Eckhard Uhlenberg

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Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich gehöre dem Landtag nun im 27. Jahr an. Seit 27 Jahren und wahrscheinlich schon davor ist das Thema „Bezahlung der Abgeordneten“ ein heikles und sehr sensibles Thema. Wenn auch der Vorgang selbst verantwortbar und angemessen war, der Zeitpunkt war doch in der Regel der falsche. Auch heute beschäftigt sich der Landtag mit diesem Thema. Es ist wie immer umstritten, aber, wie ich meine, notwendig.
Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat mit Stimmen aller Fraktionen 2005 ein neues Abgeordnetengesetz verabschiedet. Das Gesetz galt und gilt als Musterstück für Transparenz und Angemessenheit. Aus Zeitgründen kann ich heute nicht auf Details eingehen; sie sind hier aber auch bekannt. Die große Zustimmung zu dieser ganz und gar neuen Form der Abgeordnetenbezahlung hat weder der Deutsche Bundestag nachvollzogen, noch haben es andere Landtage in Deutschland so übernommen.
In diesem Zusammenhang ist die Altersversorgung der Abgeordneten einstimmig neu geregelt worden: keine direkte staatliche Altersversorgung mehr, sondern ein Versorgungswerk mit Pflichtbeiträgen. Dieser Weg war und ist Neuland. Damals haben wir uns verständigt, die Entwicklung sorgsam zu prüfen. Man hätte schon im Jahre 2005 einen höheren Betrag für das Versorgungswerk einstellen können, doch wollte man mit dem Systemwechsel der Abgeordnetenbezahlung nicht über 10.000 € kommen. Das deutliche Absenken der Altersversorgung, die natürlich auch für Hinterbliebene wichtig ist, wurde umgesetzt und in der Öffentlichkeit damals sehr begrüßt.
Nun stellen wir fest, dass die Altersversorgung ohne Korrektur in eine Schieflage gerät. Nehmen wir eine Abgeordnete oder einen Abgeordneten, die oder der heute im Landtag und im Durchschnitt 49 Jahre alt ist. Sie oder er gehört im Durchschnitt zwei Wahlperioden dem Parlament an; das ist heute die normale Zeit. Sie oder er kann bei Renteneintritt ohne Anpassung nur mit 48 % der Rente rechnen, die nach altem Recht als Pension gezahlt worden wäre. Das bleibt klar hinter den 60 % zurück, die unser Maßstab waren und sind.
Die Fluktuation von Abgeordneten nimmt zu. Lange Mandatszeiten nehmen ab. Immer mehr Abgeordnete erleben so Brüche in der Berufsbiografie. Das bewirkt Probleme für die Alterssicherung auf einem Lebensweg, der riskiert, für eine Tätigkeit als MdL beruflichen Anschluss und Aufstieg zu verpassen.
Ehemalige Abgeordnete leben wie die ganze Gesellschaft im Durchschnitt immer länger; das ist ein erfreulicher Vorgang. Ohne die heutige Änderung
droht daraus den Bezügen aus dem Versorgungswerk das beschriebene Abfallen. Das ist auch im angemessenen Vergleichsblick auf kommunale Wahlbeamte in Gemeinden und Städten und ihre Versorgungsbezüge bedeutsam. Es gilt erst recht im Vergleich mit anderen Flächenlandparlamenten, die ihre MdL im Alter deutlich besserstellen als wir. Dieser Rückstand bleibt allerdings auch in Zukunft.
Der Gesetzentwurf bedeutet nicht 500 € mehr verfügbares Geld. Er bedeutet auch nicht 500 € mehr an künftiger Rente, wie es teilweise missverstanden wird. Unmittelbar kommt es zu Steuerabzügen zwischen 60 € und 200 €. Ich spiele das nicht als Opfer hoch. Es ist aber ein spürbarer Beitrag für die stabile Zukunft unserer verpflichtenden Altersvorsorge.
Mein Fazit und das meiner Fraktion lautet: Im Vergleich der Parlamente kann der Landtag NordrheinWestfalen bislang und auch künftig selbstbewusst sagen, engagierte politische Arbeit fair, angemessen, aber keinesfalls unbescheiden oder gar übertrieben gut zu bezahlen.
Die vorgesehene Regelung deckt einen realen Bedarf im neuen System der Altersversorgung der NRW-Landtagsabgeordneten ab. Sie korrigiert eine Strukturschwäche, die 2005 in ihren Auswirkungen zwar schon absehbar, aber noch nicht konkret fassbar war. Spät, aber noch rechtzeitig. Nicht populär, aber mit guten Gründen vertretbar. Daher trete ich und tritt die CDU-Fraktion dafür ein. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.