Werner Jostmeier

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Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Danner, es stellt sich tatsächlich die Frage: Wie sollen wir es bezeichnen? „Ende gut, alles gut“ - bei dem, was wir diskutiert haben? Ich gebe zu, bei der Antwort auf diese Frage sind auch in meiner Brust zwei Seelen.
Ja, wir haben lange und intensiv und hart verhandelt, über ein Jahr. Ja, wir waren in Sprache und Form und im Umgang miteinander sachlich und fair. Ja, wir haben ein Ergebnis. Aber wir haben zu den Punkten, die Sie gerade vorgetragen haben, noch bis vor sieben Wochen sehr hart verhandelt und hatten da völlig konträre Meinungen.
Dennoch, meine Damen und Herren: Es bleiben Fragen. Nicht alle Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen sind zufrieden, selbst SPDregierte Städte nicht, siehe die Stadt Bonn.
Auch die CDU kann nicht sagen: In jedem Fall ist die beste und die sachlich gebotene Lösung erreicht worden.
Bei der Begründung, Frau Danner, bin ich jetzt ein bisschen hartnäckig. Das, was Sie heute hier und in der Presseerklärung in der vergangenen Woche - tut mir Leid! - an Begründungen vorgetragen haben, entspricht dem, wovon wir, die CDU, Sie mit unserem Änderungsantrag in wochenlangen Verhandlungen, in Gesprächen versucht haben zu überzeugen. Das haben Sie bis vor sieben Wochen noch ganz massiv bekämpft.
Die SPD hat sich erst bewegt auf Druck seitens der Städte und Gemeinden im Land NordrheinWestfalen und nachdem wir gesagt hatten: „Wir machen das nicht mit, wir tragen diesen Gesetzentwurf nicht mit“, und nachdem wir eine Expertenanhörung durchgesetzt hatten.
Bei dieser Expertenanhörung hat sich dann ergeben: Es ist die Frage, ob das, was die SPD durchsetzen wollte, rechtmäßig war, rechtmäßig im Sinne von § 13 Abs. 2 des Wahlgesetzes: Bevölkerungszahl, Wahlkreisgröße, räumlicher Zusammenhang, kommunale Gebietsgrenzen usw.
Es stellte sich sehr schnell heraus, meine Damen und Herren, Frau Danner - den Verdacht hatten nicht nur wir -, dass die SPD versucht hat, mit der parteipolitischen Schere Wahlkreise zu schneiden, wo man den Verdacht haben musste, dass es sehr an der Grenze der Willkürlichkeit war.
Die Neueinteilung der Wahlkreise war notwendig; es wird ab der nächsten Landtagswahl 23 Wahlkreise weniger geben. Im Mai 2000 war die durchschnittliche Wahlkreisgröße 119.240. Im Mai 2005 wird die durchschnittliche Wahlkreisgröße bei ca. 140.650 liegen.
- Einwohner ist richtig. Danke, Frau Danner. - Wir haben zum Schluss in 18 Fällen einen Dissens gehabt, den Frau Danner in Teilen dargestellt hat. Da haben wir gesagt: Wir machen, wenn das nicht geregelt wird, nicht mit.
Jetzt will ich nicht die ganzen Wahlkreise, über die wir uns gestritten haben, wiederholen. Wir haben erreicht, dass bei den jeweils zwei Wahlkreisen
der Stadt Aachen und des Kreises Aachen die Überschneidung von drei kommunalen Gebietsgrenzen verhindert wurde.
Wir haben bei Köln I, Köln V und Köln VI verhindert, dass der historische Stadtteil Porz zerschnitten wurde und ein völlig neues Konstrukt mit einem Rhein überschreitenden Wahlkreis gebildet wurde.
Wir haben uns in Sachen Minden verständigt: Die von Ihnen geplante Teilung der Stadt Minden ist zurückgenommen worden.
Und wir haben uns bei Gütersloh I und II durch Zuordnung der Städte Harsewinkel und Herzebrock-Clarholz für gleich große Wahlkreise entschieden und das durchsetzen können.
Wir haben bei den beiden Hochsauerlandwahlkreisen 124 und 125 erreicht, dass ein Städtetausch vorgenommen werden konnte, der den Beteiligten wegen der wirtschaftlichen Zuordnung der ländlichen Regionen zu den Städten entspricht. Frau Danner, dafür sage ich ausdrücklich Dank.
Nicht verständigt haben wir uns in Sachen Rüthen. Ich verstehe die SPD nicht. Ich verstehe nicht, dass Sie bei einem derart eindeutigen Fall - die Stadt Rüthen gehörte seit Generationen zum ehemaligen Kreis Lippstadt und gehört seit der kommunalen Gebietsreform seit 1975 zum Kreis Soest -, diese Stadt aus dem Kreis Soest herauslösen und sie dem "schwarzen" Hochsauerlandkreis zuordnen und somit den Kreis Soest dieser Stadt berauben.
