Gerd Hachen

Sitzungen

15/5 15/6 15/14 15/17

Letzte Beiträge

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Böth, ich kann es Ihnen leider nicht ersparen: Schon die Überschrift Ihres Antrags ist verräterisch. Sie betiteln Ihren Antrag: „Kulturpolitische Nachhaltigkeit und flächendeckende kulturelle Bildung“. Flächendeckend ist für Sie also gleichbedeutend mit nachhaltig? Die Welt ist nicht so einfach, wie Sie sie hier versuchen darzustellen.
Sie beklagen in Ihrem Antrag darüber hinaus die Einstufung kultureller Einrichtungen in den Bereich der freiwilligen Leistungen und damit die Tendenz der Kommunen, diese als potenzielle Sparoptionen zu erschließen.
Um das zu verhindern, geben Sie als Ziel aus, alle – hören Sie zu! – bestehenden kulturellen Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen zu erhalten, und sehen das Land in der Pflicht, diese unabhängig von den konkreten Gegebenheiten vor Ort finanziell zu erhalten. Dies soll nach Ihren Vorstellungen eine Kulturpauschale des Landes für die Kommunen sicherstellen, die an dem Ziel des Erhalts – ich sage es noch mal – bestehender Kultureinrichtungen ausgerichtet ist. Mittel- und langfristig wollen Sie darüber hinaus sogar eine Kulturpflichtaufgabe für die Kommunen einrichten, die aber nicht von den Kommunen, sondern selbstverständlich vom Land finanziell getragen werden soll. Sie sagen natürlich nicht – Sie haben eben darauf hingewiesen, dass die Landesregierung es nicht sagt; Sie sagen es aber auch nicht –, wie letztendlich die Kriterien aussehen sollen, nach denen diese Kulturpflichtaufgabe ausgestaltet werden soll.
Aber damit nicht genug: Zu dem bereits genannten wollen Sie einen weiteren Hilfsfonds einrichten, dessen Finanzierung natürlich auch durch die Aufnahme neuer Landesschulden gesichert werden soll und für dessen Verwendung sie ebenfalls nicht ansatzweise Kriterien benennen.
Mit diesen – ich denke, man kann das zu Recht so nennen – undifferenzierten und unausgegorenen Vorschlägen wollen Sie natürlich den Eindruck besonderer Kommunenfreundlichkeit erwecken. Wir verstehen das schon. In Ihrem Antrag werden die Dinge lediglich populistisch angerissen, aber nicht zu Ende gedacht.
Der Antrag trägt zur Lösung der zweifellos bestehenden kommunalen Probleme nicht bei, will aber genau diesen Anschein erwecken. Wenn Sie das Fortbestehen von Strukturen unabhängig von den örtlichen Gegebenheiten garantieren, dann berücksichtigen Sie erstens die möglicherweise sehr problematischen Entscheidungen, die in der Vergangenheit zu diesen Strukturen geführt haben, nicht,
und benachteiligen damit alle, die in der Vergangenheit vielleicht verantwortlicher gehandelt haben. Zweitens sollte auch die Entwicklung neuer Angebote im kreativen Wettbewerb möglich sein. Sie zementieren aber nur die bestehenden Angebote.
Für beides, für die Vergangenheit und für die Zukunftsentwicklung, muss grundsätzlich vor Ort die Verantwortung übernommen werden. Sie nehmen die kommunalen Finanzprobleme lediglich zum Anlass, sich selbst zum glorreichen Retter aufzuschwingen. Kulturpauschale und Pflichtaufgaben sind dazu völlig untaugliche Mittel, weil sie die Kultur vor Ort entmündigen und gleichschalten.
Statt jede Kreativität vor Ort zu nivellieren, sollte man bei der Gemeindefinanzierung ansetzen – dazu gibt es eine Vielzahl von Vorschlägen, die weiterverfolgt werden sollten – und nicht ständig neue, wenig kreative und nicht zu Ende gedachte Ideen in die Welt zu setzen.
Frau Böth, Sie haben heute Morgen unter Tagesordnungspunkt 2 der Kollegin Pieper-von Heiden vorgeworfen, mit ihren Anträgen unser aller Zeit zu verschwenden. Ich denke, im Zusammenhang mit diesem Antrag muss man hier anmerken: Man sollte sich vielleicht auch einmal an die eigene Nase fassen. – Ich danke Ihnen fürs Zuhören.
Frau Ministerin, vielleicht lässt es Ihr neuer Stil Ihnen ja doch zu, an der einen oder anderen Stelle eine konkrete Antwort zu geben. Die Hoffnung lasse ich mir jedenfalls nicht nehmen.
Deswegen komme ich auf die Frage zurück, die Ihnen eben Prof. Dr. Sternberg gestellt hat, und will sie vielleicht noch etwas kürzer und prägnanter zusammenfassen, sodass man sie dann vielleicht auch konkret beantworten kann: Planen Sie ein teilweises oder vollständiges Zurückholen der Fachaufsicht ins Ministerium?
