Wilhelm Heidemann

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Staatsverschuldung läuft in unserem Land immer stärker aus dem Ruder. Zum Jahresende 2004 waren Bund, Länder und Kommunen mit insgesamt 1 394,7 Milliarden Euro verschuldet. Damit sind allein im letzten Jahr 69 Milliarden Euro neue Schulden hinzugekommen. Der Schuldenstand pro Kopf der Bevölkerung ist von rund 16 000 Euro auf rund 16 900 Euro gestiegen.
In den sieben Jahren rot-grüner Bundesregierung ist das ökonomisch sinnvolle und mit Blick auf die Generationengerechtigkeit dringliche Ziel eines zumindest annähernd ausgeglichenen Staatshaushaltes in weite Ferne gerückt. Das Maastrichtrelevante Finanzierungsdefizit beträgt mittlerweile 80,3 Milliarden Euro. Davon entfallen auf den Bund rund zwei Drittel und auf die Länder rund ein Drittel.
Unter dieser negativen, Besorgnis erregenden Entwicklung sehen wir den auf maßgeblichen Druck der rot-grünen Bundesregierung zustande gekommenen Beschluss des Europäischen Rates vom 22. März 2005 zur Reform des europäischen Stabilitäts- und Wachstumspaktes mit größter Sorge. Die darin vereinbarten Regeln tragen zu einer Aufweichung der Stabilitätskriterien bei und bergen damit hohe Risiken für Finanzwirtschaft und Wachstum. Aber nicht der Stabilitätspakt und seine Regeln sind das Problem.
Meine Damen und Herren - auch von der CDUFraktion -, aber nicht der Stabilitätspakt und seine Regeln sind das Problem, sondern der mangelnde Konsolidierungswille der Bundesregierung.
Der von Rot-Grün praktizierte Aberglaube, durch Schulden mehr Wachstum anzureizen, ist durch die wahrzunehmende Realität der weiter gestiege
nen Arbeitslosigkeit und der anhaltenden Wachstumsschwäche in Deutschland eindeutig widerlegt.
Die ungezügelte Verschuldung des Staatshaushaltes führt nicht zu einer deutlichen Verbesserung des wirtschaftlichen Wachstums, sondern sie bewirkt genau das Gegenteil.
Es muss mit der Lebenslüge von Rot-Grün endlich Schluss gemacht werden, dass durch höhere Schulden wieder mehr Wachstum in Deutschland generiert werden kann.
Was wir brauchen, ist eine durchdringende Reform der Arbeitsmarkt- und Wirtschaftspolitik in unserem Lande. Wir brauchen mehr Wachstum. Wir werden das nur durch eine weitreichende Strukturreform in Deutschland erreichen. Wir bekräftigen mit unserem Antrag, dass ein ausgeglichener Staatshaushalt weiterhin vordringliches Ziel deutscher Wirtschafts- und Finanzpolitik sein muss.
Um dieses Ziel zu erreichen, fordern wir einen Zweiklang aus finanz- und wirtschaftspolitischen Reformen und einer stringenten Strategie zur Konsolidierung der Staatsfinanzen. Wir brauchen ein Haushaltssicherungsoder Haushaltsstrukturgesetz, um das Ausgabenniveau des Bundeshaushalts dauerhaft den Perspektiven von gesunkenen Einnahmen anzupassen. Bei Mindereinnahmen in Höhe von 39 Milliarden Euro bis 2008 kann man nicht mehr so weiterwerkeln wie bisher.
