Michael Hübner

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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich will mit Herrn Löttgen beginnen: Herr Löttgen, Ihre Analyse und die Beschreibung der Situation, warum wir eine Finanzlage haben, die in vielen NRW-Kommunen katastrophal ist, ist gar nicht so falsch. Wir haben im Übrigen nie bestritten, dass wir in der Vergangenheit weder im Bund noch im Land notwendige Schritte unternommen haben, um zu einer Verbesserung dieser katastrophalen Finanzlage zu kommen.
Nur, Herr Löttgen, müssen Sie sich auch an die eigene Nase fassen: Sie haben während Ihrer Amtszeit der vergangenen fünf Jahre nun wirklich überhaupt nichts dazu beigetragen, eine Verbesserung zu erzielen.
Wenn Sie heute negieren, dass wir nach Regierungsübernahme entscheidende Schritte unternommen haben, um die Finanzlage der kommunalen Familie zu verbessern, dann zeigt das auch, dass Sie heute nicht anerkennen wollen, dass wir ganz, ganz wichtige Meilensteine gesetzt haben.
Ich will Sie deshalb gerne noch einmal daran erinnern, dass wir schon rückwirkend für das Jahr 2010 im Rahmen des Aktionsplans Stadtfinanzen das GFG mit zusätzlich 300 Millionen € ausgestattet haben und damit zu einer Erhöhung gekommen sind.
Im Jahr 2011 gab es die Ergänzung des Landes – das war keine konjunkturbedingte Ergänzung – in Höhe von 324 Millionen €, die wir zusätzlich über das GFG zur Verfügung gestellt haben.
Das vergangene Gemeindefinanzierungsgesetz war mit knapp 7,8 Milliarden € schon das historisch höchste aller Zeiten. Wir legen heute ein Gemeindefinanzierungsgesetz vor, das mit 8,4 Milliarden € wiederum das historisch höchste aller Zeiten ist und vielen Städten und Gemeinden in unserem Land hilft.
Darüber hinaus haben Sie sich in der Vergangenheit in keinster Weise konstruktiv gezeigt, wenn es – wie im Mai letzten Jahres – darum ging, die Verlängerung der Konsolidierungszeiträume in § 76 der Gemeindeordnung zu regeln. Sondern damals haben Sie – wenn ich mich recht erinnere – davon gesprochen, dass das nur der Anreiz dafür ist, dass die Kommunen weiterhin so schlecht mit dem Geld umgehen würden. Davon haben Sie damals gesprochen. Das ist letztlich nicht in Ordnung.
Wir haben im vergangenen Jahr den § 76 der Gemeindeordnung so verändert, dass es um realistische Konsolidierungszeiträume von im Grundsatz zehn Jahren geht. Im Grunde genommen könnten auch längere Zeiträume ermöglicht werden. Das ist auch ein Schritt gewesen, mit dem wir den rechtlichen Rahmen so angepasst haben, dass wir den Kommunen ein Ziel gesteckt haben, um aus ihrer miserablen Finanzsituation herauszukommen, das realistisch abgebildet werden kann.
Meine Damen und Herren, wir haben darüber hinaus im vergangenen Herbst bis in den Dezember hinein lange über einen ganz wichtigen Bereich diskutiert, der jetzt im Gemeindefinanzierungsgesetz nicht abgebildet wird. Es geht um unser Stärkungspaktgesetz.
Dort zeigt die Landesregierung erneut, dass wir kommunalfreundlich agieren und in einem ersten Schritt 34 Städten mit insgesamt auf zehn Jahre mit 3,5 Milliarden € helfen. Das ist ein richtiger Schritt in die richtige Richtung, weil wir verstanden haben,
dass es so wie in der Vergangenheit nicht weiter gehen konnte. Deshalb sind die 3,5 Milliarden € völlig gut investiertes Geld.
Sie haben vorhin davon gesprochen, es gebe keine Fundierung. Ich muss gestehen, dass ich nicht in der ifo-Kommission dabei war, weil ich noch kein Mitglied dieses Hauses war. Aber der ein oder andere aufseiten der CDU soll dabei gewesen sein. Da wurde ein Aspekt lang und breit diskutiert, nämlich der Soziallastenansatz. Von Herrn Schemmer wird gleich bestimmt wieder die Frage gestellt, ob dabei denn der Indikator richtig gewählt worden ist. Es gab keinen besseren. Außerdem ist es eine sogenannte Umbrella-Variante – um diese Frage einmal direkt zu beantworten –, den Soziallastenansatz entsprechend auf 15,3 Bedarfssatzpunkte nach oben zu setzen. Rechnerisch würde er in diesem Jahr sogar weit höher liegen. Nur: Warum machen wir das? Weil wir Planungssicherheit versprochen haben. Wir wollen Planungssicherheit für die Kommunen und möchten das auch im Gemeindefinanzierungsgesetz entsprechend abgebildet haben. Deshalb belassen wir es beim Soziallastenansatz bei 15,3 Bedarfssatzpunkten, wovon viele Städte mit ihren sozialen Verwerfungen profitieren.
Sie haben gerade auch die Hartz-Gesetzgebung angesprochen. Sie hat die Städte ebenfalls massiv belastet; da stimme ich Ihnen ausdrücklich zu. Deshalb ist es sinnvoll, mit dem, was das Land im Rahmen des Gemeindefinanzierungsgesetzes tun kann, auch dort zu einem Ausgleich zu kommen. Das haben wir mit dem Gemeindefinanzierungsgesetz in der jetzt vorliegenden Form auch verabredet.
Wir gewähren außerdem – das ist wahrscheinlich eine Einmaligkeit; ich wüsste nicht, dass eine andere Landesregierung das in Nordrhein-Westfalen schon einmal anerkannt hätte – eine einmalige Abmilderungshilfe, weil wir auch da Planungssicherheit für die Kommunen schaffen wollen. Den Kommunen soll klar sein: Wenn es zu plötzlichen negativen Umverteilungseffekten kommt, stehen wir als Land dafür gerade und wollen ihnen entsprechend helfen. – Der Kollege Hovenjürgen, der direkt neben Ihnen sitzt, Herr Löttgen, kommt ja aus der Stadt Haltern, die von der einmaligen Abmilderungshilfe profitiert. Darüber werden wir uns in der Zukunft auch unterhalten müssen.
Ja, einmalig ist es angekündigt; das ist völlig richtig. Aber ich kann mich nicht daran erinnern, dass die schwarz-gelbe Landesregierung vorher bei irgendwelchen Verwerfungen überhaupt zu einer Abmilderungshilfe gekommen ist.
Ich möchte mich jetzt nicht weiter am Flächenansatz und am Demografiefaktor, der zusätzlich eingeführt
worden ist, abarbeiten, will hier aber ankündigen, dass wir das Gemeindefinanzierungsgesetz auch im jetzigen Stand weiter- und fortentwickeln werden.
Weil wir das in der Diskussion schon häufiger hatten, möchte ich auch noch einmal darauf hinweisen, dass wir natürlich anerkennen, dass es Rückbelastungseffekte gibt, die im kreisangehörigen Raum erneut zu Verwerfungen führen. Wir werden es uns für die kommenden Gemeindefinanzierungsgesetze vorbehalten, da zu entsprechenden Änderungen zu kommen.
Ich denke, dass wir insgesamt ein gutes Gemeindefinanzierungsgesetz vorgelegt haben, das noch einmal die kommunalfreundliche Haltung der Landesregierung unterstreicht. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Löttgen, ich muss ein bisschen grinsen, weil Sie mich auf Dorsten, was Teil meines Wahlkreises ist, ansprechen.
Herr Hovenjürgen, ich bin wahrscheinlich häufiger da als Sie, was ich aber nicht in der Bewertung unterstellen möchte.
Herr Hovenjürgen, Sie waren neulich auch zugegen, als wir das Thema Kommunalfinanzen bei Lambert Lütkenhorst im Rathaus vor etwa 120 Leuten debattiert haben, und zwar zusammen mit Ihrem Kollegen Philipp Mißfelder aus dem Bundestag, mit Marco Buschmann von der FDP aus dem Bundestag; und auch die Landtagskollegen Engel und Mostofizadeh haben teilgenommen.
Ich will konstruktiv berichten: Wir haben am 29. Oktober 2010 in großer Einmütigkeit im Landtag einen Beschluss zu dem Thema „Eingliederungshilfe“ gefasst. Wir haben immer gedacht, der Bund sei bei dem Thema ein wenig sperrig. Dann aber berichtete Philipp Mißfelder aus dem CDU-Präsidium, dass die „Wiedereingliederungshilfe“ aufseiten der BundesCDU geregelt sei; die CDU werde das übernehmen, und das sei auch gar nicht infrage gestellt worden, Herr Hovenjürgen. – So wurde es gesagt. Da können Sie kaum gegenhalten.
