Fritz Behrens
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Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit der heutigen zweiten Lesung des Wahlkreisgesetzes entscheidet der Landtag nicht nur abschließend über die Wahlkreiseinteilung für die nächsten Landtagswahlen, sondern er setzt vielmehr einen unverzichtbaren Schlusspunkt unter die Verkleinerung eben dieses Landtags, die ohne eine solche Wahlkreiseinteilung und das heute zu verabschiedende Gesetz nicht wirksam geworden wäre.
Damit geht eine Debatte über die Verkleinerung des Landtags zu Ende, die eigentlich schon die gesamte Legislaturperiode bis heute geprägt hat. Insgesamt - von daher, meine ich, ist es schade, dass wir hier in Streit geraten - kann man damit in einer Situation, in der das Sparen wie heute Vormittag wieder im Mittelpunkt steht, vor die Wähler treten. Ich hätte es schön gefunden, wenn es hier ein wenig konsensualer hätte stattfinden können. Denn es könnte durchaus dem Ansehen des Parlamentarismus und auch dieses Parlamentes dienen, wenn man sich zum Schluss nicht im KleinKlein erginge.
Es gab in den letzten Jahren eine politische Debatte und Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Lösungskonzepten. Wir haben eben sehr lebhaft veranschaulicht bekommen, dass es sich keine der Parteien leicht gemacht hat, hier zu Entscheidungen zu kommen. An vielen Stellen hätte man sich auch anders entscheiden können. Das ist so ähnlich wie mit dem Spruch "Zwei Juristen, drei Meinungen". Am Ende muss man zu Entscheidungen kommen und abgewogen haben, und die Entscheidungen müssen rechtsbeständig sein.
Buchstäblich bis in letzter Minute ist zwischen den Fraktionen um Lösungen für einzelne Regionen und um einen insgesamt konsensfähigen Gesetzentwurf gerungen worden. Zahlreiche Zuschriften an den Landtag, aber auch an das Innenministerium zeugen davon, dass in den Regionen und
Wahlkreisen unseres Landes sehr engagiert und heftig diskutiert worden ist.
Deshalb sage ich zum Schluss der Beratungen, ohne auf Einzelheiten eingehen zu wollen: Der jetzt zu verabschiedende Gesetzentwurf bietet nach meinem Eindruck eine ausgewogene und tragfähige Grundlage für die kommenden Landtagswahlen.
- Ich sehe Ihre Wortmeldung, Herr Uhlenberg; aber die Zeit läuft ab. Von daher möchte ich zu ein paar Aspekten etwas im Zusammenhang sagen. Wenn ich am Ende noch Zeit habe, lasse ich gern eine Zwischenfrage von Ihnen zu.
Ich möchte zu wenigen Regionen Bemerkungen machen. - Für die Region Aachen und Euskirchen ist eine Lösung gefunden worden, die es erlaubt, sowohl aus der Stadt Aachen als auch dem Kreis Aachen jeweils zwei Wahlkreise unter Beachtung der kommunalen Grenzen zu bilden. Ebenso bildet der größte Teil des Kreises Euskirchen einen Wahlkreis. Allerdings - und das ist aufgrund der im Landeswahlgesetz vorgegebenen 20%-Grenze zwingend - muss der Kreis Euskirchen einen Teil seiner Einwohner an einen Nachbarwahlkreis abgeben. Konkret werden deshalb die Gemeinden Dahlem, Hellenthal und Schleiden mit dem schon heute bestehenden Wahlkreis Düren II zu einem Wahlkreis verbunden. Die noch im Regierungsentwurf vorgesehene Bildung eines Wahlkreises aus Teilen der Kreise Aachen und Euskirchen und der Stadt Aachen wird dadurch vermieden. Ich denke, dass die gefundene Lösung auch in der Region selbst auf Akzeptanz stoßen wird.
Auch in Köln hat es Veränderungen geben, die ich für vernünftig halte; deshalb sage ich dazu hier nicht mehr.
Die Verschiebung der Gemeinde HerzebrockClarholz im Kreis Gütersloh aus dem Wahlkreis 96 in den Wahlkreis 95 führt zu einer insgesamt ausgewogeneren Verteilung der Bevölkerung auf die beiden Wahlkreise und trägt damit vor allem auch den in der Anhörung laut gewordenen Bedenken Rechnung.
Eine weitere Veränderung hat der Regierungsentwurf auch im Kreis Minden-Lübbecke bewirkt. Die Stadt Minden wird nunmehr ungeteilt dem Wahlkreis 89 zugeordnet. Die städtischen Räume des Altkreises Minden, also die Städte Bad Oeynhausen, Minden und Porta Westfalica, bleiben wie schon im Regierungsentwurf vorgesehen in einem Wahlkreis verbunden. Auf diese Weise entsteht hier mit knapp 169.000 Einwohnern gemessen an
der Bevölkerungszahl der größte Wahlkreis unseres Landes.
In den Ausschussberatungen ist damit der Ausschöpfung des durch die 20%-Grenze des § 13 Abs. 2 Landeswahlgesetz bemessenen Gestaltungsspielraums des Gesetzgebers der Vorzug vor einer Durchschneidung der Stadt Minden eingeräumt worden. Nach dem Landeswahlgesetz sollen Gemeindegrenzen, wie Sie wissen, nur ausnahmsweise durchschnitten werden; dieses Kriterium hat ein ganz besonderes Gewicht.
Es bleibt abzuwarten, ob die gefundene Lösung aufgrund der Bevölkerungsentwicklung über die Landtagswahl 2005 hinaus dauerhaft Bestand haben kann. Die nach dem neuen § 2 des Gesetzentwurfs vorgesehene regelmäßige Berichtspflicht des Innenministeriums nach jeder Wahl über die Entwicklung der Bevölkerungszahlen wird dem Landtag die dazu notwendigen Entscheidungsgrundlagen liefern.
Ich freue mich, dass es über diese jetzt angesprochenen Änderungen letztendlich ein breites Einvernehmen in den Ausschussberatungen gegeben hat. Zuletzt konnte nur noch in einer Frage - in der Zuordnung der Gemeinde Rüthen - kein Einvernehmen erzielt werden; wir haben das eben noch einmal verfolgen können. Hier haben die Fraktionen SPD und Grüne am Regierungsentwurf festhalten wollen. Es bleibt also bei der bisherigen Zuordnung der Gemeinde Rüthen. Das entspricht dem Gedanken der Wahlkreiskontinuität, der auch nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts ein legitimes Kriterium bei der Wahlkreiseinteilung sein kann.
Insgesamt bleiben - leider neigt sich meine Redezeit dem Ende zu - 34 Wahlkreise unverändert. Einige weitere Wahlkreise bleiben nahezu unverändert.
