Ralf Borngräber
Sitzungen
Letzte Beiträge
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Seefried! Lieber Herr Försterling! Ich will es ganz deutlich sagen: Ich halte die Petition 2701 eigentlich für nicht geeignet, sie als Aufhänger für eine Generaldebatte zur Inklusion zu missbrauchen.
Der Vollständigkeit halber muss ich Folgendes dazu sagen: Die Petition hängt inhaltlich eng zusammen mit einer Kleinen Anfrage des Kollegen Seefried vom 6. August 2015. Das teilt uns die Petentin in ihrer Eingabe übrigens auch mit.
Damit wird auch deutlich, Herr Seefried, dass es Ihnen nicht unbedingt um den Einzelfall geht. Hätten Sie nämlich die sehr ausführliche Stellungnahme des Ministeriums zu dieser Petition gelesen, hätten Sie möglicherweise in Teilen auf Ihren Redebeitrag verzichtet.
Ich möchte die Gelegenheit nutzen, mich bei der Ministerin und beim Ministerium für die sehr differenzierte Stellungnahme zu bedanken. Frau Heiligenstadt, bitte geben Sie diesen Dank gern in Ihr Haus weiter.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, um auch das klarzustellen: Natürlich sind die Inklusion und die Debatte um den richtigen Weg auch weiterhin notwendig. Das ist doch keine Frage. Ich darf auch feststellen: Das macht der Kultusausschuss eigentlich regelmäßig. Wir sind ja noch lange nicht am Ende einer insgesamt für alle zufriedenstellenden inklusiven Pädagogik in Niedersachsen.
Ich möchte an dieser Stelle gern noch einmal den einen oder anderen Passus aus der Stellungnahme des Ministeriums vortragen. Die Ganztagsschule Ritterhude ist die größte Grundschule vor Ort, und sie ist Schwerpunktschule für Inklusion in der dortigen Gemeinde. Dort werden 360 Schülerinnen und Schüler von 39 Lehrkräften und - man höre und staune - von 17 pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie von sechs Schulassistenzen und von zehn Lesepaten unterrichtet, unterstützt und begleitet.
Das Ministerium hat selbstverständlich sowohl die Schule als auch die Niedersächsische Landesschulbehörde um Stellungnahmen gebeten. Und aus diesen Stellungnahmen geht hervor, dass zahlreiche Gespräche auf der Ebene der Schule, der Schulleitung, der Lehrkräfte, der Förderschullehrkräfte, der Beratungslehrkräfte und auch auf der Ebene der Niedersächsischen Landesschulbehörde geführt wurden. Kernsatz, Herr Seefried: Die Schule hat die Gespräche in vorbildlicher Weise dokumentiert, inklusive der individuellen Lernentwicklung.
Also noch einmal: Für eine gedeihliche Zusammenarbeit im Sinne der Schülerinnen und Schüler im Laufe der Schulzeit und insbesondere bei der Beratung im Hinblick auf die Gewährung eines Nachteilsausgleichs oder durch Feststellung eines Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung ist ein auf Vertrauen basierender Zugang der Eltern zu den professionellen Sichtweisen der Schule auf das jeweilige Kind erforderlich.
Ich darf vielleicht ganz persönlich hinzufügen: Das gilt besonders auch für überaus engagierte Erziehungsberechtigte, und zwar dann auch in beide Richtungen.
Ich will auf zwei weitere Punkte hinweisen. Es bleibt festzustellen, dass die Unterrichtsgestaltung einer jeden Schule in der pädagogischen Verantwortung der jeweiligen Lehrkraft und in den verbindlichen Absprachen in den Gremien der Eigenverantwortlichen Schule liegt. Da sollten wir uns
wirklich nicht einmischen, meine Damen und Herren.