Ebenso wurde in dieser Veranstaltung gesagt, die Eingliederungshilfe für unsere Kommunen sei quasi sichergestellt, was noch einmal eine nachhaltige Entlastung für die nordrhein-westfälischen Kommunen bringen würde. Und auch das, was in allen Räten landauf, landab beschlossen worden ist, nämlich die Gelder aus dem Solidarpakt Ost nicht mehr nach Himmelsrichtung, sondern nach Bedürftigkeit zu verteilen, sei auf der CDU-Seite offensichtlich geklärt.
Ich finde, das ist eine ganz hervorragende Lösung. Herr Mostofizadeh und ich haben uns angesehen und überlegt, in welcher Veranstaltung wir eigentlich seien. Wir hatten gedacht, es könnte da noch Konfliktlinien geben.
Die Stadt Dorsten ebenso wie die Stadt Haltern, aus der Sie kommen, Herr Hovenjürgen, und andere hätten diese Probleme dann gar nicht mehr. Das sind riesige Hilfen genauso – das will ich noch einmal als Replik auf Ihren ersten Beitrag sagen, Herr Löttgen – wie die bezüglich SGB XII
Grundsicherung mit der 1 Milliarde € ab 2014. Das ist eine erhebliche Entlastung, die wir den Kommunen angedeihen lassen.
Diese Entlastung ist nicht erreicht worden, weil der Bund zum Land Nordrhein-Westfalen so nett war, sondern die ist erreicht worden, weil wir unsere Verantwortung als Land übernommen haben und es darüber Gespräche geben musste. Darum ist die erreicht worden.
In dem Gespräch – wahrscheinlich hat Ihnen Herr Hovenjürgen davon nicht berichtet – ist das auch außerordentlich begrüßt worden. Natürlich hat niemand darauf hingewiesen, dass sich der Bund in seinem Beipackzettel zu Risiken und Nebenwirkungen ganz klar dahin gehend geäußert hat, dass er das nur einmalig und nur in diesem ganz besonderen Ausnahmefall machen möchte. Das bereitet uns bei der Eingliederungshilfe große Sorge, ob das überhaupt erzielt werden kann. Von daher sind wir für die Debatte in Dorsten, an der Sie auch teilgenommen haben, dankbar.
Ich will Ihnen dazu, wenn Sie das konkret an der Stadt Dorsten festmachen, sagen: Es ist und bleibt nicht richtig, dass die Stadt Dorsten vom GFG nicht profitiert. Die Stadt Dorsten profitiert vom Gemeindefinanzierungsgesetz ganz erheblich. Es geht dabei um einen Betrag, nämlich von rund 2 Millionen €. Aus dem Stärkungspaktgesetz bekommt die Stadt Dorsten rund 3 Millionen €. Das sind in der Summe 5 Millionen € an Hilfen.
Als Wahlkreisabgeordneter will ich betonen, dass mir das letztlich auch zu wenig ist. Aber man muss auch fragen, wie es um die Leistungsfähigkeit des Landes insgesamt bestellt ist.
Die Leistungsfähigkeit ist auch schon einmal geklärt worden, und zwar in einem Urteil anlässlich der Klage des Kreises Recklinghausen mit all seinen Städten – ich will Sie ausdrücklich noch einmal darauf hinweisen – gegen das Land. Der Verfassungsgerichtshof hat – erstens – den Soziallastenansatz so, wie eingeführt, als richtig erachtet – darauf hatte der Kreis Recklinghausen geklagt. Aber es sei – zweitens – dabei auch immer die generelle Leistungsfähigkeit des Landes zu berücksichtigen. – Das haben wir als Landespolitiker nicht in Abrede zu stellen, sondern das müssen wir entsprechend beachten. Das tun wir auch.
Ich will, wie eben schon Minister Jäger, sagen: Wenn wir 8,4 Milliarden € aus dem Gemeindefinanzierungsgesetz, daneben 350 Millionen € Jahr für Jahr – insgesamt 3,5 Milliarden € – über das Stärkungspaktgesetz ausschütten, dann ist das eine ganz erhebliche Menge Geld, das wir den Gemeinden zur Verfügung stellen. Ich will die angekündigten Ablehnungen zum Anlass nehmen, um zu verdeutlichen: Das ist das Geld, das Sie den Kommunen vorenthalten wollen, meine Damen und Herren auf der Oppositionsbank.
Ja. – Das ist letztlich nicht in Ordnung, weil wir vor dem Hintergrund der Verantwortung für die Kommunen zumindest in diesen Fragen eine große Einmütigkeit erzeugen müssen. Ich hatte in Richtung FDP auch angedeutet, dass wir das GFG entsprechend fortentwickeln werden. Die Veränderung, die ich sowohl im Ausschuss als auch im Landtag angedeutet habe, werden wir entsprechend fortentwickeln. Ich hoffe auf die konstruktive Mitarbeit von allen im Landtag vertretenen Parteien. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, ich danke Ihnen. – Herr Kollege Körfges kennt es von mir, dass ich ihn ab und zu auch mal in die Nähe der FDP rücke.
Aber dass Sie heute mich in die Nähe der FDP rücken, ist nicht so ganz in Ordnung.
Meine Damen und Herren! Das Thema, mit dem wir uns heute auseinandersetzen wollen, ist aber ein ernstes.
Herr Löttgen, entschuldigen Sie die Vorbemerkung, die ich zu Ihrer Rede machen möchte. Sie erinnert mich an den Satz von Marc Twain: „Als wir das Ziel aus den Augen verloren, verdoppelten wir die Anstrengungen.“
Es war nämlich Ihre Anstrengung, die Sie heute hier aufgebracht haben, um ein sehr gutes, um das historisch beste Gemeindefinanzierungsgesetz, das dieser Landtag jemals gesehen hat, das wirklich am höchsten ist,
versuchen kaputtzureden. Das wird Ihnen aber definitiv nicht gelingen, Herr Löttgen.
Zum wiederholten Male – im Übrigen war es im vergangenen Jahr auch bereits das höchste Gemeindefinanzierungsgesetz der Geschichte – legt die Landesregierung heute ein Gemeindefinanzie
rungsgesetz vor, das wesentliche Forderungen, die hier auch schon skizziert, von Herrn Löttgen dann aber in einer anderen Dimension beschrieben worden sind, aufgreift, nämlich im Wesentlichen die Forderungen der ifo-Kommission, an der Sie ja in der letzten Legislaturperiode im Gegensatz zu mir teilgenommen haben. Darin werden diese Anforderungen entsprechend aufgegriffen, wie der Minister das auch deutlich gemacht hat. Es ist ebenfalls erreicht worden – das ist ein großer Erfolg für die
kommunale Familie –, den Soziallastenansatz auf 15,3 Bedarfssatzpunkte festzusetzen,
was nämlich dazu führt, Herr Löttgen, dass die Städte, die tatsächlich die Soziallasten haben, mit der Aktualisierung der Daten davon endlich auch profitieren können.
Davon profitieren beileibe nicht ausschließlich die Großstädte, wie das von Ihrer Seite dargestellt worden ist, sondern auch die Städte im kreisangehörigen Raum, wenn sie hohe Soziallasten haben.
Sie, Herr Löttgen und Herr Hovenjürgen, wissen auch, dass sicherlich derjenige den kommunalen Friedensnobelpreis erhalten würde, der auf eine bessere Verteilung des Soziallastenansatzes kommen würde.
Nach derzeitigem Stand ist der Weg, der hier beschritten worden ist, aber einer, der rechtssicher ist und gleichzeitig den Kommunen mit den echten Soziallasten tatsächlich hilft.
Ich komme übrigens aus einer großen kreisangehörigen Stadt, die nach den Modellrechnungen mit über 8 Millionen € von der Verstärkung des Soziallastenansatzes profitiert. Es können nämlich auch kreisangehörige Städte Soziallasten haben. Aber das wissen Sie selber.
Ja klar, gerne, von Herrn Schemmer immer.
Herr Schemmer, es ist ein bisschen schwierig, mit Ihnen jetzt darüber zu diskutieren. Sie sollten zur Kenntnis nehmen, dass die Kommunen tatsächlich hohe Soziallasten haben. Ich habe Ihnen vorhin bereits gesagt: Wenn es ein besseres Verteilungskriterium gibt, dann schlagen Sie uns das im Verlaufe des Beratungsverfahrens vor. Wir würden es gerne auswählen. Nichtsdestotrotz sind das die Kommunen, die hohe Soziallasten haben. Das können Sie auch nicht negieren. Das hat nichts damit zu tun.
Das hat mit der Höhe letztlich nichts zu tun, weil das nicht ausschließlich die Kosten der Bedarfsgemeinschaften betrifft, sondern alle Kosten, die ermittelt und in einer Regressionsanalyse heruntergerechnet werden, was zu dem Ergebnis führt. Es handelt sich hier um eine Summierung aller Lasten, Herr Schemmer.
