Klaus-Peter Bachmann
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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist vielleicht ganz interessant, wenn man einmal als Insider eine Nachfrage stellt. Ich bin stellvertretender Schulelternratsvorsitzender an einer Verlässlichen Grundschule.
Frau Ministerin, ist Ihnen bekannt, dass diese Schule, als ich mit Beginn des Schuljahres 2001 in den Elternrat gewählt worden bin, keine VGS war, dass das an der Abstimmung des Kollegiums gescheitert war, dass nach einem Jahr intensiver Elternarbeit eine Mehrheit nur mit den Stimmen der Eltern in der Gesamtkonferenz erreichbar war und dass jetzt, im ersten Jahr VGS, an dieser Schule - ich habe den Vergleich zwischen der 1. und der
2. Klasse meiner Tochter - kein Unterrichtsausfall mehr festzustellen ist, ein optimaler Förderunterricht organisiert wird und dass die vollen verlässlichen Zeiten die entsprechende Zustimmung aller Eltern in diesem Grundschulbereich bekommen haben?
Wenn dort heute noch einmal abgestimmt würde, würde es einen einstimmigen Beschluss der Gesamtkonferenz geben.
Frau Ministerin, ist Ihnen bekannt, dass hier nicht nur Elternschaft dahintersteht, sondern auch ein Kollegium durch die Praxis überzeugt wurde? Wenn es heute eine Umfrage gäbe, würde die Statistik noch besser aussehen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Beitrag der Kollegin Langhans war außerordentlich wohl tuend. Ich kann Ihnen zusichern, dass wir in der Zielsetzung weitestgehend einig sind. Wir haben bei der Beratung in den Fachausschüssen deutlich gemacht, dass der von der Landesregierung beschlossene Integrationsplan, das Integrati
onskonzept für Niedersachsen, nicht das Ende der Fahnenstange in dem Engagement ist, sondern sozusagen eine Zäsur, eine Bestandsaufnahme mit jetzigen Handlungsfeldern.
Es kommt ganz wesentlich auf die Bildung des Forums Integration an. Ich habe mich gerade gestern noch einmal über den Stand der Vorbereitung der Bildung des Forums Integration im Ministerium für Frauen, Arbeit und Soziales informiert, das ja durch den Regierungsbeschluss in Zukunft die Federführung für den Integrationsbereich haben wird. Wir begrüßen in unserem Entschließungsantrag dieses Gremium ausdrücklich, in dem erreicht werden soll, die Sozialpartner, die Kirchen, die Kommunen, die Wohlfahrtsverbände, die Wissenschaft und die Ausbildung sowie in ganz besonderer Weise die Vertreterinnen und Vertreter der Selbstorganisationen der Migrantinnen und Migranten im Lande, nämlich die Fachleute für Integration, an einen Tisch zu bringen und das, was wir an Stichworten genannt haben, auch Ihre Anliegen aufgreifend, dort zu konkretisieren und mit den einzelnen gesellschaftlichen Partnern in konkrete Handlungsbereiche umzuwandeln.
Die Gründung dieses Forums Integration steht unmittelbar bevor. Es wird die Aufgabe haben, mit diesen Partnern der gesellschaftlichen Arbeit die Dinge, die im Integrationskonzept für Migrantinnen und Migranten vorbildlich genannt sind, weiterzuentwickeln und in konkreten Handlungsschritten im Lande umzusetzen. Wir werden das als Parlament mit der von uns eingerichteten Ausländerkommission zu begleiten haben und dort, wo Beschlüsse des Parlaments und möglicherweise im Einzelfall auch gesetzliche Änderungen erforderlich sind, prüfen, inwieweit wir das aufgreifen.
Insoweit, Frau Langhans, ist der Prozess nicht beendet. Wir haben Stichworte aus Ihren Anträgen, aber auch aus der umfassenden Anhörung aufgegriffen. Wir finden die volle Zustimmung der Sprecherinnen und Sprecher der betroffenen Organisationen im Lande, die dieses Konzept außerordentlich begrüßen.
Sie haben eben gesagt, bis auf NordrheinWestfalen, Schleswig-Holstein und Niedersachsen habe kein Bundesland derart umfassend gehandelt, schon gar nicht ein Bundesland mit CDU-Regierungsbeteiligung oder alleiniger CDU-Verantwortung. Die bundesweite Fachöffentlichkeit schaut auf Niedersachsen und sagt: Ihr habt den vorbildlichsten Entwicklungsstand, was die Beseitigung
der sicherlich vorhandenen gesellschaftlichen Defizite im Integrationsbereich angeht. Während Wohlfahrtsverbände das noch von anderen fordern, sind wir in Niedersachsen in der konkreten Umsetzungsphase.
