Birgit Fischer
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Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Hausarztmodell ist unverkennbar mit der Gesundheitsreform, dem GKV-Modernisierungsgesetz, verbunden. Natürlich hat jeder hier im Haus die Interpretationsfreiheit über Positionen der anderen. Aber dann ist man natürlich sehr froh, wenn man selbst das Wort ergreifen und klarstellen kann, welche Position die Koalitionsfraktionen in den Verhandlungen tatsächlich vertreten haben und welche Position sie heute einnehmen.
Ich muss schon meiner Verwunderung darüber Ausdruck verleihen, dass sich eigenartigerweise manches, was die FDP und die CDU in den Verhandlungen vertreten haben, in ihren heutigen Wortmeldungen nicht wieder findet.
Ich bin weit davon entfernt, eine rückwärts gewandte Diskussion zu führen. Es ist aber schon ein wirklich gewagter Schritt, jetzt im Nachhinein Dinge zu verdrehen und dies auch noch als Beleg für eine falsche Interpretation der Position von SPD und Grünen zu nutzen.
Sehr geehrte Damen und Herren, damit komme ich zur Sache. Welche Grundüberzeugung haben die SPD und Koalitionsfraktionen bei den gesamten Verhandlungen vertreten? Wir hatten vorrangig ein Ziel. Wir wollten nämlich eine gezieltere Behandlung der Patientinnen und Patienten erreichen; denn nur das führt zu einem größeren Erfolg.
Bei allen Diskussionen um die Finanzierung des Gesundheitswesens liegt der eigentliche Schlüssel zum Erfolg in der gezielteren Behandlung. Wenn ein Patient oder eine Patientin gezielt behandelt wird, ist das nämlich für den Patienten oder die Patientin erfolgreich, weil Heilungsprozesse eher stattfinden und Verschlechterungen der Krankheit leichter verhindert bzw. hinausgeschoben werden.
Das Ganze ist schlicht und ergreifend erstens ein gesundheitlicher Erfolg für die Patienten, zweitens ein Erfolg für den Arzt und die Ärztin, eine gute Behandlung der Patienten und Patientinnen sicherzustellen, und drittens ein wirtschaftlicher Erfolg, weil die im Gesundheitswesen vorhandenen Mittel zielgerichtet eingesetzt und beispielsweise Doppeluntersuchungen sowie das Hin- und Herpendeln von einem Arzt zum anderen vermieden werden.
All dies führt also zum Erfolg. Darum war es unser Kernanliegen, mit der Gesundheitsreform eine Optimierung der Versorgungsstrukturen zu erreichen. Wir wissen doch genau, dass gesetzliche Blockaden eine integrierte Versorgung bisher weitgehend verhindert haben. Auch berufsrechtliche Fragen standen immer einer integrierten Versorgung entgegen.
Unser Kernanliegen bei der Gesundheitsreform war es, eine bessere Organisation der gesundheitlichen Leistungen zu erreichen. "Besser" bedeutet: erstens durch ein GKV-Modernisierungsgesetz eine größere Patientenorientierung zu erreichen, zweitens mehr Transparenz und eine Qualitätssicherung in unser Gesundheitswesen zu bringen und drittens integrierte Versorgungsstrukturen mit einer Stärkung der interdisziplinären Zusammenarbeit zu schaffen. Dazu gehört auch ein Hausarztmodell mit dem Hausarzt als Lotsen. Ferner gehören dazu eine bessere Organisation, eine bessere Beratung und eine ganzheitliche Versorgung durch Hausärzte und Hausärztinnen.
Über eines müssen wir uns im Klaren sein: Bei einer erstklassigen Medizin, wie wir sie in Deutschland haben, sind ein weiterer Fortschritt und ein weiterer Zugewinn nur mit integrierten Lösungsansätzen, d. h. durch eine integrierte Versorgung in unserem Gesundheitswesen, zu erreichen.
Daher ist es schon erstaunlich, wie sich sowohl die CDU als auch die FDP bei den Koalitionsverhandlungen verhalten haben. Genau das haben sie nämlich ständig zu verhindern versucht.
Von der CDU wurden exakt diese integrierte Versorgung und eine entsprechende Strukturveränderung weitgehend verhindert, und zwar mit der Argumentation, dann könnte ja der freie Beruf des Arztes und der Ärztin gefährdet sein. Auch dieses Argument habe ich nie verstanden; denn auch in einem Team und in einem Ärztenetz kann ein Arzt bzw. eine Ärztin frei agieren, und es handelt sich nach wie vor um einen freien Beruf.
Dies waren die Blockadehaltungen, die es von der CDU während der gesamten Verhandlungen gegeben hat. Damit haben die CDU und die FDP ein Hausarztmodell verhindert, wie es im Entwurf des Gesetzes eigentlich vorgesehen war.
Stattdessen haben CDU und FDP mit ihren Forderungen die Patienten und Patientinnen zur Kasse gebeten. Das muss man einmal klar und deutlich sagen, wer dies in die Diskussion hineingebracht hat.
Frau Dr. Pavlik, es ist ja schön, wenn Sie hier erklären, Sie seien gegen eine Praxisgebühr. In den Koalitionsverhandlungen waren Sie aber nicht dagegen. FDP und CDU haben diesen Punkt in die Verhandlungen hineingebracht.
- Doch, auch die Praxisgebühr. Ich war bei den Verhandlungen zufällig dabei. Vielleicht informieren Sie sich einmal bei Ihren Kollegen in Berlin.
Was im GKV-Modernisierungsgesetz aber als Kompromiss in unserem Sinne gerettet wurde, ist erstens - damit komme ich zum heutigen Thema - die Verpflichtung der Kassen, grundsätzlich ein Hausarztmodell anzubieten. Damit gibt es wenigstens überhaupt die Möglichkeit, den Patienten und Patientinnen diese Versorgung zukünftig zur Verfügung zu stellen.
Zweitens ist in diesem Zusammenhang bei der Praxisgebühr - die wir nicht wollten - eine kleine Öffnung erzielt worden, indem festgehalten wurde: Wenn ein Hausarztmodell angeboten wird, haben die Kassen die freie Wahl der Entscheidung, ob sie für die Patienten und Patientinnen, die dieses Modell in Anspruch nehmen, einen Anreiz bzw. einen Bonus schaffen und ihnen die Praxisgebühr erlassen. Genau diese beiden Möglichkeiten sind auf Drängen der Koalitionsfraktio
nen in das Gesundheitsmodernisierungsgesetz aufgenommen worden.
Sie werden sich jetzt sicherlich nicht wundern, wenn ich mich darüber freue, dass die Diskussionen in der Barmer Ersatzkasse und in der AOK genau darauf hinauslaufen, Anreize für ein Hausarztmodell zu schaffen, um damit den zweiten Effekt zu erzielen, nämlich die Praxisgebühr, die zu vielen Problemen in vielen Bereichen führt, so zu nutzen, dass man eine positive Anreizwirkung für ein Hausarztmodell schafft. Das halte ich vom Grundsatz her für eine richtige und gute Überlegung, weil es eine positive Steuerung im Gesundheitsweisen bedeutet.