Ich weiß natürlich, meine Damen und Herren, dass über den Zuschnitt einer Reihe weiterer Wahlkreise, über die hier nicht debattiert werden kann, kontrovers diskutiert worden ist und dass nicht jeder mit allem, was hier entschieden wird, zufrieden sein kann. Deshalb ist dieses Gesetz auch ein Kompromiss. Umso mehr begrüße ich es, dass es mit Zustimmung der CDU zu einer breiten Mehrheit kommt. Es ist schade, dass sich die Kolleginnen und Kollegen der FDP dem nicht anschließen können.
Es ist jetzt so weit: Wir haben die Voraussetzungen geschaffen. Ab März 2004 können die Parteien ihre Bewerberinnen und Bewerber für die
Landtagswahlkreise aufstellen. Damit setzen wir einen Schlussstrich unter die Verkleinerung des Landtags und geben ein Startzeichen für die Landtagswahlen.
Ja.
Herr Uhlenberg, das Argument, das für die Beibehaltung der bisherigen Lösung sprach, habe ich zum Schluss noch einmal vorgetragen. Das ist auch für den Vorschlag der Landesregierung das Hauptargument gewesen. Die Wahlkreiskontinuität war das Hauptargument in dieser Frage. - Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zu dem eigentlichen Antrag der FDP ist von allen fast alles gesagt worden. Von daher möchte ich versuchen, es kurz zu machen. Die Debatte wird ja in den zuständigen Fachausschüssen weitergeführt werden. Ich verzichte auch darauf, die Leistungsbilanz zum Thema Korruptionsbekämpfung seitens der Landesregierung zu wiederholen; Frau Düker hat einiges dazu gesagt.
Der Kollege Theo Kruse hat anlässlich der Einbringung des Gesetzentwurfs der CDULandtagsfraktion im Herbst letzten Jahres den Vorschlag der CDU zur Einrichtung eines landesweiten Korruptionsregisters mit dem Argument begründet, die CDU im Landtag wolle Farbe bekennen und ein bundesweites Signal auch gegen ihre eigene Bundespartei setzen. Das war offen und ehrlich, was die Diskussionszusammenhänge bundesweit betrifft. Deshalb frage ich Sie, Herr Orth und die anderen Kolleginnen und Kollegen von der FDP, ob auch Sie ein bundesweites Signal gegen Ihre eigene Partei und vielleicht auch gegen Ihre Wählerklientel setzen oder ob Sie schlichtweg nur Ihre Sprachlosigkeit in Sachen Korruptionsbekämpfung beenden wollen, denn auf Beiträge der FDP Nordrhein-Westfalen zu dem Thema Korruptionsbekämpfung haben wir ein Stück weit warten müssen.
Ich möchte zwei Fragen stellen. Erstens. Warum haben Sie sich, wenn Sie sich jetzt in die aktuelle Debatte einbringen wollen, entschieden, das wirkungsloseste Instrument zum Thema Ihres Antrages zu machen, nämlich ein Register, das Eintragungen nur nach einer rechtskräftigen Verurteilung zulässt? Beschreibungen, Kennzeichnungen und Bewertungen, dass es sich möglicherweise um ein stumpfes Schwert handelt, haben bereits die anderen Kollegen vorgenommen. Ich sehe das auch so. Es reicht nicht.
Zweitens. Wäre es nicht sinnvoller, wenn es Ihnen von der FDP Nordrhein-Westfalen wirklich um die Sache ginge, sich an der bundesweiten Diskussion zu beteiligen, z. B. im Deutschen Bundestag oder auch dort, wo Sie mitregieren, und im Bundesrat dafür zu sorgen, dass sich die von Ihnen
mitgetragenen Landesregierungen bei diesem Thema nicht mehr so widerspenstig verhalten?
An all diesen Stellen wäre Gelegenheit gewesen, sich konstruktiv einzubringen. Das haben Sie offenkundig versäumt.
Ich mache mir, um es kurz zu machen, inhaltlich die Äußerung vor allem von Frau Bolte zu Eigen, was die Wirksamkeit Ihres Vorschlags betrifft - Stichwort: stumpfes Schwert. Auch wir wollen rechtstaatliche Lösungen. Es ist überhaupt keine Frage, dass wir uns an das Grundgesetz halten wollen und müssen. Aber sie müssen auch wirkungsvoll sein. Das, was nichts bringt, können wir auch bleiben lassen. Das wären Regelungen, die im Ergebnis zu nichts führen würden.
Es gibt bereits nach dem heutigen Vergaberecht - das wissen Sie - die Möglichkeit von Vergabeausschlüssen. Diese knüpfen nicht ausschließlich an rechtskräftige Verurteilungen an. Wettbewerber können schon seit jeher ausgeschlossen werden, wenn sie nachweislich eine schwere Verfehlung begangen haben, die ihre Zuverlässigkeit in Frage stellt. Im Rahmen einer vergaberechtlichen Prüfung gilt der Nachweis schon dann als erbracht, wenn aufgrund der vorliegenden Tatsachen keine begründeten Zweifel an der schweren Verfehlung bestehen. Das ist eine Schwelle, die erheblich niedriger liegt als die der Verurteilung. An dieser Schwelle hat es bisher von keiner Seite, wenn ich das richtig sehe, vernünftige rechtliche Zweifel gegeben. Zweifel an der Rechtstaatlichkeit sind an dieser Stelle also offenkundig nicht aufgekommen.
Zweifel sind natürlich immer dann ausgeräumt - das ist logisch -, wenn eine rechtskräftige Verurteilung vorliegt. Zweifel bestehen aber auch dann nicht mehr, wenn es einen sonstigen gesicherten Hinweis gibt. Nach diesen Prinzipien ausgeschlossene Unternehmen werden schon seit 1999 in das Register aufgenommen, das wir in Nordrhein-Westfalen auf nichtgesetzlicher Grundlage auf Erlassgrundlage eingerichtet haben. Was die Rechtmäßigkeit dieses Verfahrens betrifft, hat es ebenfalls bislang von keiner Seite irgendeinen Einwand gegeben.
Ich finde, diese Gedanken und Erfahrungen mit dem Vergaberecht im Allgemeinen in NordrheinWestfalen können und müssen in unsere noch anzustellenden Überlegungen in den Fachausschüssen, vor allem im Rechtausschuss und im Ausschuss für Innere Verwaltung und Verwaltungsstrukturreform, einfließen. Ich denke, wir haben die Chance, vielleicht auch parteiübergreifend
zu vernünftigen Lösungen zu kommen, wenn wir nicht immer mit dem Finger auf andere zeigen, sondern wenn wir das ins Auge fassen, was hier gemeinsam geht.
Ich bin allerdings bei allem Bemühen, auch in unserem Lande alles zu tun, was der Korruption Einhalt gebieten kann, nach wie vor der Auffassung, dass mindestens ein bundeseinheitliches Antikorruptionsregister die vernünftigste Lösung wäre.
Warum - so frage ich Sie heute bei dieser Beratung - machen Sie denn da nicht mit, wenn Sie hier mitmachen wollen?