Es ist auch deshalb ein guter Tag für die Kommunen, weil wir den Kommunen zum Ende des Jahres mit dem Gemeindefinanzierungsgesetz nicht nur 8,4 Milliarden € zur Verfügung stellen, sondern auch – darauf hat der Minister auch schon aufmerksam gemacht –, weil wir in diesem Jahr weitere Vereinfachungen und Verbesserungen für die Kommunen haben erreichen können. Ich möchte noch mal darauf hinweisen dürfen, dass wir mit einer Änderung des § 76 Abs. 2 erreicht haben, dass Konsolidierungszeiträume von den Kommunen mittlerweile realistisch zu planen sind.
Eines will ich hier vorne auch nicht negieren: Wir haben in der kommunalen Finanzsituation ein Riesenproblem. Das war auch der Grund, warum sich die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen mit dem Aktionsplan Stadtfinanzen auf den Weg gemacht haben: um diese Situation zu beseitigen, zu der Sie in den Jahren 2005 und 2010 massiv beigetragen haben. Deshalb haben wir uns da auf den Weg gemacht. Ich glaube, mit den Änderungen in § 76 und dem zehnjährigen Konsolidierungszeitraum schaffen wir eine Möglichkeit, dass es zu realistischen Zeiträumen kommt, um Haushaltsausgleiche auf den Weg zu bringen.
Richtig ist ebenfalls, dass wir dieses Jahr das Stärkungspaktgesetz – dieses Stichwort ist heute auch gefallen; der Finanzminister hat heute Morgen darauf aufmerksam gemacht – mit 350 Millionen € für die 34 Städte, die am stärksten von Überschuldung bedroht sind, auf den Weg gebracht haben. Auch das ist ein wesentlicher Schritt. Es sind im Übrigen nicht nur die 350 Millionen €; denn wir haben uns zudem verpflichtet, diesen Städten 3,5 Milliarden € zur Verfügung zu stellen.
Für die gilt im Übrigen auch § 76. Ich sage das, weil immer gefragt wird, für wen § 76 gilt, ob die Städte,
die im Stärkungspakt sind, nicht von den Anforderungen erdrosselt werden. Nein, es gilt für die einen Städte ein zehnjähriger Haushaltskonsolidierungszeitraum, und es gilt für alle anderen Städte ein zehnjähriger Haushaltskonsolidierungszeitraum.
Nur: Die einen bekommen, weil sie bereits überschuldet sind, eine Hilfe zum Haushaltsausgleich. Vor dem Hintergrund halten wir es für gerechtfertigt, dass die Städte, die am Stärkungspakt teilnehmen, entweder im Jahre 2016 oder im Jahre 2018 erstmalig einen Haushaltsausgleich darstellen.
Natürlich erkennen wir an, dass es auch unter diesen Städten ganz schwierige und dramatische Haushaltslagen gibt. Dafür haben wir insbesondere das Regel-Ausnahme-Prinzip in das Stärkungspaktgesetz eingearbeitet, sodass es Ausweitungsmöglichkeiten gibt und eben nicht ausschließlich das Datum 2016 oder 2018 gilt.
Ich habe in meiner Rede zum Stärkungspaktgesetz bereits erläutert, dass es da zwei Möglichkeiten gibt: Man kann Haushaltskonsolidierungszeiträume verlängern – diesen Weg muss allerdings die Stadt selbst erarbeiten –, oder man kann über den Rückgriff des Finanzergebnisses versuchen, einen ersten Ausgleich 2016 für die Stufe 1 und 2018 für die Stufe 2 zu signalisieren.
Ich möchte mit einem Märchen aufräumen, Herr Löttgen. Sie sagen, Sie wollen allen Städten helfen. Wir sagen das auch; wir wollen auch allen Städten helfen. Der Finanzsaldo, um den es nach Junkernheinrich/Lenk tatsächlich geht, beträgt 2,85 Milliarden €. Das wird von Ihnen auch überhaupt nicht bestritten. Zweifelsohne ist es so, dass wir diese Summe noch nicht erreicht haben. Deshalb erinnere ich Sie an das Datum 29. Oktober des vergangenen Jahres und daran, dass Sie da mitkämpfen wollten. Heute Morgen hatten wir ja schon den ersten Versuch: Sie wollten in Berlin für eine Verbesserung der Finanzsituation der Städte mitkämpfen, damit weitere Soziallasten und nicht nur die Grundsicherung im Alter übernommen wird. Da müssen Sie richtig mitkämpfen. Dann erst können wir auch zu einer verbesserten Situation aller Städte kommen, Herr Löttgen. Das müssen Sie endlich begreifen. Dass Sie das ein Stück weit begriffen haben, zeigt sich auch daran, dass Sie in Ihrer Fraktion einen Beschluss herbeigeführt haben, nach vielen Jahren die Not der Städte in Nordrhein-Westfalen endlich anzuerkennen.
Das begrüße ich ausdrücklich, weil es ein ganz wesentlicher Auftrag dieser Landesregierung ist, die Finanzsituation der Städte entsprechend zu verbessern. Was wir tun können, tun wir. Jetzt muss sich der Bund bewegen. Helfen Sie dabei mit!
Ich will damit schließen, dass wir heute wohl feststellen dürfen – drei Tage vor Weihnachten ist insofern ein gutes Datum –, dass sich die Landesregie
rung auch mit dem Gemeindefinanzierungsgesetz 2012 als die kommunalfreundlichste Landesregierung zeigt, als die wir sie auf den Weg gebracht haben und für die wir den Koalitionsvertrag ausgehandelt haben. Ich danke für das freundliche Gesetz und für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste auf der Tribüne! Da schließe ich mich ausdrücklich an. Da haben Sie ja Recht, Herr Löttgen. Natürlich sind einige Beobachter aus den betroffenen 34 Gebietskörperschaften heute hierhin gekommen, um einen historischen Tag, glaube ich, mitzuerleben, weil es nämlich darum geht, dass erstmals eine Landesregierung einen massiven Konsolidierungspakt mit den Kommunen schließt, 3,5 Milliarden € in den nächsten zehn Jahren den 34 Städten, die am stärksten betroffen sind, und weitere Konsolidierungsmittel für die nächsten 30 oder 34 Städte, die danach folgen werden, zur Verfügung stellt. Das ist eine große Leistung, Herr Löttgen.
Wenn Sie hier die Arroganz ansprechen, die heute bei Ihnen verspürt wird, dann muss ich leider auch ein Stück weit die Arroganz ansprechen, die in der Vergangenheit hier vorgeherrscht hat. Das war nämlich, eben nicht eine Hilfe zu gewährleisten, sondern es ging in der Vergangenheit beispielsweise darum, den Kommunen in die Tasche zu greifen, indem ihnen über die Gemeindefinanzierungsgesetze eine Summe zur Konsolidierung Ihres Landeshaushaltes abgenommen wurde, den Sie zu verantworten hatten. Das war absolut nicht in Ordnung.
Das haben wir mit Beginn der Regierungsübernahme zurückgenommen. Das waren die ersten 150 Millionen €, die wir als Soforthilfe plus weitere 150 Millionen € den Kommunen zur Verfügung gestellt haben. Das ist eine nachhaltige Hilfe, Herr Löttgen.
Was wir jetzt machen, ist ein Kraftakt: 3,5 Milliarden € Landeshilfe. Ab 2014 werden wir den Kommunen insgesamt 610 Millionen € zur Verfügung stellen, die in der Stufe 1 oder in der Stufe 2 am
Stärkungspakt Stadtfinanzen teilnehmen werden. Daraus wird schon erkennbar, dass es eben nicht 34 Städte sind, sondern dass es eine erheblich größere Zahl von Städten ist, die daran teilnehmen können. Für die gilt das Kriterium der bilanziellen Überschuldung, das wir leider als Einstiegskriterium verändern mussten, weil es ja früher noch kamerale Haushalte gegeben hat und mittlerweile NKFHaushalte gibt. Mit der Stufe 1 sind die Städte gemeint, die sich bis zum Jahr 2013 in der bilanziellen Überschuldung befinden. Danach folgen von 2014 bis 2016 die in der Stufe 2.
Wir hätten es auch gerne gesehen, wenn das NKF in den Kommunen so weit entwickelt worden wäre, dass wir es als Grundlage hätten nutzen können, um die Verteilung der Mittel vorzunehmen. Das geht leider nicht; wir haben das in der Anhörung gehört. Es gab auch einen Hinweis darauf, einen Rückgriff auf das Finanzergebnis zu nehmen.
Wenn Sie hier aber schon Transparenz einfordern, Herr Löttgen: Ich weiß aktuell nicht, was noch transparenter ist als das von Ihnen doch so geschätzte Gutachten der Kollegen Junkernheinrich und Lenk, ergänzt durch die Hinweise von Herrn Micosatt.
