Lothar Koch
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Herr Minister, Sie haben deutlich gemacht, dass die Situation der Gesamtschule Göttingen-Geismar eine ganz besondere ist. Dem wurde durch die KMK Rechnung getragen mit der Folge, dass wir jetzt im Rahmen von Zusatzstunden ein ganz besonderes Modell fahren, das Sie eben gut beschrieben haben. Ich frage Sie: Stimmen Sie mir darin zu, dass diese IGS ein Unikat ist? Rechtfertigt dieser Umstand die Vermutung, dass wir der besonderen Situation jener IGS unterhalb der Novellierung unseres Schulgesetzes mit einer Sonderregelung Rechnung tragen könnten?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Kollegin von den Grünen hat darauf hingewiesen, dass wir im Kultusausschuss über eine schwierige Situation zu entscheiden hatten. Die Petenten Heuermann aus Wilhelmshaven beklagen, dass ihre Tochter, die die 9. Klasse des Gymnasiums erfolgreich hinter sich gebracht hatte und dann an ein Fachgymnasium gewechselt ist, nur den Hauptschulabschluss zugestanden bekam. Das wirkt ungerecht und unlogisch.
Da stimme ich sowohl Frau Korter als auch den Kollegen von der SPD zu. Ich verweise jedoch darauf, dass nach einer Vereinbarung der Kultus
ministerkonferenz, die im vorigen Jahr zu Abschlüssen getroffen worden ist, im vorliegenden Fall nichts anderes möglich ist, als den Hauptschulabschluss anzuerkennen. Es ist dringend geboten, darauf hinzuwirken, dann, wenn der doppelte Abiturjahrgang durch ist, hier eine Änderung herbeizuführen.
Also: Von der inhaltlichen Begründung her verstehe ich die Empfehlung „Berücksichtung“, kann aber hierzu nur „Sach- und Rechtslage“, dass das also rechtmäßig ist, vorschlagen.
Danke schön.