Werfen Sie also Ihr Herz über die Hürde, und bringen Sie es auch in Berlin so weit, dass wir da zu gemeinsamen Lösungen kommen. - Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Überregulierung durch zu viele und zu komplizierte gesetzliche Vorschriften, durch andere Vorschriften, Verwaltungsvorschriften etwa, ist ein seit langem erkanntes Hindernis für erfolgreiche gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung. Zu viele und zu komplizierte Vorschriften lähmen bürgerschaftliches, unternehmerisches Engagement und Initiative und sind international gesehen ein Wettbewerbsnachteil.
Bürokratiekosten machen nach Einschätzung der EU etwa 5 bis 6 % des Bruttoinlandsproduktes aus. Über optimierte Gesetze könnten wir danach allein in der Bundesrepublik - so Schätzungen der EU - etwa 50 Milliarden € einsparen.
Völlig zu Recht hat deshalb unser Ministerpräsident Peer Steinbrück in seiner Regierungserklärung den überbordenden Vorschriften im Land den Kampf angesagt und den Abbau von Vorschriften zu einem Schwerpunktthema der Landespolitik erklärt.
Die Landesregierung gibt sich mit einem isolierten Aufspüren einzelner belastender Vorschriften nicht oder nicht mehr zufrieden. Das war der politische Ansatz der 80er- und der 90er-Jahre. Sie unterbreitet vielmehr dem Parlament den Vorschlag, alle bestehenden Gesetze und Rechtsverordnungen, soweit diese in der Verantwortung des Landtages liegen, auf den Prüfstand zu stellen.
Mit einem Beschluss des Kabinetts vom 15. Juli des vergangenen Jahres haben wir uns das ehrgeizige Ziel gesetzt, dem Landtag mit insgesamt drei Artikelgesetzen vorzuschlagen, den gesamten Bestand des Landesrechts innerhalb von nur einem Jahr zu überprüfen und möglichst zu befristen. Dieses Vorhaben ist so und in dieser Komplexität und Vollständigkeit einmalig in der Bundesrepublik Deutschland und geht weit über alle bisherigen Überprüfungs- und Befristungsvorhaben des Bundes und anderer Bundesländer hinaus.
Um dieses Projekt umsetzen zu können, sollen chronologisch zunächst die ältesten Vorschriften unter die Lupe genommen werden, um dann in zwei weiteren Gesetzen noch im Laufe dieses Jahres den restlichen Bestand des Landesrechtes zu befristen. Das soll in jeweils 20-JahresSchritten geschehen. Der heute zur Debatte stehende Gesetzentwurf eines ersten Gesetzes zur Befristung des Landesrechts umfasst einen ersten Zeitabschnitt zwischen 1946 und 1966 und schließt auch übergeleitetes Altrecht vor 1946 ein. Es werden Artikelgesetze für die Vorschriften folgen, die in den Jahren 1967 bis 1987 entstanden sind und als drittes von 1988 bis heute.
Wir wollen aber nicht bei der Befristung des Landesrechts stehen bleiben.
Alle Ressorts waren zusätzlich aufgefordert, bereits jetzt alle Vorschriften daraufhin zu überprüfen, ob sie nicht gänzlich verzichtbar seien und aufgehoben werden könnten. Alle Aufhebungsvorschläge sind - soweit sie die Jahre 1946 bis 1966 betreffen - in das erste Artikelgesetz eingebaut worden. Auf eine Befristung ist nur in besonderen Ausnahmefällen verzichtet worden. Deshalb kann sich das Ergebnis des ersten Befristungsgesetzes insgesamt durchaus sehen lassen.
Auf den ersten Übeprüfungszeitraum entfallen insgesamt 199 bislang unbefristet geltende Rechtsvorschriften, davon 84 Gesetze und 115 Rechtsverordnungen. 15 Gesetze und 41 Rechtsverordnungen der 199 Rechtsvorschriften können unserer Überzeugung nach gänzlich aufgehoben werden. Die Quote von fast einem Drittel der überprüften Vorschriften ist beachtlich.
Darüber hinaus sollen mit dem vorgelegten Gesetzentwurf 90 Vorschriften befristet werden. Dabei enthält der Gesetzentwurf zwei Formen der Befristung: entweder die Anordnung eines Verfallsdatums oder die Anordnung einer gesetzlichen Berichtspflicht gegenüber dem Landtag zu einem verbindlichen Stichtag.
Das hat gute Gründe: Die Anordnung eines Verfallsdatums bietet den Vorteil, automatisch eine permanente und effektive Gesetzesbereinigung zu erreichen. Außerdem erzeugt sie einen hohen Handlungsdruck, und die Verantwortung des Parlaments für die letztendlich zu treffende Entscheidung wird betont. Die Anordnung eines Verfallsdatums soll deshalb vorrangig in Betracht gezogen werden.
Bei Vorliegen besonderer Gründe kann man allerdings auch eine Berichtspflicht vorsehen. Auch das geht nach dem Gesetzentwurf. Mit Anordnung einer Berichtspflicht ist nach Ablauf des Befristungsdatums kein gesetzlich angeordnetes AußerKraft-Treten der Vorschrift verbunden, sondern sie verpflichtet die Landesregierung zur rechtzeitigen Überprüfung und Vorlage eines Überprüfungsergebnisses an das Parlament, das seinerseits entscheiden muss.
Von den 90 zu befristenden Vorschriften ist für 18 Gesetze und 41 Rechtsvorschriften die Anordnung eines Verfallsdatums vorgesehen. Eine Berichtspflicht sieht der Gesetzentwurf für 20 Gesetze und 11 Rechtsverordnungen vor.
Ich höre sofort auf. - Meine Damen und Herren, mit der grundsätzlichen Befristung allen künftigen Landesrechts und aller übrigen bestehenden Vorschriften bis Ende 2004 wären die Voraussetzungen dafür geschaffen, um darauf aufbauend eine grundlegende und umfassende Evaluation des Landesrechts durchzuführen.
Wir befinden uns im Land Nordrhein-Westfalen auf einem guten und richtigen Weg zur Entbürokratisierung. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir diskutieren und verabschieden heute eigentlich zwei Gesetzentwürfe, die schließlich miteinander verbunden worden sind, das 10. Dienstrechtänderungsgesetz und das Gesetz zur Änderung des Landesbeamtengesetzes, der Verordnungen über die Arbeitszeit und der Verordnung zur Ausführung von § 5 Schulfinanzgesetz. All das ist über Monate in den Ausschüssen sehr intensiv beraten worden, größtenteils auch sehr kontrovers.
