Inge Howe

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Lieber Kollege Burkert, wir waren beide in den Jahren von 2005 bis 2010 im Parlament und haben beide dem Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales angehört. Während dieser Zeit wurde das Thema „Pflegekammer“ ebenfalls diskutiert unter Ihrer Regierungsführung. Herr Minister Laumann und Ihre Fraktion waren damals ausdrücklich gegen die Gründung einer Pflegekammer in Nordrhein-Westfalen. Jetzt scheint sich das ja geändert zu haben. Herr Laumann ist umgeschwenkt und begrüßt auf einmal eine Pflegekammer aus mir nicht nachvollziehbaren Gründen.
Zu dieser Intervention hat mich aber verleitet, dass Sie sagen, in Nordrhein-Westfalen würde die Pflege nicht gehört. Sie wissen – Sie waren dabei –: Die Pflege wird von uns immer gehört, ohne dass eine Pflegekammer im Hintergrund steht. Sie ist beteiligt, wenn wir Expertengespräche machen. Sie ist beteiligt, wenn wir hier Anhörungen haben. Sie wird immer eingeladen.
Außerdem dürfte Ihnen bekannt sein, dass das Know-how der Pflege hier im Parlament selber vertreten ist in Form von zwei Abgeordneten, die qualifizierte Pflegekräfte sind und eine jahrzehntelange Praxis in der Pflege haben. Ich glaube, diese vertreten die Interessen der Pflege hier in ganz besonderem Maße. – Danke schön.
Vielen Dank. – Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Im Jahr 2015 hat es ein Mensch nach mehreren Jahren endlich geschafft, auf Platz eins zu kommen. Ich spreche allerdings von einer eher zweifelhaften Ehre. Es geht nämlich um die Wahl zum Unwort des Jahres. Gewonnen hat der sogenannte Gutmensch. Das Wort sei schon seit Langem in Gebrauch – so die Jury. Doch im vergangenen Jahr sei es im Zusammenhang mit dem Flüchtlingsthema prominent geworden. Hilfsbereitschaft werde damit auch in den Medien pauschal als naiv, dumm und weltfremd dargestellt. Das Wort „Gutmensch“ sei eine Beleidigung und werde ironisch verwendet.
Was bedeutet das für uns Politiker, wenn wir feststellen, dass Menschen, die sich meist ehrenamtlich engagieren, als Gutmenschen diskreditiert werden und ihre Hilfsbereitschaft als Helfersyndrom diffamiert wird? Gibt es ein übertriebenes Gutsein oder Gutsein-Wollen? Sind die Mitglieder des Petitionsausschusses solche Gutmenschen? Meiner Meinung sind sie das nicht mehr oder weniger als alle Abgeordneten dieses Hauses. Vielleicht sind die 25 Mitglieder des Petitionsausschusses etwas näher an den Sorgen und Nöten der Menschen in NRW. Wir setzen uns mit den Eingaben auseinander, die Bürgerinnen und Bürger an uns als Parlament richten. Von dieser Arbeit möchte ich heute berichten.
Zunächst gebe ich Ihnen einige statistische Informationen über das erste Halbjahr 2015. In dieser Zeit haben den Ausschuss über 2.600 Eingaben erreicht. In der gleichen Zeit erfolgte die Erledigung von 2.700 Petitionen. Davon hat der Ausschuss über 200 Eingaben im Verfahren nach Art. 41a der Landesverfassung behandelt. Der Schwerpunkt dieser Eingaben aus diesem Zeitraum lag in den Bereichen Schule und Hochschule. Dort haben uns insbesondere Einzelpetitionen und sogenannte Sammelpetitionen zum Thema Inklusion erreicht, aber auch Eingaben zu anderen schulischen Themen.
Wie in den zurückliegenden Jahren auch, ist die Zahl der Eingaben aus dem Sozialrecht mit annähernd 400 einzelnen Petitionen unvermindert hoch. Aus den Bereichen öffentliches Dienstrecht, Bauen, Wohnen und Verkehr und Umwelt haben wir jeweils rund 200 Eingaben erhalten.
An unserer Erfolgsquote halten wir weiter fest. Diese beträgt üblicherweise 35 %. Durch die Sammelpetitionen im Schulrecht stieg sie in besagtem Halbjahr
jedoch auf über 50 % – eine kleine statistische Besonderheit.
Seit vielen Jahren stabil ist unsere Erfolgsquote in den Verfahren nach Art. 41a der Landesverfassung. Dort erreichen wir in über der Hälfte der Petitionen ein für Petenten positives Ergebnis. Dies war und ist uns ein Ansporn, diese aufwendigen Verfahren durchzuführen und, wenn es erforderlich ist, alle Beteiligten an einen Tisch zu holen und eine Mediation durchzuführen. Die ausführliche Statistik hierzu finden Sie als Anlage des schriftlichen Berichts.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, wie auch in den vergangenen Jahren hat der Ausschuss Bürgersprechstunden hier im Landtag und in den Kommunen vor Ort – in Hagen und in Kleve – durchgeführt.
Bereits vor einem Jahr habe ich an dieser Stelle von den steigenden Eingaben im Bereich der schulischen Inklusion berichtet. Dieser Trend hat sich fortgesetzt. Inzwischen tun sich an vielen Stellen Menschen zusammen, um gemeinsam in Massen- oder Sammelpetitionen ihrem Anliegen Gehör zu verschaffen.
Zu den Petitionen aus dem Bereich Schule mit zahlreichen Unterstützern gehörte beispielsweise eine Eingabe aus dem Sauerland, die die Mutter eines Kindes an einer Förderschule an uns gerichtet hatte. Ihr Anliegen war die Abschaffung der Verordnung über die Mindestgrößen der Förderschulen. Hintergrund war die Zusammenlegung mehrerer Schulen – darunter auch die Schule ihres Kindes –, und sie befürchtete Nachteile für ihr Kind und alle anderen Kinder an der Schule.
Die gewünschte Abschaffung der Mindestgröße konnte der Petitionsausschuss jedoch nicht unterstützen. Art. 12 der Landesverfassung gibt dem Gesetzgeber auf, dass alle Schulen entsprechend ihren Bildungszielen nach Organisation und Ausstattung die Voraussetzungen eines geordneten Schulbetriebs erfüllen müssen. Hierzu gehört auch das Erreichen der gesetzlich vorgegebenen Mindestgrößen. Nur so kann letztendlich sichergestellt werden, dass der Unterricht qualitativ hochwertig erteilt wird.
Die Petition wurde aber an den Ausschuss für Schule und Weiterbildung gegeben, damit die Sorgen auch dort bekannt sind und in die schulfachlichen Diskussionen einfließen können.
In einer weiteren Eingabe, ebenfalls durch zahlreiche weitere Petitionen unterstützt, meldete sich die Schulpflegschaftsvorsitzende und beklagte gemeinsam mit Schülern, Eltern und Lehrern eine Verschlechterung der Lernbedingungen an ihrer Schule. Die personellen und räumlichen Voraussetzungen für das gemeinsame Lernen seien in den letzten Jahren schlechter geworden.
Der Ausschuss setzte sich intensiv mit den einzelnen Kritikpunkten auseinander. Er konnte die Fragen nach dem Stellenbudget im Bereich der Lern- und
Entwicklungsstörungen, zusätzlichen Fachkräften für Sonderpädagogik und der Schaffung von neuen Räumen beantworten. Wir konnten auch auf die Mitwirkungsmöglichkeiten der Schulpflegschaft gemäß § 72 des Schulgesetzes hinweisen.
Zudem überwies der Ausschuss auch diese Petition an den Schulausschuss, damit die Anregungen der Petenten zu dieser Problematik in die schulpolitische Willensbildung einfließen können.
In diesen Eingaben war es dem Petitionsausschuss wichtig, dass die Petentinnen und Petenten mit ihren Anliegen und Fragen gehört wurden. Die Kolleginnen und Kollegen des Schulausschusses bitte ich herzlich, die an Sie überwiesenen Petitionen genau zu studieren. Sie werden weiterhin die Gesetze und Verordnungen schaffen, die das gemeinsame Lernen von Kindern mit und ohne Behinderungen an Schulen gestalten sollen. Der Weg zur Inklusion muss als Prozess verstanden werden, und es ist die Verantwortung aller, das gemeinsame Lernen in der Schule zu stärken.
Neben diesen Sammelpetitionen erreichten uns zahlreiche Einzeleingaben zum Thema „Inklusion“. Zumeist geht es darum, in konkreten Fällen nach Lösungen zu suchen, wenn Eltern und zuständige Behörden uneinig über die weiteren Maßnahmen sind. Häufig sind verschiedene Kostenträger betroffen, was leider immer wieder dazu führt, dass Eltern von einem Amt zum nächsten geschoben werden.
So erreichen uns viele Petitionen zum Thema „Autismus“. Die Diagnose ist für viele Familien eine schwere Belastung. Experten gehen davon aus, dass bis zu 1 % der Bevölkerung von einer autistischen Störung betroffen ist. Wenn es um die Beantragung und Bewilligung von Therapien geht, zeigt sich, wie schnell es zu einer zeitlichen, nervlichen und finanziellen Belastungsprobe für Familien kommen kann.
Das Petitionsverfahren hat sich bei solchen Querschnittsproblematiken als besonders taugliches Mittel erwiesen, alle Beteiligten zu einem fruchtbaren Austausch zu bringen und Lösungen abzustimmen. Dann werden Schulamt, Jugendamt, Sozialamt und Krankenkassen an einen Tisch geholt, und das Spiel um den schwarzen Peter hat ein Ende.
