Eva Steininger-Bludau
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Sehr verehrte Damen und Herren! – Sehr geehrter Herr Präsident! Entschuldigen Sie – jedes Mal dasselbe –, dass ich Sie vergessen habe, wo wir uns doch schon so lange kennen. Ich hoffe, dass es mir das nächste Mal nicht passiert.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Fraktion Die Linke, was uns hier vorliegt, ist ein recht netter und gefälliger, letztendlich aber unausgegorener und unüberlegter Antrag. Natürlich haben wir in unseren Koalitionsvereinbarungen niedergelegt – ich möchte jetzt nicht Ihr Wort der Verkündigung übernehmen –, dass wir perspektivisch jeder von Gewalt betroffenen Frau und ihren Kindern eine kostenlose Zuflucht in einem Frauenhaus garantieren wollen.
Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Linken, die Betonung liegt auf „perspektivisch“. Perspektivisch heißt auch, dass dieser Koalitionsvertrag auf fünf Jahre angelegt ist. Dies, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Linken, dürfte Ihnen doch am ehesten entgegenkommen.
Perspektivisch heißt in diesem Fall: Wir wollen nicht einfach leichtfertig Dinge übers Knie brechen, um Anerkennung und Wohlgefallen zu ernten. Perspektivisch heißt, dass wir den betroffenen Frauen und deren Kindern auf eine lange Sicht eine echte Perspektive bieten möchten. Und perspektivisch heißt auch, dass alle getroffenen Maßnahmen verträglich auf Jahre hinaus mit unserem Haushalt vereinbar sind. Sie wissen doch am besten: Opposition droht mit Klage.
Ihre gestellten Forderungen sind aber aufgrund der aktuellen Haushaltssituation nicht vermittelbar und mit dem aktuellen Haushaltsplan nicht abzudecken. Ich empfehle die Lektüre desselben.
Sie präsentieren uns hier eine Wunschliste, aber wir leben hier nicht in einem Wolkenkuckucksheim. Das Thema ist zu ernst, um in ein Wunschkonzert auszuarten. Hier muss überlegt und professionell gehandelt werden. Es ist hier ein Meinungsbildungsprozess in Gang gesetzt worden – ein Prozess der Anhörungen, der Prüfungen, der Überlegungen und der Diskussionen.
Darüber hinaus ist ein Rechtsgutachten betreffend einen Rechtsanspruch auf einen Frauenhausplatz und dessen Finanzierung in Auftrag gegeben worden. Das Gutachten von Herrn Prof. Stephan Rixen
von der Universität Bayreuth erwarten wir im Herbst dieses Jahres. Wäre es nicht besser, die Ergebnisse dieses Gutachten abzuwarten, um daraus dann im Ausschuss gemeinsam die entsprechenden Schlüsse zu ziehen?
Wir werden daher der Überweisung des Antrags zustimmen, und ich freue mich schon jetzt auf eine interessante und inhaltliche Auseinandersetzung mit Ihnen in den betreffenden Ausschüssen. – Danke schön.
Eigentlich nicht.
Nein.
Bei den Familienzentren setzen wir auf eine gesunde Mischung aus Kinderbildung und Elternkompe
tenz. Hier waren die Angebote gerade in sozial benachteiligten Stadtteilen allerdings bisher eher spärlich. Die Landesförderung wird deshalb für alle Familienzentren um 1.000 € auf 13.000 € jährlich erhöht. Familienzentren in sozialen Brennpunkten erhalten darüber hinaus eine zusätzliche Förderung von 1.000 €, also 14.000 € jährlich.
Wir möchten finanzielle Anreize für Berufspraktikantinnen und -praktikanten schaffen. Hierfür stellen wir pro Praktikum 8.500 € jährlich zur Verfügung. Es wird 1.000 zusätzliche Stellen für Berufspraktikantinnen und Berufspraktikanten geben.
Wir stärken die Elternmitwirkung und gewähren ein Mitbestimmungsrecht bei finanziellen Fragen wie zum Beispiel der Finanzierung von Festen oder Ausflügen sowie der Verpflegung in der Einrichtung. Erstmals wird auch die Arbeit des Landeselternbeirats mit 10.000 € pro Jahr unterstützt und gefördert.
