Carsten Höttcher
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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich spreche zur Drucksache 1800: Änderung des Niedersächsischen Versicherungsaufsichtsgesetzes. Der § 2 ist der Kern dieses Gesetzes. Hier werden die sachlichen Anforderungen und Aufsichtsmittel der zu beaufsichtigenden Unternehmen geregelt. Die Änderungen sind notwendig geworden, da aus den einstigen Pflichtversicherungen und Monopolanstalten Braunschweigische, Oldenburgische und Ostfriesische Landesbrandkasse Wettbewerbsversicherungen entstanden sind. Das Land hat hier die Gesetzgebungskompetenz verloren. Auch den Änderungen des Versicherungsaufsichtsgesetzes des Bundes muss Rechnung getragen werden. Einzelne Punkte möchte ich ganz kurz erwähnen.
Der Geschäftsleiter eines Versicherungsunternehmens muss als Erlaubnisvoraussetzung eine fachliche Eignung und Zuverlässigkeit besitzen. Entfallen können Genehmigungen für Geschäftsplanänderungen. Die bisherige Regelung, den Versicherten Jahresunterlagen zukommen zu lassen, kann entfallen. Eine Reihe von geänderten Bestimmungen haben Auswirkungen auf die Rechnungslegung.
Damit eine Rechtsänderung im laufenden Geschäftsjahr vermieden werden kann, soll die Neuregelung bereits zum 1. Januar 2006 in Kraft treten. Ich bitte Sie daher, dem Gesetzentwurf Ihre Zustimmung zu geben. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Unsere Bundesregierung ist mit der Umsetzung der EURichtlinien 2000/78 und 2000/43 in Verzug - in Verzug wahrscheinlich deshalb, weil sehr viele unnötige und überflüssige Zusätze in den Gesetzentwurf eingearbeitet wurden, die unsere Bevölkerung belasten. Lediglich die Richtlinie der Europäischen Union hätte umgesetzt werden müssen. Diese besagt, dass ein Gesetz gegen Diskriminierungen im Alltag geschaffen werden muss. Das heißt, eine Benachteiligung aufgrund der Rasse und der ethnischen Herkunft muss im privaten Geschäftsverkehr unterbunden werden. Weitergehende Diskriminierungen sind nur im Arbeitsrecht umzusetzen. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung dagegen ist völlig unkalkulierbar und völlig überzogen
- Herr Biel, keine Chance, bleiben Sie dabei, hören Sie weiter zu, dann werden Sie wissen, wo es lang geht -, unkalkulierbar, da dieses Gesetz bürokratische Hürden aufbaut und bei Massengeschäften greifen soll - hier wird das Gesetz vom Arbeitsrecht auf das Zivilrecht übertragen -, und überzogen ist es, da in die private Vertragsfreiheit - das ist ein ganz wichtiger Aspekt - eingegriffen wird und die Umkehr der Beweislast geplant ist.
Die Umkehr bedeutet, der Arbeitgeber, der Vermieter, der Gastwirt oder alle Leute, die etwas tun, müssen im Falle einer Klage beweisen, dass sie nicht diskriminiert haben. Kritik und Nachbesserungsvorschläge vonseiten der CDU und der FDP wurden mittlerweile zum Glück schon aufgegriffen. So entfällt glücklicherweise die Haftung des Arbeitgebers für das Verhalten Dritter. Es kann doch nicht normal sein, dass der Arbeitgeber für das Verhalten Dritter, für Kunden oder Lieferanten, haften soll. Das gibt es doch nicht. Ich verstehe
nicht, wer sich so etwas überlegt und solche Ideen hat.
Leider gibt es allerdings immer noch eine lange Reihe von Vorschriften, die einer Präzisierung bedürfen. Nehmen wir das Kündigungsschutzgesetz. Die Abstimmung mit dem Kündigungsschutzgesetz ist wenig geglückt. Für die Rechtsanwendung reicht nicht der schlichte Hinweis: Für Kündigungen gelten vorrangig die Bestimmungen des Kündigungsschutzgesetzes. - Maßgeblich - so müsste es heißen - ist das Kündigungsschutzgesetz, wonach jede Kündigung innerhalb einer Dreiwochenfrist angegriffen werden müsste. Ohne die Klarstellung wäre Arbeitnehmern, die sich auf eine diskriminierende Kündigung berufen, die Möglichkeit gegeben, innerhalb von sechs Monaten - so viel Zeit will man lassen - zunächst schriftlich Einspruch zu erheben und dann innerhalb weiterer drei Monate Klage einzureichen. Was ist das für eine Rechtsunsicherheit? - Das gibt es doch gar nicht.
