Anne Kipp

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Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Bevor wir in das wohlverdiente Wochenende enteilen oder noch weitere Termine wahrnehmen, haben wir heute noch die Besprechung des Berichts über die Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes des Landes RheinlandPfalz nach § 20 LGG auf der Tagesordnung. Da der Bericht zum Vorlesen zu dick ist, möchte ich ihn wenigstens einmal hoch halten, damit Sie sehen, was in diesem Bericht alles gesammelt worden ist und wie umfangreich das Datenmaterial ist, das uns von der Landesregierung zur Verfügung gestellt wurde.
Die Verabschiedung des Landesgleichstellungsgesetzes im Juli 1995 war richtig, war notwendig und war gut. Ziel war und ist, zur Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst nach Maßgabe des Gesetzes Frauen zu fördern und bestehende Benachteiligungen von Frauen abzubauen.
Dieses Gesetz gilt für die Verwaltungen einschließlich der Schulen des Landes, die Gemeinden, die Gemeindeverbände und die sonstigen, der alleinigen Aufsicht des Landes unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts, für die öffentlich-rechtlichen Betriebe des Landes und für die kommunalen Gebietskörperschaften.
Nach Jahren zahlloser Appelle und bewusstseinsverändernder Maßnahmen vor allem an Personalentscheider wurde mit dem In-Kraft-Treten des Landesgleichstellungsgesetzes – LGG – endlich ein rechtsverbindliches Instrumentarium geschaffen, die Benachteiligung von Frauen in der öffentlichen Verwaltung abzubauen. Gleichzeitig mit dem Gesetz beschloss der Landtag, dass die Landesregierung im Abstand von jeweils vier Jahren über die Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes zu berichten hat. Der erste Bericht wurde dem Landtag im Januar 2000 vorgelegt. Der zweite, über den wir heute auf Antrag der SPD-Fraktion sprechen, umfasst den Berichtszeitraum von Juni 2001 bis Juni 2003.
Mit dem ersten Bericht legte die Landesregierung ers tmals empirische Erkenntnisse darüber vor, wie ein Gesetz mit seinen verschiedenen Instrumentarien gegriffen hat, wie diese angewandt wurden, welche Erfolge sie zeigten, wie sie von den maßgeblichen Akteurinnen und Akteuren selbst gesehen wurden und schließlich, wie das Gesetz die personelle Landschaft in seinem Geltungsbereich verändert hat. Es war sehr wichtig, der Frage nachzugehen, ob das LGG geeignet war, die Unterrepräsentanz von Frauen im öffentlichen Dienst abzubauen und nachhaltige strukturelle Veränderungen von Frauen in Gang zu setzen.
Der zweite Bericht knüpft in seiner Struktur an den ersten Bericht an und stellt fest, insgesamt lag der Frauenanteil landesweit im öffentlichen Dienst Mitte 2003 bei 29,2 %, hat also, verglichen mit 1998, eine Steigerung um 5 % erfahren. Bei einer ansonsten allgemeinen Personalreduzierung müssen diese Zahlen eine besondere Bewertung erfahren.
Besonders hervorzuheben ist auch der Anstieg weiblicher Beschäftigter auf allen Ebenen, auch im höheren
Dienst, wo der Anteil in fünf Jahren ebenfalls um etwa 5 %, von 33 % auf 38 %, gestiegen ist.
Wo es allerdings nach wie vor hapert, ist bei der Anzahl der Frauen in Führungspositionen. Dies ist aber nicht nur im öffentlichen Dienst der Fall. Ich habe mich letztens einmal mit dem Medienbereich beschäftigt. Auch dort sind mittlerweile fast die Hälfte der Beschäftigten weiblichen Geschlechts, aber in den Führungspositionen sieht es schon wieder sehr viel dürftiger aus.
Wir haben nur 47 Abteilungsleiterinnen von insgesamt 243 in allen Ministerien. Dies macht deutlich, dass wir besonders in diesem Bereich ebenso wie bei Gremienbesetzungen besondere Anstrengungen in Form von Frauen fördernden Maßnahmen und Modellprojekten angehen müssen.