Uns haben weit über 100 Eingaben zum Thema „Förderberufskollegs in Nordrhein-Westfalen“ erreicht. Darunter waren Briefe und E-Mails von Schülern, Lehrern und Schulleitungen. Der Ausschuss hat diese Eingaben umfassend geprüft und mit den Petenten und Vertretern der beteiligten Behörden mehrere Erörterungstermine durchgeführt.
Die Schicksale der jungen Menschen waren höchst unterschiedlich: Behinderungen, psychische Erkrankungen, Drogenabhängigkeit, zerrüttete Familien oder eine frühe, ungeplante Schwangerschaft. Es
stellte sich jedoch heraus, dass die meisten dieser jungen Menschen nicht mehr schulpflichtig waren und somit von den Förderberufskollegs nicht hätten aufgenommen werden dürfen. Der Besuch von Förderschulen soll nämlich den Schülerinnen und Schülern vorbehalten sein, bei denen Förderbedarf festgestellt ist, was aber nur bis zum 18. Lebensjahr möglich ist. Wir unterstellen den Schulen, dass die Aufnahme in bester Absicht geschah, um diesen noch jungen Menschen die vielleicht letzte Chance zu geben, eine ordentliche Ausbildung zu machen.
So haben wir uns in einem Fall mit dem Schicksal eines 21-jährigen jungen Mannes beschäftigt. Er machte einen Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung geltend, weil er an Epilepsie leidet. Der Antrag war abgelehnt worden, und das Förderberufskolleg hätte ihn nicht aufnehmen dürfen. Nun hatte der junge Mann seine Ausbildung aber bereits begonnen und machte sich große Sorgen, ein weiteres Mal in seinem Leben zu scheitern und etwas abbrechen zu müssen. Bereits einmal hatte er wegen seiner Erkrankung eine Ausbildung aufgegeben und war in ein tiefes seelisches Loch gefallen. Nun hatte er neuen Mut gefunden.
Der Ausschuss sah es als notwendig an, für die vielen Fälle eine Übergangsregelung zu schaffen. Er handelte mit der Landesregierung eine Zusage aus, wonach angefangene Bildungsgänge auch dann zu Ende geführt werden dürfen, wenn die Voraussetzungen für eine Aufnahme in das Förderberufskolleg nicht erfüllt sind.
So kann der junge Mann seine Berufsausbildung mit der entsprechenden schulischen Prüfung abschließen und wird ganz sicher im August 2017 als Bürokaufmann für Büromanagement seinen Abschluss schaffen.
Einige der Förderkollegs wurden als sogenannte Bündelschulen genehmigt. Sie können nun auch Schülerinnen und Schüler aufnehmen, die nicht mehr schulpflichtig sind, aber der besonderen Unterstützung bedürfen.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, die Arbeit des Ausschusses ist vielfältig. Neben dem Schwerpunkt Schule hat der Ausschuss viele andere Themen zu beraten. Aus dieser Arbeit möchte ich Ihnen folgende Fälle vortragen.
Nicht immer kann der Petitionsausschuss helfen. Manchmal kann er nur Verständnis für die Entscheidungen von Behörden schaffen, indem er das Augenmerk auf die Belange anderer Menschen lenkt. Dies war im folgenden Fall nötig:
Der Petent, Herr P., ist Halter von zwei großen Hunden. Er ist wegen seiner Querschnittslähmung aufgrund eines Unfalls auf einen Rollstuhl angewiesen, hatte aber durch viel Training und Sport erreicht, sehr aktiv am Leben teilnehmen zu können. Er schrieb, er
habe beide Hunde so abgerichtet, dass sie problemlos ohne Leine neben ihm am Rollstuhl liefen.
Das Landeshundegesetz NRW ermöglicht aber keine Ausnahme von der Anleinpflicht. Aus diesem Grunde waren auch bereits dreimal Bußgeldbescheide ergangen. Nun sah sich Herr P. gezwungen, seine beiden Hunde am Rollstuhl anzubinden. Dieses könne jedoch für ihn zu einer gefährlichen Situation führen, erklärte er. Er wünschte sich deshalb eine Ausnahmeregelung im Landeshundegesetz, die die Bedürfnisse von Menschen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, berücksichtigt.
Der Ausschuss konnte den Wunsch des Petenten nachvollziehen. Allerdings dienen die gesetzlichen Regelungen dem Schutz der Bevölkerung vor Gefahren durch freilaufende Hunde. Der Gesetzgeber hat die aus der gesetzlichen Anleinpflicht entstandene Problematik für Rollstuhlfahrer erkannt und im Gesetz eine Befreiung vorgesehen – allerdings nur für Behindertenbegleithunde. Bei diesen kann aufgrund ihrer besonderen Ausbildung davon ausgegangen werden, dass keine Gefährdung zu erwarten ist. – Für die Hunde des Petenten, die keine Begleithunde sind, gilt diese Ausnahmeregelung nicht.
Bei allem Verständnis für die Bedürfnisse des Petenten wog das Interesse der Allgemeinheit am Schutz vor Gefahren schwerer als das Interesse des Petenten, seine Hunde frei laufen zu lassen. Zudem war es bei seinen Hunden in den letzten Jahren zu mehreren Beißvorfällen mit anderen Tieren gekommen. – In diesem Fall konnten wir dem Petenten nur empfehlen, die Hunde an die Leine zu nehmen.
In vielen Petitionen aus dem Verkehrsbereich geht es um das Thema „Lärm“. Beispielhaft möchte ich Ihnen über eine Eingabe berichten, bei der wir helfen konnten. Frau K. engagierte sich in einer Bürgerinitiative und beklagte den zunehmenden Schwerlastverkehr auf einer Landesstraße, der die dortige Wohnbevölkerung stark belastet. Im Wesentlichen bemängelte sie ein fehlendes Routenkonzept sowie mangelnde Verkehrsüberwachungsmaßnahmen auf den für den Schwerlastverkehr gesperrten Straßen.
Tatsächlich führte der Verkehr zu einem in der Nähe gelegenen Logistikzentrum, das eigentlich über die Autobahnen A40 und A57 erreichbar sein sollte, zu einer großen Belastung. Nicht die dazu ausgewiesene Landesstraße wurde als Weg zur Autobahn benutzt, sondern es wurden auch Abkürzungen über Strecken genommen, die bewusst gesperrt und durch eindeutige Verbotsschilder kenntlich gemacht waren. Zusätzlich nutzten Lkw sogar Straßen, die nur für Anlieger freigegeben waren.
Die Petentin regte an, auf eine neue Methode zurückzugreifen und eine besondere Radarfalle zu installieren. Die zuständigen Behörden lehnten dies zunächst ab. Erst durch das Engagement des Aus
schusses ließen sie sich überzeugen und installierten eine neue Messanlage zur Kontrolle des Durchfahrtverbotes. Durch eine intelligente Kameratechnik werden nun nicht nur Nummernschilder, sondern auch das Gewicht und die Achsbreite der durchfahrenden Lkw gemessen. Dadurch konnten die Verkehrssünder schnell gestellt werden. Die hohen Bußgelder sprachen sich schnell herum, und die Lkw benutzten zur großen Freude der Anwohner nun wieder die ursprünglich vorgesehenen Wege. – Sie dürfen auch gerne einmal klatschen.
Danke schön.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die junge Frau J. meldete sich beim Petitionsausschuss wegen einer angeborenen Dysmelie der rechten Hand. Bei ihr handelte es sich um einen verkürzten Unterarm mit einer kleinen Hand ohne Finger. Diese körperliche Einschränkung sollte nun dazu führen, dass sie keinen normalen Pkw fahren sollte.
Sie trug dem Ausschuss engagiert vor:
„Ich habe Handball gespielt, ich spiele Gitarre, fahre Ski, klettere und bin auch an der Computertastatur schneller als manch Zweihänder.“
Weiter schrieb sie:
„Wie alle in meinem Alter möchte ich gerne meinen Führerschein machen und ohne Handprothese und auch ohne irgendwelche anderen Hilfsmittel oder Fahrzeugumbauten fahren – halt ganz normal, wie jeder andere auch.“
Bei der Erteilung der Fahrerlaubnis aber fühlte sie sich diskriminiert. Wegen ihrer Behinderung hatte die Behörde ein fachärztliches Gutachten und eine Fahrprobe angeordnet. Der Mediziner hatte keine Bedenken gegen die Erteilung des Führerscheins, wenn denn die praktische Fahrprobe gelingen würde. Der praktische Gutachter hingegen tat sich sehr schwer. Er prüfte, stellte aber viele Bedenken in den Vordergrund und forderte eine Reihe von teuren technischen Änderungen am Fahrzeug. Frau J. sollte nur ein Auto mit Schalensitz, besonderem Lenkrad und einer Schaltautomatik nutzen dürfen. Dies war aus Sicht der jungen Frau nicht hinnehmbar.
Der Petitionsausschuss ging der Sache nach. Schnell machte man der jungen Frau das Angebot, die praktische Begutachtung kostenfrei zu wiederholen. Das Ergebnis war erfreulich. Durch den Wechsel des Sachverständigen kam man nunmehr zu dem Ergebnis, dass die in Rede stehenden Auflagen nicht erforderlich sind. Ich freue mich, dass die junge Frau, die ich selbst kennengelernt habe, mit Schwung und Energie nun auch mittels eines normalen Autos die Welt erobern kann.