Meines Erachtens zeigen zurzeit die Überlegungen und das Verhalten der Krankenkassen daran hatte ich aber auch keinen Zweifel -, dass sie die Optimierungschancen, die Wirtschaftlichkeit und die Qualitätssicherung durch eine strukturierte gesundheitliche Versorgung erkennen und dass sie sie nutzen und ihren Versicherten anbieten wollen.
Sehr geehrte Damen und Herren, durch die erlassene Praxisgebühr erhalten die Versicherten einen Anteil der eingesparten Mittel zurück, indem ihnen diese Gebühr erlassen wird. Ein integriertes Modell wird wirtschaftlicher und sparsamer sein. Dass die Versicherten quasi eine Rückerstattung erhalten, ist auch aus Sicht der Kassen eine absolut richtige Überlegung.
Meine Damen und Herren, es geht darum, Anreize zu schaffen, anstatt Belastungen zu kreieren, wie es CDU und FDP in den Verhandlungen immer wieder getan haben. Die Sorge, dass Fachärzte durch dieses Modell zurückgedrängt werden, dass dieses Modell zulasten der Fachärzte gehe, halte ich für unbegründet. Es wird kein integriertes Modell, kein Krankenhaus, keinen Hausarzt geben, das bzw. der es sich leisten könnte, im Sinne einer Gesamtversorgung der Patientinnen und Patienten auf qualifizierte Fachärzte und Fachärztinnen zu verzichten.
Durch die Diskussion, die zurzeit bezogen auf das Hausarztmodell stattfindet, werden meines Erachtens viele positive Effekte erzielt. Die Patienten und Patientinnen haben nach wie vor die freie Arztwahl. Sie können sich für eine strukturierte Behandlung entscheiden. Das heißt, der Hausarzt, die Hausärztin übernimmt quasi als Steuermann, als Steuerfrau die Führung durch das gesamte Gesundheitswesen.
Der zweite Effekt, der erzielt wird, ist Folgender: Die Patienten und Patientinnen werden darauf drängen, dass auch die Krankenkassen die Quali
tät der Behandlung sicherstellen. Ich halte es für richtig, dass die Patienten und Patientinnen selber aktiv einfordern, dass ihre Krankenkassen für sie Verträge mit den qualifizierten Ärzten und Ärztinnen abschließen, die in der Lage sind, die Lotsenfunktion zu übernehmen.
Drittens bin ich davon überzeugt, dass diese Entwicklung im Gesundheitswesen die Überlegenheit einer integrierten Versorgung deutlich aufzeigen wird. Sie wird sich schlicht und ergreifend beweisen.
Viertens. Eine integrierte Versorgung auf Drängen der Patienten wird dazu führen, dass wir endlich eine Transparenz in unserem Gesundheitswesen erhalten über Qualität, Leistung und darüber, wer was macht. Damit gibt uns die Gesundheitsreform die Grundlagen, die Plattform und die Möglichkeit, zu einer besseren gesundheitlichen Versorgung der Patienten und Patientinnen zu kommen. Die aktuellen Diskussionen um ein Hausarztmodell werden einen wesentlichen Beitrag dazu leisten. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte gern noch einmal auf die Frage von Frau Dreckmann eingehen, warum wir uns denn nicht während der Verhandlungen gegen die Praxisgebühr gewandt hätten. - Das haben wir.
Ihre weitere Frage war: Warum haben Sie denn dann zugestimmt? - Auch diese Frage kann ich Ihnen beantworten: weil uns zentrale Dinge in der gesundheitlichen Versorgung wichtig waren, die tatsächlich zu einer wirksamen Verbesserung für die Patientinnen und Patienten führen. Ich nenne sie gerne noch einmal:
Unsere Schwerpunkte war die integrierte Versorgung und die Ermöglichung von Ärztenetzen, d. h. eine Zusammenarbeit der Krankenhäuser, der Praxen und auch der Reha-Einrichtungen. Dazu bedurfte es der gesetzlichen Veränderungen. Das war unser primäres Ziel. Das ist jetzt auch in der Gesundheitsreform fest verankert, zum Teil gegen den Willen der CDU und der FDP. Das war eine Kompromisslinie.
Das Zweite ist: Ja, wir wollten ein Hausarztmodell. Jetzt ist zumindest grundsätzlich die Verpflichtung für die Kassen, ein Hausarztmodell einzurichten, im Gesetz enthalten. Das ist der zweite Grund gewesen, warum wir die Kröte "Praxisgebühr" geschluckt haben.
Das Dritte ist die Qualitätssicherung und Transparenz. Das heißt: Wenn wir nach medizinischen Leitlinien arbeiten wollen, wenn wir eine strukturierte Versorgung und auch eine Fortbildung der Ärztinnen und Ärzte haben wollen, ist das not
wendig, um einen Beitrag zu Transparenz und Qualitätssicherung zu leisten. Darum haben wir die Kröte letztendlich geschluckt.
Das alles, was ich gerade aufgezählt habe, sind Dinge, die maßgeblich zu Veränderungen für die Versicherten, für die Patienten und Patientinnen führen.
Ich finde es schon sehr auffällig, wie die FDP hier argumentiert, und komme für mich zu der Schlussfolgerung, dass die FDP deutlich macht, dass sie eine Privatisierung aller großen Lebensrisiken will und dass sie unter einer Gesellschaft die Summe von Individuen versteht und nicht eine Gemeinschaft, in der das Zusammenleben in einer solidarischen Form organisiert wird. Das entspricht, ehrlich gesagt, nicht unserer Vorstellung, nicht unserem Gesellschaftsbild.
Ich habe die gesamte Debatte sehr aufmerksam verfolgt. Herr Kollege Hovenjürgen, ich war über Ihre Wortmeldung überrascht. Ich war überrascht, dass Sie sich hier von der Praxisgebühr distanzieren, sie eigentlich als eine Kassengebühr diskreditieren, obwohl Sie es waren, die CDU, die genau dies in die Gesundheitsreformverhandlungen eingebracht haben. Es war Ihr Kind.
Zweitens fordern Sie die Kassen dazu auf, die Möglichkeiten des Hausarztmodells zu nutzen. - Alle Achtung! Das Hausarztmodell haben Sie bisher in den Verhandlungen zur Gesundheitsreform abgewehrt und abgeblockt. Da denke ich: Na gut, das ist ein Meinungsumschwung, darüber kann ich mich nur freuen, das trifft ja unsere Position.
Aber im nächsten Augenblick widerlegen Sie das, was Sie gerade eben noch positiv dargestellt haben. Sie sprechen dann davon, dass die Patienten keine freie Arztwahl mehr hätten, nur weil sie 40 € sparen wollen. In Wirklichkeit gilt aber auch für das Hausarztmodell nach wie vor die freie Arztwahl.
Wenn Sie weiterhin bekunden, dass Sie beispielsweise mit der BEK die Hoffnung verknüpfen, dass diese die Arbeit sehr professionell vornimmt, dann habe ich diese Hoffnung auch.
