Werner Lohn
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Vielen Dank, Kollege Bolte, für die Gelegenheit zur Zwischenfrage. Sie haben eben von demokratischen Rechten gesprochen. Ich möchte das aufgreifen, was gerade schon thematisiert worden ist. Ihre Bundesvorsitzende hat gesagt, die Art und Weise, wie die Polizei eingeschritten sei, sei eine Gefährdung für die Demokratie. Sind Sie
heute und hier willens und in der Lage, sich deutlich von diesen unwahren Äußerungen zu distanzieren?
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Man kann nach den bisherigen Wortbeiträgen den Eindruck gewinnen, dass insbesondere die FDP und auch die Grünen hier einen Wettbewerb ausgelöst haben: Wer ist die populärste Bürgerrechtspartei hier im Landtag?
Das ist zwar zu verstehen, wenn man ein Alleinstellungsmerkmal haben will. Aber der Lösung der Probleme kommt man damit nicht näher.
Herr Michalowsky, Die Linke vergesse ich nicht. Sie haben sich eben als Rechtsstaatspartei dargestellt. Das hat bei mir schon für ein bisschen Verwunderung gesorgt, muss ich ganz ehrlich sagen.
Liebe Kollegen, nichtsdestotrotz ist die Diskussion über den Einsatz der Trojaner, die seit dem 8. Oktober sehr intensiv läuft, gut und unverzichtbar. Denn es ist sicherlich festzustellen, dass es da Regelungsbedarf gibt – ab heute. Aber ebenso ist festzustellen, dass unsere Sicherheitsbehörden auch die Möglichkeit haben müssen, Telekommunikation im Internet effektiv zu überwachen.
Daraus einen Schuh werden zu lassen, das ist die Aufgabe der Politik. Ich denke, wir sollten alle daran mitarbeiten. Es sind hier heute ja auch einige gute Ansätze erkennbar gewesen.
Mein Kollege Biesenbach hat ausgeführt – und wurde tatkräftig von Minister Jäger unterstützt –, dass die Quellen-TKÜ in Nordrhein-Westfalen auf einem rechtlich sehr sicheren Boden steht und dass die Vorwürfe, die bundesweit – auch in Bayern – diskutiert werden, auf Nordrhein-Westfalen und die Arbeit unserer Sicherheitsbehörden in keinem Fall zutreffen. Das ist die Leistung in erster Linie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aber das ist auch die Leistung von verantwortungsvoller Politik. Und dafür an dieser Stelle ein Dankeschön!
Was bedarf einer klaren Regelung? Es geht zumindest um folgende Fragen: Sind im Rahmen der Quellen-TKÜ sogenannte Screenshots erlaubt und erforderlich? Darf zur Aufrechterhaltung einer effektiven Quellen-TKÜ mit einer sogenannten Nachladefunktion gearbeitet werden, darf also nach begonnener Telekommunikationsüberwachung weitere Software aufgespielt werden?
Zu dem ersten Punkt, ob Screenshots erforderlich sind: Ich muss sagen, daran habe ich auch persönlich Zweifel. Denn dass das unbedingt etwas mit dem aktuell abgehörten Telefongespräch zu tun haben muss, erschließt sich mir nicht.
Über den zweiten Punkt, ob eine sogenannte Nachladefunktion zu einer erlaubten Quellen-TKÜ gehört, lohnt es sich nachzudenken. Denn wenn die Trojanersoftware, die in Bayern angewandt worden sein soll, auf dem Markt frei zu erwerben war, dann kann man sicher davon ausgehen, dass die Schwerstkriminellen Bemühungen unternehmen werden, an Antitrojanersoftware zu kommen. Wenn im Laufe einer Überwachungsmaßnahme festgestellt wird, dass die Überwachung nicht mehr klappt, dann muss man nachjustieren können. Das ist meine Meinung. Darüber kann man diskutieren. Aber das müsste auf jeden Fall bundeseinheitlich und rechtlich einwandfrei geregelt werden. Eine solche Regelung sehe ich im Moment leider noch nicht.
