Ulrich Seiler

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14/11 14/74

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Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die heutige Aussprache zum Jahresbericht 2003 des Bürgerbeauftragten bietet hier im Parlament die Gelegenheit, die Arbeit des Bürgerbeauftragten zu beleuchten, Grenzen aufzuzeigen und natürlich auch Dank zu sagen. Wenn man als Dritter auftritt, fällt es natürlich immer etwas schwer, weil gewisse Wiederholungen hereinkommen. Die, die nach mir kommen, werden noch größere Probleme dabei haben, da es nicht so viel hergibt.
Das Petitionsrecht ist eines der wichtigsten Bürgerrechte in unserer Landesverfassung. Wie wichtig es ist, sieht man daran, dass jährlich durchschnittlich ca. 3.000 Bürgerinnen und Bürger von diesem Recht Gebrauch machen. Erfreulich ist, dass in mehr als zwei Dritteln aller Fälle den Petentinnen und Petenten geholfen werden kann. Die Vorlage des Jahresberichts für das Jahr 2003 durch den Bürgerbeauftragten Ulli Galle erfolgte im März dieses Jahres in der gewohnt ausführlichen und auch guten Qualität. Es zeigt in der Verteilung keine gravierenden Veränderungen der Schwerpunkte.
Diese waren wie in den Vorjahren das Sozialwesen, die Rechtspflege mit einer leichten Zunahme im Bereich des Strafvollzugs. Herr Kollege Wilhelm Dröscher hat schon darauf hingewiesen. Dies erklärt sich im Wesentlichen dadurch, dass allein von einer Person 78 Eingaben gemacht wurden. Wir hatten beim letzten Besuch des Ausschusses in Innsbruck gehört, dass Petenten, die eine solche Anzahl von Petitionen schreiben, in Österreich „Persönlich Vorsprechende mit verdichtetem Rechtsempfinden“ genannt werden. In unserem Alltagssprachgebrauch würde man sie meines Erachtens anders nennen.
Im Bereich der Ordnungsverwaltung ist besonders die deutliche Zunahme der Eingaben von Bürgerinnen und Bürgern erwähnenswert, die nach Ablehnung ihres Asylverfahrens ein dauerndes Bleiberecht bei uns anstreben. Ich komme später noch einmal darauf zurück.
Ein für mich wichtiger Teil des Erfolgsmodells Petitionsrecht in Rheinland-Pfalz sind die Sprechstunden des Bürgerbeauftragten vor Ort. Hier konnten laut Bericht durchschnittlich 20 Personen ihre Sorgen und Nöte vorbringen. Oft suchen die Bürgerinnen und Bürger lediglich jemanden, der ihnen zuhört und die für sie schwer zu verstehende Rechtslage ausführlich erklärt. In einzelnen Fällen – wenn auch erfreulicherweise selten; hier wurde auch schon zweimal darauf hingewiesen – wird dem Bürgerbeauftragten und somit auch dem Ausschuss durch die beteiligten Institutionen das Leben schwer gemacht, die sich nicht gerade dadurch auszeichnen, dass sie zeitnah und konstruktiv mitarbeiten. Hier möchte ich für das Berichtsjahr 2003 besonders die Kreisverwaltung Altenkirchen hervorheben.
Ich möchte mir, da im Jahresbericht des Bürgerbeauftragten und in der Presse ausführlich darüber berichtet wurde, eine Kommentierung ersparen und hoffe, dass nach Abschluss des Verfahrens und der heutigen Aussprache die Angelegenheit nun ihren endgültigen Abschluss findet.
Lassen Sie mich – wie schon angekündigt – kurz auf zwei Punkte eingehen. Auf Initiative des Bürgerbeauftragten Ulli Galle hat das Wirtschaftsministerium intens ive Gespräche mit den entsprechenden Ministerien der angrenzenden Bundesländer geführt und nun eine Regelung für Schwerbehinderte mit dem Merkzeichen „G“ in ihrem Ausweis erreichen können. Diese konnten bisher, da es sich um eine entsprechende Länderregelung handelt, nicht mit einem in Rheinland-Pfalz ausgestellten Ausweis auf den entsprechend ausgewiesenen Parkplätzen in anderen Bundesländern parken. Dieser untragbare Zustand, der Gegenstand vieler Petitionen war, konnte nun durch die Anerkennung des Ausweises durch die Länder Hessen, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Thüringen größtenteils behoben werden.
