Elfriede Meurer
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Herr Präsident, meine Damen und Herren! Auch unsere Haltung zum Gesetzentwurf hat sich nach den Beratungen im Ausschuss nicht geändert. Nach wie vor sind wir der Auffassung, dass Ihr Entwurf den Aufenthalt abgelehnter Asylsuchender unnötig verlängern würde.
Auf Ihrer Homepage kann man nachlesen – ganz anders, als Sie es vorhin dargestellt haben –, dass es nach Meinung der Fraktion der GRÜNEN ca. 7.500 Fälle in Rheinland-Pfalz gibt, bei denen ein Bleiberecht aus humanitären Gründen in Betracht kommt.
Die Zahl spricht für sich, denke ich; denn zum Beispiel in Berlin ist man der Meinung, dass es nur rund 100 im Jahr wären.
Da frage ich mich, wie Sie zu dieser hohen Fallzahl kommen. Meine Interpretation ist, Sie wollen im Grunde,
dass jeder abgelehnte Asylantrag als Härtefall behandelt wird.
Weiter führen Sie aus, dass es auch in Zukunft viele Fälle geben wird, bei denen die Ausländerbehörden aus formalen Gründen nicht helfen könnten und sich auch weigern würden, von dem ihnen jetzt zustehenden Ermessen Gebrauch zu machen.
Eine merkwürdige Sicht der Dinge, geprägt von grundsätzlichem Misstrauen gegen Verwaltung und die Gerichte in diesem Land. Wir sind da vollkommen anderer Meinung.
Weiterhin beklagen Sie, dass negative Entscheidungen nicht gerichtlich überprüfbar seien. Ich möchte noch einmal deutlich machen, in den betroffenen Fällen sind bereits alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft.
Die Kommission soll sich nicht mehr mehrfach mit Anträgen befassen; denn das Kernelement der Härtefallkonzeption ist die Absicht des Gesetzgebers, keine zusätzlichen, durch Verfahren bedingte Aufenthalte entstehen zu lassen.
Wir halten nach wie vor die Zusammensetzung der Kommission für sinnvoll. Die erforderliche Zweidrittelmehrheit ist eine gute Voraussetzung für verantwortungsvolle Entscheidungen.
Nach wie vor halten wir die gesetzliche Regelung für überflüssig. Die Landesverordnung ist völlig ausreichend.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Durch das Aufenthaltsgesetz vom 30. Juli 2004 ist erstmals die Möglichkeit der Aufenthaltsgewährung in Härtefällen durch die oberste Landesbehörde geschaffen worden. Der Ministerrat hat in dieser Woche am 15. März die Landesverordnung zur Einrichtung einer Härtefallkommission nach § 23 a des Aufenthaltsgesetzes beschlossen. Die Einrichtung einer Härtefallkommission in den Ländern wird durch das Aufenthaltsgesetz nicht verbindlich vorgeschrieben. Insoweit ist es natürlich auch nicht verwunderlich, dass es unterschiedliche Regelungen in den Bundesländern gibt. Eins ist jedoch in fast allen Ländern gleich, nämlich der Gesetzentwurf der GRÜNEN.
Kernelement der Härtefallkonzeption ist die Absicht des Gesetzgebers, keine zusätzlichen verfahrensbedingten Aufenthalte entstehen zu lassen. Der Anwendungsbereich ist also auf vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer beschränkt. Die Befugnis zur Aufenthaltsgewährung steht ausschließlich im Interesse der Öffentlichkeit und begründet keine eigenen subjektiven Rechte der Ausländerinnen und Ausländer. Aus diesem Grund ist es sinnvoll und richtig und im Sinn der Betroffenen, dass die Härtefallkommission ausschließlich im Wege der Selbstbefassung tätig wird.
Eines ist klar: Es ist menschlich verständlich, dass sich jeder ausreisepflichtige Ausländer für einen Härtefall hält.
Später, Herr Marz.
Ihr Gesetzentwurf sieht jedoch vor, dass sich jedermann für sich selbst oder einen Dritten an die Härtefallkommission mit einer Eingabe richten kann. Wenn der Vorprüfungsausschuss die Einleitung eines Härtefallverfahrens ablehnt, so können drei stimmberechtigte Mitglieder einen Antrag stellen. Ebenso soll auf Vorschlag des Petitionsausschusses keine Vorprüfung stattfinden. Das bedeutet doch nichts anderes, als dass sich die Härtefallkommission mit jedem Fall beschäftigen muss. Sonst kann das einzelne Mitglied natürlich nicht entscheiden, ob es sich um ein berechtigtes Anliegen handelt oder nicht.
Wenn der Asylsuchende nicht in unserem Land bleiben kann, ist es auch in seinem Sinn, so schnell wie möglich alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen und dann in seine Heimat zurückzukehren.
Auch ich bin Mitglied des Petitionsausschusses. Auch ich weiß, dass es dort viele Fälle von abgelehnten As ylanträgen gibt. Ich weiß auch, dass es viele Härtefälle gibt. Für diese Härtefälle, für diese Menschen – nur für diese Menschen –, wollen wir die Möglichkeit der Aufenthaltsgewährung abweichend vom Aufenthaltsgesetz schaffen.
Wir, die CDU-Fraktion, halten eine gesetzliche Regelung für überflüssig. Durch ihren Entwurf würde die Bürokratie nur weiter ausgedehnt.
