Eva Lux
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Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, wir alle sind sehr dankbar dafür, dass unsere Landesbediensteten – in dem FDP-Antrag wurde insbesondere unsere Polizei herausgestellt – ihre Arbeit mit großem persönlichen Einsatz versehen und mehr tun als Dienst nach Stundentafel.
Interessant war, dass ausgerechnet von der FDP als Verfechterin eines schlanken Staates nun der Ruf nach mehr Sicherheit für unser Landespersonal kam.
Ich persönlich finde es aber sehr lobenswert, dass vielleicht doch noch ein Umdenken bei Ihnen dahin gehend eingesetzt hat, Ihr jahrelanges personelles Ausbluten des öffentlichen Dienstes nicht mehr als Bürokratieabbau verkaufen zu können oder sogar zu wollen.
Zu Ihrem recht schlichten Vorschlag, angefallene Mehrarbeit bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag aufhäufen und irgendwann in ferner Zeit abfeiern zu können, haben wir eine andere und vor allen Dingen weitreichendere Auffassung von Fürsorgeverpflichtung gegenüber unseren Beamtinnen und Beamten.
Das nicht. – Dazu gehört als erste Entlastung der Verzicht auf die Einrede zur Verjährung bis 2020 zum forcierten Abbau von Mehrarbeitsstunden. Dazu gehört die erweiterte Möglichkeit der finanziellen Kompensation. Dazu gehört auch die Erprobung von Lebensarbeitszeitkonten, die flexible Lösungen ermöglichen können. Und dazu gehört vor allem der für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter notwendigste und sicherste Weg zum Abbau und zur Vermeidung von Mehrarbeitsstunden, nämlich der entsprechende Personalausbau. Diesen notwendigen Personalausbau gerade bei unserer Polizei haben wir im Jahr 2010 auf hohem Niveau begonnen, zuverlässig verstetigt, und wir haben vor, ihn noch zu erweitern.
Also, unser Verständnis von Fürsorgeverpflichtung ist: Wir halten uns an die Verabredungen mit den Gewerkschaften und Berufsverbänden mit dem Ziel einer gemeinsam getragenen Ausgestaltung von Lebensarbeitszeitkonten. Wir kümmern uns um individuelle Lösungen und um hinreichend Personal, und genau das, Herr Kollege Witzel, ist das Zeichen, das die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von uns erwarten und das wir ihnen geben. Daher lehnen wir diesen FDP-Antrag ab. Wir nehmen Mehrarbeitsstunden unserer Landesbediensteten eben nicht als unvermeidbar hin. Wir schaffen Lösungen. – Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Das Thema „Beihilfe im Krankheitsfall für Beschäftigte und Pensionäre des öffentlichen Dienstes“ hat wie alle Medaillen zwei Seiten. In der öffentlichen Wahrnehmung gilt deren Versorgung im Krankheitsfall als durchaus gut und bei so manchem Leistungserbringer sogar als interessantes Feld.
Aber für immer mehr Beschäftigte und Pensionäre des öffentlichen Dienstes wird das Antrags-, Prüf- und Abrechnungssystem zum oft größeren Problem neben einer Erkrankung. Ich möchte dieses technisch wirkende Problem anhand eines der Fälle, die ich miterleben musste, einmal mit etwas Leben füllen.
Ein Beamter, engagierter Lehrer, verheiratet, zwei Kinder, fällt nach einem Schlaganfall ins Wachkoma. Die Ehefrau ist nicht in der Lage, ihn zu Hause zu
pflegen, und er muss in eine Pflegeeinrichtung. Neben der Angst und Sorge um ihren Mann wird die Ehefrau jetzt praktisch überschwemmt mit Rechnungen von Ärzten, Kliniken, Pflegeeinrichtung, Heil- und Hilfsmittelversorgern. Sie hat diese nun zu prüfen, zu sortieren, zu kopieren und bei Beihilfestelle sowie Krankenkasse einzureichen. Sie muss dann weiterhin Bescheide und Zahlungseingänge prüfen, sich mit Widersprüchen herumschlagen und natürlich auch Zahlungen an die diversen Leistungserbringer vornehmen.
Die Zahlungseingänge von Beihilfestelle und Krankenkasse dauern schon einmal, die Mahnungen der Leistungserbringer kommen pünktlich. Die Ehefrau versorgt nicht nur ihren Mann in der Pflegeeinrichtung, sondern sie kümmert sich irgendwie nebenher auch noch um die Kinder, versucht, die Rechnungen einigermaßen pünktlich zu zahlen und kommt dabei mehrfach nicht nur an ihre finanziellen Grenzen, sondern ist mittlerweile auch selbst gesundheitlich angeschlagen.
Viele von uns wissen, dass so etwas kein bedauerlicher und tragischer Einzelfall ist. Die Zahl der Fälle nimmt zu; denn die demografische Entwicklung verschont auch nicht den öffentlichen Dienst. Nicht jeder bleibt im Alter geistig und körperlich so fit, um im Krankheitsfall dieses Verfahren für sich oder Angehörige locker zu bewältigen.
In den letzten Jahren haben wir bei der Beihilfebearbeitung nicht zuletzt aufgrund gestiegener Antragszahlen – rund 50.000 pro Jahr – bereits Maßnahmen zur Weiterentwicklung, Vereinfachung und Beschleunigung der Verfahren ergriffen. Vor dem Hintergrund weiter steigender Bearbeitungszahlen sehen wir jedoch eine generelle Überprüfung des bisherigen Verfahrens als notwendig und geboten an und erwarten nach entsprechender Diskussion in den beteiligten Ausschüssen Optionen, wie das Verfahren sowohl für die Betroffenen als auch für die Beihilfestellen zukunftsgerichtet aufgestellt werden kann.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte um Zustimmung zur Überweisung unseres Antrags und danke für Ihre Aufmerksamkeit.