Ute Schäfer

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Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Den hohen Stellenwert von Bewegung, Spiel und Sport in der vorschulischen und in der schulischen Erziehung, der in dem CDU-Antrag zum Ausdruck kommt, unterstützen wir mit Nachdruck. Dies zu fördern ist seit langem die Politik der Landesregierung. Frau Dr. Schraps, dass Sie sich hier lobend über den Kollegen Vesper geäußert haben, werde ich selbstverständlich an ihn weiterleiten. Er wird es also erhalten.
Bewegung ist ein unverzichtbarer Baustein und ein wichtiges Element für eine gute und gesunde Entwicklung von Kindern. Es gibt den wunderba
ren Ausdruck: "Toben macht schlau". Bewegung ist Ausdruck von Lebensfreude, kindlicher Neugier und Vitalität. An der Bewegung erkennen wir, wie sich die Kinder aktuell fühlen. Ein ausgewogenes Bewegungsleben und Bewegungserleben beeinflusst die kindliche Entwicklung nachhaltig positiv.
Bewegung, Spiel und Sport verbessern nicht nur die körperlichen und motorischen Voraussetzungen und Fähigkeiten, sondern sie fördern zusätzlich wichtige kognitive, soziale und emotionale Komponenten der Entwicklung. Da sich die Bewegungswelt und die Lernwelt von Kindern gegenseitig beeinflussen, erwerben die Kinder über Bewegung ein erhöhtes Maß an Eigenständigkeit, Selbstvertrauen, Selbstkontrolle, Selbstbestimmung und Selbstachtung. Dies alles sind wichtige Mosaiksteine der Persönlichkeitsentwicklung von Kindern.
Klar ist: Die Basis für das Bewegungskönnen muss im Kindesalter geschaffen werden. Hierzu gehört auch die Schaffung von Bewegungsgelegenheiten. Der Bewegungsmangel - das ist richtig - ist beispielsweise die wichtigste Ursache für die zunehmende Zahl übergewichtiger und krankhaft übergewichtiger Kinder. Mit hoher Wahrscheinlichkeit hat das auch für den weiteren Lebenslauf Folgen.
Es kommt zu Folgeerkrankungen, die das Gesundheitssystem massivst beeinflussen. Ich denke vor allem an Diabetes, an Herzkreislauferkrankungen und an die Erkrankungen des aktiven und passiven Bewegungsapparats mit ihren vielfältigen Folgeerscheinungen.
Während die negative Entwicklung bereits im Kindesalter beginnt, werden die Folgen erst in späteren Lebensabschnitten deutlich. Gerade das Kindesalter bietet optimale Voraussetzungen zum Erlernen und für die Entwicklung einer guten Bewegungskoordination und lebenswichtiger Bewegungsfertigkeiten.
In der Tat gibt es trotz zahlreicher wissenschaftlicher Studien zu sportlicher Aktivität und zum Bewegungsstatus von Kindern immer noch Erkenntnis- und Forschungslücken. Viele Diskussionen zu Sporttests und Standards für den Bewegungsstatus von Kindern werden meines Erachtens allerdings unnötig geführt. Bevor wir uns dafür oder dagegen entscheiden, müssen Begriffsklärungen herbeigeführt werden, was man z. B. konkret unter einem Sporttest versteht.
Darüber hinaus müssen wir Antworten geben auf wichtige Fragen im Zusammenhang mit der kindlichen Entwicklung. Welche Bewegungskompetenz soll ein Kind in einem bestimmten Alter mindes
tens aufweisen, damit es sich ganzheitlich entwickelt? Welche Zusammenhänge bestehen zwischen Bewegung, motorischer Leistungsfähigkeit und dem Risiko für bestimmte Erkrankungen? Welches sind die Bedingungen, die eine erfolgreiche Bewegungssozialisation von Kindern ermöglichen?
Kinder, die in jungen Jahren bestimmte Basiskompetenzen nicht gelernt haben - Sie haben es schon genannt, Schwimmen, auf Bäume klettern, Balancieren, Radfahren, Fangen -, haben es später schwer, eine positive Einstellung zu Bewegung, Spiel und Sport in der Schule oder im Kindergarten, zu körperlicher Aktivität in der Freizeit und zu einem bewegungsaktiven Leben zu finden. Diesen Kindern fehlt damit eine breite Basis für eine gute psychische und auch für eine soziale Integration.
Ich habe aber Probleme mit Teilen des Antrags, da er eine Verengung und Fokussierung auf das Abtesten rein motorischer Leistungsfähigkeiten vornimmt. Auch steht die Forderung nach einheitlich normierten Sporttests und landeseinheitlichen motorischen Standards z. B. im Widerspruch zur Bildungsvereinbarung Nordrhein-Westfalens für den Elementarbereich.
Zu den grundlegenden Betätigungs- und Ausdrucksformen von Kindern zählt neben dem Spielen auch das Sich-Bewegen. Kinder haben das natürliche Bedürfnis und Freude daran, sich zu bewegen. Junge Kinder entdecken die Welt und sich selbst zuallererst über die Bewegung.
Da im Zusammenhang mit Bewegung viele Kompetenzen der Kinder gefördert werden wie z. B. ihre kognitive und ihre soziale Kompetenz, ist der Bereich Bewegung einer der Bildungsbereiche, der in der Bildungsvereinbarung benannt ist. Dabei geht diese Bildungsvereinbarung von kontinuierlichen Bildungsprozessen aus, die während der gesamten Anwesenheit der Kinder im Kindergarten andauern.
Da Kinder ihre verschiedenen Fähigkeiten nicht in gleich geschalteten Rhythmen entwickeln, schreibt die Bildungsvereinbarung keine festgelegten Zeitpunkte vor, zu denen die Kinder ein bestimmtes Können erreicht haben müssen.
Nun ist es auch nicht so, dass wir den Bereich Bewegung für die Kindertageseinrichtungen erst in Zusammenhang mit dieser Bildungsvereinbarung als wichtig entdeckt haben. Denn bereits seit einigen Jahren kooperieren Kindergärten mit Sportvereinen. Und die pädagogischen Fachkräfte der Kindertageseinrichtungen werden seit vielen Jahren für diesen Bildungsbereich ausgebildet.
Für eine weitere Qualifizierung der Fachkräfte hat das Sozialpädagogische Institut eine Broschüre zur Bewegungserziehung herausgebracht und bietet seit 2003 gemeinsam mit der Deutschen Sporthochschule in Köln die Zusatzausbildung Bewegungsförderung im Elementarbereich für sozialpädagogische Fachkräfte an. Darüber hinaus wird nach dem gegenwärtigen Forschungsstand z. B. die Aussagekraft von auf Motorik ausgerichteten Sporttests zur Beurteilung des Gesundheitszustandes von Kindern zumindest als äußerst fragwürdig eingeschätzt. Wir haben eben von dem Kollegen Groth einige Originalzitate aus diesen Tests aus dem englischsprachigen Raum gehört.
Was wir brauchen, sind gut begründete Bildungsstandards und verlässliche Diagnoseinstrumente nicht nur für die Kernfächer in der Schule, sondern auch für den Schulsport und für die Bewegungs-, Spiel- und Sporterziehung im Kindergarten. Diese Bildungsstandards müssen aber neben den motorischen Parametern andere Ziele im Bereich von Bewegung, Spiel und Sport berücksichtigen. Nur dann können wir diese Erziehung Bewegung, Spiel und Sport - im Kontext der Bildungs- und Erziehungsaufgaben von Schule und Kindergarten richtig verorten und unsere Maßnahmen - das ist das Entscheidende - daran zielgerichtet durchführen.
Im Übrigen schließt sich die Landesregierung den Erkenntnissen und Perspektiven an, die kürzlich vom Club of Cologne in seiner KonsensusErklärung formuliert wurden, die u. a. auch von der Vorsitzenden des Sportausschusses des Landtages Nordrhein-Westfalen, Frau Hinnemann, mit unterzeichnet wurden.
Die Landesregierung unterstützt dies sogar so konkret, dass sie ein Pilotprojekt des Club of Cologne durchführt. Ich hoffe, ich habe deutlich gemacht, dass die Landesregierung die im Antrag der CDU formulierten Grundüberlegungen zur Bedeutung und Förderung von Bewegung, Spiel und Sport im Rahmen der vorschulischen und der schulischen Bildung und Erziehung längst zur Grundlage ihrer eigenen Arbeit gemacht hat. Wir begrüßen im Grundsatz auch die Forderung nach der Formulierung und Überprüfung von Qualitätsstandards bzw. Kriterien in Kindergarten und Schule.
