Robert Orth
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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Thema Korruptionsbekämpfung ist anscheinend nicht so emotional besetzt wie das vorige Thema. Der Saal leert sich nämlich, obwohl Korruptionsbekämpfung uns eigentlich alle angeht.
In den Fraktionen reden wir immer davon, dass wir tatsächlich gegen die Korruption vorgehen wollen. Fragt man sich aber, was konkret getan
wird, dann stellt man aus unserer Sicht fest, dass einiges doch sehr im Argen liegt. Zum einen gibt es den CDU-Gesetzentwurf zur Korruptionsbekämpfung. Auch aus dem Umweltministerium gibt es entsprechende Initiativen. Herr Minister Behrens hat die Task-Force ins Leben gerufen. Wir denken aber, dass bei allen diesen Punkten einiges missachtet wurde, was zu den fundamentalen Grundsätzen eines Rechtsstaats gehört.
Daher schlagen wir Ihnen heute vor, sich gemeinsam mit uns dafür einzusetzen, dass die Landesregierung eine Bundesratsinitiative für ein bundeseinheitliches Antikorruptionsregister startet.
Wir glauben, dass eine Antikorruptionsstelle im Umweltministerium wesentlich zu kurz greift.
Wenn wir hier denn schon darüber reden, was wir im Land selbst machen können, dann fordern wir, die entsprechenden Personen bei den Gemeindeprüfungsanstalten einzusetzen. Unseres Erachtens wäre es richtig, die Korruptionsbekämpfung dort anzusiedeln, wo ohnehin geprüft wird, was die Gemeinden richtig oder falsch machen. Wir können uns auch vorstellen, dass der Gemeindeprüfungsanstalt eine beratende Abteilung angegliedert wird, um bei den Kommunen schon im Vorfeld einiges zu verhindern.
Wir sind froh, dass die Landesregierung die Arbeit der Task-Force nicht fortsetzt. Wir teilen die Auffassung des Städte- und Gemeindebundes, dass die Task-Force rechtsstaatlich bedenklich hantiert hat. Hier wurde zur Denunziation aufgefordert. Hier wurde auch Material mitgenommen, das man nach Verfahrensordnungen - beispielsweise unter Zugrundelegung der StPO - nie und nimmer hätte mitnehmen können. Hier wurde also ein Umweg gewählt, über den dann hinterher die Ermittlungsverfahren eingeleitet wurden. Das war nach unserer Meinung der falsche Weg. Wir sind sehr froh, dass das anscheinend auch im Innenministerium erkannt wurde.
Man kann in der Praxis sicherlich das im Gesetzentwurf der CDU vorgeschlagene Rotationsprinzip anwenden. Dagegen haben wir gar nichts. Wir sind ebenfalls der Meinung, dass wir das Vieraugenprinzip brauchen. Der CDU-Entwurf ist aber doch sehr bürokratisch. Beispielsweise sind dort Aufträge von 50.000 € eingestellt. Hier wird unseres Erachtens teilweise auch sehr "klein-klein" gedacht.
Wir möchten verhindern, dass die einzelnen Bundesländer jeweils einen individuellen Weg gehen. Vielleicht darf ich Herrn Clement zitieren, der in der letzten Sitzung des Untersuchungsausschusses gesagt hat: Es gibt teilweise doch viel kleines
Karo. - Wir denken, dass vor allen Dingen hier bei der Korruptionsbekämpfung kleines Karo begangen wird.
16 Bundesländer und 16 Antikorruptionsgesetze - das bedeutet 16 unterschiedliche Voraussetzungen, um in den einzelnen Registern aufgeführt zu werden. Es wird Bundesländer geben, die nur Verurteilte dort aufnehmen. Andere Bundesländer werden festlegen: Hier kommen nur einzelne Betriebsstätten hinein. Es wird auch Bundesländer geben, die sagen: ab einem bestimmten Auftragswert; jeder Auftragswert variiert aber.
Man muss berücksichtigen, wie stigmatisierend die Aufnahme in ein solches Register ist. Wir sollten das Ganze auch unter diesem Aspekt verantwortungsbewusst aus der Sicht der Wirtschaft betrachten und daher zu einer einheitlichen Linie in ganz Deutschland kommen.
Ich füge an, dass wir nach unserer Auffassung auf Sicht ein europaweites Register brauchen; denn die Wirtschaftsbeziehungen machen weder vor den Grenzen unserer Bundesländer noch vor den Grenzen der einzelnen Mitgliedsstaaten der EU halt.
Wir wünschen uns, dass wir uns hier darauf verständigen können, das Ganze deutschlandweit einheitlich zu gestalten. Wenn wir es einheitlich gestalten, ist uns sehr wichtig, dass die rechtsstaatlichen Grundsätze wirklich beachtet werden. Es hat uns heute Vormittag, als Edgar Moron zum Ermittlungsverfahren Erwin einiges gesagt hat, schon sehr gegraust. So wird mit der Vorverurteilung Politik gemacht.
Genau das Gleiche wird häufig bei dem Vorwurf des Korruptionsverdachts leider auch gemacht. Hier werden zukünftig, wenn man den einen oder anderen Vorschlag umsetzen würde, der hier im Raum diskutiert wird, Unternehmen stigmatisiert, bevor sie denn überhaupt bewiesenermaßen etwas getan haben. Das widerspricht ausdrücklich liberalen Grundsätzen. Wir wollen, dass nur Verurteilte in den Listen aufgeführt werden.