Wir können es uns mit Blick auf zukünftige Generationen doch nicht noch länger erlauben, immer neue Schulden anzuhäufen. Zusammen mit den Steuerausfällen belaufen sich die Haushaltsrisiken des Bundes in diesem Jahr auf mindestens 15 Milliarden Euro. Damit wird die Nettokreditaufnahme auch in diesem Jahr die in Artikel 115 des Grundgesetzes festgelegte Grenze überschreiten. Auch der vierte Maastricht-Verstoß von Rot-Grün ist mittlerweile sicher. Ohne konsequentes Gegensteuern mittels durchgreifender Reformmaßnahmen wird sich die Wachstumsspirale weiter nach unten drehen, die Arbeitslosigkeits- und Schuldenspirale dagegen weiter nach oben drehen. Die soziale Marktwirtschaft darf - davon bin ich zutiefst überzeugt - nicht mehr durch den sozialdemokrati
schen Kapitalismus und den grünen Dirigismus diskreditiert werden.
Das Ziel, an dessen Erreichung wir seit unserer Regierungsübernahme in Niedersachsen vor zweieinhalb Jahren mit Erfolg arbeiten, muss auch für Deutschland gelten: Wir brauchen einen ausgeglichenen Haushalt. Dieses Ziel hat Rot-Grün völlig aus den Augen verloren. Die rot-grüne Bundesregierung wurstelt nur noch vor sich hin und versucht mit Einmalmaßnahmen perspektivlos, bis zum Wahlsonntag über die Runden zu kommen.
- Sehr richtig, Herr Hilbers. Damit ist wohl auch zu rechnen. - Dieses Vorgehen der rot-grünen Bundesregierung ist mehr als schädlich, weil sie damit die Konsolidierung des Bundeshaushalts verschleppt hat und die Probleme in der Zukunft nur noch größer werden. Darum müssen die Menschen in Niedersachsen wie in der gesamten Bundesrepublik am Sonntag klar entscheiden: Soll es durch eine konsequente Wirtschafts- und Finanzpolitik in unserem Lande wieder aufwärts gehen, oder sollen die, die unser Land in die höchste Arbeitslosigkeit, in die höchste Staatsverschuldung und in das geringste Wirtschaftswachstum geführt haben, so wie bisher weitermachen?
- Sie haben Recht, es fällt mir sehr schwer, das hier zu sagen, weil das Dinge sind, die unsere Volkswirtschaft mehr als schädlich berührt haben.
Ich bin mir aber sehr sicher, dass die Menschen in unserem Lande Rot-Grün am Sonntag abwählen werden und damit den Weg für einen erfolgreichen Neuanfang auch und gerade in der Finanz- und Wirtschaftspolitik frei machen.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Ausschuss für Haushalt und Finanzen empfiehlt Ihnen in der Drucksache 2001, dem Gesetzentwurf der Landesregierung mit wenigen Änderungen zuzustimmen. Diese Empfehlung wird getragen von den Ausschussmitgliedern der Fraktion der CDU. Die Ausschussmitglieder der Fraktionen der SPD und der Grünen haben dagegen gestimmt. Die FDP-Fraktion war in der Schlussabstimmung nicht vertreten. In den zahlreichen mitberatenden Ausschüssen haben die Ausschussmitglieder der Fraktionen der CDU und der FDP den Regierungsentwurf unterstützt, während die Ausschussmitglieder der Fraktion der Grünen dagegen gestimmt und sich die Ausschussmitglieder der Fraktion der SPD unterschiedlich verhalten haben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, in Anbetracht der umfangreichen Tagesordnung für diesen Plenar
sitzungsabschnitt glaube ich, im Interesse aller zu handeln, wenn ich den Rest meiner Ausführungen zu Protokoll gebe. - Ich danke Ihnen.
Kern des Gesetzentwurfs ist die Ermächtigung der Landesregierung, auf den in § 1 Abs. 1 genannten Sachgebieten die Wahrnehmung von Förderaufgaben auf die bei der Norddeutschen Landesbank errichtete Landestreuhandstelle übertragen zu dürfen. Die Vertreter der Landesregierung haben darauf hingewiesen, dass der Gesetzentwurf mit der Europäischen Kommission abgestimmt worden sei und dass sachliche Änderungen des Gesetzentwurfs aus diesem Grund möglichst vermieden werden sollten.