Ein Blick zurück auf das, was seit der Regierungsübernahme auf den Weg gebracht worden ist:
Wir haben den Aktionsplan Stadtfinanzen, der nicht nur vorsah, die Gemeindefinanzierung in diesem Jahr um 323 Millionen € aufzubessern. Zusammen mit den 350 Millionen € stellen wir den Städten in diesem Jahr übrigens insgesamt 773 Millionen € zusätzlich zur Verfügung. Das befindet sich in der Nähe dessen, was Sie mit dem Änderungsantrag fordern.
Das ist auch aus Erkenntnissen Junkernheinrichs gereift, der gesagt hat: Man muss zunächst einmal allen Städten helfen. – Das haben wir gemacht, indem zusätzlich 323 Millionen € ins Gemeindefinanzierungsgesetz eingestellt worden sind. Wir haben nicht – wie Sie es anlässlich der Haushaltsberatungen vorgeschlagen haben – den Städten noch etwas abgenommen, den ärmeren Städten sozusagen 300 Millionen € entzogen. Wir stellen das zur Verfügung.
Ich komme jetzt auf das, was wir in Zukunft machen werden. Sie haben in der Tat recht, dass die Gemeindefinanzierungsgesetze ab 2012 befrachtet werden. Es ist aber keine ausgleichslose Befrachtung. Wir haben gut verhandelt, die Landesregierung hat gut verhandelt. Wir werden im kommenden Jahr – das wissen Sie – aus der SoBEZ-Erstattung zusätzlich 65 Millionen € in das Gemeindefinanzierungsgesetz einstellen. Und wir werden den Städten 2013 zusätzlich 50 Millionen € aus der Erhöhung
der Grunderwerbsteuer nicht vorenthalten, sondern zusätzlich im Rahmen des Gemeindefinanzierungsgesetzes zur Verfügung stellen. Deshalb ist es für uns folgerichtig, dass diese Befrachtung auch für die nachfolgenden Städte der Stufe 2 vorgenommen werden darf.
Bitte.
Herr Kollege Löttgen, ich habe gerade ausgeführt, dass die Komplementärmittel der kommunalen Familie im kommenden Jahr unter anderem von den 65 Millionen € aus der SoBEZ-Erstattung – da hat die Landesregierung einfach gut verhandelt – gedeckt werden. Das gilt zunächst einmal.
Darüber hinaus habe ich ausgeführt, dass im Jahre 2013 insgesamt 110 Millionen € zur Verfügung gestellt werden, die über das Gemeindefinanzierungsgesetz abgewickelt werden. Darüber entsteht – aus der Erhöhung der Grunderwerbsteuer – die Befrachtung. Das ist Geld, das der zweiten Stufe zur Verfügung steht, den Kommunen über das Gemeindefinanzierungsgesetz entsprechend der Stufe 2 zur Verfügung gestellt wird.
Ich habe Ihnen gerade versucht zu erläutern, dass wir als ersten Schritt in diesem Jahr das Gemeindefinanzierungsgesetz um 323 Millionen € erhöht haben. Das kommt allen Kommunen zugute, die am GFG partizipieren. Die 350 Millionen € kommen
schwerpunktmäßig den 34 am stärksten von Überschuldung betroffenen Kommunen zugute. Das sind im Prinzip die 700 Millionen €, von denen Sie immer sprechen.
Ich habe Ihnen auch vorgehalten, dass Sie in diesem Jahr noch versucht haben, das Gemeindefinanzierungsgesetz um 300 Millionen € zu befrachten, was wir ablehnen mussten, Herr Löttgen. Das ist die Geschichte!
Bitte schön.
Ja. Ich habe Ihnen gerade versucht deutlich zu machen, wie die Systematik ist und warum es zulässig ist, Befrachtungen bei den kommenden GFGs, die eben nicht ausgleichslos sind, zuzulassen.
Ich möchte darauf zurückkommen, was wir in der Vergangenheit erlebt haben. Wir haben in der vergangenen Legislaturperiode den Entzug von insgesamt 3,1 Milliarden € erlebt. Das war eine Befrachtung, die Sie dafür genutzt haben, den Landeshaushalt auszugleichen. Sie haben die Krankenhausumlage für die Kommunen verdoppelt, was ebenfalls zu erheblichen Verwerfungen in der kommunalen Familie geführt hat. Außerdem mussten wir in der Vergangenheit massive Missachtungen des Konnexitätsgebotes zur Kenntnis nehmen.
Wir legen jetzt eine Einigung vor, die in der Tat zwischen FDP, Grünen und SPD in guten Gesprächen
unter Berücksichtigung der Anregungen der kommunalen Familie auf den Weg gebracht wurde. Wir mussten uns dafür entscheiden – ich habe es eingangs schon mal gesagt –, das Verteilkriterium zu ändern. Das geschah auf Basis eines, wie wir glauben, rechtsfesten Kriteriums. Junkernheinrich und Lenk haben die Zeit von 2004 bis 2008 begutachtet. Wir werden ungefähr 80 % der zur Verfügung stehenden 345 Millionen € auf Grundlage dieses Kriteriums verteilen. Wir werden es um einen Schlüssel je Einwohner ergänzen, der die wunderschöne Summe von 25,89 € ausmacht, was genau 20 % der zur Verfügung stehenden Mittel entspricht. Das ist aus unserer Sicht gut und gerecht, weil damit in jeder Kommune, die daran teilnimmt, eine Basis geschaffen wird, um einen Konsolidierungspfad einzuleiten.
Ich will ausdrücklich noch mal sagen, weil das zwischenzeitlich immer durcheinander geht: Es gibt auch ein Regel-Ausnahme-Prinzip.
In der Anhörung konnte man hören, dass man auf das Finanzergebnis zurückgreifen muss. Das schließen wir doch ausdrücklich nicht aus. Es kann sinnvoll sein, um einen Haushaltsausgleich in den Jahren 2016 – Stufe 1 – und 2018 – Stufe 2 – zu erreichen, sich zunächst mal auf das Finanzergebnis zu fokussieren. Denn es ist das Ziel des Gesetzes
dafür gibt es das Regel-Ausnahme-Prinzip, Herr Löttgen; hätten Sie es gelesen, hätten Sie es verstanden –,
den Liquiditätsaufwuchs der Kommunen abzufangen. Das ist nachvollziehbar. Daher bitten wir das Innenministerium um einen Erlass, der das ermöglicht, der gleichzeitig aber auch Flexibilität ermöglicht, wenn es im Einzelfall dazu kommt, dass die Konsolidierungszeiträume 2016 oder 2018 nach Ergebnisplan nicht zu halten sind.
Wir wollen natürlich nicht, dass es zu betriebsbedingten Kündigungen kommt, dass sämtliche Freibäder, Hallenbäder, Büchereien und sonstiges geschlossen werden. Es geht darum, durch einen intelligenteren Konsolidierungspfad, der auf der Veränderung des § 76 der Gemeindeordnung beruht, der Sie sich in diesem Jahr übrigens auch verweigert haben, basierend auf zehn Jahren einen vernünftigen Haushaltsausgleich zu erreichen. Dafür stellt die Landesregierung die Mittel, die ich Ihnen gerade erläutert habe, zur Verfügung: insgesamt 3,5 Milliarden € für die kommenden zehn Jahre. Das halten wir für vernünftig.
Bitte.
Herr Löttgen.
Herr Löttgen, erstens ist das spekulativ, was Sie gerade vorgetragen haben. Da möchte ich dem Kollegen Mostofizadeh ausdrücklich recht geben. Zweitens wird es sicherlich eine Überprüfung im Haus des Innenministeriums geben. Ich bin ganz sicher, dass Ralf Jäger persönlich es gewährleisten wird, sich die Daten von Junkernheinrich und Lenk, die von Ihnen im Übrigen immer sehr hoch geschätzt worden sind, genau unter diesem Aspekt anzuschauen.
Ich habe auch vereinzelt Kritik gehört, dass die strukturelle Lücke nicht sinnvoll abgedeckt worden sei. Nichtsdestotrotz gucken wir uns das an. Dann muss man das beurteilen. Dafür gibt es Evaluationsmöglichkeiten. Das signalisiere ich hiermit ausdrücklich. – Dann brauche ich mein Redemanuskript in der Richtung auch nicht weiter abzuarbeiten. Ich danke Ihnen für die Frage. Danke schön.
In der Anhörung hat auch die Frage eine große Rolle gespielt, wie man mit den Umlageverbänden umgeht, wenn es aus Sicht der kommunalen Familie einen hohen Konsolidierungsdruck gibt. Dazu will ich heute ausdrücklich erklären, dass wir die Rolle der Umlageverbände mit einem Gesetz zur Genehmigung der Umlageverbandshöhe begleiten
wollen. Das ist sozusagen im Geleitzug. Genauso ist es im Geleitzug, im kommenden Jahr als Allererstes die NKF-Fragen, die wir noch zu regeln haben, aufzustellen, um den Kommunen bei den dann verbindlichen Haushaltssanierungsplänen Rechtssicherheit zu geben.
