Jochen Dieckmann
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Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir stehen kurz vor dem Abschluss eines sehr lange dauernden und für alle Beteiligten sehr fordernden Haushaltsverfahrens. Ich denke, es ist angezeigt, auf einige Kernaussagen zurückzublicken, die ich bei der Einbringung des Entwurfs des Doppelhaushaltes formuliert habe.
Ich habe damals gesagt: Ein Doppelhaushalt bewährt sich gerade in schwierigen Zeiten. Er ist ein klares Zeichen für den Konsolidierungskurs des Landes. Wir werden - so habe ich damals angekündigt - alle gesellschaftlichen Gruppen angemessen an dieser größten Konsolidierungsmaßnahme des Landes beteiligen. Dies ist geschehen.
Meine Damen und Herren, so schmerzlich die Kürzungen im Einzelnen sind: Wir konsolidieren von einem hohen Niveau. Das ist heute mehrfach am Beispiel der Zuwendungen für die Ersatzschulen gezeigt worden.
Wir werden diesen Haushalt nicht ohne eine bemerkenswerte Kreditaufnahme beschließen können. Auch dies ist deutlich geworden. Ohne Kreditaufnahme geht es in dieser schwierigen Lage nicht.
Wir haben trotz aller Schwierigkeiten die Handlungsfähigkeit der Landesregierung und der sie tragenden Koalition unter Beweis gestellt.
Ich habe damals meine Bemerkungen mit den Sätzen beendet: „Auch hier gilt: Das Bessere ist der Feind des Guten. Änderungen sind willkommen, dürfen die Ausgaben aber nicht erhöhen.“
Dieses Angebot haben die Koalitionsfraktionen angenommen. Es ist in einer sehr fruchtbaren Diskussion gelungen, weitere zukunftsweisende Schritte zu verabreden.
Was die Opposition angeht, so ist dieses Angebot weitgehend unbeachtet geblieben. Wenn ich Revue passieren lasse, was die letzten Wochen an konkreten Vorschlägen gekommen ist, so muss ich sagen: im Wesentlichen Fehlanzeige! Stattdessen hat sich die CDU darauf beschränkt, sozusagen in letzter Minute das Thema Verfassungswidrigkeit auf die Tagesordnung zu bringen. Herr Stahl, der jetzt leider nicht mehr da ist ---
- Ich bitte um Nachsicht. Herr Stahl hat sich heute unter Darlegung bemerkenswerter volkswirtschaftlicher Einsichten bemüht - meistens scharf an der Sache vorbei -, diesen Vorwurf zu entkräften.
Meine Damen und Herren, deshalb sage ich hier für die Landesregierung noch einmal ganz klar: Wir gehen davon aus, dass eine Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichtes vorliegt. Dies sagen wir in Auswertung aller fachlichen Äußerungen, wie sie Prof. Siekmann in seinem Gutachten einfordert. Hier gibt es keinen Widerspruch.
Wir haben es mit der Gefahr zu tun, dass wir das Ziel eines hohen Beschäftigungsstandes, das uns im Stabilitäts- und Wachstumsgesetz eigentlich aufgegeben wird, im Jahre 2004 erneut verfehlen; denn das für 2004 erwartete moderate Wirtschaftswachstum liegt nicht so deutlich oberhalb der Beschäftigungsschwelle, dass wir auf dem Arbeitsmarkt mit der nötigen Besserung rechnen können.
Das ist für alle, die sich mit diesem Thema beschäftigt haben, eine einsichtige Grundlage. Nicht jedes Wirtschaftswachstum löst bereits neue Beschäftigung aus. Man geht heute erfahrungsgemäß davon aus, dass erst ein Wirtschaftswachstum von 2 % spürbare Verbesserungen auf dem Arbeitsmarkt bewirkt. Ein solches Wachstum können wir unseren Berechnungen trotz der Lichtblicke, die Herr Kollege Schartau gestern beschrieben hat, nicht zugrunde legen.