Es ist gerade das Gute an sowohl dem ersten als auch dem zweiten Bericht, dass nicht nur positive Dinge dargestellt und hervorgehoben werden und die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen sich selbst loben, wie es uns in den vergangenen Jahren vorgeworfen worden ist. Es war sogar das eine oder andere Mal von Lobhudelei die Rede. Es werden vielmehr ganz klar die Defizite aufgezeigt. Das ist richtig und gut so. Das muss so sein. Nur wer davor die Augen nicht verschließt, ist auch in der Lage, entsprechende Maßnahmen zu entwickeln und durchzuführen, um diese Defizite abzubauen, auch wenn das in den meisten Fällen nicht von heute auf morgen gehen wird.
Neu in diesem jetzt vorliegenden zweiten Bericht ist die Befragung der Gleichstellungsbeauftragten durch das Zentrum für Qualitätssicherung und Entwicklung an der Universität Mainz. Damit wird bundesweit einmalig die wirklich schon immer, jetzt auch noch sehr unterschiedliche Situation der Gleichstellungsbeauftragten in den diversen Körperschaften untersucht. Allein durch den Zusammenschluss in einer Landesarbeitsgemeinschaft der Gleichstellungsbeauftragten, die, glaube ich, zweimal im Jahr zusammentritt, wird Gelegenheit gegeben, dass Sie sich dort austauschen und über ihre Probleme reden, die sie in den Kommunen und Kreisen haben, in denen sie beschäftigt sind. Es wird auch darüber geredet, wie man sich gegenseitig helfen kann. Dieser Austausch ist für die Gleichstellungsbeauftragten ganz wichtig. In ihren Verwaltungen sitzen sie doch mehr oder weniger allein da.
Wir haben schon einmal im Arbeitskreis darüber geredet, das Verhältnis mit den Personalräten ist teilweise etwas schwierig, weil Konkurrenz mit im Spiel ist. Die Gleichstellungsbeauftragten müssen miteinander reden, müssen sich austauschen können, um auch an ihrer Situation etwas zu ändern und vor Ort für die Gleichstellung der Frauen in den Verwaltungen da sein und kämpfen zu können.
Die SPD-Fraktion beantragt, den Bericht der Landesregierung an den Ausschuss für Gleichstellung und Frauenförderung zu überweisen. Nach dem ersten Bericht hat es sich als ein sehr gutes Instrument erwiesen, dass die einzelnen Ministerien bei uns im Ausschuss vertreten
waren und uns die Umsetzung in ihren Ressorts vorgestellt haben. Man konnte mit direkten Fragen und Antworten auch die kleinsten Details erfragen, falls man das wollte. Das ist jetzt im Plenum in dieser Form nicht möglich.
Die SPD-Fraktion beantragt die Überweisung an den Ausschuss für Gleichstellung und Frauenförderung.
Vielen Dank.
Frau Kollegin Thelen musste leider weg. Deshalb hat sie auf die Berichterstattung verzichtet. Daher will ich vorweg kurz Folgendes sagen:
Die beiden Anträge, die wir heute behandeln, haben wir bereits in der Plenarsitzung im Oktober beraten. Danach waren sie Beratungsgegenstand im Ausschuss für Gleichstellung und Frauenförderung. Der Antrag der Fraktionen der SPD und FDP wurde mehrheitlich angenommen, während der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN logischerweise abgelehnt wurde.
Inhaltlich ist über Gender Mainstreaming in der vergangenen Plenarsitzung und auch in den Ausschusssitzungen bereits viel gesagt worden; denn auf Wunsch des Ausschusses für Gleichstellung und Frauenförderung wurden die Anträge in allen Fachausschüssen mitberaten. So wurde von Anfang an die Thematik in alle Fachbereiche hineingetragen.
Deshalb stelle ich es in Kurzform vor. Das Rezept kam von der Weltfrauenkonferenz im Jahr 1995 in Peking. Nicht nur Frauenförderung im herkömmlichen Sinn ist angesagt, sondern Gender Mainstreaming.
Die Europäische Union nahm das neue Prinzip schnell und unproblematisch in ihr politisches Kochbuch auf. Wer Fördergelder aus Brüsseler Töpfen haben will, muss belegen, dass Chancengleichheit von Frauen und Männern auf der Zutatenliste steht. Das hat durchaus erzieherische Wirkungen auf die Erstellung von Anträgen, was aber insgesamt nur eine Detailfrage im globalen Prozess darstellt.
Danke, Herr Schweitzer.