Wir hatten zwischen Grünen, FDP und SPD insgesamt konstruktive Gespräche. Ich möchte mich dafür an dieser Stelle ausdrücklich bedanken und bedanke mich auch für die Aufmerksamkeit und insbesondere beim Kollegen Löttgen für die teilweise sinnvollen Fragen. – Danke schön.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ganz so viele sind nicht mehr da, obwohl es ein nicht ganz unrelevantes Thema ist, wenn wir uns darüber unterhalten
danke schön, Herr Stotko –, dass wir Bürgerbeteiligungen ernst nehmen und erleichtern wollen.
Herr Biesenbach, Sie haben als einen Aspekt genannt, dass die Größenstaffeln angepasst werden
können. Die Erfahrung hat gelehrt – das hat auch in der Anhörung durchaus eine Rolle gespielt –, dass Nordrhein-Westfalen nicht mit Bürgerentscheiden geflutet wurde, was ich auch nicht ausdrücklich herbeireden möchte. Das hat vielleicht auch den Hintergrund, dass unsere Kommunalpolitik in Nordrhein-Westfalen die Bürger das eine oder andere Mal besser einbindet. Nichtsdestotrotz sollten wir uns diesem Instrument nicht verschließen und – Sie haben es richtig beschrieben – eine Absenkung der Quoren nach Größenstaffelung vornehmen.
Ich habe aus der Anhörung auch in Erinnerung – Timo Grunden hat es in der Tat kritisch angesprochen –, dass das, was von Ihnen vorgetragen worden ist, nicht passieren darf: Es gibt Minderheiten, die versuchen, Mehrheiten zu dominieren. – Das bleibt entsprechend abzuwarten. Von daher werden wir uns solchen Erfahrungen gegebenenfalls stellen und darüber neu debattieren müssen.
Im Zusammenhang mit der Bauleitplanung ist mir allerdings in Erinnerung, dass wir in der Anhörung juristischen Sachverstand hatten. Das hier gewählte Verfahren, für die Einleitung einer Bauleitplanung durchaus ein Bürgerbegehren zuzulassen, stellt einen Mittelweg dar. Dafür ist in der Anhörung durchaus juristische wie auch fachliche Zustimmung signalisiert worden. Deshalb würde ich dafür werben, dass wir den eingeschlagenen Weg gehen.
Einer der Aspekte, bei dem es eine Erleichterung geben wird, betrifft die Einführung der Kostenschätzung der Kommunalverwaltung. Das ist, glaube ich, ganz wichtig, weil es in der Tat schwierig war, diese Stufe in Nordrhein-Westfalen zu nehmen, dass es dafür eine noch viel validere Datenbasis geben muss.
Um auf die Anhörung zurückzukommen: Es war eine harmonische Anhörung, die dem Antragsteller als auch uns in weiten Teilen recht gegeben hat. Von daher stimmen wir natürlich dem Gesetzentwurf weiter in der vorliegenden Fassung zu.
Ich weiß, dass beispielsweise die Linken weiter gehen wollten. Allerdings müssen wir zunächst ein paar Erfahrungen mit der jetzt veränderten Form sammeln und zu gegebener Zeit wieder darüber diskutieren. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und habe, Herr Biesenbach, auch keine 20 Minuten gebraucht.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist fast alles gesagt, was zu dem Thema zu sagen ist. Es ist auf jeden Fall nicht so, Herr Wimmer, dass das Problembewusstsein zu diesem Thema – wie Sie es eingeworfen hatten – aufseiten der Koalitionsfraktionen nicht vorhanden wäre. Minister Jäger hat gerade deutlich gemacht, welchen Fahrplan wir uns in diesem Jahr vorgenommen haben. Alle diejenigen, die dem kommunalpolitischen Ausschuss angehören, kennen den engen Fahrplan.
Ich will noch etwas zum Verfahren sagen. Hier wird diskutiert, ob man den 11.11. überhaupt als Anhörungstermin nutzen darf. Aus dem rheinischen Bereich gibt es da erklärtermaßen entschiedene Gegner. Es ist aber auch klar, dass wir die Fahrpläne ansonsten überhaupt nicht halten können. Deshalb bitte ich in der Frage einfach ein wenig um Nachsicht.
Die FDP hat in der Tat einen ordentlichen Gesetzesvorschlag vorgelegt.
Herr Biesenbach hat auf ein Gespräch verwiesen, an dem er nicht teilgenommen hat. Aber Herr Löttgen hat ja an dem Gespräch heute Morgen teilgenommen.
Bei dem Gespräch hat auch eine Rolle gespielt, wie das beim kreisangehörigen Raum und beim kreisfreien Raum ist.
Gucken wir uns den Stärkungspakt an, dann ist ja die große Mehrzahl der Städte im kreisangehörigen Raum, nämlich 28 Städte. Dann müssen wir uns ja sehr dezidiert auch über Abschreibungsregelungen unterhalten.
Nehmen wir als ein Beispiel einmal den Kreis Recklinghausen, über den wir heute Morgen gesprochen haben. Herr Hovenjürgen ist ja noch da. Wie ist das denn mit Investitionen, die über die Kreisumlage finanziert werden? Wie sind denn dann die Abschreibungsmöglichkeiten? Beziehungsweise: Werden die Abschreibungen dann über die Kreisumlagen finanzwirksam abgebildet, führt das natürlich dazu, dass es einen extrem hohen Liquiditätsbedarf aus den Städten in den Kreisraum gibt. Genau das haben wir ja heute Morgen diskutiert. In der Tat: Dazu gibt die NKF-Evaluation auch Anzeichen, die hier schon einzeln dargestellt worden sind.
Zu Frau Demirel möchte ich auch noch einen Satz sagen. Ich kann Ihre Kritik an der Doppik – die wird ja auch von vielen Kämmerern geteilt –in gewisser Weise nachvollziehen, weil es ja auch ein Versprechen gab. All diejenigen, die kommunale Haushaltsberatungen schon häufiger gemacht haben, werden das Versprechen vielleicht noch kennen, dass es nämlich bei den Haushaltsberatungen zu mehr Transparenz kommen soll.
Beim kameralen System hatten Sie Buchungsstellen, die Sie herausfinden mussten. Das ist jetzt gegen Listen ausgetauscht worden, wo Sie die Unterprodukte heraussuchen müssen. Transparenz – da müssen wir einmal ganz ehrlich bleiben – ist damit nicht eingeführt worden.
Nur: Ich will vor einem warnen. Wir können jetzt nicht den einmal beschrittenen Weg, das NKF zu machen und den Ressourcenverbrauch transparenter zu machen, stoppen, sondern wir müssen sozusagen in dem Boot bleiben und da nach Verbesserungen suchen. Denn einen kompletten Rückfall in das alte System kann die kommunale Familie sicher nicht brauchen. Hinzu kommt dann die Schwierigkeit, die Abgrenzbarkeit von dem jetzt neuen in das dann wiederum neue System zu finden. Das wird nicht so ganz leicht.
Ich will es zumindest, weil es der Landkreistag ja auch beschrieben hat, auch noch einmal benennen. Ein weiteres Beispiel ist natürlich – das wird nicht nur im kreisangehörigen Raum, in den Kreisen selbst, sondern auch in den kreisfreien Städten diskutiert –, wie wir mit Vermögensgegenständen wie Aktienvermögen umgehen.
Das Beispiel sind ja immer die RWE-Aktien, die häufiger einmal vorhanden sind. Die Aktienmärkte haben bei RWE so agiert, wie sie agiert haben. Ich will jetzt keine energiepolitische Debatte darüber erzeugen, wie sich RWE zuletzt aufgestellt hatte. Aber wie geht man denn damit um, dass man das Vermögen sozusagen rücklaufend hat? Das ist auch
eine Frage, der wir uns stellen müssen, wie gesagt, auch in der Kombination kreisangehöriger Raum zu Kreisraum. Was ist da mit den Abschreibungen passiert?
Von daher, Herr Engel: Ich nehme die Einladung gerne an. Sie können bei uns ganz sicher sein, dass wir konstruktiv damit umgehen werden. Wir hoffen auch vor dem Hintergrund des Stärkungspaktgesetzes und der Auswirkungen, die ich gerade an meinem Heimatkreis deutlich zu machen versucht habe, auf eine zügige Beratung, in der wir vielleicht das eine oder andere auch noch klarstellen können.
Insofern danke ich Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit, auch wenn die Runde nicht mehr ganz gefüllt ist. – Danke schön.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, In der Tat ein sehr konfliktreiches Thema, das wir im Kommunalausschuss beraten haben.