Meine Damen und Herren, außerdem bitte ich insbesondere die CDU, zur Kenntnis zu nehmen, dass nur einer der vier Punkte des von Herrn Stahl so bemerkenswert beschriebenen magischen Vierecks gefährdet zu sein braucht, um die Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts auszulösen. Das hat niemand Geringeres als der niedersächsische Staatsgerichtshof so formuliert, nämlich in seiner Entscheidung vom 10. Juli 1997, und zwar in einer Situation, als die durchschnittliche Erwerbslosenquote im Bundesgebiet 5,5 % und in Niedersachsen 6,8 % betrug.
Das war seinerzeit ein Unterschied von 1,3 %. Unsere Erwartungen gehen davon aus, dass es derzeit einen Unterschied von 1,2 % gibt. Dann ist es erst recht zulässig, von einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichtes auszugehen.
Zum Zweiten ist auch sicher, dass die von uns beabsichtigte Kreditaufnahme dazu bestimmt und geeignet ist, die Störungslage abzuwenden. Dafür reicht es aus - so sieht es die Verfassungsrechtsprechung vor -, dass dieses Mittel geeignet ist,
den weiteren Abbau von Staatsausgaben zu verhindern.
Ohne die zusätzliche Kreditaufnahme - Frau Kollegin Walsken ist darauf eingegangen - hätten wir die konsumtiven Ausgaben um 1,5 Milliarden € reduzieren müssen. Das bedeutet, dass dann die Gesamtausgaben gegenüber 2003 um 2,2 % zurückgehen würden. Eine solche Haushaltspolitik wäre prozyklisch und ist in keiner Weise zu vertreten - weder wachstumspolitisch noch beschäftigungspolitisch.
Auch dies haben wir insbesondere in der Zweiten Ergänzung ausführlich auf mehreren Seiten dargelegt. Ich erlaube mir dazu den Hinweis, dass die Voraussetzungen für die Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts in den Gesetzgebungsmaterialien in einer Ausführlichkeit dargelegt sind, wie sie in kaum einem Bundesland erreicht wird.
Zum Dritten ist schon sehr zutreffend davon die Rede gewesen, was wir im Interesse der konjunkturpolitischen Verbesserungen auf der Ebene der Kommunen tun. Meine Damen und Herren, ich fasse zusammen, was insbesondere Frau Walsken gesagt hat: Diese Hilfe, wie sie im Haushaltsplan 2004 und im Haushaltsplan 2005 vorgeschlagen wird, ist nicht nur zulässig - nein, sie ist auch Teil des Auftrags, den uns das Stabilitäts- und Wachstumsgesetz im § 16 mitgibt. Von daher bin ich sicher, dass auch hier keine rechtlichen Bedenken begründet sind.
Zum Vierten will ich sehr deutlich etwas zur Kreditierung und zur Rückführung im Jahre 2005 sagen. Dies ist keine verdeckte Rücklage - schon deswegen nicht, weil sich erstens der Sachverhalt bei der so genannten Stundung insoweit anders darstellt, als die Mittel tatsächlich aus dem Haushalt abfließen.
Zweitens kommt es durch die Abrechnungen im Jahre 2005 nicht zu Mehreinnahmen. Das ist anders als bei der Auflösung einer Rücklage. Die Abrechnung der gestundeten Beträge führt vielmehr lediglich zu geringeren Ausgaben im Rahmen des Steuerverbundes.
Drittens ist es im Zuge einer antizyklischen Finanzpolitik notwendig, auch die Kommunen in die stabilitätsorientierte Linie einzubeziehen. Ich habe das bereits vorhin dargelegt.
Viertens sage ich ganz klar: Die Folgewirkung der Stundung, die im Jahre 2004 ja ohne Zweifel richtig und zulässig ist, kann im Jahre 2005 nicht allein deshalb unzulässig sein, weil die Abrechnung
der Stundung in dieser Situation für das Land vorteilhaft ist.
Meine Damen und Herren, wir haben dann - auch wieder in letzter Minute - ein Gegenvorschlagskonzept der CDU-Fraktion bekommen. Dazu ist bereits Zutreffendes gesagt worden; mehrere Rednerinnen und Redner haben sich mit den Einzelheiten beschäftigt. Ich will nur noch wenig hinzufügen, weil es sich im Grunde genommen auch kaum lohnt, diesen Gegenvorschlag im Einzelnen zu behandeln.