Der Gesetzentwurf ist den Ausschüssen am 24. Mai 2005 direkt überwiesen worden. Die Ausschussberatungen waren zunächst von Kritik der oppositionellen Ausschussmitglieder am gedrängten Beratungsverfahren geprägt. Die Oppositionsabgeordneten im Umweltausschuss haben mit Hinweis darauf nicht mit abgestimmt. Die Vertreter der Landesregierung haben demgegenüber auf den von der Europäischen Kommission bestimmten Termin zur Regelung derartiger Fragen, nämlich den 18. Juli 2005, sowie auf den notwendigen Zeitaufwand für die Abstimmung des Gesetzentwurfs, auch mit der Europäischen Kommission, hingewiesen.
Zur Einleitung des § 1 Abs. 1 Satz 1 empfiehlt der Ausschuss, an der mit der Europäischen Kommission abgestimmten Fassung festzuhalten und auf eine Klarstellung des Verhältnisses zwischen der rechtlich unselbständigen Landestreuhandstelle und der Norddeutschen Landesbank als einer rechtsfähigen Anstalt zu verzichten, zumal dieses Verhältnis aus § 3 des Entwurfs hervorgeht. Auch hinsichtlich der vergleichsweise weit gefassten Sachgebiete des § 1 Abs. 1 empfiehlt der Ausschuss keine einschränkenden Zusätze. Zu Satz 1 Nr. 2 haben die Vertreter der Landesregierung darauf hingewiesen, dass mit „Abwicklung“ ausschließlich die Weiterführung von bereits begonnenen Förderaufgaben gemeint sei; dies ergebe sich aus einem Vergleich mit der Fassung der Nr. 1 - „Durchführung und Abwicklung“ - und bedürfe daher keiner weiteren Klarstellung.
Im Mittelpunkt der Ausschussberatungen stand die Verfahrensvorschrift des § 1 Abs. 2/1. Dort werden
in Satz 1 die Zustimmungsvorbehalte aus Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 Satz 2 zusammengefasst. Die neu eingefügten Sätze 2 und 3 entsprechen dem Wunsch des federführenden Ausschusses, rechtzeitig über die Inanspruchnahme der neuen Ermächtigung unterrichtet zu werden und dabei den Haushaltsausschuss maßgeblich zu beteiligen, ohne diesem eine in der Verfassung nicht vorgesehene Organkompetenz einzuräumen. Damit wird erreicht, dass in Zweifelsfällen der Landtag über die konkrete Inanspruchnahme der Ermächtigung entscheiden kann, und dadurch wird zugleich ein gewisser Ausgleich zur Weite der Ermächtigung geschaffen. Der Ausschuss geht davon aus, dass die Unterrichtung nach dem Sinn und Zweck der Vorschrift so rechtzeitig erfolgen muss, dass der Haushaltsausschuss darüber noch in einer regulären Sitzung beraten kann.
Den Vorschlag des Landesrechnungshofs, auch die Durchführung einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung vorzuschreiben, hat der Ausschuss nicht aufgegriffen, weil § 7 Abs. 2 der Landeshaushaltsordnung eine solche Verpflichtung bereits enthält. Auch die Idee einer „Revisionsklausel“, wonach die Vereinbarungen zur Übertragung von Förderaufgaben auf wenige Jahre befristet werden müssten, hat der Ausschuss nicht weiter verfolgt.
Abgelehnt hat der Ausschuss den Änderungsvorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, in einem gesonderten Paragrafen zu regeln, dass die von der Landestreuhandstelle aufgenommenen Darlehen haushaltsrechtlich wie Landesdarlehen zu behandeln sind. Ein Ausschussmitglied der CDU erklärte dazu, eine solche Regelung sei weder verfassungsrechtlich erforderlich noch bestehe dafür rechtspolitisch ein Bedürfnis, weil die entsprechenden Vorgänge vom Haushaltsgesetzgeber über den Bürgschaftsrahmen des Haushaltsgesetzes und über die Veranschlagung der Zu- und Abflüsse aus dem Sondervermögen im jährlichen Haushaltsplan hinreichend gesteuert werden könnten.