Der dritte Bereich, der geregelt werden müsste, betrifft die Qualität der Software. Das hängt vielleicht mit dem zusammen, was ich gerade gesagt habe. Private Firmen, die diese Software aus kommerziellen Gründen erstellen, verkaufen sie gerne an möglichst viele Abnehmer; das ist logisch. Sie erfüllen damit auch die Wünsche möglichst vieler Abnehmer. Dann aber ist das Know-how, das diese Software betrifft, in privater Hand. Und die organisierte Kriminalität wird es, denke ich, nicht unterlassen, auch darauf versuchen Zugriff zu nehmen. Deswegen ist der Ansatz, der vielleicht auch ausgehend von Nordrhein-Westfalen gewählt wurde, da über eine Zertifizierung, zumindest aber über eine rigorose Kontrolle nachzudenken, damit es so, wie es gelaufen ist, in Zukunft nicht mehr laufen kann, der richtige. Wenn am Ende steht, dass diese Software staatlich entwickelt wird und trotzdem die Standards, das Niveau erfüllt, dann, glaube ich, wäre der Sicherheit ein guter Dienst erwiesen.
Das schließt das nicht aus. Richtig.
Liebe Kollegen, es gibt darüber hinaus noch einen sehr wichtigen Grund für klärende Detailregelungen. Wenn Sie sich in die Rolle unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Sicherheitsdiensten versetzen, dann stellen Sie fest: Die müssen ihre Arbeit machen, die wollen ihre Arbeit machen – und die können sich nicht darauf verlassen, dass der Rechtsrahmen, in dem sie sich bewegen, eindeutig und klar abgesteckt ist. Die Sicherheitsbehörden haben aus meiner Sicht aber einen Anspruch darauf, dass wir als Politik – egal, ob auf Bundes- oder Landesebene oder auf Landes- und Bundesebene – dafür sorgen, dass dieser Rahmen so sicher abgesteckt ist, dass sie ohne Bedenken von ihren Rechten Gebrauch machen können. Zuletzt hat die öffentliche Diskussion dazu beigetragen, dass da – vielleicht auch bewusst – Bedenken und Misstrauen geschürt wurden.
Ich habe großes Verständnis dafür, dass sich die FDP, die sich ja stets kritisch zu allen Überwachungsmaßnahmen im Internet geäußert hat, auch jetzt sehr kritisch äußert. Das ist völlig in Ordnung. Aber der FDP-Antrag enthält meines Erachtens vor allen Dingen in der zweiten Forderung an die Landesregierung den leichten Unterton eines Generalverdachts gegenüber unseren Ermittlungsbehörden.
Herr Engel hat das eben sogar wörtlich bekräftigt und sinngemäß gesagt, man müsse verhindern, dass sich unsere Sicherheitsbehörden einfach mir nichts, dir nichts über bestehende Rechte und Gesetze hinwegsetzen könnten.
Ich sage Ihnen, lieber Kollege Engel – Sie sind ja genau wie ich gelernter Polizeibeamter –: Die Mitarbeiter in den Sicherheitsbehörden haben kein Interesse daran, sich bewusst über irgendwelche Rechte oder Gesetze hinwegzusetzen. Die wollen ihre Aufgaben machen. Dafür brauchen sie unsere Unterstützung in einem vorgegebenen Rahmen. Die aber unter Generalverdacht zu stellen – ob er expressis verbis oder vielleicht nur im Unterton ausgedrückt wurde –, das wird der Arbeit der Sicherheitskräfte nicht gerecht.
Nun zum Abschluss konkret zu den drei Forderungen. Die erste Forderung nach umfassender Information und Transparenz wurde, glaube ich, bereits in der Sitzung des Innenausschusses in der vergangenen Woche zum großen Teil erfüllt.
Herrn Jäger wird es wundern: Auch Ihr Vortrag eben hat für diejenigen, die vielleicht nicht dabei waren, noch eine ganze Menge Klarheit gebracht. Das war sachlich vorgetragen. Das war informativ und müsste eigentlich auch den standardmäßigen Bedenkenträgern gezeigt haben, dass man hier in
Nordrhein-Westfalen mit dieser sensiblen Thematik sehr verantwortungsvoll umgeht.