Den Inhalt dieser sehr umfassenden Regelungen hat der Berichterstatter, Herr Kollege Jentsch, weitgehend dargestellt. Es geht, wie Sie alle wissen oder jedenfalls wissen sollten, meine Damen und Herren, um viel mehr als um die Arbeitszeitregelung für Beamte. Herr Witzel ist auch auf andere Fragen eingegangen. Diese Fragen werden jetzt leider zu kurz kommen, weil wir hierüber nicht mehr ausführlich diskutieren können.
Die Notwendigkeit, heute, noch in diesem Jahr 2003, zu entscheiden, die beklagt wird und auch von Herrn Dr. Franke beklagt worden ist - dass in den Beratungen über die Arbeitszeitfragen Zeitdruck entstanden sei -, resultiert allein daraus, dass diese Regelungen zum 1. Januar 2004 in Kraft treten sollen, damit alle Betroffenen Planungssicherheit haben, d. h. einerseits die Beschäftigten, andererseits aber auch etwa die Behörden, also die Arbeitgeberseite. Natürlich gibt es Zusammenhänge mit den Inhalten des Haushaltes und den Sparmaßnahmen, die im Haushalt vorgesehen sind, was die Arbeitszeitregelungen betrifft. Das ist von allen hier auch so dargestellt worden.
Nun haben Sie, Herr Dr. Franke, aber nun doch eine ziemliche Volte geschlagen, wenn Sie einerseits sagen, das, was wir hier mit der Arbeitszeit machten - nur darauf haben Sie es ja bezogen -, sei bloße Augenwischerei, und am Schluss Ihrer Rede meinen, das reiche alles nicht, wir brauchten eine Arbeitszeitverlängerung nicht nur für die, die hiervon betroffen sind, sondern für alle. Was wollen Sie denn nun? Wollen Sie das, was regelbar ist, jetzt regeln, oder wollen Sie zunächst Tarifverhandlungen führen und dann für die Beam
ten zu Gesetzen kommen? Ich glaube, so kann man es nicht handhaben.
Im Übrigen, Herr Dr. Franke, zur Redlichkeit hätte auch gehört, dass Sie zumindest auf Hessen und Bayern hinweisen. Was sagen Sie denn Ihren CDU-Kollegen dort, die für die Beamten, und zwar auch nur für die Beamten und nicht für die Angestellten, weil Sie das nicht können, die 42Stunden-Woche einführen bzw. einführen wollen? Das ist eine absolut vergleichbare Situation wie in Nordrhein-Westfalen. Aber indem man sagt: "Das kann man nicht machen, das ist politisch unmöglich, das wird Sie aus dem Amt jagen" - das sind jetzt meine Worte, aber Sie haben es inhaltlich so ausgeführt -, kann man als Opposition doch keine Glaubwürdigkeit auch gegenüber den Wählern erlangen.
Herr Witzel, Sie haben sich zu den Lehrern, deren Perspektiven und zur Attraktivität ihres Berufes verhalten. Ich habe bei Ihren Ausführungen - man hört ja nicht immer zu, wenn hier über Ihren Arbeitsbereich diskutiert wird - gelernt, dass es offenbar überall im öffentlichen Dienst, aus Ihrer Sicht vor allem bei den Lehrern, nur arme benachteiligte Beschäftigte gibt. Als Innenminister hatte ich in den Diskussionen mit meinen Beschäftigtengruppen immer den Eindruck, die Benachteiligsten von allen seien die Polizisten. Ich habe gelernt, dass das noch von den Lehrern und ihrem Aufgabenbereich übertroffen wird.
Ich sage Ihnen, meine Damen und Herren: Das alles geht ziemlich an der Wirklichkeit vorbei, auch an der eigenen Wahrnehmung der Beschäftigten, glaube ich. Vergleichen Sie einmal die Beschäftigungsbedingungen und auch die Bezahlungsbedingungen des öffentlichen Dienstes in Deutschland und in Nordrhein-Westfalen mit denen in anderen Ländern. Gehen Sie nur nach Frankreich, gehen Sie nach Südeuropa, gehen Sie in die USA. Gehen Sie, wohin Sie wollen. Sie werden feststellen, dass wir in Deutschland auf allen Ebenen einen hoch qualifizierten, aber auch hoch bezahlten öffentlichen Dienst haben. Das gilt auch für die Lehrerinnen und Lehrer und für die Polizistinnen und Polizisten in NordrheinWestfalen. Wir brauchen uns da nicht zu verstecken.
Wir versuchen mit dem Gesetzentwurf, bezogen auf die Arbeitszeitregelungen, auch auf dramatische Steuerausfälle zu reagieren, auf die steigenden Ausgaben im Bereich des Personals im Landeshaushalt. Ich verkenne dabei nicht - niemand kann das verkennen -, dass die vorgesehenen Regelungen Belastungen für Beamtinnen und Be
amte des Landes und auch der Kommunen darstellen.
Sie greifen - und das geht über bloße Belastungen hinaus - auch in die Lebensplanung von Beschäftigten ein. Jeder und jede, der bzw. die an diesen Vorschlägen mitgewirkt hat und jetzt hier mitentscheiden muss, ist sich dessen bewusst. Es hat in den vergangenen Monaten eine Vielzahl von Gesprächen und Diskussionen, teilweise sehr kontroverser Art, gegeben, gerade auch mit den Gewerkschaften, mit den Berufsverbänden. Ich sage an dieser Stelle noch einmal ganz deutlich, was ich schon oft zu diesem Thema gesagt habe: Niemand von uns, der diesen Regelungen jetzt zustimmt bzw. sie auf den Weg gebracht hat, tut das leichten Herzens. Er tut es aus einer finanziellen Notlage heraus.
Aber ich jedenfalls sehe keine grundsätzliche Alternative zu den Vorschlägen, die wir Ihnen hier präsentieren, die heute verabschiedet werden sollen und von denen ich sage, dass sie auch in Hessen und Bayern beispielsweise demnächst - soweit noch nicht geschehen - vollzogen werden.
Die Landesregierung ist sich ihrer Verantwortung gegenüber den Beschäftigten im öffentlichen Dienst in hohem Maße bewusst. Sie hat deshalb im Rahmen ihres Handlungsspielraums, der leider durch Haushaltszwänge sehr eingeschränkt ist, von Anfang an versucht, vor allem auch sozialverträgliche und maßvolle Regelungen auf den Weg zu bringen.
Dabei war vor allem den besonderen Erschwernissen einzelner Berufsgruppen Rechnung zu tragen. Dies - so meine ich jedenfalls, und so meinen wir von der Koalition - ist schon mit dem Gesetzentwurf vom 12. November weitgehend gelungen. Und es ist verbessert worden in den Ausschussberatungen der verschiedenen Ausschüsse, wo ein hohes Maß an Sozialverträglichkeit der unabdingbar notwendigen Einschnitte erreicht worden ist.
Ich spreche damit vor allem die Regelungen für den Polizei- und den Justizvollzugsdienst an, aber auch etwa die Regelungen für Schwerbehinderte. Bis zuletzt ist hier im Rahmen des finanziell Verantwortbaren nachgebessert worden.
