Dorothee Danner
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Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Wie werden wir die Beschlussfassung des Wahlkreisgesetzes überschreiben: „Das Ende einer unendlichen Geschichte“, „Was lange währt, wird endlich gut“ oder „Wir haben die Kuh jetzt endlich vom Eis“?
Die Beratungen haben lange gedauert. Sie erinnern sich alle daran: Kurz vor Weihnachten im Jahre 2002 ist den Fraktionen und den Parteien der Gesetzentwurf des Innenministers zugegangen. Die Parteien hatten dann genügend Zeit, bis zur Karnevalspause, bis Rosenmontag 2003, ihre Stellungnahmen dazu abzugeben.
Viele von uns sind ja große Optimisten; auch ich gehöre dazu. Wir alle haben geglaubt, die Stellungnahmen würden bis Rosenmontag eingehen. Das war natürlich nicht der Fall. Ich habe noch am
08.01.2004 Stellungnahmen zum Wahlkreisgesetz bekommen.
Wir haben viele Gespräche geführt und uns nach einer langen Beratungspause zwischendurch entschlossen, noch einmal eine Anhörung durchzuführen. Es hat nicht überall Begeisterung hervorgerufen, was wir beschließen wollen, aber es gibt natürlich immer Probleme, wenn man einen Landtag verkleinert.
Ich möchte mich an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich beim Stenografischen Dienst des Landtages bedanken. Ich habe noch nicht erlebt, dass das Protokoll einer Anhörung so schnell fertig gestellt werden konnte. Unmittelbar vor Weihnachten war die Anhörung, und wir hatten in der Weihnachtspause Zeit, die Anhörung anhand des Protokolls auszuwerten. Mein ganz besonderer Dank!
Wir sahen dann die Notwendigkeit, in einigen Bereichen Änderungen vorzunehmen. Das war im Großraum Aachen, das war im Raum Gütersloh und das war im Raum Minden-Lübbecke.
Zu den von den Experten angesprochenen Bereichen Hochsauerland, Soest und Bonn hatten die Parteien unterschiedliche Meinungen. Aber Änderungen waren aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht vorzusehen. Es blieb deshalb beim Vorschlag des Innenministers.
Für die Bereiche Aachen, Düren und Euskirchen fanden wir Lösungen. Wir blieben nicht beim Vorschlag des Innenministers. Das hat zur Folge, dass es nicht einen Wahlkreis gibt, der aus drei Gebietskörperschaften besteht.
Außerdem schlagen wir mit unserem Gesetzentwurf vor, den Wahlkreis Gütersloh zu ändern und ihm die Gemeinde Herzebrock-Clarholz zuzuschlagen, um eine Gleichverteilung der Einwohnerzahl in den drei Gemeinden des Kreises Gütersloh zu erreichen.
Eine solche Lösung war im Kreis MindenLübbecke leider nicht möglich. Alle, die ein bisschen Ortskenntnis haben, wissen, dass MindenLübbecke fast ganz von Niedersachsen umschlossen ist, sozusagen als kleine Ecke an Nordrhein-Westfalen hängt. Wir konnten natürlich nicht Gemeinden aus Niedersachsen einbeziehen. Wir waren zwar alle gemeinsam der Meinung, dass Minden-Lübbecke, Porta Westfalica und Bad Oeynhausen einen Wahlkreis bilden sollten, da sie zum Altkreis Minden-Lübbecke gehörten, haben uns aber doch der Meinung der Experten angeschlossen, dass die Stadt Minden ungeteilt bleiben soll.
Wir haben beim Zuschnitt in Köln vermieden, dass ein Wahlkreis ganz vom Rhein durchschnitten wird.
Ich denke, wir haben eine gute Lösung für alle Probleme gefunden.
Nicht nachvollziehen kann ich - da spreche ich ganz besonders Frau Thomann-Stahl an, die heute einen Presseartikel im „Mindener Tageblatt“ hatte -, warum sich die FDP diesem Gesetzentwurf jetzt verweigert. Frau Thomann-Stahl, Sie sind in die Beratungen immer eingeschlossen gewesen und Sie haben unmittelbar vor der Hauptausschusssitzung in der vergangenen Woche Ihr Einverständnis signalisiert, sind aber am nächsten Tag von Ihrem Fraktionsvorsitzenden zurückgepfiffen worden.