Zu § 5 schlägt der Ausschuss mit dem neuen Satz 2 eine klarstellende Ergänzung vor, die die auf den 1. Januar 2005 datierte Rückwirkung des Gesetzes einschränkt. Begründet worden ist die Rückwirkung damit, dass die schon bestehenden drei Treuhandstellen zusammengeführt werden sollen. Das Vorziehen dieser Zusammenführung auf den 1. Januar 2005 erspart der Landestreuhandstelle die Erstellung gesonderter Haushaltsabschlüsse zur Jahresmitte. Für neu zu übertra
gende Aufgaben kommt eine solche Rückwirkung freilich nicht in Betracht.
Am Schluss meines kurzen Überblicks über den Gesetzentwurf und die Gesetzesberatungen bitte ich Sie namens des Ausschusses für Haushalt und Finanzen, dem Gesetzentwurf der Landesregierung zuzustimmen.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich kann mit meiner Rede nahtlos an die Debatte zum vorigen Tagesordnungspunkt anschließen.
Das wirtschaftliche Fundament, auf dem unser Wohlstand ruht, ist mittlerweile dünn und brüchig geworden. Trotzdem verschließen nach wie vor zu viele Menschen und insbesondere politisch Verantwortliche die Augen vor den Reformnotwendigkeiten in unserem Staat. Sie sehen nicht, dass unser Wohlstand nicht gottgegeben ist. Er muss täglich neu erarbeitet werden. Hierfür müssen die Rahmenbedingungen stimmen.
Den Handlungsdruck, unter dem wir stehen, verdeutlichen einige Zahlen: Derzeit haben wir über 6 Millionen Arbeitslose, fast 5 Millionen davon sind offiziell gemeldet, rund 1,1 Millionen sind in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen. Allein im letzten Jahr gab es über 39 000 Insolvenzen. Damit gingen - geschätzt - eine halbe Million Arbeitsplätze verloren, von denen allenfalls die Hälfte durch Neugründungen wieder entstehen oder als Arbeitsplätze fortgeführt werden können. Meine Damen und Herren, es gibt nur noch rund 26,5 Millionen sozialversicherungspflichtige Beschäftigte, die unsere sozialen Sicherungssysteme finanzieren sollen. Allein im letzten Jahr hat Deutschland an jedem Werktag mehr als 1 500 sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze verloren.
Wir haben es mit einer erheblichen Abwanderungswelle von Unternehmen und Arbeitsplätzen ins Ausland zu tun. Wir befinden uns des Weiteren in einem Steuerwettbewerb mit den osteuropäischen Ländern, der alles in den Schatten stellt, was wir bisher an Steuerwettbewerb auf diesem Kontinent kennen gelernt haben.
Gleichzeitig laufen alle öffentlichen Haushalte aus dem Ruder. Zum Jahresende 2004 waren Bund, Länder und Kommunen mit insgesamt 1 394,7 Milliarden Euro verschuldet. Allein im letzten Jahr sind 69 Milliarden Euro hinzugekommen, die sich im Verhältnis 60 : 40 auf Bund und Länder verteilen. Damit beträgt der Schuldenstand der Bevölkerung pro Kopf - also von jedem, der in diesem Raum oder oben auf der Empore sitzt rund 16 900 Euro zum Jahresende 2004. Dieser Betrag ist innerhalb von nur einem Jahr um fast 900 Euro angestiegen.
Die Problemlage ausführlich und richtig zu beschreiben, ist deshalb so wichtig, weil es für den Handlungsdruck, unter dem wir stehen, sensibilisiert. Meine Damen und Herren, mit einem „Weiter so!“ ist es nicht länger getan.
Denn die Krise, in der wir uns befinden, ist eine Beschäftigungs- und Wachstumskrise, die mit einer konjunkturellen Krise nichts, aber auch überhaupt nichts zu tun hat.