Am Beispiel der unrühmlichen Abmahnvereine können Sie sehen, wohin solche Gesetze führen würden. Findige Anwälte und demnächst auch noch Antidiskriminierungsverbände würden die Unternehmen und alle die, die in diesem Land noch etwas anfassen und bewegen wollen, mit Klagen überziehen, und Querulanten wäre Tür und Tor geöffnet.
Ist es nicht so, dass wir Europäer bisher Unternehmer aus Übersee belächelt oder je nach Situation auch bemitleidet haben, wenn diese wegen geringfügiger Verstöße mit exorbitant hohen Geldstrafen und nicht endenden Prozessen belegt wurden? - Diese Praxis, meine Damen und Herren, will die Bundesregierung allem Anschein nach in Zukunft auch in unserem Land übernehmen, indem die EU-Vorgaben auf das Zivilrecht ausgeweitet werden und Verstöße mit abschreckendem Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen belegt werden sollen.
Nehmen wir das Beispiel § 19, zivilrechtliches Benachteiligungsverbot. Dort heißt es:
„Bei der Vermietung von Wohnraum kann eine unterschiedliche Behandlung im Hinblick auf die Schaffung
und Erhaltung sozial... ausgewogener... Strukturen... zulässig sein.“
Jetzt frage ich mich wieder: Wenn man eine Wohnung vermietet, ist es nun zulässig, ja oder nein? Warum gibt es keine klare Aussage? - Das verstehe ich nicht.
So überlässt man die Entscheidung wieder unseren Gerichten. Diese Gerichte haben nun wirklich schon genug zu tun. Die juristisch wirklich wichtigen Prozesse werden hingegen noch weiter in die Länge gezogen. Wie schwer es in unserem Land für Firmen oder andere Leute zum Teil jetzt schon ist, berechtigte Zahlungen einzuklagen, müsste auch in Berlin bekannt sein. Dieser Gesetzentwurf, meine Damen und Herren, würde alle Bürger mehr schädigen, als ihnen helfen.
Es geht aber in diesem Land offensichtlich wieder gegen Menschen, die noch etwas tun, die investieren und Arbeitsplätze schaffen. Diese Gruppe ist aber durch die bestehende Bürokratie schon ausreichend belastet. Oder Sie wissen das einfach nicht. Die Bundesregierung spricht selbst gerne davon, dass sie den Abbau von Bürokratie voranbringen möchte. Aber das Schlimme ist: Der Abbau kommt so recht nicht in Gang. In diesem Fall noch eine spezielle Antidiskriminierungsstelle einzurichten, die auch für die Bereiche Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter und sexuelle Identität zuständig sein soll, schafft wieder überflüssige Bürokratie.
Hiervon haben wir nun wirklich schon genug. Alles, was über die europäischen Vorgaben hinausgeht, ist absolut schädlich für unsere Wirtschaft. Das sollten Sie einsehen.
Daher fordern wir nur die Einhaltung des grundgesetzlich gesicherten Gleichheitsgrundsatzes ohne zusätzliche bürokratische Vorschriften.
Aber es stellt sich selbstverständlich auch die Frage, warum uns die EU immer wieder - und zunehmend - mit Richtlinien und Vorgaben „beglückt“,
auf die wir gerne verzichten könnten. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die SPD-Fraktion behauptet in ihrem Antrag, die Lkw-Maut sei erfolgreich gestartet. Sehr geehrter Herr Will, ich meine, so kann man das nicht stehen lassen. Mir ist völlig schleierhaft, wie man das sagen kann; denn bereits im Jahre 2003 sollte die Maut kommen. Doch das, was kam, waren Probleme, Pannen bei der Ausschreibung, wettbewerbsrechtliche Prüfungen durch die Europäische Kommission und schließlich noch technische Probleme. Dies als erfolgreich zu bezeichnen und uns kleinmütige Politik vorzuwerfen, das passt einfach nicht. Der Einnahmeverlust von mehreren Milliarden Euro rechtfertigt jede Kritik,
vom Imageschaden für die deutsche Wirtschaft, Herr Buß, ganz zu schweigen.
Sehr geehrte Damen und Herren, in Ihrem Antrag erwähnen Sie die drei Möglichkeiten der Mauterfassung: die On-Board-Units, die Terminals und das Internet. Diese sollten leistungs- und funktionsfähig sein. Für die Buchung über das Internet trifft das auch zu. Wenn aber im November bestellte On-Board-Units bis heute noch nicht bei Speditionen angekommen bzw. vorrätig sind, wenn beispielsweise Zahlungen an Toll Collect nicht korrekt verbucht werden und wenn Geräte gesperrt werden, die dann erst nach zehn Tagen wieder geöffnet werden können, dann ist das kein ganz erfolgreicher Start.