Ich will vielleicht noch einmal zwei, drei Anmerkungen zum Verfahren machen: Seitens des Ministeriums ist ja dankenswerterweise angeboten worden, eine Formulierungshilfe zu geben, weil wir noch zwei kleinere Punkte in der Kreisordnung ändern mussten, um dieses auch für Kreise zu ermöglichen. Ich bin außerordentlich dankbar gewesen, dass das Ministerium auch die Quorumsanforderung der kommunalen Familie richtigerweise eingeführt. Dafür bin ich dem Ministerium sehr dankbar.
Wir waren anfangs schon ein wenig irritiert, dass die CDU das zunächst für sich so in Anspruch genommen hat, obwohl bei der Einbringung von Ihnen, Frau Demirel, angedeutet worden ist, dass das auch auf die Zustimmung von Ihnen treffen wird. Im Ergebnis hat das dann halbwegs funktioniert. Das macht aber auch deutlich: Die lieben Kollegen von den Linken haben es angeboten und stehen nachher nicht einmal auf dem Änderungsantrag, obwohl sie die Meinung so vertreten haben. Ich finde, darüber dürfen sie bei einem so konfliktfreien Thema aufseiten der CDU einmal nachdenken.
Herr Hauser, Sie haben gesagt, das Thema sei regional identitätsstiftend. Da möchte ich Ihnen gar nicht widersprechen. Das ist so. Das ist eine gute Lösung. Wir hatten ein schnelles Verfahren in der Summe.
Ich will aber noch ein Thema ansprechen, das aus meiner Sicht auch regional identitätsstiftend ist und das im Geschäftsbereich des Wirtschaftsministers bzw. des Verkehrsministers angesiedelt ist. Das ist das Thema „Kennzeichenliberalisierung“. Ich habe bei der Einbringung bereits gesagt, dass ich das für gut und richtig halte, dass es Möglichkeiten geben soll, dass die ehemaligen Städte, die früher als freie Städte sozusagen auf dem Markt waren, auch wieder die Möglichkeit erhalten, Ihre Kennzeichen – auch unter dem Aspekt der regionalen Identitätsstiftung – zusätzlich einsetzen zu können. Ich denke, das stärkt den Markenkern der einen oder anderen Stadt, ob das Bocholt, Gladbeck, Castrop-Rauxel oder andere Städte sind, die das für sich entscheiden. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit
und freue mich, dass wir so harmonisch beraten haben.
(Beifall von der SPD – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN Vizepräsidentin Gunhild Böth: Danke, Herr Hüb- ner. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht jetzt Herr Mostofizadeh. Mehrdad Mostofizadeh (GRÜNE): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben dieses Gesetzgebungsverfahren sehr einvernehmlich durchgeführt. Der Kollege Hübner hat eben darauf hingewiesen, was noch an Ergänzungen hinzugekommen ist: Einmal das Dreiviertelquorum im Stadtrat. Ich wünsche mir auch, dass in den Städten ein breites Beteiligungsverfahren stattfindet. Das haben wir jetzt nicht ausdrücklich ins Gesetz aufgenommen. Aber das setze ich dann an der Stelle voraus.
Ich will bei aller Freude und Einigkeit an der Stelle doch einen Punkt anbringen: Ich wünsche mir schon, dass die Städte sehr verantwortlich mit dieser Möglichkeit umgehen, auch wenn Marc Herter das lustig findet. Es sind bereits viele Vorschläge gekommen, die zum Teil wirklich Modeerscheinungen sind. Es besteht ja die klare Bedingung, dass das Innenministerium dem zustimmen muss, sodass Modeerscheinungen eben nicht Einfluss auf die Namen haben. – So viel der Vorrede.
Wir haben ja genügend Floskeln darüber gemacht, welchen Namenszusatz es in diesem Zusammenhang geben könnte. Daran werde ich mich heute nicht beteiligen. Eine Möglichkeit wäre, dass auch die Nachbarstadt als Zusatznamensgeber auftreten könnte. Das alles steht nicht im Gesetz.
Aber ich stelle fest, auch heute wird ein Gesetzentwurf einer Oppositionsfraktion mit einstimmiger Mehrheit im Landtag beschlossen. Deswegen ist es auch nichts Ungehöriges, wenn wir einem FDPGesetzentwurf oder einem Linken-Gesetzentwurf zustimmen. Insofern bitte ich um Zustimmung des Parlaments.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In Anbetracht der fortgeschrittenen Zeit und der sehr intensiven Debatten im Ausschuss über die Sinnhaftigkeit der für mehr Transparenz sorgenden Regelung sowie der Zustimmung, die alle Fraktionen signalisiert und praktiziert haben, empfehle ich uns heute auch bei der direkten Abstimmung die Zustimmung und wünsche uns ansonsten noch einen guten Abend. – Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kollegen! Herr Biesenbach, es ist schon ganz erstaunlich, dass die CDUFraktion die Kommunen jetzt in den Blick nimmt, nachdem sie sie in den letzten fünf Jahren nicht in den Blick genommen hat. Ich beglückwünsche Sie zu dieser Entscheidung und freue mich darauf, dass wir mit dem vorgelegten Vorschlag vielleicht konstruktiv umgehen können.
Eine Frage, die der Kollege Körfges gerade nicht an Sie stellen konnte, lautete: Was ist denn mit Essen? – Essen befindet sich in der zweiten Stufe – wahrscheinlich –, wenn – das wird, bitte, kommunal entschieden – die Kollegen in Essen zu der Überzeugung kommen, ob sie in der zweiten Stufe dazugehören wollen. Wir wissen zum heutigen Zeitpunkt nicht – abschätzbar ist das nicht –, wer in der zweiten Stufe an den insgesamt 310 Millionen € partizipieren kann. Der Vorschlag liegt uns vor.
Herr Löttgen, genauso redlich ist es, jetzt darüber zu diskutieren, wann die Bundesbeteiligung, die Junkernheinrich und Lenk übrigens auch immer eingefordert haben, tatsächlich kommt. Das Bundeskabinett hat meines Wissens doch nur vorgeschlagen, dass für das nächste Jahr zunächst 30 % übernommen werden. Die 2014-er Regelung ist lediglich zugesagt, war aber noch nicht einmal im Bundeskabinett.
Wenn die CDU erkannt hat, dass sie in NordrheinWestfalen kommunalfreundlich agieren will, sollte sie sich deutlich dafür einsetzen, dass das 2014 auch so passiert.
Ich bin für die vermittelnden Worte, die Herr Engel heute gefunden hat, sehr dankbar und will das nachdrücklich mit einer Zahl unterstützen, Herr Engel: Das Finanzvolumen von 38 Milliarden € – Junkernheinrich und Lenk haben es gesagt –, das nämlich aufzubringen wäre, um das Modell eben einmal
umzusetzen, haben wir nicht zur Verfügung. Das ist so. Wir haben 350 Millionen €.
Jetzt geht es – wie Minister Jäger es vorgeschlagen hat – darum, daraus nach Möglichkeit das Beste herauszuholen. Minister Jäger hat den Vorschlag gemacht, wie mit den 34 Städten, die entsprechend verschuldet sind, …
Vielleicht lassen Sie mich auch einmal ausreden; danke schön, Herr Hovenjürgen!
… umzugehen ist, denen nämlich einen Teil der Verbindlichkeiten, die für den strukturellen Ausgleich notwendig sind, abzunehmen. Das ist doch ein völlig vernünftiges Signal.
Herr Kollege Körfges hat deutlich gemacht: Es geht uns auch darum, dass das objektiv machbar sein muss. Die Städte dürfen sich nicht kaputt sparen.
Wo sind denn die Städte heute? Die befinden sich doch heute alle im Nothaushaltsrecht. Die können doch gar nicht mehr ohne die Bezirksregierung oder die untere Kommunalaufsicht agieren.
Uns und dem Ministerium geht es darum, wieder genehmigungsfähige Haushalte zu erreichen. Es muss doch unser aller Ziel sein, dass die Städte nicht ins Bluten kommen, wenn sie zum Beispiel ein paar neue Bleistifte brauchen. Das ist doch die Situation, in der sich Castrop-Rauxel heute schon befindet.
Wir müssen diese Kommunen mit den Möglichkeiten, die wir haben, dort herausführen und für die 34 Städte das Beste herausholen. Dass das nur ein Baustein ist, liebe Kolleginnen und Kollegen, müsste doch klar sein, und zwar spätestens nach den langwierigen Diskussionen zur Änderung des § 76 Gemeindeordnung, um zehnjährige Haushaltssicherungskonzepte überhaupt möglich zu machen. Es müsste klar geworden sein bei der Intention, als wir das GFG 2011 diskutiert haben und es jetzt für 2012 auf den Weg bringen, wobei wir schon 2011 angekündigt haben, dass der Soziallastenansatz ein viel wesentlicherer Ansatz werden wird, der absehbar zu einer deutlichen Verbesserung gerade in diesen 34 Städten führen wird.