Wenn Sie im Weiteren aber kritisieren, man hätte im Bundesgesundheitsministerium alles auch viel professioneller machen müssen, dann kann ich Ihnen nur erwidern: Sie verkennen unser Gesundheitswesen. Leider gibt es nur die Möglichkeit für den Gesetzgeber, Rahmenbedingungen festzulegen, gesetzliche Hindernisse aus dem Weg zu räumen. Aber die eigentliche Umsetzung liegt nun einmal nach wie vor bei der Selbstver
waltung, und ich sage auch: Gott sei Dank bei der Selbstverwaltung. Denn letztendlich sind es die Ärzte und Ärztinnen, die Krankenhäuser, Krankenkassen und die unterschiedlichsten Organisationen, die unser Gesundheitswesen im Interesse der Patienten und Patientinnen gestalten.
Ich stelle fest, dass Sie einmal Hü, einmal Hott rufen, man überhaupt nicht weiß, was Sie eigentlich wollen und Sie im Grunde die Zuhörer und Zuhörerinnen, die Patienten und Patientinnen an der Nase herumführen,
weil Sie nämlich immer nur das populistisch unterstützen, was gerade in ist, sich aber ansonsten als Blockierer im gesamten Prozess herausgestellt und einfach strukturkonservativ agiert haben. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Natürlich gibt es inhaltlich und zeitlich einen Zusammenhang zwischen dem Bundeszuwanderungsgesetz und diesem Gesetzentwurf der CDU. Schon das macht sehr deutlich, dass es sich bei diesem Gesetzentwurf um ein ganz typisches Oppositionsgesetz handelt: Damit will man bestimmte politische Effekte erzielen und deutlich machen: Integration ist in unserem Land wichtig. - Gleichzeitig blockiert man in Berlin die Verabschiedung eines Gesetzes
und legt hier etwas auf den Tisch, dessen Intention schlicht und ergreifend unseriös ist. Man weiß genau, dass Sie hoffen, dass dieses Gesetz so wie Sie es hier vorlegen, nie zustande kommt.
Diese Doppelbödigkeit kann ich nicht akzeptieren.
Die Beratungen haben für mich sehr deutlich gezeigt: Die Integration soll von der CDU verordnet werden. Hierzu wird eine Finanzierung mit Luftbuchungen vorgelegt. Gleichzeitig gibt es die Blockade beim Zuwanderungsgesetz.
Wenn wir die Diskussion einmal Revue passieren lassen, dann teile ich klar die Positionierung die Koalitionsfraktionen, die nämlich deutlich gemacht haben, dass eine Integration immer ein wechselseitiger Prozess zwischen den Migranten und Migrantinnen, den Zuwanderern und Zuwanderinnen sowie der aufnehmenden Gesellschaft ist und dass die jeweiligen Kompetenzen und Zuständigkeiten des Bundes und des Landes klar verteilt sein müssen, um voll die Potenziale auszuschöpfen, die es im Bund und im Land gleichermaßen gibt.
Gleichzeitig müssen Integrationsangebote und Integrationserwartungen stabilisiert und ausgebaut werden. Das gilt beispielsweise auch für die Sprach- und Integrationskurse.
Es ist von der CDU unseriös, einen Katalog des Wünschenswerten in diesem Gesetz aufzuma
chen, ohne das Machbare überhaupt zu benennen. Es liegt in der Verantwortung eines Landesparlaments, auch das Machbare zu diskutieren; denn das ist das, was wir tatsächlich in diesem Land umsetzen können.
Es ist auch unseriös, vom Land beispielsweise 50 Millionen € für Integrationskurse zu fordern - denn das erfordert der Gesetzentwurf der CDUFraktion allein für die Integrationskurse -, ohne zugleich das Bundesgesetz zu verabschieden, über das die Hälfte, sprich: 25 Millionen €, dem Land NRW zur Verfügung gestellt würde. Das beweist, dass Sie mit diesem Gesetzentwurf nicht die Interessen des Landes Nordrhein-Westfalen vertreten.
Der CDU-Gesetzentwurf enthält Forderungen, die bereits längst Bestandteil der Integrationsoffensive sind und die sogar weitgehend schon umgesetzt wurden. Das gilt z. B. für die vorschulischen Sprachkurse in Kindertageseinrichtungen, an denen auch Eltern teilnehmen können. Das gilt für die Einführung eines Sprachbeobachtungsverfahrens, für die Entwicklung neuer Arbeitsweisen, die die Zusammenarbeit zwischen Kindergarten und Familien mit Migrationshintergrund verbessern. Das gilt für zusätzliche Stellen an Schulen für Integrationshilfen. Das gilt für das Programm „Stadtteile mit besonderem Erneuerungsbedarf“. Das gilt für Handlungsempfehlungen, für eine stärkere Beteiligung von Zugewanderten an Stadtentwicklungsprozessen im Rahmen des Modellprojektes „Interkulturelle Stadtentwicklung“. Hiermit habe ich nur einige wenige Beispiele aus diesem Katalog genannt.
Die Integrationsfortschritte, die damit erzielt worden sind, negieren Sie ebenfalls. Erfolge und Fortschritte klein zu reden, bedeutet allerdings, Herr Kollege Kufen, dass Sie das Engagement derjenigen in Nordrhein-Westfalen missachten, die mitgeholfen haben, etwas auf die Beine zu stellen und Probleme zu lösen.
Damit meine ich nicht die Politik, denn von der Opposition erwarte ich kein Lob. Ich meine damit die Maßnahmenträger. Ich meine damit die Projektmitarbeiterinnen und -mitarbeiter, deren Erfolg Sie klein reden.
Es kann meines Erachtens zusätzlich kein Zweifel bestehen, dass ein Nacheinander von bundesgesetzlicher und landesgesetzlicher Integrationsre
gelung zwingend erforderlich und notwendig ist. Darum kann ich an dieser Stelle nur den Appell wiederholen: Auch die CDU sollte ihren Beitrag leisten, dabei mitzuhelfen, dass auch im Bund endlich ein Zuwanderungsgesetz zustande kommt, damit wir die Optionen und die Rahmenbedingungen für das Land Nordrhein-Westfalen erhalten, um hier auch handeln zu können. - Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir reden hier heute über die Erweiterung des Stiftungszwecks der Stiftung Wohlfahrtspflege.
Man muss deutlich sagen: Dies ist kein Ersatz für eine Kinder- und Jugendpolitik des Landes. Ich verstehe die Vorredner und Vorrednerinnen der FDP-Fraktion überhaupt nicht. Es geht nicht darum, dass wir den neuen Stiftungszweck an die Stelle der Landesförderprogramme setzen, sondern dies ist meines Erachtens eine notwendige und wichtige Ergänzung.
Erlauben Sie mir eine grundsätzliche Anmerkung zu Beginn, weil die sehr deutlich macht, warum ich diese Erweiterung des Stiftungszwecks auf benachteiligte Kinder für sehr gut halte und außerordentlich begrüße. Jede Gesellschaft hat nämlich ein soziales Kapital, und dieses soziale Kapital sind Menschen; es sind ihre Ressourcen, ihre Kompetenzen, ihr Bildungsstand. Es sind in besonderem Maße Kinder, die nämlich die Zukunft einer Gesellschaft bedeuten.