Sowohl die Bundesregierung als auch verschiedene Landesregierungen haben das Gender-MainstreamingPrinzip in ihre Geschäftsordnungen aufgenommen. Wie man hört und in den verschiedenen Haushaltsentwürfen sieht, arbeiten verschiedene Häuser bereits intensiv daran.
Die herkömmliche rechtliche, politische und institutionelle Frauenförderung ist darauf ausgerichtet, Benachteiligungen von Frauen abzubauen, wo immer sie zu finden ist. Damit haben wir schon viel erreicht, aber damit ist noch keine tatsächliche Gleichstellung beider Geschlechter erreicht.
Nach dem Prinzip des Gender Mainstreamings müssen sich die Angebote der Politik gegebenenfalls mit unter
schiedlichen Akzenten an Frauen und Männer zugleich richten. Gesucht werden deshalb neue Männer, die zu neuem Denken fähig und bereit sind, einschließlich der Übernahme neuer Rollen in Beruf und Familie.
Die eingangs von mir erwähnte Mitberatung der beiden Anträge in allen Ausschüssen war ein wichtiger und richtiger Schritt; denn dadurch ist gewährleistet, dass sich alle Fachbereiche intensiv mit der Thematik auseinander gesetzt haben. Die so oft zitierte Bewusstseinsbildung oder Bewusstseinsänderung wurde damit sehr positiv unterstützt.
Der Ministerrat in Rheinland-Pfalz hat sich bereits Ende des Jahres 2000 mit Gender Mainstreaming befasst und eine Vorlage des zuständigen Fachministeriums beschlossen, die besagt: Politisches Handeln wird grundsätzlich auf seine Auswirkungen auf Frauen und Männer überprüft, und zwar ohne ein einheitliches Konzept.
Im Frühjahr wird der Bericht über die bisherige Umsetzung vorliegen. Dann gibt es schon einiges Positive zu berichten; denn nach den Haushaltsberatungen nicht nur des Einzelplans 09, in dem selbstverständlich Mittel dafür zur Verfügung stehen, habe ich einmal in alle Einzelpläne hineingeschaut und dabei eine sehr erfreuliche Feststellung machen können. In fast allen Einzelplänen tauchen ganz dezidiert Gender Mainstreaming und dazugehörige Maßnahmen auf. „Fast“ deshalb, weil ich im Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau zwar frauenfördernde Maßnahmen gefunden habe, aber eben nicht Gender Mainstreaming.
Ich stelle fest, dass die Bemühungen, mit der neuen Methode die Gleichstellung von Frauen und Männern frühzeitig in alle Politikbereiche einzubringen, bereits erste Früchte getragen haben. Spezielle Frauenfördermaßnahmen, die damit nicht obsolet sind – das ist immer wieder zu betonen –, sind auch im Doppelhaushalt 2002/2003 wieder in erheblicher Höhe veranschlagt. Ich nenne jetzt nur einmal beispielhaft Notrufe, Frauenhäuser, arbeitsmarktpolitische Programme für Frauen und unser Interventionsprogramm gegen häusliche Gewalt.
Wir befinden uns also damit – wie es in der Politik heißt – im Hinblick auf Gender Mainstreaming und damit im Hinblick auf die Beschleunigung der Chancengleichheit für Frauen und Männer auf einem guten Weg.
Frau Thomas, ich habe heute etwas in der Zeitung gelesen, was Ihnen vielleicht etwas Mut macht, weil Sie oft der Meinung sind, dass mein Fraktionskollege Pörksen vielleicht unbelehrbar ist.
Er hat gemeinsam mit Herrn Kollegen Harald Schweitzer eine Kleine Anfrage eingebracht,
in der es um ein Schreiben der Struktur- und Genehmigungsdirektion geht, das an die Mitarbeiter der Forstverwaltung ging. Es sollen Tests durchgeführt werden. Die beiden, die sich dem Gender verpflichtet fühlen, haben gefragt: Sind die Knopflöcher geschlechtsspezifisch links und rechts berücksichtigt worden (Genderpro- zess)?
Das soll nur ein kleiner Scherz zum Schluss sein, bevor wir dann in das wohlverdiente Wochenende – der eine mehr als der andere – gehen.
Mir bleibt heute, was sonst gar nicht meine Gewohnheit ist, noch einiges an Redezeit übrig, die nachher meine Kollegin Frau Petra Elsner nutzen möchte, um noch einige Ausführungen zu machen.