Das Wachstumspotenzial der deutschen Volkswirtschaft liegt derzeit bei nur noch 1 %.
Wir befinden uns also in einem Teufelskreis aus geringem Wirtschaftswachstum und hoher Arbeitslosigkeit, daraus resultierenden hohen Staatsund Sozialausgaben bei gleichzeitig nicht mehr so stark wachsenden Steuereinnahmen. Das Ergebnis dieses Teufelskreises ist eine stark steigende Verschuldung der öffentlichen Haushalte, die wiederum über steigende Zinsausgaben die Haushaltsspielräume der Gebietskörperschaften weiter reduziert.
Meine Damen und Herren, vor dieser Problemlage gilt es, bei den Ursachen adäquat anzusetzen, um die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Deutschland zu verbessern. Hierbei haben Reformen auf dem Arbeitsmarkt zur Flexibilisierung des Arbeitsrechtes wie auch Reformen in den sozialen Sicherungssystemen eine hohe Priorität.
Da wir uns im Niedersächsischen Landtag befinden, sollten wir hier und heute zunächst vor der eigenen Tür kehren und überlegen, welchen Beitrag wir zur Konsolidierung der öffentlichen Haushalte einerseits und zur Ankurbelung des Wirt
schaftswachstums andererseits über eine Reform des Steuersystems leisten können und müssen. In Niedersachsen hat die neue Landesregierung gleich nach ihrer Regierungsübernahme ein beispielhaftes Haushaltskonsolidierungskonzept vorgelegt und dieses bisher auch in allen von ihr zu verantwortenden Haushalten umgesetzt.
Die Neuverschuldung des niedersächsischen Landeshaushaltes ist um jährlich 350 Millionen Euro verringert worden. Seit Übernahme der Regierung sind also über 1 Milliarde Euro eingespart worden. Ziel dieser beispielhaften Konsolidierung ist es, mit Ablauf dieser Legislaturperiode einen verfassungsgemäßen Haushalt vorzulegen. Dazu werden auch in den zukünftigen Haushalten weitere scharfe und unpopuläre Einsparmaßnahmen notwendig sein.
Meine Damen und Herren, ich habe dies so deutlich ausgeführt, weil das im völligen Widerspruch zu dem steht, was uns die rot-grüne Bundesregierung bislang vorgeführt hat. Sie hat das Ziel eines annährend ausgeglichenen Staatshaushaltes mehrfach verfehlt und die Maastricht-relevanten Finanzierungsdefizite auf eine Rekordhöhe getrieben. Diese Bundesregierung, meine Damen und Herren, hat eine völlig unzureichende Haushaltskonsolidierungspolitik betrieben, weshalb wir das Problem der überbordenden Staatsverschuldung nicht so weiterlaufen lassen dürfen und können. Wir haben, um es mit anderen Worten zu sagen, jahrelang über unsere Verhältnisse gelebt, ohne uns über die Folgen hinreichend Gedanken zu machen. Verteilungskonflikte zwischen den Interessengruppen wurden zulasten zukünftiger Generationen entschärft. Nach meiner Einschätzung sind wir an einem Punkt angelangt, von dem an dies nicht mehr so weiter gehen darf. Wir sollten, ja wir müssen verbindliche Regeln festlegen, wie die öffentlichen Haushalte mittelfristig konsolidiert werden können.
Der letzte Satz soll sein, dass unser Antrag in den Ausschüssen beraten wird, dass aber der Antrag
der Fraktion der SPD, der aus meiner Sicht überhaupt nicht zielführend ist, sicherlich abgelehnt wird. - Danke.
Ich frage die Landesregierung: Wie viel hat denn die Pressestelle der neuen Landesregierung unter Ministerpräsident Christian Wulff bislang für Imagekampagnen ausgegeben?
Herr Minister, ich frage die Landesregierung: Ist sie bereit, die Konzepte des Haushaltskonsolidierungskonzeptes, die die alte Landesregierung als „vertraulich“ gekennzeichnet hat, jetzt als „nicht vertraulich“ zu kennzeichnen?
