Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich begrüße Sie alle ganz herzlich zu unserer heutigen Sitzung des Landtags NordrheinWestfalen. Es ist die 98. Sitzung in dieser Wahlperiode. Mein Gruß gilt unseren Gästen auf der Zuschauertribüne sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Medien. Für die heutige Sitzung haben sich insgesamt 17 Kolleginnen und Kollegen entschuldigt. Ihre Namen werden wir in das Protokoll aufnehmen.
Ich freue mich sehr, dass ich auch heute einer Kollegin und einem Kollegen zum Geburtstag gratulieren darf: zum einen der Kollegin Dagmar Andres von der SPD-Fraktion, die hier neben mir sitzt,
Ihnen beiden herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag! Alles Gute! Der Tag wird lang, doch ich hoffe, nicht nur streitig und für Sie ganz besonders schön.
Mit diesen Glückwünschen dürfen wir gemeinsam in die Abarbeitung der heutigen Tagesordnung einsteigen. Ich rufe auf:
Beschlussempfehlungen und Berichte des Haushalts- und Finanzausschusses Drucksachen 16/10500 bis 16/10507, 16/10509 bis 16/10516 und 16/10520
Gesetz zur Regelung der Zuweisungen des Landes Nordrhein-Westfalen an die Gemeinden und Gemeindeverbände im Haushaltsjahr 2016 (Gemeindefinanzie- rungsgesetz 2016 – GFG 2016) und zur Änderung des Stärkungspaktgesetzes
Die Veränderungen durch die im Haushalts- und Finanzausschuss gefassten Beschlüsse sind auch in den Ihnen vorliegenden Veränderungsnachweisen entsprechend dargestellt.
Nun die organisatorischen Hinweise. Die kennen Sie alle; sie sind auf den Tagesordnungen ausgedruckt und in den Fraktionen vorberaten. Aber nichtsdestotrotz trage ich sie noch einmal vor, damit es auch protokollarisch festgehalten wird.
Das im Ältestenrat vereinbarte Beratungsverfahren mit der Reihenfolge der zu beratenden Einzelpläne und den vorgeschlagenen Redezeiten können Sie – wie gesagt – der Tagesordnung entnehmen. Nach Beendigung der Aussprache über jeden Einzelplan erfolgt die Abstimmung über diesen Einzelplan. Liegt ein Änderungsantrag zu einem Einzelplan vor, wird logischerweise zunächst über diesen abgestimmt.
Über den Einzelplan 20 stimmen wir allerdings erst morgen ab. Auch über eventuelle Änderungsanträge zum Haushaltsgesetz 2016, über das Haushaltsgesetz selbst sowie über das Gemeindefinanzierungsgesetz stimmen wir
morgen ganz am Ende und damit zum Abschluss der zweiten von insgesamt drei Lesungen ab. Heute und auch morgen finden zwischen 12:30 und 14:00 Uhr keine Abstimmungen statt.
Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2016 (Haushaltsgesetz 2016)
Ich weise auf die entsprechenden Beschlussempfehlungen und Berichte des HFA hin. Diese tragen die Drucksachennummern 16/10500, 16/10520, 16/10512 und 16/10518.
Jetzt eröffne ich die Aussprache zur Grundsatzdebatte. Als erster Redner hat für die CDU-Fraktion Herr Dr. Optendrenk, der schon eine Weile wartet, das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wo ist eigentlich die Tatkraft der Ministerpräsidentin beim Haushalt 2016?
Wo ist die klare Linie, die man von einer Landesregierung erwarten muss, die schon mehr als fünf Jahre Zeit gehabt hat, zumindest zu üben, wie man Haushalte aufstellt? Wo ist die Energie, mit der Sie dieses Land zukunftsfähig machen wollen? Wo ist die Innovation, mit der Sie Arbeitsplätze der Zukunft schaffen wollen? Wo findet man im Haushalt Ihre Idee davon, wie dieses Land in zehn Jahren aussehen soll? Wo findet man überhaupt eine Handschrift dieser Regierung?
Auf den ersten Blick könnte man reflexhaft sagen: Fehlanzeige. Aber das wäre zu kurz gegriffen. So fair muss man wohl sein.