Die Landesregierung hält aber die Forderung nach Einführung landesweiter Sporttests zum gegenwärtigen Zeitpunkt für unzureichend fundiert. Ich denke, wir sollten gemeinsam weiter nach besseren Wegen zur Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung von Bewegung, Spiel und
Sport im Bildungsbereich suchen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Wir in Nordrhein-Westfalen sind über die La
ge der Hauptschulen sehr gut im Bilde. Das sind wir nicht erst seit PISA, aber durch PISA sind wir sicherlich in besonderem Maße sensibilisiert worden.
Die richtige Antwort auf die Herausforderungen liegt in einem umfassenden Konzept der Qualitätsentwicklung und der Qualitätssicherung, das viele aufeinander bezogene Bausteine hat und vor allem die Potenzialentwicklung der einzelnen Schule in starkem Maße in den Blick nimmt. Ein solches Konzept setzt die Landesregierung zurzeit um, übrigens nicht erst seit PISA, sondern schon seit längerer Zeit.
Dazu gehören vor allem Unterstützungs- und Beratungssysteme für die Schule sowie Elemente der Unterrichts- und Schulentwicklungen durch Schulprogrammarbeit und Evaluation. Dazu werden - das wissen Sie - neue Elemente kommen wie Standardsetzung, zentrale Lernstandserhebungen in Klasse 9 und teilzentrale Abschlussprüfungen, die wir darauf aufbauen werden, eingebettet in ein System der Förderung und der Unterstützung. Dazu gehört z. B. auch der Aufbau eines Systems der Schulinspektion. Mit all diesen Maßnahmen leiten wir einen Weg ein, der von einer Prozesssteuerung, von einer Detailsteuerung weg und hin zu einer ergebnisorientierten Steuerung unseres Bildungswesens geht.
Fast ein Drittel Ihres Forderungskatalogs, meine Damen und Herren von der CDU-Fraktion, macht bei Ihnen die Berufsorientierung und die Vorbereitung der Jugendlichen auf die Anforderungen von Ausbildung und Arbeitswelt aus. Dies ist schon längst ein zentraler Bestandteil des gesetzlich formulierten Bildungsauftrags der Hauptschule.
Wenn ich Ihre Forderungen betrachte, dann frage ich mich ernsthaft, welchen Bezug zur Realität Ihr Bild von den Hauptschulen in unserem Land hat. Denn bei der Entwicklung von schulischen Konzepten zur Berufsorientierung und Berufsvorbereitung haben die Hauptschulen seit Jahren Pionierarbeit geleistet. Die Wirklichkeit der Schulen hat Ihre Vorstellungen aus dem heutigen Antrag bereits überholt. Betriebserkundungen und Betriebspraktika im unterrichtlichen Kontext sind an Hauptschulen schulischer Alltag, und besondere Förderung erhalten benachteiligte Schülerinnen und Schüler in Langzeitpraktika und in dem überaus erfolgreichen Projekt „Beruf und Schule“.
All das geschieht natürlich immer in enger Zusammenarbeit mit den Betrieben, mit den Kammern, mit der Arbeitsverwaltung, mit den Gewerkschaften und mit anderen örtlichen Partnern. Ge
rade unsere Hauptschulen haben in vorbildlicher Weise effektive und nachhaltige Konzepte in Zusammenarbeit mit diesen Partnern entwickelt. Ich bin ganz sicher: Das herausragende Engagement von Hauptschullehrerinnen und -lehrern hat für viele Jugendliche den Übergang in Ausbildung und Arbeit erst möglich gemacht.
Eines, Frau Ley, habe ich in Ihrem Vortrag gar nicht verstanden. Sie haben zwei Akzente gesetzt. Einerseits sollen sich die Hauptschulen im Bereich der Berufsorientierung stärker akzentuieren. Andererseits sollen sie die Schüler auf einen Übergang in die Sekundarstufe II, in die gymnasiale Oberstufe, vorbereiten. Gleichzeitig fordern Sie aber, dass Praxistage im Bildungskanon in den Lehrplänen der Hauptschule verankert werden. Ich frage mich, wie das gehen soll, wenn Sie auf der einen Seite die Jugendlichen aus der Schule herausnehmen wollen und auf der anderen Seite gleichermaßen erreichen wollen, dass die Durchlässigkeit nach oben, sprich die Möglichkeit, in die Sekundarstufe II einzutreten, vergrößert wird. Das ist geradezu die Quadratur des Kreises.
Ferner fordern Sie eine Stiftung für die Hauptschulen. Ich weiß nicht, ob Sie wissen, was im Lande passiert. Eine Stiftung, wie Sie sie fordern, gibt es bereits seit dem letzten Jahr. Sie heißt „Partner für Schule NRW“. Wir haben sie zusammen mit neun Unternehmen gegründet. Sie bringt Schulen und Unternehmen mit Ansprechpartnern für Fragen des Bildungssponsorings in Projekten zusammen und nimmt diese Aufgaben auch für Hauptschulen sehr erfolgreich wahr. Es wäre aus unserer Sicht deshalb höchst unproduktiv, speziell für Hauptschulen parallel eine ziel- und aufgabengleiche Stiftung zu gründen.
Entwicklungsbedarf sehe ich in der Qualität der fachlichen Bildung, allerdings nicht nur in den Hauptschulen. Das lässt sich nicht durch ein bisschen mehr Betriebspraktikum für die einen und ein bisschen mehr Förderunterricht für die anderen lösen, wie Sie es in Ihrem Antrag suggerieren.
Die Forderung nach Verstärkung der Angebote in Deutsch und Mathematik deckt sich durchaus mit unseren Vorstellungen. Schon heute gibt es die Möglichkeit. Es geht also schon, und es wird gemacht, den Unterricht in Deutsch und Mathematik in den Klassen 9 und 10 zu verstärken.
Auch der Bedarf an zusätzlicher Sprachförderung an Hauptschulen ist unstrittig, übrigens nicht nur für Kinder mit Migrationshintergrund. Allerdings kommt Ihre Forderung ziemlich spät, denn wir stellen seit langem erhebliche Mittel dafür bereit.
Im laufenden Schuljahr stellen wir, wie Sie erwähnt haben, als Anfang - ich finde es ganz erheblich, welchen Beitrag wir leisten - für die Sprachförderung in den Klassen 5 und 6 zusätzlich 370 Lehrer- und Lehrerinnenstellen zur Verfügung. Hinzu kommen in der Hauptschule natürlich noch die 1.107 Stellen für Integrationshilfen, die maßgeblich auch in die Sprachförderung hineinfließen.
Auf die besonderen erzieherischen Probleme, denen sich Hauptschulen stellen müssen, haben wir natürlich ebenfalls reagiert. Im letzten Jahr haben wir aus Mitteln des Zeitbudgets als freiwillige Leistung des Landes 250 sozialpädagogische Fachkräfte an Hauptschulen zusätzlich zum Grundbedarf eingestellt. In diesem Jahr kommen an Ganztagshauptschulen bis zu 150 Stellen hinzu.
Die Förderung so genannter schulmüder Jugendlicher durch Schule und Jugendhilfe findet in Nordrhein-Westfalen seit 1994 ganz konsequent statt. Das Land fördert zurzeit 60 Projekte, und wir kooperieren in den Hauptschulen mit vielen Trägern der örtlichen Jugendhilfe. Wir fördern insbesondere Einrichtungen, die sich um sozial benachteiligte Jugendliche kümmern. Wir haben 62 Beratungsstellen für den Übergang von der Schule in den Beruf sowie 46 Jugendwerkstätten, die ergänzende pädagogische Förderangebote bereitstellen. Sie verbessern die soziale und fachliche Kompetenz der Betroffenen.
Es ist sicherlich wünschenswert, das Ganztagsangebot an den Hauptschulen auszubauen. Aber auch das tun wir bereits. Bei uns machen zwei Drittel der Hauptschulen Ganztagsangebote. Wenn Sie jedoch die flächendeckende Einführung der Hauptschule als Ganztagsschule fordern, wird es an dieser Stelle wirklich ärgerlich und unseriös. Und wenn ich die drei Punkte Ganztagsschule, Sozialarbeitskräfte und Schulassistenten, die Sie ja ebenfalls fordern, überschlägig zusammenrechne, komme ich auf einen Bedarf von mehreren tausend Stellen zusätzlich. Dabei sagen Sie natürlich, dass diese Stellen vom Land finanziert werden sollen. Sie sagen aber an keiner Stelle, was das kostet und woher Sie das Geld dafür nehmen wollen. Das steht nicht in Ihrem Antrag.