Die zweite Forderung, unsere Sicherheitsbehörden – mit dem Unterton des Generalverdachts – daran zu erinnern, dass sie rechtmäßig handeln müssten, dass die Verfassung eingehalten werden müsse, halte ich schlichtweg für unnötig. Das ist selbstverständlich. Für die CDU ist es nicht das Bestreben, sich in einen Wettbewerb darum, wer die populärste Bürgerrechtspartei ist, mit einzureihen. Wir sagen: Die Gesetze und die Rechte müssen eingehalten werden. Aber ebenso muss auch die Möglichkeit gegeben werden, dass die Polizei und die anderen Sicherheitsbehörden effektiv arbeiten können.
Der dritte Punkt führt letztendlich dazu, dass wir den FDP-Antrag ablehnen werden. Ein Moratorium zu fordern, ist aus meiner Sicht nicht verantwortungsvoll, um das vorsichtig auszudrücken.
Ich will es an einem Beispiel deutlich machen. Die Ermittlungsbehörden erhalten den Hinweis, dass eine sehr große Menge Rauschgift nach Deutschland eingeführt und hier übergeben und verkauft werden soll. Man weiß, dass nur über Skype telefoniert wird, entweder vom Handy oder zu Hause vom Festnetzcomputer aus. Dann gibt es keine andere Überwachungsmöglichkeit als die, die der Minister eben vorgetragen hat. Wenn wir Ihrer Forderung nach einem Moratorium nachkommen würden,
würden wir uns jeglicher Verfolgungsmöglichkeit entziehen. Das wäre aus Strafverfolgungssicht und aus Gefahrenabwehrsicht unverantwortlich.
Moratorium kommt aus dem Lateinischen und heißt „verschieben“ oder „verzögern“. Wir können in diesem Bereich nichts verschieben und nichts verzögern.
Wir müssen dafür sorgen, auf der einen Seite die Bürgerrechte einzuhalten. Auf der anderen Seite müssen wir dafür sorgen, Trojaner, da, wo sie nötig sind, rechtswirksam und effektiv einzusetzen. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Kollege Stotko, vielen Dank für die Gelegenheit zur Zwischenfrage. Vorab kann ich sagen, dass ich mit vielem, was Sie vorgetragen haben, sehr einverstanden bin.
Dennoch habe ich eine Frage: Sind Sie mit mir der Meinung, dass die Aufforderung des SPD-Ministers Schneider, sich an Sitzblockaden zu beteiligen, erstens die Arbeit der Polizei wesentlich erschwert und zweitens Eskalationen und Gewalttätigkeiten begünstigt hat?
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Zurzeit befinden sich – Stand 10. Januar 2011 – 29 Polizistinnen und Polizisten aus Nordrhein-Westfalen in Afghanistan. 27 davon sind in dem bilateralen Polizeiprojekt eingesetzt und zwei in der Mission EUPOL. Seit 2002 wurden insgesamt sogar 93 Polizeibeamte aus Nordrhein-Westfalen an Friedensmissionen in Afghanistan beteiligt.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, all diese Beamtinnen und Beamte erfüllen dort für uns eine wichtige und oft auch gefährliche gesamtstaatliche Aufgabe.
Unsere Polizistinnen tragen dort mit ihrer Tätigkeit als Ausbilder dazu bei, dass die afghanische Polizei möglichst bald am Hindukusch selbst wieder ohne ausländische Unterstützung für hinreichende Sicherheit und geordnete Verhältnisse sorgen soll.
Die Polizisten sind dort freiwillig. Sie arbeiten unter schwierigen, teilweise lebensgefährlichen Bedingungen und leisten einen hervorragenden Dienst. Dafür möchte ich ihnen, aber auch den Angehörigen der Polizisten im Namen der CDU-Fraktion ein herzliches Dankeschön und auch Anerkennung aussprechen.
Das Motto, mit dem Afghanistan wieder selbst für die Sicherheit und Stabilität im Land verantwortlich werden soll, heißt: Übergabe mit Verantwortung.