Bedanken möchte ich mich - ich denke, im Namen aller Beteiligten - bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Innenministeriums, die uns in geduldiger Kleinarbeit ein Jahr lang unterstützt haben. Es war eine sehr gute Zusammenarbeit. Dafür noch einmal ausdrücklich ganz herzlichen Dank!
Last, not least möchte ich mich bei all denjenigen in diesem hohen Hause bedanken, die guten Willens waren und ihre ganze Arbeitskraft fast anderthalb Jahre eingesetzt haben, um zu diesem, wie ich finde, wirklich vernünftigen Gesetzentwurf zu kommen. Vielleicht kann die FDP sich ja in letzter Sekunde noch einen kleinen Stups geben und diesem Wahlkreisgesetz zustimmen. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Thomann-Stahl, könnten Sie einmal erklären, warum Sie, wenn Ihnen einige Bereiche so nicht gefallen, nicht mit Anträgen in die Hauptausschusssitzung gekommen sind?
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Landtag beschäftigt sich heute nicht zum ersten Mal mit dem Thema Konnexität. Wir haben schon in den vergangenen Legislaturperioden darüber diskutiert, allerdings mit sehr unterschiedlichen Standpunkten. Die Koalitionsfraktionen haben damals die Auffassung vertreten, dass eine förmliche Einführung des Konnexitätsprinzips in die Verfassung nicht nötig sei.
Es gab den Beschluss des Landtags auf Antrag der Koalitionsfraktionen vom 5. Mai 1997 - Drucksache 12/2017 -, dass vielmehr eine Selbstverpflichtung eingeführt werden solle. Künftig sollte bei allen Gesetzen, von denen die Kommunen betroffen sind, nach dem Stichwort "Aufgabenverantwortung der Kommunen" vorgegangen werden. Dem Konnexitätsprinzip werde - so hieß es damals - schon über die Selbstverpflichtung Rechnung getragen.
Seinerzeit hat der Landtag beschlossen, dass Gesetze, die den Kommunen neue Aufgaben auferlegen bzw. bestehende Aufgaben erweitern, nur dann verabschiedet werden, wenn für den vollen Ausgleich der durch das Gesetz anfallenden Mehrbelastungen aufseiten der Kommunen gesorgt wird.
Das haben wir beispielsweise bei der Einführung der Volksinitiative - Sie alle werden sich erinnern - und der Quotenerweiterung zu Volksbegehren und Volksentscheid im Gesetz bereits berücksichtigt.
- Herr Jostmeier, kommen Sie doch nicht wieder mit diesem Alleinvertretungsanspruch.
Seinerzeit hat der Landtag seine Bereitschaft erklärt, die Änderung der Landesverfassung zur Aufnahme einer derartigen Verpflichtung des Gesetzgebers unter der Bedingung herbeizuführen, dass die Bundesebene eine entsprechende Regelung im Verhältnis Bund/Länder in das Grundgesetz aufnimmt.
Das liegt mittlerweile einige Zeit zurück, und die Situation der Kommunen und des Landes hat sich in finanzieller Hinsicht deutlich verändert. Alle politisch Interessierten wissen, dass sich die Finanzsituation nicht verbessert, sondern dramatisch verschlechtert hat. Hintergründe dafür sind die Wirtschaftssituation, vor allen Dingen aber die
sinkenden Steuereinnahmen - sowohl aufseiten des Landes als auch aufseiten der Kommunen. Daher hat sich die SPD-Fraktion anlässlich ihrer Gelsenkirchener Konferenz zu Beginn des Jahres bereit erklärt, das Prinzip der strikten Konnexität in die Verfassung aufzunehmen.
Wir diskutieren heute über den Entwurf der Koalition in erster Lesung. Da es sich im ersten Teil des Artikelgesetzes um eine Verfassungsänderung handelt, werden wir drei Lesungen vornehmen müssen.