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, diesen Bericht kann ich nicht halten, ohne auf den Schwerpunkt unserer aktuellen Arbeit einzugehen. Sprunghaft gestiegen sind derzeit die Eingaben von Menschen, die nicht aus unserem Land stammen. Sie melden sich bei uns in ausländer- und aufenthaltsrechtlichen Fragen – viele, weil sie aufgefordert wurden, Deutschland zu verlassen, oder weil ihnen die Abschiebung droht. Alle diese Eingaben prüfen wir als Einzelfälle, als Einzelschicksale, die uns vorgetragen werden.
Es ist nicht die Aufgabe des Petitionsausschusses, die aktuelle Flüchtlingspolitik zu kommentieren; wir nehmen die Menschen in den Blick, die sich an uns wenden.
Da ich heute viel über Behörden gesprochen habe – wenn auch in anderen Zusammenhängen –, möchte ich zunächst einen Dank an alle Beschäftigten in den Ausländerbehörden aussprechen. Sie hatten schon immer einen schwierigen, hochbelasteten Job. Die Politik mutet ihnen derzeit aber besonders viel zu, denn trotz des öffentlichen Drucks und der nach wie vor steigenden Zahlen dürfen sie in ihrer Arbeit nicht nachlässiger werden, weil sie über die Schicksale von Menschen entscheiden.
Gleichzeitig möchte ich aber ein mahnendes Wort an alle in politischer Verantwortung richten – die Bürgermeister, die Oberbürgermeister und Landräte. Möglicherweise wollen sie durch den öffentlichen Druck in der sogenannten Flüchtlingskrise auch Durchsetzungskraft zeigen und die vielleicht viel zu lasche Ausweisungspolitik der letzten Jahre wieder wettmachen. Dies sollte jedoch nicht zu Entscheidungen führen, die ohne Augenmaß getroffen werden.
Das sogenannte öffentliche Interesse am Verwaltungsvollzug überwiegt nicht immer und nie automatisch die schützenswerten Interessen der Menschen, die zu uns gekommen sind. Der Ausschuss kann daher auch nach wie vor nur wenig Verständnis für die Entscheidung eines Landrats aus dem Münsterland aufbringen, der einer einstimmigen, über alle Parteigrenzen hinweg gefällten Empfehlung des Ausschusses nicht nachgekommen ist.
Die Familie, die sich an den Ausschuss gewandt hatte, hatte keine Perspektive auf ein dauerhaftes Bleiberecht hier in Deutschland. Nach langem Hoffen erfuhr das die Familie. Sie bat für die freiwillige Ausreise in ihr Heimatland Serbien um einige wenige Tage Aufschub, weil sie hier im letzten Jahr ein Kind bei einem schrecklichen Unfall verloren hatte und nun die Umbettung und Überführung des bereits beigesetzten Sarges organisieren wollte.
Dabei konnte sie sich auf die Hilfe und Unterstützung vieler deutscher Helfer vor Ort verlassen, und es lag
sogar eine finanzielle Bürgschaftserklärung für diese Familie vor. Dennoch wurde der Familie keine Fristverlängerung gewährt, und sie musste ohne den Sarg freiwillig ausreisen. Der Landrat mag nun statistisch eine hohe Anzahl an Ausweisungen vorzeigen können. Ob das aber höher wiegt als diese kleine Nachgiebigkeit, die wiederum eine große Geste gegenüber der Familie gewesen wäre, mag jeder für sich selbst beantworten.
Der Ausschuss kann auch nur rügen, dass sich einige Kommunen dem Votum eines weiteren Gremiums entgegensetzen, das sich auch mit den Hilfeersuchen von Menschen befasst, nämlich der Härtefallkommission, die in eng umgrenzten Fällen Empfehlungen für ein Bleiberecht von Menschen aussprechen kann.
Unbescholtene junge Menschen, die bereits einen schriftlichen Ausbildungsvertrag vorweisen können und sich selbst finanzieren, werden dennoch ausgewiesen; nachzuvollziehende Gründe wurden von den Verantwortlichen nicht vorgetragen. Das mag bedeuten, dass es hier ums Prinzip geht.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, soll es aber ums Prinzip gehen oder geht es immer um die gute Sache? Stehen sich im Petitionsverfahren die sogenannten Prinzipienmenschen und die sogenannten Gutmenschen unversöhnlich gegenüber? Meine Erfahrungen sind andere. Alle Kolleginnen und Kollegen, die einmal im Petitionsausschuss mitgearbeitet haben, kennen den Effekt, den unsere Arbeit hat. Oft gelingt es in unseren Verfahren, Verständnis für die Belange der anderen Seite zu gewinnen. Argumente der anderen werden gehört, Streit wird entschärft und gemeinsame Lösungen gefunden.
Wenn erst einmal die Frage nach dem Prinzip in den Hintergrund tritt und der Mensch sichtbar wird – sei es als Bürger, sei es als Mitarbeiter einer Behörde –, geht vieles leichter.
Der Ausschuss geht mit gutem Beispiel voran. 25 Abgeordnete handeln über jede Parteigrenze hinweg einstimmig im Sinne der Menschen. Ich wünsche mir für uns alle, dass dies auch weiterhin so geschieht.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, last but not least ist es mir besonders wichtig, allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Petitionsreferats sowie den Kolleginnen und Kollegen des Petitionsreferates besonders zu danken. Ohne die gute Zuarbeit und das große Engagement auch über das normale Maß hinaus wäre die Petitionsarbeit nicht so erfolgreich, denn wie bei uns Abgeordneten stehen auch für sie die Menschen mit ihren Anliegen und Schicksalen im Mittelpunkt.
Ich danke Ihnen allen für die Aufmerksamkeit und dafür, dass ich die Zeit ein wenig überziehen durfte. Herzlichen Dank.
Werte Kollegin Milz, Sie haben eben darauf hingewiesen, dass Sie dem Haushalt nicht zustimmen können, und haben das beispielhaft am Kinderbildungsgesetz festgemacht. Ist Ihnen bekannt, dass wir hier über den Einzelplan 11 und, wenn überhaupt, über Integration reden und dass wir die Finanzierung und den Ausbau von Kindertageseinrichtungen in diesem Einzelplan nicht behandeln?
Vielen Dank. – Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Tue Gutes, aber rede nicht darüber – ein solch bescheidenes Motto findet sich in einem Parlament sicher selten. Die Arbeit weitgehend ohne große Öffentlichkeit ist aber ein wichtiger Grundsatz des Petitionsausschusses. Unser Ausschuss ist einer der wenigen in diesem Parlament, der nichtöffentlich tagt. Ein Relikt aus alter Zeit, könnte man denken, als Transparenz noch nicht so wichtig war – aber dem ist nicht so: Die Entscheidung, nichtöffentlich zu tagen, dient dem Schutz der Menschen, die sich an uns wenden; denn die Anliegen sind oft sehr persönlich und sensibel. Alle Petentinnen und Petenten können sich auf unser Stillschweigen verlassen.
Zunächst eine kurze Rückschau in Zahlen.
Im ersten Halbjahr 2014 haben den Ausschuss 1.683 Eingaben erreicht. Erledigt wurden in dieser Zeit 1.643 Petitionen. Davon hat der Ausschuss 216 Eingaben im Verfahren nach Art. 41 a der Landesverfassung durch Erörterungstermine behandelt.
In 20 % der Eingaben erreichten wir ein positives Ergebnis für die Bürgerinnen und Bürger. In 60 % der Fälle konnten wir nichts für die Petentinnen und Petenten tun. 20 % endeten auf sonstige Weise, etwa durch den Hinweis auf alternative Verfahren oder durch Rücknahme der Petitionen.
Die Petitionen, die der Ausschuss im §-41aVerfahren bearbeitet hat, haben eine höhere Er
folgsbilanz. Dort gab es in 45 % der Fälle einen positiven Ausgang, in 22 % keinen Erfolg, und 33 % endeten auf andere Weise.
Die meisten Petitionen erreichten uns aus dem Bereich „Soziales“, nämlich 23,5 %. Mit einem Anteil von 17 % folgt der Themenschwerpunkt „Öffentlicher Dienst“. Etwa konstant geblieben mit 8,8 % ist der Anteil der Eingaben aus dem Bereich „Rechtspflege und Betreuung“. Rund 8,3 % der Eingaben kommen aus dem Bereich „Bauen, Wohnen und Verkehr“. Deutlich gestiegen ist die Zahl der Eingänge zum Thema „Rundfunk und Fernsehen“; sie machten einen Gesamtanteil von 7,8 % aus. Das Ausländerrecht ist einigermaßen konstant mit 5,6 % der Eingaben vertreten, ebenso das Steuerrecht. Mit Fragen des Strafvollzugs beschäftigen sich 4,6 % der Petitionen. Wieder gesunken sind die Eingaben aus dem Bereich „Schule und Hochschule“, nämlich auf 2 %. 17 % der Eingaben betrafen andere Rechtsgebiete. Die ausführliche Statistik können Sie als Anlage dieses Berichts finden.
Nur wer seine Rechte kennt, kann sie auch wahrnehmen. – Das ist ein zweiter Kernsatz des Petitionsausschusses. Und damit immer mehr Menschen wissen, dass sie sich mit ihren Sorgen und Nöten unmittelbar an das Parlament wenden können, sind wir im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit in ganz NRW unterwegs.