Dieses Konzept ist in sich erkennbar widersprüchlich. Es kommt außerdem in jeder Hinsicht zu spät. Bei allem Respekt vor den Anstrengungen durch die zügige Haushaltsberatung: Das, was hier auf den Tisch gekommen ist, hätte man bereits zu einem sehr frühen Stadium vorlegen können.
Ich wiederhole die Fragen, die schon heute Morgen an Herrn Dr. Rüttgers gestellt worden sind: Wie hält er es mit dem Personal? Ich will das auch für das Protokoll des Landtags festgehalten wissen. Unter den 310.000 Beschäftigten des Landes befinden sich etwa 150.000 Lehrer, 35.000 Justizbedienstete und 46.000 Beschäftigte bei der Polizei. Diese Bereiche will die CDU aussparen. Damit verbleiben 80.000 Menschen.
Dann hat die CDU zwei wichtige Bereiche zum Stellenabbau freigegeben, nämlich die Hochschulen - das werden wir so kommunizieren, Herr Stahl - und die Finanzverwaltung. Da sagt Ihnen der Finanzminister: Hände weg von der Finanzverwaltung; sie tut gute Arbeit und stellt sicher, dass wir auch die Einnahmen bekommen, die diesem Land und dem Staat zustehen.
Wenn man diese Bereiche abzieht, bleiben summa summarum 20.000 Beschäftigte übrig, Herr Diegel. Damit ist die tatsächliche Grundlage des Rechenwerks von Herrn Dr. Rüttgers schon erschüttert. Ich kann nur hoffen, Herr Diegel, dass Sie an dieser Rechnung nicht beteiligt waren. Ich habe sonst immer den Eindruck, dass Sie die Grundrechenarten beherrschen.
Dann haben Sie uns ein Finanzierungstableau zur Verfügung gestellt. Das macht Eindruck, ist aber nur scheinbar stimmig. Denn es basiert - davon hat der Ministerpräsident schon gesprochen - ganz wesentlich darauf, dass es eine Teilveräußerung des BLB gibt. Dabei haben Sie ja nicht nur, wie der Ministerpräsident dargelegt hat, einige
Schwächen in der Wahrnehmung der Bilanz offenbart, sondern Sie haben, wenn Sie sich auf Schleswig-Holstein beziehen, vor allem einen weiteren Schönheitsfehler bzw. gravierenden Nachteil übersehen.
Das Bundesverfassungsgericht hatte ein entsprechendes Modell in Schleswig-Holstein in einer Eilentscheidung zu beurteilen und hat in diesem Zusammenhang festgestellt, dass Einnahmen aus einer solchen Veräußerung im Haushalt als Kredit zu behandeln sind. Zur Erinnerung: Nach dem Liegenschaftsmodell des Landes SchleswigHolstein war vorgesehen, die Landesliegenschaften an die Investitionsbank zu veräußern und zurück zu mieten. Die Investitionsbank sollte den Kauf dann durch Kredit finanzieren.
Wir müssten in Nordrhein-Westfalen als Kaufpreis für den Anteil von 24,9 % mindestens 1,6 Milliarden € erzielen, um nur die Einnahmen auszugleichen, die für den Haushalt 2004/2005 erbracht werden. Wenn man unterstellt, dass diese 1,6 Milliarden € von den öffentlich-rechtlichen Käufern - nur die kommen in Betracht - kreditfinanziert würden, würden die Mittel einer Anstalt des öffentlichen Rechts zufließen, deren Träger andere juristische Personen sind. Das würde ein Cash-out der derzeit an ein Sondervermögen des Landes gezahlten Mieten bedeuten.
Wir hätten insofern eine vergleichbare Situation und müssten die 1,6 Milliarden € als Einnahmen aus Krediten behandeln. Wir hätten nichts gewonnen. Nur der historischen Vollständigkeit halber: Das Land Schleswig-Holstein hat sich damals der Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts gebeugt, und der Ansatz der Einnahmen, die sich aus der Durchführung der Immobilienübertragung ergeben sollten, wurde im Haushalt gestrichen.