Ich kann nicht verstehen, warum die Grünen in den zehn mitberatenden Ausschüssen und im federführenden Ausschuss diesem Gesamtentschließungsantrag nicht zugestimmt haben; denn mit dieser Perspektive ist die weitere Entwicklung unser gemeinsames Ziel. Ich kann nur noch einmal an Sie appellieren, das heute im Plenum so mitzuvollziehen.
Was ich nicht nachvollziehen kann, lieber Kollege Biallas, war Ihr Beitrag, der eigentlich deutlich gemacht hat, dass Sie die Vertreterinnen und Vertreter der Migrantenverbände im Lande nicht ernst nehmen.
Dieses Parlament hat vor Jahren als erste deutsche Volksvertretung eine Ausländerkommission eingesetzt, die wir jetzt „Kommission für Integrationsfragen“ nennen wollen. Wir haben die Hoffnung - so ist das im Geschäftsordnungsausschuss beraten worden -, dass dieser Teil, wenn das heute so beschlossen wird - daran habe ich keinen Zweifel -, bei der Vorbereitung der Geschäftsordnung des nächsten Niedersächsischen Landtages durch die Landtagsverwaltung aufgegriffen und in die Geschäftsordnung eingearbeitet wird.
In der Kommission sitzen die Vertreter der Verbände. Wenn dort ein Mitglied des Niedersächsischen Integrationsrates, der ehemaligen Arbeitsgemeinschaft Kommunaler Ausländervertretungen Niedersachsen, AG KAN, selbst ein Zuwanderer mit einer Hautfarbe, die nicht unserer mitteleuropäischen entspricht, thematisiert, dass das Lied „Zehn kleine Negerlein“ nach wie vor in Schulbüchereien zu finden ist und mindestens Missverständnisse auslöst bzw. auch zu Vorurteilen und Ressentiments führen kann, dann nehme ich diese Debatte sehr ernst.
Wir haben es gemeinsam hinbekommen - auch mit Ihrer Zustimmung; deswegen verstehe ich Ihre heutige Einlassung nicht -, an das Kultusministerium die Empfehlung auszusprechen, dies nicht nur ernst zu nehmen, sondern auch Literatur, die in Kindertagesstätten und Schulen eingesetzt wird,
auf solche aus früheren Jahren zu verstehenden Inhalte zu überprüfen.
Das Lied „Drei Chinesen mit dem Kontrabass“ und die so genannten Negerküsse haben Sie, Herr Biallas, dort in die Debatte eingebracht.
Sie zitieren das jetzt hier und tun so, als wenn dort verniedlichende Diskussionen stattgefunden hätten. Nein, dieses Niveau bei dieser Debatte haben Sie hergestellt!
Ich möchte noch einen weiteren Punkt ansprechen. Wir haben hier im Lande umfassende Integrationsangebote verwirklicht. Sowohl im Zuwanderungsgesetz des Bundes als auch im Niedersächsischen Integrationsplan ist - außer bei den Sprachfördermaßnahmen in Kindertagesstätten und Schulen, über die wir hier schon umfassend debattiert haben; das kann ich heute vernachlässigen - vorgesehen, die Betroffenen je nach ihrem Einkommen zu den Kosten von Integrationskursen und Sprachintegrationskursen - im Rahmen der Erwachsenenbildung wird es dort Schwerpunktsetzungen geben - heranzuziehen. Das ist gerechtfertigt und sieht auch das Zuwanderungsgesetz des Bundes vor. Zielgruppe sind nicht nur neue Zuwanderer, sondern auch die hier seit Jahren lebenden Migrantinnen und Migranten. Diese Forderung ist bereits Realität. Sie soll auch in Niedersachsen so umgesetzt werden.
Deswegen verstehe ich Ihre Ausführungen an dieser Stelle nicht, wenn Sie meinen, dass das allein mit dem holländischen Modell machbar sei. Herr Kollege Biallas, die Ausländerkommission hat eine Reise nach Holland unternommen. Wissen Sie, wer nicht dabei war? - Ihre mittelgroße Landtagsfraktion war nicht vertreten. Sie haben das holländische Modell ins Gespräch gebracht, aber haben sich an dieser Reise nicht beteiligt. Deshalb haben Sie auch nicht die Erkenntnis gewonnen, dass dieses Modell dort auch nicht mehr das Gelbe vom Ei ist und dass man in Holland inzwischen über andere Formen nachdenkt und sie auch umsetzt. - Wenn ich „mittelgroß“ sage, dann habe ich noch übertrieben; denn in den letzten Tagen und Wochen stelle ich fest, dass Sie, was Ihre Präsenz hier angeht, eine sehr kleine Landtagsfraktion sind.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Niedersächsische Integrationsplan ist vorbildlich. Niedersachsen ist an dieser Stelle mit vorn. Wir werden auf dieser Basis die Dinge für die Zuwanderer in diesem Lande weiterentwickeln in dem Bewusstsein, dass Integration keine Einbahnstraße ist, dass sie sich genauso an die Zielgruppe der Mehrheitsbevölkerung, die als Aufnehmende integrationsbereit sein muss, wie an die Gruppe der Zuwanderer richtet. Integration ist ein gegenseitiger Prozess. Dieser Prozess ist notwendig, um ein friedliches Zusammenleben in unserer Gesellschaft zu garantieren, was auch ganz wesentlich zur Sicherung des sozialen Friedens beitragen wird.