Im Jahr 2014 haben wir Bürgersprechstunden in Düsseldorf und einen Sprechtag im Rathaus in Bottrop durchgeführt. Im Rahmen des NRW-Tages in Bielefeld stand der Ausschuss den Besucherinnen und Besuchern an zwei Tagen für alle Fragen zur Verfügung. Ferner gab es eine Telefonsprechstunde bei der „Westdeutschen Zeitung“.
Alle unsere Angebote zeichnen sich dadurch aus, dass man einen kurzen und schnellen Weg zu uns findet, unbürokratisch und ohne große Hürden.
Nun komme ich zu den inhaltlichen Schwerpunkten meiner Arbeit.
Sehr geehrte Damen und Herren, seit einiger Zeit stellen wir fest, dass den Landtag in der Masse weniger Petitionen erreichen als früher. Nach wie vor kümmern wir uns um die vielen Einzelanliegen der Menschen, die sich an uns wenden. Aber insbesondere die Petitionen, in denen sich die Anliegen Einzelner zu einem großen gesellschaftlichen Anliegen verdichten, werden seltener. Fragen, von denen man ahnt, dass sie die Menschen beschäftigen, kommen nur noch vereinzelt an. Die zunächst kleinen und dann immer größer werdenden Wellen an Zuschriften bleiben aus. Wo sind sie geblieben?
Sogenannte private Petitionsplattformen sind in Mode gekommen. Sie bieten den Menschen anscheinend ein Portal für ihre Anliegen an. Dort kann man sich mit einem kleinen Klick und einer E-MailAdresse einer sogenannten Petition eines anderen anschließen. Am Ende einer gesetzten Zeitspanne
zählt ein Computerprogramm, wie viele Klicks und E-Mail-Adressen gesammelt wurden.
Auf diese Weise entstehen augenscheinlich beeindruckende Unterstützerzahlen. Aber was passiert dann? Viele Nutzerinnen und Nutzer dieser Internetportale verkennen, dass sie mit ihrem Beitrag dort zwar in die Statistik eingehen. Ihr Anliegen aber bleibt nur eine statistische Größe, es erreicht nicht den Gesetzgeber.
Wir verkennen nicht die Wichtigkeit und den Nutzen solcher Portale, die Meinungen sammeln und kanalisieren. Das Anliegen muss aber auch den Landtag erreichen, denn sonst geht das Problem verloren, ohne dass das Parlament davon erfährt. Eine Prüfung und Bearbeitung in den Portalen erfolgt nicht. Deshalb rufe ich die Menschen dazu auf, es nicht bei einem Klick in einem Internetportal zu belassen. Wir bieten ihnen mit einer Petition an das Landesparlament einen kurzen, direkten Weg zum Gesetzgeber.
Dass eine einzelne E-Mail an den Petitionsausschuss zu einer positiven Veränderung der Situation vieler Menschen in Nordrhein-Westfalen führen kann, zeigt folgender Fall, den ich Ihnen gerne vorstellen möchte:
Beim Petitionsausschuss meldete sich Frau S. und berichtete von ihrer schwierigen Situation. Sie ist Beschäftigte in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen. Als Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung mit einer technischen bzw. handwerklichen Ausbildung und einer sonderpädagogischen Zusatzqualifikation lernt sie die gehandicapten Menschen dort an und unterstützt sie in ihrer Arbeit. Allerdings wurde sie in der Vergangenheit auch dazu verpflichtet, den dort beschäftigten Menschen Medikamente zu verabreichen. Dazu hatte sie aber nur eine kurze, halbtägige Einweisung erhalten. Frau S. lehnte ab, da sie sich nicht ausreichend ausgebildet sah, eine so spezifische Aufgabe zu übernehmen. Gerade bei besonders schweren Erkrankungen wie Epilepsie oder bei psychischen Beeinträchtigungen sei eine korrekte Gabe der Arznei doch besonders wichtig. Auch sei völlig unklar, wer die Haftung übernehme, wenn Medizin nicht richtig gegeben würde, bis hin zu strafrechtlichen Konsequenzen.
Der Ausschuss holte zunächst eine schriftliche Stellungnahme der Landesregierung ein. Dem folgte ein §-41a-Termin. Frau S. berichtete uns, sie habe inzwischen ihre Angelegenheit selbst geklärt und sei von der Medikamentengabe befreit. Sie erhalte aber ihre Petition aufrecht, da sie befürchte, dass viele Kolleginnen und Kollegen aus Angst vor Nachteilen oder gar Jobverlust keine Beschwerde einreichen würden.
Dem Ministerium war dies bislang nicht als generelle Problemlage bekannt. Der Ausschuss erteilte der Landesregierung daher einen erneuten Prüfauftrag
und bat um intensive Recherchen in den Werkstätten – mit einem wichtigen Ergebnis: Es wurde festgestellt, dass die einschlägige Rechtsnorm – § 10 der Werkstättenverordnung – nur so interpretiert werden kann, dass nur medizinische Fachkräfte die Medikamentengabe vornehmen dürfen. Wenn diese nicht vor Ort sind, muss ein ambulanter Pflegedienst bestellt werden, der die Medikamente verabreicht.
Das Ministerium hat nun die zuständigen Landschaftsverbände aufgefordert, dies in allen Werkstätten bekannt zu geben und die entsprechende Einhaltung sicherzustellen. Der Ausschuss wird sich weiter über die Fortschritte berichten lassen.
Eine einzelne E-Mail an den Petitionsausschuss führt damit zu einer Änderung in ganz NordrheinWestfalen. Ich finde, das ist ein toller Erfolg.
Sehr geehrte Damen und Herren, die Zahl der Petitionen zu den Rundfunkgebühren hat deutlich zugenommen. Mit dem Inkrafttreten des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages in 2013 sind deutliche Änderungen eingetreten. Die Einführung einer personenunabhängigen Haushaltsabgabe ohne Berücksichtigung, ob man einen Fernseher oder ein Radio besitzt, wurde schon damals von vielen als Bevormundung oder Entmündigung kritisiert. Dieses führte auch zu Petitionen, die die grundsätzliche Frage aufwarfen, das Beitragsmodell komplett abzuschaffen und durch ein steuerfinanziertes Modell zu ersetzen. Diese Petitionen hatten keinen Erfolg.
Doch zunächst zu den positiven Veränderungen: Der monatliche Beitrag wird zum 1. April 2015 um 48 Cents auf 17,50 € gesenkt. Eine rückwirkende Befreiung bzw. Ermäßigung des Beitrages ist bis zu zwei Monaten jetzt ebenfalls möglich. Der Rundfunkbeitrag ist im privaten Bereich nur noch von einem Beitragspflichtigen, in der Regel dem Wohnungsinhaber, zu zahlen. Reformiert wurde ferner die Härtefallregelung. Menschen, die in Pflegeheimen leben, wurden von der Beitragspflicht befreit. Gleiches gilt auch für Demenzkranke.
Als negative Veränderung bleibt festzuhalten, dass behinderte Menschen, die in der Vergangenheit ganz befreit waren, nunmehr ein Drittel Beitrag zahlen müssen. Das ist durch Rechtsprechung endgültig entschieden worden. Allerdings gibt es auch eine vollständige Befreiung für Menschen mit Behinderungen aus sozialen oder finanziellen Gründen.
Besonders bei der Anwendung der Härtefallklausel gibt es erhebliche Schwierigkeiten. Der einschlägige § 4 Abs. 6 des Staatsvertrages wird vom Petitionsausschuss einerseits und dem Beitragsservice des WDR andererseits unterschiedlich ausgelegt.
Wir sind der Auffassung, dass es spezifische Einzelfälle gibt, in denen die Heranziehung zur Beitragspflicht für die Betroffenen zu einer besonderen Härte führt. Das sind zum Beispiel Menschen der Pfle
gestufe 3. Diese Menschen können anders als Demenzkranke Rundfunk und Fernsehen bewusst wahrnehmen. Tatsächlich bieten Rundfunk und Fernsehen im Regelfall für sie die einzige Möglichkeit, die Teilhabe am öffentlichen Leben zu gewährleisten. Der Besuch von Theatern, öffentlichen Einrichtungen, Veranstaltungen und Sonstigem scheidet wegen diverser Erkrankungen für diese Menschen oft aus.
Deshalb ist aus meiner Sicht eine Gleichstellung von Heimbewohnern und Menschen der Pflegestufe 3, die zu Hause gepflegt werden, durchaus gerechtfertigt. Dafür ist allerdings eine Änderung des Staatsvertrages erforderlich, die eventuell zulasten der übrigen Beitragszahler geht. Insofern sollte diese Diskussion auch in den zuständigen Fachausschüssen des Landtages und auf Ebene der Länder intensiv geführt werden.
Das Gleiche gilt auch für Studierende, die aus Staaten zu uns kommen, die nicht der Europäischen Union angehören. Aufgrund des EU-Diskriminierungsverbotes können Studierende aus der EU, die BAföG oder eine vergleichbare staatliche Leistung erhalten, befreit werden. Das gilt jedoch nicht für Studierende, die aus Nicht-EU-Ländern kommen. Das ist weder besonders gastfreundlich noch gerecht.
Zweifelsohne muss eine vergleichbare Bedürftigkeit vorliegen. Ich denke aber, dass es richtig und wichtig ist, sich derartigen Fragen, die uns von Studierendenausschüssen angetragen werden, zu stellen. Darüber werden wir also noch weiter reden.