Verehrte Kollegen, ich will nicht verhehlen, dass die täglichen Anschlagsmeldungen aus Afghanistan, die auch immer näher an die Standorte unserer deutschen Ausbildungszentren herankommen, natürlich die Fragen rechtfertigen: Sollen wir Polizisten in diesem Bereich einsetzen? Können wir das verantworten?
Dazu muss man sehen, wie die sich die Realität in Afghanistan darstellt. Das Wichtigste vorab: Gott sei Dank und auch dank unserer Schutzmaßnahmen und Sicherheitsvorkehrungen wurde in Afghanistan bisher kein einziger deutscher Polizist bei einer Friedensmission schwer verletzt oder gar getötet. Das ist bemerkenswert und sehr erfreulich.
Denn Afghanistan befindet sich völkerrechtlich gesehen in einem nationalen bewaffneten Konflikt. Unfachmännisch könnte man auch sagen – meistens wird diese Formulierung von den Kritikern genutzt –, dass es sich um einen Bürgerkrieg handelt.
Für den Einsatz unserer Polizei ist daher die tägliche tatsächliche Sicherheitslage für den jeweiligen Distrikt von entscheidender Bedeutung. Unsere Polizisten dürfen dort am Hindukusch keinem unverantwortbaren Risiko ausgesetzt werden; ich glaube, das ist hier im Haus wohl konsensfähig. Gerade deswegen werden unsere Polizeibeamten dort als Ausbilder in geschützten, sicheren Trainingscamps eingesetzt. Darüber hinaus arbeiten sie nur dort, wo die Bundeswehr und auch die Geheimdienste zu der Erkenntnis kommen, dass der Einsatz verantwortbar ist. Und wenn es Bedenken gibt, wird unsere Polizei dort von der Bundeswehr geschützt.
Zur Sicherheit unserer Polizeibeamten dort trägt auch bei, dass wir den Auftrag bewusst so eng begrenzt haben, dass sie keinerlei exekutive Befugnisse haben. Es handelt sich um eine reine Ausbildungsmission. Es kommt grundsätzlich nicht zu Kontakten oder gewaltsamen Auseinandersetzungen mit Afghanen. Unsere Polizei arbeitet im Aus
land generell als ziviles Organ der Exekutive, in Afghanistan also ohne Eingriffsbefugnisse. Sie arbeitet keinesfalls militärisch, wie es die Linken in ihrem Antrag wahrheitswidrig unterstellen.
Deshalb ist auch die Frage nach einem Parlamentsvorbehalt hinfällig. Der Parlamentsvorbehalt gilt auch nach einem Urteil aus 1994, dem sogenannten Out-of-Area-Urteil, ausschließlich für Militär, also für unsere Bundeswehr. Da unsere Polizei definitiv zivil eingesetzt wird, kommt dieses Urteil dafür nicht in Betracht. Ein Parlamentsvorbehalt ist weder geboten noch rechtlich vorgeschrieben.
Verehrte Kollegen, ich konnte es leider nicht vermeiden, sondern musste es mir antun und den Antrag der Linken lesen.
Der Antrag der Linken macht einmal mehr deutlich, welch ein gestörtes Verhältnis die Linken zu unserer rechtsstaatlichen Polizei haben.
Einige Aussagen aus dem Linken-Antrag sind völlig inakzeptabel. Zum Beispiel heißt es dort, dass das Engagement – gemeint ist auch das der deutschen Polizei – für die Führung eines Bürgerkriegs missbraucht wird. Weiter heißt es, der „Aufbau der afghanischen Polizei dient objektiv dem Aufbau eines weiteren hoch korrupten Unterdrückungsapparates“. Und nochmals an anderer Stelle heißt es: „… die Ausbildung eines weiteren Repressionsapparates“ – gemeint ist die Polizei in Afghanistan – ist „nicht verantwortbar.“
Liebe rechtschaffene Kollegen außerhalb der Linken: Mit Unterdrückungs- und Repressionsapparaten kennen sich sie sich aus, die Linken.
