Hubertus Kramer

Sitzungen

16/24 16/109

Letzte Beiträge

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die regelmäßige technische Überwachung von Fahrzeugen ist Teil eines umfassenden Systems im Straßenverkehrswesen, mit dem dafür gesorgt werden soll, dass Fahrzeuge während ihres Betriebs in einem sicheren und umweltfreundlichen Zustand gehalten werden.
Regelmäßige Überwachungsprüfungen sollten dabei das wichtigste Instrument sein, mit dem für Verkehrs- und Betriebssicherheit gesorgt wird. Damit kommt ihnen mit Blick auf unsere Sicherheit im Straßenverkehr eine hohe Bedeutung zu.
In dem vorliegenden Antrag schlägt die FDP-Fraktion die Verlängerung der Hauptuntersuchungsintervalle für Oldtimer mit H-Kennzeichen vor.
Damit ist der Antrag nicht nur von der Zielrichtung, sondern vor allem auch im Wortlaut weitestgehend identisch mit einem Antrag der FDP-Bundestagsfraktion vom 3. Juli 2008. Der Antrag der FDPBundestagsfraktion forderte ebenfalls die Verlängerung der Hauptuntersuchungsintervalle für Oldtimer mit H-Kennzeichen, beispielsweise von zwei auf fünf Jahre. Der Antrag wurde damals in der späteren Beratung im Bundestagsausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und im Plenum selbst mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Linken abgelehnt.
Ich möchte heute die seinerzeit wichtigsten Argumente gegen eine Verlängerung der Intervalle noch einmal in Erinnerung rufen, weil sie bis heute Bestand haben.
Eine Gleichbehandlung von Kraftfahrzeugen mit HKennzeichen und anderen Kfz macht natürlich insbesondere aus Gründen der Verkehrssicherheit und des Umweltschutzes heraus Sinn.
Lassen Sie mich hier nur stichwortartig einige Gesichtspunkte nennen. Erstens. Zahlreiche Fahrzeughalter von historischen Fahrzeugen führen häufig eigene Reparaturen durch und müssen oft genug auch auf Ersatzteile zurückgreifen, die nicht mehr vom Originalhersteller stammen oder aus Altfahrzeugen entnommen werden.
Zweitens. Die Technik der Fahrzeuge mit H-Kennzeichen ist aufgrund ihres Alters anfälliger für Störungen und Schäden.
Drittens. Gerade unter dem Gesichtspunkt des Umweltschutzes sind regelmäßige Untersuchungen der abgasrelevanten Bauteile dringend geboten.
Wer Oldtimer fährt, dem sind die Kosten einer alle zwei Jahre stattfindenden Hauptuntersuchung
durchaus zumutbar. Die Kosten einer solchen Überprüfung stellen insofern keine Härte dar. Im Gegenteil: Das H-Kennzeichen bringt Vorteile für den Fahrzeughalter bei der Kraftfahrzeugsteuer wie auch bei der Versicherung mit sich.
Darüber hinaus sind Kraftfahrzeuge mit H-Kennzeichen in Umweltzonen von Verkehrsverboten generell ausgenommen.
Die SPD-Fraktion hält vor diesem Hintergrund eine zweijährlich stattfindende Hauptuntersuchung für angezeigt, weil neben der Fahrzeugsicherheit regelmäßig auch die Berechtigung zum Führen des H-Kennzeichens überprüft wird.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die FDP begründet ihren neuerlichen Vorstoß mit dem Vorliegen der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rats über die regelmäßige Überwachung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und einer Aufforderung der EU an die Mitgliedstaaten, bis zum Mai 2017 die Untersuchungsfristen für historische Fahrzeuge in Europa zu vereinheitlichen. Dabei weiß die FDP genau, dass in der erwähnten Richtlinie den Fahrzeugen von historischem Interesse ausdrücklich eingeräumt wird, dass es den Mitgliedstaaten weiter überlassen bleiben soll, den zeitlichen Abstand der Prüfungen im Rahmen der technischen Überwachung für diese Fahrzeuge selbst festzulegen.
Insofern steht zweijährlichen Zeitintervallen weiterhin nichts entgegen. Die SPD steht diesem Antrag sehr kritisch gegenüber und wird ihn auch ablehnen. Der Überweisung des Antrags an den Fachausschuss stimmen wir natürlich zu. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir stehen heute am vorläufigen Schlusspunkt einer Debatte, die die Menschen in unserem Land und dieses Haus seit Jahren beschäftigt. Diese sehr ernsthaft geführte Diskussion ist verständlich und konsequent, geht es doch um den Schutz von Menschenleben.