Ihr Vorschlag, Schulen sollten aus den Lehrerstellen Sozialarbeiter- und Assistentenstellen erwirtschaften, ist nur in großen Systemen und Ganztagsschulen möglich. Dies wird übrigens auch jetzt schon aus dem Programm "Geld aus Stellen" praktiziert. Bei kleinen Schulen - und das ist die breite Mehrheit unserer Hauptschulen - ginge das zulasten der Unterrichtsversorgung. Das mache ich an dieser Stelle nicht mit; denn die Schule ist
immerhin in erster Linie zum Lernen da, und zwar zum erfolgreichen Lernen.
Jetzt sage ich einen Punkt, wo Sie wirklich konstruktiv an die Sache herangehen könnten, wenn Sie es denn ernst meinen. Sie wissen natürlich genauso gut wie ich, dass die Beschäftigung von Sozialarbeitskräften, also von Sozialpädagogen und Schulassistentinnen, die wir auch gefordert haben, eigentlich in den Verantwortungsbereich der Schulträger, also der Kommunen, fällt. Nutzen Sie doch einfach einmal Ihren politischen Einfluss, damit in den Kommunen, wo Sie die Mehrheit stellen, tatsächlich auch die notwendigen Entscheidungen getroffen werden. Aber es ist natürlich einfacher, die Forderung da zu stellen, wo man nicht die politische Verantwortung trägt.
Wenn Sie also fordern, man müsse die Leistungsfähigkeit der Hauptschulen wiedergewinnen, dann zeichnen Sie aus meiner Sicht ein Zerrbild. Und wenn Sie einen Satz benutzen, wie Sie ihn benutzt haben: "Das Schulsystem brennt an allen Ecken und Enden", dann finde ich das ausgesprochen gefährlich. Allein das Bild einer an allen Ecken und Enden brennenden Schule zu zeichnen, gehört nicht in eine politische Debatte, die sich tatsächlich damit beschäftigen will, was wir zum Wohle unserer Kinder und Jugendlichen machen können. Seien Sie sorgfältiger mit der Sprache!
Ich denke, wir haben viele engagierte und kompetente Lehrerinnen und Lehrer in der Hauptschule, die ein erhebliches Maß an Arbeit leisten. Wir unterstützen das landesseitig mit ganz gezielten Initiativen. Wir haben ein Programm für die Hauptschulen, das wir zurzeit umsetzen. Das habe ich Ihnen deutlich gemacht.
Der vorliegende Antrag ist für mich daher mehr eine kosmetische Operation. Die Überschrift "Hauptschulprofilierungsprogramm" und die vielen Widersprüchlichkeiten im Inhalt legen allerdings nahe, was Sie eigentlich damit bezwecken wollen. Der eigentliche Patient ist nicht die Hauptschule, sondern das politische Profil der antragstellenden Fraktion. - Danke.
Ich arbeite anders als Sie, Herr SchultzTornau.
Ich möchte nur noch einige Anmerkungen zu dem machen, was von meinen Vorrednern der CDU und FDP gesagt worden ist. Wenn Sie, Herr Recker, sagen, wir würden nicht berücksichtigen,
was aus der Praxis der Hauptschule vorgetragen wird, muss ich Ihnen antworten: All das, was ich Ihnen programmatisch vorgestellt habe, ist mit Hauptschulpraktikern in einem Workshop erarbeitet worden. Das setzen wir zurzeit um - konsequent Step by Step. Ich darf auch darauf hinweisen, dass die Hauptschule eine 20 % höhere Lehrerzuweisung als andere Schulformen bekommt, sie über die kleineren Klassen verfügt und wir genau auf die Bedürfnisse dieser Schülerklientel eingehen.
Wenn Sie mir dann vorwerfen, ich sei arrogant, Herr Recker, nur weil ich vortrage, was wir als Land als Programm aufgelegt haben, und das in Zahlen, Daten und Fakten darlege, kann ich das nicht mehr nachvollziehen. Wenn Sie uns unterstellen, wir würden uns um diese Schülerklientel nicht kümmern, muss ich das mit Entschiedenheit zurückweisen. Eines wissen wir seit PISA auch - das müssen Sie einmal zur Kenntnis nehmen -: dass nicht alle Probleme, die diese Schülerinnen und Schüler mit in die Schule bringen, von den Lehrern und Lehrerinnen alleine gelöst werden können.
Das werde ich nicht müde zu sagen. Es ist ein gesellschaftspolitisches Problem, an dem viele Gruppen beteiligt sind. Es setzt sich langsam die Einsicht durch, dass dies viele wieder mehr erkennen. Das wird unseren Schülern tatsächlich helfen. Das Land leistet einen erheblichen Beitrag dazu. Das habe ich, denke ich, deutlich gemacht. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich weiß jetzt, warum der Antrag der CDU aus exakt drei Zeilen und einem Wort in der vierten Zeile besteht. Herr Solf, Sie wollten eigentlich gar nicht zum Abitur nach zwölf Jahren sprechen, sondern ganz allgemeinpolitisch Ihre Bildungspolitik vorstellen. Das haben Sie mit der Hühnerhof-Geschichte gemacht.
Lassen Sie mich einmal fragen, wer am Ende der Diskussion am lautesten gegackert hat. Ich bin mir sicher, dass das weder die Regierungsfraktionen noch die Landesregierung gewesen sind. Sehr deutlich kam das vielmehr in Ihrem Beitrag zum Ausdruck, der wenig inhaltsreich war. Sie haben sich hier und heute nicht mit Ruhm bekleckert.
Jetzt zum Thema "Abitur nach zwölf Jahren": Uns geht es in dem Zusammenhang ganz eindeutig vor allem um den verantwortlichen Umgang mit der Lebenszeit unserer Kinder und Jugendlichen. Das ist unser Bezugspunkt und Anliegen.
Es geht uns im Detail um mehrere Dinge - Frau Löhrmann und mein Vorredner haben es angesprochen -: Es geht uns u. a. um das Einschulungsalter, den hohen Anteil an Zurückstellungen sowie die viel zu hohe Quote von Klassenwiederholern. Das sind Indikatoren dafür, dass wir mit der Lebenszeit der jungen Menschen möglicherweise nicht sorgfältig genug umgehen.
Wollen wir unsere Vorstellungen umsetzen, müssen wir zunächst an dem ansetzen, was wir im Gefolge von PISA in die Wege geleitet haben:
Wir haben eine Reduzierung der Zurückstellungen beim Eintritt in die Grundschule in die Wege geleitet, die Sie - sobald wir über die Schulkindergärten sprechen - immer wieder ernsthaft bekämpfen.
Wir haben uns mit der Reduzierung des Umfangs der Klassenwiederholungen beschäftigt. Bei der Gelegenheit darf ich auf das hinweisen, was Ihr Fraktionsvorsitzender Dr. Rüttgers dazu formuliert hat, weil mich das schon in Erstaunen versetzt hat. Ich darf an der Stelle einmal abschweifen, denn er sprach von IGLU:
"Ihre einzige Antwort auf IGLU ist die Forderung nach individuellen Lern- und Förderempfehlungen."
Ihr Fraktionsvorsitzender hat offensichtlich gar nicht zur Kenntnis genommen, dass wir diese Empfehlungen im letzten Jahr gesetzlich verankert haben, wenn auch in einem ganz anderen Kontext, nämlich im Zusammenhang mit der Quote der Klassenwiederholer. Das hatte überhaupt nichts mit IGLU zu tun. Damit will ich belegen, wie seriös oder unseriös Sie die Enden bildungspolitisch zusammenfügen.
Das "Düsseldorfer Signal" hat nicht nur zufällig die bereits wiedergegebene Aussage zum Abitur nach zwölf Jahren enthalten, sondern ferner ganz eindeutige Aussagen zur Ganztagsbeschulung und der Reduzierung von Abstufungen bzw. Wiederholungen. Deshalb geht es auch, aber nicht nur um das Abitur nach zwölf Jahren als einem aus unserer Sicht weiteren Betrag zum verantwortlichen Umgang mit der Lebenszeit unserer Kinder.
Ich habe es bereits im September hier ausgeführt: Die Wege zu diesem Ziel wollen gut überlegt sein. Natürlich hängt das mit der bindenden Vorgabe der Kultusministerkonferenz zum Umfang des Unterrichtvolumens von der Klasse 5 bis zum Abitur in Höhe von 260 bis 265 Stunden zusammen.
Dahinter möchten wir - auch wenn das hier vielleicht gemutmaßt wird - nicht zurückfallen.
In der Zeit der Entwicklung verbindlicher Bildungsstandards kann man durchaus einmal darüber nachdenken, ob es tatsächlich richtig ist, die quantitativen Vorgaben so hoch zu setzen, statt den Stellenwert qualitativ anders zu formulieren. Es dürfte durchaus erlaubt sein, solche Überlegungen anzustellen.
