Ursula Bolte
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Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich dachte, wir sprächen heute zum FDP-Antrag. Doch der Beitrag des Kollegen der FDP richtete sich stärker auf den Antrag der CDU, über den wir im Dezember schon gesprochen haben. - Nun gut, sei’s drum!
Ihr Antrag ist zeitgleich mit dem Gesetzentwurf der CDU zur Verhütung und Bekämpfung der Korruption im Dezember eingereicht worden, und er steht nun heute zur Debatte an. Ich denke, bei allem Respekt vor dem, was Sie, Herr Dr. Orth, gerade gesagt haben, macht es wenig Sinn, wenn wir uns im Abstand von wenigen Wochen dazu bereit finden, immer dieselben Zustandsbeschreibungen zu wiederholen. Deswegen will ich auch nur kurz darauf verweisen: Korruption, Vorteilsnahme, Vorteilsgewährung sind ein Krebsgeschwür in unserer Gesellschaft, und sie sind gleichermaßen schädlich für die Wirtschaft wie für den Staat. - Das ist sicherlich Allgemeingut. Im klassischen Sinn gibt es eben - das erschwert die Bekämpfung so sehr - keine Täter-Opfer-Struktur. Geschädigt wird eben - in Anführungszeichen - „nur“ die Allgemeinheit.
Spektakuläre Fälle haben in der Vergangenheit Aufmerksamkeit geweckt. In Nordrhein-Westfalen wird aber auch seit geraumer Zeit sehr effektiv dagegen gehandelt. Zum wiederholten Mal verweise ich auf den Antikorruptionserlass der Landesregierung, der allerdings - das ist einzuräumen - eben nur für die Landesverwaltung gilt. Wir brauchen Regelungen, die auch darüber hinaus gelten und die mindestens die kommunale Seite mit einbeziehen. Ich möchte verweisen auf die Stärkung des Landeskriminalamts und neuerlich mit dem heute verabschiedeten Doppelhaushalt für die Jahre 2004/2005 auf die Stabsstelle zur Bekämpfung der Umweltkriminalität im MUNLV. Aber das reicht uns allen noch nicht. Auch darin sind wir uns über Fraktionsgrenzen hinweg sicherlich einig.
Fragen wir uns also nach der Tauglichkeit des vorliegenden Antrags. Die FDP-Fraktion hat sicherlich Recht, wenn sie ein bundeseinheitliches Register fordert - eine Forderung, die andere Fraktionen vor Ihnen auch schon erhoben haben. Leider verschweigen Sie, weshalb es bisher ein entsprechendes Bundesgesetz nicht gibt. Die Initiative der Bundesregierung zur Einrichtung eines bundeseinheitlichen Registers ist schließlich an
den Oppositionsfraktionen CDU und FDP gescheitert.
Deswegen ist es befremdlich, wenn mit dem Antrag die Landesregierung zu einer Bundesratsinitiative aufgefordert wird - ausgerechnet diese Landesregierung, die schon sehr viel an der Stelle gehandelt hat. Besser wäre es gewesen, Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP, hätten sich an Ihre eigenen Reihen in Berlin gewandt. Diesen Appell kann ich wie im Dezember in derselben Weise an die CDU-Kollegen richten.
Der Adressat passt also nicht. Passt dann zumindest der Inhalt? - Sie fordern eine Aufnahme in ein Antikorruptionsregister erst nach rechtskräftiger Verurteilung. Bei einer derart grundsätzlichen Positionierung besteht die Gefahr, dass der Zeitrahmen zwischen einer schweren Verfehlung und der endgültigen Rechtskraft eines Urteils so groß ist, dass eine entsprechende Regelung ins Leere läuft. In den dazwischen liegenden Jahren könnten die Beteiligten an kriminellen Machenschaften weiteres Unheil anrichten, auch wenn man ihnen schon auf den Fersen ist.