Je größer die Bemühungen sind, dieses soziale Kapital auszubauen, es zu pflegen und zu nutzen, desto eher gelingen Integrationsprozesse in einer Gesellschaft, desto eher werden die Chancen der Einzelnen, sie für die Gesellschaft produktiv zu nutzen, genutzt, und desto eher entsteht Kreativität, entstehen Kompetenzen und Innovationspotenziale in einer Gesellschaft, und zwar mit allen positiven Folgen: mit positiven Folgen für den Arbeitsmarkt, für die Wirtschaft und für das Zusammenleben der Menschen in einem Land.
Genau dies waren die Grundüberlegungen, genau dies ist die Plattform für die Überlegungen der Koalitionsfraktionen, diese Erweiterung des Stiftungszwecks hier zu beantragen.
Meine Damen und Herren, Behinderungen sind immer Handicaps, die eine gleichberechtigte Teilhabe an gesellschaftlichen Möglichkeiten erschweren. Heute - das ist unstreitig - stellt man sehr deutlich fest: Diese Handicaps, diese Behinderungen gibt es nicht nur im Sinne von körperlicher Behinderung, nicht nur im Sinne von Beeinträchtigungen der Sinnesorgane, sondern auch in Form sozialer Handicaps, die eng mit Armut verknüpft sind.
Die Folgen davon sind Eingrenzung der Bildungschancen, die für alle Kinder eigentlich der Schlüssel für ihren eigenen Lebensweg und für ihre eigenen Zukunftschancen sind. Armut und soziale Handicaps bedeuten zugleich auch den Verlust eigener Entwicklungsmöglichkeiten und eigener
Lebenschancen. Dies ist im doppelten Sinn dramatisch, nämlich für die einzelnen Kinder, aber auch für die Gesellschaft insgesamt.
Darum begrüße ich außerordentlich, dass eine Erweiterung des Stiftungszwecks einen wichtigen Beitrag in Nordrhein-Westfalen leistet, soziale Handicaps abzubauen, Kinder und Jugendliche in Nordrhein-Westfalen zu unterstützen und zu fördern und der Benachteiligung von Kindern entgegenzuwirken. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der FDP-Antrag trägt wenig zu Wahrheit und Klarheit bei, ein Antrag, der ein bundespolitisches Thema betrifft, ein Antrag, der bereits im Bundestag keine Mehrheit gefunden hat, der im Bundesrat keine Mehrheit gefunden hat und jetzt hier in den Landtag eingebracht wird, um uns zu einer Bundesratsinitiative aufzufordern, und das zu einem Zeitpunkt, zu dem das Gesetz, über das wir reden, schon längst in Kraft getreten ist. Das ist meines Erachtens ein eigenartiger Vorgang, der zeigt: Es geht um eine Kampagne der FDP und weniger um die Inhalte.
Eine Gesellschaft des langen Lebens, in der wir unstreitig leben, ist einerseits ein Gewinn, wirft aber zugleich viele Fragen auf und stellt große Herausforderungen dar, worauf wir Antworten finden müssen. Dies gilt insbesondere für die sozialen Sicherungssysteme. Die Kernfrage ist, wie wir auch zukünftig eine Generationengerechtigkeit gewährleisten können. Dabei geht es darum, eine Balance zwischen den Generationen auszutarieren. Besonders vordringlich ist dabei die Frage der Sicherung bei Krankheit und Alter. Dies gilt daher auch bei Fragen der Finanzierung der gesundheitlichen Versorgung der Versicherten, bei
der gesundheitlichen Versorgung der Patienten und Patientinnen.
Dabei kann man an einigen Fakten nicht vorbeisehen:
Erstens. Ein Fakt ist, dass 1973 die Beitragszahlungen der Rentner und Rentnerinnen 70 % ihrer Leistungsaufwendung bei der gesundheitlichen Versorgung abgedeckt haben. Heute sind dies nur noch knapp 43 % - mit sinkender Tendenz.
Zweitens. Bisher gab es eine Ungleichbehandlung pflichtversicherter und freiwillig versicherter Rentner und Rentnerinnen. Die freiwillig Versicherten haben in der Vergangenheit schon volle Beiträge bezahlt.
Drittens. Zusätzliche Alterseinkünfte aus Versorgungsbezügen und Betriebsrenten werden jetzt ebenfalls zur Finanzierung der gesundheitlichen Versorgung, sprich: der gesetzlichen Krankenkassen, mit herangezogen. Das Gleiche gilt für betriebsbezogene Kapitalabfindungen.
Hier muss man deutlich sagen, was in der Vergangenheit geschehen ist. In der Vergangenheit hat es Ausnahmetatbestände gegeben, die jetzt im Sinne einer Gleichbehandlung korrigiert werden. Denn in der Vergangenheit ist der Fehler gemacht worden, gewollte Entlastungen zulasten der sozialen Versicherungssysteme vorzunehmen. Damals wäre es der richtige Weg gewesen - das gilt auch heute noch -, wenn man Anreize und Ausnahmetatbestände schaffen will, dies nicht zulasten der Krankenversicherung zu tun, sondern durch eine entsprechende Steuerentlastung und damit Steuerfinanzierung auszugleichen und über Steuern einen Beitrag zu leisten.
Anreize für eine private Absicherung z. B. der Alterseinkünfte sind zwingend notwendig. Aber auch hierfür gilt, dass wir steuerliche Entlastung brauchen und dass auch dies nicht zulasten der sozialen Versicherungssysteme geleistet werden darf.
Wenn wir uns heute mit der FDP-Kritik auseinander setzen, empfinde ich das persönlich als sehr paradox, nicht nur wenn man den Vorgang sieht, wie dieser Antrag den Weg bis in den Landtag gefunden hat, sondern auch aufgrund der Tatsache, dass die FDP in den Verhandlungen zum Gesundheitsmodernisierungsgesetz immer die Interessenwahrer der Leistungserbringer und der Industrie war. Bis zum Schluss hat die FDP an den Verhandlungen teilgenommen. Aber als es dann darum ging, eine Entscheidung zu treffen und damit auch die Verantwortung für das zu übernehmen, was da beschlossen worden ist, ist die FDP aus dieser gemeinsamen Verhandlungsrun
de ausgestiegen, um heute hier die Möglichkeit zu haben, mit Anträgen einen anderen Eindruck zu erwecken, als sie es in den Diskussionen in den Verhandlungsrunden dort getan hat.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich sehe eine Pflicht, in der wir allerdings bei dieser Entscheidung, die jetzt über die Gesetzeslage getroffen wurde, stehen. Das ist die Pflicht, die Kumulation der unterschiedlichen Belastungen und Entlastungen durch ganz unterschiedliche Gesetze für die Rentnerinnen und Rentner zu beobachten und entsprechende Schlussfolgerungen daraus zu ziehen, um niemanden zu überfahren. Die Leistungen sowohl der gesetzlichen Krankenkasse als auch die Leistungen bei Rentenbezügen müssen kalkulierbar sein. Deshalb hätte ich mir bei dem aktuellen Gesetz andere Übergangszeiten, bessere Übergangsregelungen gewünscht, als sie realisiert worden sind.