Ich hatte bereits im Haushalts- und Finanzausschuss Gelegenheit darauf hinzuweisen, dass dem Land mit einer öffentlich-rechtlichen Anstalt BLB eine ganz eigenständige juristische Person gegenübersteht. Das führt zu einer Vielzahl steuerlicher, zivilrechtlicher und öffentlich-rechtlicher Fragen. All das hat die CDU nicht beleuchtet.
Meine Damen und Herren von der CDU, zu den bemerkenswerten Details im Zusammenhang mit dem Zukunftsprogramm gehört auch, dass Sie im Zukunftsprogramm die LEG für veräußerungswürdig und -bedürftig halten. Das ist insofern bemerkenswert, als die CDU im Haushalts- und Finanzausschuss einen entsprechenden Antrag der FDP nach meiner Erinnerung abgelehnt hat. Die
sen Sinneswandel müssten Sie uns bei passender Gelegenheit noch einmal deutlich machen.
Vorhin habe ich schon einmal Ihre Vernachlässigung der Wissenschaftspolitik angesprochen. Man kann nicht die vom Land getragenen Institute einfach den Hochschulen zuweisen und damit die Ausgaben für die Institute sparen, sondern man muss den Hochschulen dafür etwas geben. Auch hier haben Sie mit Zitronen gehandelt.
Sie haben auch sonst - das will ich Einzelnen jetzt nicht darlegen - ein klein wenig die Wirklichkeit vernachlässigt. Das gilt ebenso wieder für Herrn Dr. Rüttgers, wenn er einen Rückgang der Investitionen beklagt. Ich will das der Vollständigkeit halber auch hier gesagt haben: Wir hatten im Haushaltsplan 2003 Investitionen in Höhe von 4,89 Milliarden €, im Jahre 2004 in Höhe von 4,9 Milliarden € und im Jahre 2005 Investitionen in Höhe von 5,031 Milliarden € - so viel nur zu dem Verhältnis von Zahlen, das der Oppositionsführer hier an den Tag gelegt hat.
Lassen Sie mich abschließend, was die Rolle von Herrn Dr. Rüttgers angeht, doch noch einmal auf die Steuerpolitik eingehen. Herr Dr. Rüttgers gehört seit Freitag zu einem Kreis von Menschen, die von der Zeitung „Die Welt“, die ja keine sozialdemokratische Publikation ist, zum Kreis der „unguided missiles“ - der ungesteuerten Raketen - gerechnet wird.
Die "Welt" schreibt am 23. Januar:
„Querdenker hat die Union viele. Horst Seehofer ist so ein Fall. Wenn der CSU-Vize in der Gesundheitspolitik lospoltert, denken viele in der Union an eine ‚unguided missile’, eine ungesteuerte Rakete, von der man nicht weiß, ob sie in eigenen oder gegnerischen Reihen einschlägt. Jürgen Rüttgers darf sich jetzt zu dieser Waffengattung zählen.“
Damit ist die Rolle des CDU-Landesvorsitzenden in der Steuerpolitik sehr gut beschreiben.
Die Landesregierung hält es auch hier mit einer sehr pragmatischen, unaufgeregten Herangehensweise. Der Ministerpräsident hat schon unmissverständlich klargelegt: Wir haben zusätzlich zu den Entlastungen, die beschlossen und umge
setzt sind, nichts zuzusetzen, es sei denn, wir würden weitere Aufgaben aufgeben, wir würden weitere Ausgaben schmerzlich kürzen. Ich will ganz deutlich sagen: Ich bleibe bei dem, was ich in einem Zeitungsinterview gesagt habe: Einfache Steuergesetzgebung ist erstrebenswert. Aber Einfachheit ist kein Selbstzweck. Je einfacher ein Gesetz, desto weniger erfüllt es seine Gerechtigkeitsfunktion. - Das ist seit den Tagen der alten Römer ein Kernsatz. „Summum ius summa iniuria“ haben die Römer vor über 2.500 Jahren formuliert.