Fast das Gleiche gilt für die Stadt Solingen. Kollege Westkämper hat in der Expertenanhörung darauf hingewiesen, die kreisfreie Stadt Solingen, 164.000 Einwohner, hätte als Wahlkreis hervorragend gepasst, aber man reißt einen ganzen Stadtteil heraus und schlägt sie dem Wahlkreis Wuppertal zu.
Dann haben wir noch Düsseldorf und Bonn. Für Bonn haben wir uns auch nicht verständigt. Dort ist es sogar so, dass die SPD-regierte Stadt Bonn einen Vorschlag gemacht hat, wie man Bonn hätte schneiden können. Die SPD-Landtagsfraktion ist dem nicht gefolgt.
Wir haben uns in 14 von 18 Fällen, bei denen wir uns gestritten haben, verständigt und uns im Sinne der CDU und - ich darf hinzufügen - im Sinne des ehemaligen Entwurfs des Innenministers durchsetzen können.
Meine Damen und Herren, es ist ein großer Erfolg - Herr Präsident, das füge ich zum Schluss noch hinzu -, dass wir es geschafft haben, gleiche Wahlkreisgrößen mit der Grenze von 20 % zu haben.
Herbert Reul hat in der Hauptausschusssitzung darauf hingewiesen, dass es bestimmte Sachthemen gibt, …
… bei denen man gemeinsam zustimmen sollte. Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, die CDU stimmt bis auf die genannten Kollegen aus den Städten, die aus begründeten Erwägungen nicht zustimmen können, dem Wahlkreisgesetz insgesamt zu. - Ich bedanke mich für Ihr Verständnis, Herr Präsident, ich bedanke mich fürs Zuhören, meine Damen und Herren.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir wissen es alle: Die Kommunen an Rhein und Ruhr befinden sich seit Jahren in einer finanziell Besorgnis erregenden Lage.
- Dank Rot-Grün, Frau Löhrmann, wenn Sie die Antwort sofort haben wollen.
Trotzdem sehen sie sich ständig wachsenden finanziellen Lasten gegenüber, und in zunehmendem Maße sind ihre finanziellen Möglichkeiten nicht nur erschöpft, sondern sie übersteigen sie inzwischen bei weitem.
Folge ist, dass das Tagesgeschäft, die täglichen Dienstleistungen für Bürgerinnen und Bürger nur noch mit tiefroten Zahlen für die Gemeinden wahrgenommen werden können.
Folge ist ferner - und das ist der Knackpunkt dabei -: Die Verfassungsprinzipien kommunale Selbstverwaltung und Finanzhoheit der Gemeinden werden nicht nur ausgehöhlt, sondern stehen für die meisten der 396 Städte und Gemeinden im Land Nordrhein nur noch auf dem Papier.
Gerade - das ist die Antwort auf Ihren Zwischenruf, Frau Löhrmann - in den letzten Jahren hat Rot-Grün ständig und verstärkt dazu beigetragen, kostenintensive Aufgaben auf die Städte und Gemeinden ohne finanziellen Ausgleich zu übertragen.
Ich nenne ein paar Beispiele: Der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz, die Neuregelung des Unterhaltsvorschussgesetzes bedeutet eine Mehrbelastung für die Gemeinden von 30 Millionen €, die Neuregelung der Schülerfahrtkosten eine Mehrbelastung von 12 Millionen €, das Flüchtlingsaufnahmegesetz eine Mehrbelastung von 400 Millionen €, das Asylbewerberleistungsgesetz eine Mehrbelastung von mindestens 250 Millionen €, die Neufinanzierung der Wasser- und Bodenverbände eine Mehrbelastung von mindestens 20 Millionen €, die BSE
Folgekostenregelung und die Krankenhauspauschale - neu geregelt im Haushaltsbegleitgesetz 2002 - mindestens eine Mehrbelastung von 82 Millionen €.
Liebe Frau Löhrmann, das waren nur ein paar Beispiele.
Gerne, Frau Löhrmann.
Liebe Frau Löhrmann, Sie wissen, dass die Gemeindefinanzreform und die Diskussion darüber ein Thema für sich sind. Darüber können wir uns gerne unterhalten.
Meine Damen und Herren, all diese Dinge haben dazu geführt, dass sich Anfang August dieses Jahres bereits 176 der 427 Städte, Kreise und Gemeinden in einem Haushaltssicherungskonzept befanden. Also, die kommunale Selbstverwaltung befindet sich in der schwersten Existenzkrise seit Bestehen der Bundesrepublik.