Meine sehr geehrten Damen und Herren der Oppositionsfraktionen, Ihr Änderungsantrag, die Petition der Landesregierung als Material zu überweisen, läuft deshalb aus unserer Sicht ins Leere. Auch vor dem Hintergrund der sechsseitigen Stellungnahme und einer darin enthaltenen ausführlichen Darstellung des Sachverhalts beantragen wir Sach- und Rechtslage. Das Ministerium hat sich bereits sehr ausführlich mit dieser Petition beschäftigt. Auch mit den Nachträgen zur Petition und den darin enthaltenen Hinweisen hat es sich ausführlich befasst.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nun will die FDP-Fraktion in Person von Dr. Hocker also einen wichtigen Eckpfeiler der Erneuerbaren, die Erzeugung von Strom aus Windkraft, beschneiden. So geht es jedenfalls aus der Überschrift des Antrags hervor, den Sie auf lediglich einer halben Seite formulieren.
- Herr Dr. Hocker, ich bitte um Aufmerksamkeit.
Sie schreiben und begründen außerordentlich kurz, dass und warum Sie den § 35 - und dann steht da: - Absatz 1 Nr. 7 des Baugesetzbuchs streichen wollen. Aber was steht dort eigentlich? Gelegentlich macht es ja Sinn, sich das einmal selbst durchzulesen. Ich zitiere die entsprechende Passage aus dem Baugesetzbuch:
„§ 35 Bauen im Außenbereich
Ja, verehrte Kolleginnen und Kollegen, nun bin ich doch etwas verwirrt.
Meine Damen und Herren von der FPD, lieber Herr Hocker, was wollen Sie denn nun wirklich? Peinlicher geht es eigentlich nicht! Wer hat Ihnen eigentlich diesen Antrag aufgeschrieben?
Wollen Sie die regenerative Windkraft beschränken oder das Atomwirtschaftsprivileg streichen? Was wollen Sie eigentlich wirklich? Oder war da vielleicht ein Freud’scher Formulierungslapsus der Vater des FDP-Gedankens? Wollen Sie vielleicht im Umkehrschluss zurück zur Atomkraft? - Alles unklar bei Ihnen, meine Damen und Herren von der FDP, alles unklar! Aber der geneigte Leser liest natürlich die Überschrift und denkt sich: Na ja, da ist denen ein heftiger Fehler unterlaufen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Ausbau der erneuerbaren Energien ist spätestens seit der energiepolitischen Doppelvolte der Kanzlerin - erst mal wieder rein in die Kernenergie und nach Fukushima wieder raus -, nach Jahrzehnten der energiepolitischen Spaltung unseres Republik endlich breiter gesellschaftlicher Konsens geworden. Ich füge hinzu: Das war gut so, meine Damen und Herren.
Das Ziel einer emissionslosen und kernspaltungsfreien Energiewirtschaft setzte und setzt nach wie vor einen massiven Umbau unserer Energieerzeugung, -verteilung und -speicherung voraus. Dazu gehört selbstverständlich weiterhin ein massierter Ausbau der Onshore- und Offshoreenergieerzeugung an geeigneten Standorten im gesamten Bundesgebiet; onshore, füge ich hinzu, besonders in einigen süd- und ostdeutschen Bundesländern. Auch für das Repowering veralteter Windkraftanalgen braucht es weiterhin die Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 - Herr Dr. Hocker. Vielleicht berichtigen Sie das - des Baugesetzbuchs.