Den zweiten Punkt erachte ich aus aktuellem Anlass für besonders wichtig, und zwar betrifft es die Vielzahl der Fälle im Bereich des Bleiberechts. Auf Initiative unseres Bundeskanzlers Gerhard Schröder haben sich am Dienstagabend die Parteispitzen auf die Grundzüge eines neuen Zuwanderungsrechts geeinigt. Ich hoffe, aufgrund dieser Einigung kommen wir nun schnellstens zu einem modernen Zuwanderungsgesetz, das Integration fördert und Arbeitsmigration gezielt steuert, die Rechte von Flüchtlingen wahrt, aber auch den Asylmissbrauch nachhaltig eindämmt.
Besonders wichtig wäre für uns das Instrument der Härtefallregelung. Wir schieben – das hat Herr Peter Wilhelm Dröscher auch schon gesagt – in Erwartung einer solchen Regelung schon seit längerer Zeit, teilweise seit Jahren, eine Vielzahl von Petitionen vor uns her. Eine solche Regelung würde uns unsere Arbeit erheblich erleichtern; denn es geht immer um menschliche
Schicksale, und in der Mehrzahl sind Kinder die Hauptbetroffenen.
Es wird höchste Zeit, dass alle, die davon reden, wie dringend dieses neue Zuwanderungsrecht ist, jetzt bei der Formulierung des Gesetzestextes nicht wieder nach einzelnen Krümeln suchen und so zu einer weiteren Verzögerung beitragen.
Die Bürgerinnen und Bürger erwarten hier von der Politik schnelle Entscheidungen und kein endloses Taktieren.
Meine Damen und Herren, zum Schluss gelten mein besonderer Dank und natürlich auch der Dank der SPDFraktion dem Bürgerbeauftragten Ulli Galle, seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landtagsverwaltung und nicht zuletzt meinen Kolleginnen und Kollegen im Petitionsausschuss für die auch über die Parteigrenzen hinweg stets vertrauensvolle und gute Zusammenarbeit zum Wohl unserer Bürgerinnen und Bürger im Land Rheinland-Pfalz.
Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wie in jedem Jahr steht heute der Bericht des Bürgerbeauftragten – diesmal für das Jahr 2000 – zur Aussprache. In Rheinland-Pfalz ist das Petitionsrecht eine sehr gute Möglichkeit für Bürgerinnen und Bürger, sich mit ihren Nöten und Anliegen direkt an das Parlament zu wenden. Das Amt des Bürgerbeauftragten hat sich außerordentlich bewährt. Das zeigt sich auch daran, dass andere Bundesländer oder auch das Land Luxemburg Einrichtungen nach rheinland-pfälzischem Vorbild geschaffen haben oder zurzeit schaffen.
Es freut mich besonders, dass der Bürgerbeauftragte des Landes Rheinland-Pfalz, Ulli Galle, den Vorsitz im
neuen Arbeitskreis der Bürgerbeauftragten der Bundesländer übernommen hat.
Meine Damen und Herren, nun komme ich zum Bericht selbst. Die Zahl der Eingaben von 3 098 ist auch im Jahr 2000 verhältnismäßig hoch. Hervorzuheben ist dabei insbesondere die Zunahme der Petitionen im Bereich der Ordnungsverwaltung von 10,9 % auf 21 %. Besonders erfreulich für die SPD-Fraktion ist, dass mit 68,2 % der zugelassenen Eingaben den Petentinnen und Petenten zu einem hohen Prozentsatz weitergeholfen werden konnte. Leider kommt es auch immer wieder vor, dass der Bürgerbeauftragte im Mittelpunkt der Kritik steht, wenn es im Einzelfall zu keinem positiven Abschluss kommen konnte. Die Bürgerinnen und Bürger gehen nämlich im Allgemeinen davon aus, dass dieser für alles zuständig ist und selbstverständlich auch in der Lage ist, alle vorgebrachten Beschwerden im positiven Sinn zu erledigen.
