Ilse Hansen
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Herr Präsident! Ich frage die Landesregierung: Wie steht die Landesregierung zu der wachsenden Anzahl von Zwischenlagerungen von Abfällen hier in Niedersachsen?
Herr Minister, vor dem Hintergrund der Ausführungen frage ich Sie: Gibt es Kooperationen mit anderen Forschungseinrichtungen zur Verbesserung der Verfahren zur Gewinnung der Bioenergie, oder streben Sie Derartiges an?
Ich frage die Landesregierung: Planen Sie eine Bundesratsinitiative zur Anhebung der Einspeisungsvergütung für Biogasanlagen?
Herr Minister, ist das ein rein niedersächsisches, ein bundesweites oder ein europaweites Problem?
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Ausschuss für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz empfiehlt Ihnen in der Drucksache 458, den Gesetzentwurf mit den aus der Beschlussempfehlung ersichtlichen Änderungen anzunehmen. Für diese Empfehlung haben sich die Mitglieder der Fraktion der CDU, der FDP und Bündnis 90/Die Grünen ausgesprochen. Die der SPD-Fraktion angehörenden Abgeordneten haben den Gesetzentwurf abgelehnt.
Die mitberatenden Ausschüsse für Inneres und Sport sowie für Rechts- und Verfassungsfragen haben sich der Empfehlung des federführenden Ausschusses angeschlossen.
Der Gesetzentwurf sieht im Kernpunkt vor, die so genannte Rasseliste abzuschaffen, nach der Hunde bestimmter Rassen stets einer Erlaubnis bedürfen. Die Mitglieder der Fraktionen, die sich für die Änderung aussprechen, vertraten die Auffassung, bereits die in der vergangenen Legislaturperiode zum Hundegesetz durchgeführte Anhörung habe ergeben, dass die besondere Gefährlichkeit der im Gesetz bestimmten Rassen nicht nachweisbar sei. Demgegenüber wandten die Vertreter der SPD-Fraktion ein, die Hunde dieser Rassen verfügten über eine im Vergleich zu sonstigen Rassen erhöhte Beißkraft.
Der Entwurf sieht in der Nr. 4 eine Regelung vor, die die erneute Verwendung einer nach altem Recht erteilten Erlaubnis ausschließt, wenn bei einem bisher der Rasseliste zugehörigen Hund nunmehr die individuelle Gefährlichkeit und damit die Erlaubnispflichtigkeit festgestellt wird. Die in der Nr. 1/1 vorgeschlagene Regelung soll in Ergänzung dazu sicherstellen, dass in diesem Fall auch ein neuer Wesenstest durchzuführen ist.
Die übrigen Änderungen sind redaktioneller Art.
Damit möchte ich meinen Beitrag schließen. Der federführende Ausschuss für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz bittet darum, entsprechend der vorliegenden Empfehlung zu beschließen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Für die CDU-Fraktion mache ich folgende Ausführungen: Auf den fürchterlichen Vorfall in Hamburg im Ju
ni 2000, bei dem der kleine Volkan von Hunden totgebissen wurde, haben wir in diesem Hause, wie auch andere Länderparlamente, mit Aktionismus reagiert. Die öffentliche Diskussion veranlasste alle Fraktionen, sich mit dem Thema „gefährliche Hunde“ näher zu befassen. Auch wir waren der Meinung, mit dem Verbot einiger Rassen den Missbrauch von Hunden verhindern und den Schutz der Bevölkerung gewährleisten zu können. Gegen die im Eilverfahren durch den damaligen Minister und heutigen Landtagskollegen Uwe Bartels beschlossene Hundeverordnung kam es zu Klagen. Die Verordnung wurde vom Gericht verworfen. Die Landesregierung legte einen neuen Gesetzesentwurf vor. Es wurde Ende Oktober 2002 eine Anhörung aller mit der Hundehaltung befasster Verbände, den Kommunalverbänden und Tierärzten durchgeführt.
Die Ablehnung gegen die erneute Aufnahme einer Rasseliste zog sich wie ein roter Faden durch alle Statements der Anzuhörenden. Die Abgeordneten der CDU-Landtagsfraktion und von Bündnis 90/Die Grünen waren sich danach einig, ein Verbot einiger Hunderassen nicht in das Gesetz aufzunehmen. Die SPD-Fraktion hingegen beschloss in einer internen Abstimmung mit einer Stimme Mehrheit, den statischen Verweis auf das Bundesgesetz in dem neuen Niedersächsischen Hundegesetz zu verankern, und setzte dies auch im Plenum durch.
Heute liegt Ihnen der Änderungsantrag der Regierungskoalition vor mit dem Ziel, die so genannte Rasseliste abzuschaffen. Wir sind der Meinung, dass wir mit dem bestehenden Gesetz einen überhöhten Verwaltungsaufwand betreiben, ohne auch nur einen Hundebiss zu verhindern. Im Gegenteil; mir liegen dazu eindeutige Zahlen aus der Region Hannover vor. Jawohl, Herr Bartels.