Meine Damen und Herren, vielfältige Petitionen gab es auch zu dem Bereich Soziales und Schule. Das Themenspektrum reichte vom Umgang mit Schulverweigerern über Schülerfahrtkosten und schulische Angebote im Rahmen der Nachmittagsbetreuung bis hin zur Bewältigung von Mobbingfällen.
Gehäuft waren Eingaben zu beabsichtigten Schließungen und Zusammenlegungen von Grundschulstandorten zu bearbeiten. Auch die Großthemen „G8“, „G9“, „Schulische Sozialarbeit“ und „Inklusion“ spiegeln sich in der Tätigkeit des Petitionsausschusses wider.
In Bezug auf die Inklusion ging es zumeist darum, in konkreten Fällen nach Möglichkeiten zu suchen, dem Elternwillen möglichst zur Geltung zu verhelfen. Dieses gelang dann im Gespräch mit den Betroffenen, mit den Schulen und der Schulaufsicht. Wenn es um die Bewilligung von Inklusionshelfern oder sonstigen begleitenden Maßnahmen der Jugendhilfe ging, wurden auch die Jugendämter beteiligt. Gerade im Bereich der Ausbildung von Inklusionshelfern gibt es noch deutlichen Nachholbedarf.
Der politische Streit um die Finanzierung der Inklusion, der sich in vielen Petitionsfällen ebenfalls schmerzlich bemerkbar machte und Lösungen erschwerte, konnte zwischenzeitlich entschärft werden. Parallel hat der Petitionsausschuss auch weiterhin geprüft, ob er in konkreten Einzelfällen pragmatische Lösungen vermitteln konnte.
So weit zu den Schwerpunkten in diesem Halbjahr. Nun komme ich zu den Einzelpetitionen. Der Petitionsausschuss ist sicherlich der Ausschuss, der die vielfältigste Arbeit bietet. Denn uns erreichen Zuschriften aus wirklich allen Bereichen des Lebens.
Zum Beispiel unter dem Gesichtspunkt der staatlichen Krankenhausaufsicht hat sich der Ausschuss zunehmend mit Fällen zu beschäftigen, in denen sich Menschen über die Mängel bei der Behandlung in der Notfallambulanz, über schwere hygienische Mängel und schlechte Kommunikation in einzelnen Krankenhäusern beschwert haben.
In diesen Fällen – teils direkt vor Ort – wurden Gespräche mit den Verantwortlichen der Kliniken und allen Ebenen der Krankenhausaufsicht geführt, bei denen den Vorwürfen detailliert nachgegangen wurde. Hierbei galt es, jeweils zu klären, ob den geschilderten Vorfällen strukturelle Probleme, Unterfinanzierung und Personalmangel, systematische Vernachlässigung von Hygienestandards oder
mangelhafte Strukturierung der Abläufe zugrunde lagen und wie diesen Mängeln gegebenenfalls zu begegnen wäre oder ob es sich um einen Einzelfall und/oder eine unglückliche Verkettung von Ereignissen handelte.
Der Petitionsausschuss hat sich die geplanten oder bereits ergriffenen Gegenmaßnahmen im Einzelnen erläutern lassen, zum Teil kritisch hinterfragt. Dabei war es auch von Vorteil, dass mehrere Mitglieder des Ausschusses selbst beruflich in diesem Bereich tätig waren und entsprechenden Sachverstand einbringen konnten. Überhaupt ist es ein großer Gewinn, dass die 25 Abgeordneten jeweils ihr Wissen und ihre Lebenserfahrung einbringen können und diese auch zu einer Messlatte der Beurteilung machen.
Wir schauen uns die Petitionen nicht nur vor einem juristischen Hintergrund an, sondern sehen auch die Menschen dahinter, sowohl aufseiten der Petenten, als auch aufseiten der Behörden.
Nun noch eine beeindruckende Einzeleingabe. Wie schnell Menschen in einer hoch technisierten und funktionalen Arbeitswelt auf das Abstiegsgleis geraten und dabei nicht einmal vor dem öffentlichen Dienst haltgemacht wird, zeigt folgender Fall, in dem der Ausschuss mit einem langen Atem eine gute Lösung gefunden hat.
Der Petent Herr E. war Lehrer an einer Förderschule. Nach einem Schlaganfall im Februar 2009 hat er sich im Oktober 2010 wieder dienstfähig gemeldet. Jedoch konnte er als Lehrer leider nicht mehr vor
einer Klasse unterrichten. Zu allen anderen Tätigkeiten innerhalb und außerhalb der Schule sei er aber bereit und in der Lage. Der Amtsarzt bestätigte diese Einschätzung. Ohne Rücksprache mit dem Petenten erklärte die Bezirksregierung jedoch, dass eine Arbeitsstelle im schulischen Umfeld nicht zur Verfügung stehe. Auch das dann eingeschaltete Landesamt für Personaleinsatzmanagement kümmerte sich nicht weiter.
Da Herr E. befürchtete, in den Ruhestand versetzt zu werden, wandte er sich an den Petitionsausschuss. Inzwischen lag der Schlaganfall fast drei Jahre zurück. In dieser Zeit hat sich der Petent eigenständig weitergebildet und sogar ein mathematisches Fachbuch geschrieben. Der Petitionsausschuss konnte nicht nachvollziehen, weshalb weiterhin auf die Arbeitskraft und die Kenntnisse des Petenten als Förderschullehrer unter Fortzahlung der Bezüge verzichtet wurde, obwohl dringender Bedarf an entsprechenden Fachkräften besteht.
Weil Herr E. nicht untätig bleiben wollte, hatte er bei der Bezirksregierung sogar die Erlaubnis für eine Nebentätigkeit und ehrenamtliche Arbeit beantragt und erhalten. Er konnte vorübergehend in einem Projekt mitarbeiten, in dem junge Leute ohne Schulabschluss in Ausbildungsberufe vermittelt werden. Das klappte auch sehr gut, bis auch diese Lösung wieder ins Wanken geriet.
Nach dem dritten Erörterungstermin ist es endlich gelungen, eine gute Lösung für den Petenten zu erreichen. Nach Klärung aller Fragen schrieb der Petent an den Ausschuss:
Sie haben meinen Wunsch nach beruflicher Wiedereingliederung nach einem Schlaganfall mit großer Entschiedenheit und Beharrlichkeit unterstützt. Nach drei Jahren hat die Verwaltung jetzt meinem Wunsch entsprochen. Meine Weiterbeschäftigung ist gesichert. Ich danke Ihnen und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Petitionsausschusses ganz herzlich. Für mich war die Unterstützung des Petitionsausschusses eine ganz wichtige Hilfe auf meinem Weg zurück ins Arbeitsleben. Auch das Land Nordrhein-Westfalen, so denke ich, wird davon profitieren, dass eine vorzeitige Pensionierung wegen Dienstunfähigkeit vermieden werden konnte.
Dem ist nichts hinzuzufügen.
Sehr geehrte Damen und Herren, Sie konnten sich heute wieder einen Eindruck darüber verschaffen, wie wichtig, sensibel und vielseitig die Arbeit des Petitionsausschusses ist. Die Bearbeitung der Fälle ist sehr arbeitsintensiv, aber ohne jede Einschränkung lohnenswert. Jede Petition ist uns wichtig. Dies schaffen wir vor allem, weil wir, 25 Abgeordnete, in unserem Ausschuss über jede Parteigrenze hinweg einstimmig im Sinne der Menschen handeln.
Das gelingt aber nur, weil wir durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Petitionsreferates so hervorragend unterstützt werden. Im Namen aller Abgeordneten möchte ich mich hierfür ganz besonders herzlich bedanken. Das gilt ebenso für die gute Zusammenarbeit, das große Engagement und das gegenseitige Vertrauen, ohne das unsere Arbeit als Abgeordnete kaum möglich wäre.
Gerne bedanke ich mich auch bei meinen Kolleginnen und Kollegen im Ausschuss für das gegenseitige Vertrauen und ebenso für die gute Zusammenarbeit. Ich wünsche mir für uns alle, dass dies auch weiterhin so geschieht. – Ihnen danke ich für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Wegner. Ich habe folgende Frage an Sie: Können Sie mir erklären, woher Sie die Information haben, dass in der Krankenpflege 500 € vom Land zugezahlt werden? Ich kann das nicht vollziehen.
Vielen Dank. – Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Vorab eine kurze Bemerkung: Ich werde meinen Bericht aufgrund der knappen Zeit, die mir zur Verfügung steht, nur in der maskulinen Form vortragen. Die korrekte Bezeichnung finden Sie allerdings im schriftlichen Bericht.
Neulich erhielten wir den Brief einer Bürgerin, die uns schrieb:
„Das soziale Netz ist so fein gewebt, dass nur die ganz kleinen Leute durchfallen.“
Sie schilderte in eindringlicher Art und Weise ihr Schicksal: von ihrer Krankheit, von Behördengängen, von dort unglücklich verlaufenden Gesprächen mit Missverständnissen, von Ablehnungsbescheiden und davon, dass ihr nun die Kraft ausgegangen sei, noch weiter zu kämpfen.