Aus diesem Grunde haben wir die Defizite, die es in Niedersachsen und darüber hinaus gegeben hat, als eines der ersten Bundesländer aufgegriffen. Wir haben das in einem umfassenden Prozess von Anhörungen und Beteiligung der Betroffenen getan. Alle sagen: Ihr seid auf dem richtigen Weg. - Lasst uns das gemeinsam weiterentwickeln! Ich gebe die Hoffnung nicht auf, dass die CDU in Zukunft endlich mit an den Tisch kommt, um diesen Prozess konstruktiv und mit Ideen zu begleiten und nicht, wie wir das in den letzten Wochen bei Ihren Anträgen zur Ausländerpolitik erlebt haben, ausschließlich mit Störfeuer. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe eine Frage an die für Integrationsfragen zuständige Ministerin Frau Dr. Trauernicht. Wie schätzen Sie die Tatsache ein, dass bei der derzeitig laufenden Debatte in der Ausländerkommission des Landtags - da sitzen die Experten aus der Mitte der Migrantinnen und Migranten, die der Landtag in diese Kommission zur Beratung berufen hat die Integrationsplanungen der Landesregierung und die Aktivitäten unisono unterstützt und begrüßt werden, für sehr gut gehalten werden und dass allen Aktivitäten, Anfragen und Anträgen aus der CDU-Fraktion die Prädikate „unglaubwürdig“, „integrationsfeindlich“, „Drohgebärden mit der Keule“ verliehen werden? Frau Ministerin Dr. Trauernicht, wie schätzen Sie diese Situation
der Unterstützung von den Betroffenen ein? Hat die CDU-Fraktion hier nicht ein Glaubwürdigkeitsproblem?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die CDU-Fraktion hat wirklich ein Glaubwürdigkeitsproblem.
- Ich frage die Landesregierung. - Wäre es nicht sinnvoller, wenn die Debatte über diese Detailfragen ständig in der Ausländerkommission geführt würde, dass Sie dort an der Debatte teilnähmen, als hier eine Showveranstaltung abzuziehen?
Denn Sie sind diejenigen,
die sich in der Kommission regelmäßig der Debatte entziehen und dort am wenigsten teilnehmen.
Meine Frage an die Landesregierung ist: Wäre es nicht sinnvoller, hier einen aktiven Diskussionsbeitrag in der Sache zu leisten?
Frau Ministerin, vor dem Hintergrund, dass die Hartz-Kommission einen Schwerpunkt in den Bereichen jüngerer Arbeitslosen und Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit setzt und die Job-Center in die Pflicht genommen werden, konkrete Angebote für die Betroffenen zum Einstieg in das Arbeitsleben vorzulegen und zu entwickeln, frage ich Sie: Wie schätzen Sie diese Vorschläge ein, und
wie ist Niedersachsen auf eine erfolgreiche Umsetzung in diesem Bereich vorbereitet?
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kollegin Jahns, wir sind uns bezüg
lich des Stellenwerts und der Würdigung des Zivildienstes in diesem Lande durchaus einig. Auch wir wollen den vielen Zivildienstleistenden danken, die in den letzten Jahren in Niedersachsen in den sozialen Diensten segensreiche Arbeit geleistet haben. Ich weiß sehr wohl, worüber ich hier spreche; denn ich habe vor meiner Wahl in den Landtag in meiner beruflichen Verantwortung 18 Jahrgänge von Zivildienstleistenden begleiten können. Ich habe dies in jedem Jahr erneut sowohl gegenüber den Betreuten als auch gegenüber den Dienstleistenden zum Ausdruck gebracht. Insofern ist das jetzt kein Allgemeinplatz.