Die starke Zunahme der persönlich vorgebrachten Eingaben in den Außensprechstunden des Bürgerbeauftragten in allen Teilen des Landes von 23,5 % auf nunmehr 31 % zeigt die Wichtigkeit der Besuche vor Ort. Hier wird denjenigen, die nicht mobil sind oder sich nicht entsprechend schriftlich artikulieren können, die Möglichkeit gegeben, ihre Beschwerden loszuwerden.
Wie schon im letzten Jahr zeigt der Bericht drei Schwerpunkte. Diese liegen im Ausländerrecht sowie in den Bereichen des Sozialen und des Strafvollzugs. Auf die Einzelfälle möchte ich wegen der vorgerückten Stunde nicht besonders eingehen. Der Kollege Ernst hat schon gesagt, dass er davon ausgeht, dass die Kolleginnen und Kollegen den Bericht des Bürgerbeauftragten intensiv studiert haben.
Ich möchte noch kurz auf die Zusammenarbeit mit den betroffenen Behörden kommen. Dies ist bis auf wenige Ausnahmen nach Auskunft des Bürgerbeauftragten sehr gut, was auch zwingend notwendig ist, um eine zügige Abwicklung der Eingaben zu erreichen. Ein negatives Beispiel war im abgelaufenen Jahr die Stadt Kaiserslautern. Der Oberbürgermeister war seiner Mitwirkungspflicht nicht zeitnah oder nur ungenügend nachgekommen, was in der letzten Sitzung in diesem Jahr vom Petitionsausschuss beanstandet wurde. In der Presse wurde hierüber hinreichend berichtet.
Meine Damen und Herren, der Bericht des Bürgerbeauftragten ist ein wichtiger Indikator für die Zufriedenheit der Bürgerinnen und Bürger mit den Leistungen der öffentlichen Verwaltung. Er ist ein Frühwarnsystem für die Politik und kann dazu beitragen, dass gesetzgeberische Maßnahmen ergriffen werden. Ich erinnere in diesem Zusammenhang an die langen Diskussionen um das kommunale Abgabenrecht. Eine gute Verwaltungsdienstleistung wird nicht nur durch reine Rechtmäßigkeit der Entscheidungen geprägt. Ich will ausdrücklich noch folgende nennen: die Durchschaubarkeit, die Verständlichkeit, die Legitimität und nicht zuletzt besonders wich
tig das angemessene Verhalten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Verwaltung.
In den letzten Jahren ist in Rheinland-Pfalz schon viel geschehen, um die Verwaltungsdienstleistung weiter zu verbessern. Ich erinnere nur an die Gründung von kommunalen Bürgerbüros. Auf Landesebene spielt die Schulung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine immer größere Rolle. In den Ausbildungen der Fachschule für öffentliche Verwaltung und der zentralen Verwaltungsschule gibt es seit einigen Jahren deutlich mehr Zeit für Kommunikations- und Verhaltenstraining der Schülerinnen und Schüler sowie der Studierenden. Ich halte es für sinnvoll und wünschenswert, wenn diese Ansätze zu mehr Serviceorientierung weiter ausgebaut werden.
Meine Damen und Herren, all diese Maßnahmen werden dazu beitragen, das Handeln der Behörden für die Bürgerinnen und Bürger hoffentlich verständlicher und nachvollziehbarer zu machen. Ob dies auch dazu beitragen kann, die Anzahl der Petitionen nachhaltig zu reduzieren, bleibt abzuwarten.
Zum Schluss gilt mein besonderer Dank sowie der Dank der SPD-Fraktion dem Bürgerbeauftragten, Ulli Galle, und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landesverwaltung und nicht zuletzt den Kolleginnen und Kollegen im Petitionsausschuss für die stets vertrauensvolle und gute Zusammenarbeit für unsere Bürgerinnen und Bürger in Rheinland-Pfalz.
Danke.