Als Abgeordneter kenne ich die Debatte um Rauchwarnmelder in diesem Haus seit dem Jahr 2005. Anlass ganz breiter Debatten war damals ein furchtbares Feuer in Köln-Mülheim in der Nacht zum Heiligabend 2005, das das Leben von fünf Menschen auslöschte. Der damalige Innenminister Dr. Wolf sprach seinerzeit vor Ort von einem grauenhaften Schicksal und erklärte wörtlich: Der Staat schützt die Menschen vor Stolperfallen auf Gehwegen, aber gegen Lebensgefahr durch Rauchvergiftung tut er bisher nichts. Deshalb muss der Gesetzgeber unverzüglich handeln.
Aus der generellen Verpflichtung zum Einbau von Rauchwarnmeldern, wie vom Innenminister gefordert, wurde aber nichts, denn Bauminister Wittke erklärte, er stehe für die Stärkung der Eigenverantwortung der Bürger und für die weitere Entbürokratisierung und würde den Wunsch seines Kabinettskollegen nicht unterstützen. – Er setzte sich durch.
Die damalige Landesregierung entschloss sich allerdings zu der gesetzlichen Verpflichtung, nach der Rauchwarnmelder in neuen öffentlich geförderten Wohnungen verpflichtend eingebaut werden müssen, und sie startete mit Partnern die Kampagne „Rauchmelder sind Lebensretter“ zum freiwilligen Einbau von Rauchwarnmeldern.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, zwar sind bis heute in NRW Zehntausende von Rauchwarnmeldern tatsächlich neu in Wohnungen eingebaut worden – jeder vierte Haushalt ist mittlerweile ausgestattet –, aber immer noch beklagen wir jedes Jahr
50 Brandopfer, die den Erstickungstod durch toxische Gase sterben und die durch den Einsatz von Rauchwarnmeldern vielleicht hätten überleben können.
Nach diesem Vorlauf ist die gesetzliche Verpflichtung zum Einbau von Rauchwarnmeldern heute konsequent. Mit dem Eigentümer-Nutzer- bzw. Vermieter-Mieter-Modell erreichen wir eine sachgerechte Verteilung von Verantwortung, Kosten und Lasten. Die Eigentümer sind für den Einbau, die Besitzer der Wohnungen für die Wartung der Geräte zuständig.
Neue Wohnungen sind sofort mit Rauchwarnmeldern auszustatten, Bestandswohnungen sind bis zum 31. Dezember 2016 nachzurüsten. Auch diese Regelung ist sinnvoll, bleibt damit vor allem Woh
nungsunternehmen mit großen Beständen genügend Zeit zur Nachrüstung.
Bei bereits bestehenden Ausstattungen liegt es in der Entscheidung des Eigentümers, die Wartungspflicht weiter selbst zu übernehmen. Auch lässt das Gesetz die Möglichkeit, dass sich Eigentümer und Besitzer vertraglich einigen, dass der Eigentümer auch die Wartung übernimmt.
Wie wir im Ausschuss diskutiert haben, werden wir nun die Erfahrungen mit der neuen gesetzlichen Regelung sammeln. Die SPD ist überzeugt, dass sich die Gesetzesänderung in der Praxis bewähren wird. Auch im Ausschuss fand sich eine deutliche Mehrheit dafür. Sollten sich im Vollzug Defizite zeigen, werden wir darauf im weiteren Verfahren zur Änderung der Landesbauordnung reagieren.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, wer in regelmäßigem Kontakt mit unseren Feuerwehren steht, der weiß, wie dringlich dort die Forderung nach der verpflichtenden Einführung von Rauchwarnmeldern ist. Diese Forderung kommt genau von den Kräften, die in ihrer täglichen Arbeit am stärksten mit der Frage konfrontiert werden, ob Rauchwarnmelder bei Bränden hätten helfen können.
Wir bringen heute eine Gesetzesinitiative zu Ende, die nachhaltigen Schutz für Menschen bedeuten soll. Wir senden mit dieser Entscheidung auch die Botschaft an unsere Feuerwehren aus, dass wir ihre Arbeit zum Wohle unserer Mitbürger auch dadurch unterstützen wollen, dass wir endlich ihre zentrale Forderung erfüllen. Rauchwarnmelder werden in unserem Land in der Zukunft noch mehr Menschen schützen. Das ist die wichtigste Botschaft dieses Tages. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.