„Das soziale Netz ist so fein gewebt, dass nur die ganz kleinen Leute durchfallen.“
Dieses Zitat stammt von Dieter Hildebrandt, dem Kabarettisten, Schauspieler und Buchautor. Es macht deutlich, dass selbst ein so soziales Land wie unseres immer noch Menschen zurücklässt. Einige dieser Menschen finden den Weg zu uns, zu ihrer Volksvertretung, zum Petitionsausschuss. Sie erhalten bei uns Gehör – ohne große Formvorschriften, ohne Formulare, ohne Kosten oder Gebühren. Dabei nehmen sie ihr Grundrecht in Anspruch; sie sind keine Bittsteller. Nach wie vor ist der Petitionsausschuss die unmittelbare Anlaufstelle für Bürger, die sich mit Sorgen und Nöten an das Parlament wenden.
Die Abgeordneten des Petitionsausschusses haben das Recht und die Pflicht, die zugrunde liegenden Vorgänge aus der öffentlichen Verwaltung noch einmal zu überprüfen. Dies tun wir, ohne Schiedsrichter zu sein und ohne einen Schuldigen zu suchen. Oft ist es schon ausreichend, dass eine weitere neutrale Institution sich einer Angelegenheit annimmt, um wieder ein Gespräch zwischen den Beteiligten in Gang zu setzen. Es ist eine besonders wichtige Arbeit, denn an keiner anderen Stelle im Parlament erhalten Sie einen so tiefen Einblick in die Sorgen und Nöte der Menschen in unserem Land.
Über diese Tätigkeit des Ausschusses berichte ich Ihnen heute und informiere Sie über unsere Arbeit im ersten Halbjahr 2013.
Zunächst eine kurze Rückschau in Zahlen: Im ersten Halbjahr 2013 haben den Ausschuss 2.466 Eingaben erreicht. Erledigt wurden in dieser Zeit 1.760 Petitionen. Davon hat der Ausschuss 253 Eingaben im Verfahren nach Art. 41 a der Landesverfassung durch Erörterungstermine behandelt.
Der Ausgang der Petitionen war Folgender: Rund 23,6 % endeten mit einem positiven Ergebnis für die Bürger; in 36,8 % der Fälle konnten wir nichts für die Petenten tun. Im Verfahren nach Art. 41 a Landesverfassung war die Erfolgsbilanz des Ausschusses gewohnt höher. Dort gab es in 52,2 % der Fälle einen positiven Ausgang.
Die thematischen Schwerpunkte der Eingaben haben sich in diesem Halbjahr verschoben und sind geprägt von einigen Sammelpetitionen.
Die meisten Petitionen erreichten uns aus dem Bereich Öffentlicher Dienst, nämlich 21,1 %. 18,7 % der Eingaben kamen aus dem Bereich Schulen und Hochschulen, unter anderem die Petitionen zu den umstrittenen Mathematikklausuren. 16,4 % betrug die Zahl der Petitionen aus dem Bereich Sozialrecht. Hier steigt die Anzahl der Eingaben stetig an. – Die ausführliche Statistik ist diesem Bericht als Anlage beigefügt.
Wie in der Vergangenheit auch, legt der Petitionsausschuss großen Wert auf gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit. Denn nur wer seine Rechte kennt, kann sie auch wahrnehmen. So gelingt uns immer
wieder ein unmittelbarer Brückenschlag zwischen den Bürgern und dem Parlament.
Mit zwei Bürgersprechstunden hier in Düsseldorf und einer externen Bürgersprechstunde im Kreis Warendorf war der Ausschuss vor Ort ansprechbar. An den „Tagen der Offenen Tür“ des Landtags im Juli haben wir mit unserem Informationsstand ebenfalls viele Bürger erreichen können.
Nun komme ich zu den Schwerpunkten der Arbeit. Die Arbeit im Ausschuss ist einzigartig und vielfältig. Viele Bürger vertrauen uns ihre ganz persönlichen Angelegenheiten an. Nicht selten steckt hinter dem Schreiben ein schlimmes Schicksal. Diese Briefe berühren und machen betroffen. Sie schildern finanzielle oder gesundheitliche Not, einschneidende Erlebnisse, Fragen nach der eigenen Zukunft, Fragen, wie es weitergehen soll. Oft stehen diese Menschen an Scheidewegen. Das Petitionsverfahren hilft häufig, eine Entscheidung zu treffen, in welche Richtung es weitergeht.
Der Ausschuss ist aber auch der Ansprechpartner von Menschen, die ihrem Landesparlament eine Botschaft mit auf den Weg geben wollen. Sie teilen uns ihre politische Auffassung mit, häufig auch in größeren Gruppen. So hatten wir im ersten Halbjahr einige Massen- und Sammelpetitionen zu verzeichnen, einige online und per E-Mail, andere mit klassischen Unterschriftenlisten.
Erwähnen möchte ich die Massenpetition der Beamtenschaft zur Tarifübernahme mit über 55.000 Unterschriften und die Massenpetition gegen die geplanten Kürzungen bzw. Streichungen der NRWLandesmittel bei der Denkmalpflege mit 27.000 Unterschriften.
Nicht zuletzt bildeten sich aus den vielen Einzelpetitionen immer Schwerpunkte heraus. Jeder Bürger spricht nur für sich selbst. Aber sie haben alle ähnliche, vergleichbare Anliegen. Es entstehen kleine Wellen. Diese Wellen werden durch gesellschaftliche Entwicklungen hervorgerufen oder auch durch Gesetzesänderungen. Medien berichten über Gesetzesvorhaben, neue Gesetze werden bekannt gegeben, Diskussionen entstehen, die Bürger reagieren und melden sich bei uns, wenn sie staatliches Handeln als ungerecht empfinden. So nehmen wir schon früh wahr, wenn es in der Bevölkerung brodelt.
Im letzten halben Jahr haben sich bei höchst unterschiedlichen Themen diese Wellen entwickelt. Etwa 150 Werkstattlehrer wandten sich mit dem Anliegen der Anpassung ihrer Eingruppierung an den Ausschuss. Zahlreiche Unterschriftenlisten aus verschiedenen Städten und Gemeinden erhielten wir zur Frage nach der Standortauswahl neuer forensischer Kliniken, aber auch einzelne Bürger wandten sich diesbezüglich an uns. Und 134 Eingaben kamen zum Thema „Hundesteuer“.
Einen deutlichen Anstieg und einen Schwerpunkt der Arbeit im Ausschuss bildete der Bereich Rundfunk und Fernsehen. Annähernd 200 Petitionen gingen zu diesem Bereich ein – ein deutlicher Anstieg. Die Zunahme hängt mit dem Inkrafttreten des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags und den damit verbundenen Veränderungen zusammen.
Seit dem 1. Januar 2013 gilt der neue einheitliche Rundfunkbeitrag in Höhe von 17,98 €, der die früheren Rundfunkgebühren ersetzt. Der Beitrag knüpft nicht mehr an die konkrete Nutzung von vorhandenen Rundfunkgeräten an. Er wird als Pauschale pro Wohnung bezahlt, unabhängig davon, wie viele Personen dort leben und ob und wie viele Geräte vorhanden sind. Die Möglichkeit, bei alleiniger Nutzung eines Radios einen geringeren Beitrag in Höhe von 5,99 € zu zahlen, ist damit entfallen. Dies beklagen viele Menschen, die aufgrund der geringen Alterseinkünfte die zusätzliche finanzielle Belastung kaum verkraften können.
Weiterhin ist die Möglichkeit entfallen, sich bei Vorlage eines Schwerbehindertenausweises, in den das Merkzeichen „RF“ eingetragen ist, von der Zahlung befreien zu lassen. Behinderte Menschen mit dem Merkzeichen „RF“, die nicht bedürftig sind, müssen seit dem 1. Januar 2013 grundsätzlich einen ermäßigten Beitrag zahlen. Diese Regelung empfinden die Betroffenen als äußerst ungerecht. Allein dieses hat zu einem deutlichen Anstieg der Petitionen in diesem Bereich geführt.
Weitere Themen in Petitionen waren Beitragsbefreiung für Menschen, die gar keine Empfangsgeräte besitzen, für Wohngeldempfänger, für längere Auslandsaufenthalte, für Zweitwohnungen, für Laubenbesitzer und für Schüler, Auszubildende und Studenten.
Im Staatsvertrag wurde vereinbart, dass nach einiger Zeit eine Evaluierung stattfinden wird. Der Petitionsausschuss kann dazu beitragen, die Punkte zu benennen, an denen man die neuen Regelungen noch einmal überdenken muss. Eine ist schon zu nennen: Die Intendanten von ARD, ZDF und Deutschlandradio haben sich nachträglich darauf geeinigt, zur Vermeidung von sozialen Härten Pflegeheimbewohner von der Beitragspflicht auszunehmen. Das ist aus unserer Sicht eine richtige Maßnahme.
Sehr geehrte Damen und Herren, auf zwei Einzelfälle aus dem Bereich Rundfunk möchte ich gesondert eingehen:
Auf die schwierige Lage ihrer Mutter machte Frau L. aufmerksam. Sie war bisher aufgrund des sogenannten Merkzeichens „RF“ im Schwerbehindertenausweis von der Zahlung der Rundfunkgebühren befreit. Im neuen System sollte sie nun einen Drittelbeitrag in Höhe von monatlich 5,99 € zahlen. Dies fand sie nicht richtig, da ihre Mutter an Demenz erkrankt und durch das Fortschreiten der Erkrankung
nicht mehr in der Lage ist, Funk und Fernsehen zu nutzen. Da auch behinderte Menschen in Pflegeeinrichtungen komplett von der Beitragspflicht befreit werden können, lag nach ihrer Auffassung hier eine soziale Ungleichbehandlung vor, die einer Nachbesserung bedarf.