Im September habe ich hier im Plenum auch ausgeführt, dass die häufig anzutreffende Vorstellung, man brauche für das Abitur nach zwölf Jahren lediglich ein Jahr herauszuschneiden, unrealistisch ist. TIMMS und PISA haben uns gelehrt, dass formelle Bildungszeiten nicht so wichtig sind, wie wir das in der Vergangenheit gedacht haben. Vollkommen unwichtig sind Sie deswegen auch nicht.
Wir müssen also einen Weg finden, Unterrichtsvolumen bis zu einem bestimmten Umfang umzuverteilen, und zwar so lange, wie die so genannte KMK-Vereinbarung besteht. Wir müssen deshalb abklären, wie bei einem zeitweiligen Nebeneinander 12-jähriger und 13-jähriger Bildungsgänge die dafür notwendigen, zusätzlichen Ressourcen aufgebracht werden sollen und können.
Sie fordern in Ihrem Antrag, dass der erste Jahrgang von Schülerinnen und Schülern mit dem Abitur nach zwölf Jahren bereits 2007 die Schulen verlassen soll. Damit gehen Sie ganz locker über die von mir geschilderten Zusammenhänge hinweg.
- Entschuldigen Sie, Herr Solf, haben Sie den Antrag geschrieben oder jemand anderes? Ich wollte mich nur vergewissern, dass es Ihr Antrag ist, zu dem ich gerade spreche.
Alle anderen Bundesländer, die Sie sich angeschaut haben und die entsprechende Planungen vornehmen oder bereits entsprechende Konzepte beschlossen haben, gehen selbstverständlich davon aus, dass wir einen sorgfältigen Aufbau der Bildungsgänge brauchen, um das Abitur nach zwölf Jahren zu erreichen. Ein Telefonanruf bei Ihren Parteifreunden hätte genügt und Sie davor bewahrt, Ihre Forderung in einem Dreizeiler zu verpacken.
Inzwischen scheinen Sie es selber gemerkt zu haben, denn zwischen dem von Ihnen eingebrachten Antrag und dem Zukunftskonzept, welches Sie zur dritten Lesung des Haushalts entwickelt haben, zeigen sich Unterschiede. In der von
Ihnen eingebrachten Entschließung heißt es plötzlich:
"Im Schuljahr 2004/2005 wird mit der generellen Einführung des Abiturs nach zwölf Jahren begonnen."
Herr Solf, Ihre Darstellung eben hat mich nachdenklich gestimmt: Sie haben auf die generelle Einführung im Jahr 2004/2005 abgehoben und gleichzeitig davon gesprochen, dass der erste Jahrgang bereits im Jahr 2007 das Abitur nach zwölf Jahren ablegen soll.
Ich frage ganz ernsthaft, wie Sie das eigentlich schaffen wollen. Wenn Sie 2004/2005 mit der Einführung anfangen wollen, wie wollen Sie dann 2007 mit dem ersten Abiturjahrgang enden?
- Herr Solf, Sie haben den Antrag geschrieben, nicht Herr Moron. Herr Moron hat eben deutlich gemacht, in welchem Kontext das erste Abitur nach 2007 in Nordrhein-Westfalen erfolgen kann.
An der Stelle darf ich deutlich machen, dass wir es mit 32 Profilklassen und über 150 Profilgruppen zu tun haben, nicht mit 5, Herr Witzel. Es müsste auch Ihnen daran gelegen sein, sich auf der Höhe der Zeit zu bewegen, soweit es um die aktuellen Zahlen geht.
Herr Solf, herzlichen Glückwunsch, Sie sind in der Realität angekommen und wissen jetzt, dass man generell einführen und dabei unten beginnen muss und nicht alles gleichzeitig tun kann.
Ich habe verdeutlicht, dass ich bis Ostern ein Konzept zur Schulzeitverkürzung vorlegen werde. Das wird auch so geschehen. Durch Ihre Anträge werden wir uns allerdings nicht zur Eile antreiben lassen. Die Zusammenhänge, die mit einer Schulzeitverkürzung einhergehen, werden wir hier deutlich akzentuiert offen legen und entsprechend umsetzen.
Ich gehe davon aus, dass wir mit der Einführung des Abiturs nach zwölf Jahren im Jahre 2005/2006 beginnen können, nämlich dann, wenn sich die Schulen ordentlich haben vorbereiten können, um sich auf die neue Situation einzustellen, statt das im Schnelldurchgang leisten zu müssen.
Herr Witzel, ich möchte noch ein Missverständnis ausräumen: Sie haben behauptet, ich würde die Einführung des Abiturs nach zwölf Jahren erst 2013 wollen. Da haben Sie mich missverstanden. Vielleicht habe ich mich auch undeutlich ausge
drückt. Es wäre dann nämlich der erste Jahrgang, der zum Abitur kommen könnte, wenn man anfinge. Das war damit gemeint.
- Gut, eben klang es etwas anders. Dann sind wir uns einig.
Deutlich muss ich machen, was unser Ziel ist und bleiben muss. Unser Ziel muss darin bestehen, nicht weniger, sondern mehr Schülerinnen und Schüler zum Abitur zu führen. Das darf dabei nicht in Vergessenheit geraten.
Der Anteil der jungen Menschen, die bei uns die Hochschulreife erwerben, ist zu gering; das hat uns die OECD nachdrücklich ins Stammbuch geschrieben. Das gilt auch für Nordrhein-Westfalen, obwohl wir auf diesem Gebiet deutlich besser sind als Bayern; das darf auch erwähnt werden.
Wir wollen außerdem individualisierte und flexibilisierte Bildungsgänge. Das heißt in diesem Fall, dass Schülerinnen und Schüler in der Fläche unseres Landes auch die Möglichkeit erhalten wird, nach 13 Jahren das Abitur zu machen. Wer länger als zwölf Jahre bis zum Abitur braucht, soll diese Zeit nutzen können.
Ein weiterer ganz wichtiger Punkt ist: Die Durchlässigkeit zwischen den Bildungsgängen in der Sekundarstufe I muss so weit wie möglich erhalten bleiben.
Ich betone noch einmal: Wir dürfen nicht vergessen, dass das Abitur nach zwölf Jahren nur ein Beitrag zu dem umfassenden Ziel des verantwortlichen Umgangs mit der Lebenszeit junger Menschen ist.
Die Reduzierung der Zurückstellungen beim Eintritt in die Grundschule und die Reduzierung des Umfangs der Klassenwiederholungen sind mindestens gleich bedeutsam. Und Schulzeitverkürzung sollte deshalb in ein umfassendes Konzept der Förderung eingebettet werden.
Einen Punkt, der hier schon angesprochen wurde, möchte ich ergänzen. Wir müssen tatsächlich darauf achten, dass nicht alle Bundesländer dasselbe Jahr wählen, in dem die ersten Abiturienten nach verkürzter Schulzeit die Schulen verlassen. Denn wenn wir zwei Abiturjahrgänge auf einmal entlassen, muss das auch von den Universitäten und vom Arbeitsmarkt verkraftet werden können.
Wir entwickeln im Ministerium zurzeit ein Konzept, und wir werden es Ostern vorstellen. Dieses orientiert sich an den von mir genannten Prinzipien.
Ich lade alle im Landtag vertretenen Parteien dazu ein, hierzu einen konstruktiven Beitrag zu leisten.
Ich würde mich sehr freuen, Herr Solf, wenn Sie vielleicht noch einmal erklären könnten, wie Sie es schaffen wollen, dass im Jahr 2007 die ersten Abiturienten die Schulen verlassen, obwohl erst im Jahr 2004/2005 mit der generellen Einführung des Abiturs nach zwölf Jahren begonnen wird. Zeigen Sie bitte nicht immer auf die anderen. Sie haben diesen Antrag hier so eingebracht. Sie haben den Zukunftsentwurf der Landesregierung so geschrieben. Bringen Sie diese Dinge in Ihrer Fraktion bildungspolitisch zueinander. Dann unterhalten wir uns weiter. -Danke schön.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist die Vorweihnachtszeit und üblicherweise die Zeit des Wünschens. Ich war auch nicht ganz sicher, ob ich Ihren Antrag richtig interpretiert habe. Sie haben aber eben deutlich gemacht, dass Sie sich vorstellen könnten, in der gegenwärtigen Zeit 8.000 zusätzliche Lehrerstellen zu schaffen.
Ich möchte an dieser Stelle noch einmal klar machen, dass in fast allen Bundesländern die Lehrer und Lehrerinnen gefordert sind, eine Stunde zusätzlichen Unterricht zu erteilen, so auch in Nordrhein-Westfalen, dass in Nordrhein-Westfalen aber alle zusätzlichen Stunden von Lehrerinnen und Lehrern in der Schule verbleiben, was in anderen Schulen nicht der Fall ist, sondern dort wird die zusätzliche Mehrarbeit von Lehrerinnen und Lehrern in das Portemonnaie des Finanzministers gesteckt. Trotz der schwierigen Zeiten hat es Nordrhein-Westfalen geschafft, 1.000 neue Planstellen zu schaffen. Das ist eine realistische Betrachtungsweise.