Worin liegt das Besondere unseres Entwurfs? - Wie Sie wissen, liegt dem Landtag bereits ein Gesetzentwurf der CDU-Fraktion vor, auf den ich allerdings nicht näher eingehen möchte. Eines muss dennoch gesagt werden: Der Entwurf der CDU geht nicht weit genug auf die weiteren elementaren Fragestellungen im Zusammenhang mit der Konnexität ein. Hier nenne ich die Stichworte Konsultationsverfahren, Berechnung des Ausgleichs der Mehrbelastung usw.
Die Koalitionsfraktionen haben einen Artikelgesetzentwurf vorgelegt, der im zweiten Artikel ein Ausführungsgesetz vorsieht. Dies beschreibt sehr ausführlich, wie das Kostenfolgeabschätzungsverfahren gestaltet werden soll. Uns war ganz besonders wichtig, dass die Kommunen dabei ihrem Selbstverständnis entsprechend eine entscheidende Rolle spielen. Denn sie sind gefragt, wenn es darum geht, die Frage zu beantworten, wie die Kosten ermittelt werden. Für den Fall, dass eine Verständigung nicht möglich ist oder nicht auf Anhieb gelingt, haben wir ein Moderationsverfahren geregelt.
Sie werden feststellen, dass wir eine Schranke für den Belastungsausgleich vorgesehen haben. Danach soll eine Kostenerstattung nur dann vorgenommen werden, wenn eine wesentliche Belastung vorliegt. Der Begriff "wesentliche Belastung" ist ein unbestimmter Rechtsbegriff. Im Begründungsteil unseres Gesetzentwurfs haben wir näher ausgeführt, was wir darunter verstehen: Bei Kosten in Höhe von 25 Cent pro Einwohner sehen wir in der Regel die Grenze der wesentlichen Belastung als überschritten an.
Im weiteren Beratungsverfahren können wir darüber noch diskutieren. Sicherlich wird auch noch ein Expertengespräch oder eine Expertenanhörung stattfinden.
Auch noch nicht geregelt haben wir, wie das Konnexitätsprinzip bei einem Volksentscheid greifen soll. Bislang haben wir im Entwurf das Prinzip nur angewandt wissen wollen, wenn der Landtag bzw. die Landesregierung eine Gesetzesinitiative er
greift. Mit der Anwendung auf Volksentscheide, die ein spezielles verfassungsrechtliches Problem aufwerfen, werden wir uns noch in künftigen Gesprächen beschäftigen müssen.
Wir haben erstmalig eine Befristung des Gesetzes vorgesehen. An der Stelle muss ich allerdings präzisieren, dass diese Befristung nur für das Ausführungsgesetz, also Artikel 2 unseres Artikelgesetzes, vorgesehen ist. Die Verfassungsänderung soll unbefristet gelten. Allerdings sollen die Erfahrungen mit dem neuen Ausführungsgesetz gesammelt und evaluiert werden. Dies soll binnen einer Frist von fünf Jahren geschehen. Anderenfalls tritt das Ausführungsgesetz außer Kraft.
Mit dem Gesetzentwurf kommen wir dem Wunsch der kommunalen Spitzenverbände entgegen. Allerdings muss realistischerweise eingeräumt werden, dass das Gesetz nicht zwingend frisches Geld in die kommunalen Kassen spült. Aber das Land verpflichtet sich - respektive der Landtag oder die Landesregierung -, im Sinne eines stärkeren Kostenbewusstseins Gesetze und Rechtsverordnungen zu erlassen sowie Aufgabenübertragungen oder Aufgabenerweiterungen, die zu einer Kostenmehrbelastung führen könnten, in diese Überlegungen einzubeziehen. Damit werden nach unserer Meinung mehr Transparenz und mehr Verlässlichkeit geschaffen.
Von der eingangs skizzierten Landtagsdrucksache aus dem Jahre 1997 möchte ich abschließend übernehmen, dass wir nach wie vor fordern, dass das Verhältnis zwischen Bund und Ländern ebenfalls im Rahmen einer vergleichbaren Konnexitätsregelung gestaltet wird. Hierfür sollten wir uns alle gemeinsam einsetzen. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.