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Da wir es vorhin mit den Brillen hatten, das ist nicht meine Parteibrille, durch die ich jetzt schaue, sondern – ich lege Wert auf diese Feststellung – sie dient dazu, meiner immer stärker werdenden Kurzsichtigkeit entgegenzuwirken.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Auf die Berichterstattung wurde vorhin verzichtet. Ich werde das in meinem Beitrag unterbringen. Der Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr, der in dieser Sache federführend war, hat in seiner 3. Sitzung am 25. Oktober dieses Jahres diesen Antrag des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beraten und ist mehrheitlich zu dem Ergebnis gekommen, der Antrag wird abgelehnt.
Ich setze diese Feststellung ganz bewusst an den Anfang meiner Rede; denn es ist mir sehr wichtig zu sagen, wenn sich die SPD-Fraktion diesem Ablehnungsbeschluss anschließen wird, bedeutet das nicht – das ist ganz wichtig –, dass wir die Naturschutzbelange, die von den anerkannten Naturschutzverbänden, aber auch von den Bürgerinnen und Bürgern in der Region zur Sprache gebracht werden, nicht ernst nehmen oder sogar nicht darüber reden wollen. Das Gegenteil ist der Fall. Darüber wird noch in einem weiteren Verfahren, in dem Raumordnungsverfahren bzw. Planfeststellungsverfahren, gesprochen werden.
Da wird es eine Umweltverträglichkeitsprüfung geben. Das steht noch an.
Die Einwände der Naturschutzverbände sind uns allen bekannt. Wir nehmen diese alle ernst. Das gilt auch für mich im Besonderen und persönlich, da ich dieses Naturschutzgebiet, das in seiner Art und seiner Artenvielfalt in der Tat einmalig ist – –
Einmalig ist das Gleiche wie einzigartig.
und als Europareservat anerkannt ist, sehr ernst nehme.
Dass diese Belange in die bisherigen Betrachtungen noch nicht eingeflossen sind, liegt an dem Verfahren. Die Machbarkeitsstudie hat diese Fragen des Naturschutzes noch nicht beinhaltet, sondern da wurden andere – wirtschaftliche – Gründe geprüft, aber im weiteren Verfahren – das ist zugesichert – wird es eine Umweltverträglichkeitsprüfung für den geplanten Bau einer Rheinbrücke, die im Übrigen als kommunales Mautprojekt und nicht anders finanziert werden soll, geben, die das berücksichtigt.
Wir werden uns sehr intensiv mit diesen Sachen beschäftigen. Ich glaube, ich kann im Namen unserer Fraktion zusichern, wenn es wirklich so schwerwiegende Gründe gibt und sich das im weiteren Verfahren herausstellen wird,
dass dieses Natur- und Vogelschutzgebiet dadurch gefährdet ist oder sogar bedroht ist, dann wird Politik nicht verantwortungslos diese Aspekte beiseite wischen. Sie machen das, indem Sie die wirtschaftlichen Aspekte einfach beiseite wischen und überhaupt nicht akzeptieren. Ich möchte also – da wir beim Brückenschlagen und Brückenbauen sind – versuchen, eine Brücke zwischen diesen beiden unterschiedlichen Interessengruppen zu schlagen und zu bauen.
Für mich als jemand, die in der engsten Nähe von Bingen geboren und auch aufgewachsen ist, war das Thema „Rheinbrücke in Bingen“ schon seit meiner frühesten Kindheit und auch in der frühen Schulzeit aktuell. Wir haben nämlich immer Ausflüge gemacht und uns die Reste der Hindenburgbrücke, die nie eine Autobrücke, sondern eine Eisenbahnbrücke war und 1945 von der Wehrmacht gesprengt wurde, bei Familienausflügen und an Schulwandertagen angesehen. Mir sind diese Reste der Brücke immer als ein Stück Geschichte dargestellt worden, also eine Brücke, die Geschichte war.
Das ist auch über lange Jahre so geblieben. Aber genauso lang ist auch eine Wiedererrichtung einer Brücke in Bingen ein Thema.
Mein lieber Kollege, der vermutlich nach mir das Wort ergreifen wird, wird dazu sicher auch noch etwas sagen.
