Hans-Heinrich Ehlen
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Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf zur Änderung des Jagdgesetzes enthält drei Schwerpunkte:
Erstens. Die Nilgans wird in die Liste der nach Landesrecht jagdbaren Tiere aufgenommen und damit dem Jagdrecht unterstellt. Diese Regelung setzt das Abkommen zur Erhaltung der afrikanischeurasischen Wasservögel um. Nach diesem Abkommen sind die Vertragspartner verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, die eine unbeabsichtigte Auswilderung nicht heimischer Wasservogelarten in die Umwelt verhindern. Die Bejagung der Nilgans ist eine solche geeignete Maßnahme. Sie dient im Wesentlichen dem Schutz unserer heimischen Vogelarten.
Zweitens wird das Ministerium ermächtigt, die Jagd- und Schonzeiten abweichend vom Bundesjagdrecht zu regeln, wobei Erfordernisse des Natur- und Tierschutzes zu berücksichtigen sind. Den Landkreisen wird darüber hinaus die Möglichkeit eingeräumt, aus Gründen des Artenschutzes Sonderregelungen zu treffen. Meine Damen und Herren, wir haben diese Sonderregelungen in der Vergangenheit auch schon im Bereich des Schwarzwildes gehabt. Gegen die Kritik, die hier in Richtung Flickenteppich ging, ist einzuwenden, dass es auch noch die Fachaufsicht durch mein Haus gibt. Ich glaube, dass wir nicht zu einem Flickenteppich, sondern zu ganz klaren Regelungen kommen werden.
Ich darf an dieser Stelle darauf hinweisen, dass die Gesetzesänderung lediglich eine Ermächtigungsgrundlage schafft. Wie die Jagdzeiten dann auf dem Verordnungswege tatsächlich gestaltet werden, ist dem Verordnungsverfahren vorbehalten. Die im Zusammenhang mit der Vorbereitung einer erweiterten Jagdzeitenverordnung bereits heftig diskutierte Verlängerung der Jagdzeiten für Wildgänse könnte auch bereits nach der derzeitigen Rechtslage erfolgen. Mit ihr wird nämlich nicht vom Bundesrecht abgewichen. Die Verordnung ist also völlig unabhängig von den Ihnen vorliegenden Gesetzesänderungen zu beraten.
Noch einmal zum Gesetzentwurf: Als Punkt 3 wird die SOG-Verordnung zum Verbot des Fütterns und
Kirrens von Wild mit Futtermitteln tierischer Herkunft zur Verringerung der Normenzahl in Niedersachsen aufgehoben und, inhaltlich überarbeitet, direkt in das Gesetz aufgenommen. Zwar ist zu erwarten, dass das Futtermittelrecht in nicht allzu ferner Zukunft gelockert wird. Zurzeit ist diese Regelung aber noch erforderlich, um keine Gesetzeslücke entstehen zu lassen.
Der Gesetzentwurf ist im Rahmen der Verbandsanhörung überwiegend unterstützt und begrüßt worden. Sollten wir jemanden bei der Anhörung vergessen haben, bitte ich hier recht herzlich um Entschuldigung. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Gentechnik ist, wie Sie den Ausführungen meiner vier Vorredner bereits haben entnehmen können, zurzeit in der Tat eines der Themen, die in den Medien diskutiert werden.
Mit ihrem Antrag wirft die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Landesregierung nun vor, die Verabschiedung des Durchführungsgesetzes zu den seit dem 18. April geltenden Kennzeichnungsbestimmungen unnötig zu verzögern, wodurch in Deutschland letztendlich ein rechtsfreier Raum zum Schaden der Verbraucher entsteht. Herr Kollege Klein, einen solchen Blödsinn habe ich schon lange nicht mehr gehört.
Ich will es Ihnen erklären. Die Bundesregierung hat den Entwurf dieses Durchführungsgesetzes erst am 22. Januar eingebracht. Das ist viel zu spät.
Ich habe den Eindruck, man hat das deshalb so gemacht, weil man den Realitäten so lange wie möglich nicht ins Gesicht sehen wollte.
Meine Damen und Herren, wenn die EURückverfolgbarkeits- und Kennzeichnungsverordnung im April in Kraft treten soll, muss man, will man ein normalen Gesetzgebungsverfahren von Bundesrat und Bundestag gewährleisten, eher anfangen bzw. - ich sage das einmal so - eher aufwachen. Das ist leider nicht passiert.
Diese Verzögerung, die wegen eines Versäumnisses der Bundesregierung eingetreten ist, wird uns nun zum Vorwurf gemacht. Das stellt die Verhältnisse doch total auf den Kopf. Herr Klein, Sie sollten lieber einmal bei Ihrer Ministerin in Berlin auf den Busch klopfen, anstatt hier solche Anträge zu stellen.
Meine Damen und Herren, wenn es diesen rechtsfreien Raum überhaupt gibt, dann haben Sie sich ihn selbst zuzuschreiben. Die EU-Rückverfolgbar
keitsund Kennzeichnungsverordnung ist am 18. April 2004 ohne Wenn und Aber in Kraft getreten. Sie gilt seit diesem Termin auch in Deutschland, und ihre Einhaltung wird auch von uns kontrolliert. Nur ahnden können wir Verstöße gegen diese EU-Verordnung zurzeit nicht, d. h. wir können kein Bußgeld- oder Strafverfahren in Gang setzen. Verfolgen wird unser Haus einen Verstoß gegen Kennzeichnungsund Verwaltungsvorschriften bis zum In-Kraft-Treten der Bußgeld- und Strafvorschriften des Durchführungsgesetzes aber schon.