In keinen anderen Städten führt das zu Verschlechterungen, denn – das hat Minister Jäger gerade deutlich gemacht – es wird nichts weggenommen. Das GFG wird wiederum eines der besten GFGs sein, das wir finanziell ausgestattet haben. Das kommende GFG wird das beste GFG sein.
Es geht lediglich um den Aufwuchs der Mittel; das alles ist im Detail dargestellt worden.
Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit, denn meine Redezeit ist zu Ende. – Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mehrere Abgeordnete mussten gerade bei dem klatschen, was Herr Hovenjürgen
gesagt hat. Ich will mich dem anschließen. Das gilt insbesondere für die Ausführungen zu Frau von der Beck, die ich persönlich kenne und als gute PRArbeiterin schätze, die sicherlich über den Zweifel erhaben ist, in irgendeiner Abhängigkeit zu stehen. Es ist sicherlich auch ein internes Problem der Grünen. Wie das nach oben gespült worden ist, ist natürlich schon interessant.
Ich bin auch ein bisschen überrascht. Als ich gerade meine Besuchergruppe verlassen musste, weil ich dachte, dass das Thema ein bisschen eher anfangen würde, lautete die letzte Frage aus dieser Gruppe: Was soll dieser Antrag? – Ich weiß auch nicht, was dieser Antrag soll, weil wir in der Tat in jeder Plenarsitzung einen derartigen Antrag haben. Der Unterschied, die Überraschung liegt heute darin, dass es kein Antrag der FDP- und der CDUFraktion ist, die uns immer mit neuen Konstruktionen vorwerfen wollten, wir würden zu wenig für das Kraftwerk tun.
Plötzlich ist es die Linke, die uns vorwirft, wir würden zu viel für dieses Kraftwerk tun. – Das ist schon ein Wechselbad der Gefühle. Wenigstens wird die Debatte dadurch nicht ganz so langweilig wie erwartet.
Ich halte es für unnötig, zum wiederholten Male die Geschichte dieses Desasters aufzurollen. Wir kennen sie sowieso alle und bewerten sie jeweils unterschiedlich. Klar ist sicher auch allen, dass wir längst nicht mehr über das Thema sprechen müssten, wenn die Vorgängerregierung und insbesondere Christa Thoben ihren Job richtig gemacht hätten.
Dann wäre das Kraftwerk längst in Betrieb, und das Klima würde – entgegen Ihren Thesen – bereits heute durch weniger Emissionen deutlich entlastet.
Das ist das eigentliche Drama: Je länger die alten, völlig ineffizienten Kraftwerksblöcke in Datteln am Netz bleiben, desto länger verschmutzen sie auch unsere Luft –
übrigens ganz besonders die Luft der klagenden Anwohner.
Deshalb stehen die SPD-Fraktion und auch ich persönlich so deutlich zu dem Neubau in Datteln. Denn wir haben erkannt, dass sich etwas verändern muss und „wir“ effizienter und sauberer werden müssen,
weil die Energiewende hin zu 100 % erneuerbaren Energien nicht von heute auf morgen möglich ist und wir bis dahin Alternativen zur Kernkraft brauchen.
Zudem stehen wir zum Industriestandort NordrheinWestfalen, weil wir wissen, dass NordrheinWestfalen als Energie- und Industrieland Projekte wie in Datteln braucht, um weiter erfolgreich zu bleiben und Arbeitsplätze zu sichern.
Spätestens jetzt müsste sich die Linke selber fragen. Mich verwirrt, dass ausgerechnet die Partei, die den Schutz von Arbeitnehmerinteressen oft schon populistisch überspitzt für sich reklamiert, diesen industriefeindlichen Antrag stellt.
Haben Sie das eigentlich mit Ihren Freunden von den Gewerkschaften besprochen, die Sie glauben zu haben? Man wird dort über die Auffassung, die Sie heute vorgetragen haben, entsetzt sein. Sie müssen sich entscheiden, was Sie wollen und für was Sie stehen. Das ist ein grundlegendes Prinzip politischer Glaubwürdigkeit.
Meine Damen und Herren, der Weg zu einer umfassenden Energiewende in Deutschland und Nordrhein-Westfalen kann nicht innerhalb weniger Monate oder Jahre gegangen werden. Darauf ist auch Herr Hovenjürgen eingegangen. Das ist ein Prozess, der gut geplant sein will und Zeit braucht. Man muss dabei gewisse Grundsatzentscheidungen treffen. Wir haben derer zwei getroffen.
Erstens. Wir stehen für eine Energiewende, die bezahlbare Energie für Industrie und Verbraucher garantiert. Das ist für uns ein Kernelement sowohl einer guten Industrie- als auch einer guten Sozialpolitik.
Zweitens. Wir stehen wie inzwischen alle Parteien in diesem Haus für einen schnellen Ausstieg aus der Kernenergie.
Diese beiden Grundsatzentscheidungen bedingen, dass wir auf fossile Brennstoffe vorerst nicht verzichten können. Wir wollen jedenfalls keine Energie- und Strompreise, die nur noch von Besserverdienenden bezahlt werden können. Als zweite Miete würde das für viele Familien zum Existenzproblem.
Es ist interessant, dass das ausgerechnet die Kolleginnen und Kollegen der Linken anscheinend überhaupt nicht stört, denn sonst hätten sie diesen Antrag nicht gestellt.
Wir stehen zum Kraftwerk Datteln und werden das auch im Rahmen der Möglichkeiten umsetzen. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Wimmer, Ihr Vortrag hat die nach unten offene Richterskala nicht ganz erreicht, die er im kommunalpolitischen Ausschuss erreicht hatte, als Sie darüber debattiert haben, zu welchen Folgen das führt: Die Plakate würden vor Ort länger stehen bleiben. Damit hätten Sie eigentlich ein viel größeres Problem.
Sie haben die ganze Zeit davon gesprochen, dass Sie nicht wüssten, wo das Problem ist. – Das Problem ist, dass Sie keine eindeutigen Mehrheitsentscheidungen vor Ort haben, wenn Sie diese Stichwahl nicht haben. Eine Stichwahl bedeutet mehr Legitimation. Das Demokratieprinzip, das Sie von allen anderen Wahlen her kennen, wird dadurch entsprechend gestärkt.
Meine Damen und Herren, Herr Wimmer, Sie beziehen sich auf die Veränderungen, die seit der Rücknahme der Stichwahl eingetreten sind. Dazu kann ich Ihnen deutlich sagen, dass Sie damals vielleicht auch etwas überrascht waren, als Sie 2004 bei der Stichwahl in 23 von 28 Fällen verloren haben, obwohl ein CDU-Kandidat vorne lag. Vielleicht hat das damals dazu geführt, dass Sie mit der alten schwarz-gelben Landesregierung diese Stichwahl abgeschafft haben, um sich aus parteitaktischen Überlegungen heraus einen Vorteil zu verschaffen.
Noch eins zu Ihrem Zitat, „Mehr Demokratie“ hätte gesagt, dass sie gegen die Wiedereinführung der Stichwahl seien. Das ist nicht richtig, Herr Wimmer. Wenn Sie sich die Mitteilung von „Mehr Demokratie“ genau angeschaut hätten, hätten Sie festgestellt, dass sozusagen aus deren Sicht noch ein Optimierungsvorschlag gemacht worden ist. „Mehr Demokratie“ lobt dagegen genau dieses Verfahren, nämlich zu mehr Legitimität für die gewählten Bürgermeister zu kommen und das Demokratieprinzip damit deutlich zu stärken.
Herr Wimmer, ich will auf die Anhörung zurückkommen. Die Anhörung, die wir zu diesem Thema durchgeführt haben, war sehr eindeutig. Ich denke, dass deshalb vier Fraktionen, nicht nur SPD und Grüne, sondern auch FDP und Linke davon überzeugt waren, dass es ein richtiger Weg ist, den wir hiermit bestreiten.
Wir haben in der Koalition bereits angekündigt, dass wir damit nicht stoppen wollen, sondern die Demokratie vor Ort weiter stärken wollen, indem wir bei der Zusammenlegung von Wahlen und natürlich auch bei der Abwahl von Bürgermeistern weiter vorankommen wollen. Damit werden wir uns ja in den nächsten Plenarsitzungen auseinandersetzen, aber auch mit dem Bürgerbegehren und dem Bürgerentscheid.
Wir freuen uns über die FDP, Herr Engel – als ich das letzte Mal vorne stand, bin ich mit Ihnen ja ein bisschen kritischer umgegangen –, weil Sie offensichtlich für eine stärkere Bürgerbeteiligung sind und das auch entsprechend mittragen. Ich denke, dass wir heute mit einer überzeugenden Mehrheit diesen Gesetzentwurf verabschieden können.