Das, was Sie gerade eingefordert haben, nämlich 8.000 zusätzliche Lehrerstellen, halte ich in der gegenwärtigen Lage auf Gesamtdeutschland gesehen für absolut unrealistisch. NordrheinWestfalen geht hier einen ganz besonderen Weg. Dies entspricht dem Grundsatz, dass wir der Bildung oberste Priorität einräumen.
Ich komme nun zu Ihrem Antrag, Herr Witzel. Im Grundsatz begrüße auch ich den Antrag Ihrer Fraktion,
und zwar nicht nur deshalb, weil ein handfester Streit nicht gut in die Weihnachtszeit passt, sondern auch weil ich mit dem Ziel Ihres Antrages übereinstimme, dass wir neue Spielräume für individuelle Förderung schaffen müssen.
Es ist jetzt natürlich meine Aufgabe, deutlich zu machen, was wir in der Vergangenheit in Nordrhein-Westfalen in diesem Bereich getan haben und auch weiter tun werden, denn tatsächlich - Frau Löhrmann und, wie ich glaube, auch mein Kollege Manfred Degen haben bereits darauf hingewiesen - werden bereits nach Maßgabe des Haushaltsplanentwurfs für 2004 und 2005 annähernd 10.000 Stellen für besondere Förderbedarfe bereitgestellt, was 7 % unserer Lehrerstellen entspricht.
Ich möchte dies erläutern: Die Stellen für den muttersprachlichen Unterricht und für Integrationshilfen - das umfasst eine Größenordnung von 4.000 Stellen - sollen ab dem Schuljahr 2004/2005 nicht mehr über Relationen verteilt werden, sondern noch zielgerichteter zugewiesen werden können. Wir werden damit das System einer festgelegten Zuweisung weiter ablösen und dafür Sorge tragen, dass die Stellen solchen Schulen zugute kommen, die mit entsprechenden Problemlagen konfrontiert sind und entsprechende Fördermaßnahmen eingerichtet haben. Diese Umstellung können Sie dem Entwurf des Haushaltsplans 2004/2005 entnehmen.
Meine Damen und Herren von der FDP-Fraktion, Ihr Antrag dokumentiert Unterstützung für dieses Vorgehen. Wir sind aber bereits auf dem Weg. Sie laufen sozusagen offene Türen ein, wenn sie eine solche flexible Zuweisung von Lehrerstellen für besondere Förderhilfen fordern, wie sie der Haushaltsplanentwurf bereits ermöglichen wird.
Darüber hinaus sind für bestehende Ganztagsschulen vor allem in der Sekundarstufe I Zuschläge im Umfang von 3.887 Stellen ausgebracht. Ganztagsschulen tragen ebenfalls dazu bei, Schülerinnen und Schüler besser zu fördern. Sie unterstützen durch zusätzliche Förderangebote außerunterrichtliche Angebote aus Kultur und Sport und Angebote zur Beratung von Eltern.
Im Bereich der Gesamtschulen sind 240 Stellen für Beschäftigung von Sozialpädagogen vorgesehen, und im Haushalt stehen 1.300 Stellen aus dem Zeitbudget zur Verfügung, die dort über die Stellen für die Unterrichtsversorgung hinaus veranschlagt werden. Sie werden jetzt für die
Sprachförderung in den Jahrgängen fünf und sechs an Haupt- und Gesamtschulen für Schülerinnen und Schüler mit Lern- und Entwicklungsstörungen, zur Steigerung der Berufsfähigkeit an Sonderschulen und für das Projekt "Beruf und Schule" an Haupt-, Gesamt- und Sonderschulen für schulmüde Jugendlichen eingesetzt.
Auf der Grundlage dieser Ziele werden Schulen in Stadtteilen mit besonderem Erneuerungsbedarf bei der Zuweisung von Stellen aus dem Zeitbudget für besondere Aufgaben vorrangig berücksichtigt. Nicht in diese Berechnung der 10.000 Stellen habe ich aufgenommen, dass auch durch die fortschreitende Einrichtung von offenen Ganztagsschulen im Primarbereich, also in der Grundschule, für die wir u. a. 270 Stellen im Jahre 2004 und sogar 440 Stellen im Jahre 2005 zur Verfügung stellen, neue Möglichkeiten distanzierter Angebote geschaffen werden. Darüber hinaus können von den Hauptschulen bis zu 400 Lehrerstellen für die Einstellung von sonderpädagogischen Fachkräften in Anspruch genommen werden.
Ferner habe ich die Zuschüsse für sonstige Betreuungsangebote sowie für die vorschulischen Sprachfördermaßnahmen bei den 10.000 Stellen nicht berücksichtigt.
Ich finde, mit diesen Zahlen wird deutlich, dass die Ressourcen in weiten Bereichen sehr bedarfsorientiert und nicht, wie Sie generell meinen, nach dem Gießkannenprinzip zugewiesen werden. Ich bitte aber auch zur Kenntnis zu nehmen und in anderen Diskussionen zu berücksichtigen, dass uns z. B. die flexible, auf vordringlichen Förderbedarf konzentrierte Zuweisung von Stellen aus dem Zeitbudget vorgehalten wird, wenn wir an dieser Stelle umsteuern wollen. Sie sagen dann, vorher habe es eine andere Zuweisung gegeben; wir dürften die Stellen nicht umsteuern. Wenn ich also den Gedanken des flexiblen Stellenbudgets ernst nehme, darf die Zuweisung von Stellen nicht zementiert werden. Wir müssen gerade für neue und sich verändernde Bedarfslagen handlungsfähig sein.
In folgendem Punkt finde ich Ihren Antrag widersprüchlich: Wenn Sie eine gesetzliche Fixierung eines Stellenbudgets fordern, dann passt das nicht zu der von Ihnen gleichfalls reklamierten Notwendigkeit, Stellenzuweisungen flexibel und bedarfsorientiert steuern zu können. Deshalb sollten wir es aus meiner Sicht dabei belassen. Die Zuwendung von Ressourcen erfolgt durch das Haushaltsgesetz, mit dem der Haushaltsplan fest
gestellt wird. In diesem Rahmen findet auch eine aufgabenkritische Überprüfung statt.
Mit dem Entwurf des Doppelhaushaltes 2004/2005 gehen wir mit wichtigen Schritten auf dem Weg voran, die beträchtlichen Förderressourcen, die das Land bereitgestellt hat, gerade auf die Schnittstellen beim Übergang vom Kindergarten in die Grundschule, auf den Schulbeginn, auf den Übergang in die Sekundarstufe I und schließlich auf den Übergang von der Schule in den Beruf zu konzentrieren und Schulen mit besonderen Problemlagen speziell zu unterstützen.
Auch wenn ich mit den Schlussfolgerungen Ihres Antrages nicht grundsätzlich übereinstimme, danke ich für die Unterstützung für den gemeinsamen Ansatz, den wir auch auf der Basis des Haushaltsentwurfs in den nächsten Monaten und Jahren mit klarer Zielorientierung realisieren werden, denn wir müssen Schulen in besonderen Problemlagen unterstützen. Unsere Maßnahmen zur Förderung gerade von Kindern mit Migrationshintergrund müssen wirksamer und damit besser werden. Auch das ist selbstverständlich - das haben wir nie bestritten - ein Ergebnis der PISAUntersuchung. - Danke.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe mich noch einmal zu Wort gemeldet, weil ich zwei Dinge klarstellen möchte, und zwar aufgrund des Redebeitrags von Herrn Witzel.
Herr Witzel, ich finde es schon bemerkenswert, dass Sie in Ihrem Beitrag, was die Arbeitszeit der Lehrer und die Einstellungsmöglichkeiten für Lehrer angeht, hier erneut versuchen zu suggerieren, dass es eine begrenzte Einstellungsmöglichkeit für junge Lehrerinnen und Lehrer gäbe.
Sie wissen ganz genau - das habe ich auch mehrfach geäußert -, dass wir jährlich 5.600 bis 5.700 Lehrerinnen und Lehrern die Chance der Einstellung in den Landesdienst geben. Ich möchte hier noch einmal ausdrücklich betonen, dass das Fakt ist.
Ich finde es fahrlässig, wenn Sie das im Parlament an dieser Stelle zum wiederholten Male so sagen.