Liebe Frau Jahns, wenn Sie fragen, warum wir Ihren Antrag ablehnen, obwohl wir uns in der grundsätzlichen Würdigung doch einig sind, dann sage ich Ihnen, dass wir dies aufgrund der Ausschussberatungen tun, die wir gemeinsam zeitlich so gestaltet haben. Bekanntlich haben wir eine Anhörung auch zu den übrigen dem Parlament noch vorliegenden Anträgen zur Förderung ehrenamtlicher sozialer Arbeit und Strukturen durchgeführt. Deshalb ist es hier keine Verzögerung gewesen, sondern eine gründliche und grundsätzliche Bearbeitung. Sie haben in dieser Zeit durch die Landesregierung aber auch Antworten auf Ihre Anregungen bekommen. Sie wissen, dass Gespräche mit der freien Wohlfahrtspflege schon zu Zeiten der Sozialministerin Heidrun Merk stattgefunden haben. Das ist Ihnen im Ausschuss erläutert worden. Sie wissen ferner, dass auch Niedersachsen in der Arbeits- und Sozialministerkonferenz angeregt hat, zu dieser Frage eine Arbeitsgruppe einzurichten, die sich wegen der weiteren Zivildienstverkürzungen, die in der nächsten Zeit zu erwarten sind - ich brauche die Daten an dieser Stelle nicht zu wiederholen; Sie haben sie vorgetragen -, bundesweit grundsätzliche Gedanken machen soll. Ihr Antrag bleibt ohne eigene Vorschläge. Sie fordern doch nur zu diesem Dialog auf. Mehr steht in Ihrem Antrag nicht. Was die Würdigung angeht, können wir hier doch Einigkeit feststellen. Ich sage Ihnen noch einmal: Dieser Dialog läuft. Sie wissen aus den Ausschussberatungen auch, dass wir zahlreiche Initiativen gestartet haben, um die künftigen Probleme gemeinsam zu lösen.
Jetzt noch etwas Grundsätzliches: Sie haben eben selbst ausgeführt, dass die Zivildienstzeit vor zehn Jahren noch doppelt so lang war. Wer hat denn da regiert? - Wenn Sie in Ihrem Antrag schreiben, nur die rot-grüne Bundesregierung sei schuld daran, dass die Zivildienstzeit verkürzt wird, dann sollten
Sie sich einmal in Erinnerung rufen, dass auch zu Zeiten von CDU-Verteidigungsministern Wehrdienstzeiten und parallel dazu auch Zivildienstzeiten verkürzt worden sind, weil die weltpolitische Situation eine Bundeswehr in diesem Umfang nicht mehr erforderlich gemacht hat.
Man kann den Zivildienst doch nur parallel behandeln. In diesen Zeiten, in denen Sie selber die Verantwortung trugen, haben Sie zu keinem Zeitpunkt Initiativen gestartet, über die ausfallenden möglichen Dienstzeiten im sozialen Bereich nachzudenken.
Es ehrt Sie ja, dass Sie es jetzt tun. Sie wissen aber auch, dass sich die Bundesregierung dazu parallel Gedanken macht, und darauf werde ich gleich noch zu sprechen kommen.
Die von Ihnen beschriebenen Auswirkungen, meine Damen und Herren, sind übertrieben dargestellt.
Wir haben eine eindeutige Datenerhebung aus den letzten Monaten, die Ihnen ebenso zugänglich ist wie uns. Danach haben die Verbände der freien Wohlfahrtspflege in Niedersachsen – wir haben heute Abend wieder Gelegenheit, mit ihnen zu sprechen – uns mitgeteilt, dass es im Land ganze zehn Zivildienststellen bei der intensiven Schwerstbehindertenbetreuung weniger sind und dass dies sogar durch die gegenläufige Tendenz bei der intensiven Schwerstbehindertenbetreuung von Kindern durch zehn Zivildienstleistende mehr ausgeglichen wird.
Meine Damen und Herren, wir haben durch den Deutschen Bundestag mit der dortigen Koalitionsmehrheit vor kurzem das SGB IX bekommen. Dort ist im § 17 geregelt, dass zur Teilhabe Behinderter in Zukunft ein persönliches Budget als entsprechendes Modellvorhaben durch die Rehabilitationsträger zu erproben ist.
Mit dieser Vorschrift wird eine berechtigte, lange erhobene Forderung der Behindertenverbände erfüllt. Damit wird die Hoffnung verknüpft, dass die individuelle Schwerstbehindertenbetreuung eine bessere personelle Ausstattung erhält.
Allen denjenigen, die meinen, durch die Verkürzung des Zivildienstes werde die individuelle Schwerstbehindertenbetreuung verschlechtert, sei in Erinnerung gerufen, dass schon bislang die Heranziehung von Zivildienstleistenden zur ISB auf der freiwilligen Zustimmung, der Bereitschaft der Zivildienstleistenden beruhte. Kein Zivildienstleistender wurde für die ISB herangezogen, der das nicht ausdrücklich wünschte. Auch in der Vergangenheit war das, obwohl ja der Zivildienst ansonsten ein Pflichtdienst ist – da gab es einen gewissen Widerspruch in Ihrer Rede -, ausdrücklich der Freiwilligkeit vorbehalten.