Ein Letztes zur CDU: Ich möchte noch einmal auf den vorangegangenen Tagesordnungspunkt zurückkommen. Ich halte das für einen ganz schlechten Tag für die Kommunen, wenn ich bedenke, was Sie heute zusammen mit der FDP auf den Weg gebracht haben.
Entschuldigung, Herr Löttgen, was die FDP auf den Weg gebracht hat, dass wir in die dritte Lesung gehen müssen. Das ist nicht in Ordnung, damit werden alle Konsolidierungsbemühungen er
schwert, die wir vor Ort zu tragen haben.
Meiner Ansicht nach ist es aber ein guter Tag für die Demokratie vor Ort ist. Ich freue mich, dass die FDP und drei weitere Fraktionen, inklusive der Regierungsfraktionen, das mittragen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich bin eigentlich für den letzten Vortrag ganz dankbar. Herr Wimmer hat sich ja große Mühe gegeben, das sehr differenziert zu beleuchten. Sicherlich ist es völlig richtig, dass man horizontal und vertikal zunächst einmal auseinanderhalten muss, statt das zu tun, was Sie, Herr Kollege Engel, gemacht haben, nämlich am Anfang zu postulieren, dass es Ihnen nur um eines geht, nämlich darum, die wirtschaftliche Situation der Gemeinden dadurch zu verbessern, dass sie gigantische Konsolidierungsmaßnahmen – ich werde Ihnen im Verlauf meiner Rede auch ein paar Beispiele geben können – durch interkommunale Zusammenarbeit zu sichern haben. Das wird nicht funktionieren.
Das wissen Sie eigentlich auch im Tiefsten Ihres Innern, Herr Engel. Von daher waren wir erst einmal überrascht, dass die FDP-Fraktion – ich sage einmal – einen relativ ordentlichen Antrag abgegeben hat. Ich will es jetzt nicht überbewerten. Aber nachdem wir in den letzten Tagen beim Thema „kommunale Finanzsituation“ von Ihnen schon einiges gewohnt waren, war das doch ganz ordentlich.
Als ich mir den Antrag angeguckt habe, fiel mir auch auf, dass Sie sich auf die PPP- – hatten Sie gerade gesagt – oder ÖPP-Task Force bezogen haben. Da will ich einmal auf eines hinweisen: Es war die letzte rot-grüne Landesregierung, die das noch auf den Weg gebracht hat. Das war sicher nicht die schwarz-gelbe Landesregierung in Ihrer Zeit, die das auf den Weg gebracht hat.
Ich komme im Übrigen aus einer Stadt, in der wir ein erfolgreiches ÖPP-Projekt gemacht haben. Wir haben ein Rathaus im Rahmen der ÖPP gebaut, weil die Stadt Gladbeck nämlich so ausgeblutet ist, dass sie keine eigenen Finanzen mehr hatte. Das haben wir mit HOCHTIEF gemacht. Was dabei herauskommt, wo HOCHTIEF gerade veräußert ist, wird man sehen.
Ich will mich kurz fassen. Interkommunale Zusammenarbeit mit hohen wirtschaftlichen Einsparpotenzialen gleichzusetzen halte ich für falsch. Sie ist vielleicht ein Tropfen auf den heißen Stein. Ich möchte Ihnen das anhand von zwei Beispielen deutlich machen.
Die Stadt Gladbeck liegt im Kreis Recklinghausen. Das dürfte bekannt sein. Der Kreis Recklinghausen und seine Städte haben momentan Verbindlichkeiten in Höhe von 2,4 Milliarden €. Der Kreis hat sich unter Führung der Bezirksregierung Gedanken gemacht und eine interkommunale Arbeitsgruppe mit allen Bürgermeistern gebildet. Die haben sich zusammengesetzt und überlegt: Was können wir denn an interkommunaler Zusammenarbeit noch zusätzlich tun, um Einsparpotenziale zu generieren?
Ich trage einmal nur die Schlagworte vor, wo wir das machen, weil vieles davon auch dem entspricht, Herr Engel, was Sie eingefordert haben, zum Beispiel im Personalservice. Das sind die sogenannten Backoffice-Dienstleistungen, die angriffen werden sollen.
Im Bereich der Bibliotheken soll es zu einer stärkeren Zusammenarbeit kommen. Im Brandschutz und Rettungsdienst soll es zu einer stärkeren Zusammenarbeit kommen, von der Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen bis hin zur Harmonisierung von Dienstplänen. Da wird bereits deutlich, dass das so nicht ganz einfach sein dürfte.
Ein weiteres Beispiel ist der Bereich Vermessung. Dagmar Mühlenfeld hat uns ja zuletzt angeschrieben, dass Essen und Mülheim hier zusammenarbeiten wollen.
Das Nächste ist der Bereich der Ausländerbehörde, wobei ich Ihnen da konzedieren will, dass Sie gerade einen Punkt richtig herausgehoben haben. Es muss auch immer noch etwas mit Bürgernähe zu tun haben.
Hinzu kommen die Bereiche Tiefbau und Grundsicherung im Alter.
Und was der FDP jetzt nicht gefallen wird, was ich auch aus den Diskussionen im Kreis und in den Städten mitbekommen habe, die sich schon alle damit auseinandergesetzt haben: einheitliche Steuerhebesätze. – Da können Sie mir glauben, dass die einheitlichen Steuerhebesätze nicht nach unten gehen, sondern die gehen nach oben, wenn die verabredet werden. Also auch das wird erst einmal nicht Ihrer eigentlichen Intention gerecht.
Weiter zu nennen sind Erziehungsberatung im Kreis und Bekämpfung der Schwarzarbeit.
Ich sage noch einmal: Der Kreis ist mit 2,4 Milliarden € verschuldet. Wir haben daraus ein geschätztes Volumen von 6 bis 7 Millionen € zu erwarten. Die 2,4 Milliarden € Verschuldung sind nicht ausgelöst, weil sich der Kreis Recklinghausen ganz tolle Sachen gegönnt hat. 7 Millionen € sind das Einsparpotenzial.
Dann davon zu sprechen, dass das die Rettung der Kommunen ist, das macht deutlich, in welcher ideologischen Ecke Sie sich da bewegen.
Sie haben sich ja halbwegs davor gedrückt. Deshalb will ich Ihnen auch noch einmal ein ganz konkretes Beispiel nennen. Herr Wimmer hat ja auf die horizontale Zusammenarbeit innerhalb von Kreisen gerade auch noch einmal hingewiesen. Der Kreis hat eine einheitliche Kreisleitstelle. Ich habe mir das im Vorfeld meines heutigen Beitrags einmal angeschaut. Wir haben die seit sieben Jahren. Die einzelnen Städte leisten dazu ihren Beitrag. Ich habe für heute auch einmal ausgerechnet, was wir da als Stadt Gladbeck an Minus gemacht haben. Wir haben in den sieben Jahren 300.000 € mehr bezahlt, als wenn wir das in einer eigenen Aufgabenwahrnehmung gemacht hätten.
Was will ich damit sagen? Wir müssen uns sehr genau angucken – egal, was wir hier im Landtag vereinbaren, egal, in welcher Art und Weise wir eine Evaluation ausmachen –, was wir dort tun. Wir müssen auch sehen, dass es nicht nur die interkommunale Zusammenarbeit ist, die zu wirtschaftlichen Spareffekten kommen kann, sondern es kann auch sein, dass die einzelne selbstständige Aufgabenwahrnehmung – so klein sie ist – auch zu wirtschaftlichen Einspareffekten führt. Von daher ist die interkommunale Zusammenarbeit ganz sicher nicht das Allheilmittel.
Wir werden ja die Diskussion auch noch im Ausschuss führen, denn das ist ja ein einigermaßen vernünftiger Antrag. Von daher werden wir natürlich nicht dagegen sein, uns weiterhin konstruktiv damit auseinanderzusetzen.
Einen wesentlichen Punkt haben Sie schon angesprochen: Das Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit sieht vor, dass es dazu bis zum 31. Dezember 2012 eine Evaluation geben wird. Ich denke, dazu wird Herr Minister Jäger gleich auch noch etwas Entsprechendes sagen.
Ich denke, dass nun der richtige Zeitpunkt ist, um die Diskussion im Ausschuss zu führen. Vielleicht können wir uns noch das eine oder andere Instrument vor Ort angucken und finden. Schließlich muss die interkommunale Zusammenarbeit in erster Linie immer von den Kommunen und nicht vom Land geleistet werden. Dass das Land hilfreich zur Seite stehen soll, ist überhaupt keine Frage. Lassen Sie uns diese Diskussion im Ausschuss weiterführen.
Wir bedanken uns bei Ihnen für den halbwegs konstruktiven Antrag und wünschen uns eine gute Beratung im Ausschuss. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.