40 Jahre DDR haben schließlich gezeigt, was Unterdrückung, Einmauern und Schießbefehl heißen.
Unseren Polizisten zu unterstellen, sie unterstützten im Auftrag deutscher Politik einen Bürgerkrieg in Afghanistan, ist eine ungeheure Entgleisung. Dazu kann und darf man nicht schweigen. Das ist eine bodenlose Unverschämtheit, verantwortungslos und eine vorsätzliche Diffamierung unserer erfolgreichen Polizeien.
Verehrte Damen und Herren, das Gegenteil Ihrer Beschreibung ist der Fall: Unsere Polizeifriedens
mission in Afghanistan sorgt dort unter zugegebenermaßen sehr schwierigen Arbeitsbedingungen
für ein gewisses Mindestmaß an Sicherheit und Ordnung. Dieses Niveau an Sicherheit und Ordnung kann natürlich nicht mit dem Niveau an Sicherheit bei uns, das wir hier genießen dürfen, verglichen werden. Das Niveau ist aber immerhin so hoch, dass der zivile Wiederaufbau in Afghanistan nachweisbar eine realistische Chance bekommen hat.
Die deutschen Leistungen und Anstrengungen in dem Bereich sind enorm. Wir geben pro Jahr ungefähr 400 Millionen € dafür aus.
Seit dem Jahr 2002 wurden 113.000 afghanische Polizisten ausgebildet. Deutschland soll jährlich bis zu 5.000 Polizisten ausbilden. Ende 2011 wird die afghanische Polizei dadurch auf 134.000 Kräfte angewachsen sein. Die Daten entstammen dem Fortschrittsbericht der Bundesregierung vom 13. Dezember 2010.
Man kann natürlich das Personal und auch die Arbeitsleistung der dortigen Polizei nur schwer mit dem bzw. der unserer Polizei vergleichen. Das macht den Wiederaufbau stabiler Strukturen in Afghanistan zugegebenermaßen zu einer schwierigen und auch sehr langwierigen Aufgabe. Und zugegebenermaßen hat es auch schon zu Rückschlägen geführt. Letztendlich haben der Polizeiaufbau, unterstützt durch Polizisten aus Nordrhein-Westfalen, und auch die zivile Wiederaufbauhilfe heute schon zu einer erheblichen Verbesserung der humanitären Situation in Nordafghanistan geführt.
In der Diskussion wird leider oft vergessen und auch gar nicht erwähnt, welche Verbesserungen es gibt.
So gingen zum Beispiel im Jahr 2001, also vor dem Start der Friedensmission, nur 10 % der afghanischen Kinder zur Schule. Heute sind es 70 %. Von diesen 70 % ist ein Drittel Mädchen. Bis 2001 gab es in Afghanistan faktisch keine Schulausbildung für Mädchen. Im deutschen Einflussbereich Nordafghanistans wurden inzwischen über 700 km Hauptverkehrsstraßen zwischen den Großstädten gebaut, und insgesamt wurden knapp 1 Million Einwohner erstmals mit Strom und Wasser versorgt. Und was ganz wichtig ist: Die Kindersterblichkeit ist infolge der Verbesserungen im Gesundheitssystem um 50 % gesunken. All dies erfolgte nach Beginn der Friedensmission und nach dem Start des zivilen Wiederaufbaus.
Sehr geehrte Damen und Herren, das Ganze war nur möglich, weil unsere Polizei mit dafür gesorgt hat, dass afghanische Polizisten ausgebildet werden und ein ganz geringes Mindestmaß an Sicherheit und Ordnung den Wiederaufbau dort ermöglicht.
Das wären Beispiele genug, um unsere Polizei allein aus rein humanitären Gründen nicht aus Afgha
nistan abzuziehen. Darüber hinaus haben wir in Deutschland und auch in Europa ein elementares Interesse daran, den Drogenhandel in Afghanistan und auch die Aktivitäten der Terroristen so gut wie möglich einzudämmen und zu bekämpfen. Die Erfahrung hat gezeigt: Wir müssen die Probleme dort bekämpfen, wo sie entstehen. Sonst kommen die Probleme zu uns.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, der Antrag der Linken geht an der Realität vorbei. Er entspricht nicht den tatsächlichen Erfordernissen der Polizei und auch nicht Afghanistans. Er diffamiert unsere Polizei als Bürgerkriegstreiber und will damit lediglich die Bedürfnisse und Vorurteile einer linksextremistischen Klientel bedienen.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, es geht den Linken nicht um das Wohl der Polizisten. Es geht ihnen nicht um das Wohl der Menschen in Afghanistan.