Dies bedeutet auf die Zukunft gerichtet, dass wir Konsequenzen daraus ziehen müssen, wenn Kumulationen zu Effekten führen, die nicht gewollt und nicht gewünscht sind. Es hilft uns heute überhaupt nicht, immer zwischen den Argumentationen hin und her zu springen, allen etwas Gutes tun zu wollen, aber letztlich keinen Beitrag zu leisten, um zu einer Stabilisierung der gesetzlichen Krankenkassen zu kommen.
Denn die Entscheidungen, über die wir heute reden, haben zwei Dinge bewirkt, nämlich dass es bei den gesetzlichen Krankenkassen Mehreinnahmen von 1,6 Milliarden € gibt, dass Beitragssätze in einem Umfang von 0,23 Beitragssatzpunkten gesenkt werden könnten und dass dadurch gleichermaßen Lohnnebenkosten gesenkt werden. Ich sage noch einmal, dass das die beabsichtigte Zielsetzung des Gesetzes war, dass man für eine Gleichbehandlung der unterschiedlichen Einkünfte von Rentnern und Rentnerinnen ebenfalls einen Beitrag leisten muss und dass man drittens, wenn Ungerechtigkeiten auftauchen, dies über eine entsprechende Steuerfinanzierung oder Steuerentlastung ausgleichen müsste. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir hatten ja Gelegenheit, diesen Antrag bereits mehrfach im Ausschuss zu
beraten. Eines ist während der Ausschussberatungen sehr schnell klar geworden: dass nämlich der FDP-Antrag ein wichtiges und richtiges Thema anpackt, aber leider der Entwicklung hinterherhinkt.
Das, was heute hier in der Debatte gesagt wurde, entspricht nicht so ganz der Wahrheit. Wir konnten ja im Ausschuss darlegen, dass die Landesregierung bereits seit drei Jahren das Modellprojekt der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung aufgegriffen hat und dieses Thema verfolgt. Die SPD-Fraktion hat dieses Thema im Grunde während der ganzen drei Jahre begleitet und kommt nicht erst jetzt auf die Idee, einen Antrag zu stellen. Für die Koalitionsfraktionen war dieses Thema nicht neu.
So wichtig das Thema auch ist - wenn man ein Thema neu entdeckt hat, darf man nicht so tun, als sei man dann die Spitze der Bewegung. Man muss dann auch fragen, was eigentlich in der Zwischenzeit passiert ist. Da ist in der Tat eine ganze Menge geschehen.
Eindeutig festzuhalten ist die Tatsache, dass Online-Beratung ein wichtiges Instrument ist. Sie ist schlicht und ergreifend ein neuer Weg, um mit der Beratung andere Zielgruppen zu erreichen und auch einem veränderten Bedarf an Beratung gerecht zu werden. Gleichzeitig gelingt es, zwei Dinge miteinander zu verknüpfen: Auf der einen Seite wird die anonyme Beratung ermöglicht. Auf der anderen Seite lässt sich bei Bedarf eine persönliche Beratung anschließen.
Darin liegt das Besondere an der OnlineBeratung. Die neuen Medien eröffnen und ermöglichen neue Beratungsformen. Dafür lohnt es sich, nach richtigen Wegen zu suchen. Nicht umsonst hat die Jugendministerkonferenz im Mai 2003 einstimmig den Beschluss gefasst, sich an dieser Online-Beratung zu beteiligen. Es ist jetzt ein Bund-Länder-Projekt. Der Bund trägt die zentralen Kosten bis Ende 2004, und ab 2005 werden die Länder diese Beratungsstelle gemeinsam finanzieren und tragen.
In erster Linie geht es darum, dass wir die Ressourcen, die wir in den einzelnen Ländern und in den Beratungsstellen haben, gemeinsam mit den Trägern nutzen, um ein bundesweites Angebot auf die Beine zu stellen. Für Nordrhein-Westfalen sind das 18 Beratungsstellen. Das sind knapp 10 % der Einrichtungen, die jeweils 10 Wochenstunden für diese Online-Beratung zur Verfügung stellen, die dann bundesweit existiert.
Die Beratungskapazitäten - d. h. die Beratung durch E-Mails, Begleitung von Chats und die Ein
zelberatung im Chat - werden von Erziehungsberatungsstellen freiwillig und kostenfrei sowie auf Gegenseitigkeit eingespeist. Die Fachkräfte erhalten eine Fortbildung und eine EDV-Ausstattung, die wiederum der örtlichen Beratungsstelle zugute kommt. Zudem wird insbesondere darauf geachtet, dass Datenschutzfragen und Datenschutzprobleme mit in den Blick genommen und gelöst werden können. Das wiederum bietet eine wichtige Grundlage dafür, die Online-Beratung in den einzelnen Beratungsstellen vor Ort weiter auszubauen und anzubieten.
Im Ergebnis kann man sagen, dass das, was bisher auf den Weg gebracht worden ist, kein abschließendes Konzept ist. Vielmehr befindet sich das Projekt in einer Entwicklungsphase. Aber man kann bereits heute sagen, dass es sich in der Tat um eine Erfolgsstory handelt.
Besonders hervorzuheben an diesem Online-Projekt ist nicht nur die Tatsache, dass es eine Bund-Länder-Kooperation gibt. Neben der länderübergreifenden Zusammenarbeit gibt es auch eine trägerübergreifende Form der Zusammenarbeit. An diesem Projekt sind nämlich unterschiedliche Träger beteiligt - die freien Träger und die kommunalen Träger gleichermaßen. Ich glaube, das macht sehr deutlich, dass es notwendig ist, die jeweiligen Ressourcen und das jeweilige Know-how in die Weiterentwicklung entsprechender Beratungsangebote einzuspeisen.
Sehr geehrte Damen und Herren! Ich glaube, man muss sehr deutlich machen, dass der Prozess, den wir hier in Gang gesetzt haben, der von den Trägern, von den Beratungsstellen und von den Ländern bis hin zum Bund unterstützt wird, nicht in erster Linie die Frage aufwirft, wie das alles finanziert wird, sondern dass es vielmehr um folgende Fragestellungen geht: Wie können wir neue Wege gehen? Wie können wir zu neuen Angeboten kommen? Wie können wir "neue Zielgruppen" erschließen, um ein wirksames Angebot in der Beratung zu gewähren?
Dass es dazu des Geldes bedarf, ist unstreitig. Dass man aber Geld auch anders und zielgerichteter einsetzen kann als bisher, ist ebenso unstreitig: Es geht um eine ergänzende und effizientere Beratungsleistung, als die Organisation dies heute überhaupt zulässt.
Dazu gehört gleichzeitig auch, dass man in der Lage ist, die Förderprogramme des Landes so umzustrukturieren - das tun wir zurzeit -, dass es einen besonderen Anreiz für Beratungsstellen gibt, sich an der Weiterentwicklung und der Arbeit der Online-Beratung zu beteiligen. Das gilt für den
internen Bereich und bezogen auf die Beteiligung an diesem Bund-Länder-Projekt. Damit sind wir auf einem außerordentlich guten Weg. - Herzlichen Dank. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Natürlich ist die Behandlung mit Hormonpräparaten bei jeder Indikation immer eine Angelegenheit, die im persönlichen Vertrauensverhältnis zwischen Patientin und Arzt bzw. Ärztin entschieden werden muss.
