Elisabeth Koschorreck
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Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der feige Terrorakt von Berlin im Dezember vergangenen Jahres war ein Angriff auf unsere Gesellschaft, auf unsere Werte und auf unsere Art zu leben. Die Erschütterung über diese menschenverachtende Tat hat uns alle enger zusammenrücken lassen. Der heimtückische Anschlag hat uns alle in Trauer vereint. Wir haben gemeinsam die Toten beklagt, um die Verletzten gebangt und unser tief empfundenes Mitgefühl mit den Familien der Opfer ausgesprochen.
Uns eint auch alle, dass wir hier in Nordrhein-Westfalen unseren Beitrag zu einer lückenlosen Aufklärung des Terroraktes leisten wollen.
Dazu gehört auch, sich ein Gesamtbild der Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Behörden in Nordrhein-Westfalen und den Bundesbehörden sowie den Behörden des Landes Berlin zu verschaffen. Nach den Erkenntnissen der bisherigen Zeugenvernehmungen füge ich hinzu: Auch die europäische Ebene ist hier mit einzubeziehen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Opfer und die Hinterbliebenen dieses mörderischen Anschlags und die Bürgerinnen und Bürger haben eine sorgfältige Aufklärung der Tat verdient. Der Landtag hat in seiner Sitzung am 15. Februar dieses Jahres, also genau vor einem Monat, beschlossen, einen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss einzusetzen. Dieser hat inzwischen die Arbeit aufgenommen. Damit sind wir in Nordrhein-Westfalen das erste Parlament, das mit der Aufarbeitung dieses schrecklichen Ereignisses auf dem Weihnachtsmarkt in Berlin mit einem Untersuchungsausschuss begonnen hat.
Der Ausschuss tagt in einem sehr engen Zeitfenster. Letzte Woche wurde die Vernehmung erster Zeugen beschlossen. Die Akten für die Ausschussarbeit werden in einem Rekordtempo vorgelegt. Erste Beweisaufnahmetermine fanden bereits statt. Der Stenografische Dienst arbeitet auf Hochtouren. Hier von unserer Seite ein herzliches Dankeschön.
Dass die Arbeit des Untersuchungsausschusses mit Blick auf das nahe Ende der Legislaturperiode eine große Herausforderung ist, das war uns allen klar. Denn aufgrund der Komplexität des Untersuchungsauftrags war offensichtlich, dass der Sachverhalt nicht in drei Monaten vollständig und restlos aufgeklärt werden kann. Da das öffentliche Interesse am Fortgang der Untersuchungen jedoch berechtigterweise sehr groß ist, ist aus unserer Sicht ein Zwischenbericht über den Stand der Untersuchungen dringend geboten.
Der Einsetzungsbeschluss zum Untersuchungsausschuss V sieht diese Möglichkeit der Erstellung eines Zwischenberichts auch ausdrücklich vor.
Die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen setzen sich deshalb in dem Ihnen vorliegenden Eilantrag dafür ein, dass der Landtag den Untersuchungsausschuss V auffordert, im letzten Plenum im April einen Zwischenbericht und einen weiteren Zwischenbericht nach Abschluss der Beweisaufnahme in dieser Wahlperiode vorzulegen.
Ich komme zum Schluss. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte um Ihre Zustimmung und danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Den vorliegenden CDU-Gesetzentwurf haben wir in den Ausschüssen ausführlich und intensiv inhaltlich diskutiert. Deshalb beschränke ich mich in meiner Rede auf drei konkrete Punkte; alles andere ist schon besprochen worden.
Erstens. Wenn man überregulierte Bürokratie abbauen will, liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU, ist es unbedingt notwendig, zu differenzieren. Der CDU-Gesetzentwurf enthält viel Allgemeines. Er lässt offen, wie Sie sich Bürokratieabbau in den
Kommunen konkret vorstellen. Auch in den Beratungen sind Sie ziemlich wage und unbestimmt geblieben.
Zweitens. Sowohl die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände als auch die Stadt Bielefeld begrüßen zwar in ihrer Stellungnahme die Zielsetzung Ihres Gesetzentwurfs, haben aber erhebliche Bedenken, dass diese umgesetzt werden kann.
Mein Kollege Christian Dahm hat bereits bei der Einbringung des Gesetzentwurfs die Frage gestellt, wie Sie sich denn in der Praxis vorstellen, dass Kommunen auf Antrag im Einzelfall von landesrechtlichen Standards befreit werden können. Die Antwort auf diese Frage sind Sie uns leider auch in den Ausschüssen schuldig geblieben.
Es kann doch hoffentlich nicht Ihr Ziel sein, dass wir in Nordrhein-Westfalen zukünftig unterschiedliche Auslegungen oder möglicherweise eine unterschiedliche Aufgabenwahrnehmung haben. Das werden Sie doch wohl mit Ihrem Gesetzentwurf nicht gewollt haben.
Je nachdem, welches Problem man angehen möchte, benötigt man unterschiedliche Instrumente. Nicht überall liegen die Problemlösungskompetenzen bei den Ländern. Hier muss man auch die Bundes- und europäische Gesetzgebung beachten. Hierauf haben die kommunalen Spitzenverbände ebenfalls hingewiesen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU, sehr verwundert waren wir über Ihren Hinweis, den Sie im Gesetzentwurf unter den Begriff „Problem und Regelungsbedarf“ gestellt haben. Sie weisen diesbezüglich darauf hin, dass im Jahr 2006 der erste Versuch mit dem Gesetz – damals Standardbefreiungsgesetz genannt – gemacht wurde. Im gleichen Atemzug sagen Sie, dass dieses 2011 wieder außer Kraft gesetzt wurde.
Ich möchte an dieser Stelle noch einmal in Erinnerung rufen, warum das Standardbefreiungsgesetz außer Kraft gesetzt wurde. Die Erfahrungen mit dem Gesetz waren äußerst ernüchternd. Die Kommunen haben kaum Gebrauch davon gemacht.
Nun erwarten Sie von uns, liebe Kollegen, dass wir dem vorliegenden Gesetzentwurf zustimmen. Dies ist uns aber aus Gründen, die ich eben genannt habe, nicht möglich.
Gehen Sie doch einmal in die Kommunen und fragen Sie Ihre Kolleginnen und Kollegen, wie es in der Praxis aussieht. Diese werden Ihnen bestätigen, dass bereits jetzt regelmäßige Evaluationsverfahren und Abstimmungsgespräche zwischen Landesregierung, Landesverwaltung und den Kommunalverwaltungen stattfinden. Es findet also ein regelmäßiger Austausch auf Augenhöhe statt.
In der Gemeindeordnung sind vielfältige Experimentierklauseln vorgesehen. Wenn also eine Kommune eine gute Idee hat – auch das haben wir schon in Ausschüssen vorgetragen –, wie sie die Aufgaben besser, kürzer und effektiver erledigen kann, dann wird dies durch die Gemeindeordnung ausdrücklich gestattet.
Sehr verehrter Herr Kollege Nettelstroth, Sie haben bei der Einbringung des Gesetzentwurfes gesagt – Sie erinnern sich vielleicht –:
„Wer von Ihnen perfekt ist, der kann unseren Gesetzentwurf ablehnen.“
Dazu kann ich Ihnen heute nach intensiver Diskussion sagen: Wir nehmen nicht für uns in Anspruch, perfekt zu sein. Gleichwohl nehmen wir für uns in Anspruch, kommunalfreundlich zu sein, zu handeln und das Ohr ganz nah an den Kommunen zu haben. In diesem Sinne muss ich Ihnen mitteilen, dass wir dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht zustimmen können. – Vielen Dank.