Wir möchten auch - da sind wir uns einig mit der Datenschützerin - vernünftige Löschungsfristen in diesem Register haben und sicherstellen, dass wir nicht ein Bürokratiemonster schaffen. Von daher würde ich mich sehr freuen, wenn sich die anderen Faktionen unserem Antrag anschließen könnten. Korruptionsbekämpfung darf nicht zum Alibi verkommen. Wir wollen ein effektives Mittel haben, das aber auch den Grundsätzen unseres Staates Genüge tut. - Herzlichen Dank.
Herr Kollege, ich erlaube mir, die Frage zu stellen, die ich vorher schon stellen wollte, weil Sie gleich argumentieren: Was machen Sie mit dem Unternehmer, der 200 Mitarbeiter hat, unter Verdacht kam und dann in die Korruptionsliste eingetragen wurde? Der Verdacht erhärtet sich nicht. Er wird eben nicht verurteilt. Aber er hat in der Zwischenzeit seine wesentlichen Aufträge verloren und geht zum Insolvenz
gericht. Was sagen Sie einem solchen Unternehmer, wenn Sie hier vertreten, dass das rechtlichstaatlich sauber sei?
Als letzter Redner muss ich mir überlegen, ob ich über den Antrag reden soll oder über das, was uns Herr Biesenbach heute verkündet hat. Beides passt nicht ganz zueinander. Ich muss mal sehen, worauf ich gleich eingehen werde.
Frau Haußmann, Sie haben eben gelobt, dass Sie den Minister aufgefordert haben, ein Konzept zur Privatisierung vorzulegen. Ich denke, dass die Erwartung des Parlaments an die Regierung so aussehen müsste, dass die Regierung von selber sinnvolle Dinge vorlegt und dass wir das nicht erst einfordern und anmahnen müssen. Insofern ist es nicht unbedingt lobenswert, dass wir diesen Antrag verabschieden mussten.
Wenn Sie sagen, dass diejenigen, die Geldstrafen absitzen, nicht in JVAs gehören, dann möchte ich Sie schlicht und ergreifend an eines erinnern: Geldstrafe ist "statt Haft" ausgesprochen. Es gibt auch einen Umrechnungsfaktor. Dieser Umrechnungsfaktor ist nicht zufällig gewählt, sondern besagt, dass derjenige, der eine Geldstrafe nicht er
bringt, die entsprechende Zeit auch abzusitzen hat.
Wenn wir Geldstrafe zur beliebigen Folge machen, weil es frei steht, ob man nun zahlt oder nicht, dann verliert die Geldstrafe ihre androhende Funktion. Dem kann ich mich niemals anschließen.
Zur CDU möchte ich eines sagen: Wir werden morgen Herrn Arentz erleben, der sich bei den Reformen windet. Herr Biesenbach, mich wundert es schon, wie reformunwillig Sie im Justizbereich sind.
Privatisierung ist kein Teufelszeug. Wenn Sie versuchen, uns Ihren Antrag quasi als Privatisierungsantrag unterzujubeln, dann überfordern Sie nicht nur sich selbst, sondern auch uns. Ich denke, es ist ganz klar: Sie wollen keine Kehrtwende vornehmen. Sonst müssten Sie nachher eine Presseerklärung herausgeben: CDU bricht mit der Politik der letzten zwölf Monate. - Sie wollen nur eines: Sie wollen uns erklären, dass eine Anstalt, wenn sie selber mit dem Geld haushalten kann, halt das Geld für bezahlte Überstunden bei den Angestellten oder Ähnliches verwenden könne. Das wollen Sie in Wirklichkeit.
Wir haben Psychologen, wir haben Ärzte, wir haben auch viele Handwerker in den Anstalten. Wir werden in Zukunft immer mehr Private auch hinter Monitoren sitzen haben. Ich habe keine Angst davor, dass jemand, der hinter einem Monitor sitzt, einer privaten Firma angehört. Ich habe nicht verstanden, was in den Anstalten dagegen spricht, wenn jemand in einem abgeschotteten Raum sitzt und guckt, wo Leute durch die Gänge laufen. Wer hinter einem Monitor sitzt und schaut, hat nicht die Faust des Strafgefangenen zu befürchten.
Wir sind leider in der Reformdebatte viel zu weit hinten dran. Wir haben in Frankreich seit 1987, in England seit 1992, in Australien seit 1990 und in den USA sogar schon seit 1983 privat betriebene oder auch privat gebaute sowie teilweise auch privat gebaute und privat betriebene Anstalten. Wir haben dadurch z. B. in Frankreich die Baukosten um 25 % gesenkt. Wir haben dort die Betriebskosten um 11 bis 17 % gesenkt. Um eines auch klar zu sagen: England und Frankreich unterscheiden klar zwischen dem Hoheitsbereich und dem Einsatz Privater, sodass niemand behaupten kann, dass wir die Grenze, die wir auch in Deutschland ziehen wollen, nicht beachten würden.
Ich denke, die CDU betreibt mit diesem Antrag Klientelpolitik zugunsten einiger Verbände. Sie verlassen damit den Gesamtkonsens. Wir sollten uns deshalb nicht dazu verleiten lassen, Ihnen zu folgen. Wir wollen, dass Strafvollzug qualitätsvoll erfolgt. Dabei können Private eingesetzt werden. Es kann sogar sein, dass die Qualität durch den Einsatz Privater im Vergleich zur Vergangenheit steigt. Von daher werden wir Ihrem Antrag sicher nicht unsere Zustimmung geben können.
Ich freue mich ansonsten auch auf die Debatte im Ausschuss. - Herzlichen Dank.