Eine Landesverordnung, so wie sie in dieser Woche vorgestellt wurde, erscheint nach unserer Sicht vollkommen ausreichend.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Fast alles, was Frau Grützmacher gesagt hat, kann ich unterstreichen. Die Zahl der Gefangenen sowohl im Jugendstrafvollzug als auch im Erwachsenenvollzug wächst kontinuierlich. Würden Wirtschaftsunternehmen die gleichen steigenden Zahlen schreiben, die Finanzsituation bei uns wäre sicherlich wesentlich besser. Sie wäre vielleicht sogar hervorragend. Doch leider ist dem nicht so.
Was bedeutet die ständige Zunahme der Gefangenen? Es bedeutet, die vorhandenen Haftplätze reichen nicht aus. Die Vollzugsanstalten platzen aus allen Nähten, was Gott sei Dank nicht möglich ist, weil die Mauern so dick sind. Das muss man dazusagen.
Was bedeutet es weiterhin? Zu dem Problem der Überbelegung kommen dann natürlich weitere Probleme hinzu: die damit verbundene Nichtbeschäftigung der Gefangenen, die Gewaltbereitschaft der Gefangenen, der hohe Ausländeranteil, die Zunahme der Suchtprobleme und auch nicht zu vergessen, die Gefangenengruppe der Russlanddeutschen, die mit den üblichen Behandlungskonzepten kaum zu erreichen sind.
Konnten wir im vergangenen Jahr noch darauf hoffen, dass die Justizvollzugsanstalt Rohrbach eine gewisse Entspannung bringen würde, so können wir heute feststellen, diese Entspannung ist heute komplett verpufft. Auch die Tatsache, dass jetzt Ersatzfreiheitsstrafen direkt im offenen Vollzug, wo wir noch etwas Platz haben, verbüßt werden können, löst letztlich auch nicht das Problem der Überbelegung.
Wir begrüßen, dass die Planung für den Neubau in Wittlich begonnen hat, wobei mir wahrscheinlich niemand erklären kann, wie ein Umbau letztendlich während der hohen Überlegung hätte funktionieren können. Dennoch bin ich heute nicht mehr davon überzeugt, dass die vorgesehenen Haftplätze ausreichen werden. Im Gegenteil, ich bin davon überzeugt, bis die neue Haftanstalt fertig ist, wird auch diese nicht mehr ausreichen. Auch die damit erforderliche Ausbildung von Vollzugsbeamten sollte in ihrer Planung frühzeitig mit berücksichtigt werden, damit sie uns nicht wieder die lapidare Antwort geben müssen: Vollzugsbeamte wachsen nicht auf Bäumen.
Nicht, dass ich das infrage stellen würde. Genau wie Sie weiß ich natürlich auch, wie lange diese Ausbildungszeit dauert. Wir müssen frühzeitig wissen, wie viel Anwärter wir genau einstellen müssen, damit keine Engpässe entstehen.
Auch die Einstellung von Frauen bedarf der Erkenntnis, dass Frauen eventuell durch Mutterschutz dem Diens therrn vorübergehend nicht zur Verfügung stehen. Daher muss man natürlich entsprechend mehr Anwärter einstellen.
Herr Minister, ich darf Sie zitieren. Ich meine, man darf sich nicht einfach auf die sichere Verwahrung der Gefangenen beschränken, sondern muss versuchen, die Ursachen für das kriminelle Verhalten des Verurteilten zu behandeln und zu beseitigen. Nur auf diesem Weg – da sind sich alle Experten einig – erreicht man den beständigen Schutz der Bevölkerung vor weiteren Straftaten, dem sich das Strafvollzugsgesetz gleichfalls verschrieben hat. So erklärt sich, dass die Bereitstellung finanzieller Mittel für diesen Wiedereingliederungsprozess gerade in Zeiten knapper Haushaltskassen so elementar wichtig ist.
So weit Ihre Aussage vor zwei Jahren anlässlich des Symposiums 25 Jahre Strafvollzugsgesetz. Ich kann Ihre Aussage voll unterstreichen.
Die Realität sieht jedoch anders aus. Derzeit ist eine sichere Verwahrung nicht, wie im Strafvollzugsgesetz vorgeschrieben, nämlich ein Behandlungsvollzug, möglich. Sozialarbeiter und Psychologen arbeiten als Krisenund Interventionsmanager. Die eigentlichen Aufgaben, nämlich Erziehen und Betreuen, können nicht im notwendigen Maß geleistet werden, richtet sich doch die Zahl der Stellen nach der Belegungsfähigkeit und nicht, wie es eigentlich richtiger wäre, nach den tatsächlichen Belegungszahlen. Würde man die Stellenzahl der tatsächlichen Belegungszahl anrechnen, würde das zwar das Problem nicht komplett lösen, denn die räumliche Enge wäre dadurch nicht gelöst, es würde aber dem Strafvollzugsgesetz – sprich: dem Behandlungsvollzug – erheblich näher kommen. Dennoch wissen wir alle um die angespannte Finanzsituation des Landes. Mehr Bedienstete analog der Belegung sind finanziell nicht machbar. Das wissen wir auch. Es ist absolut unrealistisch vor der derzeitigen finanziellen Situation. Dass trotzdem in Rheinland-Pfalz der Verhandlungsvollzug praktiziert wird, ist einzig dem hohen Engagement der Mitarbeiter zu verdanken.
Ihre hohe Einsatzbereitschaft verdient umso mehr Anerkennung, als sich die Rahmenbedingungen ebenso wie im vergangenen Jahr auch in dem vor uns liegenden Jahr sicherlich nicht ändern werden und auch in den nächsten paar Jahren nicht ändern werden. Ich jedenfalls sehe nicht, wie sich die Situation kurzfristig entspannen könnte.
Vor diesem Hintergrund ist es umso wichtiger, die Mehrarbeit, die tagtäglich wie selbstverständlich geleistet wird, auch anzuerkennen.
Vielen Dank.