Schließlich sind Hormonpräparate zwar körperähnliche oder körpereigene Substanzen; letztlich sind sie aber Medikamente mit sehr starken Wirkungen und damit auch erheblichen Nebenwirkungen. Eine Nutzen-Risiko-Abwägung ist deshalb bei jeder Therapieentscheidung zwingend erforderlich.
Die Diskussion um die Hormonersatztherapie zur Behandlung von Wechseljahrsbeschwerden ist nicht erst mit den veröffentlichten ersten Ergebnissen der Million-Women-Study seit August 2003 ausgelöst worden. Denn schon seit langem ist bekannt, dass Hormone, Östrogene und Gestagene, zu einer Risikoerhöhung bei Patientinnen, die ein Krebsrisiko oder ein Risiko für eine HerzKreislauf-Erkrankung haben, führen kann.
Diese Diskussion ist bereits im Zusammenhang mit der Antibabypille geführt worden. Auch dazu sind immer wieder Studien veröffentlicht worden, die auf gewisse Risiken hinweisen. Bei diesen Diskussionen standen die Risiken für den Bereich Herz-Kreislauf im Vordergrund. Diese Risiken gibt es auch bei der Hormonersatztherapie.
Im Vordergrund steht bei der hier angesprochenen Altersgruppe der Frauen das Krebsrisiko, insbesondere das Brustkrebsrisiko. Vorhandene Brustkrebszellen können durch Hormone im Wachstum stimuliert werden. Die Hormontherapie kann auch ein bestehendes Brustkrebsrisiko, z. B. bei familiären Vorerkrankungen, verstärken. Aber wir dürfen zugleich nicht die Frauen verunsichern, die auf eine Ersatztherapie angewiesen sind und über Jahre so behandelt worden sind.
Die Risikoerhöhung durch die Hormonersatztherapie muss im Blick bleiben. Deshalb greift die Initiative der Enquetekommission "Zukunft einer frauengerechten Gesundheitsversorgung in NRW" und der gemeinsame Antrag der SPD, der CDU und der Grünen dieses Thema meines Erachtens zu Recht auf.
Der Hinweis auf einen allzu sorglosen Umgang mit der Hormonersatztherapie in Deutschland ist wichtig und greift auch einen offensichtlichen Missstand auf. Wie sonst kann die zwischen den Jahren 1987 und 1995 verzeichnete Zunahme der Verordnungsmenge um das Zehnfache bewertet werden? Dieser Zuwachs ist beunruhigend, auch wenn inzwischen rückläufige Verschreibungen signalisieren, dass insbesondere nach der Publikation der Studien bereits ein Umdenkungsprozess bei den Ärztinnen und Ärzten begonnen hat.
Sehr geehrte Damen und Herren, gerade vor dem Hintergrund der konzertierten Aktion gegen Brustkrebs liegt mir sehr viel daran, alles zu tun, um die Brustkrebshäufigkeit zurückzudrängen. Mit dem Konzept der so genannten Brustzentren wird ein deutlicher Schritt zur Qualitätsverbesserung getan.
Aber wir müssen feststellen: Brustkrebserkrankungen nehmen zu, auch bei jüngeren Frauen, bei denen allerdings eine Hormonersatztherapie noch keine Rolle spielt. Gott sei Dank werden Krebserkrankungen aber auch immer früher entdeckt - dies dank immer besserer Diagnostikmöglichkeiten, die jetzt noch einmal mit der Einführung des Mammographie-Screenings im nächsten Jahr entscheidend verbessert werden sollen.
Auch wenn die Zahl der Neuerkrankungen mit Brustkrebs zunimmt, geht gleichwohl - und das ist bei der Fachtagung zum Thema Brustzentrum vor einer Woche hier in Düsseldorf noch einmal deutlich geworden - die Mortalität wegen Brustkrebs in allen Industriestaaten zurück. Die immer besser werdenden Behandlungsmöglichkeiten und die Diagnostik vergrößern die Heilungschancen.
Sehr geehrte Damen und Herren, als gesundheitspolitisch Verantwortliche müssen wir deutlich machen, wo Risiken bestehen und wie wir die gesundheitliche Versorgung verbessern können. Zur Umsetzung dieses heute hier vorliegenden Antrags werden wir zusammen mit allen Verantwortlichen im Gesundheitswesen in NordrheinWestfalen Wege finden, um zur Verminderung der
Hormonersatztherapie in den Wechseljahren beizutragen. Zusätzliche Aufklärungsmaßnahmen und das beabsichtige Monitoring zur zukünftigen Verordnungspraxis werden dabei sicherlich hilfreich sein.
Die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Ärztekammer Nordrhein-Westfalen haben bereits erste Schritte unternommen, genauso wie die Fachgesellschaften mit ihren Voten, mit der Hormonersatztherapie sehr vorsichtig umzugehen. Wir setzen gemeinsam auf mehr Transparenz und Patientenorientierung im Gesundheitswesen sowie auf die Verbesserung der Versorgungsqualität. Genau darum ist aber gerade eine öffentliche Debatte zum kritischen Umgang mit der Hormonersatztherapie zu begrüßen und ist auch ein wichtiges Anliegen der verantwortungsbewussten Ärztinnen und Ärzte. Darum ist der vorliegende Antrag sicherlich ein wichtiger Beitrag dazu. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Seit den 90er-Jahren ist ein zunehmendes Armutsrisiko von Familien und ihren Kindern zu beobachten. Es trifft Familien und ihre Kinder aber nicht in gleicher Weise. Besonders gefährdet sind kinderreiche Familien, Alleinerziehende und Familien mit Migrationshintergrund. Deutlich wird auch: Armut trifft Familien immer häufiger nicht nur vorübergehend, sondern Armut verfestigt sich, vor allem dann, wenn verschiedene familiäre Belastungen zusammentreffen.
Armut bedeutet immer mangelnde Teilhabe an den gesellschaftlichen Möglichkeiten. Für Kinder hat dies noch ganz eigene Aspekte, vor allem aber eine ungleich größere biografische Reichweite als für Ältere. Mangelnde Teilhabe bedeutet für Kinder häufig nicht nur materiellen Verzicht, sondern auch Verlust menschlicher Wärme und Zuneigung. Mangelnde Teilhabe von Kindern bedeutet geringere Bildungschancen. Mangelnde Teilhabe bedeutet für Kinder z. B. auch höhere Gesundheitsrisiken.
Mit anderen Worten: Armut und soziale Benachteiligung bedeuten für Kinder vor allem den Verlust individueller Entwicklungsmöglichkeiten, den Verlust biografischer Optionen und damit den Verlust persönlicher Lebenschancen.