Außerdem haben Sie in Ihrem Redebeitrag suggeriert, das, was eingespart würde, wenn Lehrer auf Teilzeit gehen, würde nicht wieder in das System hineinfließen. Auch diese Aussage ist falsch, weil wir alle Stunden, die wir bekommen, wenn Lehrer auf Teilzeit gehen, wieder neu in das System hineingeben und auch hierfür jungen Menschen Einstellungsmöglichkeiten geben.
Bitte nehmen Sie das endlich zur Kenntnis. - Danke.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Witzel, ich war auch neugierig, was Sie heute im Rahmen der von Ihrer Fraktion beantragten Aktuellen Stunde unter dem Titel "Chaos an Ganztagsgrundschulen" offerieren würden. Ebenso wie Frau Löhrmann und ihr Vorredner kann ich Ihnen nur sagen: Ich war wirklich erstaunt, dass Sie hier heute nichts, aber auch gar nichts Substanzielles einbringen konnten,
nicht ein einziges Beispiel, wonach es in Kommunen entsprechend unserer Konzeption der offenen
Ganztagsgrundschule nicht gut läuft. Dazu habe ich gar nichts vernommen; Sie können noch nicht einmal einen Ort nennen.
Ich gebe Ihnen jedoch zwei Beispiele, wie die Umsetzung dieses Konzepts gestartet ist. Wir fangen einmal mit der kleinen Gemeinde Rommerskirchen an. Alle drei dort bestehenden Grundschulen sind in offene Ganztagsgrundschulen umgewandelt worden. Die Kinder besuchen eine Stammgruppe mit etwa 15 bis 17 Kindern. Sie haben dort eine feste Bezugsperson und können gleichzeitig zwischen mehreren Angeboten wählen. Die Hausaufgabenbetreuung ist Pflicht. Zur Ergänzung gibt es u. a. Musik und Sport; außerdem ist vor Ort ein Tischtennisverein sehr engagiert. Seit langer Zeit gibt es erstmals wieder einen Kinderchor in der Gemeinde. In jeder Schule gibt es eine von der Kommune eingestellte sozialpädagogische Fachkraft. Neben den Lehrkräften und den sozialpädagogischen Fachkräften wirken auch ausgebildete Lehrerinnen und Erzieherinnen mit, die während ihres Erziehungsurlaubs einige Stunden in einem der vielen Angebote arbeiten - ein hervorragender Weg für Frauen, um die Anbindung an das Berufsleben während eines Erziehungsurlaubs zu erhalten.
So läuft es in der Gemeinde Rommerskirchen. Ist das die lebendige und offene Struktur, die Sie als "Chaos" bezeichnen, Herr Witzel?
Ich habe auch noch ein anderes Beispiel parat. Nehmen wir einmal die Stadt Paderborn, die in einem Stadtteil mit sehr hohem Aussiedler- und Ausländeranteil eine Hortgruppe in eine offene Ganztagsgrundschule überführt hat. 50 Kinder nehmen an einem vielfältigen Angebot teil, an dem sich auch die katholische Kirche mit Kreativstunden und die Diakonie mit Hausaufgabenhilfe beteiligen. Angeboten werden u. a. ein Theaterworkshop und Computerkurse für Mädchen. Für die Kontinuität sorgen die sehr engagierte Schulleitung und ein Horterzieher. Darüber hinaus werden eine Erzieherin mit einer halben Stelle und verschiedene Personen mit Honorarverträgen im Gesamtumfang einer halben Stelle beschäftigt. Die Räume des ehemaligen Hortes werden ebenso genutzt wie die Mensa der benachbarten Gesamtschule.
Ist das vielleicht die offene, lebendige Struktur, die Sie als Chaos bezeichnen möchten?
Ich habe es an dieser Stelle schon mehrfach getan, aber ich muss es stets wiederholen, denn es hilft ja nichts: Sie müssen einfach einmal zur Kenntnis nehmen, dass wir Schule neu denken müssen,
und zwar vor dem Hintergrund der Zusammenführung von Schule und Jugendhilfe. Das machen wir nicht nur, weil die Zeiten von knappen finanziellen Mitteln geprägt sind, so wie Sie es vielleicht tun würden, sondern weil wir es wirklich für den richtigen Weg halten, zum Wohl der Kinder und Jugendlichen Konzeptionen zu entwickeln.
Auch in Bezug auf die Konzeptionen noch einmal zu Ihrer Kenntnis: Es macht viel mehr Sinn, vor Ort darüber nachzudenken, welche Strukturen man sinnvollerweise unter dem Dach der Schule zusammenfügen kann, um den Dreiklang von Bildung, Erziehung und Betreuung für die Kinder in einer Kommune sicherzustellen. In den 77 Gemeinden und knapp 240 Schulen, die gestartet sind, ist hierzu ein lebhafter Prozess entstanden; es wurden Steuergruppen eingerichtet, die ihn begleiten. Das verstehen wir unter kommunaler Selbstverwaltung mit Unterstützung des Landes.
Wir schaffen die Rahmenbedingungen; die Kommunen können es umsetzen.
Ich sage es ausdrücklich: Für Kinder und Jugendliche, für junge Menschen ist es wichtig, dass sie am ganzen Tag nicht nur mit Lehrern und Lehrerinnen zusammenkommen.
Diese Auffassung teilen andere, auch bei PISA erfolgreiche Länder. Ich habe gerade in der letzten Woche mit einer Frau gesprochen, die die Koordination der Ganztagsbetreuung in Finnland entwickelt, wo zurzeit genau dieser Weg gegangen wird.
Rheinland-Pfalz geht ihn auch -
- nun regen Sie sich doch nicht so auf, Herr Witzel, lassen Sie mich einmal ausreden! -, zugegebenermaßen über einen anderen Weg der Finanzierung. Aber Sie wissen genauso gut wie ich, dass das Kinder- und Jugendhilfegesetz den
Kommunen einen Auftrag gibt und dass wir einen staatlichen Auftrag haben, was die Lehrerversorgung angeht.
Das binden wir hier zusammen. Wenn Sie ständig in die Runde rufen, dass nur nach acht Lehrern für den Bereich der offenen Ganztagsgrundschule nachgefragt worden sei, dann ist das richtig. Das bestreitet niemand. Das macht noch einmal deutlich, dass die Kommunen die Wahl haben, entweder den Lehreranteil zu wählen oder aber Erzieher, Musikpädagogen, Menschen aus dem Sport, Theaterleute einzustellen, um im Kontext dieser Schule zu arbeiten.
Und das bezahlt das Land - damit kein Missverständnis entsteht -; das bezahlt nicht die Kommune. Der Anteil der Lehrerstelle, den die Kommune nicht möchte, wird kapitalisiert. Kollege Degen hat es eben gesagt. Ich erkläre es aber noch einmal, weil Sie es scheinbar immer noch nicht verstanden haben.
So funktioniert das System. Die Beispiele, die in der Fläche entstanden sind, machen deutlich, dass es sich um ein Erfolgssystem handelt. Ich glaube, dass ist das, was Sie im Grunde ärgert.
An der Stelle möchte ich noch einmal die Gründe nennen, die uns dazu bewegt haben, das Projekt zu unterstützen. In erster Linie ist es für uns tatsächlich die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Noch einmal die Zahlen: Wir hatten bisher 30.000 Hortplätze im Land, seit Jahr und Tag keine mehr. Wir haben 800.000 Kinder in den Grundschulen und viele Eltern, die ein solches Angebot nachfragen, das sie aber nicht bekommen konnten.
Das Land hat gehandelt und schafft jetzt diese Angebote, nämlich für ein Viertel der Grundschüler bis zum Jahre 2007. Diese Aufgabe haben wir erkannt und ernst genommen. Sie wird umgesetzt. Ich sage Ihnen voraus: Im nächsten Jahr wird es einen Boom dazu geben.
Sie behaupten einfach, dass in den Ferienzeiten kein Angebot stattfinde. Haben Sie denn die Beratungen in den Ausschüssen nicht verfolgt? Unsere Konzeption geht gerade davon aus, dass die Ferien von dem offenen Ganztagsangebot, der offenen Ganztagsgrundschule mit abgedeckt sind.
Sie müssen es zur Kenntnis nehmen: Die Ferien sind mit einberechnet. Ich weise ausdrücklich das Wort "Billigangebot" zurück, weil es alle diejenigen diskriminiert, die in diesen offenen Ganztagsgrundschulen arbeiten: neben Lehrerinnen und Lehrern Sozialpädagogen, Erzieherinnen und Erzieher. Lassen Sie es endlich sein, das als Billigangebot zu bezeichnen! Das wird dieser Berufsgruppe nun wahrlich nicht gerecht.