Das sollte Dr. iuris utriusque Rüttgers eigentlich auch beherzigen. Für diejenigen, die das lieber auf Deutsch mögen, biete ich Ihnen Goethes Faust an. Goethes Faust lässt zu dem Thema Mephisto zu Wort kommen, indem er sagt: "Aus Recht ward Unrecht, aus Wohltat Plage." - Das beschreibt das schöne Spannungsverhältnis zwischen zu viel Regelung im Interesse einer präzisen Gerechtigkeit und weniger Regelung mit der Gefahr, dass man ungerecht ist.
Meine Damen und Herren, die Welt ist kompliziert. Wir sollten nicht versuchen, sie mit populistischen Forderungen einfacher zu machen, als sie ist. Wir haben eine Verantwortung für die Bürgerinnen und Bürger, für die Menschen, die uns in unsere Ämter entsandt haben. Dazu gehört auch, mit dem uns zur Verfügung stehenden Geld verantwortungsvoll umzugehen. Die Landesregierung hat hierzu einen Vorschlag gemacht, den der Landtag in sehr vielen und anstrengenden Beratungen diskutiert hat.
Ich denke, wir haben ein Ergebnis, das beidem gerecht wird - dem unabweisbaren Ziel, die öffentlichen Finanzen zu konsolidieren ebenso wie dem Ziel, die Kraft zum Arbeiten, die Kraft zum Atmen in diesem Land nicht abzuschnüren. Von daher bin ich voller Zuversicht, wenn ich sage: Die Landesregierung bittet Sie, dem Haushaltsplan 2004/2005 in der Fassung der Ausschussberatung zuzustimmen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mehr und mehr bewegt mich die Frage, warum die CDU sich diese Aktuelle Stunde angetan hat. Sie musste doch damit rechnen, dass mit dem nötigen Maß an Zufriedenheit deutlich wird, dass die Entscheidung, die zustande gekommen ist, wichtig war.
"Das Ergebnis des Vermittlungsausschusses hat Auswirkungen auf den Landeshaushalt 2004/2005."
Meine Damen und Herren von der CDU, damals habe ich allerdings auch hinzugefügt, dass Sie für das Ausmaß der Auswirkungen eine Mitverantwortung tragen. Ich bleibe bei dem, was der Ministerpräsident ausgeführt hat: Das Ergebnis des Vermittlungsausschusses bleibt hinter dem zurück, was möglich war.
Ursächlich hierfür sind drei Gründe:
Erstens. Bei CDU und FDP auf Bundesebene haben die Fundamentalisten über die Realos gesiegt.
Zweitens. Die Taktiker haben über die ehrlichen Makler gesiegt.
Drittens. Die Ordnungspolitiker haben über die Kommunalpolitiker gesiegt.
Was hier dem ernstzunehmenden Thema Gemeindefinanzreform angetan worden ist, ist gravierend. Herr Rüttgers, an der Stelle können Sie versuchen, was Sie wollen: Der A-Seite den schwarzen Peter zuzuschieben, ist schon für sich gesehen ein untauglicher Versuch.
Meine Damen und Herren, wir werden die Auswirkungen sehr konkret ausrechnen. Herr Diegel, der jetzt nicht mehr da ist, hat schon einmal damit angefangen. Vielleicht rechnet er noch weiter, weil das, was er vorgetragen hat, nur ein Anfang war. Alles ist etwas komplizierter, und zwar nicht zuletzt deshalb, weil wir bei Hartz IV erst gestern Nacht letzte Feinjustierungen vorgenommen haben, die - lassen Sie mich das ganz deutlich sagen - eine Fülle von Anschlussfragen aufwerfen, die wir hier im Land mit den Kommunen diskutieren werden. Deshalb warne ich ganz deutlich vor vorschnellen Äußerungen.
Es gilt noch, alles, was im Steuerrecht mit dem Korb II zu tun hat, abzubilden. Insgesamt sind wir gut beraten, uns die Details erst einmal anzuschauen.
Schon jetzt kann ich aber ganz deutlich sagen: Zwischen der Kohlepolitik der Bundesregierung und der Landespolitik einerseits sowie dem verabredeten Verfahren unter der Überschrift "Koch/Steinbrück" gibt es keine Friktionen. Die Degression ist harmonisiert. Hören Sie also damit auf, die Betroffenen zu verunsichern. Wir haben an der Stelle sehr fein abgestimmt.