Bei der Kindertagespflege sind wir nach intensiven Beratungen zu dem Schluss gekommen, dass wir es bei der alten, gewohnten Ausnahmeregelung eines Platz-Sharings von bis zu acht Kindern im Einzelfall belassen.
In Zahlen gesagt bedeutet dies im Fazit: Das Land Nordrhein-Westfalen stellt zukünftig im Bereich der frühkindlichen Bildung im Jahr 2011 242 Millionen € mehr ein und für das Jahr 2012 390 Millionen € bereit:
für einen ersten Schritt doch sehr umfänglich, denke ich, und insofern glaube ich, dass das ein Schritt in die richtige Richtung ist.
Wenn wir es nun geschultert haben, lassen Sie uns einen Ausblick wagen, einen Ausblick auf andere Betreuungsschlüssel, mehr Inklusion, eine unbürokratische Sprachförderung und weitere notwendige Veränderungen, zum Beispiel im Finanzierungssystem.
Also, packen wir es gemeinsam an! Und erlauben Sie mir heute am Ende meiner Ausführungen den Gruß meiner Heimat; denn die Verabschiedung dieses Gesetzes gleicht einer Fahrt aus dem tiefen Schacht ans Tageslicht. – Glück auf!
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr verehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Fraktion Die Linke, zunächst einmal: Ja, Sie haben mit der Grundaussage dieses Antrags recht.
Und auch die Kernaussagen sind richtig, wichtig und unterstützenswert.
Frau könnte allerdings meinen, Sie hätten aus unserem Wahlprogramm und dem Koalitionsvertrag abgeschrieben.
Wir erinnern uns noch einmal gemeinsam an den denkwürdigen Tag, den 1. Januar 2006. Dort wurden auf Antrag von und durch die Stimmen der CDU und der FDP den Frauenhäusern in Nordrhein-Westfalen die Landeszuschüsse um 30 % gekürzt.
Dies bedeutete den Wegfall und die Streichung einer von zwei Sozialarbeitervollzeitstellen. Ich selbst bin Mitbegründerin und Vorstandsmitglied des Frauenhauses meiner Heimatstadt CastropRauxel. Ich rede also aus ureigener Erfahrung.
Wissen Sie eigentlich, meine Damen und Herren von CDU und FDP, was Sie den betroffenen Frauen damit angetan haben? Wissen Sie eigentlich, was Sie den Mitarbeiterinnen des Frauenhauses oder den ehrenamtlich dort Tätigen angetan haben? – Ihre Entscheidung zur Mittelkürzung hat uns alle in große Not gestürzt. Ihre Maßnahmen gingen zu unser aller Lasten.
Das ging schon los beim Thema „Kündigung“. Auch die Mitarbeiterinnen eines Frauenhauses genießen Kündigungsschutz. Stellen Sie sich vor, wann uns dieser Bescheid erreichte: am 19. Dezember 2005, wirksam zum 1. Januar 2006. Ein schönes Geschenk unterm Gabentisch – finden Sie nicht auch?
Aber was bedeutete diese Einsparung konkret für uns? – Für die Zeit von drei Monaten mussten wir Personalkosten für eine Sozialarbeiterstelle zu 100 % selbst aufbringen. Wir mussten mühsam ersparte Rücklagen dafür auflösen. Unsere Mitarbeiterinnen mussten unzählige Überstunden ableisten. Ein Großteil der Aufgaben wurde von ungelernten Ehrenamtlichen abgedeckt.
Darüber hinaus mussten wir die so wichtige Supervision für unsere Mitarbeiterinnen auf unbestimmte Zeit aussetzen. Uns trieb die „Sorge“ um: Hoffentlich fällt die Belegung nicht unter 82 %. Wie wichtig gerade Supervision für Mitarbeiterinnen ist, die in einem solchen Arbeitsumfeld tätig sind, müsste Ihnen allen eigentlich klar sein.