Deshalb begrüße ich ausdrücklich die Absicht der Koalitionsfraktionen, die Möglichkeiten der Stiftung Wohlfahrtspflege zukünftig auch für Projekte zugunsten benachteiligter Kinder zu nutzen. Ich halte diese Erweiterung des Stiftungszwecks im Übrigen für eine durchaus folgerichtige Entwicklung; denn auch bei Projekten zugunsten älterer Menschen oder zugunsten von Menschen mit Behinderungen geht es in erster Linie darum, gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen, auch wenn die jeweils maßgeblichen Einschränkungen naturgemäß andere sind.
In einem so erweiterten Gesetzesrahmen wird die Stiftung auch ihre wichtige Rolle als Impulsgeber in der Sozialpolitik des Landes fortsetzen können. Gerade weil die Stiftung Wohlfahrtspflege nicht als Ersatz oder Garant sozialpolitischer Basisstrukturen gedacht ist, kann und muss sie aus meiner Sicht auch künftig mit innovativen, zeitlich befristeten Projekten neue Wege erproben.
Bislang hat die Stiftung mehr als 4.300 Projekte mit insgesamt rund 517 Millionen € unterstützt. Ziel der Stiftung ist es, mit bis zu 30 % der Mittel innovative Projekte zu fördern. Ein gutes Beispiel sind die Projekte zur Unterstützung demenziell Erkrankter, die gerade erwähnt wurden. Damit hat die Stiftung Wohlfahrtspflege in den vergangenen Jahren einen wichtigen Beitrag zur notwendigen Veränderung und zur Weiterentwicklung der Strukturen sozialer Arbeit geleistet. Ich bin sicher, dass dies auch künftig so sein wird.
Meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen erweitert den Auftrag der Stiftung Wohlfahrtspflege in zeitgemäßer Weise und schafft der Landesregierung damit auch bei der Politik für Kinder einen wichtigen Partner. Im Namen der Landesregierung begrüße ich daher die Gesetzesinitiative der Koalitionsfraktionen. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Selbstverständlich wollen auch wir die Kommunen entlasten und Bürokratie abbauen. Aber, Herr Kollege Witzel, man muss natürlich auch zur Kenntnis nehmen, was bereits an Veränderungen stattgefunden hat.
Das Weiterbildungsgesetz wurde 1999 auf den neuesten Stand gebracht. Die Weiterbildung ist heute entbürokratisiert. Die Kommunen können ihre Pflichtaufgabe weitgehend nach ihren eigenen Vorstellungen gestalten. Das heißt, die von der FDP angemahnten Handlungsspielräume sind längst vorhanden.
Auch bei der im FDP-Antrag angesprochenen Kooperation steht das Weiterbildungsgesetz niemandem im Wege. Im Gegenteil, die kommunalen Träger sind sogar verpflichtet, die Abstimmung der Planung und die Zusammenarbeit der örtlichen Weiterbildungseinrichtungen zu fördern. Lassen Sie sich die Ergebnisse der Regionalkonferenzen vorstellen! Sie werden sehen: Die vom Gesetz gewünschte Kooperation kommt bereits in Gang.
Selbstverständlich ist auch für die Landesregierung die Novellierung des Weiterbildungsgesetzes kein Endpunkt der Modernisierung dieses Bereichs. Wie alle Leistungsgesetze müssen auch diese gesetzlichen Vorgaben immer wieder auf ihre Tragfähigkeit, auf ihre Zukunftsfähigkeit, auf Effektivität und Effizienz überprüft werden. Allerdings ist das eine umfassende Aufgabe.
Wer Strukturen erfolgreich überprüfen will, setzt nicht punktuell und dann auch noch an bereits bearbeiteten Feldern an. Die Struktur der Weiterbildung ist komplex. Neben finanziellen Aspekten sind immer auch die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen mit einzubeziehen.
Wir müssen also die Wirksamkeit des Gesetzes insgesamt evaluieren. Dazu ist die jetzt zu Ende gehende Übergangszeit genau der richtige Zeitpunkt. Diese Evaluation wird sich vorurteilslos und
ohne Denkverbote mit allen relevanten Fragen des Weiterbildungsgesetzes befassen. Das Ergebnis wird im Herbst nächsten Jahres vorliegen und dann dem Landtag mit einer Bewertung und mit Handlungsvorschlägen versehen zugeleitet werden. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich konzentriere mich jetzt einmal auf das Thema dieses Antrags und rede nicht, Herr Kollege Sahnen, über die Lkw-Maut und auch nicht über den Verkehrsstau; ich glaube, das hat keinen effektiven Beitrag zu dem Thema geleistet.
Mir geht bei diesem Thema etwas anderes durch den Kopf. Häufig ertappt man sich nämlich selbst bei einem Gedanken, der allzu menschlich ist, und zwar dem Gedanken: Älter werden wir alle, pflegebedürftig allenfalls die anderen. Darum begrüße ich es sehr, dass die Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in ihrem Antrag ein Thema aufgreifen, die Entwicklung skizzieren und Lösungswege aufzeigen, die uns alle sehr beschäftigen. Wir neigen nämlich sehr schnell dazu, Themen, die uns unangenehm sind, zu verdrängen. Darum ist es notwendig, die Fakten zu benennen, wie es in diesem Antrag geschieht.
Die Menschen in Deutschland werden immer älter, und der Anteil älterer Menschen an der Gesamtbevölkerung steigt kontinuierlich. Genau in dieser demographischen Entwicklung liegt eine neue Herausforderung sowohl für die Wohnungs- als auch für die Sozialpolitik. Schon weil die Zahl der Hochbetagten, das heißt der über 80-jährigen Menschen in unserem Land, überproportional wachsen wird, müssen wir unsere Wohnungen für die möglicherweise auch intensivere Pflege zu Hause, im angestammten Wohnquartier, noch besser als bisher rüsten. Die soziale Wohnraumförderung hat das Ziel, diejenigen zu unterstützen, die sich am Markt nicht aus eigener Kraft mit angemessenem Wohnraum versorgen können.
Zu dieser Zielgruppe gehören auch Senioren und Seniorinnen mit kleinem Geldbeutel. Das Thema "Wohnen im Alter" ist von daher ein Thema der sozialen Wohnraumförderung in NordrheinWestfalen. Seit Jahren unterstützen wir mit der Vergabe von zinsgünstigen Darlehen für den Wohnungsbau nachhaltig das Ziel, es Menschen zu ermöglichen, auch im Alter in ihrer eigenen Wohnung zu bleiben. Während man in den 80erJahren auf spezielle Altenwohnungen setzte, ist heute jede neu gebaute Sozialwohnung auch und gerade für ältere Menschen geeignet. Seit 1996 fördert das Wohnungsbauministerium nämlich neue Mietwohnungen nur dann, wenn sie barrierefrei sind. "Barrierefrei" heißt: ohne lästige Stolperschwellen und mit ausreichenden Bewegungsflächen auch für den Fall der Pflege.
In diesem Jahr ist das Ministerium noch einen Schritt weiter gegangen. Wenn Sozialwohnungen für ältere Menschen vorgesehen sind, muss ein Aufzug eingebaut werden. Wir fördern diesen Aufzug durch ein Zusatzdarlehen.