Die meisten Menschen mit Behinderungen wünschen sich, über Art der Dienstleistungen und die Person des Dienstleistenden selbst entscheiden zu können. Das ist nur durch das persönliche Budget möglich. Wir erwarten, dass die Modellprojekte zur Erprobung des persönlichen Budgets rasch und vor allem mit finanzieller Beteiligung des Bundes gestartet werden. Aus mehr als 18 Jahren eigener Verantwortung bei Trägerdienststellen des Zivildienstes kann ich Ihnen bestätigen, dass Zivildienst immer als zusätzliches Angebot vorgesehen war und nicht zur Ausgestaltung von Regeldiensten.
So habe ich das auch praktiziert in meiner Verantwortung. Träger, die Zivildienst anstelle von Planstellen eingesetzt haben, hatten in der Vergangenheit einen Wettbewerbsvorteil. Die kommen natürlich jetzt in Schwierigkeiten. Aber das war hart contra legem. Ich sage das sehr deutlich. Das Bundesamt für Zivildienst muss bei verringerter Dienstzeit und verringerten Zahlen von Zivildienstleistenden jetzt auch eindeutige Schwerpunkte setzen und zukünftige Zivildienstleistende nicht mehr in die Bereiche Verwaltung, Hausmeistereien, Gärtner- oder Kraftfahrdienste zuweisen, weil das sehr wohl mit Regelarbeit machbar ist.
Heute Abend werden wir ja noch die Einführung eines Sozialen Tages in Niedersachsen beraten und darüber beschließen. Wir halten das für eine gute Grundlage, um junge Menschen zu motivieren und ihnen die Möglichkeit des Freien Sozialen Jahres vorzustellen. Sie wissen, dass wir gemeinsam im Fachausschuss zurzeit den Antrag „Verstärkte Förderung freiwilliger gesellschaftlichen Arbeit“ beraten. Hier geht es auch um einen Lösungsansatz.
- Selbstverständlich. Das ist ein Antrag von Ihnen. Wir haben deutlich gemacht, liebe Kollegin Pothmer, dass wir ihn gemeinsam ausformulieren und auch hoffentlich der gemeinsamen Beschlussfassung zuführen wollen.
Sie wissen auch, dass der Deutsche Bundestag beabsichtigt, das Gesetz über das Freiwillige Soziale Jahr zu novellieren und es attraktiver zu machen. Das ist eine gemeinsame Initiative der Koalitionsfraktionen. Dort ist vorgesehen: die Erweiterung der Einsatzfelder im Rahmen des FSJ, die Flexibilisierung der Dauer des freiwilligen Dienstes sowie auch die Anrechnung des freiwilligen Dienstes im Rahmen des FSJ oder des FÖJ bei der Heranziehung zum Pflichtdienst für anerkannte Kriegsdienstverweigerer. Es soll auch die Ausstellung einer Bescheinigung über die Teilnahme aufgrund einer schriftlichen Dienstvereinbarung in Zukunft ermöglicht werden, das den freiwillig dort Tätigen wie ein Zeugnis dient, in das auch berufsqualifizierende Merkmale aufgenommen werden können. Dadurch wird den Freiwilligen die Möglichkeit eröffnet, durch den Nachweis der im FSJ erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten bessere Chancen beim Berufseinstieg zu erlangen.
Sie sehen: Die Bundesregierung, die jetzt amtiert, kürzt nicht nur parallel zum Wehrdienst die Zivildienstzeit, sondern sie gestaltet auch Alternativen und Möglichkeiten zukünftiger Freiwilligendienste. Das ist eine andere Konsequenz, als Sie sie zu Zeiten Ihrer Verteidigungsminister in der Vergangenheit gezogen haben.
Lassen Sie mich schließen, meine Damen und Herren. Wir lehnen aus diesen Gründen diesen Entschließungsantrag ab. Die Reduzierung des Zivildienstes hat in der Vergangenheit nicht zu den behaupteten schweren Versorgungsengpässen geführt und wird es in der Zukunft auch nicht. Stattdessen sehen wir diesen zusätzlichen Lösungsansatz in der verstärkten Förderung von freiwilliger gesellschaftlicher Arbeit. Dazu demnächst hier mehr, wenn wir die Ausschussberatungen dazu nach den Ferien abschließen und eine zukunftsorientierte Lösung herbeiführen. Wir können, was die Entwicklung von Wehr- und Zivildienstzeit angeht, bundespolitisch notwendige Entscheidungen nicht im Land Niedersachsen zurückdrehen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Am 13. September vorigen Jahres war dieser Plenarsaal gefüllt, als in einer Situation extremer und enormer Gewalttätigkeit gegen Minderheiten in diesem Lande und insbesondere auch gegen die Gruppe der Ausländer wieder zahlreiche Übergriffe stattfanden und wir im Rahmen der Kompromissfindung bei den bestehenden punktuellen Unterschieden einstimmig einen Entschließungsantrag mit der Überschrift „Unser Land: vielseitig und weltoffen - Für Demokratie und Menschenrechte - Gegen Gewalt und Fremdenhass“ verabschiedet haben.
