Armin Jahl
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Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Als ich den Antrag der Piraten gelesen habe, habe ich mich ge
fragt: Was wollen sie damit erreichen? Warum habe ich mich das gefragt? – Wir haben am 21. März in diesem Landtag einen gemeinsamen Antrag – Rot, Grün und Piraten – beschlossen, in dem auch zur Zweckentfremdungsverordnung Stellung genommen worden ist. In diesem Antrag haben wir eine Zeitvorgabe gemacht und ausgeführt: Wir haben nicht nur die Zweckentfremdung als Problem, sondern wir haben viele andere Probleme. Diese Probleme hat die Enquetekommission aufgearbeitet und sind in diesem gemeinsamen Antrag enthalten. Warum nehmen Sie also einen Problembereich heraus, wollen hier im Landtag noch einmal darüber reden und nicht – das hätte ich ja noch verstanden – direkt darüber abstimmen, sondern in den Ausschuss überweisen lassen? Das heißt, wir machen jetzt die zweite Ausschussüberweisung zum Thema „Zweckentfremdungsverordnung“. Tut mir leid, das kann ich in der Sache nicht nachvollziehen.
Wir haben am 21. März hier gemeinsam gesagt: Wir wollen im zuständigen Ausschuss diskutieren. Wir geben der Landesregierung maximal ein halbes Jahr Zeit, um einen ersten Zwischenbericht zum Ergebnis der Enquetekommission abzugeben.
Das werden wir sehen, ob das ausreicht. – Hierüber soll dann im zuständigen Ausschuss diskutiert werden, und notfalls sollten dort Prioritäten festgesetzt werden. Lassen Sie uns das doch gemeinsam abwarten.
Wir haben eine Reihe von Problemen. Ich könnte das aus dem gemeinsamen Antrag zitieren. Der Kollege Bayer hat ja eben ein Beispiel genannt. Wir reden über die Frage der Beweislast, wenn Wohnungen nicht mehr bewohnbar sind. Bisher muss das die Kommune beweisen bzw. eine Ersatzvornahme vornehmen, die dann möglicherweise auf den Kosten sitzen bleibt. Wir wollen eine Beweislastumkehr, sodass der Eigentümer nachweisen muss, dass die Probleme nicht so groß sind. Ansonsten muss er die Instandsetzung, was ja eigentlich eine Selbstverständlichkeit ist, bezahlen.
Bezüglich der Zweckentfremdungsverordnung haben Sie eben auf die Sachverständigen in der Enquetekommission hingewiesen. Sie wissen sicherlich, dass es auch bei den Sachverständigen unterschiedliche Meinungen zu verschiedenen Themen gegeben hat. Aus dem Endbericht der Enquetekommission will ich ausdrücklich den Teil zur Zweckentfremdungsverordnung zitieren, damit klar ist, was gemeinsam – fast gemeinsam, denn eine Fraktion hat sich etwas zurückgehalten – beschlossen worden ist. Es heißt dort:
„Die Wirkungen und die Anwendung der bisherigen Zweckentfremdungsverordnung mit einer Satzungsermächtigung für die Kommunen muss gewissenhaft geprüft und nach einer ausrei
chenden Zeit einer Evaluierung unterzogen werden. Zudem soll geprüft werden, ob durch gesetzliche Regelungen klargestellt wird, dass in einem Gemeindegebiet auch bestimmte Stadtteile festgelegt werden können, in denen die Zweckentfremdungsverordnung gilt.“
Denn bisher gilt ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts, dass nur für ein gesamtes Stadtgebiet die Zweckentfremdungsverordnung vom Rat, von der Gemeindevertretung beschlossen werden kann.
Im Interesse der Mieterinnen und Mieter müssen wir darauf achten, dass wir die im Endbericht und im Entschließungsantrag aufgeführten möglichen Lösungen rechtssicher und ökonomisch auf den Weg bringen. Wir wollen nicht nur ein Problem lösen, wir wollen möglichst gemeinsam und frühzeitig mehrere Probleme lösen.
Ich setze darauf, dass uns die Landesregierung spätestens nach der Sommerpause – dann wäre das Halbjahr rum; es wäre auch nicht schlimm, wenn es vor der Sommerpause geschehen könnte – einen ersten Zwischenbericht gibt und wir im Ausschuss das tun, was wir bereits am 21. März gemeinsam vereinbart haben, nämlich in der Sache diskutieren. Dann kommen wir auch zu den notwendigen Entscheidungen. – Vielen Dank.