Mir war von Anfang an klar, dass die Wahrung der sozialen Balance bei den erforderlichen Arbeitszeiterhöhungen ein wesentlicher Aspekt würde sein müssen. Ich glaube, dass der nunmehr zur
Entscheidung vorgelegte Gesetzentwurf dieser Anforderung sehr gut gerecht wird.
Ich will Ihnen, die Sie an der Beratung in den Ausschüssen konstruktiv mitgewirkt haben, für die intensive Beratung hier herzlich danken. Ich glaube, dass es vor allem für die betroffenen Personengruppen und Beschäftigtengruppen, für Lehrer, für Polizisten, für Justizvollzugsbeamte hinsichtlich der Lebensarbeitszeiterhöhung aller Beamtinnen und Beamten und hinsichtlich der Wochenarbeitszeiterhöhung wichtig ist, zu erleben und zu sehen, dass Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, die gewählten Volksvertreter, diese Entscheidungen bewusst und unter Abwägung der verschiedenen Aspekte und der Auswirkungen auf die Betroffenen getroffen haben und dass Sie es sich dabei nicht leicht gemacht haben.
Bei den Beamtinnen und Beamten kann ich sowohl als Innenminister, aber auch als Abgeordneter nur dafür werben, dass die unvermeidbaren Einschnitte von ihnen verstanden werden und alle ihre Aufgaben weiterhin mit so großem Engagement und so großer Zuverlässigkeit erfüllen werden wie bisher. Wir brauchen in NordrheinWestfalen und in ganz Deutschland auch künftig einen leistungsfähigen und effizienten öffentlichen Dienst mit motivierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, denen ich für ihre Arbeit auch im vergangenen und im ablaufenden Jahr von dieser Stelle aus ein herzliches Dankeschön sagen möchte.
Wir verabschieden heute ein wichtiges Gesetz mit vielen Veränderungen, die hier nicht diskutiert worden sind, die aber für die Arbeit in unseren Behörden wichtig sind. Wir wollen damit den öffentlichen Dienst unseres Landes weiter zukunftsfest machen. Weitere Regelungen werden unweigerlich folgen müssen, wenn wir den Vorschlägen des Bull-Berichts folgen wollen, was wir auf Bundesebene und auf Landesebene tun wollen.
Frau Düker hat zu Recht darauf hingewiesen, dass viele Probleme, die wir hier mit diesem Gesetz ja auch schaffen, nämlich die Spaltung zwischen dem Tarifbereich und dem Beamtenbereich, dann vermieden werden könnten und künftig vermeidbar sein werden, wenn es erst entsprechend den Vorschlägen dieser Landesregierung ein einheitliches Dienstrecht in Deutschland für alle öffentlichen Bediensteten geben wird. Dafür werden wir uns weiter einsetzen. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Landesregierung begrüßt das Vorhaben, das Konnexitätsprinzip in die Verfassung unseres Landes aufzunehmen und es dort zu verankern. Wir halten dies für einen wirksamen und effektiven Beitrag, um die Kommunen vor neuen finanziellen Belastungen zu bewahren, weil damit ein wenig wahrer wird, was der Satz ausdrückt, den alle immer im Munde führen: Wer die Musik bestellt, soll sie auch bezahlen. Das kann man dann auch besser durchsetzen.
Die Lage der Kommunalfinanzen haben wir in der letzten Plenarsitzung ausführlich erörtert. Deshalb will ich mir Bemerkungen dazu an dieser Stelle verkneifen. Es ist richtig, dass die Antwort darauf in erster Linie eine umfassende und durchgreifende, eine verlässliche Gemeindefinanzreform sein muss. Wir tun alles, um sie in Berlin - in Bundestag und Bundesrat - in Kraft zu setzen, und setzen uns von Nordrhein-Westfalen aus vehement für geeignete Regelungen ein. Ich würde mich schon sehr freuen, wenn die Landesregierungen der BSeite, der CDU/CSU-geführten Länder, ihr Herz über die Hürde werfen und dort die Interessen der Kommunen vertreten würden, wie es die CDUOberbürgermeister und -Bürgermeister allenthalben verlangen.
Aber natürlich müssen wir auch im Land alles tun, meine Damen und Herren, um Kommunen zu entlasten oder sie vor neuen Belastungen zu schützen. Dazu wird die Verankerung des strikten Kon
nexitätsprinzips in der Landesverfassung einen Beitrag leisten.
Ich will nicht wiederholen, was ich schon bei anderen Gelegenheiten vielfach gesagt habe: Die Finanzsituation der Kommunen gebietet es, meine Damen und Herren, wirklich alle Möglichkeiten der Hilfestellung ohne Tabus zu prüfen. Diese Prüfung kann dann eben auch vor der Frage der Einführung des strikten Konnexitätsprinzips nicht mehr Halt machen. Vor diesem Hintergrund will ich auch gar nicht verschweigen - sonst hält mir Herr Britz oder irgendein anderer vielleicht noch vor, dass die Landesregierung bisher in der Vergangenheit immer der Auffassung war, die Einführung dieses Konnexitätsprinzips auf Landesebene setze zunächst einmal voraus, dass der Bund seinerseits bereit sei, uns, Land und Kommunen gegenüber dieses Prinzip gelten zu lassen -: Ich halte diese Forderung nach wie vor für berechtigt und für begründet.
Diese ist aber nicht durchsetzbar. Wir wollen - deshalb handeln die Koalitionsfraktionen jetzt - nicht mehr länger auf den Bund warten. Wir sehen auf Landesebene Handlungsbedarf. Die aktuelle Situation zwingt uns im Land zum Handeln. Die Kommunen sollen keinen Nachteil davon haben, wenn Bund und Länder - es ist ja nicht nur das Land Nordrhein-Westfalen - jeweils auf den anderen verweisen.
Deshalb hatte die Landesregierung bereits vor der parlamentarischen Sommerpause auf der Grundlage eines Berichtes einer Kabinettsarbeitsgruppe beschlossen, sich auch dafür einzusetzen, dass das strikte Konnexitätsprinzip in unsere Landesverfassung aufgenommen wird. Hier sind wir mit den Beratungen in den Koalitionsfraktionen parallel gelaufen.
Zugleich hatte sich die Landesregierung verpflichtet, bis zur Gesetzesänderung auf die Übertragungen neuer Aufgaben und auf ausgabensteigernde Vorgaben für die Erfüllung bestehender Aufgaben bei den Kommunen zu verzichten. Wir haben das - das ist uns ein ernstes Anliegen - in den diesjährigen Haushaltsberatungen weitestgehend durchgehalten. Dass können Sie sicherlich bei den kommenden Haushaltsberatungen im Einzelnen nachvollziehen.