Erlauben Sie mir, dass ich nicht nur für meine Fraktion, sondern auch in meiner Funktion als Vorsitzender der Ausländerkommission dieses Parlaments, die ich seit drei Jahren innehabe, meine Betroffenheit darüber zum Ausdruck bringe - das ist an alle drei Fraktionen gerichtet -, dass wir bei der logischen Konsequenz und der Fortsetzung dieser Debatte heute eine gegenteilige Besetzung haben.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, die auch von unserer Fraktion außerordentlich begrüßte Initiative der Fraktion der Grünen - Sie haben erklärt, Frau Stokar von Neuforn, dass es dabei auch um eine Anhörung, die Sie auch im Internet durchgeführt haben, und um den Extrakt aus dieser Anhörung geht - könnte ebenfalls eine Auswertung unserer gemeinsamen Arbeit in der Ausländerkommission in den letzten drei Jahren sein. Denn wir haben dort genau die Bereiche, die in diesem Entschließungsantrag niedergeschrieben worden sind und die uns in den nächsten Wochen und Monaten in der parlamentarischen Arbeit beschäftigen werden, in den letzten drei Jahren mit allen zuständigen Ressorts der Landesregierung diskutiert.
- Das ist nicht richtig. Ich werde das gleich an einigen Beispielen deutlich machen. Ich kann hier aber aus Zeitgründen nicht die ganze Palette vortragen. - Wir haben dort Initiativen und Anregungen in verschiedene Richtungen, wie sie auch in diesem Entwurf aufgeführt sind, formuliert, und wir haben in Aussicht gestellt, dass wir uns nach Abschluss einer Debatte, die in der Fachöffentlichkeit zurzeit läuft, dieser weiter gehenden Frage auch unter Auswertung der Arbeit der Ausländerkommission in den letzten drei Jahren annehmen werden.
Am 10. Februar endet die Anhörung zu einem Konzept - zurzeit sind die Verbände und Initiativen im Bereich der Migrationssozialarbeit gefordert, dazu Stellung zu nehmen -, das von der Landesregierung mit „Kooperative Migrationsarbeit in Niedersachsen“ überschrieben worden ist. Vor diesem Anhörungstermin sind heute die Entschließungsanträge eingebracht worden. Wir halten den Abschluss dessen, was die Landesregierung zur Bündelung der Dienste im Lande in die Fachöffentlichkeit gegeben hat, für eine unabdingbare Voraussetzung, um darauf die weiteren Folgeschritte aufzubauen. Deswegen ist es erforderlich, dass auch dieses Ergebnis ausgewertet vorliegt und in den Ausschüssen und in der Ausländerkommission darüber beraten wird.
Wir streben eine Zusammenführung aller bestehenden Fachdienste zur Integration von Ausländerinnen und Ausländern und Deutschen ausländischer Herkunft sowie der Ausländersozialberatung einschließlich der bisherigen Konzepte der Flücht
lingssozialberatung zu einem integrierten Migrationssystem in Niedersachsen im Rahmen des Interventionsprogramms des Landes zur Verbesserung der rechtlichen, sozialen und beruflichen Integration von Migrantinnen und Migranten und zur Prävention gegen Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit an.
Ihnen ist sicherlich bekannt, dass die Sozialdienste für Arbeitsmigranten seit vielen Jahren erfolgreich im Lande tätig sind, dass die Flüchtlingssozialarbeit und die Jugendhilfe mit ihren Bausteinen, die zurzeit im Bereich Gewaltprävention, aber auch im Bereich der Schulsozialarbeit umgesetzt werden, ein umfassendes Netz darstellen und dass dieses Netz in den Regionen zusammenarbeiten muss, um die Flächendeckung zu sichern. Es kann dabei nicht nur darum gehen - wie Sie es in Ihrem Antrag formuliert haben, Frau Stokar -, ausschließlich den Bereich der Flüchtlingssozialarbeit flächendeckend sichern zu wollen, sondern es muss darum gehen, die gesamte Palette zu vernetzen. Dazu gehören die in den letzten Jahren eingerichteten und von uns gemeinsam mit Haushaltsmitteln ausgestatteten Beschäftigungs- und Qualifizierungsprogramme INTEGRA, RABaZ und des Bundesprogramms JUMP sowie die sonstigen Programme der Arbeitsverwaltung zur beruflichen Eingliederung Benachteiligter am Arbeitsmarkt. Denn sie sind alle in diesem Bereich selbstverständlich mit erfasst und bieten für die Integrationsmaßnahmen wichtige Voraussetzungen. Trotzdem ist es völlig in Ordnung, zu diesem Zeitpunkt einen solch umfassenden Entschließungsantrag ergänzend zu der Bündelungsdebatte vorzulegen.