Dieses Thema – das haben die Naturschutzverbände oder deren Sprecher selbst gesagt; ich will nicht pauschalieren – ist lange Zeit nicht ernst genommen worden, weil gedacht wurde, dass ist nicht finanzierbar. Aber mit dem Vorstoß der beiden Landräte auf beiden Seiten, mit der Forderung der Kommunen, mit der Forderung aus der Wirtschaft „Wir brauchen, um den Wirtschaftsstandort zu stärken, eine andere Verkehrsverbindung“ hat das Thema eine andere Qualität bekommen.
Durch einen Privatinvestor, der sagt, „ich finanziere diese Brücke durch Mautgebühren“ – Maut hat in Bingen, wir denken an den Mäuseturm, eine lange Tradition, auch wenn es damals die Raubritter waren, die den Schiffern das Geld abgenommen haben – –
hat es eine andere Qualität bekommen. Wir sollten wirklich sehr verantwortungsbewusst – ich werde das tun – – –
Noch lauter?
Ja. Ich bin zwar nicht am Ende, aber ich komme zum Ende. Ich hoffe, dass ich auch noch lange nicht am Ende sein werde.
Also lassen Sie uns hier, wenn wir von Brückenschlagen sprechen, nicht Hürden aufbauen zwischen den verschiedenen Interessengruppen, sondern lassen Sie uns versuchen, miteinander zu reden und nicht schon im Vorfeld diese Hürden aufzubauen und das weitere vorgesehene Verfahren, das zwischen den beiden Ministerien und den kommunalen Verantwortlichen abgesprochen ist – –
aufmerksam begleiten, und dann werden alle Belange berücksichtigt werden und zu ihrem Recht kommen.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Frage, ob Frauen gleichberechtigt an allen Lebensbereichen teilnehmen, beschäftigt uns schon seit mehr als 100 Jahren mit vielen Fort- aber auch Rückschritten. Es wirft sich die Frage auf, wo wir heute stehen?
In den letzten Jahren ist vieles bewirkt worden, wodurch ein Wandel im Bewusstsein unserer Gesellschaft eingeleitet wurde. Traditionelle Vorstellungen über die Rolle von Frauen und Männern lassen sich jedoch nur mit viel Beharrlichkeit nachhaltig verändern. Das hat uns die Erfahrung gelehrt. Gesetzliche Maßnahmen waren und sind daher unerlässliche Instrumentarien, um das Tempo zu beschleunigen.
Gefordert ist aber nicht nur der Staat, gefordert sind Arbeitgeber, Gewerkschaften, Kirchen, Verbände und Parteien, in ihren jeweils zuständigen Bereichen Bedingungen zu schaffen, die es Frauen wie Männern gleichermaßen ermöglichen, ihr Leben nach ihren Vorstellungen zu gestalten und zu leben und unter den gleichen Bedingungen arbeiten und leben zu können. Das bedeutet Chancengleichheit. Nicht Gleichmacherei ist gemeint, sondern Gleichberechtigung.
Für Sozialdemokratinnen und -demokraten ist das Prinzip der Chancengleichheit Leitbegriff für eine moderne Gesellschaftspolitik im 21. Jahrhundert. Wir sehen uns ere Aufgabe darin, für Rahmenbedingungen für ein chancengleiches selbstbestimmtes Leben zu sorgen, Schutz vor Diskriminierung und Gewalt zu bieten und die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass aus dem Gleichheitsgrundsatz der Verfassung auch Verfassungswirklichkeit wird.
Die SPD-geführte Bundesregierung hat zahlreiche Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von Frauen
und Männern initiiert und umgesetzt, ob deren Vielfalt ich nur beispielhaft einige nennen kann: Die Einführung der Sozialversicherungspflicht für geringfügige Beschäftigung, wovon Millionen Frauen profitieren, das Programm „Frau und Beruf“, das Gleichstellungsgesetz für den öffentlichen Dienst, das Aktionsprogramm „Innovation und Arbeitsplätze in der Informationsgesellschaft“, Förderung von Existenzgründerinnen, einen Bericht zur Lohn- und Einkommenssituation von Frauen und Männern, den Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit, die Novellierung des Bundeserziehungsgeldgesetzes, die Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften, der Aktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen, der Einstieg in eine eigenständige Alterssicherung von Frauen und die Vereinbarung mit den Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft zur Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern.