Von einem rechtsfreien Raum kann überhaupt nicht die Rede sein. Meiner Meinung wollen Sie damit nur Angst in die Bevölkerung tragen. Das aber werden wir zu verhindern wissen.
Meine Damen und Herren, nun zu dem Gentechnikgesetzentwurf. Der Gesetzentwurf, der uns von der Bundesregierung vorgelegt wurde, war mehr als überarbeitungsbedürftig. Die mehr als 100 Änderungsanträge zeigen dies mit aller Deutlichkeit. Er war unausgewogen und nicht dazu geeignet, das Nebeneinander der Anbauformen mit und ohne Gentechnik zu regeln. Er schien eher darauf ausgerichtet zu sein, den Anbau transgener Kulturen mit bürokratischen Mitteln zu verhindern. Es gilt doch nicht, eine Technologie von vornherein zu verhindern, sondern zunächst die Vorund Nachteile und die angeblich bestehenden Risiken zu prüfen, um diese dann wiederum ausschließen zu können. Das gilt auch für die Gentechnik. Die Änderungen, die wir in den Gesetzentwurf eingebracht haben bzw. die wir mittragen, erfüllen diese Ziele.
Zentraler Punkt sind die Regelungen der guten fachlichen Praxis. Liebe Frau Kollegin Stief-Kreihe, Sie sitzen so einträchtig neben meinem Vorgänger, dem Kollegen Bartels. Sie hätten ihn einmal fragen sollen! Es ist zwar richtig, dass die Richtlinien zur guten fachlichen Praxis schon 1991 formuliert wurden. Sie wurden aber immer weiter entwickelt, auch unter seiner Mitwirkung. Deshalb tun Sie nicht gut daran, solche ollen Kamellen zur Begründung Ihres Antrag vorzubringen.
Meine Damen und Herren, es kann und darf nicht sein, dass ein Anbauer allein deshalb haften muss,
weil er eine Pflanze anbaut, unabhängig von dem, was er sonst tut, wie Sie das mit Ihrer verschuldensunabhängigen und gesamtschuldnerischen Haftung vorschreiben wollen.
Wir haben vorgeschlagen, für den Fall, dass Schäden eintreten, ohne dass ein schuldhafter Verursacher dingfest gemacht werden kann, einen Fonds einzurichten, aus dem dann entsprechende Ausgleichszahlungen geleistet werden können. In diesen Fonds sollen sowohl die wirtschaftlich Beteiligten als auch der Bund einzahlen; denn sie alle haben ein Interesse daran, dass ein befriedeter Anbau stattfindet. Aber offenbar haben die Grünen noch gar nicht gemerkt, dass die EU ausdrücklich alle Anbauformen nebeneinander ermöglichen und nicht eine verhindern will. Das bringen Sie total durcheinander.
Meine Damen und Herren, wir müssen uns also mit den laufenden Dingen beschäftigen und dabei dafür Sorge tragen, dass bei der Zulassung des Anbaus transgener Sorten die Kriterien erfüllt werden, die die Sicherheit gewährleisten.
Ein Wort noch zum Anbaukataster; das hat Herr Kollege Friedrich-Otto Ripke eigentlich schon angebracht. Es kann allein aus Gründen des Datenschutzes nicht angehen, diese Dinge jedermann zur Verfügung zu stellen. Wer sie haben will, muss ein begründetes Interesse nachweisen. Da liegen wir meiner Meinung nach richtig.
Meine Damen und Herren, bei all dem, was hier in den Entschließungsantrag hineingebracht wurde, finde ich, dass wir insgesamt ehrlicher miteinander umgehen sollten. Bitte erklären Sie auch öffentlich, was Sie eigentlich mit dem Antrag wollen. Sie wollen nicht ein Nebeneinander ermöglichen, sondern Sie wollen schlichtweg die Gentechnik verhindern. Ich meine, das sollten Sie ehrlich sagen.
Sie sollten ruhig einmal so ehrlich sein und sagen „Wir wollen das nicht!“, anstatt diese Verschleierungsanträge zu stellen.
Meine Damen und Herren, wir sollten eine fachlich fundierte Diskussion führen. Ich glaube, dass wir damit viel mehr erreichen, als wenn wir Ängste der Verbraucher schüren. Wir dürfen uns nicht von den Regeln verabschieden, die bisher die Leistungsfähigkeit unserer Gesellschaft geprägt haben. Dazu
zählt auch, dass wir die neuen Technologien nicht ohne Prüfung und ohne reellen Grund einfach links liegen lassen dürfen.
Meine Damen und Herren, in der Diskussion um die Haftung eröffnen wir ein gänzlich neues Feld. Wenn wir das in die Diskussion einbringen, dann schaltet man auf der Seite der Grünen sofort ab und will nicht diskutieren. Ich will das einmal klarstellen: Was passiert, wenn ein Ökobetrieb, der einen Roggenanbau mit einem Ertragspotenzial von 20 Dezitonnen ohne Gentechnik hat, neben einem konventionellen Betrieb mit einem Ertragspotenzial von 80 Dezitonnen steht und dort eingestäubt wird?
In der Vergangenheit sind wir damit ausgekommen, dass man sich unter Nachbarn vertragen hat. Sie versuchen jetzt, dies mit Vorschriften zu regeln, die weit vom Normalen entfernt sind. Ich kann diesem Antrag überhaupt nichts abgewinnen. Ich nehme an, dass er letztendlich abgelehnt werden wird. - Vielen Dank.