Was wir im Neubau erreicht haben, wollen wir auch im Wohnungsbestand ermöglichen. Es darf nicht sein, dass allein der Umstand, dass man sich in seiner Wohnung mit einem Handikap nicht
mehr fortbewegen kann, den Umzug in ein Pflegeheim auslöst.
Deshalb hat das Wohnungsministerium die Modernisierungsrichtlinie um den neuen Fördertatbestand "Altbau barrierefrei machen" erweitert. Wir müssen auch unsere vorhandenen Wohnungen für eine immer älter werdende Mieterschaft fit machen.
Die Wohnungswirtschaft hat dies längst erkannt. So hat der Verband der Westdeutschen Wohnungswirtschaft mit seinem Kongress "Zukunftssicheres WohnLeben für ältere Menschen" neue Impulse gesetzt.
Auch Wohnumfeld und Lage der Wohnung müssen für Jung und Alt stimmig sein. In diesem Bereich ist der soziale Wohnungsbau seit den 90erJahren vorbildlich. Wir fördern nur Mietwohnungen an guten Standorten mit Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr. Das ist gerade im Alter wichtig, wenn der Mobilitätsradius abnimmt, aber die Mobilität erhalten werden soll.
Ebenso wichtig wie die bauliche Qualität und der richtige Standort ist eine bezahlbare Wohnung. Denn eines möchte ich hier besonders betonen: Zielgruppe der sozialen Wohnraumförderung sind Menschen mit geringem Einkommen. Deshalb subventionieren wir die Mieten herunter und leisten unseren finanziellen Beitrag zum Wohngeld.
Für Leute mit kleinem Geldbeutel müssen auch die Betreuungskosten im Rahmen bleiben. Deshalb sorgen wir dafür, dass unsere Sozialmieter, was die Betreuung anbelangt, nicht mit einem Rundum-Sorglos-Paket bedient werden, das sie gar nicht benötigen.
Im sozialen Wohnungsbau setzen wir daher auf Formen des betreuten Wohnens mit einem so genannten niederschwelligen Betreuungsangebot. Das heißt, neben der Miete dürfen nur geringe Pauschalen für solche Dienstleistungen verlangt werden, die für alle Mieter vorgesehen werden. Dies sind beispielsweise Notrufsysteme und die Vermittlung kompetenter Hilfen. Darüber hinausgehende Dienst- und Pflegeleistungen sollen unsere Mieterinnen und Mieter im Bedarfsfall individuell bei ambulanten Diensten ihrer Wahl abrufen und gesondert bezahlen.
Sehr geehrte Damen und Herren, diese Wohnkonzepte des betreuten Wohnens sind gut, weil sie zweckmäßig und nützlich sind.
Sie reichen aber möglicherweise nicht aus, um in Zukunft auch die Wohnungsbedürfnisse hochbetagter pflegebedürftiger Menschen in angemessener Weise zu befriedigen.
Die eben angesprochenen Konzepte sind nämlich eher auf die Gruppe der so genannten jüngeren Alten, also auf die Gruppe der 65-Jährigen bis 80Jährigen, ausgerichtet. Die meisten alten Menschen sind durchaus noch rüstig. Sie brauchen meist nur kleine Handreichungen, nämlich eine Kontaktperson oder beispielsweise Essen auf Rädern.
Wenn sich der Gesundheitszustand aber weiter verschlechtert, stößt häusliche Pflege heute oft an ihre Grenzen. Wenn die Wohnung für eine intensivere Pflege oder für eine Rundum-Betreuung nicht geeignet oder wenn aufwendige Pflege nicht mehr bezahlbar ist, steht meist ein Umzug in ein Pflegeheim an. In dieser Situation wünschen sich immer mehr alte Menschen eine Wohnung, in der sie mit anderen gemeinsam ein möglichst selbstbestimmtes Leben führen können und gemeinsam die notwendige Pflege und Betreuung ihrer Wahl erhalten.
Hier sehe ich Handlungsbedarf für die Wohnungspolitik und für die Sozialpolitik zugleich. Es gilt, wieder etwas zusammenzuführen, was aufgrund von bundesrechtlichen Rahmenbedingungen in der Vergangenheit getrennte Wege gegangen ist, nämlich das Wohnen in Mietwohnungen und die Unterbringung in einem Heim.
Das Sozialgesetzbuch, sprich: die Pflegeversicherung, geht davon aus, dass pflegebedürftige Menschen in so genannten Pflegeeinrichtungen leben. Vor diesem Hintergrund wurde für diese Pflegeeinrichtungen ein eigenes Regelwerk geschaffen.
Der soziale Wohnungsbau funktionierte dagegen bis 2002 nach den Regeln des Zweiten Wohnungsbaugesetzes, das eher auf den normalen Wohnungsbau für Familien ausgerichtet war.
So kam es zu einer gewissen Polarisierung des Wohnens zur Miete einerseits und der Unterbringung in einer Einrichtung andererseits. Ich will dies nicht bewerten oder kritisieren, aber das Wohnungsbauministerium will zukünftig mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderung den Bau oder Umbau von Häusern unterstützen, in denen Pflegebedürftige in Gemeinschaft selbstbestimmt wohnen können. Das ist mit Sicherheit ein Fortschritt, eine Weiterentwicklung zugunsten derjenigen, die weiterer Unterstützung und Pflege bedürfen.
Das neue Wohnraumförderungsgesetz, das novellierte Heimgesetz und die im Juli 2003 erfolgte Änderung des Landespflegegesetzes eröffnen aus meiner Sicht nunmehr die Chance, Wohnformen für pflegebedürftige Menschen wieder stärker in den normalen Wohnungsbau zu integrieren.
Die Landesregierung will sich dieser Herausforderung stellen und prüfen, ob und in welcher Form mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderung künftig Wohnanlagen neuen Typs gefördert werden können, bei denen das selbstbestimmte Wohnen von jungen und alten Bevölkerungsgruppen durch ortsnahe und dezentrale Wohnpflegeangebote ergänzt werden, und wie gleichzeitig die Wohnqualität in den Heimen verbessert werden kann.
Von daher begrüßt die Landesregierung, dass die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen mit ihrem Antrag anregen, neue Schwerpunkte in der sozialen Wohnraumförderung zu setzen. Herr Kollege Sahnen, ich finde, in diesem Antrag werden Lösungsansätze skizziert.
Wir sollten uns in den Diskussionen im Ausschuss darauf konzentrieren, welche Ziele wir für die Menschen in diesem Lande verfolgen, in dem Fall in den Bereichen Wohnraumförderung und Sozialpolitik. Ich finde es ziemlich müßig, darüber zu reden, ob man eine Große Anfrage stellt, die beantwortet werden muss, bevor man überhaupt Lösungswege skizzieren kann. Ich meine, man muss schlicht und ergreifend beides tun.
Ich halte es, wenn bereits Lösungen skizziert werden, für richtig, diese mit in die Beratungen des Ausschusses einzubeziehen, um in Nordrhein-Westfalen möglichst schnell zu Lösungen zu kommen, die eine Verbesserung der Wohnraumsituation für die Menschen im Lande bewirken. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.