In Rheinland-Pfalz gibt es seit der Regierungsübernahme durch die SPD-geführte Koalition im Jahr 1991 ein eigenständiges Frauenministerium, in dem immer unter der Maßgabe, Frauenpolitik ist Querschnittspolitik, wichtige Maßnahmen umgesetzt worden sind, das arbeitsmarktpolitische Programm zum Ausgleich beruflicher Wettbewerbsnachteile von Frauen mit den Beratungsstellen für Berufsrückkehrerinnen sowie zur Ein- bzw. Wiedereingliederung in das Erwerbsleben, die Kampagne „Frauen in Teilzeit“, die Berücksichtigung von Frauen im Landesplanungsgesetz, das „Ada-LovelaceProjekt“ zur Erhöhung des Frauenanteils in naturwissenschaftlich-technischen Studiengängen und gewerblichtechnischen Berufen, spezielle Programme für Existenzgründerinnen, der Wettbewerb „Frauenförderung durch Budgetierung“ und last, but not least, das Landesgleichstellungsgesetz, über dessen Umsetzung dem Landtag im vergangenen Jahr ein Bericht vorgelegt wurde und darüber hinaus die einzelnen Ministerien dem Ausschuss für Frauenfragen über die Einstellungspolitik in ihren jeweiligen Ressorts berichteten.
Erwähnt werden müssen aber auch der Ausbau der Kindertagesstätten, die Volle Halbtagsschule und die Einführung einer neuen Form der Ganztagsschule. Das sind alles unerlässliche Faktoren für die Gleichstellung von Frauen und Männern.
Diese Bilanz lässt sich durchaus sehen. Sie ist aber in dem einen oder anderen Fall nicht ganz zufrieden stellend gewesen, weil notwendige Prozesse oftmals sehr schleppend und mühsam in Gang kamen und auch oftmals aus Nachbesserungen bestanden.
Nun taucht in den letzten Jahren zwar immer häufiger in Programmen und Beschlüssen von Regierungen und Gewerkschaften der Begriff „Gender Mainstreaming“ auf. Der ist aber im Vokabular der deutschen Politik noch relativ neu. Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben im Amsterdamer Vertrag von 1999 die rechtliche Grundlage für diese Strategie geschaffen und setzt Gender Mainstreaming bereits in der Praxis um. So wird beispielsweise bereits bei der EU die Vergabe von För
dergeldern daran geknüpft, dass diese Methode Teil des Umsetzungsprozesses ist.
Um es gleich vorweg zu nehmen „Gender Mainstreaming“ lässt sich nicht mit zwei Worten ins Deutsche übersetzen; denn das Englische unterscheidet zwischen dem biologischen Geschlecht und dem sozialen Geschlecht, eben Gender. Mit Gender werden gesellschaftlich und kulturell geprägte Rollen, Rechte, Pflichten, Ressourcen, Interessen von Frauen und Männer bezeichnet. Mainstreaming heißt, dass ein bestimmtes Handeln, hier ein geschlechterbewusstes zum normalen und selbstverständlichen Handlungsmuster einer Organisation gehören. Nicht nur wegen der nicht möglichen Übersetzung, sondern auch wegen der internationalen Verständigung ist es sinnvoll, bei der englischen Bezeichnung zu bleiben.
Was ist nun eigentlich Gender Mainstreaming? Es ist eine neue Strategie in der Gleichstellungspolitik. Sie bedeutet, dass bei allen politischen Vorhaben, egal ob zum Beispiel in der Gesundheits- oder Innenpolitik oder bei den Kommunen im Städtebau die unterschiedlichen Lebenssituationen und Interessen von Frauen und Männern von vornherein selbstverständlich berücksichtigt werden müssen.
Durch die Kombination von Gender Mainstreaming und der bisherigen Frauenförderpolitik soll die Wirksamkeit von Gleichstellungspolitik weiter verstärkt werden.
Wie funktioniert Gender Mainstreaming? Um Gender Mainstreaming in Verwaltung und Politik erfolgreich umzusetzen, müssen vor allem folgende Voraussetzungen geschaffen werden:
Sichtbares Engagement der höchsten Führungs ebene, – konsequente geschlechterdifferenzierte Datenerhebung und Auswertungen, – Entwicklung von Genderkompetenz und Veränderung von Entscheidungsprozessen durch Fortbildung und Organisationsentwicklung, – Transparenz des Umsetzungsverfahrens, zum Beispiel durch die Benennung von Verantwortlichen und die Einführung von Checklisten.
