Michael-Ezzo Solf
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Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe FDP, ich habe durchaus Verständnis für eine Partei, die versucht, über die Landesparlamente Einfluss zu nehmen, weil sie im Bundestag nicht mehr vertreten ist. Aber jetzt schießen Sie doch gewaltig über das Ziel hinaus. Wenn Sie in Ihrem Antrag davon sprechen, dass der Gesetzentwurf – ich zitiere – faktisch einen großen
kulturpolitischen Flurschaden anrichte, dann beschleicht jedenfalls mich so ein bisschen das Gefühl, dass Sie hier eher Klientelpolitik betreiben, als tatsächlich den Schutz unseres kulturellen Erbes im Blick zu haben.
Auch ich referiere ganz kurz die Fakten. Um den Schutz des Kulturgutes umfassend zu stärken und um besser gegen den illegalen Handel mit Kulturgut vorzugehen, will die Bundesregierung die bisher bestehenden Gesetze im Bereich des Kulturgutschutzes in einem neuen einheitlichen Gesetz zusammenführen und darin auch neues EU-Recht, nämlich die Rückgaberichtlinie von Mai 2014, umsetzen. Darüber hinaus soll die Umsetzung der UNESCOKonvention von 1970 verbessert und deutsches Recht an internationale Standards angepasst werden.
Ein- und Ausfuhrregelungen sollen die Sorgfaltspflichten beim Erwerb von Kulturgut stärken. Sie wissen: die Verhinderung von Handel mit archäologischen Raubgrabungsstücken ist ein gewaltiges Thema.
Im Bundeskabinett ist der Gesetzentwurf am 4. November 2015 beschlossen worden. Mitte Dezember 2015 nahm dann der Bundesrat zur geplanten Neuregelung Stellung. In ihrer Gegenäußerung wiederum stimmte die Bundesregierung – vor drei Wochen war es, glaube ich – einzelnen Vorschlägen zu. Andere Punkte sollten im weiteren parlamentarischen Verfahren noch geprüft werden. – So weit die Faktenlage.
Nun komme ich zur Begleitmusik. Es hat mich schon sehr erstaunt, was für eine Resonanz der Gesetzentwurf im feuilletonistischen Blätterwald und bei den verschiedensten Interessenten gefunden hat. Da war die Rede vom „gläsernen Bürger“, wenn er denn Kunst besitzt, und von massenweiser „kalter Enteignung“. Sogar die „Zerstörung des deutschen Kunstmarktes“ wurde beschworen.
Wenn solche Parolen im Spiel sind, werde ich immer ganz vorsichtig; denn offensichtlich sind hier massive Einzelinteressen berührt, denen gegenüber ich gerne sagen möchte: Es wird gewiss nicht alles so heiß gegessen, wie es nach Ihrer Behauptung gekocht wird.
Schon der Referentenentwurf vom Sommer 2015 war in wichtigen Punkten modifiziert worden. Das Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht vorbei.
Ein Blick in die Schweiz mag Sie vielleicht beruhigen. Dort schlugen vor einigen Jahren die Wellen des Kunsthandels auch sehr hoch, bzw. sie wurden sehr hoch geschlagen, als ein Kulturgutschutzgesetz verabschiedet wurde. Lesen Sie es einmal in der „Neuen Zürcher Zeitung“ nach: Heute lebt der Kunsthandel in der Schweiz sehr gut mit diesem Gesetz.
Ich habe jedenfalls nirgendwo etwas vom Zusammenbruch des schweizerischen Kunstmarktes gelesen.
Liebe FDP, selbst Kritiker des Gesetzentwurfs attestieren den Regelungen zu ausländischen Kulturgütern eine sinnvolle und wichtige Stoßrichtung. Diese machen einen bedeutenden Teil des Gesetzentwurfes aus, die Sie in Ihrem Antrag aber nur am Rande erwähnen.
In der Kritik stehen jetzt noch die Regelungen zum Abwanderungsschutz. Da kann man sicherlich über eine Definition von „national bedeutsamem Kulturgut“ streiten und sicherlich auch darüber, ob die pure Anwesenheit eines Kunstwerks auf deutschem Staatsgebiet tatsächlich identitätsstiftende Bedeutung für eine Gesellschaft entfalten kann.
Für die Identität einer bestimmten Region aber kann ein Kunstwerk sicherlich eine beträchtliche Bedeutung haben. Dies konnten wir geradezu hautnah hier in Nordrhein-Westfalen anhand der öffentlichen Empörung über das kulturlose Verhalten – übrigens ungebremst vonseiten der Ministerpräsidentin – des hiesigen Finanzministers beim Umgang mit der Kunstsammlung der ehemaligen WestLB feststellen.
Wir leben in einem föderalen Staat. Deshalb ist es richtig, wenn der Bundesrat darauf besteht, dass Kultur eine Sache der Länder ist. Ich halte fest: Es gibt sicherlich noch das eine oder andere zu klären. Aber die Kulturwelt und, liebe FDP, auch der Kunstmarkt werden sicherlich nicht untergehen.
Ich freue mich daher auf eine – bitte entspannte – Diskussion im Ausschuss.