Und es geht den Linken schon gar nicht um die Sicherheit in Deutschland. Es geht den Linken nur darum, am linksextremistischen und demokratiefeindlichen Rand um Stimmen zu werben.
Ich bin zuversichtlich, dass eine sehr große Mehrheit in diesem Haus das durchschauen und daher den Antrag im Laufe des weiteren Verfahrens ablehnen wird. – Danke schön.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! In der Öffentlichkeit ist es noch recht ruhig um das Zensusgesetz 2011 und die Volkszählung. Das ist auch gut so. Zurzeit finden zwar schon postalische Vorbefragungen statt, und es werden auch öffentlich Erhebungsbeauftragte gesucht. Aber, ich glaube, im Bewusstsein der Bevölkerung ist noch nicht angekommen, dass ab dem 9. Mai 2011 dieser registergestützte Zensus mit einer stichprobenhaften Erhebung von ungefähr 10 % der Einwohner stattfinden wird.
Vielleicht ist in den Zusammenhang auch einzuordnen, dass eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingegangen ist, die aber mit Datum
vom 21. September nicht zur Entscheidung angenommen wurde.
Für die CDU, liebe Kolleginnen und Kollegen, kann ich feststellen, dass wir die Durchführung und die Notwendigkeit des Zensus voll unterstützen. Für künftige Entscheidungen brauchen wir verlässliche Zahlen und Daten zu unserer Bevölkerung. Wir müssen auf Bundes-, Landes- und auch kommunaler Ebene wissen, was morgen wichtig ist. Wie sollten wir sonst zum Beispiel den Bedarf an Kindergärten, Schulen, Wohngebieten, Altenheimen etc. festlegen können? Ich glaube, das ist weitestgehend auch hier im Hause unbestritten.
Sehr geehrte Damen und Herren, man könnte fast meinen, es gäbe überhaupt keine Probleme mit der Volkszählung. Es wäre so einfach, wenn da nicht die Kosten wären. Bundesweit belaufen sich die Kosten für die Volkszählung auf ungefähr 753 Millionen €. Nur zum Vergleich: Die größte Volkszählung findet zurzeit in China statt. Sie betrifft 1,3 Milliarden Menschen und kostet dort sage und schreibe 75 Millionen €.
Der Anteil Nordrhein-Westfalens an den Kosten in der Bundesrepublik Deutschland liegt bei ungefähr 123 Millionen €. Man kann feststellen, dass die deutsche Gründlichkeit anscheinend auch beim Zensus ihren Preis hat.
Die Kernfrage bei den Beratungen drehte sich darum: Welchen Anteil an den Kosten tragen die Kommunen, und wie hoch ist die Erstattung vom Land dafür? – Die kommunalen Spitzenverbände haben berechnet, dass Kosten in Höhe von ungefähr 49 Millionen € auf die Kommunen zukommen. Demgegenüber sah der Gesetzentwurf bisher nur eine Kostenerstattung von 29 Millionen € vor. Es tat sich also eine Erstattungslücke von fast 20 Millionen € auf.
In der Sachverständigenanhörung am 7. Oktober war ein breiter Konsens darüber festzustellen, dass die veranschlagten Kosten wahrscheinlich nicht ausreichen würden. Deshalb fordern die kommunalen Spitzenverbände mit großem Nachdruck eine Ex-post-Betrachtung mit nachträglicher Kostenerstattung an die Kommunen nach tatsächlichem Aufwand.
Sehr geehrte Damen und Herren, das ist ein fairer und sachgerechter Vorschlag der Spitzenverbände, der beiden Seiten, also Kommunen und Land, gerecht wird. Deshalb haben wir als CDU-Fraktion einen Änderungsantrag zum Beschlussvorschlag des Innenausschusses eingebracht. Dieser nimmt genau die Forderungen von SPD und Grünen auf und ergänzt sie um die Einführung einer Ex-postBetrachtung.
