Peter Dincher
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Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Nachdem hier heute schon recht heftig und kontrovers über die Finanzen diskutiert wurde, denke ich, dass wir uns bei einem Thema, bei dem es nicht primär um das Geld geht, letztendlich einigen können.
Meine Damen und Herren, das Gebilde Europa, welches von vielen als eine weit entfernte Institution mit nur geringer Bindung zum Lebensraum von Bürgerinnen und Bürgern angesehen wird, erfährt durch die Einrichtung des Ausschusses der Regionen einen sehr viel direkteren Zugang zu den Menschen vor Ort.
Der Ausschuss ist das Sprachrohr der Regionen und Kommunen im Rahmen der europäischen Politik. Er verknüpft über seine Beratungs- und Anhörungsfunktion die EU-Politik mit den regionalen und kommunalen Strukturen und Belangen und damit auch deren Identitäten.
Welche Bedeutung diese regionalen Identitäten in der EU-Politik haben, zeigt sich dann auch am Vertrag von Lissabon; denn mit dem Inkrafttreten des LissabonVertrages wird dem Ausschuss durch die Klagemöglichkeit vor dem EuGH ein Mittel an die Hand gegeben, das weit über die bisherigen Instrumentarien hinausragt und damit die Position der Regionen deutlich stärken wird.
Meine Damen und Herren, bei der differenzierten Betrachtung der beiden Berichte – es sind ja zwei Berichte in diesem Fall – begrüßen wir ausdrücklich den Einsatz der Kollegin Morsblech als stellvertretendem Ausschussmitglied in der Fachkommission für Kultur und Bildung; denn auf ihr Betreiben hin wird die Kommission in den nächsten Tagen in Trier zusammenkommen und sich dort mit dem Thema der Integration von Migranten durch Bildung beschäftigen.
Aus unserer Sicht ist dies ein zentrales Zukunftsthema; denn Bildung ist zweifelsohne einer der elementaren
Bausteine für eine erfolgreiche Integration von Migranten; denn sie öffnet den Blick für die neue Heimat und schafft Perspektiven in persönlicher wie auch in wirtschaftlicher Hinsicht.
Gerade vor dem Hintergrund eines künftig zu erwartenden Fachkräftemangels hierzulande ist es von enormer Wichtigkeit, möglichst alle Menschen entsprechend zu qualifizieren und damit auf dem Arbeitsmarkt, verbunden mit weiteren positiven sozialen und gesellschaftlichen Effekten, zu integrieren.
Meine Damen und Herren, auch Herr Dr. Klärs Engagement in der Fachkommission für Wirtschafts- und Sozialpolitik ist durchaus erwähnenswert, und zwar im positiven Sinne. Herr Dr. Klär, so haben Sie angesichts der Fehlentwicklungen in den letzten Jahren und des finanzwirtschaftlichen Urknalls im letzten Herbst sicher zu Recht auf die grundsätzliche Notwendigkeit einer Regulierung der Welt- bzw. europäischen Finanzmärkte hingewiesen und hingearbeitet.
In den Details mag es vielleicht noch einige Unterschiede geben, aber ich denke, es besteht Konsens in dem Grundgedanken. Das zeigt sich auch in Ihren Vorschlägen, die offensichtlich von einer breiten Mehrheit getragen werden.
In diesem Punkt möchten wir aber auch noch darauf hinweisen, dass der Blick gerade darauf gerichtet wird, die Position der Sparkassen zu stärken; denn gerade die sind von enormer Bedeutung für die Kommunen.
Bis zum Einsetzen der Krise waren diese Institute bekanntermaßen bei der EU auf dem sprichwörtlichen Prüfstand. Es ist sicherlich nicht abwegig zu prognostizieren, dass die EU das Sparkassensystem nach dem Überwinden der Finanzkrise wieder auf den Prüfstand hieven wird.
Meine Damen und Herren, positiv sehen wir auch Ihre Arbeit als Vorsitzender der Facharbeitsgruppe Türkei, Herr Dr. Klär. Die Zielsetzung, nämlich die Intensivierung und Förderung der Beziehungen zwischen der Türkei und den regionalen und lokalen Gebietskörperschaften der EU, wird von uns durchaus mitgetragen; denn das ist aus unserer Sicht ein wichtiger Schritt in Sachen Orientierung der Türkei in Richtung Westen, aber auch in Sachen Blick auf die Türkei aus europäischer Sicht.
Besonders bemerkenswert ist aber in diesem Zusammenhang noch Ihre Rede vor dem Istanbuler „First Eurasia Local Governments Congress“ im November letzten Jahres. Hier haben Sie – ich darf mit Ihrer Genehmigung aus der Drucksache 15/3797 zitieren, Frau Präsidentin – auf die Möglichkeiten der EU-Nachbarschaftspolitik hingewiesen und auch die Unterstützung Brüssels versprochen.