Ich hoffe, dass diese Anmerkungen dazu beitragen, dass Sie endlich einsehen, dass der Weg, den wir gehen, der richtige ist. Gehen Sie bitte in die Gemeinden hinein und sehen Sie sich einmal am praktischen Beispiel vor Ort an, wie das läuft! Ich schließe mit den Worten: "So schön kann Schule sein". Das schreibt die "Bonner Rundschau" am 18. September. Wir haben nur positive und keinerlei negative Reaktionen in der Presse gefunden.
Wie gesagt, der Überraschungseffekt ist Ihnen mit der Beantragung dieser Aktuellen Stunde gelungen. Aber die Enttäuschung unsererseits, dass Sie gar nichts vorzuweisen haben, müssen Sie einfach zur Kenntnis nehmen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe noch 14 Minuten. Diese nutze ich jetzt nicht aus, obwohl ich manchmal denke, für die FDP brauchte man sie, damit man einige Dinge tatsächlich klarstellen kann. Ich lasse
es aber. Ich will auf ein paar Argumente eingehen, die richtig zu stellen mir wichtig sind:
Sie sagen, Rheinland-Pfalz hätte anders abgewogen. Von den 80 Schulen, die Anträge eingereicht hätten, wären nur 60 in das Konzept aufgenommen worden.
Wir haben es in Nordrhein-Westfalen insofern anders gemacht, als wir jede Kommune im Vorfeld beraten haben. Tatsächlich wurden mehr Beratungen durchgeführt als jetzt offene Ganztagsgrundschulen an den Start gegangen sind. Wir haben also seitens des Ministeriums Vorfeld- und intensive Beratungsarbeit geleistet.
Für jede der Schulen, die an den Start gegangen ist, liegt eine pädagogische Konzeptionierung im Ministerium vor, und auf dieser Grundlage ist die Schule in den Prozess der Bewilligung hineingekommen. Es ist mir wichtig, das noch einmal ganz deutlich zu erklären.
Frau Kastner, ich bedanke mich für die ausgewogenere Darstellung, weil Sie durchaus auch die Chancen erkannt und benannt haben, die in diesem Projekt liegen. Es ist nicht selbstverständlich, so etwas auf der politischen Ebene im Landtag zu hören. Denn wir streiten uns hier im Landtag in den meisten Fällen parteipolitisch, während in den Kommunen ganz pragmatisch - unabhängig von der Parteifarbe - danach entschieden wird, was für die Kinder und Jugendlichen vor Ort wie am besten geregelt werden kann. So handeln die Kommunen zum Glück. Lassen Sie uns hier streiten, und draußen in der Welt wird das vernünftige pragmatische Konzept umgesetzt. Dann kommen wir der Sache und dem Ziel näher.
Frau Kastner, die von Ihnen angesprochenen 716 Gruppen sind in das Programm 13 plus oder in andere Programme eingestiegen sind, haben das deswegen gemacht, weil der Beantragungszeitraum im vergangenen Jahr für den Einstieg in die offene Ganztagsgrundschule für die Schulen sehr kurz war. Das hatte damit zu tun, dass wir die Verwaltungsvereinbarung für die 914 Millionen €, die Nordrhein-Westfalen vom Bund für den Ausbau dieser offenen Ganztagsgrundschulen erhält, mit allen Bundesländern unter Dach und Fach bekommen mussten. Das hat ein bisschen gedauert. Hier gab es Unsicherheiten, die mittlerweile beseitigt werden konnten.
Mehrere Schulen haben den Weg über das "13plus-Programm" gewählt, weil sie danach nur einen Antrag zu stellen brauchten, um pauschal Mittel vom Land zur Verfügung gestellt zu bekommen. Pädagogische Konzepte mussten nicht
nachgewiesen werden. Alles funktioniert etwas einfacher.
Für die Einrichtung einer offenen Ganztagsgrundschule muss an der jeweiligen Schule ein Schulkonferenzbeschluss gefasst werden. Der Rat der Kommune muss einen Beschluss fassen. Solche Dinge brauchen ihre Zeit. In der zweiten Runde werden wir es wohl mit einer ganz anderen Anzahl an Schulen zu tun bekommen, die in das Projekt einsteigen.
Selbstverständlich können alle 716 Schulen, von denen Sie eben gesprochen haben, ihre Konzeption umwandeln und auf mehr Mittel und Möglichkeiten zurückgreifen, als es über "13 plus" der Fall ist.
Eine Bemerkung zu den Grundschulen ist mir auch noch wichtig: Sie haben gefragt, ob das Konzept so gut sein wird, dass nachher die Lern- und Lebenschancen der Kinder gleichermaßen gesichert sind. Wollen wir diese Frage beantworten, müssen wir uns an die Ergebnisse unserer empirischen Untersuchung erinnern. Die IGLUStudie belegt eindeutig, dass die Grundschulen in Deutschland im oberen Drittel des Leistungsspektrums liegen. Die Defizite, die sich bis zum Abschluss eines mittleren Bildungsgangs angesammelt haben, treten lediglich bei einer bestimmten Risikogruppe auf. Aus meiner Sicht ist es wichtig, das hier noch einmal zu erwähnen, damit die Arbeit der Grundschulen im richtigen Kontext gesehen wird. - Danke schön.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe
Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie begehren, liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP-Fraktion, in Ihrem Antrag einen Beschluss über eine Reise von Abgeordneten nach Brandenburg. Ich gehe jetzt einfach einmal davon aus, dass Sie dazu nicht die Stellungnahme der Landesregierung hören wollen, sondern dass das allein Sache der Parlamentarier ist. Ich erwarte auch Ihr Verständnis dafür, dass es weder Sache des Landtages noch Sache der Landesregierung ist, für die Schaffung von Einrichtungen der Heimerziehung eine Anschubfinanzierung zu leisten. Das ist nämlich - das ist gerade ausgeführt worden - eine Aufgabe der örtlichen und überörtlichen Träger der Jugendhilfe. Das einmal zu zwei Fakten Ihres Antrages.
Ich möchte aber trotzdem gerne auf einige grundlegende Aspekte zu unserem Umgang mit delinquenten Kindern eingehen: Kinder, die in solche Risiko- und Gefährdungssituationen kommen, sind in der Regel in außerordentlich benachteiligten Lebensverhältnissen aufgewachsen. Wir wissen sowohl aus der Kriminalitäts- wie auch aus der Sozialisationsforschung, dass diese Kinder kaum Möglichkeiten haben, ihre Alltagskonflikte zu lösen und ihren Fähigkeiten entsprechend gefördert zu werden. Ihre Straftaten müssen deshalb auch in diesem Kontext gesehen werden. Ich schließe mich insofern ausdrücklich meinem Kollegen Innenminister an, der bei der Vorstellung der polizeilichen Kriminalstatistik auf die gesellschaftlichen Ursachen hingewiesen und damit delinquentes Verhalten von Kindern in einen größeren Zusammenhang gestellt hat.
Herr Tenhumberg, ich finde es an dieser Stelle sehr unangemessen, die Tatsache für solche Entwicklungen allein wieder den Schulen anzuhängen.
Das ist ein unverantwortlicher Umgang mit dem, was Schulen an gesellschaftspolitischen Problemen allein lösen sollen. Sie können gerne ihre Meinung darüber ausdrücken, wie das Land die Schulen mit Lehrern ausstattet, aber vermischen Sie es bitte nicht in einem solchen Antrag und zünden Sie dann nicht solche Ideen.
Ich will dies genauso wenig wie der Innenminister im Sinne einer Bagatellisierung von Straftaten verstanden wissen. Aber nur dann, wenn wir diesen Zusammenhang berücksichtigen und auch sehen, dass diese Kinder häufig in komplexen Problemlagen aufwachsen, werden wir richtige und frühzeitige Hilfe erfolgreich anbieten können. Wir sollten jedenfalls nicht den voreiligen und
letztlich auch falschen Schluss ziehen, dass durch eine Unterbringung und insbesondere durch eine geschlossene Unterbringung weit weg vom elterlichen Haus und der sozialen Umgebung das Problem bereits gelöst sei.
Ich habe mir Ihren Antrag noch einmal angeschaut. In der Begründung reden Sie von einer geschlossenen Unterbringung. Ich kann das zitieren. Sie sagen:
„Daher müssen Kinder bis zu vierzehn Jahren, die durch hochgradig delinquentes Verhalten auffällig geworden sind und mit den bisherigen Formen der Jugendhilfe nicht zurechtgekommen sind, in Nordrhein-Westfalen in geschlossenen pädagogischen Zentren bzw. solchen Zentren, die durch ihre örtliche Lage ähnliche Bedingungen garantieren, untergebracht werden.“
Es ist also durchaus richtig, dass das in Ihrem Antrag so drinsteht. Sie reden von geschlossenen Einrichtungen.