Ich will heute bei der Einbringung des Gesetzentwurfes drei Aspekte hervorheben, die mir besonders wichtig sind. Erstens. Es ist positiv, meine Damen und Herren, dass klare gesetzliche Regelungen geschaffen werden sollen. Die Verbindung von der Festigung der Grundaussage in der Ver
fassung und einem darauf aufbauenden Ausführungsgesetz gewährleistet auch nach meiner Auffassung einen handhabbaren Vollzug. Das ist eine praxisnahe Regelung. Die Einführung des strikten Konnexitätsprinzips ohne klare Regelungen wie z. B. die über die Kostenfolgeabschätzung oder die Beteiligung der kommunalen Seite kann - davon bin auch ich überzeugt - nicht funktionieren.
Deshalb enthält der Gesetzentwurf dazu weitestgehende präzise Ausarbeitungen der notwendigen Rahmenbedingungen, nämlich der Kostenfolgeabschätzungen, des Belastungsausgleichs und der Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände am Verfahren. Dazu finden wir weder etwas in den Anträgen der CDU-Fraktion noch im Antrag der FDP-Fraktion, die bisher dieses hohe Haus beschäftigt haben. Ich bin mir sicher, Kolleginnen und Kollegen der Oppositionsfraktionen, dass Sie sich bei den anstehenden Beratungen von den Vorzügen des heute vorgelegten Gesetzentwurfes noch werden überzeugen lassen können.
Ein solches, hoffentlich auch gemeinsam getragenes positives Votum dieses Hauses wird in der politischen Wirklichkeit sicherlich mehr Wirkung entfalten können.
Der zweite wichtige Punkt ist für die Damen und Herren im Landtag vielleicht etwas überraschend, nämlich das die Landesregierung im Hinblick auf die finanziellen Folgen von Aufgabenübertragungen in viel stärkerem Maße als bisher in die Pflicht genommen wird und sich auch gerne in die Pflicht nehmen lassen will. Das Ausführungsgesetz macht die Regelungen zur Erstellung der Kostenprognose nämlich verbindlich. Jedes Ressort, das die Übertragung einer neuen Aufgabe vorbereitet oder eine bestehende Aufgabe verändern will, muss künftig nach einer gesetzlich vorgeschriebenen Systematik eine Kostenfolgeabschätzung aufstellen.
Damit wird den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Ministerien künftig einiges zugemutet werden, und zwar wird auch Ungewohntes an betriebswirtschaftlichen und Kostenrechnungen notwendig sein. Aber ich finde, dass im Interesse der Kommunen der Aufwand einer verlässlichen Kostenprognose notwendig ist um am Ende auch lohnend sein wird.
In der derzeitigen Situation ist es unerlässlich, bei allen und auf allen Ebenen - ich spreche hier auch die Abgeordneten im Landtag an - das Kostenbewusstsein zu schärfen. Auf Dauer wird diese Ehr
lichkeit gegenüber sich selbst und gegenüber Dritten belohnt werden. Auf einer verlässlichen Zahlenbasis wird sich dann im Beteiligungsverfahren mit der kommunalen Seite auch leichter ein Konsens über die Regelung von Kostenfolgen finden lassen.
Ich sage deutlich, dass es für den Kommunalminister besonders wichtig ist, dass der Kostenausgleich nicht im Steuerverbund, sondern aus dem Landeshaushalt, und zwar aus dem jeweiligen Einzelplan des fachlich zuständigen Ressorts erfolgen soll. Zur praktischen Handhabung gehört auch, dass der Belastungsausgleich nach einem bestimmten Verteilschlüssel nur pauschaliert gewährt werden soll. Wir wollen keine konkrete Dotation einer einzelnen Gemeinde. Wir wollen den Gemeinden nicht im Einzelnen vorschreiben, wie viel eine Aufgabe kosten darf und wie sie sie im Einzelnen zu erledigen haben. Davon wollen wir ja gerade in den Diskussionen dieser Tage und Wochen immer wieder weg. Deshalb dürfen wir hier nicht eine Rolle rückwärts machen.
Richtig ist, dass die Kostenfolgeabschätzung nach fünf Jahren überprüft werden muss und gegebenenfalls fortzuschreiben ist. Man hat dann die Möglichkeit nachzujustieren, wenn das eine oder andere nicht so funktioniert hat, wie man sich das heute vorstellt.
Drittens. Die Landesregierung begrüßt, dass mit der gesetzlichen Regelung eines Beteiligungsverfahrens der kommunalen Spitzenverbände das Band - so formuliere ich es einmal - des verlässlichen Miteinanders von Land und Kommunen weiter gestärkt wird.
In anderen Ländern - auch die neue bayerische Regelung, Herr Palmen, sieht so aus - gibt es überwiegend vertragliche Regelungen zwischen Landesregierung und kommunalen Spitzenverbänden. Wir wollen das gesetzlich regeln. Ich plädiere dafür, die kommunalen Spitzenverbände durch die Vorlage der Kostenprognose frühzeitig und umfassend über finanzielle Auswirkungen von geplanten Aufgabenübertragungen zu informieren. Ich halte es für ein außerordentlich faires Angebot, wenn die kommunalen Spitzenverbände in einem geregelten Verfahren mit verbindlichen Fristen und damit verlässlich die Möglichkeit haben, zur Kostenprognose Stellung zu nehmen.
Wenn nötig kann die Prognose anschließend auf den Prüfstand gestellt werden. Im partnerschaftli
chen Dialog müsste man dann versuchen, hinsichtlich des Belastungsausgleiches und des Verteilschlüssels einen Konsens zu erreichen. Das ist das Ziel unserer gesetzlichen Regelungssystematik.
Es wird weiter für Transparenz sorgen, dass bei offenem Ausgang der Konsensgespräche das abweichende Votum der kommunalen Spitzenverbände dem Gesetzgeber, also Ihnen, meine Damen und Herren, dem Landtag, ungefiltert vorgelegt werden muss. Ich halte es für sehr vernünftig, es so zu regeln, dass diese Konsensgespräche nur Anlass bezogen geführt werden.
Andere Länder haben dafür, wie ich finde, sehr aufwendig, sehr bürokratisch zusätzliche Gremien oder neue Strukturen geschaffen. Auch das wollten wir nicht, weil wir das nicht für den richtigen Weg halten. Ich bin für ein sehr strukturiertes Verfahren und nicht für neue Beratungsgremien, die sich mehr als die Hälfte der Zeit mit Themen befassen, die eigentlich nicht zur Debatte stehen.
Um es kurz zu machen, meine Damen und Herren: Wir setzen in den jetzt anstehenden Beratungen auf einen intensiven und zielgerichteten Beratungsverlauf.
Es muss unser gemeinsames Interesse sein, den Kommunen durch die Verfassungsänderung und durch das Ausführungsgesetz wieder mehr Spielraum für selbstständiges kommunales Handeln zu geben. In diesem Sinne stimme ich dem Gesetzentwurf zu. - Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Vielleicht erlauben Sie mir, dass ich die Gelegenheit nutze, zunächst einmal der Polizeibehörde in Köln zu ihrem Ermittlungserfolg in Sachen dreifacher Mord in Overath herzlich zu gratulieren.