Gerade der Begriff der Nachbarschaftspolitik ist – so finden wir – doch ein höchst positiver Beleg dafür, dass sich in Deutschland wohl endlich auch die Haltung einer privilegierten Partnerschaft anstelle einer Vollmitgliedschaft der Türkei über die Parteigrenzen hinweg durchsetzen wird.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, abschließend bleibt zu hoffen, dass die rheinland-pfälzischen Vertreter im AdR – nun personell verstärkt durch Herrn Kollegen Klöckner und Frau Staatssekretärin Kraege – ihr bisheriges Engagement fortsetzen und bezogen auf Sie, Herr Dr. Klär, die Arbeitsgruppe „Türkei“ ihrem Gedanken in Bezug auf eine privilegierte Partnerschaft bei Ihren künftigen Sitzungen gebührend Rechnung tragen wird.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf Ihnen die Beschlussempfehlung des Sozialpolitischen Ausschusses in der genannten Sache vortragen.
Der Gesetzentwurf wurde per Beschluss des Landtags vom 25. Juni dieses Jahres an den Sozialpolitischen Ausschuss – federführend – sowie an den Rechtsausschuss überwiesen.
Der Sozialpolitische Ausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 33. Sitzung am 9. Juli 2009 und der Rechtsausschuss in seiner 31. Sitzung am 27. August 2009 beraten.
Als Beschlussempfehlung wird genannt, den Gesetzentwurf anzunehmen.
Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Landesgesetz zur Fortentwicklung des Rechts der Gesundheitsfachberufe und zur Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen für den Bereich der Gesundheitsberufe wurde durch Beschluss des Landtags vom 14. Mai 2009 an den Sozialpolitischen Ausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss überwiesen.
Der Sozialpolitische Ausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 32. Sitzung am 18. Juni 2009 beraten.
Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 30. Sitzung am 23. Juni 2009 beraten.
Die Beschlussempfehlung lautet, den Gesetzentwurf anzunehmen.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn ich Europa anwählen will, welche Nummer wähle ich dann eigentlich? Das hat der ehemalige amerikanische Außenminister Kissinger einmal leicht spöttisch gefragt. Europa hat auch heute noch keine einheitliche Vorwahl, aber in den vergangenen Jahrzehnten hat es doch einen sehr faszinierenden Weg bestritten.
Ein vereintes Europa bietet heute eine Vielzahl von Vorteilen in den verschiedensten Bereichen und Räumen, z. B. einen Schutzraum, in dem rund 500 Millionen Menschen in Frieden und Freiheit leben können,
Da wir sowohl in unserem Antrag als auch im Alternativantrag der Fraktionen der SPD und der FDP die vielen Vorteile eines geeinten Europas für die Menschen auch in Rheinland-Pfalz ausführlich nachlesen können, möchte ich mir weitere detaillierte Ausführungen zu den Auswirkungen auf Rheinland-Pfalz ersparen. Das wäre im Plenum sicherlich Eulen nach Athen getragen.
Meine Damen und Herren, dieser von mir eben als faszinierend bezeichnete Weg Europas, die Entwicklung, ist vielen Menschen heutzutage nicht mehr bewusst. Vielmehr sind diese ganzen Errungenschaften zur Selbstverständlichkeit geworden. Auch die gesunkene Wahlbeteiligung bei den zurückliegenden beiden Wahlen erhärtet diese These.
Wenn man sich mit den Menschen auf der Straße unterhält, scheint Europa – einmal abgesehen von der allgemeinen Politikverdrossenheit – immer häufiger nur noch in negativen Klischees, bedeutungslos, bisweilen sogar gänzlich ohne Akzeptanz als weit entfernte Institution im Raum zu stehen.
Meine Damen und Herren, mit diesem Antrag stehen wir dafür, dass wir gemeinsam für den Vertrag von Lissabon bei den Menschen werben und in den politischen Vertretungen für dessen Umsetzung kämpfen. Wir stehen dafür, dass wir uns bei der Europäischen Union – gegebenenfalls zusammen mit dem Bund und anderen Bundesländern – dafür einsetzen, dass gerade unsere Freiberufler, unsere Handwerker, unsere kleinen und mittleren Unternehmer, unsere Winzer und unsere Landwirte nicht durch unnötige bürokratische Zwänge in ihrer Arbeit eingeengt werden.
Wir stehen dafür, dass wir die Sprachbarrieren durch verstärkte Bilingualität abbauen und damit die Grundlage dafür schaffen, dass kommunale Partnerschaften gefestigt sowie auch die kulturellen und wirtschaftlichen Kooperationen verstärkt werden. Letztlich stehen wir aber auch gegen eine Überdehnung der EU. Das heißt, wir fordern, dass die Vertiefung der Beziehungen innerhalb der Europäischen Union Vorrang vor exorbitanten Ausdehnungen genießt.