Auf den verschiedenen politischen Ebenen – Bund, Länder und Kommunen – existieren bereits zahlreiche Aktivitäten. In Rheinland-Pfalz gibt es einen Kabinettsbeschluss aus dem vergangenen Jahr, der die Umsetzung des Gender Mainstreaming beinhaltet. Die Fachtagung für Führungskräfte aus Politik, Wirtschaft und Verwaltung – eine gemeinsame Veranstaltung des damaligen Ministeriums für Kultur, Jugend, Familie und Frauen und der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer – stieß auf außerordentlich großes Interesse. Andere Ressorts zogen bereits nach.
Für ganz besonders wichtig halte ich die frühzeitige Einbindung zumindest von Teilen der privaten Wirtschaft. Das Projekt „Gendertrainings – Baustein für ein
Management der betrieblichen Gleichstellungspolitik“ ist ein betriebliches Modellvorhaben mit kleineren und mittleren Unternehmen der Chemischen Industrie. Es ist in Rheinland-Pfalz angesiedelt und wird sowohl durch das Ministerium als auch durch den Europäischen Sozialfonds gefördert. Kooperationspartner sind der Landesverband der Chemischen Industrie Rheinland-Pfalz und der Landesbezirk Rheinland-Pfalz/Saarland. Wir haben jetzt zwei konkrete Firmen, mit denen dieses Projekt in den nächsten Monaten durchgeführt wird. Das ist zum einen eine Kunststoff verarbeitende Firma in Lahnstein und zum anderen die bekannte Firma Boehringer in Ingelheim. Betreut wird das Ganze durch ISA Consult, eine Beratungsgesellschaft für Innovation, Strukturpolitik und Arbeit. Ich erhoffe mir von dieser frühzeitigen Einbindung der freien Wirtschaft, dass die Akzeptanz für Gender Mainstreaming dort dann auch genau so wachsen wird, wie wir das in der Politik vorhaben.
Ich bin sofort fertig. Ich will nur noch die Begründung des Antrags vortragen.
Ihnen liegt ein gemeinsamer Antrag der Fraktionen der SPD und FDP vor, in dem sich der Landtag verpflichtet, in seiner Arbeit und in der Arbeit seiner Ausschüsse verstärkt auf die potenziellen geschlechtsspezifischen Auswirkungen seiner Entscheidungen zu achten und zu prüfen, inwieweit die jeweiligen Handlungsfelder für die Verwirklichung der Chancengleichheit und den Abbau mittelbarer Diskriminierungen genutzt werden können. Wir fordern die Landesregierung auf, uns in einem Jahr einen Bericht über die begonnene Umsetzung vorzulegen und über die ersten Erfahrungen zu berichten.
Zu dem Alternativantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist eines zu sagen: In vielen Punkten sind wir uns sehr nah, aber im zweiten Teil tauchen auch wieder viele Punkte auf, die wir ein bisschen überzogen finden, Frau Thomas.
Deshalb beantrage ich die Überweisung der beiden Anträge in den zuständigen Ausschuss.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Da es sich bei diesem Tagesordnungspunkt um einen fraktionsübergreifenden Antrag handelt, er also von allen im Haus vertretenen Fraktionen unterstützt wird, gehe ich davon aus, dass es jetzt etwas ruhiger und nicht mehr so turbulent wie bei vorangegangenen Tagesordnungspunkten sein wird.
„Warum ist es am Rhein so schön? Weil die Mädels so lustig und die Burschen so durstig!“ Diese Antwort gibt uns ein uns allen bekanntes Lied, das vorwiegend in weinseliger Runde gern und vor allem laut gesungen wird.
Für die Begründung des Antrags, das Mittelrheintal als UNESCO-Weltkulturerbe anzuerkennen, ist es aber völlig untauglich. Die Töne sind nicht nur leiser, sondern die Argumente völlig andere. Mit diesem Projekt wird das Augenmerk der internationalen Öffentlichkeit auf einen von der Romantik bereits viel geachteten Landschaftsteil und seine hochrangigen Baudenkmäler gelenkt.
In der Zeit der Romantik ist das Bild dieser Landschaft geprägt worden und auch heute noch für viele Besucherinnen und Besucher aus dem In- und Ausland Inbegriff deutscher und damit europäischer Geschichte.