Ich möchte darauf hinweisen, dass die Ausländerkommission des Landtags, die Sie auch neu strukturieren und der Sie nicht nur eine neue namentliche Bezeichnung, sondern auch andere Arbeitsinhalte geben wollen, einer so deutlichen Veränderung nicht bedarf. Sie hat - darin sind wir uns alle einig - sicherlich einen Anspruch darauf, Migrations- und Integrationskommission bzw. Migrationsund Integrationsrat genannt werden zu können. Das entspricht auch einer Anregung aus der Kommission selbst. Wir werden das im Geschäftsordnungsausschuss aufgreifen. Aber sie hat etwas, was andere noch nicht haben - das wird zurzeit im Rahmen der Parlamentsdebatte über die Enquete-Kommission diskutiert -, nämlich das Selbstbefassungsrecht, weil sie kein Landtagsausschuss ist. Wir machen reichlich davon Gebrauch, indem wir Punkte aufgreifen, die diesen Arbeitsbereich in anderen Fachausschüssen tangieren, oder aber auch
Initiativen an andere Fachausschüsse richten. Wir haben das auch vor kurzem mit einer Empfehlung zur Verbesserung der schulischen Situation von Ausländerkindern im Lande getan. Ich würde mich freuen, wenn diese Empfehlung von vor einem halben Jahr nun bald vom Kultusausschuss für die parlamentarische Beratung aufgegriffen würde.
Wir haben auch durch eine Änderung der Geschäftsordnung des Landtags vor einiger Zeit sichergestellt, dass die Ausländer in dieser Kommission nicht nur Nicht-Deutsche sein müssen, sondern auch Eingebürgerte einbezogen werden können und müssen. Auch mit diesem höchsten Grad an Integration - dem Erreichen der deutschen Staatsangehörigkeit - wird in vielen Fällen die Diskriminierung nämlich nicht beendet; denn es bleiben das Aussehen und der Name. Viele erfahren, obwohl sie nun Deutsche sind, im täglichen Leben weiter Diskriminierungen. Ich könnte Ihnen zahlreiche Fälle nennen. Deswegen ist es wichtig, auch die Gruppe der Eingebürgerten in der Ausländerkommission vertreten zu wissen
Wir sind uns sicherlich auch darüber einig - so wie die Ausländerbeauftragte der Landesregierung auch für den Bereich der Aussiedlerinnen und Aussiedler zuständig ist -, die Integrations- und Migrationskommission auf diesen Teil der Integrationsarbeit auszuweiten. Darüber wird im Rahmen der Debatte im Geschäftsordnungsausschuss sicherlich schnell Einigkeit erzielt werden können.
Zur Notwendigkeit eines Zuwanderungsgesetzes möchte ich aus der von mir schon angesprochenen Debatte vom September wenige Worte unseres Landtagspräsidenten wiederholen:
„Ein Zuwanderungsgesetz,“
- das sagte er unter dem Beifall aller Fraktionen des Hauses
„das beide Seiten - sowohl, wenn man so will, die arbeitsmarktpolitischperspektivische Seite der Entwicklung der deutschen Gesellschaft als auch die Asylproblematik- inhaltlich im Blick hat, ist längst überfällig.“
Auch er hat die Erwartungshaltung an die Zuwanderungskommission unter Vorsitz von Frau Süssmuth formuliert, entsprechende Vorschläge zu machen und dann auch etwas Vernünftiges in die gesamtgesellschaftliche Debatte einzubringen. Ich unterstütze das inhaltlich voll, weil ich der Auffas
sung bin, dass wir mit einem solchen Einwanderungsgesetz, wie Sie es nennen - ich möchte über die Begrifflichkeiten nicht streiten; ich weiß sehr wohl, dass es auch unterschiedliche Bedeutung hat, ob von einem Zuwanderungs- oder einem Einwanderungsgesetz gesprochen wird; mir geht es darum, die Debatte insgesamt in Gang zu bringen -, auch die Chance haben, Herr Schünemann, die Integrationsmaßnahmen und -angebote mit zu regeln. Deswegen bedarf es tatsächlich nicht der zusätzlichen Bundesratsinitiative.