Darüber hinaus möchten wir, dass Staaten an den Randbereichen Europas eine Perspektive jenseits von Vollmitgliedschaften aufgezeigt wird.
Meine Damen und Herren, die CDU-Fraktion hat die Initiative ergriffen, die wir aber gerne mit Ihnen allen weitertragen möchten, damit Europa wieder tief ins Bewusstsein unserer Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer rückt; denn es wäre aller Mühen und Ehren wert, wenn es uns gelänge, gemeinsam mit einer hohen Wahlbeteiligung bei den anstehenden Wahlen ein deutliches Zeichen für ein gesteigertes Europabewusstsein zu setzen. Weshalb soll es uns hier nicht gemeinsam gelingen, in dem Bundesland, in dem mit Helmut Kohl der einzige aus Deutschland kommende Ehrenbürger Europas lebt, erfolgreich für ein starkes Bewusstsein, für ein gemeinsames Europa zu werben, die Wahlbeteiligung zu erhöhen und damit eindrucksvoll zu zeigen, dass wir im Herzen Europas leben?
Meine Damen und Herren der SPD und der FDP, da sich Ihr Antrag auf eine stärkere Wahlbeteiligung bezieht, besteht Konsens zwischen allen Parteien. Wir bitten Sie jedoch um Unterstützung unserer weitergehenden Initiative und würden uns wünschen, wenn man bei dieser Thematik zu einem großen Konsens über alle im Raum stehenden Punkte käme.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Beschlussempfehlung des Sozialpolitischen Ausschusses zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 15/3118 –, Zweites Landesgesetz zur Änderung des Landesgesetzes zur Durchführung der Kriegsopferfürsorge:
Durch Beschluss des Landtags vom 4. März 2009, nachlesbar im Plenarprotokoll 15/63 ist der Gesetzentwurf an den Sozialpolitischen Ausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss überwiesen worden.
Der Sozialpolitische Ausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 30. Sitzung am 19. März 2009 beraten. Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 28. Sitzung am 24. März 2009 beraten.
Die Beschlussempfehlung lautet: „Der Gesetzentwurf wird angenommen“.
Sehr geehrte Frau Ministerin, ich habe zwei Fragen.
Okay.
Welche Kosten verursacht der Alternativunterricht, der den Schülern angeboten werden muss, die nicht von dieser muslimischen Lehrerin unterrichtet werden wollen?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Pörksen, es ist schon erstaunlich, mit wie wenig Sachkenntnis, insbesondere auch Kenntnis von der Besoldungssituation der Polizei, man hier Aussagen treffen kann.
Vor Ihnen steht ein Kriminalhauptkommissar in A 11. Übrigens: Das ist nicht ein ehemaliger Kriminalhauptmeister – der ist nämlich in A 9 –, das sind die heutigen Kriminalkommissare.
Sie sind von 3.425 Euro ausgegangen. Nehmen wir das einmal an. Ich kann Ihnen sagen, bei mir waren es netto 3.055 Euro, und das noch bis vor gut einem Jahr. Davon ist z. B. die Versicherung, die private Krankenversicherung abzuziehen.
Moment, das haben Sie bei einem Angestellten beispielsweise vorab abgezogen. Das heißt, es geht hier um die Krankenversicherung, die rund 500 Euro ausmacht. Es geht weiterhin beispielsweise um 700 Euro für eine normale Wohnung für eine vierköpfige Familie. Wir nehmen noch ein paar weitere kleinere Versicherungen für 300 Euro dazu, die man üblicherweise hat, und nehmen noch die Fahrtkosten dazu, die auch einen horrenden Betrag ausmachen, den man aufwenden muss, um die Wegstrecke von der Wohnung zur Arbeit zurückzulegen. Dann kommen Sie – mathematisch auch belegbar – auf einen Betrag, der etwa bei 1.200 Euro, 1.300 Euro bis 1.400 Euro maximal liegt
und von einem Polizeibeamten, der eine vierköpfige Familie zu versorgen hat, im Monat ausgegeben werden muss. So viel dazu.
Ich möchte Ihnen aber noch eines sagen. Die Beförderungssituation bei der Polizei ist mehr als nur nachholbedürftig. Sie haben in den letzten Jahren einen Stau produziert, der ohnegleichen ist. Es geht hier nicht nur um die reine Beförderung von A 9 nach A 10,
es geht insbesondere um die Beförderung von Leuten, die in Führungsfunktionen stehen.
Diese Arbeit, insbesondere in Führungsfunktionen, bitten wir entsprechend zu honorieren.
Vielen Dank.