„Dort, wo das Tal“ so der Dichter und Philosoph Friedrich Schlegel „immer enger, die Felsen schroffer und die Gegend wilder wird, hier ist der Rhein am schönsten.“ Damit ist die etwa 65 km lange Strecke von Bingen bis Koblenz gemeint.
Die Liste der Namen der Dichter und Maler der Romantik, die bei ihren Bereisungen des Mittelrheintals ins Schwärmen gerieten und sich inspirieren ließen, ist lang. Lassen Sie mich noch zwei herausragende Namen nennen, den französischen Dichter Vicktor Hugo, dem es die Stadt Bacharach, die Perle am Mittelrhein, besonders angetan hatte, und – das versteht sich von
selbst – Heinrich Heine, der die ihr goldenes Haar kämmende Loreley in zarten Versen zu besingen wusste.
Auch heute noch berührt die einzigartige Ausstrahlung dieses Tales fast alle Besucherinnen und Besucher. Seit vielen Jahren gibt es immer wieder Vorstöße, die Einzigartigkeit dieser Landschaft zu bewahren und der Nachwelt erfahrbar zu machen. Mit dem gemeinsamen Antrag der rheinland-pfälzischen und der hessischen Landesregierung, dieses Kleinod als Kulturerbe der UNESCO anzuerkennen, ist der entscheidende Schritt getan.
An dieser Stelle danke ich allen an diesem Prozess Beteiligten, namentlich Herrn Staatssekretär Dr. Hofmann-Göttig, für ihre Arbeit, die in vielen Punkten harte Überzeugungsarbeit war.
Ich danke für die geleistete Arbeit. Es wird noch viel Arbeit geleistet werden müssen, bis wir – so der liebe Gott und andere es wollen – im nächsten Jahr den Erfolg feiern können.
Die vom Forum „Mittelrheintal e. V.“ durchgeführten Informationsveranstaltungen in den betroffenen Gebietskörperschaften haben entscheidend dazu beigetragen, sowohl den Bürgerinnen und Bürgern als auch den Kommunen die Skepsis zu nehmen, es könne ihnen irgendetwas übergestülpt werden. Eine Befürchtung war, dass das Mittelrheintal ein Museum wird. Durch die breit angelegte Information ist die Überzeugung gelungen, dass es der Landesregierung nicht nur um den Erhalt eines Gütesiegels für eine Landschaft geht, sondern auch um die Möglichkeit, einen attraktiven Wohn-, Arbeits- und Lebensraum für die dort lebenden Menschen zu erhalten und weiterzuentwickeln. Dafür stehen in der nächsten Zeit über 50 Millionen DM als Sondermittel zur Verfügung.
Wie gut und notwendig das ist, kann ich, die in der strukturschwachen und armen Verbandsgemeinde Rhein-Nahe geboren ist und seit einem halben Jahrhundert dort lebt, aus eigener Anschauung beurteilen. Es heißt zwar immer, dass sie landschaftlich gesehen eine der schönsten Verbandsgemeinden sei, aber für diese Schönheit kann sie sich nichts kaufen. So schön die Stadt Bacharach mit ihren historischen Häusern und Gebäuden auch ist, auch dort sind Überalterung, Einwohnerrückgang, zu wenige und einseitige Arbeitsplätze und sogar ein Rückgang des Tourismus zu verzeichnen.
Die Kulturlandschaft des Mittelrheintals zwischen Bingen und Koblenz ist das gemeinsame Erbe der dort lebenden Menschen und Gemeinden. Die Naturlandschaft und Monumente dieses Erbes sollen erhalten, gepflegt und entwickelt werden. Neue Nutzungen und Vorhaben, ob Hotel, Rheinbrücke oder Siedlung, müssen mit Rücksicht auf die Qualität des Erbes nach den kulturellen Maßstäben unserer Zeit geplant und gestaltet werden. Das Erbe der Kulturlandschaft Mittelrheintal ist die gemeinsame Geschäftsgrundlage für die wirtschaftliche Entwicklung der Region.
Bis zur Entscheidung der UNESCO müssen wir wahrscheinlich noch bis zum nächsten Sommer warten, aber nicht untätig. Diese ca. 12 Monate sollen und müssen genutzt werden, um die Arbeit weiter voranzubringen. Dabei sind alle gemeinsam gefragt. Lassen Sie uns alle daran mitarbeiten, meine Damen und Herren.