teilen als populistisch zu bewerten. Er stellt auf gar keinen Fall eine Problemlösung dar.
Für die SPD-Fraktion möchte ich ebenfalls zusätzlich die Mitberatung dieses Antrages durch den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten beantragen. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.