Nach Auffassung der CDU - das haben wir schon vor mehreren Jahren vorgeschlagen - muss daher Art. 78 Abs. 3 der Landesverfassung um das so genannte strikte Konnexitätsprinzip ergänzt werden. Statt vom strikten Konnexitätsprinzip zu reden, schlagen wir vor, einen Begriff in die Debatte einzuführen, der bei der Expertenanhörung von den Städten und Gemeinden selbst vorgeschlagen worden ist: "Kommunenschutzgesetz". Dieser Begriff trifft den Sachverhalt wesentlich besser. Die Bürgerinnen und Bürger wissen dann auch, was man meint. Denn die geltende Vorschrift gibt den Gemeinden eben keinen durchsetzbaren Rechtsanspruch auf vollen Kostenausgleich.
Deshalb hat die CDU-Fraktion im Februar 2002 einen Gesetzentwurf zur Änderung der Landes
verfassung hier in diesem hohen Hause, wie Herr Groth schon anmerkte - eingebracht.
Wir schlagen vor: Neue Pflichten für die Städten und Gemeinden im Land darf es nur noch dann geben, wenn gleichzeitig ein vollständiger Kostenausgleich der finanziellen Mehrbelastung zwingend im gleichen Gesetz vorgeschrieben wird.
Sie haben Recht, Frau Danner: Bei dem Gesetz über Volksbegehren und Volksentscheid haben wir das gemacht. Ich darf bescheidenerweise hinzufügen: Es geschah auf Vorschlag der CDU.
Wir verfolgen damit im Wesentlichen vier Ziele – erstens: Selbstdisziplinierung des Landes bei neuen Tätigkeiten, zweitens - dieser Punkt ist ganz wesentlich -: Zusammenführung von Aufgaben- und Kostenverantwortung, drittens: Vermeidung weiterer finanzieller Schlechterstellung der Gemeinden, und viertens: Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung.
Wir haben im Vorfeld der Diskussion im Hauptausschuss und in den Arbeitskreisen stets betont, dass wir nicht bereit sind, irgendwelche unverbindlichen Formulierungen zu akzeptieren, die keine strikte Konnexität regeln. Eine Aufweichung des Grundsatzes zulasten der Kommunen - Frau Danner, Herr Groth, auf Sie komme ich nachher noch zu sprechen - machen wir nicht mit. Insofern, Herr Groth, kann Ihr Gesetzentwurf in seinem Wortlaut unsere Bedenken nicht ausräumen.
Der Text, den Sie vorschlagen, bleibt weit hinter dem zurück, was Sie im Hauptausschuss versprochen haben. Herr Vorsitzender Moron - heute ist er nicht anwesend - sagte beim vorletzten Mal: Natürlich, wenn wir strikte Konnexität sagen, meinen wir das auch. -Ihr Gesetzentwurf bleibt hinter diesen Versprechungen zurück.
- Doch, Frau Danner. Ich will es an zwei Beispielen begründen. Dem Text nach schränkt die SPD die strikte Konnexität an zwei Stellen ein.
Erstens. Die Übertragung neuer Tätigkeiten müsse - so Ihr Wortlaut - zu einer wesentlichen Belastung der Gemeinden führen. Dann haben wir sofort wieder die Diskussion um die Definition: Was ist wesentlich, und was ist nicht wesentlich? - Das heißt, die Gemeinden haben keine sichere Rechtsgrundlage, auf die sie vertrauen können.
Das Zweite: Sie sagen, die Gemeindeverbände müssten in ihrer Gesamtheit betroffen sein. Das ist noch viel schlimmer. Das ist von der reinen Rechtslehre her keine strikte Konnexität, weil Sie ein Finanzausgleichssystem für die Gemeinden festlegen, bei dem die Kommunen, von denen Sie meinen, sie hätten noch finanziellen Spielraum, trotz der Überweisung zusätzlicher Aufgaben eben kein Geld bekommen. Frau Danner, das ist keine strikte Konnexität.
Herr Groth, Sie haben den Gesetzentwurf vorhin in so blumigen Worten dargestellt. Ihr Gesetzentwurf bleibt aber weit hinter dem zurück, was die Städte und Gemeinden erwartet haben.
Meine Damen und Herren, wir begrüßen - Frau Danner, das kann ich auch sagen - ganz ausdrücklich, dass Sie vorschlagen, dass ein Konsultationsverfahren stattfinden soll. Wir haben im Hauptausschuss stets gesagt: Über Formulierungen können wir reden, ob wir nun die Formulierung nehmen, die wir im Februar 2001 vorgeschlagen haben, oder ob wir die Formulierung von Prof. Kirchhoff aus der Expertenanhörung nehmen. Darüber können wir reden. Aber eine "Weichspülerei" dessen, was wir immer gefordert haben, machen wir nicht mit. Das wird auch der Kollege Britz nachher noch im Einzelnen deutlich machen.
In diesen beiden Punkten bleibt Ihr Gesetzentwurf ganz wesentlich hinter dem, was Sie versprochen haben, zurück. - Ich bedanke mich, meine Damen und Herren.