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Rot-Grün hatte bereits in der vorletzten Legislaturperiode die Entscheidung für „G8“ getroffen, ohne sich um die notwendigen Begleitmaßnahmen zur Umsetzung dieser Schulzeitverkürzung zu kümmern.
Im Gegensatz dazu haben wir „G8“ behutsam und in Abstimmung mit den Eltern und den Lehrerverbänden umgesetzt, um die Betroffenen nicht zu überfordern.
Ich freue mich, Frau Beer, dass man sich auch in der neuen Legislaturperiode auf Ihre Reflexe verlassen kann. Das ist schön.
Dies bekräftigt übrigens – hören Sie zu – aktuell noch einmal der Dortmunder Bildungsforscher Wilfried Bos, der es so zusammengefasst hat: Nicht die Verkürzung an sich ist der Stress, sondern die Gewöhnung an das Neue.
Ich habe den Eindruck, manche auch in diesem Haus können sich bis heute noch nicht daran gewöhnen und wollen den Stress und die Verantwortung damit an die Schulen weiterdelegieren. Insofern gehen die Vorwürfe, die Sie, Frau Beer und Kollege Link, in aktuellen Pressemitteilungen zur Umsetzung der als Turboabitur verunglimpften Schulzeitverkürzung in unsere Richtung machen, absolut ins Leere.
Lassen Sie mich noch einmal sagen: In der Tat führte die CDU während ihrer Regierungszeit das Abitur nach zwölf Jahren in Nordrhein-Westfalen ein. Zu dieser Entscheidung stehen wir auch heute noch.
Ich spreche heute nicht zu dieser Schulzeitverkürzung an sich, sondern lediglich zu einem besonderen Aspekt dieser Entscheidung, der die Interessen von Schülerinnen und Schülern bzw. die ihrer Eltern
in besonderem Maße betrifft und die wir so nicht abgesehen haben: Durch die Einführung des Abiturs nach zwölf Jahren gelten angehende Abiturienten der Jahrgangsstufe 10 jetzt als Schüler der Sekundarstufe II. Für sie gilt der Anspruch auf Fahrkostenhilfe erst ab einem Fahrweg von mindestens 5 km.
Schülerinnen und Schüler der gleichen Jahrgangsstufe 10 auf Real-, Haupt- oder Gesamtschulen gelten jedoch als Schüler der Sekundarstufe I. Sie haben einen Anspruch auf Fahrtkostenzuschuss bereits ab 3,4 km.
Im Interesse der Schüler und ihrer Eltern gilt es deshalb, Maßnahmen zu ergreifen, die sicherstellen, dass Schülerinnen und Schüler der gleichen Jahrgangsstufen unabhängig von der Schulform, die sie besuchen, beim Schülertransport gleich behandelt werden. Die betreffenden Schüler sind alle im selben Alter. Lediglich ihre Bildungsziele unterscheiden sich. Diese Unterscheidung darf allerdings kein Grund für die Ungleichbehandlung dieser Schüler sein. Das war im Übrigen auch nie so beabsichtigt.
Die CDU-Landtagsfraktion fordert deshalb die Landesregierung dazu auf, rasch für Abhilfe zu sorgen und zu einer Neuregelung zu kommen. Die beschriebene Ungleichbehandlung, die sich besonders im ländlichen Raum auswirkt und dort von Bedeutung ist, kann im Übrigen annähernd kostenneutral behoben werden, da man die Mittel für die Schülerbeforderung der bisherigen und zukünftig wegfallenden Jahrgangsstufe 13 jetzt für die Jahrgangsstufe 10 nutzen könnte.
Noch einmal: Der bestehende Zustand war so nicht beabsichtigt. Der dringende Regulierungsbedarf besteht in jedem Fall, da die Frage, ob „G8“ oder „G9“ der jeweiligen Schulkonferenz überlassen werden soll. Nach jetzt immer noch geltender Gesetzeslage beträgt die Dauer der Oberstufe unabhängig von der Verkürzung immer noch drei Jahre. Wir erwarten deshalb, dass die Landesregierung keine Zeit verliert, auf die bereits vorliegende Petition reagiert und die nötigen Schritte im Interesse der betroffenen Schüler zeitnah einleitet. – Herzlichen Dank fürs Zuhören.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Antrag der Fraktion Die Linke, zu dem ich zuerst rede, fordert eine Verlängerung der Frist zur Einreichung der Bewerbungsunterlagen für alle Referendariatsbewerber bis zum 9. August.
Das hört sich zunächst sehr sozial und fürsorglich an, was es wohl auch soll. Im Übrigen erweckt der Antrag den Eindruck, die bisherige Regelung, die für Bewerber in zugangsbeschränkten Lehrämtern den 18. Juni als Ende der Nachreichfrist vorsieht, sei eben nicht sozial und fürsorglich. Damit ist er ein schönes Beispiel dafür, wie weit der Anschein für die Öffentlichkeit und die Wirklichkeit auseinanderliegen können.