Ich kann mir sehr gut vorstellen, den Antrag der CDU-Fraktion in eine Gesamtbeschlusslage mit einzuarbeiten. Insgesamt habe ich - mit Verlaub aber ein bisschen den Eindruck, dass Ihr Antrag einmal wieder etwas nach dem System „Zuckerbrot und Peitsche“ strukturiert ist.
Acht Absätze Positives, und dann kommt ein Absatz, der die Peitsche darstellt. Ich darf ihn einmal zitieren, Sie haben das ja eben auch schon selbst gesagt, aber ich hoffe, Sie wollen nicht nur das:
„Darüber hinaus hat das Gesetz für den Fall, dass die Ausländerinnen und Ausländer nicht erfolgreich an Integrationskursen teilnehmen und das Verfehlen des Integrationsziels von den Kursteilnehmern zu verantworten ist, eine Verringerung des Aufenthaltsstatus vorzusehen.“
Ich frage Sie allen Ernstes: Ist es nicht sinnvoller, das Positive durch einen Ausbau der Angebote anzugehen? Ist es nicht sinnvoller, Anreize zu schaffen - auch durch erhöhte Akzeptanz -, als immer gleich mit der Keule zu drohen?
Wir sind uns doch einig, dass ein Integrationsprozess nur gelingt, wenn es ein beiderseitiges Geben und Nehmen gibt und wenn auch die Integrationsbereitschaft vorhanden ist. Aber das kann doch nicht so weit führen, wie es der „Spiegel“ in diesen Tagen in einer Glosse geschildert hat - ich hoffe, er meint nicht Sie -:
„Multikulturell heißt, dass es zur nächsten Kebab-Bude nie weiter als zwei Häuserblocks ist. Integration heißt, dass man dort in akzentfreiem Deutsch bedient wird.“
Ich füge hinzu: Wenn ich manchmal Ihre Reden höre, scheint mir der höchste Grad an Integration erreicht zu sein, wenn der Verkäufer auch noch Hans-Christian Yilmaz heißt. - Das kann es doch nicht sein! Wir wollen Integration und nicht Assimilation.
Meine Damen und Herren, wir freuen uns auf die Ausschussberatung. Ich schließe mich den Anträgen der Kollegin Stokar an. Auch unsere Fraktion bittet, beide Anträge zur federführenden Beratung und Berichterstattung an den Ausschuss für Sozialund Gesundheitswesen und zur Mitberatung an den Ausschuss für innere Verwaltung und darüber hinaus den Antrag der Fraktion der Grünen zur weiteren Mitberatung an den Ausschuss für Jugend und Sport zu überweisen. Ich kündige an: Die SPD-Fraktion wird anregen, gemeinsam mit der Ausländerkommission in ein parlamentarisches Anhörungsverfahren aller beteiligten gesellschaftlichen Gruppen einzutreten. Ich verspreche mir davon, ergänzend zum Konzept der Landesregierung in einem parlamentarischen Beschlussrahmen zu einem sinnvollen Integrationsangebot in diesem Land zu kommen und damit die bundespolitische Diskussion aus Niedersachsen heraus konstruktiv zu begleiten. - Vielen Dank.
Herr Kollege Biallas, das ist uns klar. Dass wir da Probleme mit den Ansprechpartnern haben, habe ich aus Zeitgründen nicht angesprochen. Sie haben eben gefragt, was ein Religionsunterricht ist, der nicht in diesem Sinne, wie Sie es formuliert haben, religiös ist. Ich möchte jetzt von Ihnen wissen: Können Sie sich vorstellen, einen Islamkundeunterricht zu verwirklichen – das haben wir diskutiert; das bereitet das Kultusministerium auch vor -, der auch für deutsche Schülerinnen und Schüler zugänglich ist und der den Effekt hat, gegenseitiges Misstrauen, Vorurteile, Unkenntnisse abzubauen und in dem Sinne Zusammenleben und Integration zu ermöglichen?
Das wäre ein solches Angebot, was Sie bisher nicht kannten. Kennen Sie es jetzt?
Frau Ministerin, vor dem Hintergrund der von Ihnen soeben zitierten aktuellen Rechtsprechung Sie haben eben auch schon ein Beispiel aus dem Landkreis Uelzen genannt; ich befürchte, dass dies im Lande keine Einzelfälle sind und hier möglicherweise nur die Spitze eines Eisbergs aktuell diskutiert wird - frage ich Sie: Beabsichtigen Sie, diese aktuelle Rechtsprechung und die Situation zur Sensibilisierung an die übrigen örtlichen Sozialhilfeträger im Lande heranzutragen?