Mit den verschiedenen Novellen des Baugesetzbuchs wurden mit dem § 35 Abs. 3 Satz 3 ein Planungsvorbehalt sowie im Jahre 2014 mit dem § 249 Abs. 3 BauGB - „Sonderregelungen zur Windenergie“ - eine Länderöffnungsklausel in das Baugesetzbuch aufgenommen. Der Hintergrund für diese Novelle war damals u. a. der Koalitionsvertrag in Berlin und die Petition 49690 des Deutschen Bundestags. Das dortige Petitionsverfahren wurde damals abgeschlossen, weil dem Anliegen der Petenten in Teilen entsprochen werden konnte. Der Ausschuss hatte 2014 festgestellt - ich zitiere auszugsweise -,
„dass bei der Umsetzung der Energiewende dem Ausbau der Windenergie an Land eine zentrale Bedeutung zukommt. Für das Erreichen der insoweit angestrebten Ausbauziele kann daher auf die Außenbereichsprivilegierung von Windenergieanlagen nicht verzichtet werden.“
In der Landtagsdrucksache 17/4089 können Sie nachlesen, liebe Kolleginnen und Kollegen aus der FDP-Fraktion, dass zahlreiche Landkreise und kreisfreie Städte in Niedersachsen regen Gebrauch von raumplanerischen Steuerungen für den Ausbau der Windenergie machen. Regelungen in Flächennutzungsplänen steuern seitdem genauso wie Regelungen in regionalen Raumordnungsprogrammen den Zubau und den Umbau der Energieerzeugung aus Windkraft auch in Niedersachsen. Und auch das ist gut so, meine Damen und Herren!
Ich stelle abschließend fest:
Erstens. Ihr Antrag ist mit heißer Nadel gestrickt und fehlerhaft.
Zweitens. Der Antragsteller muss seinen energiepolitischen Kompass dringend kalibrieren.
Drittens. Der Antrag richtet sich gegen den Wirtschaftsstandort Deutschland und besonders gegen niedersächsische Interessen.
Viertens. Der Antrag richtet sich gegen die Interessen des heimischen Handwerks und der Industrie.
Fünftens. Der Antrag unterläuft die Klimaschutzstrategien des Landes und des Bundes.
Sechstens. Der Antrag der FDP-Fraktion, über eine Bundesratsinitiative die Windkraftprivilegierung zu streichen, ist mithin überflüssig.
Herzlichen Dank.
Ganz herzlichen Dank, Herr Dr. Hocker. - Würden Sie freundlicherweise zur Kenntnis nehmen, dass ich zwei Berufe habe? - Den zweiten lesen Sie bitte selber im Handbuch nach.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Seefried, Herr Försterling, wir wären heute schon erheblich weiter, wenn Sie in den Jahren 2003 bis 2013 die Schulsozialarbeit als Landesaufgabe anerkannt hätten.
Meine Damen und Herren, die Petenten der Petitionen 2896 und 2946 fordern die Einbeziehung weiterer Schulen in den Ausbau der sozialen Arbeit in schulischer Verantwortung, sie fordern also Planstellen für Schulsozialarbeit. Das ist nachvollziehbar, und das ist auch pädagogisch wünschenswert.
Das Kultusministerium arbeitet mit Hochdruck an der weiteren Ausstattung aller niedersächsischen Ganztagsschulen mit unbefristet eingestellten Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeitern.
Aber - jetzt wird es interessant -: Was in der schwarz-gelben Regierungszeit in den Jahren 2003 bis 2013 unterbelichtet blieb oder gar nicht gemacht wurde, kann doch, liebe Kolleginnen und Kollegen, diese rot-grüne Landesregierung nicht quasi über Nacht reparieren.
Damit auch die Öffentlichkeit noch einmal deutlich informiert wird, zitiere ich gerne aus einem Schreiben vom 2. Oktober 2009. In diesem Schreiben, das die damalige Kultusministerin HeisterNeumann ihrer damaligen Kollegin, Sozialministerin Mechthild Ross-Luttmann, zukommen ließ, heißt es:
„Sehr geehrte Frau Kollegin, liebe Mechthild,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 11.08.2009 bezüglich des vom Bürgermeis
ter der Stadt Rotenburg (Wümme), Herrn Detlef Eichinger, weitergeleiteten Anliegens des Schulleiters der Realschule Rotenburg auf Zuweisung einer halben Stelle für Schulsozialarbeit
Ich habe den dem Antrag der Schule zugrunde liegenden Sachverhalt im Hause prüfen lassen.“
Er hat sicherlich noch Redezeit.
Das kann er dann später tun.