Beißunfälle wie in Hamburg beruhen auf dem Fehlverhalten der Menschen und dem Missbrauch von Hunden. Eine Tierärztin führte in der Anhörung folgenden Vergleich an: „Der Hund ist seit Menschengedenken ein treuer Begleiter und erfüllt die unterschiedlichsten Aufgaben. Ein Küchenmesser ist im Haushalt unverzichtbar. Beide bergen aber auch ein Gefahrenpotential bei falschem Umgang und bei Missbrauch. Aber niemand käme auf die Idee, die Küchenmesser zu verbieten.“ So weit die Tierärztin.
Wer oder was also macht die Hunde so gefährlich? Der Mensch. Die CDU-Fraktion vertritt die Auffassung, dass das Problem am oberen Ende der Leine ist.
Meine Damen und Herren, 90 % der Beißvorfälle, so wurde berichtet, beruhen auf Missverständnissen zwischen Mensch und Tier. Es mangelt an Sachkenntnis über die Erziehung und Haltung von Hunden sowie das Hundeverhalten in besonderen Situationen. Über einen solchen Fall berichtete die Berliner Zeitung am 18. September 2003. Ein zweijähriger Junge fütterte zu Hause einen Staffordshire Terrier mit einem getrockneten Schweineohr. Als der Hund das Schweineohr fallen ließ und der Junge es aufheben wollte, hörte die Mutter nur noch ein Knurren, und der Hund biss dem Jungen die Nasenspitze ab. Wie fürchterlich!
In diesem Zusammenhang wurde ein Verhaltensexperte befragt, ob es denn generell sein dürfte, dass Kinder Hunde fütterten oder nicht. Die Antwort war: Natürlich darf ein Kind einen Hund füttern. Aber es muss lernen, wie es richtig gemacht wird. Im aktuellen Fall waren in der Tat auch gravierende Fehler bei der Erziehung des Hundes gemacht worden. Dazu kommt, dass der Lebensgefährte der Mutter nach geltendem Recht gar keinen Hund halten durfte, weil er straffällig geworden war. Ich sage ausdrücklich: nach geltendem Recht. So meldete die Mutter den Hund auf ihren Namen bei der Kommune an. Herr Minister a. D. Bartels, solche Vorfälle werden wir allerdings durch kein Gesetz verhindern können.
Namhafte Verhaltensforscher haben in ihrem Gutachten darauf hingewiesen, dass die Gefährlichkeit nicht allein an einzelnen Rassen festzumachen ist. In einem Sonderdruck aus der Tierärztlichen Umschau steht:
„Die Auswahl der Rassen erscheint willkürlich. Sie lässt sich weder mit deren Entstehungsgeschichte noch mit der Erhebung über durch Hunde verursachte Schäden mittels verhaltensbiologischer Erkenntnisse begründen.“
Es gibt also keine rassebedingte Gefährlichkeit bei Hunden. Wir haben auf die Experten gehört und sind im Gegensatz zu Ihnen von der SPD-Fraktion lernfähig. Wir wollen heute das Gesetz ändern. Ich freue mich sehr, dass sich anscheinend auch in
der SPD-Fraktion der Sachverstand durchsetzt, und Sie heute eventuell doch zustimmen werden.
Am Montag dieser Woche, also genau vor zwei Tagen, bekam ich eine Mail vom Arbeitskreis Tierschutz der SPD in Hannover. Man höre und staune: Der hat die Novellierung des Gesetzes ausdrücklich begrüßt.
So steht es dort wörtlich. Nach Erkenntnis aller Fachleute sei die Einteilung in gefährliche und ungefährliche Hunde nach deren Rassezugehörigkeit unsinnig und gefährlich, Herr Minister a. D. Diese Feststellung des Arbeitskreises Tierschutz der SPD ist in der Tat richtig. Die weiteren Vorschläge, die auch richtig sind, kommen leider zu spät, da wir nach der intensiven Anhörung im Oktober keine erneute Beratung wollten.
Meine Damen und Herren, der Leiter der Polizeihundeschule in Hannover, Herr Kaufhold, sagte in der Anhörung im Oktober, dass man in kürzester Zeit jeden Hund scharf machen könne. In einigen Zeitungen war zu lesen, dass man im so genannten Milieu schon auf andere Rassen umgestiegen sei. Ich kann nur sagen: die armen Tiere! Diesen Missbrauchstatbeständen müssen wir Herr werden. Ebenso müssen wir den Züchtern das Handwerk legen, die in unverantwortlicher Art und Weise mit den Hunden umgehen und sie an verantwortungslose Menschen verkaufen. Die seriösen und verantwortungsbewussten Hundehalter wollen wir hingegen nicht weiter mit unnötigen Auflagen traktieren.
Die CDU-Fraktion hat vor der Landtagswahl aus Überzeugung die Änderung des Hundegesetzes versprochen. Dieses Versprechen lösen wir heute ein. Wir hoffen, damit auch einen Beitrag zur Verwaltungsvereinfachung zu leisten; denn der hohe Verwaltungsaufwand wurde immer beklagt.
Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit und bitte um die Zustimmung - ich sage ausdrücklich - aller Abgeordneten. - Herzlichen Dank.