Selbstverständlich gilt die Unschuldsvermutung generell - dem will ich überhaupt nicht widersprechen. Deswegen rege ich an, in einer weiteren Beratung gemeinsam zu prüfen, inwieweit die Regelungen der VOB hilfreich sein können. In § 8 - von Ihrem Kollegen Herrn Brendel im Dezember 2003 angeführt - ist z. B. geregelt, wann ein Bewerber vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden kann.
Nein, ich möchte gerne im Zusammenhang ausführen.
Das ist nämlich dann der Fall, wenn er eine schwere Verfehlung begangen hat. Dazu zählen auch Straftaten aus dem Bereich der Korruption. Zu prüfen ist, ob Kriterien wie ein dringender Tatverdacht, der keinen vernünftigen Zweifel zulässt, eine strafrechtliche Verurteilung in erster Instanz, ein Strafbefehl oder ein rechtskräftiger Bußgeldbescheid für einen Eintrag ausreichen. Den gesamten Instanzenzug abzuwarten hieße, ein wirklich ganz stumpfes Schwert zu schmieden.
Die SPD-Fraktion stimmt einer Überweisung in den Fachausschuss zu. Gleichzeitig fordern wir die Kolleginnen und Kollegen von CDU und FDP auf, sich bei ihren Parteifreunden im Bund nun
wirklich dringend dafür einzusetzen, eine sachgerechte bundeseinheitliche Regelung nicht weiter zu blockieren.
Ich habe schon im Dezember unsere Bereitschaft bekundet, einen Geleitzug anzuführen, lege aber auch heute Wert auf die Aussage, dass wirklich sinnvoll nur ein bundesweites Vorgehen ist.
Wenn ich die Anregung, die im FDP-Antrag nicht enthalten ist, die Herr Dr. Orth aber eben vorgebracht hat, nämlich das Gemeindeprüfungsamt in besonderer Weise einzubeziehen und zu einer Antikorruptionsinstanz zu machen, bedenke, dann bitte ich in dem Zusammenhang doch auch zu berücksichtigen, dass das GPA in hohem Maße beratende Aufgaben hat.
Dann beende ich meine Rede auch. - Über diese Ansatzpunkte wird man noch in besonderer Weise nachdenken können.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Manch einer mag beim flüchtigen Lesen des Titels dieses Gesetzentwurfs gedacht haben: Ist das nötig angesichts der Bestrebungen zum Bürokratieabbau und zur Verwaltungsvereinfachung? Dies wäre allerdings zu kurz
gedacht angesichts der Materie, um die es beim vorliegenden Gesetzentwurf geht.
Unsere Gesellschaft leidet eher darunter, dass Menschen sich nicht einmischen, dass sie bei Gefährdungen und Bedrohungen wegsehen, dass Verantwortung nur bei anderen gesehen wird. Zum Glück gibt es gleichzeitig Menschen, die handeln, die nicht lange überlegen, wenn Mitmenschen in Gefahr sind, die sogar ihr eigenes Leben riskieren, um andere zu retten.
Diesen Hilfsbereiten gesellschaftliche Anerkennung zuteil werden zu lassen ist eine der vornehmsten Aufgaben - bisher allerdings nach Regeln, die seit mehr als fünfzig Jahren gelten. Es ist deshalb einsichtig, dass das vorhandene Regelwerk gelegentlich angepasst und überarbeitet werden muss.
Es geht darum, durch die Neuregelung Rechtsklarheit zu schaffen, zur Verwaltungsvereinfachung und zur Verfahrensbeschleunigung beizutragen, Bürgernähe zu praktizieren und in bescheidenem Maße auch Kosten zu sparen. Frau Ministerin Kraft hat schon gesagt, wie entstandene Kosten heute reguliert werden. Diese von mir benannten Ziele sollen mit dem vorliegenden Gesetzentwurf erreicht werden.
Ich denke, über die Einzelheiten können wir uns im Ausschuss für Innere Verwaltung und Verwaltungsstrukturreform austauschen. Die SPDFraktion stimmt der Überweisung zu. - Vielen Dank.