Mit der Einführung des neuen Beitragsmodells können Menschen, die aufgrund ihres Gesundheitszustands nicht mehr in der Lage sind, Rundfunkangebote tatsächlich zu nutzen, unter besonderen Umständen im Rahmen der Einzelfallentscheidung von der Beitragspflicht befreit werden. Im Petitionsverfahren ist festgestellt worden, dass die Mutter von Frau L. diese Voraussetzungen erfüllt. Sie wurde von der Beitragspflicht befreit.
Nun möchte ich Ihnen noch einen besonderen Fall schildern. Der Ehemann einer 57-jährigen Frau, die seit 2008 durch einen Schlaganfall unter anderem bei halbseitiger Lähmung an Hirndurchblutungsstörungen und Harn- und Stuhlinkontinenz leidet, wandte sich an den Petitionsausschuss. Der Kreis hatte seiner Ehefrau das Merkzeichen „RF“ entzogen, was zur Folge hat, dass die Frau von den Rundfunkgebühren nicht mehr befreit ist. Zur Begründung hatte der Kreis ausgeführt, sie leide „nur“ noch an Stressinkontinenz, könne sich selbständig mit dem Rollstuhl bewegen, und zudem habe die Pflegekasse die Pflegestufe herabgesetzt. Aus den beigezogenen ärztlichen Unterlagen ließ sich das Merkzeichen „RF“ tatsächlich nicht mehr ableiten. Insofern schien es, als habe sich der Gesundheitszustand tatsächlich erheblich verbessert.
Daher führte der Petitionsausschuss einen Erörterungstermin durch. Der Ehemann widersprach ausdrücklich dem nach der Papierlage gewonnenen Eindruck. Insbesondere widersprach er den Ausführungen, seine Ehefrau nehme rege am täglichen Leben teil. In der Tat habe er seine Frau einmal im Rollstuhl zu einem Bürgerfest gefahren. Bei seiner Frau läge aber eine unkontrollierte Spastik vor, die dazu führe, dass Bein und Arm plötzlich ausschießen und seine Frau aufgrund ihrer eigenen unkontrollierten Bewegung erschrecke und aufschreie. Eine Teilnahme am öffentlichen Leben sei wegen dieser Belastung nicht mehr möglich.
Trotz dieser offensichtlichen und drastischen Diskrepanzen war der Kreis zu einer Begutachtung der kranken Frau – zur weiteren Aufklärung des medizinischen Sachverhalts – nicht bereit. Für den Ausschuss war das eine völlig neue Erfahrung, da alle Beteiligten üblicherweise bestrebt sind, den tatsächlichen Sachverhalt zu erfahren.
Angesichts einer bevorstehenden stationären RehaMaßnahme konnte jedoch erreicht werden, dass der Kreis zumindest abschließend einen Abschlussbericht anfordert und diesen auswertet. Das Ergebnis der weiteren Überprüfung bleibt also abzuwarten.
In den Petitionen von Menschen, denen das Merkzeichen „RF“ zuerkannt wurde und die bislang unbefristet von der Rundfunkgebührenpflicht befreit wurden, ist die weitere Prüfung durch den Ausschuss noch nicht abgeschlossen. Hier vertreten die Landesrundfunkanstalten und einige Bundesländer unterschiedliche Rechtsauffassungen zur Be
standskraft der Befreiungsbescheide nach dem Staatsvertrag.
Soweit zu diesem Thema. Ich kann Ihnen sagen: Wir bleiben am Ball.
Einen weiteren Schwerpunkt bildeten die Eingaben von Petenten mit Beschwerden über ihre Beihilfestellen.
Wie viele von Ihnen wissen, sind die Beamten berechtigt, ihre Kosten für medizinische Behandlungen und Medikamente von ihrem Dienstherrn größtenteils erstattet zu bekommen. Das bedeutet aber auch, dass die Beamten in Vorleistung treten müssen. Je höher die Kosten für Ärzte und Medikamente ausfallen, desto wichtiger ist es, zeitnah die Erstattung zu erhalten. Zuständig dafür ist das Landesamt für Besoldung und Versorgung, das LBV.
Seit Jahren erhält der Petitionsausschuss Beschwerden über zu lange Bearbeitungszeiten. Die Hauptgründe sind: zu lange Dauer der Bearbeitung von Anträgen und Widersprüchen und leider auch immer wieder verschiedene Softwarepannen. So sorgte auch die jüngste Softwareumstellung im Frühsommer, bei der die neu und erneut eingestellten studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräfte über mehrere Monate kein Geld erhielten, für viele Petitionen.
Seit dem 1. Januar 2013 bis zum heutigen Tag befasste sich der Ausschuss mit ca. 70 Petitionen zum Thema „Beihilfe“. Die Betroffenen beklagen auch die schlechte Informationspolitik des LBV, welches telefonisch nicht erreichbar sei und nur eine endlose Warteschleife böte. Selbst E-Mails würden nur schleppend beantwortet.
Besonders hart trifft es dabei die zahlreichen Versorgungsempfänger des Landes. Die Pensionäre müssen gerade bei schweren und chronischen Erkrankungen für Medikamente in Vorleistung gehen. Gleiches gilt für die oft sehr hohen Arztrechnungen, die innerhalb von vier Wochen bezahlt sein müssen.
Die privaten Krankenkassen haben kein Problem damit – anders als das LBV –, sicherzustellen, dass ihre Kunden innerhalb von zehn Tagen ihr Geld auf dem Konto haben. Das LBV mutet den Beamten hingegen zu, Geld dafür anzusparen oder ihre Konten zu überziehen. Denn Abschlagszahlungen gibt es nur bei stationärer Krankenhausbehandlung, Dialyse oder in Pflegefällen.
Hier könnte Abhilfe geschaffen werden. Dies wird jedoch abgelehnt mit dem Hinweis, dass sich dadurch die Arbeitsbelastung des LBV weiter erhö
hen würde und sich die Bearbeitungszeiten insgesamt deutlich verlängern müssten. Noch provokanter kann man nicht argumentieren.
Die systemimmanente Vorfinanzierung von Krankheitskosten ist das eine. Die Pflicht des Staates zur zeitnahen Erfüllung der Alimentationsansprüche seiner Staatsdiener – und dazu gehört auch der Beihilfeanspruch – ist das andere.
Eine der zahlreichen Petitionen betraf die Situation der sogenannten Polizeiwitwen. Ein Petent, der sich ehrenamtlich besonders um die Hinterbliebenen seiner ehemaligen Kollegen kümmert, klagte vor dem Ausschuss über die langen Bearbeitungszeiten der Beihilfeanträge und Pflegegeldanträge. Bei den Ratsuchenden handelt es sich meistens um über 80-jährige Witwen von verstorbenen Polizeibeamten des mittleren Dienstes. Das Witwengeld liegt in vielen Fällen knapp über dem Sozialhilfesatz. Es versteht sich von selbst, dass dieser Personenkreis besonders auf schnelle Erstattung seiner vorfinanzierten Krankenhauskosten angewiesen ist, die in diesem Alter oft sehr hoch sein können, und nicht auch noch mit Mahngebühren seitens der Pflegeheime oder Ärzte belastet werden möchte.
Der Ausschuss hat hierzu bereits mehrere Gespräche mit den Vertretern des Finanzministeriums und des LBV geführt und um Abhilfe gebeten. Im Ergebnis gab es in den letzten drei Jahren eine personelle Verstärkung, in diesem Jahr zusätzlich 25 neue Stellen. Trotzdem scheint das nicht auszureichen, denn die Beschwerden der Petenten reißen nicht ab.
In den kommenden Jahren wird die Zahl der Versorgungsempfänger jährlich um ca. 6.000 steigen. Dadurch ist bereits heute absehbar, dass auch hierfür zusätzliches Personal benötigt werden wird. Auch der Einsatz neuer Technik hat kaum Erfolg gebracht. All dieses macht deutlich, dass dringender Handlungsbedarf besteht.
Dies waren zwei der wichtigsten Schwerpunktthemen der Arbeit im ersten Halbjahr.
Nun komme ich noch kurz zu den Einzelpetitionen. Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, Sie alle wissen, dass unsere Arbeit hinter verschlossenen Türen stattfindet. Die Sitzungen und Erörterungstermine sind nichtöffentlich. Viele Fälle enthalten sensible Einzelheiten aus dem Leben der Petenten und sind nicht geeignet, um in der Öffentlichkeit dargestellt zu werden. Einige Fälle möchte ich hier jedoch anonymisiert vortragen und Ihnen berichten.
Wie wichtig vollständige Antragsangaben für die Behörden sind, zeigt folgender Fall: Ein 83-jähriger Mann schrieb in seiner Schwerbehindertenangelegenheit den Ausschuss an und beschwerte sich über die Kommune, die bei ihm das Merkzeichen „G – erhebliche Gehbehinderung“ abgelehnt hatte. Er könne die Entscheidung aufgrund seiner umfangreichen Erkrankungen nicht nachvollziehen und füh
le sich ungerecht behandelt, weil er sich von einer Behörde vorhalten lassen müsse, zu welchen gesundheitlichen Leistungen er angeblich noch in der Lage sei. Zwischen seinen Schilderungen und den von der Kommune eingeholten ärztlichen Befundberichten bestanden so große Diskrepanzen, dass sogar für den Ausschuss der Eindruck entstand, es könne sich nicht um denselben Menschen handeln.