Ebenso unerträglich ist die Tatsache, dass drei Tage vor dem Start der Lkw-Maut die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Toll Collect geändert werden sollten. Es sollten Einschränkungen bei den Haftungsmöglichkeiten und bei den Rechnungen erfolgen. Auch bei einem Fehler, der durch Toll Collect zu vertreten ist, z. B. die Stilllegung eines Lkw, wird die Haftung bei einem Schaden auf 12 500 Euro beschränkt. Stellen Sie sich vor, ein Lkw wird unbegründet festgehalten und der Schaden ist höher als 12 500 Euro. Dann haftet demnächst nicht mehr Toll Collect für den Schaden, sondern er bleibt an den Spediteuren hängen. Genauso sollen Ausfallzeiten, wenn kein Schaden entstanden ist, nicht mehr ersetzt werden.
Der deutsche Güterkraftverkehr braucht endlich faire Bedingungen. Daher ist es nicht verständlich, dass die vereinbarten 600 Millionen Euro Harmonisierungsbeitrag noch nicht zur Auszahlung gelangt sind. Nach geltendem Europarecht ist die Erhebung von Nutzungsgebühren nur zur Deckung der Wegekosten zulässig. Bei unserer deutschen Maut geht es nicht um die Kosten der Straßen- und Wegeunterhaltung. Vielmehr soll Geld in den allgemeinen Bundeshaushalt fließen. Dies wird bereits durch die Tatsache ersichtlich, dass die Investitionen des Bundes in der mittelfristigen Finanzplanung für das Fernstraßennetz weiter gesenkt wurden - und das trotz Maut.
Der zweite Beweis dafür ist die Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft. Das ist eigentlich eine sehr gute Idee. Doch wenn dieser Gesellschaft, die die Mauteinnahmen verwalten und später auch verteilen soll, die Einnahmen nicht di
rekt zufließen, sondern zuerst in den Bundeshaushalt gelangen, dann ist das nicht in Ordnung. Die Einnahmen werden zuerst an den Bund überwiesen. Nur wenn nach Maßgabe des jeweiligen Haushaltsgesetzes Mittel vorhanden sind, werden diese der Finanzierungsgesellschaft ausgezahlt. Somit ist die Maut keine Gebühr, sondern stellt eine dritte Sondersteuer für den Güterverkehr dar. Durch unsere geplante Bundesratsinitiative ist in keiner Weise die Einführung einer generellen PkwMaut vorgesehen. - Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich spreche zu der Eingabe 5320/11/14. Mit der Ein
gabe wird gebeten, der Familie Pepic ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht zu erteilen. Familie Pepic stammt aus Serbien-Montenegro. Die Familie besitzt zwei Töchter, 15 und 18 Jahre alt. Die beiden anderen, älteren Töchter sind 21 und 24 Jahre.
Bei dieser Familie handelt es sich um abgelehnte Asylbewerber. Ein Abschiebungsschutz, ein Schutz durch das Asylverfahren ist nicht mehr gegeben. Das aktuelle Abschiebungshindernis ist die anerkannte posttraumatische Störung bei Herrn Pepic. Dies bedeutet, dass er mit seiner Ehefrau und seinen minderjährigen Kindern eine Aufenthaltsbefugnis erhalten hat. Der Lebensunterhalt von Familie Pepic ist gesichert. Herr Pepic lebte bereits früher getrennt von seiner Familie. Dies war zu der Zeit 1990 und auch von 1993 bis 1994 der Fall.
Das mögliche Argument der Familientrennung ist hier jedoch nicht gegeben. Die von der Ausreise betroffenen Töchter, die heute 21 und 24 Jahre alt sind, leben nicht mehr mit der Familie gemeinsam, sondern haben bereits einen neuen Lebensraum gefunden. Sie leben heute in einem anderen Landkreis getrennt von der Mutter und von dem Vater. Dies dokumentiert die Selbständigkeit der beiden jungen Frauen.
Der Sachverhalt spricht unserer Meinung nach keinesfalls für einen Härtefall. Beide Frauen haben in ihrem Heimatland durchaus die Möglichkeit, dort einen neuen Lebensraum zu finden. Da die Rückführung jetzt auch jederzeit möglich ist, werden wir nach Sach- und Rechtslage entscheiden. - Vielen Dank.