Konkret gibt es nur zwei Möglichkeiten, diesen Antrag zu interpretieren:
Entweder Die Linke weiß wirklich nicht, wovon sie redet, dann könnte man sagen, Sie lernen das vielleicht noch, oder aber Sie wissen, wovon Sie reden, und spielen sich trotzdem als einzige Lobby für junge Lehramtsbewerber auf. In diesem Fall ist dies bewusste Vortäuschung falscher Tatsachen, und ich will das hier nicht bewerten.
Lassen Sie mich deshalb einige Anmerkungen zu den Realitäten machen, damit Sie wissen, was ich damit meine.
Nein.
Die Einstellungen in den Referendardienst wurden von der schwarz-gelben Vorgängerregierung in beispielloser Weise von 13.800 im Jahr 2005 auf 16.900 im Jahr 2010 gesteigert. Damit haben wir in unserer Verantwortung 3.000 zusätzlichen Lehramtsbewerbern eine Ausbildungschance gegeben – und die Einstellungen im Übrigen um 22 % gesteigert.
Wir haben das Einstellungsverfahren darüber hinaus flexibilisiert und durch den zweiten jährlichen Termin die Wartezeit für die Betroffenen entscheidend verkürzt. Damit haben wir längst im Sinne Ihres Antrags gehandelt.
Auf einen anderen Umstand möchte ich ebenfalls hinweisen. Anders, als Sie in Ihrem Antrag den Eindruck erwecken wollen, ist Nordrhein-Westfalen ein außerordentlich attraktiver Standort für Lehramtsbewerber.
Das zeigt sich schon daran, dass wir heute mit 33 % einen so hohen Anteil von Bewerbern aus anderen Bundesländern haben wie noch nie. NordrheinWestfalen unternimmt also extreme Anstrengungen …
Das können Sie ja ändern. Wenn Sie der Meinung sind, dann können Sie das ändern, Herr Link.
Wichtig ist mir, darauf hinzuweisen: Das riesige System von 106 Seminaren, 2.500 Fachleitern und 6.300 Ausbildungsschulen arbeitet nicht nur exzellent, sondern vor allem an der Grenze seiner Kapazitäten, an der Grenze seiner Möglichkeiten.
Betroffen von den Einschränkungen, um die es geht, sind ohnehin nicht alle, sondern nur ein Lehramt, nämlich das für Gymnasien und Gesamtschulen. Hier übersteigt die Anzahl der Bewerber mit 2.700 die Zahl der Einstellungsmöglichkeiten. Dies und die damit verbundene Frist bis zum 18. Juni waren den Bewerbern natürlich schon zum Zeitpunkt ihrer Bewerbung bekannt,
und auch die Hochschulen sind informiert worden. Von später Information, wie Sie unterstellen, kann überhaupt keine Rede sein.
Um es klar zu sagen: Sie wollen nicht, wie Sie behaupten, einer möglichen Klagewelle vorbeugen, sondern Sie wollen mit Ihrem Antrag eine solche erst auslösen. Damit instrumentalisieren Sie die berechtigten Interessen junger Bewerber für die eigenen politischen Ziele, ohne ihnen wirklich zu helfen.
Helfen würden Sie ihnen nur – damit komme ich zu der neueren Entwicklung –, wenn Sie noch mehr Mittel bereitstellen und noch mehr Stellen schaffen würden, als wir das schon getan haben. Darauf haben Sie Ihre Regierungspartner von SPD und Grüne offensichtlich in letzter Minute hingewiesen. Deshalb haben Sie jetzt noch schnell einen gemeinsamen Änderungsantrag vorgelegt, der genau das ankündigt. Wir sind sehr gespannt, ob Sie das wirklich im Haushalt anpacken wollen und ob dem dann Einsparungen an anderer Stelle gegenüberstehen.
Abschließend, meine Damen und Herren: Unsere beispiellosen Leistungen für Bildung, Schulen und auch für die Chancen für Lehramtsbewerber sprechen für sich.
Kein anderes Bundesland hat die Ausgaben für Bildung so gesteigert wie Nordrhein-Westfalen in den letzten fünf Jahren.
Frau Beer, hören Sie! – Noch einmal: Kein anderes Bundesland hat diese Ausgaben so gesteigert, und Sie können sich gerne daran abarbeiten. Wir sind auf Ihre Vorschläge sehr gespannt.
Ihren Finanzierungsvorschlägen sehen wir deshalb mit Spannung entgegen. Ihren Antrag und damit die Instrumentalisierung von Lehramtsbewerbern lehnen wir natürlich ab. Der Diskussion über den Änderungsantrag sehen wir dagegen mit Spannung entgegen. – Vielen Dank.