Es sieht so aus, als ob man die Hauptverdächtigen habe. Ich sage das hier ganz bewusst, weil die Polizeibehörde in Köln aufgrund besonderer Ereignisse in den letzten Monaten auch viel Kritik hat einstecken müssen. Da tut ein Lob für gute Arbeit auch einmal ganz gut.
Bevor ich zum Antrag der FDP-Fraktion komme: Herr Kress - ehe sich bei Ihnen etwas falsch festsetzt -, Sie haben aus einem Schreiben von Herrn Jentsch den Begriff des politischen Beamten aufgespießt. Es scheint mir - darüber müsste man vielleicht einmal außerhalb dieses Plenums diskutieren -, als ob Sie ihn falsch verstünden. § 38 des Landesbeamtengesetzes enthält eine Regelung, wonach jemand, den man verkürzt "politischer Beamter" und nicht "Politiker" bezeichnet - und es gibt verschiedene Funktionen, z. B. die Polizeipräsidenten, die diese Klassifizierung haben -, jederzeit ohne Angabe von Gründen in den einstweiligen Ruhestand geschickt werden kann. Aus guten Gründen, wie sich in meiner Amtszeit schon zweimal gezeigt hat: Ich habe von diesem Paragraphen leider schon zweimal Gebrauch machen müssen. Es ist gut, dass es diese Chance gibt, jemanden, der eine Polizeibehörde leitet, in den einstweiligen Ruhestand schicken zu können, wenn man mit seiner Arbeit nicht zufrieden ist. Ich sage das bewusst so. Das ist der Inhalt des Begriffs "politischer Beamter" und nicht irgendetwas, was mit Parteipolitik zu tun hätte. Das sollte uns allen bewusst sein.
Was den FDP-Antrag betrifft, könnte ich es eigentlich relativ kurz machen, denn wir alle haben uns unsere Glaubensbekenntnisse zu dieser Fra
ge in den vergangenen Monaten schon einige Male vorgetragen - plenar wie auch im Ausschuss, zuletzt letzte Woche. Ein paar Dinge sollen aber doch gesagt sein, weil aus dem Antrag, den die FDP vorgelegt hat, einiges schlicht korrekturbedürftig ist oder eines Kommentars bedarf.
Ich sage noch einmal, meine Damen und Herren: Ich halte eine aus dem Ärmel geschüttelte bzw. aus dem Bauch heraus gemachte Polizeistrukturreform für nicht sinnvoll und machbar.
Deshalb halte ich nichts davon, hier irgendeinen Zeitdruck aufzubauen, der der Sache schädlich ist. Das ist meine feste Überzeugung. Ich bin der Auffassung, die Dinge müssen abgewogen werden, Pro und Kontra auf den Tisch, und dann in Ruhe entschieden werden. Sie werden am Ende erleben, dass die politischen und die sich anschließenden Entscheidungsprozesse ohnehin Monate in Anspruch nehmen. Denken Sie nur an personalvertretungsrechtliche Verfahren, die möglicherweise notwendig sind bei dem ganzen Personalwirtschaftlichen, das an einer Organisationsentscheidung hängt. So etwas mal eben neu zu regeln, ist nicht zu machen, meine Damen und Herren.
Zu den vier Eckpunkten der FDP. Ich will Sie einmal nacheinander von hinten aufrollen: Punkt 4 betrifft personalvertretungsrechtliche Regelungen. Das sind automatisch Folgerechtsänderungen einer jeden Organisationsentscheidung - eigentlich hier ohne jeglichen Neuigkeitswert.
In Punkt 3 sprechen Sie über die Zusammensetzung der Polizeibeiräte. Nichts dagegen, Herr Engel, das kann man machen. Aber das ist unter dem Aspekt, wie wir hier diskutieren, eher eine Nebensache. Wir sind gern bereit, offen über diese Fragen zu diskutieren.
Nun zu den beiden Hauptpunkten 1 und 2 Ihres Antrages: Zu einigen Dingen muss man noch einmal etwas sagen, damit sie nicht so stehen bleiben. Es ist z. B. von 56 Kreis- und Landespolizeibehörden die Rede, aus denen insgesamt 18 bis 20 Regionalpräsidien gebildet werden sollen. Abgesehen davon, dass die Behördenbezeichnung "Landespolizeibehörde" seit vielen Jahren nicht mehr existiert - so wurden früher die Regierungspräsidenten genannt, Herr Engel, Sie wissen das -: Wie kommen Sie auf 56 solcher Behörden? Es gibt im Lande, meine Damen und Herren, 50 Kreispolizeibehörden, fünf Bezirksregierungen, es gibt auch beispielsweise noch das LKA. Soll denn das LKA auch eine Regionalbehörde werden, wenn Sie das in den gleichen Topf werfen?
Gut, wir können darüber diskutieren. Es stimmt nur so nicht, wie Sie es aufgeschrieben haben.
Nach der Vorstellung der FDP werden also immer zwei bis drei Kreispolizeibehörden zusammengefasst und bilden ein Regionalpräsidium. Herr Meinecke hat eben dargestellt, dass dies im Prinzip für das Polizeipräsidium Wuppertal vor vielen Jahren schon so entschieden worden ist. Die jetzt bestehenden Kreispolizeibehörden sollen dann Polizeidirektionen werden. In Ihrem Antrag führen Sie als beklagenswerte Tatsache an, Herr Engel, dass ein Polizist, der seinen Polizeipräsidenten direkt sprechen will - so behaupten Sie -, fünf, vielleicht sogar sieben Hierarchiestufen überspringen müsse. Und was schlagen Sie vor? - Die achte Hierarchiestufe. Wo ist denn da die Logik?
Der Verzicht auf die Ebene der Bezirksregierungen bei 18 bis 20 Regionalpräsidien ist gut und schön. Aber sagen Sie doch bitte einmal andeutungsweise,
wie viel Beschäftigte die Polizeiabteilung des Innenministeriums künftig haben darf, ohne dass Sie gleich Zeter und Mordio schreien, wenn 18 bis 20 Behörden im nachgeordneten Bereich gesteuert werden müssen. Das macht selbst ein Herr Engel - auch wenn er ein Polizeiexperte wäre - nicht mit der linken Hand.
Zur räumlichen Abgrenzung der neuen Regionalpräsidien gibt es ebenfalls bemerkenswerte Vorschläge bei Ihnen. Sie sollen kommunale Grenzen achten. Sie könnten sich vielleicht auch an Landgerichtsbezirke anlehnen. Ich frage mich: Wieso wir an Landgerichtsbezirke, wieso nicht Landgerichtsbezirke an uns? – Gut, das ist eine zweitrangige Frage. Tätermobilität, kriminalgeografische Gesichtspunkte, das alles soll berücksichtigt werden. Ich sage: Die Landgerichtsbezirke sind unterschiedlich groß und weisen nicht durchschnittlich 1 Million Einwohner auf. Das wissen Sie. Kommunale Grenzen auf der Kreisebene schneiden vielfach die Grenzen der Landgerichtsbezirke.