Weiter:
„Schulsozialarbeit ist ein professionelles sozialpädagogisches Angebot, das durch verbindlich vereinbarte und gleichberechtigte Kooperation von Jugendhilfe und Schule als eigenständige Institution dauerhaft im Schulalltag verankert ist.“
- Viel Lyrik. -
„Sie verbindet verschiedene Leistungen der Jugendhilfe miteinander und ist mit diesem Angebot im Alltag von Kindern und Jugendlichen ständig präsent und ohne Umstände erreichbar. Insofern ist Schulsozialarbeit als ein primäres Aufgabengebiet der Jugendhilfe eine kommunale und keine (unmittelbare) Landesaufgabe.“
- Ja.
- Und so weiter. -
„Eine gesetzliche Verpflichtung zur Einstellung von Sozialpädagoginnen und -pädagogen durch das Land Niedersachsen besteht mithin nicht und widerspricht o. a. Kostenlastverteilung nach dem Schulgesetz.“
Liebe Kolleginnen und Kollegen, damit das klar wird: CDU und FDP haben in ihrer Regierungszeit Schulsozialarbeit in erster Linie als eine Aufgabe der kommunalen Jugendhilfe angesehen.
Ich freue mich allerdings sehr darüber, liebe Kollegin Pieper, dass CDU und FDP ihre Sichtweise zwischenzeitlich anscheinend geändert haben.
Es hätte jedoch - das muss man an dieser Stelle auch einmal sagen, lieber Herr Försterling, lieber Herr Kollege Seefried - Schneid gehabt, wenn Sie sich hier heute hingestellt hätten, um zu sagen: Es tut uns leid. Wir haben uns damals völlig falsch verhalten, es völlig falsch gesehen. Wir anerkennen die Notwendigkeit der Schulsozialarbeit als Landesaufgabe.
Sie hätten sagen können: Liebe rot-grüne Landesregierung, lieber Herr Ministerpräsident Stephan Weil, Sie setzen sich in der Tat schrittweise und haushalterisch verantwortlich für die Schulsozialarbeit ein. Das freut uns sehr, und wir danken Ihnen dafür.
Ich darf aber abschließend feststellen: Eine solche Erklärung hätte Schneid, kriegen Sie aber leider nicht hin.
Wir beantragen also für diese beiden Petitionen, die Einsender über die Sach- und Rechtslage zu unterrichten.
Zu der Petition des Philologenverbandes mit den 6 500 Unterstützern zur Einhaltung der 40-Stunden-Woche: Es ist doch selbstverständlich, Herr Kollege Försterling, dass die GEW-Studie in den Diskurs einbezogen wird, der momentan im Ministerium stattfindet. Das hat die Ministerin im Übrigen mehrfach festgestellt.
Die Leuphana Universität Lüneburg hat im Auftrag des Kultusministeriums vor den letzten Sommerferien die Onlinebefragung „Mehr Zeit für gute Schule“ durchgeführt. Das wissen Sie. Ein erster Bericht liegt vor. Ziel der Befragung war, Erkenntnisse darüber zu gewinnen, welche Tätigkeiten im Arbeitsalltag als besonders herausfordernd und belastend empfunden werden.
Die Ergebnisse der Onlinebefragung werden seitdem in einem Expertengremium zur Arbeitszeitanalyse, das im Herbst 2016 durch Frau Heiligenstadt eingesetzt wurde, im Detail betrachtet und weiter analysiert,
und - das ist jetzt wirklich wichtig; das sollten Sie endlich zur Kenntnis nehmen - dem Expertengremium gehören auch die Kolleginnen und Kollegen des Philologenverbandes an.
Man höre und staune! Die können ihre Sichtweise und ihre Vorschläge direkt einbringen. Welcher Petent kann das denn? Welcher? Nennen Sie mir den mal!
Meine Damen und Herren, es wird Sie nicht erstaunen, dass wir auch für diese Petition beantragen, die Einsenderin über die Sach- und Rechtslage zu unterrichten - und sie der Landesregierung als Material zu überweisen; wir stellen sie dem Kultusministerium gerne zur Verfügung.
Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.