Wir sind der Auffassung, dass nur die nachträgliche Abrechnung und Erstattung der tatsächlich notwendigen Kosten an die Kommunen sicherstellt, dass keine Seite übervorteilt bzw. über den Tisch gezo
gen wird. Denn diese Volkszählung 2011 ist in der Art und Weise, wie sie durchgeführt wird, ein Novum. Es gibt keine Erfahrungswerte. Deswegen ist es wichtig, am Ende spitz abzurechnen, was es uns gekostet hat, und auch zu beurteilen, was es uns gebracht hat.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen von SPD und Grünen, vor allem von der SPD, das müsste Ihnen eigentlich wie ein Déjà-vu-Erlebnis vorkommen. Denn das, was wir Ihnen als Änderung vorschlagen, deckt sich ziemlich genau mit dem, was Sie auch immer gefordert haben. Sie haben noch am 26. Oktober in Ihrer SPD-Fraktion beschlossen, eine solche Ex-post-Klausel einzuführen,
und zwar gegen die Position von Minister Jäger. Also waren Sie vor wenigen Tagen noch sehr überzeugt davon, dass die Ex-post-Regelung und die nachträgliche Berechnung der Kosten genau der richtige Weg sind. Doch es kam alles anders. Minister Jäger hat unseren fraktionsübergreifenden Prüfungsauftrag in Sachen Ex-post-Klausel noch nicht einmal ansatzweise erfüllt und auch den SPDFraktionsbeschluss ignoriert.
Das ist im Umgang mit dem Parlament und mit den Ausschüssen eigentlich ein Armutszeugnis. Minister Jäger hat eine Erhöhung der Erstattung um 8,5 Millionen € mit den Spitzenverbänden verhandelt. Das, denke ich, ist in Ordnung. Die Verbände haben das auch dankend angenommen nach dem Motto: Lieber den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach.
Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass eine wirklich sachgerechte Lösung nur durch eine nachträgliche konkrete Abrechnung anhand der tatsächlich nachgewiesenen unabweisbaren Kosten erreicht wird. Sehr geehrte Damen und Herren, das haben wir in den Gesetzentwurf eingearbeitet. Wir haben den Änderungsantrag zum Beschlussvorschlag vorgelegt. Ich kann Ihnen sagen: Der CDUAntrag macht das Zensus-Ausführungsgesetz gerechter und kommunalfreundlicher.
Käme es zu einer Endabrechnung von Kosten, die über 37,5 Millionen € liegen, würden nach heutiger Gesetzeslage die Kommunen leer ausgehen. Wir sorgen mit unserem Antrag dafür, dass auch eine Anpassung nach oben stattfinden kann. Deswegen wird damit die ungerechte Einbahnstraße von Finanzströmen nur in Richtung Land damit beendet.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der CDU-Antrag ist fair, unbürokratisch und wirklich kommunalfreundlich.
Ich gehe deshalb davon aus, dass insbesondere die SPD, aber auch Grüne und FDP unserem weitergehenden Antrag wirklich sehr guten Gewissens zustimmen können. – Danke schön.
Vielen Dank, Herr Kollege Körfges. Erste Frage: Wann kommen Sie nach Ihrer Vergangenheitsbewältigung wieder zurück zum Zensusgesetz?
Und warum sind Sie von Ihrer guten Absicht, eine Ex-post-Regelung einführen zu wollen, letztendlich wieder abgekommen, um sich stattdessen für den Vorschlag des Ministers zu entschließen?
Vielen Dank. – Herr Kollege Stotko, Sie haben eben die Informationsveranstaltung des Innenministers am Montag nach der Katastrophe angesprochen. Haben Sie eine Erklärung dafür, warum der Innenminister bei dieser Informationsveranstaltung, die ja grundsätzlich lobenswert ist, mit keinem einzigen Wort erwähnt hat, dass er sich während der kritischen Phase des Ereignistages auf dem Gelände befunden hat und Kontakt
zum Einsatzleiter hatte? An dem Montagmorgen ist mit keinem Wort von ihm gesagt worden, dass er zu dem Zeitpunkt da war. Gibt es dafür eine Erklärung?