Aber ich sehe sehr wohl, dass wir auch in einigen Fällen - und da stimme ich Ihnen sicherlich zu - mit unseren Hilfsangeboten nicht mehr weiterkommen und dass wir in manchen Fällen auch intensivere Sanktionen brauchen.
Die hierfür erforderlichen Instrumente sind aber durch das Kinder- und Jugendhilfegesetz gegeben. Die Kommunen und insbesondere die Jugendämter haben sich in den letzten Jahren sehr bemüht, diese Instrumente weiterzuentwickeln. Dazu gehören insbesondere Ansätze wie sozialpädagogische Intensivbetreuung, der Erziehungsbeistand und die Gruppenarbeit mit sozialpädagogischen Fachkräften.
Ein paar Zahlen, um nachzuweisen, wie viel man sich im Landtag um diese Jugendlichen kümmert: Es ist eben gesagt worden, die Mittel seien zurückgefahren. Aber die ambulanten Maßnahmen haben sich von 1991 bis 2001 verdreifacht. Sie sind von 160 Millionen € auf 450 Millionen € im Jahr 2001 angestiegen. Das ist die letzte uns vorliegende Statistik.
Die Jugendämter reagieren in der Regel bei den Kindern, die aus den verschiedensten Gründen außerhalb ihres Elternhauses untergebracht werden müssen, auch mit der Unterbringung in Heimen, um sie zu Hilfezwecken aus ihrem sozialen Umfeld herauszulösen. Die statistischen Zahlen der letzten Jahre belegen dies. Für Kinder, die in besonderen Gefährdungssituationen aufwachsen und für die deshalb eine weiter gehende intensive Betreuung außerhalb des Elternhauses geboten
ist, stehen in Nordrhein-Westfalen zurzeit 27 Heimplätze zur Verfügung. Und für den Rahmen der besonderen pädagogischen Arbeit mit diesen Kindern hat das Landesjugendamt Rheinland in Verbindung mit der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter besondere Handlungsempfehlungen entwickelt.
Wenn Sie auf die Einrichtung in der Uckermark - die Insel - verweisen, dann muss man zur Kenntnis nehmen, dass Nordrhein-Westfalen nicht die Uckermark ist, allein schon was die Bevölkerungsdichte angeht. In der Form wie in der Uckermark haben wir die auch nicht im Hochsauerlandkreis oder in der Eifel.
Zurzeit sind die Landesjugendämter sowie die freien Träger dabei, nach neuen passgenauen pädagogischen Konzepten zu suchen. Wir sind da tatsächlich in einer stetigen Weiterentwicklung begriffen. Aus diesem Grund beteiligt sich das Ministerium für Schule, Jugend und Kinder gemeinsam mit anderen Ländern an der Durchführung eines empirischen Forschungsprojektes, das die Erfahrung mit freiheitsentziehenden Maßnahmen aufbereiten und entsprechende fachliche Empfehlungen entwickeln soll. Dabei ist gerade die auch in Ihrem Antrag aufgeführte Zielgruppe im Blick.
Die Landesregierung teilt die Auffassung, dass für die Kinder eine umfassende Hilfe erforderlich ist. Ich denke, darüber besteht zwischen allen Fraktionen Einigkeit. Diese Hilfe wird durch die öffentlichen und freien Träger der Jugendhilfe mit dem bestehenden Instrumentarium des Kinder- und Jugendhilfegesetzes nach besten Kräften geleistet. Sie wird in den meisten Fällen der besonders schwierigen sozialen Situation der Kinder und ihrer jeweiligen individuellen Entwicklung gerecht. Solange es keinen wissenschaftlich belegten Anhaltspunkt dafür gibt, dass mit einer geschlossenen Unterbringung das Ziel der gesellschaftlichen Integration besser oder ohne zusätzliche Belastungen für diese Kinder erreicht werden kann, sollten aus unserer Sicht die bestehenden Ansätze der Hilfe genutzt und weiter verbessert werden.
Entscheidend ist es daher, nicht weitere Einrichtungen für delinquente Kinder zu schaffen, sondern die ambulanten Hilfen im Rahmen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes noch intensiver zu nutzen. Die Erfahrung zeigt, dass gerade mit diesen ambulanten Hilfen, wenn sie frühzeitig angewandt werden - das ist der eigentliche Punkt -, delinquentes Verhalten bei Kindern bereits im Entstehen verhindert oder abgebaut werden kann.
In diesem Zusammenhang verweise ich auf eine Anstrengung der Landesregierung, die speziell
aus diesem Grund das so genannte soziale Frühwarnsystem eingerichtet hat. - Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich darf für meinen Kollegen, Minister Dr. Horstmann, die Stellungnahme der Landesregierung abgeben.
Ich stelle fest: Das Thema Entbürokratisierung im Bereich der Fahrzeugzulassung ist nicht erst durch den Antrag der FDP-Fraktion auf die Tagesordnung gekommen. Bereits vor zwei Jahren hat die Verkehrsabteilungsleiterkonferenz der Länder, die so genannte VALK, den zuständigen Bund-Länder-Fachausschuss beauftragt, einen Bericht zur Vereinfachung des Zulassungsverfahren zu erarbeiten. Ziel ist es, den Bürgern Behördenwege und Kosten zu ersparen. Gegenstand der Prüfung war auch eine Übertragung von Aufgaben aus dem Zulassungsbereich auf beliehene Dritte. Nunmehr liegt dieser Bericht der VALK vor und wird ausgewertet. Schon hängt sich die FDP an dieses Thema.
Die Verkehrsabteilungsleiterkonferenz hat den Bericht bereits erörtert und hält die unterbreiteten Vorschläge für grundsätzlich geeignet, die Verfahren zu beschleunigen sowie kostengünstiger und bürgerfreundlicher zu gestalten. Der Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen wurde daher gebeten, in Zusammenarbeit mit den Verfahrensbeteiligten zügig Vorschläge zur Umsetzung vorzulegen.
Dazu sind noch Gespräche mit der Versicherungswirtschaft, den Steuerbehörden und den In
nenressorts zu führen. Darüber hinaus soll der Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen die Frage prüfen, ob Zulassungsaufgaben auch von beliehenen Dritten, etwa technischen Überwachungsorganisationen, wahrgenommen werden können. Es wird also schon jetzt ohne Aktivitäten der FDP alles getan, um das Zulassungsverfahren effizienter zu gestalten. Die Verkehrsministerkonferenz, die gestern und auch heute unter Beteiligung des Kollegen Dr. Horstmann getagt hat, hat gestern einstimmig, 16 : 0, den Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen aufgefordert, entsprechend tätig zu werden.
Jetzt muss ich noch einmal nachfragen. Ich bin nicht sicher, ob ich den Anfang Ihrer Einlassungen richtig verstanden habe. Hatten Sie den Punkt 3 zurückgezogen?
Sie hatten ihn zurückgezogen, weil Sie das Verfahren nicht noch komplizierter machen wollten? - Dann trage ich doch dazu vor. Wenn ich jetzt gleich vortrage, dann werden Sie merken, dass auch in dem Bereich schon einiges von dem erledigt ist, was Sie jetzt angesprochen haben. In dem Punkt der Fahrerlaubnis möchte ich Sie aufklären.
Im Bereich des Fahrerlaubniswesens hat bereits weitgehend eine Auslagerung von Aufgaben auf Private stattgefunden. Die Ausbildung erfolgt durch freiberufliche Fahrlehrer, die Prüfung durch Gutachter der technischen Prüfstellen, und die medizinisch-psychologischen Untersuchungen und die Schulungsmaßnahmen werden durch amtlich anerkannte Institute und Gesellschaften durchgeführt.
Fahrerlaubnisbehörden, Fahrschulen und die Prüforganisationen arbeiten außerdem verstärkt an einer Vereinfachung und Digitalisierung des Datenflusses. Aber: Der verbleibende Bereich im Fahrerlaubniswesen umfasst grundlegende Aufgaben der Gefahrenabwehr und fällt damit in den Bereich hoheitlicher Verwaltung. Das sind z. B. Maßnahmen wie die Anordnung von Gesundheitsprüfungen, die Anordnung von medizinischen-psychologischen Untersuchungen oder die Entziehung und Versagung der Fahrerlaubnis. Diese Maßnahmen im Rahmen der Eingriffsverwaltung, die erhebliche Auswirkungen für die Betroffenen und die allgemeine Verkehrssicherheit haben, sind nicht auslagerungsfähig.
Meine Damen Herren von der FDP, sie sehen also: Wir sind längst auf dem Weg. Ich kann auch für meinen Kollegen, Dr. Horstmann, sagen - wie für alle anderen Kolleginnen und Kollegen auch -: Er freut sich dennoch auf die Diskussion in den Fachausschüssen. - Herzlichen Dank.