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verehrter Herr Aller, in einem Punkt muss ich Ihnen Recht geben: Wir können uns kurz fassen. - Ich möchte jetzt noch einen drauf setzen. Wir müssten
heute eigentlich gar nicht hier stehen und über Ihren Antrag sprechen; denn Sie haben diesen Antrag gestellt, als der Staatsvertrag schon - sage ich einmal - in der Mündung war und uns jetzt auch vorliegt.
In der Sache: Mit dem uns vorliegenden Entwurf des Staatsvertrages zum Lotteriewesen in Deutschland werden die Rechtsrahmen und die praktische Durchführung von Lotterien in wesentlichen Fragen neu geregelt und festgeschrieben. Außerdem werden mit ihm länderübergreifende einheitliche Rahmenbedingungen geschaffen. Es ist, meine Damen und Herren, sicherlich unzweifelhaft die ordnungsrechtliche Aufgabe der Länder, den natürlichen Spieltrieb der Bevölkerung in geordnete und überwachte Bahnen zu lenken. Ein Ausweichen auf nicht erlaubte Glücksspiele soll präventiv verhindert werden. Auch der Vorrang des Staates beim Angebot von Glücksspielen wird mit diesem Staatsvertrag festgeschrieben. In Niedersachsen nimmt die ordnungspolitische Aufgabe der Sicherstellung eines ausreichenden Glücksspielangebots bekanntlich das Unternehmen TotoLotto Niedersachsen GmbH wahr.
Kernpunkt des uns vorliegenden Staatsvertrages sind seine abschließenden und in den Bundesländern einheitlich anzuwendenden Vorschriften über die Zulassung von Lotterien, die nicht von den Unternehmen des Deutschen Toto- und Lottoblocks angeboten werden. Darüber hinaus ist an die Stelle des unbestimmten Gesetzesbegriffes „hinreichendes öffentliches Interesse“ als Zulassungsvoraussetzung für neue Lotterien im neuen Gesetz eine Reihe näher bestimmter Anforderungen an die Zulassung und Durchführung von Lotterien getreten. Aus meiner Sicht und aus Sicht meiner Fraktion ist es unabdingbar, dass der Staat bei Angeboten des Glücksspiels den Vorrang hat, sodass damit auch weiterhin Einnahmen aus dem Lotteriewesen in seine Kasse fließen, dass die Regelungskompetenz im Einzelnen auch zukünftig bei den Ländern liegt und dass schließlich keine ordnungsrechtlichen Dämme brechen, die zu einer Öffnung des Lotteriemarktes führen und damit gewinnmaximierenden Unternehmungen den Zugang zum Lotteriemarkt verschaffen.
- Danke, Herr Heineking. - In dem mir vorliegenden Entwurf des Staatsvertrages sind alle diese Punkte ausreichend gewürdigt und berücksichtigt worden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, von daher stellt sich die Frage, warum Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD-Fraktion, diesen Entschließungsantrag überhaupt eingebracht haben. Schon zum Zeitpunkt der Antragstellung war bekannt, dass ein entsprechender Staatsvertrag auf Länderebene verhandelt wird. Scheinbar waren Ihnen die Themen ausgegangen, oder Sie wollten nur einmal vorauseilend gackern, bevor das Ei - der Staatsvertrag - gelegt worden ist.
- Ein bisschen Polemik wollte ich schon hereinbringen. - Wir von der CDU-Fraktion verlassen uns auf die gute und sorgfältige Arbeit der Staatskanzlei und werden den uns vorliegenden Gesetzentwurf mit Ihnen in den nächsten Wochen und Monaten in einem geordneten parlamentarischen Verfahren beraten und beschließen.
Deshalb ist es folgerichtig, dass wir der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen, Ihren Antrag abzulehnen, zustimmen werden. - Ich danke Ihnen.