Daher luden wir den Mann und die Kommune zu einem Erörterungstermin ein.
Der Mann schilderte, er sei in seiner Beweglichkeit konstant beeinträchtigt. Beim Laufen verspüre er nach 200 m so starke Schmerzen in den Beinen, die ihn dazu drängten, stehenzubleiben und sich hinzusetzen. Seine Ärzte hätten die Beschwerden auf eine Durchblutungsstörung zurückgeführt. Fast nebenbei erwähnte er, dass er regelmäßig sowohl bei einem Venenarzt als auch beim Orthopäden in Behandlung sei. Zudem befände er sich seit Jahren in einer Schmerztherapie.
Die Vertreterin der Kommune stellte fest, dass hiervon bisher nichts bekannt war. Der Mann hatte die Ärzte in seinen Verschlimmerungsanträgen bisher nicht angegeben.
Insofern war die ablehnende Entscheidung der Kommune auch nachvollziehbar. Was einer Behörde nicht bekannt ist, kann sie auch bei ihrer Entscheidung nicht berücksichtigen.
Es wurde vereinbart, dass die Kommune nun den medizinischen Sachverhalt weiter aufklärt, von den drei Ärzten aktuelle Berichte einholt und diese dann auswertet.
In einem Fall aus dem öffentlichen Dienstrecht hatte ein Polizist ein Sabbatjahr beantragt, um sich seinen Traum von einer längeren Reise durch Europa zu erfüllen. Der Antrag wurde genehmigt.
Im Folgenden verzichtete der Petent über mehrere Jahre auf einen Teil seines Gehalts, um anschließend für ein Jahr freigestellt werden zu können. Einige Monate vor dem Beginn der Freistellungsphase stellte sich jedoch heraus, dass sich das Reiseprojekt aufgrund von Problemen im familiären Umfeld des Petenten nicht verwirklichen lassen würde. Da das Sabbatjahr seinen Zweck nun nicht mehr erfüllte, begehrte er nunmehr dessen Rückabwicklung, um nicht ein Jahr lang untätig zu Hause verbringen zu müssen. Die Rückabwicklung wurde ihm jedoch verwehrt.
Der Ausschuss prüfte den Fall und stellte fest, dass die veränderten Bedingungen ohne jedes weitere Verschulden des Mannes zustande gekommen waren. Deshalb konnten wir erreichen, dass der Fall durch die Behörde erneut geprüft und es dem Petenten im Ergebnis gestattet wurde, das Sabbatjahr zurückzugeben.
Sehr geehrte Damen und Herren, zunehmend kommen neue Regelungen aus Europa. Nicht im
mer stellen sie sich jedoch als sinnvoll heraus. So erreichte den Ausschuss eine Petition mit der Frage, ob sich Tagesmütter und -väter in NordrheinWestfalen als Lebensmittelunternehmerinnen registrieren lassen müssen. In der Tat kochen Tagesmütter und -väter für die Kinder. Es werden also Speisen zubereitet.
Als Lebensmittelunternehmerinnen im Sinne der EG-Verordnung müssten sie sich registrieren lassen, müssten ein zweites Waschbecken in der Küche vorhalten, dürften keine Holzoberflächen in der Küche haben, müssten Speiseproben aufbewahren und hätten umfangreiche Dokumentationspflichten.
Die Petentin argumentierte, dass die mit der Umsetzung der Verordnung verbundenen Maßnahmen in privat genutzten Räumen kaum realisierbar und auch nicht zumutbar seien. Durch die notwendigen Investitionen sei zu erwarten, dass viele Tagespflegepersonen nicht mehr dieser Tätigkeit nachgehen könnten.
Die Überprüfung durch den Ausschuss ergab, dass das zuständige Fachministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes NordrheinWestfalen entgegen der Auffassung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz die Ansicht vertritt, dass eine Tagespflegeperson, die familiennah nicht mehr als fünf Kinder gleichzeitig betreut, dem privaten Bereich zuzuordnen ist und somit nicht unter diese Regelung fällt. Eine gute Lösung für diesen Fall!
Mit der Bitte um Unterstützung wandte sich ein 37-jähriger Mann an den Petitionsausschuss. Der Mann war aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage, seinen erlernten Beruf als Autolackierer auszuüben. Seinen Antrag auf Bewilligung einer Ausbildung für den Beruf Elektroniker für Betriebstechnik als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben hatte der Rentenversicherungsträger abgelehnt.
In der Petition sah der Mann, wie er schrieb, die letzte Möglichkeit, noch etwas zu erreichen. Er wolle seinen Lebensunterhalt selbst sicherstellen und nicht – wie derzeit – vom Arbeitslosengeld II und einer stundenweisen Aushilfstätigkeit leben.
Welche Bedeutung diese aushilfsweise Tätigkeit tatsächlich hatte, wurde erst im Verlauf des Erörterungstermins deutlich. Der Vertreter des Rentenversicherungsträgers schilderte, aus arbeitsmedizinischer Sicht bestünden Bedenken, ob der Mann den Anforderungen des Berufs – beispielsweise Außendiensttätigkeit, Lärmbelastung, Arbeiten auf einer Leiter – gesundheitlich gewachsen sei. Der Mann konnte das nicht nachvollziehen. Er habe sich intensiv über das Berufsbild informiert. Zudem arbeite er seit fast einem Jahr vier Stunden wöchentlich bei einer Brandschutzfirma in diesem Bereich. Bei Brandschutzüberprüfungen außer Haus – beispielsweise in einem Kino – habe er als Helfer mit
gewirkt. Auch Über-Kopf-Arbeit auf einer Leiter sei überhaupt kein Problem. Die Brandschutzfirma habe ihm auch bereits jetzt einen Arbeitsplatz nach erfolgreichem Abschluss der Umschulung in Aussicht gestellt.
Der Arbeitgeber bestätigte die Angaben noch am selben Tag und sicherte schriftlich die Einstellung nach bestandener Prüfung zu. Zwei Tage später erhielt der Mann die Kostenzusage und konnte sechs Wochen später mit der Ausbildung beginnen.
Dieser Fall zeigt, wie wichtig das persönliche Petitionsgespräch mit dem Bürger und der Behörde war. Obwohl allen die Aushilfstätigkeit aus der Papierlage bekannt war, wurde erst im Erörterungstermin deutlich, dass sie auch im Zusammenhang mit dem angestrebten Beruf steht. Bleibt zu hoffen, dass der Mann die Ausbildung erfolgreich abschließen wird und sodann die zugesagte Stelle antreten kann!
Nun komme ich zum Schluss. Sehr geehrte Damen und Herren, Sie haben nun eine Vielzahl von unterschiedlichen Fällen gehört, die den Petitionsausschuss erreicht haben. Das eine oder andere werden wir auch bei unserer künftigen Arbeit in den anderen Fachausschüssen berücksichtigen müssen. Nach wie vor ist der Petitionsausschuss der Seismograph in unserem Parlament. Daher sind die Fachausschüsse aufgerufen, sich dem überwiesenen Material intensiv zu widmen und es in der gesetzgeberischen Arbeit zu berücksichtigen.
Diese Aufforderung äußere ich im Namen aller meiner 25 Kolleginnen und Kollegen aus den fünf Fraktionen. Unser Ausschuss ist nach wie vor vom Gedanken der partei- und fraktionsübergreifenden Zusammenarbeit für die Bürgerinnen und Bürger getragen. Wir wünschen uns, dass unsere Anregungen auch in den Gesetzgebungsverfahren des Parlaments Berücksichtigung finden.
Die Zusammenarbeit und Arbeit im Ausschuss ist durch gegenseitiges Vertrauen geprägt. Bei unserer Arbeit werden wir ganz hervorragend von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Petitionsreferates unterstützt.
Im Namen aller Ausschussmitglieder möchte ich mich herzlich dafür bedanken. Ich bitte, diesen Dank auch auszurichten. – Allen Zuhörerinnen und Zuhörern danke ich für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kerkhoff, Sie sprachen die Änderungen für Fachärzte an. Darauf werde ich gleich in meinem Redebeitrag inhaltlich noch näher eingehen. Aber ich kann Ihnen schon jetzt kurz sagen: Auch mit dem neuen Gesetz werden in den Amtsstuben keine anderen Standards festgelegt. Kontakte und Gespräche mit Ärztekammern und KVs hat es gegeben; das zeigt auch die Anhörung im AGS-Ausschuss.
Herr Alda, wie auch die Piratenpartei fordern Sie den Ausbezug der Fachweiterbildung der Ärztinnen und Ärzte sowie der Zahnärztinnen und Zahnärzte aus dem Gesetz. Ich kann Ihnen nur sagen: Ich
verstehe, dass Sie als FDP diese Position Ihrer Klientel vertreten, dass Sie das möchten.
Doch, das ist so! – Allerdings verstehe ich nicht, meine Herren, dass Sie auch hier noch – wie man im Krankenhausbereich, aus dem ich komme, sagt – mit dem Leichentuch wedeln müssen. Das ist an dieser Stelle nicht angebracht.
Ansonsten möchte ich auf die Änderungsanträge nicht mehr eingehen. Meine Kollegin, Frau Jansen, hat das bereits getan.
Meine Vorrednerinnen und Vorredner sind auch auf die inhaltlichen Hintergründe – demografischer Wandel und Fachkräftesicherung im Allgemeinen – eingegangen. Sowohl die volkswirtschaftlichen