Wir werden die Hoffnung nicht erfüllen, im nächsten Haushalt ohne eine Überschreitung der Verfassungsregelgrenze auszukommen. Das macht den Haushalt allerdings nicht verfassungswidrig, weil wir die Voraussetzungen für die Überschreitung belegen und nachweisen werden, dass die Vorgaben des Artikel 83 der Landesverfassung vorliegen: Wir wollen das nach wie vor drohende Ungleichgewicht insbesondere beim Wirtschaftswachstum und der Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt abwenden.
Meine Damen und Herren, wie ich bereits angekündigt habe, wird es Anfang des Jahres eine zweite Ergänzungsvorlage geben. Das ändert aber überhaupt nichts daran, dass der Vermittlungsausschuss ein Erfolg für die Bundesrepublik genauso wie für das Land Nordrhein-Westfalen ist, weil dort der Beweis erbracht worden ist, dass das politische System anfängt, die großen Reformschritte zu vollziehen. - Herzlichen Dank!
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Land Nordrhein-Westfalen ist - wenn ich es richtig sehe - das erste Flächenland, das sich dieses Themas in seiner ganzen Breite seiner Landesverwaltungsaufgaben annimmt.
Berlin lasse ich als Beispiel ungern gelten, weil es in einem Stadtstaat besondere Erleichterungen gibt. Wird in dem Zusammenhang Hessen erwähnt, so möchte ich darauf hinweisen, dass die dortige Landesregierung die entsprechenden Maßnahmen ausschließlich in neun Zulassungsbehörden durchführt.
In Nordrhein-Westfalen haben wir 54 Zulassungsbehörden, zu denen sich etliche Nebenstellen gesellen. Das macht es wesentlich schwieriger.
Mein Haus hat auf der Grundlage des neuen Kraftfahrzeugsteuergesetzes ein Konzept entwickelt, das bei der Zulassung der Fahrzeuge die verbindliche Erteilung eines Lastschrifteinzugs und eine Rückstandsprüfung vorsieht. Hat der Halter nämlich Kraftfahrzeugsteuerrückstände, so ist zusätzlich geplant, dass die Kraftfahrzeugsteuer für den ersten Anmeldezeitraum gezahlt wird.
Es war schon davon die Rede, dass das Land bei der Umsetzung des Projektes auf die Zusammenarbeit mit den Kommunen angewiesen ist, die für die Kraftfahrzeugzulassung zuständig sind. Angesichts der großen Zahl von Zulassungsbehörden sind wir nicht in der Lage, eigenes Personal abzustellen. Die Kommunen ihrerseits stehen dem Vorhaben mit einer gewissen "Reserviertheit" gegenüber, weil sie sich nicht berufen fühlen, dem Land bei der Steuereintreibung behilflich zu sein.
Herr Klein, ich will mit Nachdruck dem Eindruck entgegenwirken, hier müsse der Landesregierung noch nachgeholfen werden. Die ersten Gespräche haben bereits im Frühjahr dieses Jahres stattgefunden. Anschließend hat es förmliche Gespräche ab Juli gegeben. Ich bin deshalb zuversichtlich, dass es uns gelingen wird, die Belange aller Beteiligten auszugleichen und einen Weg festzulegen, mit dem das von meinem Haus entwickelte Konzept umgesetzt wird.
Vor diesem Hintergrund sehe ich in dem vorgelegten Entschließungsantrag eine gewichtige Unterstützung des Vorhabens der Landesregierung durch den Landtag, ein zusätzliches Signal, dass wir das nicht akzeptable Verhalten einiger Kraftfahrzeughalter bekämpfen, um auf diese Wiese
dazu beizutragen, die Steuergerechtigkeit und die Akzeptanz der Steuererhebung zu sichern.
Ich bin mir sicher, dass wir alle darin übereinstimmen, dass derjenige, der sein Auto zum öffentlichen Verkehr in Nordrhein-Westfalen anmeldet, die von ihm oder ihr geschuldete Kraftfahrzeugsteuer entrichten soll.