Vor dem geistigen Auge sah ich mich schon einen Flyer entwerfen: Liebe Männer, besinnt euch nicht gerade jetzt, mit euren Frauen und Kindern menschenwürdig umzugehen. Wir brauchen die Belegung von 82 % zum finanziellen Überleben. – Finden Sie das nicht paradox? Für mich persönlich ist das supervisionsverdächtig. Ganz nebenbei: Als Vorstandsmitglied eines eingetragenen Vereins hafte ich mit meinem Privatvermögen.
Aber damit nicht genug, denn es gab noch die Vorgaben aus dem am 1. Januar 2002 in Kraft getretenen Gewaltschutzgesetz. Dies beinhaltet die ambulante Beratung von Frauen, deren Männer nach dem Gewaltschutzgesetz der gemeinsamen Wohnung verwiesen wurden. Diese Beratung und Unterstützung umfasst im Einzelfall auch Krisenintervention, Sozialberatung, Begleitung bei Ämtergängen, Hilfestellung im Schriftverkehr, Beratung zur Trennungs- und Scheidungsproblematik.
In Städten mit Frauenberatungsstellen wurde diese umfassende Aufgabe von den Frauenberatungsstellen geleistet. In Städten ohne Frauenberatungsstellen, in denen es aber ein Frauenhaus gibt wie in meiner Heimatstadt Castrop-Rauxel, werden die
Aufgaben von Mitarbeiterinnen des Frauenhauses miterledigt.
Das ging so eben, solange die zweite Fachkraftstelle in den Frauenhäusern finanziert wurde. Die vierte Stelle ist weg. Die Aufgaben sind geblieben.
In meiner Stadt wurden uns im Jahre 2009 194 Fälle durch die Opferschutzbeauftragte der Polizei übermittelt. In 54 Fällen gab es eine zwei- bis dreistündige, in 69 Fällen eine telefonische Beratung. In allen Fällen fiel der nötige Schriftverkehr an. In 16 Fällen erfolgte eine Aufnahme ins Haus. 24 Fälle mussten wegen Auslastung unseres Hauses an andere Frauenhäuser verwiesen werden. Vielfach fiel Kinderbetreuung an. In fast allen Fällen gab es persönliche oder telefonische Nachberatungen. Der finanzielle Mehrbedarf wird im Übrigen nicht erstattet. Das sage ich aber nur am Rande.
Sie sehen also: Wir haben uns sehr schwer mit den Kürzungen getan. Das hat den betroffenen Frauen und uns unendlich viel abverlangt.
So werden wir diesem Antrag zustimmen, allerdings nur in den letzten drei Punkten. Bezogen auf Punkt 1 Ihres Antrags, Kolleginnen und Kollegen der Linken, muss ich Ihnen leider sagen, dass wir hier nicht bei „Wünsch Dir was“, sondern in der realen Politik sind. Somit müssen wir uns an Vorgaben und geltendes Recht halten.
Da stehen unter anderem haushalterische Gründe im Vordergrund.
Die vierte Stelle ist im Haushalt 2010 nicht enthalten und kann somit auch nicht Bestandteil eines Nachtragshaushaltes sein.
Es können keine neuen Vorgaben aus dem Koalitionsvertrag einfließen, sondern nur die Altlasten der Vorgängerregierung ausgebügelt werden. Deshalb können wir dem ersten Punkt mit der Forderung, die vierte Personalstelle noch in diesem Jahr wieder einzurichten, nicht folgen. Seien Sie aber sicher: Wenn 2011 haushalterisch die Weichen gestellt werden, werden wir – und dann hoffentlich gemeinsam – die vierte Stelle wieder einrichten. Wir werden Sie an Ihrem heutigen Antrag messen. Dann heißt es für Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Linken: „Butta bei de Fische“!
Und irgendwie bin ich von der Hoffnung beseelt, dass Sie, meine Damen und Herren von CDU und FDP, Ihre krasse Fehlentscheidung, die vierte
Stelle für die Frauenhäuser zu streichen, reflektieren. – Vielen herzlichen Dank.