Wenn man dann noch versucht, die Tätermobilität für einzelne Landesteile festzustellen, wird der räumliche Zuschnitt für die neuen Polizeibehörden praktisch in die Beliebigkeit gestellt. Sie wissen genau, dass die Tätermobilität je nach Deliktsart
sehr unterschiedlich ist. Wir haben es mit international organisierter Kriminalität zu tun, mit Menschenhandel, der sich an keinerlei Grenzen hält, nicht einmal an nationalstaatliche Grenzen, und wir haben es mit dem Handtaschenräuber zu tun, der nur seine enge kleine Wohngegend kennt.
Eine letzte Anmerkung zu den Eckpunkten: Jeder Polizeipräsident eines neuen Regionalpräsidiums erhält nach Ihren Vorstellungen einen Behördenstab mit Dezernaten. Dem Leiter der Polizeidirektion, also der bisherigen Kreispolizeibehörde, wird dann eine Leitungsgruppe zugeordnet.
Angesichts dessen muss doch die Frage erlaubt sein, ob überhaupt und gegebenenfalls wie viel Personal bei einer solchen Organisation gegenüber dem Istzustand eingespart werden kann. Würde die Landesregierung etwa mit einer Beschlussfassung des Landtags dazu verpflichtet, nach solchen Vorgaben zu organisieren, ginge es - wie Sie selber gesagt haben - um 3.000 Beschäftigte - so Ihre Pi-mal-DaumenRechnung. Und Sie würden erklären: Wird das Ziel nicht erreicht, hat die Landesregierung etwas falsch gemacht. - So einfach macht sich das die FDP.
Abschließend will ich mit einigen wenigen Anmerkungen auf Ihre Antragsbegründung eingehen, ohne mich dabei auf Einzelheiten zu konzentrieren.
Sie - auch Herr Kress - sprechen die Beschäftigtenzahlen an. Sie haben eben von Polizeibeamten gesprochen und damit Uniformierte gemeint. Die FDP greift in ihrem Antrag die Kritik des Landesrechnungshofs aus dem Jahre 2001 auf, nach der ausgebildete Polizisten in unseren Behörden in Funktionen eingesetzt werden, für deren Erfüllung es keiner polizeilichen Ausbildung bedarf. Dabei geht es um Innendienstfunktionen, Bürotätigkeiten aller Art. Diese Kritik gab es in der Tat.
Herr Engel, Sie müssten dann aber doch auch zur Kenntnis genommen haben, dass wir bereits im Jahre 2001 ein Stellenumwandlungsprogramm eingeleitet haben, mithilfe dessen 1.253 Polizistenstellen in Angestelltenstellen umgewandelt werden. Der Rechnungshof verlangt, dass wir das Konzept entsprechend umsetzen.
Herr Kress, deshalb können Sie nicht beklagen, dass wir auf einmal weniger uniformierte Polizisten haben. Denn diese werden doch durch Angestellte ersetzt, die die entsprechenden Aufgaben übernehmen, und zwar aus guten Gründen, weil das nämlich wirtschaftlicher und auch kostengünstiger ist.
Hier wie auch in anderen Diskussionen werden ständig Äpfel, Birnen und alles Mögliche miteinander verglichen. Ich weiß, dass das manchmal absichtlich geschieht, kann Ihnen das aber trotzdem nicht immer durchgehen lassen.
Jetzt gehe ich wieder auf Sie beide ein: Es ist tatsächlich so, dass in den Kreispolizeibehörden unseres Landes die Zahl der Mitarbeiter zwischen 2000 und 2002 um knapp 1.000 abgenommen hat. Der Grund hierfür liegt allerdings in der Erfüllung so genannter kw-Vermerke. Dieser Landtag mahnt doch ständig parteiübergreifend an, dass ausgebrachte kw-Vermerke auch realisiert werden. Das tun wir.
Solche kw-Vermerke haben sich aus dem Wegfall oder der Verlagerung von Aufgaben der Kreispolizeibehörden, die in den Jahren davor entstanden sind, ergeben. Lassen Sie mich das anhand von drei Beispielen verdeutlichen, damit entsprechende Behauptungen nicht immer wieder nebulös und pauschal diffamierend in den Raum gestellt werden.
Wir haben die Zahl der Polizeimusikkorps im Land von fünf auf ein Landespolizeiorchester reduziert und damit Stellen eingespart. Wir haben polizeiliche Aufgabenreduzierung erheblichen Ausmaßes am ehemaligen Regierungssitz in Bonn gehabt. Nachdem Aufgaben von dort nach Berlin gewandert sind, schlägt sich mein dortiger Kollege jetzt damit herum. Deshalb war in Bonn ein Stellenabbau nicht nur möglich, sondern auch notwendig. Das wird doch niemand bestreiten können.
Außerdem war Personal in hohem Maße gebunden gewesen für die Fluggastkontrolle an den Flughäfen Köln/Bonn und Düsseldorf. Diese Aufgabe nimmt seit etlichen Jahren nunmehr der Bundesgrenzschutz wahr. Es ist doch logisch, dass sowohl der Haushaltsgesetzgeber als auch die Steuerzahler danach fragen, was der Innenminister und der Landtag mit dem Personal machen. Werden diese Beamten jetzt auf der Straße eingesetzt oder kann man an der Stelle etwas einsparen? Diese logischen Fragen müssen wir beantworten.
Diese Themen tauchen immer wieder auf. Das reicht bis zu den leeren Streifenwagen auf Autobahnen, über die ich jetzt nicht mehr sprechen werde, weil wir darüber in der letzten Woche schon im Innenausschuss diskutiert haben. Ich hoffe, dass ich seinerzeit zur Aufklärung habe beitragen können, und sage: Wir werden die gegenwärtige Organisation der Kreispolizeibehörden grundständig überprüfen und dabei auch die sonstige Polizeiorganisation einbeziehen. Ich
glaube auch, dass das eine oder andere veränderungsbedürftig ist, und bin offen für die Ergebnisse.
Meine Damen und Herren, entscheidend sind nicht Organisationsfragen. Darum kann es nicht gehen. Entscheidend ist, wie wir das Vorhandene - ich will es einmal so bezeichnen - an "Mensch und Material" so einsetzen, dass für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in diesem Lande das beste Ergebnis erzielt wird.
Dieses beste Ergebnis zu erzielen ist mein fester Wille. Wenn Sie diesen Weg mitgehen wollen, dann sollten Sie sich unseren Vorschlägen anschließen. - Vielen Dank.